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ID0200901600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schild.


Rede von Dr. Heinrich Schild
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde stimmen der Zielsetzung des Antrags der CDU/CSU in vollem Umfange zu. Die Schaffung von Privateigentum wird uns ja beim nächsten Punkt der Tagesordnung noch besonders befassen. Soweit hierdurch Eigenheim-Privateigentum geschaffen werden soll, kann man und muß man diesem Ziel nur zustimmen. Aber wir haben schon nach der bisherigen Wohnungsbaugesetzgebung eine ganze Reihe von Typen von Siedlerstellen, von Kleinsiedlungen, von Landarbeitersiedlungen, von Bergmannssiedlungen, — alles Siedlungen, bei denen es ja letzten Endes auf denselben Typ hinauskommt. Wenn hier ein neues Familieneigentum zur Debatte gestellt wird und auch in die Gesetzessprache eingefügt werden soll, dann sehe ich den materiellen Unterschied nach dem Entwurf des Abgeordneten Lücke nur darin, daß hier ein Eigenheim mit der Verpflichtung, einen Garten zu haben, besonders hervorgehoben werden soll. Das ist nach den bisherigen Bestimmungen der verschiedenen Gesetze, die die Wohnungsbauwirtschaft regeln, nicht unbedingt erforderlich. Am wenigsten im Wohnungsbaugesetz deckt sich der jetzige Begriff des Eigenheims mit der neuen Formulierung des Familieneigenheims, weil hierbei gewissermaßen die Verpflichtung übernommen werden soll, gleichzeitig mit dem Eigenheim einen Garten zu bewirtschaften

(Abg. Lücke: Es kann ein Ziergarten sein!)

— es kann unter Umständen auch ein Ziergarten sein —, so stimmen wir dieser Neuformulierung, d. h. der Schaffung dieses neuen Typs zu.

(Abg. Lücke: Bravo!)

Aber es fragt sich, ob man diesen neuen Typ unter allen Umständen durch den Begriff „Familieneigenheim" kennzeichnen soll. Hier sind wir der Auffassung, die der Herr Bundeswohnungsbauminister dargestellt hat, daß dieser neue Typ in den Rahmen der Ergänzungen eingebaut werden muß, die die Regierung als Novelle für das neue Wohnungsbaugesetz vorsieht, ohne daß der Begriff „Familieneigenheim" besonders herausgestellt wird. Denn schließlich kann man eine Distanzierung zu den bisherigen Eigenheimsiedlungen und -wohnungen nicht durch einen besonderen Begriff „Familieneigenheim" erreichen.
Wir sind der Auffassung, die auch der Herr Bundeswohnungsbauminister zur Kenntnis gegeben hat, daß irgendwelche globalen Blockierungen der öffentlichen Mittel zugunsten dieses einen Zweckes nicht erfolgen dürfen, sondern daß sich die Förderung dieses Zweckes je nach dem örtlichen und bezirklichen Bedarf richten muß. Man kann auf keinen Fall gesetzlich die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel auf ein bestimmtes Programm, auf eine bestimmte Linie beschränken, ohne zu wissen, ob dem örtlichen Bedarf dabei Rechnung getragen wird.

(Zustimmung bei der DP.)

Wir sind auch nicht für die behördliche Ausarbeitung von Typen, wie sie in diesem Entwurf vorgesehen ist. Wir sind der Auffassung, daß es eine grundsätzliche Frage ist, ob man überhaupt Baubehörden mit Typen befassen soll oder ob man das lieber der Privatwirtschaft, den Architekten oder den Bauherren selbst überlassen soll, die sich ihre Architekten oder baugewerblichen Architekten aussuchen oder Betreuungsgesellschaften damit beauftragen. Von behördlichen Bautentypen halten wir nicht viel.
Nun aber zu der entscheidenden Frage! Auch bei dieser Art des Eigenheims, gleichgültig, welche Beziehung es bekommen soll, wird der größte Teil der Interessenten ohne eine Baubetreuung nicht auskommen, und die bisherige Exekutive auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft hat ja gezeigt, daß geeignete Instrumente der Baubetreuung vorhanden sind, wenn ihnen das Ziel etwas schmackhafter gemacht wird, für Fremde und nicht immer auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz zu bauen. Wir sind der Überzeugung, daß bei der kommenden gesetzlichen Regelung über die Frage des gemeinwirtschaftlichen Eigentums und seine Zunahme und bei der Neuregelung des Gemeinnützigkeitsgesetzes — der Herr Bundeswohnungsbauminister hat seine Absichten darüber bereits in der Öffentlichkeit kundgetan — die Frage der zukünftigen Betreuungsaufgabe der gemeinnützigen Gesellschaften, aber auch privatwirtschaftlicher Wohnungsbaugesellschaften eine wesentliche Rolle für die Erreichung diese Zieles spielen wird. Denn in den letzten vier Jahren ist von dieser Be-


(Dr. Schild [Düsseldorf])

treuungsaufgabe wenig zu sehen gewesen; im Gegenteil, es wurde wesentlich mehr auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz gebaut als im Wege der Fremdbetreuung oder im Wege der Übereignung. Das ist das, was Kollege Lücke in seinen einleitenden Worten klar und deutlich als Hauptkritik an dem Verfahren der letzten vier Jahre herausgestellt hat.
Ich bin der Auffassung, daß es genügen wird, diesen Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen, und daß sich der Sozialpolitische Ausschuß mit dieser Materie nicht zu befassen braucht.

(Beifall bei der DP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.