Rede von
Dr.
Josef
Brönner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Antrag in unserer Fraktion der CDU/CSU behandelt und hier in der Einleitung gelesen haben: Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum, da haben wir uns gefragt: ja, wie soll das denn geschehen? Das Wesentliche wäre gewesen, in einem Antrag einen Weg zu zeigen, der gangbar ist, um das Ziel zu erreichen, das auch wir bejahen. Darauf habe ich mit Herrn Kollegen Dr. Schild gesprochen, und er sagte, sie dächten nicht daran, hier eine Enteignung vorzuschreiben; denn sie seien sich klar darüber, daß nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eine solche Ent-
eignung zugunsten eines Privatmannes ganz und gar ausgeschlossen ist.
Es fragt sich also, wie diese Überführung überhaupt durchgeführt werden soll, und darauf gibt es meines Erachtens nur eine Antwort: auf dem Weg des Anreizes, daß diese Gesellschaften bereit sind, ihre Wohnungen abzustoßen, das Geld zu mobilisieren und neue Wohnungen zu bauen. Nur unter diesem 'Gesichtspunkt hat der vorgelegte Antrag einen Sinn, und unter diesem Gesichtspunkt kann er meines Erachtens auch behandelt werden.
Wir dürfen aber dabei nicht außer acht lassen, daß die Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren seit 1945 eine ganz große Aufgabe erfüllt haben. Ihnen haben wir es im wesentlichen zu verdanken, daß so viele Wohnungen — Millionen von Wohnungen! — gebaut worden sind. Diese Anerkennung kann den Wohnungsbaugesellschaften nicht versagt werden.
Weiter muß betont werden, daß sie in der Rationalisierung Vorbildliches geleistet haben und daß wir sie auch in Zukunft nicht entbehren können, gerade um den Wohnungsbau rationell durchzuführen. Unser Ziel müßte also sein, Wege ausfindig zu machen und unsere Auffassungen über die Schaffung von Privatbesitz, von Privateigentum in Verbindung mit dem Grund und Boden als Anregung an die Bundesregierung weiterzugeben, damit sie von dort aus vielleicht in dem angekündigten neuen Gesetz über den Wohnungsbau verwirklicht werden.
Wir haben aber daneben noch eine große volkspolitische Aufgabe. Wir müssen den Willen zum eigenen Hause in der Bevölkerung stärken und fördern, damit auch der einzelne bereit ist, auf überflüssigen Konsum zu verzichten und dieses Geld meinetwegen auf dem Wege über einen Bausparvertrag anzulegen, um damit sein künftiges Wohnhaus auch zu finanzieren. Wir können und wollen nicht irgend jemandem ein Haus aufzwingen, wenn er es nicht will. Derjenige, der für ein Haus gespart hat, hat ein Vorrecht, es zu bekommen. Daher müssen wir nicht nur den Willen zum Bauen fördern, sondern müssen auch dias Sparen für den künftigen Wohnungsbau fördern, und zwar vornehmlich das Sparen im Rahmen der Bausparverträge. Wir haben auch dafür ein wichtiges Gesetz geschaffen, nämlich das Wohnungsbauprämiengesetz. Auch hier gehen wir 'darauf aus, 'die Menschen durch eine Belohnung zum Sparen anzuregen, und sie bekommen dann für ihr Sparen zum zukünftigen Wohnungsbau vom Staat 400 DM im Jahr geschenkt.
Das ist der Weg, auf dem wir unser Ziel erstreben wollen. Wir haben ein in dieser Beziehung vorbildliches Land: Alt-Württemberg. Alt-Württemberg ist die klassische Heimat der Bausparkassen und der Eigenheime, und wenn es uns gelingt, diese Ideen weiter in allen anderen Ländern zu verbreiten, dann bin ich der Überzeugung, daß wir dem Streben nach dem Ziel, das in den heutigen Ausführungen immer wieder genannt worden ist, den besten Dienst erweisen.
Man kann also über diese Fragen, die angeschnitten worden sind und zu denen Herr Dr. Schild Ausführungen gemacht hat — die zwei Schwierigkeiten: Grunderwerbssteuer auf der einen Seite,
Verkauf und Eigenkapital auf der andern Seite —, lange diskutieren und kann 'darüber verschiedener Meinung sein. Eine Reihe von Gefahren wird dann auftreten, wenn es zu einem Zwang käme. Dann würde sich nämlich die Spekulation einschalten, und die ganze Preisbildung beim Verkauf von Wohnungseigentum und Eigenheimen überhaupt ginge in die Brüche. Damit wäre der Bevölkerung nicht gedient. Wir wollen diese Gefahren sehen und sie berücksichtigen.
Trotzdem wollen wir versuchen, eine Reihe von Gedanken und Ideen innerhalb des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen herauszuarbeiten, die wir der Bundesregierung zur Verfügung stellen können, wenn sie einmal ihr einheitliches Wohnungsbaugesetz ausarbeiten will. Auch in unserer Fraktion gab es starke Bedenken, ob man zu diesem Antrag ja oder nein sagen solle. Die Mehrheit ist aber zu der Auffassung gekommen, daß dieser Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zur Erarbeitung von Grundgedanken, die dann der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, überwiesen werden soll. Die Fraktion hat mich beauftragt, Ausführungen in diesem Sinne zu machen, und ich glaube, wir können in unserem Ausschuß wertvolle Anregungen geben und dadurch Gedankengänge klären, die auch für die Bundesregierung und das Wohnungsbauministerium bei der Ausarbeitung des angekündigten Wohnungsbaugesetzes wertvoll sind.