Rede von
Dr.
Heinrich
Schild
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde stimmen der Zielsetzung des Antrags der CDU/CSU in vollem Umfange zu. Die Schaffung von Privateigentum wird uns ja beim nächsten Punkt der Tagesordnung noch besonders befassen. Soweit hierdurch Eigenheim-Privateigentum geschaffen werden soll, kann man und muß man diesem Ziel nur zustimmen. Aber wir haben schon nach der bisherigen Wohnungsbaugesetzgebung eine ganze Reihe von Typen von Siedlerstellen, von Kleinsiedlungen, von Landarbeitersiedlungen, von Bergmannssiedlungen, — alles Siedlungen, bei denen es ja letzten Endes auf denselben Typ hinauskommt. Wenn hier ein neues Familieneigentum zur Debatte gestellt wird und auch in die Gesetzessprache eingefügt werden soll, dann sehe ich den materiellen Unterschied nach dem Entwurf des Abgeordneten Lücke nur darin, daß hier ein Eigenheim mit der Verpflichtung, einen Garten zu haben, besonders hervorgehoben werden soll. Das ist nach den bisherigen Bestimmungen der verschiedenen Gesetze, die die Wohnungsbauwirtschaft regeln, nicht unbedingt erforderlich. Am wenigsten im Wohnungsbaugesetz deckt sich der jetzige Begriff des Eigenheims mit der neuen Formulierung des Familieneigenheims, weil hierbei gewissermaßen die Verpflichtung übernommen werden soll, gleichzeitig mit dem Eigenheim einen Garten zu bewirtschaften
— es kann unter Umständen auch ein Ziergarten sein —, so stimmen wir dieser Neuformulierung, d. h. der Schaffung dieses neuen Typs zu.
Aber es fragt sich, ob man diesen neuen Typ unter allen Umständen durch den Begriff „Familieneigenheim" kennzeichnen soll. Hier sind wir der Auffassung, die der Herr Bundeswohnungsbauminister dargestellt hat, daß dieser neue Typ in den Rahmen der Ergänzungen eingebaut werden muß, die die Regierung als Novelle für das neue Wohnungsbaugesetz vorsieht, ohne daß der Begriff „Familieneigenheim" besonders herausgestellt wird. Denn schließlich kann man eine Distanzierung zu den bisherigen Eigenheimsiedlungen und -wohnungen nicht durch einen besonderen Begriff „Familieneigenheim" erreichen.
Wir sind der Auffassung, die auch der Herr Bundeswohnungsbauminister zur Kenntnis gegeben hat, daß irgendwelche globalen Blockierungen der öffentlichen Mittel zugunsten dieses einen Zweckes nicht erfolgen dürfen, sondern daß sich die Förderung dieses Zweckes je nach dem örtlichen und bezirklichen Bedarf richten muß. Man kann auf keinen Fall gesetzlich die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel auf ein bestimmtes Programm, auf eine bestimmte Linie beschränken, ohne zu wissen, ob dem örtlichen Bedarf dabei Rechnung getragen wird.
Wir sind auch nicht für die behördliche Ausarbeitung von Typen, wie sie in diesem Entwurf vorgesehen ist. Wir sind der Auffassung, daß es eine grundsätzliche Frage ist, ob man überhaupt Baubehörden mit Typen befassen soll oder ob man das lieber der Privatwirtschaft, den Architekten oder den Bauherren selbst überlassen soll, die sich ihre Architekten oder baugewerblichen Architekten aussuchen oder Betreuungsgesellschaften damit beauftragen. Von behördlichen Bautentypen halten wir nicht viel.
Nun aber zu der entscheidenden Frage! Auch bei dieser Art des Eigenheims, gleichgültig, welche Beziehung es bekommen soll, wird der größte Teil der Interessenten ohne eine Baubetreuung nicht auskommen, und die bisherige Exekutive auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft hat ja gezeigt, daß geeignete Instrumente der Baubetreuung vorhanden sind, wenn ihnen das Ziel etwas schmackhafter gemacht wird, für Fremde und nicht immer auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz zu bauen. Wir sind der Überzeugung, daß bei der kommenden gesetzlichen Regelung über die Frage des gemeinwirtschaftlichen Eigentums und seine Zunahme und bei der Neuregelung des Gemeinnützigkeitsgesetzes — der Herr Bundeswohnungsbauminister hat seine Absichten darüber bereits in der Öffentlichkeit kundgetan — die Frage der zukünftigen Betreuungsaufgabe der gemeinnützigen Gesellschaften, aber auch privatwirtschaftlicher Wohnungsbaugesellschaften eine wesentliche Rolle für die Erreichung diese Zieles spielen wird. Denn in den letzten vier Jahren ist von dieser Be-
treuungsaufgabe wenig zu sehen gewesen; im Gegenteil, es wurde wesentlich mehr auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz gebaut als im Wege der Fremdbetreuung oder im Wege der Übereignung. Das ist das, was Kollege Lücke in seinen einleitenden Worten klar und deutlich als Hauptkritik an dem Verfahren der letzten vier Jahre herausgestellt hat.
Ich bin der Auffassung, daß es genügen wird, diesen Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen, und daß sich der Sozialpolitische Ausschuß mit dieser Materie nicht zu befassen braucht.