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    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Brönner.


Rede von Dr. Josef Brönner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Antrag in unserer Fraktion der CDU/CSU behandelt und hier in der Einleitung gelesen haben: Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum, da haben wir uns gefragt: ja, wie soll das denn geschehen? Das Wesentliche wäre gewesen, in einem Antrag einen Weg zu zeigen, der gangbar ist, um das Ziel zu erreichen, das auch wir bejahen. Darauf habe ich mit Herrn Kollegen Dr. Schild gesprochen, und er sagte, sie dächten nicht daran, hier eine Enteignung vorzuschreiben; denn sie seien sich klar darüber, daß nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eine solche Ent-


(Dr. Brönner)

eignung zugunsten eines Privatmannes ganz und gar ausgeschlossen ist.

(Abg. Jacobi: Dann hätten sie den Antrag nicht stellen sollen!)

Es fragt sich also, wie diese Überführung überhaupt durchgeführt werden soll, und darauf gibt es meines Erachtens nur eine Antwort: auf dem Weg des Anreizes, daß diese Gesellschaften bereit sind, ihre Wohnungen abzustoßen, das Geld zu mobilisieren und neue Wohnungen zu bauen. Nur unter diesem 'Gesichtspunkt hat der vorgelegte Antrag einen Sinn, und unter diesem Gesichtspunkt kann er meines Erachtens auch behandelt werden.
Wir dürfen aber dabei nicht außer acht lassen, daß die Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren seit 1945 eine ganz große Aufgabe erfüllt haben. Ihnen haben wir es im wesentlichen zu verdanken, daß so viele Wohnungen — Millionen von Wohnungen! — gebaut worden sind. Diese Anerkennung kann den Wohnungsbaugesellschaften nicht versagt werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Weiter muß betont werden, daß sie in der Rationalisierung Vorbildliches geleistet haben und daß wir sie auch in Zukunft nicht entbehren können, gerade um den Wohnungsbau rationell durchzuführen. Unser Ziel müßte also sein, Wege ausfindig zu machen und unsere Auffassungen über die Schaffung von Privatbesitz, von Privateigentum in Verbindung mit dem Grund und Boden als Anregung an die Bundesregierung weiterzugeben, damit sie von dort aus vielleicht in dem angekündigten neuen Gesetz über den Wohnungsbau verwirklicht werden.
Wir haben aber daneben noch eine große volkspolitische Aufgabe. Wir müssen den Willen zum eigenen Hause in der Bevölkerung stärken und fördern, damit auch der einzelne bereit ist, auf überflüssigen Konsum zu verzichten und dieses Geld meinetwegen auf dem Wege über einen Bausparvertrag anzulegen, um damit sein künftiges Wohnhaus auch zu finanzieren. Wir können und wollen nicht irgend jemandem ein Haus aufzwingen, wenn er es nicht will. Derjenige, der für ein Haus gespart hat, hat ein Vorrecht, es zu bekommen. Daher müssen wir nicht nur den Willen zum Bauen fördern, sondern müssen auch dias Sparen für den künftigen Wohnungsbau fördern, und zwar vornehmlich das Sparen im Rahmen der Bausparverträge. Wir haben auch dafür ein wichtiges Gesetz geschaffen, nämlich das Wohnungsbauprämiengesetz. Auch hier gehen wir 'darauf aus, 'die Menschen durch eine Belohnung zum Sparen anzuregen, und sie bekommen dann für ihr Sparen zum zukünftigen Wohnungsbau vom Staat 400 DM im Jahr geschenkt.
Das ist der Weg, auf dem wir unser Ziel erstreben wollen. Wir haben ein in dieser Beziehung vorbildliches Land: Alt-Württemberg. Alt-Württemberg ist die klassische Heimat der Bausparkassen und der Eigenheime, und wenn es uns gelingt, diese Ideen weiter in allen anderen Ländern zu verbreiten, dann bin ich der Überzeugung, daß wir dem Streben nach dem Ziel, das in den heutigen Ausführungen immer wieder genannt worden ist, den besten Dienst erweisen.
Man kann also über diese Fragen, die angeschnitten worden sind und zu denen Herr Dr. Schild Ausführungen gemacht hat — die zwei Schwierigkeiten: Grunderwerbssteuer auf der einen Seite,
Verkauf und Eigenkapital auf der andern Seite —, lange diskutieren und kann 'darüber verschiedener Meinung sein. Eine Reihe von Gefahren wird dann auftreten, wenn es zu einem Zwang käme. Dann würde sich nämlich die Spekulation einschalten, und die ganze Preisbildung beim Verkauf von Wohnungseigentum und Eigenheimen überhaupt ginge in die Brüche. Damit wäre der Bevölkerung nicht gedient. Wir wollen diese Gefahren sehen und sie berücksichtigen.
Trotzdem wollen wir versuchen, eine Reihe von Gedanken und Ideen innerhalb des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen herauszuarbeiten, die wir der Bundesregierung zur Verfügung stellen können, wenn sie einmal ihr einheitliches Wohnungsbaugesetz ausarbeiten will. Auch in unserer Fraktion gab es starke Bedenken, ob man zu diesem Antrag ja oder nein sagen solle. Die Mehrheit ist aber zu der Auffassung gekommen, daß dieser Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zur Erarbeitung von Grundgedanken, die dann der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, überwiesen werden soll. Die Fraktion hat mich beauftragt, Ausführungen in diesem Sinne zu machen, und ich glaube, wir können in unserem Ausschuß wertvolle Anregungen geben und dadurch Gedankengänge klären, die auch für die Bundesregierung und das Wohnungsbauministerium bei der Ausarbeitung des angekündigten Wohnungsbaugesetzes wertvoll sind.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.