Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der DP lautet:
Die Bundesregierung wird ersucht, . . ein Gesetz vorzulegen, wonach ... usw.
Im Grunde genommen kann nach meiner Auffassung der Ausschuß dazu ja oder nein sagen,
und dann wird hier das Plenum wiederum entweder der Bundesregierung den Auftrag geben, ein solches Gesetz vorzulegen, oder es wird das nicht tun. Ich hoffe, daß wir uns in der künftigen Zusammenarbeit — ich will es einmal ganz deutlich sagen — die Dinge nicht mehr so leicht machen,
sondern daß wir dann in einer solchen Vorlage auch gleich die Wege aufzeigen, die eingeschlagen werden sollen.
Da bin ich nun dem Kollegen Dr. Schild doch sehr dankbar, daß er jetzt in seinen Ausführungen vieles gesagt hat, was zunächst einmal aus dem Wortlaut dieses Antrags wirklich nicht zu ersehen war,
daß sich also das Petitum in erster Linie auf die Verschaffung von Wohnungseigentum für die derzeitigen Mieter von Wohnungsunternehmen richtet und daß gleichzeitig Schwierigkeiten rechtlichen Charakters für. den Eigentumsübergang, insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Grunderwerbsteuerbelastungen geschaffen sind, ausgeräumt werden möchten.
Vieles von dem wird, glaube ich, durchaus ernsthaft zu überlegen sein. Ich bin auch sehr daran interessiert, wie es der Kollege Dr. Schild hier ausdrückte, eine „politische Kundmachung" des ganzen Hauses zu erhalten, inwieweit eine Änderung der Grunderwerbsteuerbestimmungen allgemein für notwendig gehalten wird; denn es ist ohne Zweifel, daß diese Grunderwerbsteuerbestimmungen, wie sie im Augenblick noch bestehen, den Eigentumsübergang und Eigentumserwerb nicht gerade begünstigen.
Ich möchte hier aber zweierlei sagen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht und wird sie niemals haben, etwa ein neues „Gesetz 27" für den Gesamtbereich der Wohnungswirtschaft zu erlassen.
Es geht ihr vielmehr darum, Dinge, die in dem einen oder anderen Falle in den vergangenen Jahren etwa nicht ganz richtig gelaufen sind, die aber existieren, im Sinne ihrer Gesamtpolitik in einer absolut organischen Form weiterzuentwickeln. Das bedeutet einmal, daß das, was heute hier bei der Diskussion über das Familienheimgesetz aufgezeigt worden ist, nämlich die Belohnung der echten Sparleistung durch die dann besondere Förderung — Priorität in der Bewilligung nachstelliger Mittel - von Eigentumsmaßnahmen möglichst
schnell in gesetzliche Form gebracht wird. Denn wir haben uns ja, wie es vorhin auch in der Diskussion hervorgehoben wurde, für das Jahr 1954 damit helfen müssen, daß wir den an und für sich unerwünschten Weg einer prozentualen Festsetzung in den Richtlinien gewählt haben, um die Dinge in dieser Richtung voranzutreiben.
Es geht uns also in aller Deutlichkeit darum, der Verschaffung von Einzeleigentum den Vorrang vor allen anderen Formen zu geben, aber eben nicht quotenmäßig, unter Umständen in einer im Luftleeren Raum bleibenden Form, sondern in einer Form, die unmittelbar an die tatsächliche und von der Bundesregierung weiterhin—aus den hier insbesondere von der Frau Kollegin Dr. Brökelschen vorgetragenen Beweggründen — vorangetriebene Förderung des Eigentums anknüpft.
Als zweites, was neben die Änderung der Förderungsbestimmungen tritt — Änderung des Vorranges, die also von der Gesetzgebung, im Wohnungsbaugesetz, geschaffen werden muß —, kommt das Problem einer Änderung oder Erweiterung des Gemcinnitzigkeitsgesetzes auf die Bundesregierung zu. Die Bundesregierung wird eine solche Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes vorbereiten. Zum Charakter dieser Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen gehört es, daß man nicht nur, wie es einer der Sprecher der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Professor Weißer, einmal formuliert hat,
gewissermaßen als verlängerter Arm der Haushaltsführung des einzelnen Genossen und Mieters der gemeinnützigen Unternehmen alle Vorteile der Billigkeit, der Rationalität, weitergibt, sondern daß man auch bereit ist, wenn der einzelne Genosse und Mieter das Verlangen stellt, ihm das Eigentum zu verschaffen.
Das ist die eine Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes, um die es geht. Sie muß natürlich in den Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes in seiner neuen Formulierung noch eine Entsprechung finden. Das ist auch vorgesehen mit der Bestimmung, daß, wo nur immer möglich, auch bereits in Formen gebaut wird, die tatsächlich eine Eigentumsübertragung ermöglichen,
wenn sie von dem Betreffenden dank auch der verstärkten Einsicht in die Bedeutung und vor allem in die soziologische Bedeutung des Eigentums späterhin gewünscht wird.
Die gemeinnützigen Unternehmen werden ihre Rechtfertigung als notwendige Organe der Wohnungswirtschaft genau wie alle anderen Unternehmen um so mehr finden, je mehr sie bereit sind, von sich aus der Verschaffung von Eigentum zu dienen, den Eigentumsgedanken zu fördern. Das würde ja dann bedeuten, Herr Kollege Schild, daß bei dieser gesetzlichen Neuordnung die Initiative automatisch bei dem einzelnen Mieter im Gebäude eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens läge, gleichgültig, ob dieses Gebäude erst gebaut werden soll oder ob es schon gebaut worden ist.
Aber lassen Sie mich noch eines zu dem Gedanken sagen, der etwas am Rande lag, der Übertragung von Eigentum auch, sagen wir einmal, an einem einzelnen Mietwohnungsgebäude an irgendeinen — wie Sie sagten — aus der Mietergemeinschaft. Ich glaube, hier wird man wohl nur den Gedanken des freihändigen Verkaufs realisieren können. Man wird hierzu selbstverständlich auch im Gemeinnützigkeitsgesetz gewisse Voraussetzungen schaffen müssen, namentlich hinsichtlich der Bestimmungen über die Veräußerungspreise, die dann eben einen Anreiz auch für ein solches Unternehmen schaffen können, zur Verstärkung seiner eigenen Mittel und im Interesse des gemeinnützigen Wohnungsbaues dann solche Veräußerungen vorzunehmen.
Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen. Es gehören auch noch einige weitere Voraussetzungen dazu, die nun nichts mit diesen in Vorbereitung befindlichen gesetzgeberischen Arbeiten der Bundesregierung, sondern mit anderen Problemen zu tun haben. Auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist hinsichtlich ihres Altbestands an Häusern in genau der gleichen unwirtschaftlichen Lage wie der private Hausbesitz.
Ehe Sie nicht an diese Frage der Erhaltungsmöglichkeit des Altbestands für den gesamten Hausbesitz herangegangen sind, werden Sie, glaube ich, kaum einen Käufer finden, der bereit wäre, ein solches Wohngebäude, das im Augenblick im Gesamtrahmen des Alt- und Neubestands irgendwie mit durchgezogen wird, zu übernehmen.
Ich möchte deshalb hier über dieses sehr umfangreiche Gebiet nicht weiter sprechen. Wir werden uns ohnehin, wenn die Bundesregierung von sich aus diese im Rahmen ihrer gesamten Konzeption notwendigen Vorlagen machen wird, in den Ausschüssen und im Plenum noch über alle diese Einzelfragen unterhalten. Nach Wunsch und Willen der Bundesregierung brauchen sie nicht, ich möchte einmal sagen, Gegenstand weltpolitischer oder weltanschaulicher Auseinandersetzungen zu sein, wenn nur alle beteiligten Kreise das, was sie in der letzten Zeit — ich möchte sagen: quer durch alle Fraktionen — verkündet haben, nämlich die Priorität des Eigentumsgedankens, Eigentum basierend auf eigener Sparleistung, auf eigenem Opfer, anerkennen und dann nach der zweckmäßigsten Form suchen, diesen Gedanken nun in allen bisher anders angelegten Konzeptionen zu verwirklichen.