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ID0200901700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von Dr. Heinrich Schild


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde stimmen der Zielsetzung des Antrags der CDU/CSU in vollem Umfange zu. Die Schaffung von Privateigentum wird uns ja beim nächsten Punkt der Tagesordnung noch besonders befassen. Soweit hierdurch Eigenheim-Privateigentum geschaffen werden soll, kann man und muß man diesem Ziel nur zustimmen. Aber wir haben schon nach der bisherigen Wohnungsbaugesetzgebung eine ganze Reihe von Typen von Siedlerstellen, von Kleinsiedlungen, von Landarbeitersiedlungen, von Bergmannssiedlungen, — alles Siedlungen, bei denen es ja letzten Endes auf denselben Typ hinauskommt. Wenn hier ein neues Familieneigentum zur Debatte gestellt wird und auch in die Gesetzessprache eingefügt werden soll, dann sehe ich den materiellen Unterschied nach dem Entwurf des Abgeordneten Lücke nur darin, daß hier ein Eigenheim mit der Verpflichtung, einen Garten zu haben, besonders hervorgehoben werden soll. Das ist nach den bisherigen Bestimmungen der verschiedenen Gesetze, die die Wohnungsbauwirtschaft regeln, nicht unbedingt erforderlich. Am wenigsten im Wohnungsbaugesetz deckt sich der jetzige Begriff des Eigenheims mit der neuen Formulierung des Familieneigenheims, weil hierbei gewissermaßen die Verpflichtung übernommen werden soll, gleichzeitig mit dem Eigenheim einen Garten zu bewirtschaften

    (Abg. Lücke: Es kann ein Ziergarten sein!)

    — es kann unter Umständen auch ein Ziergarten sein —, so stimmen wir dieser Neuformulierung, d. h. der Schaffung dieses neuen Typs zu.

    (Abg. Lücke: Bravo!)

    Aber es fragt sich, ob man diesen neuen Typ unter allen Umständen durch den Begriff „Familieneigenheim" kennzeichnen soll. Hier sind wir der Auffassung, die der Herr Bundeswohnungsbauminister dargestellt hat, daß dieser neue Typ in den Rahmen der Ergänzungen eingebaut werden muß, die die Regierung als Novelle für das neue Wohnungsbaugesetz vorsieht, ohne daß der Begriff „Familieneigenheim" besonders herausgestellt wird. Denn schließlich kann man eine Distanzierung zu den bisherigen Eigenheimsiedlungen und -wohnungen nicht durch einen besonderen Begriff „Familieneigenheim" erreichen.
    Wir sind der Auffassung, die auch der Herr Bundeswohnungsbauminister zur Kenntnis gegeben hat, daß irgendwelche globalen Blockierungen der öffentlichen Mittel zugunsten dieses einen Zweckes nicht erfolgen dürfen, sondern daß sich die Förderung dieses Zweckes je nach dem örtlichen und bezirklichen Bedarf richten muß. Man kann auf keinen Fall gesetzlich die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel auf ein bestimmtes Programm, auf eine bestimmte Linie beschränken, ohne zu wissen, ob dem örtlichen Bedarf dabei Rechnung getragen wird.

    (Zustimmung bei der DP.)

    Wir sind auch nicht für die behördliche Ausarbeitung von Typen, wie sie in diesem Entwurf vorgesehen ist. Wir sind der Auffassung, daß es eine grundsätzliche Frage ist, ob man überhaupt Baubehörden mit Typen befassen soll oder ob man das lieber der Privatwirtschaft, den Architekten oder den Bauherren selbst überlassen soll, die sich ihre Architekten oder baugewerblichen Architekten aussuchen oder Betreuungsgesellschaften damit beauftragen. Von behördlichen Bautentypen halten wir nicht viel.
    Nun aber zu der entscheidenden Frage! Auch bei dieser Art des Eigenheims, gleichgültig, welche Beziehung es bekommen soll, wird der größte Teil der Interessenten ohne eine Baubetreuung nicht auskommen, und die bisherige Exekutive auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft hat ja gezeigt, daß geeignete Instrumente der Baubetreuung vorhanden sind, wenn ihnen das Ziel etwas schmackhafter gemacht wird, für Fremde und nicht immer auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz zu bauen. Wir sind der Überzeugung, daß bei der kommenden gesetzlichen Regelung über die Frage des gemeinwirtschaftlichen Eigentums und seine Zunahme und bei der Neuregelung des Gemeinnützigkeitsgesetzes — der Herr Bundeswohnungsbauminister hat seine Absichten darüber bereits in der Öffentlichkeit kundgetan — die Frage der zukünftigen Betreuungsaufgabe der gemeinnützigen Gesellschaften, aber auch privatwirtschaftlicher Wohnungsbaugesellschaften eine wesentliche Rolle für die Erreichung diese Zieles spielen wird. Denn in den letzten vier Jahren ist von dieser Be-


    (Dr. Schild [Düsseldorf])

    treuungsaufgabe wenig zu sehen gewesen; im Gegenteil, es wurde wesentlich mehr auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz gebaut als im Wege der Fremdbetreuung oder im Wege der Übereignung. Das ist das, was Kollege Lücke in seinen einleitenden Worten klar und deutlich als Hauptkritik an dem Verfahren der letzten vier Jahre herausgestellt hat.
    Ich bin der Auffassung, daß es genügen wird, diesen Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen, und daß sich der Sozialpolitische Ausschuß mit dieser Materie nicht zu befassen braucht.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl Wirths


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist lang und ausgiebig gewesen. Es sind manche Ausführungen gemacht worden, die in den Ausschuß gehört hätten. Wenn man sich eine solche Vorlage ansieht und in der ersten Lesung darüber zu sprechen hat, dann muß man sich, glaube ich, zunächst darüber Gedanken machen, welche Voraussetzungen für ein solches Gesetz geschaffen werden müssen und welche Durchführungsmöglichkeiten überhaupt gegeben sind.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Ich darf daran erinnern, daß das Parlament in der vergangenen Legislaturperiode eine ganze Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, den Gedanken dieser Vorlage in der Praxis durchzuführen. Ich erinnere an das Gebührenbefreiungsgesetz. Ich erinnere daran, daß wir im vorigen Jahr — Gott sei Dank in Übereinstimmung mit den Herren Kollegen des Finanzausschusses, die nicht sehr leicht zu erreichen war — den § 7 b des Einkommensteuergesetzes dahin geändert haben, daß auch der spätere Erwerber in den Genuß der Möglichkeit erhöhter Abschreibung nach § 7 b kommen soll. Ohne eine solche Voraussetzung ist dieses Gesetz nicht durchführbar. Ich erinnere daran, daß § 7 c noch bis Ende des Jahres gilt. Wenn er etwa Ende des Jahres wegfallen sollte, Herr Kollege Lücke, dann fällt auch dieses Gesetz.

    (Abg. Albers: Sehr richtig!)

    Sie haben § 7 c in Ihrem Gesetzentwurf zweimal zitiert, in § 10 und in § 21, und haben ihm eine besondere Stellung eingeräumt. Wenn er also wegfällt, dann ergeben sich Schwierigkeiten, und dann halte ich die Möglichkeit, dieses Gesetz durchzuführen, nicht mehr für gegeben.
    Ich erinnere weiter daran, daß eine Reihe von Ländern ihre Grunderwerbsteuergesetze in der Weise geändert und verbessert haben, daß beim Erwerb und bei der Bebauung von Grundstücken der erstmalige Übergang von beiden — Grundstück und Haus, Eigenheim oder Eigentumswohnung — von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Aber diese Gesetze sind uneinheitlich und genügen nicht. Ich will hier nur ganz in Parenthese sagen, daß nach meiner persönlichen Meinung das ganze Grunderwerbsteuerrecht in den Ländern geändert werden muß.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Wir haben für Trümmergrundstücke und für bebaute Grundstücke nicht mehr den Preisstopp. Aber wegen der 7 %igen Belastung mit der Grunderwerbsteuer stockt der Grundstücksaustausch, der dringend notwendig ist. Ich möchte den Bundeswohnungsbauminister bitten, doch einmal mit den Ländern darüber zu verhandeln, ob man hier nicht durch den Wegfall der Grunderwerbsteuer die notwendige Lockerung des Grundstücksmarktes erreichen kann. Kollege Lücke hat verschiedentlich unsere Amerikareise zitiert. Dort drüben hat man einen ganz aufgeschlossenen Grundstücksmarkt, der nicht mit irgendeiner Art von Grunderwerbsteuer belastet ist, sondern wo man bei Grundstückswechsel lediglich eine Gebühr zu zahlen hat.
    Wir haben im vorigen Jahr — um noch einmal auf den § 7 c zurückzukommen — die Deutsche Bau- und Bodenbank in den Kreis der Empfänger von 7 c-Mitteln einbezogen, und zwar nur für die Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals. Meine sehr verehrten Kollegen von der CDU, der § 13 ist der springende Punkt in Ihrem Gesetzentwurf. Sie sagen selbst: es soll keiner ein Familienheim erwerben können, wenn er nicht dafür spart. Von diesem Grundsatz gehen wir aus. Aber soll er solange warten, bis er sein Eigenkapital zusammengespart hat? Nein, das geht nicht! Wir kommen also auf die Vorfinanzierung des Eigenkapitals,

    (Zuruf: Sehr richtig!)

    und das gilt in gleicher Weise auch für die Vorfinanzierung des Eigenkapitals für Eigentumswohnungen.

    (Zuruf: Vorratseigenheim!)

    — Ja, Vorratseigenheime! —
    Nun wird man sich hier zu überlegen haben, wie das geschehen soll. Wir haben nicht nur im vorigen Jahr, sondern auch im Jahr davor und auch früher immer wieder versucht, 7 c-Mittel gerade für diesen Zweck einzusetzen. Das ist jetzt gelungen. Wenn aber § 7 c in diesem Jahr fällt, fällt auch dieses Gesetz. Also die Vorfinanzierung des Eigenkapitals ist das A und O, und darüber werden wir uns im Ausschuß erhebliche Gedanken machen müssen; denn es geht ja nicht an, ein Gesetz vorzulegen, es im Ausschuß zu besprechen und dann hier beschließen zu lassen, ohne daß man sich Gedanken darüber macht, wie es nun durchzuführen ist, wie der Zweck praktisch erreicht werden soll. Ich kann mir vorstellen, daß wir den Widerstand gewisser Kapitalgeber, von dem gesprochen worden ist, dadurch beseitigen, daß wir einer ordentlichen Familie, die ein solches Eigenheim erwerben will, die Hypothek durch eine Bundesbürgschaft voll verbürgen.

    (Abg. Lücke: Sehr gut!)

    Damit hätten wir dann wieder einen großen Streit beseitigt. Ich kann mir sogar vorstellen, daß es unsere Aufgabe wäre, einer solchen Familie hier deutlich eine Unterstützung zuteil werden zu lassen.

    (Abg. Lücke: Ein sehr guter Gedanke!)

    Dann, meine Damen und Herren, ein Wort zu der Beschaffung des Landes! Ich will auf das statistische Material, das Herr Lücke vorgetragen hat, nicht eingehen. Ob das nun ein oder zwei oder wieviel Prozent sind, brauchen wir gar nicht zu überlegen. Aber was wir zu überlegen haben, ist die Notwendigkeit, die Anforderungen bei der Aufschließung neuen Baugeländes herabzumindern. Wir haben ja hier in Bonn das Beispiel. Gerade


    (Wirths)

    gestern hat mir ein Beamter des Ministeriums Preusker erzählt, daß er gezwungen war, bei einer Bundesbeamtensiedlung — oder was es gewesen ist — die Straße 6,50 m breit zu machen, statt nur eine Fahrspur vorzusehen, drüben einen Wendeplatz einzurichten und so die Kosten ungefähr auf die Hälfte zu vermindern. Wir finden es immer wieder, daß die Gemeinden — vielleicht auch die Regierungen — bei der Aufschließung von Gelände zu hohe Anforderungen stellen. Es ist nicht notwendig, daß überall verkabelt wird.
    Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich bewohne seit 17 oder 18 Jahren ein Eigenheim in einer Sackgasse, die nur einseitig bebaut wird. Im vorigen Jahre sind zwei weitere Häuser gebaut worden, Einfamilienhäuser. Jetzt geht die Bundespost daran, die Telefonleitungen zu verkabeln mit einem für diesen Zweck geradezu riesenhaften Kostenaufwand. Wir haben in den USA gesehen, daß hinter den Häusern die Freileitungen für Strom und Telephon vorbeigehen. Warum muß bei uns alles so teuer gemacht werden?

    (Sehr richtig!)

    Nun noch folgendes! Wir haben eben von Herrn Dr. Preusker gehört — und ich kann das aus der Praxis bestätigen —, daß der Preis pro Kubikmeter umbauten Raumes bei zweigeschossigen Einfamilienreihenhäusern nicht höher ist als der von mehrgeschossigen Häusern in der Stadt. Da aber ein Eigenheim notwendigerweise — das muß so sein! — in der Regel eine größere Wohnfläche hat als eine Mietwohnung, ist auch die Belastung des Eigenheims höher. Wenn die Belastung des Eigenheimers in den Vereinigten Staaten unter der des Mieters einer gleich großen Wohnung liegt, dann liegt das daran, daß der Preis pro Kubikmeter umbauten Raumes eines solchen amerikanischen Einfamilienheims wesentlich geringer ist als der Preis bei einem mehrgeschossigen Mietwohnhaus. Die Leute in den USA — Herr Lücke sagte, 90 Prozent aller Wohnungsbauten würden als Einfamilienhäuser gebaut — haben dann selbstverständlich den Drang zum Einfamilienhaus, weil die Belastung geringer ist. Bei uns aber ist die Belastung höher. Wir müssen in unserem Ausschuß überlegen, wie wir das zugunsten des Einfamilienhauses ändern können.

    (Abg. Jacobi: In den USA haben die Leute ja auch einen höheren Lebensstandard!)

    — Nein, das hat damit nichts zu tun, Herr Kollege Jacobi. Die monatliche Belastung für denjenigen, der in USA ein Eigenheim erworben hat, ist geringer, als wenn er eine Mietwohnung derselben Größe in der Stadt mietete. Bei uns ist es gerade umgekehrt. Man würde also den Zug zum Einfamilienhaus wesentlich stärken, wenn man überlegte, ob es nicht gerechtfertigt ist, gerade in Verbindung mit der Hergabe von öffentlichen Mitteln für den Eigenheimer eine besondere Bevorzugung eintreten zu lassen.
    Eine weitere Voraussetzung, ohne deren Erfüllung das Gesetz nicht durchzuführen ist — es ist schon von anderer Seite darauf hingewiesen worden —, ist das Vorhandensein geeigneter Bauträger. Wir werden hierbei alle Träger in Anspruch nehmen müssen, gleichgültig, ob sie gemeinnütziger Art oder freie Wohnungsunternehmen sind.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Bei den freien Wohnungsunternehmen wird wahrscheinlich vorher eine Reihe von steuerlichen Fragen zu klären sein.
    Herr Kollege Stierle, ich kann Ihnen aber Beispiele nennen, in denen gemeinnützige Trägergesellschaften sich nicht darum bekümmerten, ob es richtig ist, die Trägerschaft für ein kleines Objekt zu übernehmen. Hier waren fünf oder sechs Siedler, die eine Kleinsiedlung errichten wollten, hier war ein halbes oder ein ganzes Dutzend, und sie liefen herum und fanden keinen Betreuer.

    (Abg. Albers: Aber es gibt auch andere, es gibt sehr viele andere!)

    — Es gibt andere, es gibt sehr viele andere. Wir werden also auch auf diesem Gebiet versuchen, nun das Beispiel dieser einen den anderen vorzuhalten. Es muß also unbedingt überlegt werden, wie wir die Träger für diese Maßnahmen erhalten.
    Dann gibt es wieder Schwierigkeiten mit einigen Paragraphen des Gesetzes, die zuviel vom Träger verlangen. Er kann nicht den Ausfall dafür übernehmen, wenn der Eigenheimer mal nicht zahlen kann. Es muß überlegt werden, wie das gestaltet werden soll. Ich bin auch der Meinung — der Herr Minister schnitt das an —, daß wir die Typenvorschriften nicht brauchen. Wir haben in der Praxis soviel ausgezeichnete Grundrißtypen, daß wir damit auskommen. Es ist nicht notwendig, nun die Hilfe der Wohnungsbau- oder der Planungsbehörden hierfür in Anspruch zu nehmen. Es wird auch zu überlegen sein, ob die festgelegten starren Zahlen hier bleiben können oder nicht. Das wird Sache des Ausschusses sein.
    Ich möchte aber darum bitten, daß wir zunächst einmal gründlich die Voraussetzungen prüfen, unter denen das Gesetz wirksam werden soll; denn wenn wir sie nicht vorher klären, hat es keinen Zweck, das Gesetz zu machen.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Ich wäre dem Herrn Minister Dr. Preusker sehr dankbar, wenn wir möglichst bald seine Vorlage bekämen, damit wir im Ausschuß genügend Material haben und überlegen können, welchen Weg wir gehen.
    Dem Kollegen Stierle möchte ich aber sagen: ich glaube, es genügt durchaus, daß der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen sich mit dem Gesetz befaßt. Ich verspreche mir nichts davon, daß der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht, der geschäftsordnungsmäßig kaum etwas damit zu tun hat, sich damit beschäftigt, und ich glaube, daß wir auf den Sozialpolitischen Ausschuß verzichten können.

    (Abg. Albers: Bauund Bodenrecht dabei! – Abg. Lücke: Gemeinsame Beratung!)

    — Das können wir ja tun, aber ich möchte beantragen, daß der Sozialpolitische Ausschuß wegfällt.
    Wir werden die Einzelfragen im Ausschuß zu besprechen haben, und ich hoffe, daß wir wie in der Vergangenheit zu einer guten Zusammenarbeit kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)