Rede:
ID0200902800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2009

  • date_rangeDatum: 14. Januar 1954

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    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der DP lautet:
    Die Bundesregierung wird ersucht, . . ein Gesetz vorzulegen, wonach ... usw.
    Im Grunde genommen kann nach meiner Auffassung der Ausschuß dazu ja oder nein sagen,

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    und dann wird hier das Plenum wiederum entweder der Bundesregierung den Auftrag geben, ein solches Gesetz vorzulegen, oder es wird das nicht tun. Ich hoffe, daß wir uns in der künftigen Zusammenarbeit — ich will es einmal ganz deutlich sagen — die Dinge nicht mehr so leicht machen,

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    sondern daß wir dann in einer solchen Vorlage auch gleich die Wege aufzeigen, die eingeschlagen werden sollen.
    Da bin ich nun dem Kollegen Dr. Schild doch sehr dankbar, daß er jetzt in seinen Ausführungen vieles gesagt hat, was zunächst einmal aus dem Wortlaut dieses Antrags wirklich nicht zu ersehen war,

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    daß sich also das Petitum in erster Linie auf die Verschaffung von Wohnungseigentum für die derzeitigen Mieter von Wohnungsunternehmen richtet und daß gleichzeitig Schwierigkeiten rechtlichen Charakters für. den Eigentumsübergang, insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Grunderwerbsteuerbelastungen geschaffen sind, ausgeräumt werden möchten.
    Vieles von dem wird, glaube ich, durchaus ernsthaft zu überlegen sein. Ich bin auch sehr daran interessiert, wie es der Kollege Dr. Schild hier ausdrückte, eine „politische Kundmachung" des ganzen Hauses zu erhalten, inwieweit eine Änderung der Grunderwerbsteuerbestimmungen allgemein für notwendig gehalten wird; denn es ist ohne Zweifel, daß diese Grunderwerbsteuerbestimmungen, wie sie im Augenblick noch bestehen, den Eigentumsübergang und Eigentumserwerb nicht gerade begünstigen.
    Ich möchte hier aber zweierlei sagen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht und wird sie niemals haben, etwa ein neues „Gesetz 27" für den Gesamtbereich der Wohnungswirtschaft zu erlassen.

    (Abg. Jacobi: Sehr gut!)

    Es geht ihr vielmehr darum, Dinge, die in dem einen oder anderen Falle in den vergangenen Jahren etwa nicht ganz richtig gelaufen sind, die aber existieren, im Sinne ihrer Gesamtpolitik in einer absolut organischen Form weiterzuentwickeln. Das bedeutet einmal, daß das, was heute hier bei der Diskussion über das Familienheimgesetz aufgezeigt worden ist, nämlich die Belohnung der echten Sparleistung durch die dann besondere Förderung — Priorität in der Bewilligung nachstelliger Mittel - von Eigentumsmaßnahmen möglichst


    (Bundesminister Dr. Preusker)

    schnell in gesetzliche Form gebracht wird. Denn wir haben uns ja, wie es vorhin auch in der Diskussion hervorgehoben wurde, für das Jahr 1954 damit helfen müssen, daß wir den an und für sich unerwünschten Weg einer prozentualen Festsetzung in den Richtlinien gewählt haben, um die Dinge in dieser Richtung voranzutreiben.
    Es geht uns also in aller Deutlichkeit darum, der Verschaffung von Einzeleigentum den Vorrang vor allen anderen Formen zu geben, aber eben nicht quotenmäßig, unter Umständen in einer im Luftleeren Raum bleibenden Form, sondern in einer Form, die unmittelbar an die tatsächliche und von der Bundesregierung weiterhin—aus den hier insbesondere von der Frau Kollegin Dr. Brökelschen vorgetragenen Beweggründen — vorangetriebene Förderung des Eigentums anknüpft.
    Als zweites, was neben die Änderung der Förderungsbestimmungen tritt — Änderung des Vorranges, die also von der Gesetzgebung, im Wohnungsbaugesetz, geschaffen werden muß —, kommt das Problem einer Änderung oder Erweiterung des Gemcinnitzigkeitsgesetzes auf die Bundesregierung zu. Die Bundesregierung wird eine solche Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes vorbereiten. Zum Charakter dieser Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen gehört es, daß man nicht nur, wie es einer der Sprecher der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Professor Weißer, einmal formuliert hat,

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz)

    gewissermaßen als verlängerter Arm der Haushaltsführung des einzelnen Genossen und Mieters der gemeinnützigen Unternehmen alle Vorteile der Billigkeit, der Rationalität, weitergibt, sondern daß man auch bereit ist, wenn der einzelne Genosse und Mieter das Verlangen stellt, ihm das Eigentum zu verschaffen.

    (Abg. Lücke: Sehr gut! Das ist die richtige Formulierung!)

    Das ist die eine Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes, um die es geht. Sie muß natürlich in den Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes in seiner neuen Formulierung noch eine Entsprechung finden. Das ist auch vorgesehen mit der Bestimmung, daß, wo nur immer möglich, auch bereits in Formen gebaut wird, die tatsächlich eine Eigentumsübertragung ermöglichen,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    wenn sie von dem Betreffenden dank auch der verstärkten Einsicht in die Bedeutung und vor allem in die soziologische Bedeutung des Eigentums späterhin gewünscht wird.

    (Abg. Lücke: Das ist besonders wichtig!)

    Die gemeinnützigen Unternehmen werden ihre Rechtfertigung als notwendige Organe der Wohnungswirtschaft genau wie alle anderen Unternehmen um so mehr finden, je mehr sie bereit sind, von sich aus der Verschaffung von Eigentum zu dienen, den Eigentumsgedanken zu fördern. Das würde ja dann bedeuten, Herr Kollege Schild, daß bei dieser gesetzlichen Neuordnung die Initiative automatisch bei dem einzelnen Mieter im Gebäude eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens läge, gleichgültig, ob dieses Gebäude erst gebaut werden soll oder ob es schon gebaut worden ist.
    Aber lassen Sie mich noch eines zu dem Gedanken sagen, der etwas am Rande lag, der Übertragung von Eigentum auch, sagen wir einmal, an einem einzelnen Mietwohnungsgebäude an irgendeinen — wie Sie sagten — aus der Mietergemeinschaft. Ich glaube, hier wird man wohl nur den Gedanken des freihändigen Verkaufs realisieren können. Man wird hierzu selbstverständlich auch im Gemeinnützigkeitsgesetz gewisse Voraussetzungen schaffen müssen, namentlich hinsichtlich der Bestimmungen über die Veräußerungspreise, die dann eben einen Anreiz auch für ein solches Unternehmen schaffen können, zur Verstärkung seiner eigenen Mittel und im Interesse des gemeinnützigen Wohnungsbaues dann solche Veräußerungen vorzunehmen.
    Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen. Es gehören auch noch einige weitere Voraussetzungen dazu, die nun nichts mit diesen in Vorbereitung befindlichen gesetzgeberischen Arbeiten der Bundesregierung, sondern mit anderen Problemen zu tun haben. Auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist hinsichtlich ihres Altbestands an Häusern in genau der gleichen unwirtschaftlichen Lage wie der private Hausbesitz.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Ehe Sie nicht an diese Frage der Erhaltungsmöglichkeit des Altbestands für den gesamten Hausbesitz herangegangen sind, werden Sie, glaube ich, kaum einen Käufer finden, der bereit wäre, ein solches Wohngebäude, das im Augenblick im Gesamtrahmen des Alt- und Neubestands irgendwie mit durchgezogen wird, zu übernehmen.
    Ich möchte deshalb hier über dieses sehr umfangreiche Gebiet nicht weiter sprechen. Wir werden uns ohnehin, wenn die Bundesregierung von sich aus diese im Rahmen ihrer gesamten Konzeption notwendigen Vorlagen machen wird, in den Ausschüssen und im Plenum noch über alle diese Einzelfragen unterhalten. Nach Wunsch und Willen der Bundesregierung brauchen sie nicht, ich möchte einmal sagen, Gegenstand weltpolitischer oder weltanschaulicher Auseinandersetzungen zu sein, wenn nur alle beteiligten Kreise das, was sie in der letzten Zeit — ich möchte sagen: quer durch alle Fraktionen — verkündet haben, nämlich die Priorität des Eigentumsgedankens, Eigentum basierend auf eigener Sparleistung, auf eigenem Opfer, anerkennen und dann nach der zweckmäßigsten Form suchen, diesen Gedanken nun in allen bisher anders angelegten Konzeptionen zu verwirklichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Brönner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Brönner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Antrag in unserer Fraktion der CDU/CSU behandelt und hier in der Einleitung gelesen haben: Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum, da haben wir uns gefragt: ja, wie soll das denn geschehen? Das Wesentliche wäre gewesen, in einem Antrag einen Weg zu zeigen, der gangbar ist, um das Ziel zu erreichen, das auch wir bejahen. Darauf habe ich mit Herrn Kollegen Dr. Schild gesprochen, und er sagte, sie dächten nicht daran, hier eine Enteignung vorzuschreiben; denn sie seien sich klar darüber, daß nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eine solche Ent-


    (Dr. Brönner)

    eignung zugunsten eines Privatmannes ganz und gar ausgeschlossen ist.

    (Abg. Jacobi: Dann hätten sie den Antrag nicht stellen sollen!)

    Es fragt sich also, wie diese Überführung überhaupt durchgeführt werden soll, und darauf gibt es meines Erachtens nur eine Antwort: auf dem Weg des Anreizes, daß diese Gesellschaften bereit sind, ihre Wohnungen abzustoßen, das Geld zu mobilisieren und neue Wohnungen zu bauen. Nur unter diesem 'Gesichtspunkt hat der vorgelegte Antrag einen Sinn, und unter diesem Gesichtspunkt kann er meines Erachtens auch behandelt werden.
    Wir dürfen aber dabei nicht außer acht lassen, daß die Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren seit 1945 eine ganz große Aufgabe erfüllt haben. Ihnen haben wir es im wesentlichen zu verdanken, daß so viele Wohnungen — Millionen von Wohnungen! — gebaut worden sind. Diese Anerkennung kann den Wohnungsbaugesellschaften nicht versagt werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Weiter muß betont werden, daß sie in der Rationalisierung Vorbildliches geleistet haben und daß wir sie auch in Zukunft nicht entbehren können, gerade um den Wohnungsbau rationell durchzuführen. Unser Ziel müßte also sein, Wege ausfindig zu machen und unsere Auffassungen über die Schaffung von Privatbesitz, von Privateigentum in Verbindung mit dem Grund und Boden als Anregung an die Bundesregierung weiterzugeben, damit sie von dort aus vielleicht in dem angekündigten neuen Gesetz über den Wohnungsbau verwirklicht werden.
    Wir haben aber daneben noch eine große volkspolitische Aufgabe. Wir müssen den Willen zum eigenen Hause in der Bevölkerung stärken und fördern, damit auch der einzelne bereit ist, auf überflüssigen Konsum zu verzichten und dieses Geld meinetwegen auf dem Wege über einen Bausparvertrag anzulegen, um damit sein künftiges Wohnhaus auch zu finanzieren. Wir können und wollen nicht irgend jemandem ein Haus aufzwingen, wenn er es nicht will. Derjenige, der für ein Haus gespart hat, hat ein Vorrecht, es zu bekommen. Daher müssen wir nicht nur den Willen zum Bauen fördern, sondern müssen auch dias Sparen für den künftigen Wohnungsbau fördern, und zwar vornehmlich das Sparen im Rahmen der Bausparverträge. Wir haben auch dafür ein wichtiges Gesetz geschaffen, nämlich das Wohnungsbauprämiengesetz. Auch hier gehen wir 'darauf aus, 'die Menschen durch eine Belohnung zum Sparen anzuregen, und sie bekommen dann für ihr Sparen zum zukünftigen Wohnungsbau vom Staat 400 DM im Jahr geschenkt.
    Das ist der Weg, auf dem wir unser Ziel erstreben wollen. Wir haben ein in dieser Beziehung vorbildliches Land: Alt-Württemberg. Alt-Württemberg ist die klassische Heimat der Bausparkassen und der Eigenheime, und wenn es uns gelingt, diese Ideen weiter in allen anderen Ländern zu verbreiten, dann bin ich der Überzeugung, daß wir dem Streben nach dem Ziel, das in den heutigen Ausführungen immer wieder genannt worden ist, den besten Dienst erweisen.
    Man kann also über diese Fragen, die angeschnitten worden sind und zu denen Herr Dr. Schild Ausführungen gemacht hat — die zwei Schwierigkeiten: Grunderwerbssteuer auf der einen Seite,
    Verkauf und Eigenkapital auf der andern Seite —, lange diskutieren und kann 'darüber verschiedener Meinung sein. Eine Reihe von Gefahren wird dann auftreten, wenn es zu einem Zwang käme. Dann würde sich nämlich die Spekulation einschalten, und die ganze Preisbildung beim Verkauf von Wohnungseigentum und Eigenheimen überhaupt ginge in die Brüche. Damit wäre der Bevölkerung nicht gedient. Wir wollen diese Gefahren sehen und sie berücksichtigen.
    Trotzdem wollen wir versuchen, eine Reihe von Gedanken und Ideen innerhalb des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen herauszuarbeiten, die wir der Bundesregierung zur Verfügung stellen können, wenn sie einmal ihr einheitliches Wohnungsbaugesetz ausarbeiten will. Auch in unserer Fraktion gab es starke Bedenken, ob man zu diesem Antrag ja oder nein sagen solle. Die Mehrheit ist aber zu der Auffassung gekommen, daß dieser Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zur Erarbeitung von Grundgedanken, die dann der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, überwiesen werden soll. Die Fraktion hat mich beauftragt, Ausführungen in diesem Sinne zu machen, und ich glaube, wir können in unserem Ausschuß wertvolle Anregungen geben und dadurch Gedankengänge klären, die auch für die Bundesregierung und das Wohnungsbauministerium bei der Ausarbeitung des angekündigten Wohnungsbaugesetzes wertvoll sind.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)