Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist lang und ausgiebig gewesen. Es sind manche Ausführungen gemacht worden, die in den Ausschuß gehört hätten. Wenn man sich eine solche Vorlage ansieht und in der ersten Lesung darüber zu sprechen hat, dann muß man sich, glaube ich, zunächst darüber Gedanken machen, welche Voraussetzungen für ein solches Gesetz geschaffen werden müssen und welche Durchführungsmöglichkeiten überhaupt gegeben sind.
Ich darf daran erinnern, daß das Parlament in der vergangenen Legislaturperiode eine ganze Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, den Gedanken dieser Vorlage in der Praxis durchzuführen. Ich erinnere an das Gebührenbefreiungsgesetz. Ich erinnere daran, daß wir im vorigen Jahr — Gott sei Dank in Übereinstimmung mit den Herren Kollegen des Finanzausschusses, die nicht sehr leicht zu erreichen war — den § 7 b des Einkommensteuergesetzes dahin geändert haben, daß auch der spätere Erwerber in den Genuß der Möglichkeit erhöhter Abschreibung nach § 7 b kommen soll. Ohne eine solche Voraussetzung ist dieses Gesetz nicht durchführbar. Ich erinnere daran, daß § 7 c noch bis Ende des Jahres gilt. Wenn er etwa Ende des Jahres wegfallen sollte, Herr Kollege Lücke, dann fällt auch dieses Gesetz.
Sie haben § 7 c in Ihrem Gesetzentwurf zweimal zitiert, in § 10 und in § 21, und haben ihm eine besondere Stellung eingeräumt. Wenn er also wegfällt, dann ergeben sich Schwierigkeiten, und dann halte ich die Möglichkeit, dieses Gesetz durchzuführen, nicht mehr für gegeben.
Ich erinnere weiter daran, daß eine Reihe von Ländern ihre Grunderwerbsteuergesetze in der Weise geändert und verbessert haben, daß beim Erwerb und bei der Bebauung von Grundstücken der erstmalige Übergang von beiden — Grundstück und Haus, Eigenheim oder Eigentumswohnung — von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Aber diese Gesetze sind uneinheitlich und genügen nicht. Ich will hier nur ganz in Parenthese sagen, daß nach meiner persönlichen Meinung das ganze Grunderwerbsteuerrecht in den Ländern geändert werden muß.
Wir haben für Trümmergrundstücke und für bebaute Grundstücke nicht mehr den Preisstopp. Aber wegen der 7 %igen Belastung mit der Grunderwerbsteuer stockt der Grundstücksaustausch, der dringend notwendig ist. Ich möchte den Bundeswohnungsbauminister bitten, doch einmal mit den Ländern darüber zu verhandeln, ob man hier nicht durch den Wegfall der Grunderwerbsteuer die notwendige Lockerung des Grundstücksmarktes erreichen kann. Kollege Lücke hat verschiedentlich unsere Amerikareise zitiert. Dort drüben hat man einen ganz aufgeschlossenen Grundstücksmarkt, der nicht mit irgendeiner Art von Grunderwerbsteuer belastet ist, sondern wo man bei Grundstückswechsel lediglich eine Gebühr zu zahlen hat.
Wir haben im vorigen Jahr — um noch einmal auf den § 7 c zurückzukommen — die Deutsche Bau- und Bodenbank in den Kreis der Empfänger von 7 c-Mitteln einbezogen, und zwar nur für die Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals. Meine sehr verehrten Kollegen von der CDU, der § 13 ist der springende Punkt in Ihrem Gesetzentwurf. Sie sagen selbst: es soll keiner ein Familienheim erwerben können, wenn er nicht dafür spart. Von diesem Grundsatz gehen wir aus. Aber soll er solange warten, bis er sein Eigenkapital zusammengespart hat? Nein, das geht nicht! Wir kommen also auf die Vorfinanzierung des Eigenkapitals,
und das gilt in gleicher Weise auch für die Vorfinanzierung des Eigenkapitals für Eigentumswohnungen.
— Ja, Vorratseigenheime! —
Nun wird man sich hier zu überlegen haben, wie das geschehen soll. Wir haben nicht nur im vorigen Jahr, sondern auch im Jahr davor und auch früher immer wieder versucht, 7 c-Mittel gerade für diesen Zweck einzusetzen. Das ist jetzt gelungen. Wenn aber § 7 c in diesem Jahr fällt, fällt auch dieses Gesetz. Also die Vorfinanzierung des Eigenkapitals ist das A und O, und darüber werden wir uns im Ausschuß erhebliche Gedanken machen müssen; denn es geht ja nicht an, ein Gesetz vorzulegen, es im Ausschuß zu besprechen und dann hier beschließen zu lassen, ohne daß man sich Gedanken darüber macht, wie es nun durchzuführen ist, wie der Zweck praktisch erreicht werden soll. Ich kann mir vorstellen, daß wir den Widerstand gewisser Kapitalgeber, von dem gesprochen worden ist, dadurch beseitigen, daß wir einer ordentlichen Familie, die ein solches Eigenheim erwerben will, die Hypothek durch eine Bundesbürgschaft voll verbürgen.
Damit hätten wir dann wieder einen großen Streit beseitigt. Ich kann mir sogar vorstellen, daß es unsere Aufgabe wäre, einer solchen Familie hier deutlich eine Unterstützung zuteil werden zu lassen.
Dann, meine Damen und Herren, ein Wort zu der Beschaffung des Landes! Ich will auf das statistische Material, das Herr Lücke vorgetragen hat, nicht eingehen. Ob das nun ein oder zwei oder wieviel Prozent sind, brauchen wir gar nicht zu überlegen. Aber was wir zu überlegen haben, ist die Notwendigkeit, die Anforderungen bei der Aufschließung neuen Baugeländes herabzumindern. Wir haben ja hier in Bonn das Beispiel. Gerade
gestern hat mir ein Beamter des Ministeriums Preusker erzählt, daß er gezwungen war, bei einer Bundesbeamtensiedlung — oder was es gewesen ist — die Straße 6,50 m breit zu machen, statt nur eine Fahrspur vorzusehen, drüben einen Wendeplatz einzurichten und so die Kosten ungefähr auf die Hälfte zu vermindern. Wir finden es immer wieder, daß die Gemeinden — vielleicht auch die Regierungen — bei der Aufschließung von Gelände zu hohe Anforderungen stellen. Es ist nicht notwendig, daß überall verkabelt wird.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich bewohne seit 17 oder 18 Jahren ein Eigenheim in einer Sackgasse, die nur einseitig bebaut wird. Im vorigen Jahre sind zwei weitere Häuser gebaut worden, Einfamilienhäuser. Jetzt geht die Bundespost daran, die Telefonleitungen zu verkabeln mit einem für diesen Zweck geradezu riesenhaften Kostenaufwand. Wir haben in den USA gesehen, daß hinter den Häusern die Freileitungen für Strom und Telephon vorbeigehen. Warum muß bei uns alles so teuer gemacht werden?
Nun noch folgendes! Wir haben eben von Herrn Dr. Preusker gehört — und ich kann das aus der Praxis bestätigen —, daß der Preis pro Kubikmeter umbauten Raumes bei zweigeschossigen Einfamilienreihenhäusern nicht höher ist als der von mehrgeschossigen Häusern in der Stadt. Da aber ein Eigenheim notwendigerweise — das muß so sein! — in der Regel eine größere Wohnfläche hat als eine Mietwohnung, ist auch die Belastung des Eigenheims höher. Wenn die Belastung des Eigenheimers in den Vereinigten Staaten unter der des Mieters einer gleich großen Wohnung liegt, dann liegt das daran, daß der Preis pro Kubikmeter umbauten Raumes eines solchen amerikanischen Einfamilienheims wesentlich geringer ist als der Preis bei einem mehrgeschossigen Mietwohnhaus. Die Leute in den USA — Herr Lücke sagte, 90 Prozent aller Wohnungsbauten würden als Einfamilienhäuser gebaut — haben dann selbstverständlich den Drang zum Einfamilienhaus, weil die Belastung geringer ist. Bei uns aber ist die Belastung höher. Wir müssen in unserem Ausschuß überlegen, wie wir das zugunsten des Einfamilienhauses ändern können.
— Nein, das hat damit nichts zu tun, Herr Kollege Jacobi. Die monatliche Belastung für denjenigen, der in USA ein Eigenheim erworben hat, ist geringer, als wenn er eine Mietwohnung derselben Größe in der Stadt mietete. Bei uns ist es gerade umgekehrt. Man würde also den Zug zum Einfamilienhaus wesentlich stärken, wenn man überlegte, ob es nicht gerechtfertigt ist, gerade in Verbindung mit der Hergabe von öffentlichen Mitteln für den Eigenheimer eine besondere Bevorzugung eintreten zu lassen.
Eine weitere Voraussetzung, ohne deren Erfüllung das Gesetz nicht durchzuführen ist — es ist schon von anderer Seite darauf hingewiesen worden —, ist das Vorhandensein geeigneter Bauträger. Wir werden hierbei alle Träger in Anspruch nehmen müssen, gleichgültig, ob sie gemeinnütziger Art oder freie Wohnungsunternehmen sind.
Bei den freien Wohnungsunternehmen wird wahrscheinlich vorher eine Reihe von steuerlichen Fragen zu klären sein.
Herr Kollege Stierle, ich kann Ihnen aber Beispiele nennen, in denen gemeinnützige Trägergesellschaften sich nicht darum bekümmerten, ob es richtig ist, die Trägerschaft für ein kleines Objekt zu übernehmen. Hier waren fünf oder sechs Siedler, die eine Kleinsiedlung errichten wollten, hier war ein halbes oder ein ganzes Dutzend, und sie liefen herum und fanden keinen Betreuer.
— Es gibt andere, es gibt sehr viele andere. Wir werden also auch auf diesem Gebiet versuchen, nun das Beispiel dieser einen den anderen vorzuhalten. Es muß also unbedingt überlegt werden, wie wir die Träger für diese Maßnahmen erhalten.
Dann gibt es wieder Schwierigkeiten mit einigen Paragraphen des Gesetzes, die zuviel vom Träger verlangen. Er kann nicht den Ausfall dafür übernehmen, wenn der Eigenheimer mal nicht zahlen kann. Es muß überlegt werden, wie das gestaltet werden soll. Ich bin auch der Meinung — der Herr Minister schnitt das an —, daß wir die Typenvorschriften nicht brauchen. Wir haben in der Praxis soviel ausgezeichnete Grundrißtypen, daß wir damit auskommen. Es ist nicht notwendig, nun die Hilfe der Wohnungsbau- oder der Planungsbehörden hierfür in Anspruch zu nehmen. Es wird auch zu überlegen sein, ob die festgelegten starren Zahlen hier bleiben können oder nicht. Das wird Sache des Ausschusses sein.
Ich möchte aber darum bitten, daß wir zunächst einmal gründlich die Voraussetzungen prüfen, unter denen das Gesetz wirksam werden soll; denn wenn wir sie nicht vorher klären, hat es keinen Zweck, das Gesetz zu machen.
Ich wäre dem Herrn Minister Dr. Preusker sehr dankbar, wenn wir möglichst bald seine Vorlage bekämen, damit wir im Ausschuß genügend Material haben und überlegen können, welchen Weg wir gehen.
Dem Kollegen Stierle möchte ich aber sagen: ich glaube, es genügt durchaus, daß der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen sich mit dem Gesetz befaßt. Ich verspreche mir nichts davon, daß der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht, der geschäftsordnungsmäßig kaum etwas damit zu tun hat, sich damit beschäftigt, und ich glaube, daß wir auf den Sozialpolitischen Ausschuß verzichten können.
— Das können wir ja tun, aber ich möchte beantragen, daß der Sozialpolitische Ausschuß wegfällt.
Wir werden die Einzelfragen im Ausschuß zu besprechen haben, und ich hoffe, daß wir wie in der Vergangenheit zu einer guten Zusammenarbeit kommen.