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ID0200901500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von Dr. Else Brökelschen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Herr Kollege Stierle hat einleitend die grundsätzliche Bereitschaft seiner Fraktion ausgesprochen, an dem Gesetzentwurf positiv mitzuarbeiten. Das möchte ich als erfreulich vorweg feststellen. Ich bedauere es aber, daß Herr Kollege Stierle in der ersten Lesung viel zuviel von dem ausgeführt hat, was an sich in die Diskussionen des Ausschusses gehört. Ich möchte deshalb den Versuch machen, die Debatte ein ganz klein wenig wieder auf grundsätzliche Fragen zurückzuführen; denn das ist der Sinn der ersten Lesung.
    Herr Kollege Stierle hat das Wort von den „sektiererischen Freunden" gebraucht. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist das erste gewesen, das die CDU/CSU-Fraktion im neuen Bundestag eingebracht hat, und schon das ist ein Beweis dafür, daß es hier nicht um irgendwelche abgelegenen oder Gruppeninteressen geht, sondern daß ein ganz großes zentrales Anliegen der CDU hier seinen Niederschlag gefunden hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte darüber hinaus auch gleich ein anderes sagen: Wer den Gesetzentwurf wirklich in seinem Sinn erfaßt, der kann nicht der Auffassung sein, daß damit irgendeine Diffamierung nach irgendeiner Richtung hin gemeint sein sollte.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Aber ich möchte doch hier auch ganz klar sagen, daß vielleicht mehr Mut dazu gehört, in diesem Augenblick ein solches Gesetz einzubringen, als auf die Schwierigkeiten hinzuweisen,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    die sich nun seiner Realisierung entgegenstellen. Ich stimme z. B. Herrn Kollegen Stierle in seiner Ansicht unbedingt zu, daß wir eine soziologische Untersuchung über die Eigentumsbereitschaft der breiten Massen brauchen, bin aber nicht der Meinung, daß man in dem Für oder Wider Berlin mit seiner Arbeitslosenziffer von 220 000 und den damit weit anderen Voraussetzungen als repräsentativ für die Bundesrepublik ansehen kann.


    (Frau Dr. Brökelschen)

    Folgendes ist meiner Meinung nach als Ausgangspunkt zu beachten. Wir sind gezwungen und vielleicht dazu verurteilt, Gesetze zu machen in einer Zeit des Umbruchs und des Übergangs, in der die Menschen weithin in einer Krise sind und in der weithin Ordnungen schwankend geworden und ausgehöhlt worden sind. Es ist ja doch die einmütige Meinung der modernen Soziologie, daß die moderne industrialisierte Gesellschaft den Menschen mit sehr vielen Bindungen auch alle Hilfen und Stützen genommen hat,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    und ich füge hinzu: nicht nur den einzelnen Menschen, sondern auch der Familie sind alle diese Hilfen und Stützen genommen worden, die beide einmal schützten und einmal trugen. Wir wissen natürlich sehr wohl, daß der Gesetzgeber in einer solchen Zeit nur sehr bescheidene Möglichkeiten hat, hier helfend und zukunftsweisend vorzugehen, aber desto mehr entsteht daraus meines Erachtens die Verpflichtung, daß der Gesetzgeber seine Arbeit an entscheidenden Punkten unter Leitbilder stellt; und um nicht mehr und nicht weniger handelt es sich hier.
    Ich möchte gerade Herrn Kollegen Stierle sagen, wie eindrucksvoll für mich eine Rede des Herrn Senatspräsidenten Kaisen auf der Tagung des Volksheimstättenwerks in Hannover — ich glaube, im Jahre 1951 — gewesen ist; und damit komme ich auf etwas Zentrales: Herr Kaisen hat sich damals in seinen Ausführungen uneingeschränkt zu dem Gedanken der Kleinsiedlung bekannt,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    und zwar aus zwei sehr wichtigen Gründen. Er hat ausgeführt, daß es seiner Meinung nach heute mehr denn je notwendig sei, dem Menschen, ehe er in die mechanisierte Arbeit hineinginge, in seinem Garten die Möglichkeit zu geben, eine halbe Stunde mit seinem Herrgott allein zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und er hat weiter gesagt, daß für die Kinder das Wesentliche eines Gartens darin bestehe, daß sie wieder nahe Verbindung mit der Natur und damit ein Gefühl der Ehrfurcht vor dem Wachsen und dem Gewachsenen bekämen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir stehen, wenn man es einmal überspitzt sagen will, in einem Zeitalter des Totovergnügens, der Wettleidenschaften. Deswegen, Herr Kollege Stierle, sind die Menschen weithin nicht mehr bereit, Verzicht und Verantwortung auch im Eigentum auf sich zu nehmen.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Ich meine aber, daß das für uns nicht Anlaß sein sollte, hier nicht den Versuch zu unternehmen, den Menschen auf seine gesunde Grundlage, nämlich auf die Bereitschaft zu Verzicht und Verantwortung, zurückzuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sind der Meinung, daß es heute nicht genügt, Eigentum zu propagieren. Das Eigentum in Form eines Sparkassenbuches mag gut und schön sein; aber es kann sich heute oder morgen in ein Motorrad, einen Fernsehapparat oder so etwas umsetzen. Wir möchten den Menschen auf Dinge hinweisen, die dauerhafter sind als das, was im großen Rahmen des Konsums zu erwerben möglich ist.

    (Zustimmung in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

    Ich möchte ein Weiteres sagen. Wer es selbst er- I lebt hat, daß ein Kind im Garten groß wird, ein eigenes Beet hat und in seinem kleinen Herzen um das Schicksal einer Blume, die dem Verwelken nahe ist, oder um ein Tier, das ihm lieb ist, besorgt ist, der weiß, daß hier ganz große Grundlagen geschaffen werden können, die auch für den erwachsenen Menschen von entscheidender Bedeutung sind.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir stehen gar nicht an zuzugeben, daß die Entwicklung der Wohnform im Rahmen der großen Genossenschaften, wenn wir demgegenüber an Wedding und die ganz furchtbaren Mietkasernen des 19. Jahrhunderts denken, mit Spielplätzen und all diesen Dingen weitgehend Fortschritte gemacht hat. Aber es ist etwas anderes, ob ein Kind im eigenen Garten oder im Sandkasten oder auf dem Rasenplatz irgendeiner ausgedehnten Großstadtsiedlung spielt.
    Fast noch wichtiger als diese Gedanken ist für mich die Überlegung: Was bedeutet ein solches Heim für die Familie? Ich will nichts sagen von den Möglichkeiten, über ein familiengerechtes Heim das natürliche Wachstum der Familie zu begünstigen. Darüber ist oft genug gesprochen worden. Wichtiger ist mir im Augenblick der Gedanke, daß die Familie im eigenen Heim die Möglichkeit hat, gemeinsame neue Impulse und Aufgaben zu bekommen. Wir sprechen so viel von der Gefährdung der Familie. Sie ist heute zweifellos von der Überbetonung aller möglichen Rechte her gefährdet; aber der Kernpunkt ist doch, daß die Familie als Institution mit der Entwicklung der industrialisierten Gesellschaft ,ausgehöhlt worden ist, daß in dem Augenblick, in dem die Produktionsgemeinschaft zerbrochen worden ist und in Beruf und Arbeit die Glieder aus der Familie herausgenommen worden sind, wichtige Funktionen, die die Familie zusammengehalten haben, verlorengegangen sind.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Gerade hier wird im Kernanliegen des Lückeschen Entwurfs die Möglichkeit gegeben, neue, sinnvolle Aufgaben für diese auseinandergerissene Familie zu finden.
    Uns Frauen beschäftigt sehr ernsthaft das Problem der Freizeitgestaltung für die Frau, die infolge der Technisierung des Haushalts weithin ihrer Pflichten enthoben ist. Dieses Problem ist dort gelöst, wo das Eigenheim mit dem eigenen Garten vorhanden ist.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ein Letztes! Wenn die Familie gefährdet ist, dann vor allen Dingen auch dadurch, daß Großfamilien — darunter verstehe ich nun nicht die Zugehörigkeit von Vettern und Cousinen und allen möglichen weiteren Verwandten, sondern ich verstehe darunter die elementare Zusammengehörigkeit der drei Generationen — kaum noch bestehen.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Die Familie ist — je länger, desto mehr — zusammengedrängt worden auf die Kleinfamilie und ist damit konzentriert worden. Das sind keine Weisheiten von mir, sondern die übereinstimmenden Ergebnisse der soziologischen Forschung. Die Familien in dieser Form der Kleinfamilie sind allzuleicht beeinflußt von Gefühlsimpulsen und all diesen Dingen, die einen Zusammenhalt der Familie unendlich


    (Engell)

    labil machen und gefährden. Dadurch, daß man die Großeltern wieder mit in das Haus hineinnimmt, ist es vielleicht möglich, diese Gefahren der Kleinfamilie zu überwinden und wieder Stetigkeit und Zusammenhalt zu fördern. In diesen Familien gibt es auch manche Aufgaben — die gerade heute immer wieder gesucht werden — für alte Menschen, um ihnen das Gefühl des Überflüssigseins im Leben zu nehmen.
    In diesem Zusammenhang noch ein Letztes. Die Fraktion der CDU/CSU will, daß der Mensch sich weitgehend von der Vorstellung des „Wohlfahrtsstaates" löst und daß der Familie wieder die Möglichkeit gegeben wird, Aufgaben hinsichtlich der Versorgung und andere Verpflichtungen zu übernehmen, die bislang der Staat laufend hat übernehmen müssen.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    In diesem Gesetz sehen wir einen kleinen Ansatz zu einer solchen Revidierung des Überhandnehmens des Gedankens vom Wohlfahrtsstaat.
    Zum Schluß, meine Herren und Damen, möchte ich folgendes sagen. Wir sind in der Situation, in der wir uns befinden, leider Gottes gezwungen, ein Provisorium nach dem andern zu machen. Ich meine aber, wir sollten bei aller Anerkennung der Unumgänglichkeit solcher Provisorien niemals vergessen, darüber hinaus dort, wo wir es können, auch definitive Wege zu gehen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Ich habe die Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers begrüßt, in denen er der Hoffnung Ausdruck gab, ein Wohnungsbaugesetz aus einem Guß zu schaffen. Ich stimme dem freudig zu, wenn im Mittelpunkt dieses einheitlichen Wohnungsgesetzes der Gedanke steht: „Heraus aus der Massierung, heraus aus der Kollektivierung!", und wir keinen Utopien, aber allen Wegen folgen, auf denen dieses Anliegen einer Wiederzurückführung des Menschen und der Ordnungen auf ihre natürlichen und sittlichen Gegebenheiten und Grundlagen begünstigt und gefördert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schild.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schild


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde stimmen der Zielsetzung des Antrags der CDU/CSU in vollem Umfange zu. Die Schaffung von Privateigentum wird uns ja beim nächsten Punkt der Tagesordnung noch besonders befassen. Soweit hierdurch Eigenheim-Privateigentum geschaffen werden soll, kann man und muß man diesem Ziel nur zustimmen. Aber wir haben schon nach der bisherigen Wohnungsbaugesetzgebung eine ganze Reihe von Typen von Siedlerstellen, von Kleinsiedlungen, von Landarbeitersiedlungen, von Bergmannssiedlungen, — alles Siedlungen, bei denen es ja letzten Endes auf denselben Typ hinauskommt. Wenn hier ein neues Familieneigentum zur Debatte gestellt wird und auch in die Gesetzessprache eingefügt werden soll, dann sehe ich den materiellen Unterschied nach dem Entwurf des Abgeordneten Lücke nur darin, daß hier ein Eigenheim mit der Verpflichtung, einen Garten zu haben, besonders hervorgehoben werden soll. Das ist nach den bisherigen Bestimmungen der verschiedenen Gesetze, die die Wohnungsbauwirtschaft regeln, nicht unbedingt erforderlich. Am wenigsten im Wohnungsbaugesetz deckt sich der jetzige Begriff des Eigenheims mit der neuen Formulierung des Familieneigenheims, weil hierbei gewissermaßen die Verpflichtung übernommen werden soll, gleichzeitig mit dem Eigenheim einen Garten zu bewirtschaften

    (Abg. Lücke: Es kann ein Ziergarten sein!)

    — es kann unter Umständen auch ein Ziergarten sein —, so stimmen wir dieser Neuformulierung, d. h. der Schaffung dieses neuen Typs zu.

    (Abg. Lücke: Bravo!)

    Aber es fragt sich, ob man diesen neuen Typ unter allen Umständen durch den Begriff „Familieneigenheim" kennzeichnen soll. Hier sind wir der Auffassung, die der Herr Bundeswohnungsbauminister dargestellt hat, daß dieser neue Typ in den Rahmen der Ergänzungen eingebaut werden muß, die die Regierung als Novelle für das neue Wohnungsbaugesetz vorsieht, ohne daß der Begriff „Familieneigenheim" besonders herausgestellt wird. Denn schließlich kann man eine Distanzierung zu den bisherigen Eigenheimsiedlungen und -wohnungen nicht durch einen besonderen Begriff „Familieneigenheim" erreichen.
    Wir sind der Auffassung, die auch der Herr Bundeswohnungsbauminister zur Kenntnis gegeben hat, daß irgendwelche globalen Blockierungen der öffentlichen Mittel zugunsten dieses einen Zweckes nicht erfolgen dürfen, sondern daß sich die Förderung dieses Zweckes je nach dem örtlichen und bezirklichen Bedarf richten muß. Man kann auf keinen Fall gesetzlich die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel auf ein bestimmtes Programm, auf eine bestimmte Linie beschränken, ohne zu wissen, ob dem örtlichen Bedarf dabei Rechnung getragen wird.

    (Zustimmung bei der DP.)

    Wir sind auch nicht für die behördliche Ausarbeitung von Typen, wie sie in diesem Entwurf vorgesehen ist. Wir sind der Auffassung, daß es eine grundsätzliche Frage ist, ob man überhaupt Baubehörden mit Typen befassen soll oder ob man das lieber der Privatwirtschaft, den Architekten oder den Bauherren selbst überlassen soll, die sich ihre Architekten oder baugewerblichen Architekten aussuchen oder Betreuungsgesellschaften damit beauftragen. Von behördlichen Bautentypen halten wir nicht viel.
    Nun aber zu der entscheidenden Frage! Auch bei dieser Art des Eigenheims, gleichgültig, welche Beziehung es bekommen soll, wird der größte Teil der Interessenten ohne eine Baubetreuung nicht auskommen, und die bisherige Exekutive auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft hat ja gezeigt, daß geeignete Instrumente der Baubetreuung vorhanden sind, wenn ihnen das Ziel etwas schmackhafter gemacht wird, für Fremde und nicht immer auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz zu bauen. Wir sind der Überzeugung, daß bei der kommenden gesetzlichen Regelung über die Frage des gemeinwirtschaftlichen Eigentums und seine Zunahme und bei der Neuregelung des Gemeinnützigkeitsgesetzes — der Herr Bundeswohnungsbauminister hat seine Absichten darüber bereits in der Öffentlichkeit kundgetan — die Frage der zukünftigen Betreuungsaufgabe der gemeinnützigen Gesellschaften, aber auch privatwirtschaftlicher Wohnungsbaugesellschaften eine wesentliche Rolle für die Erreichung diese Zieles spielen wird. Denn in den letzten vier Jahren ist von dieser Be-


    (Dr. Schild [Düsseldorf])

    treuungsaufgabe wenig zu sehen gewesen; im Gegenteil, es wurde wesentlich mehr auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz gebaut als im Wege der Fremdbetreuung oder im Wege der Übereignung. Das ist das, was Kollege Lücke in seinen einleitenden Worten klar und deutlich als Hauptkritik an dem Verfahren der letzten vier Jahre herausgestellt hat.
    Ich bin der Auffassung, daß es genügen wird, diesen Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen, und daß sich der Sozialpolitische Ausschuß mit dieser Materie nicht zu befassen braucht.

    (Beifall bei der DP.)