Rede:
ID0201201000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Abgeordneter: 2
    2. Darf: 1
    3. ich: 1
    4. den: 1
    5. Antrag: 1
    6. haben,: 1
    7. Herr: 1
    8. Seuffert?Herr: 1
    9. Atzenroth,: 1
    10. bitte!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1954 325 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 325 C, 326 B, 346 A, 368 C Glückwünsche zum Geburtstag des Bundespräsidenten Dr. Heuss und zu den Geburtstagen der Abg. Raestrup, Gaul, Schneider (Hamburg) und Dr. Baade 325 D Nächste Fragestunde 326 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 16 betr. Erstattung der Fahrtmehrkosten an Arbeiter und Schüler im Zonengrenzgebiet (Drucksachen 148, 225) und 20 betr. Ladenschlußgesetz (Drucksachen 179, 219) 326 A Vorlage der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben im Rechnungsjahr 1952 (Drucksache 176) . . 326 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Regelung der verbrieften Reichsschulden (Drucksache 95) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Regelung der Anleihen des Deutschen Reiches und des Landes Preußen (Drucksache 140, Umdruck 10) 326 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender 326 B, 331 A Präsident D. Dr. Ehlers 328 A Seuffert (SPD), Anfragender . 328 B, 330 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 329 D Dr. Gille (GB/BHE) 331 B Scharnberg (CDU/CSU) 332 B Überweisung des Antrags Umdruck 10 an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für den Lastenausgleich 332 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) einschließlich Ergänzungsvorlage (Drucksache 200) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201) 332 C Schoettle (SPD) 332 D Dr. Krone (CDU/CSU) 346 A Dr. Dehler (FDP) 350 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 361 B Weiterberatung vertagt 368 C Nächste Sitzung 368 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war den Antragstellern in der Tat bekannt, daß eine Vorlage für ein Kriegsschädenschlußgesetz im Kabinett behandelt worden war. Auch die Veröffentlichungen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers darüber waren uns bekannt. Aber gerade der Umstand, daß nach den Ankündigungen die Regelung der Verbindlichkeiten mit der Behandlung einer Reihe von Entschädigungsfragen in diesem Kriegsschädenschlußgesetz verbunden werden sollte, war für uns der Hauptgrund dafür, diese Anfrage aufrechtzuerhalten und sie heute zur Debatte zu stellen. Auf der einen Seite scheinen uns gerade in dieser Verknüpfung Gründe für die Verzögerung der Regelung zu liegen, deren Berechtigung wir nicht anerkennen. Zum andern befürchten wir, daß hier Dinge miteinander verknüpft werden, die nichts miteinander zu tun haben. Die Regelung der Reichsverbindlichkeiten ist eine Frage der Ergänzung des Währungsrechts, eine Frage der wirklichen Verbindlichkeiten, bei denen wir von Anfang an anerkennen müssen, daß in erster Linie quotale Gesichtspunkte, juristische Gesichtspunkte und Gesichtspunkte der Zahlungsfähigkeit im Vordergrund stehen müssen.
    Die Frage der Entschädigungen ist etwas ganz anderes. Hier kommen andere Gesichtspunkte in Betracht. Mit Recht hat der Herr Bundesfinanzminister gesagt, daß die Regelung, wenigstens die „Konsolidierung" der alten Reichsverbindlichkeiten mit der ganzen Finanz- und Steuerreform zusammenhängt, ich beschränke mich auf diesen Ausdruck „Konsolidierung", um deutlich zu machen, daß auch wir uns nicht getrauen möchten, übertriebene Vorstellungen und Illusionen zu erwekken. Dagegen sind Entschädigungsfragen etwas anderes. Es handelt sich also um zweierlei: ob, wie in einer ganzen Reihe von Entschädigungsfällen, durch Kredite aller Art Vorwegregelungen erfolgt, Vorweghilfen gegeben worden sind oder ob solche Hilfen z. B. den Gläubigern der alten Reichsverbindlichkeiten — mit Ausnahme der Rüstungsforderungen usw., die ich erwähnt habe — nicht gegeben worden sind. Gerade in dieser Beziehung haben mich die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers, die darauf hinausliefen, daß alle Geschädigten gleichartig behandelt werden müßten und daß bei allen Entschädigungsfragen die gleichen Gesichtspunkte maßgeblich sein sollten, mit einiger Beunruhigung erfüllt. Denn hier ist zu unterscheiden zwischen Rechtsfragen, Währungsfragen und Entschädigungsfragen. Ich glaube, diese Differenz, die sich auch die Bundesregierung bei ihren Beratungen im Kabinett und in den Ressorts noch einmal überlegen sollte, ist so wichtig, daß man sie wohl zum Gegenstand einer Besprechung im Ausschuß für Geld und Kredit machen sollte.
    Ich stelle deswegen den Antrag:*) Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regelung der Verbindlichkeiten des Reiches, des Landes Preußen und der anderen nicht umgestellten Verbindlichkeiten unabhängig von der Lösung anderer Kriegsfolgen-Entschädigungsfragen beschleunigt durchzuführen.
    Ich bitte Sie, diesen Antrag dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Beratung zu überweisen.
    *) Siehe Umdruck 10



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Darf ich den Antrag haben, Herr Abgeordneter Seuffert?
Herr Abgeordneter Atzenroth, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir sind beunruhigt über die Antwort, die uns der Herr Bundesfinanzminister auf die beiden Anfragen gegeben hat. Aus ihr ist ersichtlich, daß er seine Meinung seit dem 2. Juni 1953 bis heute grundlegend geändert hat. Denn damals war keine Rede davon, daß die Regelung der Ansprüche gegen den Bund in einem großen Sammelgesetz zusammengefaßt werden sollte, sondern damals handelte es sich ganz eindeutig um die Aufwertung von Anleihen, also, wie Herr Seuffert mit Recht gesagt hat, in erster Linie um ein Rechtsproblem, während das zweite Problem, die Anpassung an die Altsparergesetzgebung, ein soziales Problem war. Damals konnte man aus den Antworten des Herrn Bundesfinanzministers mit aller Deutlichkeit herauslesen, daß er die Bedeutung dieses Rechtsproblems in dem Sinne anerkannte, wie wir es vorgetragen haben.
    Das muß schon im Zusammenhang mit den Forderungen der Auslandsgläubiger gegen uns erwähnt werden. Diese werden sich zweifellos nicht mit einer Regelung einverstanden erklären, die auch für andere Schadensarten eine gleiche Behandlung vorsieht. Und daß man die Gläubiger der öffentlichen Anleihen unterschiedlich behandeln kann, je nachdem ob es sich um Auslandsbesitz oder um Inlandsbesitz handelt, das wird ja wohl auch der Herr Bundesfinanzminister nicht vertreten wollen.
    Ich darf noch auf eines aufmerksam machen. Der Herr Bundesfinanzminister hat von der gewaltigen Summe gesprochen, um die es sich in seinem Kriegsfolgenschlußgesetz handeln wird. Aus den Erfahrungen, die wir insbesondere mit dem Lastenausgleichsgesetz gemacht haben, wissen wir, daß die Feststellung des Umfangs dieser Schäden — na, ich möchte sehr vorsichtig sein — ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Die Höhe der Forderungen, die zusätzlich an uns gestellt werden, ist noch nicht einmal annähernd bekannt. Dagegen handelt es sich hier um ein Problem, das im Rahmen der Wertpapierbereinigung verhältnismäßig schnell gelöst werden kann. Es liegt also kein zwingender Grund vor, alle diese Ansprüche in einem Gesetz zu regeln.
    Nun zeigten die Schlußworte des Herrn Bundesfinanzministers allerdings einen Lichtblick. Der Herr Bundesfinanzminister hat in seinem letzten Satz gesagt, er werde für eine mit dem Altsparergesetz gleiche, parallele Regelung eintreten. Das Altsparergesetz hat eine Währungsumstellung zur Voraussetzung. Ich darf also die Äußerung des Herrn Bundesfinanzministers so auffassen, daß zunächst die Währungsumstellung erfolgt — die ja die Voraussetzung für das Altsparergesetz ist — und daß dann anschließend auch noch die soziale Entschädigung nach dem Altsparergesetz vorgenommen wird. Wenn ich so die Worte des Herrn Bundesfinanzministers recht verstanden habe, dann hoffe ich, daß die Bedenken, die wir vorher gehabt haben, hinfällig sind.