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    2. Deutscher Bundestag — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1954 275 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1954. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Höpker-Aschoff 277 B Geschäftliche Mitteilungen 277 C Eintritt des Abg. Rösing in den Bundestag 277 D Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Horlacher 277 D Absetzung der Beratungen des Personalvertretungsgesetzes, der vier Genfer Rot-KreuzAbkommen und des Rechtspflegergesetzes von der Tagesordnung . . . 277 D, 290 D, 291 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 13 betr. Ausführung des Titels „Landwirtschaft" des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksachen 142, 193) und 17 betr Verbindlichkeiten der ehemaligen NSDAP (Drucksachen 150, 192) 278 A Fragestunde (Drucksache 186): 1. betr. Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Staatenlose mit Flüchtlingspässen auf Grund internationaler Vereinbarungen: Dr. Mommer (SPD) 278 A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 278 A, B, C 2. betr. Kauf einer Villa in der Stadtgemeinde Süchteln durch den Bund, Frage des Kaufpreises und der Vermittlerprovision: Hellenbrock (SPD) 278 C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 278 C, D 3. betr. Durchführung und Finanzierung des Schäffer-Plans (Wohnungsbau für Besatzungsverdrängte): Koenen (SPD) 279 A, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 279 A, C, D 4. betr. Reihenfolge der Beseitigung von Verkehrshindernissen und Regelung der Kostenfrage nach dem Kreuzungsgesetz: Koenen (SPD) 279 D, 280 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 280 A, C 5. betr. Preisdiktatur in der Zigarettenindustrie: Ritzel (SPD) 280 C, 281 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 280 C, 281 A, B 6. betr. Ausgabe von internationalen PortoGutscheinen: Ritzel (SPD) 281 B Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 281 B 7. betr. Veröffentlichung des Entwurfs eines Urheberrechtsgesetzes: Platner (CDU/CSU) 281 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 281 D 8. betr. Maßnahmen zum Ausbau der Autobahnverbindung Kassel-Hamm: Platner (CDU/CSU) 282 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 A 9. betr. Berücksichtigung des hessischen Zonengrenzgebietes im Rahmen des Programms der Elektrifizierung der Bundesbahn: Platner (CDU/CSU) 282 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 B 10. betr. Besetzung der Züge des Berufsverkehrs und Abhilfemaßnahmen gegen deren Überbesetzung: Dr. Mommer (SPD) . . . 282 C, D, 283 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 C, D, 283 A 11. betr. Qualität der von der Deutschen Zündwarenmonopolgesellschaft hergestellten Sicherheitszündhölzer: Krammig (CDU/CSU) 283 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 283 A 12. betr. Benachteiligung gehobener Beamter der Zollverwaltung ohne ReserveOffizieranwärter-Eigenschaft gegenüber Beamten, denen vor 1945 die Eignung als Bezirkszollkommissar (Grenze) zugesprochen worden ist: Krammig (CDU/CSU) 283 C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 283 C, 284 A 13. betr. Vorlage des Gesetzentwurfs betr. Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen: Baur (Augsburg) (SPD) 284 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 284 A 14. betr. Erlaß von Richtlinien für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Gehöfte: Mitteilung über schriftliche Beantwortung 284 B 15. betr. Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Rindertuberkulose: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 284 C, D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 284 C, D 16. betr. Maßnahmen zur Steuerung des durch Verlust des Absatzes in der Sowjetzone verschärften Wettbewerbs in der deutschen Fischindustrie: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 285 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 285 A 17. betr. Vorlage eines Fischgesetzes und eines Handelsklassengesetzes für Erzeugnisse der Fischindustrie: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 285 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 285 B 18. betr. Nachricht in der Zeitschrift „Der Spiegel" über Versendung von Fragebogen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene durch eine Dienststelle der amerikanischen Luftwaffe mit dem Ersuchen um Angaben über ihnen aus ihrer Gefangenschaft bekannte industrielle Anlagen: Dr. Lütkens (SPD) . . . . 285 C, D, 286 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 285 C, D, 286 A 19. betr. vermehrte Verwendung von Betonschwellen an Stelle von Holzschwellen durch die Bundesbahn: Brese (CDU/CSU) 286 A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 A, B 20. betr. Kredite für die Errichtung privater Betonschwellenwerke aus Bundesmitteln: Brese (CDU/CSU) 286 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 C 21. betr. Elektrifizierung der Bundesbahn zwischen Duisburg und Dortmund: Dr. Welskop (CDU/CSU) 286 D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 D 22. betr. Ausbau des Emscherweges zwischen Oberhausen und Dortmund: Dr. Welskop (CDU/CSU) 287 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 287 A, B 23. betr. Zeitpunkt der Fertigstellung und Bekanntgabe des Saargutachtens: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 287 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 287 B, C 24. betr. Quellen für das Material für ein Interview der UP zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjet-Union: Abgesetzt 287 C 25. betr. Bildung des Verwaltungsrats beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 287 D, 288 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 287 D, 288 A 26. betr. Zuschlag für Ausschreibungen, die über den Besatzungskostenhaushalt bezahlt werden durch amerikanische Dienststellen an ausländische bzw. inländische Firmen: Krammig (CDU/CSU) . . 288 A, D, 289 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 288 B, 289 A 27. betr. Vorschlag des Bundesministers für Familienfragen Dr. Wuermeling auf Prüfung der Frage der Verweigerung der Ablegung des Richtereids in religiöser Form und Feststellung über die Handhabung von Ehescheidungen an den betreffenden Gerichten: Dr. Menzel (SPD) 289 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 289 A, B 28. bis 31. wegen Zeitablaufs abgesetzt; Mitteilung über schriftliche Beantwortung . . 289 C Beratung der Übersicht 2 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck 8 bzw Drucksache 212) 289 C Beschlußfassung 289 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Baugewerbes sowie in der Landwirtschaft (Drucksache 126) 289 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung (Drucksache 127) . . . 289 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Büros für unentgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949) (Drucksache 128) 289 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksache 158) 290 A Farny, Minister für Bundesangelegen- heiten des Landes Baden-Württemberg 290 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 290 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 164) 290 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 290 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159) 290 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 290 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156) 290 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 290 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Druck- sache 162) 291 A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 291 A Frau Dr. Ilk (FDP) 291 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 291 D Höfler (CDU/CSU) 292 B Haasler (GB/BHE) 292 D Dr. von Merkatz (DP) 292 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 293 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Drucksache 169) . . 293 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 293 B Maier (Freiburg) (SPD) 294 A Becker (Hamburg) (DP) 295 B Dr. Czermak (GB/BHE) 295 D Dr. Bucher (FDP) 296 C Cillien (CDU/CSU) 297 A Dr. Menzel (SPD) 297 B Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 297 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksache 139) 297 C Wehr (SPD), Antragsteller . . 297 C, 300 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 299 A, 301 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 299 C Müller (Wehdel) (DP) 300 A Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 301 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) . . . . 301 C, 302 Beschlußfassung 301 C Nächste Sitzung 301 D Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) 302 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage Seite 302 Anlage zum Stenographischen Bericht der 10. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksache 146) 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Kihn (Würzburg), Dr. Dollinger, Stücklen, Stiller und Genossen betreffend Autobahnstrecke Frankfurt-Nürnberg (Drucksache 149) 3. Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksache 170) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten*), an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Bonn, den 19. Januar 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion *) Vgl. Seite 301 C
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, es ist Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt. Ich darf unterstellen, daß auch Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß gewünscht wird. — Die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführenden Ausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß ist erfolgt.
    Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Drucksache 169).
    Wünscht die Bundesregierung den Entwurf zu begründen? — Der Herr Bundesminister der Justiz zur Begründung!


Rede von Dr. Fritz Neumayer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen war bereits in der ersten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt worden. Er ist in der Sitzung des Bundestages vom 11. September 1952 in erster Lesung behandelt worden. Der Entwurf konnte jedoch in der ersten Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr erledigt werden. Er wird nun dem Hohen Hause erneut vorgelegt, nachdem einige Änderungen vorgenommen worden sind, die sich aus Wünschen des Rechtsausschusses und des Bundesrates ergeben haben.
Der Entwurf als solcher stellt das Ausführungsgesetz zu Art. 104 Abs. 2 des Grundgesetzes dar. Er behandelt die Freiheits entziehungen, nicht dagegen die Freiheits beschränkungen. Dazu möchte ich folgendes sagen. Die Freiheitsbeschränkungen sind in dem Entwurf deshalb nicht geregelt, weil Art. 104 Abs. 2 eine vorherige Entscheidung des Gerichts bei Freiheitsbeschränkungen nicht vorsieht. Dadurch würde auch eine zu große Erschwerung für die Verwaltung herbeigeführt werden. Der Staatsbürger ist aber gegenüber Freiheitsbeschränkungen nicht schutzlos, sondern er hat die Möglichkeit, die Nachprüfung des die Freiheitsbeschränkung anordnenden Verwaltungsaktes im Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen.
Diese verschiedenartige Behandlung der Freiheitsentziehung und der Freiheitsbeschränkung macht eine Abgrenzung der Freiheitsentziehung von der Freiheitsbeschränkung erforderlich. Ich darf hierzu die Begründung zu § 1 des Entwurfs verweisen.
Der Entwurf behandelt nicht die Freiheitsentziehungen, die nach bundesrechtlicher Regelung schon jetzt nur auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung zulässig sind oder bei denen durch künftige Bundesgesetze das Verfahren abweichend geregelt werden soll. Er regelt ferner nur das Verfahren, nicht das materielle Recht. Für eine bundeseinheitliche Regelung des materiellen Freiheitsentziehungsrechtes fehlt in weitem Umfang die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Art. 104 Abs. 2 bezieht sich nach herrschender Auffassung nur auf die Freiheitsentziehung durch die öffentliche Gewalt. Sie umfaßt also nicht den freiwilligen Eintritt in eine Anstalt, sie umfaßt nicht die Einlieferung eines Geisteskranken in eine Anstalt durch den Vormund oder durch einen sonstigen gesetzlichen Vertreter. Eine Freiheitsentziehung im Sinne des Entwurfs liegt vielmehr nur dann vor, wenn die öffentliche Gewalt als solche die Freiheitsentziehung verfügt. Das materielle Unterbringungsrecht kann der Bund infolgedessen nicht für alle Fälle regeln.
Soweit eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben ist — und das gilt für die Fälle der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, von Geschlechtskrankheiten, der Freiheitsentziehung auf Grund der Fürsorgepflichtverordnung oder der Ausländerpolizeiverordnung —, liegt bereits eine bundesrechtliche Regelung des materiellen Rechts vor.
Der Bundesrat hat wegen der verschiedenen Gesetzgebungskompetenz für das materielle Recht Bedenken gegen den Entwurf geltend gemacht und die Herausnahme der praktisch wichtigsten Fälle der Freiheitsentziehung, nämlich jene der Unterbringung von Geisteskranken und von Rauschgift- und Alkoholsüchtigen, aus dem Entwurf vorgeschlagen. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß wichtige Gründe der Rechtseinheit gegen diese Auffassung des Bundesrates sprechen. Das Kabinett hat daher an dem Entwurf in dieser Form festgehalten. Diese Gründe sind in der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates unter Ziffer 3 angegeben.
Zu den Grundsätzen des Verfahrens darf ich im einzelnen noch kurz folgendes bemerken. Die Zuständigkeit liegt bei den Zivilgerichten. Auch hierzu führt die Begründung das Nähere aus. Das Gericht entscheidet im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auch hierüber liegen Ausführungen in der Begründung vor. Der Entwurf sieht die Anordnung der Freiheitsentziehung durch das Gericht vor. Es ist sichergestellt, daß, wenn das Gericht die Freiheitsentziehung angeordnet hat, diese in gewissen Abständen vom Gericht wieder überprüft wird.
Ich darf nun noch kurz auf die Abweichung e n des neuen Entwurfs gegenüber dem in der ersten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf hinweisen. Ich sagte schon, daß der neue Entwurf Anregungen berücksichtigt, die im Bundesrat oder in Beratungen des Unterausschusses während der ersten Legislaturperiode geäußert worden sind. Im


(Bundesminister Neumayer)

wesentlichen handelt es sich hier um Einzelheiten des Verfahrens. Wichtig ist, daß der neue Entwurf im § 4 Abs. 1 bei der Unterbringung wegen Geisteskrankheit die obligatorische Beiordnung eines Rechtsanwalts vorsieht. Bei der Unterbringung wegen Alkohol- oder Rauschgiftsucht wird die fakultative Beiordnung eines Rechtsanwalts vorgeschlagen. Diese Neuerung dient der Verschärfung des Rechtsschutzes.
Ich erlaube mir, dem Hohen Hause den Entwurf mit der Bitte um Genehmigung vorzulegen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Vorlage ist eingebracht und begründet. Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung.
    Das Wort hat der Abgeordnete Friedrich Maier.