Rede von
Dr.
Karl
Atzenroth
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir sind beunruhigt über die Antwort, die uns der Herr Bundesfinanzminister auf die beiden Anfragen gegeben hat. Aus ihr ist ersichtlich, daß er seine Meinung seit dem 2. Juni 1953 bis heute grundlegend geändert hat. Denn damals war keine Rede davon, daß die Regelung der Ansprüche gegen den Bund in einem großen Sammelgesetz zusammengefaßt werden sollte, sondern damals handelte es sich ganz eindeutig um die Aufwertung von Anleihen, also, wie Herr Seuffert mit Recht gesagt hat, in erster Linie um ein Rechtsproblem, während das zweite Problem, die Anpassung an die Altsparergesetzgebung, ein soziales Problem war. Damals konnte man aus den Antworten des Herrn Bundesfinanzministers mit aller Deutlichkeit herauslesen, daß er die Bedeutung dieses Rechtsproblems in dem Sinne anerkannte, wie wir es vorgetragen haben.
Das muß schon im Zusammenhang mit den Forderungen der Auslandsgläubiger gegen uns erwähnt werden. Diese werden sich zweifellos nicht mit einer Regelung einverstanden erklären, die auch für andere Schadensarten eine gleiche Behandlung vorsieht. Und daß man die Gläubiger der öffentlichen Anleihen unterschiedlich behandeln kann, je nachdem ob es sich um Auslandsbesitz oder um Inlandsbesitz handelt, das wird ja wohl auch der Herr Bundesfinanzminister nicht vertreten wollen.
Ich darf noch auf eines aufmerksam machen. Der Herr Bundesfinanzminister hat von der gewaltigen Summe gesprochen, um die es sich in seinem Kriegsfolgenschlußgesetz handeln wird. Aus den Erfahrungen, die wir insbesondere mit dem Lastenausgleichsgesetz gemacht haben, wissen wir, daß die Feststellung des Umfangs dieser Schäden — na, ich möchte sehr vorsichtig sein — ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Die Höhe der Forderungen, die zusätzlich an uns gestellt werden, ist noch nicht einmal annähernd bekannt. Dagegen handelt es sich hier um ein Problem, das im Rahmen der Wertpapierbereinigung verhältnismäßig schnell gelöst werden kann. Es liegt also kein zwingender Grund vor, alle diese Ansprüche in einem Gesetz zu regeln.
Nun zeigten die Schlußworte des Herrn Bundesfinanzministers allerdings einen Lichtblick. Der Herr Bundesfinanzminister hat in seinem letzten Satz gesagt, er werde für eine mit dem Altsparergesetz gleiche, parallele Regelung eintreten. Das Altsparergesetz hat eine Währungsumstellung zur Voraussetzung. Ich darf also die Äußerung des Herrn Bundesfinanzministers so auffassen, daß zunächst die Währungsumstellung erfolgt — die ja die Voraussetzung für das Altsparergesetz ist — und daß dann anschließend auch noch die soziale Entschädigung nach dem Altsparergesetz vorgenommen wird. Wenn ich so die Worte des Herrn Bundesfinanzministers recht verstanden habe, dann hoffe ich, daß die Bedenken, die wir vorher gehabt haben, hinfällig sind.