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ID0200809600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2008

  • date_rangeDatum: 10. Dezember 1953

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:33 Uhr

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    2. Deutscher Bundestag — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953 173 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 175 B, 177 A, 209, A 230 D Nachruf für den verstorbenen Abgeordneten des 1. Deutschen Bundestages Henßler . 175 B Gedenkworte des Präsidenten zur Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen vor 5 Jahren 175 C Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Balke . . 175 D Interfraktionelle Entschließung zur Viermächte-Konferenz (Drucksache 138): Präsident D. Dr. Ehlers 176 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Barlage und Dr. Willeke 176 C Nächste Fragestunde 176 C Hinweis auf unterschiedliche Behandlung von Fragen der Fragestunde und Kleinen Anfragen 176 C Mitteilung über probeweise Einführung einer neuen Mikrophonanlage für die Fragestunde und Zwischenfragen . . . . 176 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung von Ausschüssen über die mit der Konferenz auf den Bermudas usw. zusammenhängenden Fragen durch die Bundesregierung (Drucksache 113) . 177 A Annahme des Antrags 177 A Beratung der Großen Anfrage der Abg Dr. Horlacher u. Gen. betr. Stützung des Milchpreises (Drucksache 61) 177 B Dr. Horlacher (CSU) 177 B Präsident D. Dr. Ehlers 180 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 180 B Dannemann (FDP) 182 C Kriedemann (SPD) 184 D Bauknecht (CDU) 187 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Preis und Lohn in der Landwirtschaft (Drucksache 63) 188 C Dr. Preiß (FDP) 188 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 191 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 115) 195 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85) 195 B Überweisung an die Ausschüsse für Rechts- wesen und Verfassungsrecht und für aus- wärtige Angelegenheiten 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksachen 118, 66) 195 D Kurlbaum (SPD), Berichterstatter . 196 A Schmücker (CDU) 196 C, 208 A Dr. Bucher (FDP) 197 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU) . . . 199 B Dr. Elbrächter (DP) 200 B Schuler (CDU) 201 C Krammig (CDU) 201 D Frau Strobel (SPD) 202 D Samwer (GB/BHE) 203 C Stücklen (CSU) 203 D Becker (Hamburg) (DP) 204 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU) . 205 C Kriedemann (SPD) 205 D Weyer (FDP) 206 B Dr. Horlacher (CSU) 206 C Mensing (CDU) 207 C Namentliche Abstimmung über Art. 1 der Ausschußbeschlüsse Drucksache 117 . 208 C, 232 Abstimmungen 208 D Unterbrechung der Sitzung . . 209 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Durchführung von wirtschaftlichen Verträgen mit ausländischen Staaten (Drucksache 77) 209 B Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 209 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 120) . . 209 B Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter . 209 C Beschlußfassung 209 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 122) 209 D Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter 209 D Beschlußfassung 210 A I Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen für Bundesbedienstete (Drucksachen 137, 103, Umdruck 6) 210 B, 237 Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 210 B Böhm (Düsseldorf) (SPD) 211 A Dr. Kleindinst (CSU) 212 B Dr. Keller (GB/BHE) 213 A Annahme des Ausschußantrags Drucksache 137 214 B Abstimmung über Antrag Umdruck 6 214 C, 217 B Zur Geschäftsordnung betr. Wiederholung der Abstimmung: Dr. Krone (CDU) 214 D Dr. Menzel (SPD) 215 A Dr. Mende (FDP) 215 B Ritzel (SPD) . . . . 215 C, 216 B, D, 217 A Vizepräsident Dr. Jaeger 215 C Haasler (GB/BHE) 216 B D. Dr. Ehlers (CDU) 216 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 216 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 217 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 217 C Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . 177 A, 217 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksachen 119, 50, 58) 217 D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 218 A Beschlußfassung 218 B Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 33); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 110, Umdruck 5) 218 C, 237 Dr. Lindrath (CDU), Berichterstatter 218 D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . . 219 D Dr. Gülich (SPD) 221 C Pelster (CDU) 223 B Abstimmungen 224 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86) 225 A Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene 225 A Dr. Henn (FDP) 226 A Seuffert (SPD) 226 B Dr. Atzenroth (FDP) 226 D Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit und für den Lastenausgleich 227 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht) (Drucksache 87) . 227 A Dr. Hammer (FDP) 227 A Horn (CDU) 227 B Dr. Arndt (SPD) . . . 227 B Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik, für Fragen des Gesundheitsw sens und an den Rechtsausschuß . . . . 227 A, C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 227 C Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 227D, 230 B Rasch (SPD) 228 B Frau Dr. Probst (CDU) 229 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 230 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache 76) 230 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 230 D Überweisung an den Ausschuß für Kultur- politik 230 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 136) 231 A Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 231 A Schriftlicher Bericht 238 Beschlußfassung 231 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Aus- schüsse (Umdruck 4) 231 C Beschlußfassung 231 C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten 231 C Nächste Sitzung 231 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) . . 232 Anlage 1: Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zum Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betr. Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete 237 Anlage 2: Änderungsantrag (Eventualantrag) des Abg. Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) 237 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 136) 238 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers entschuld. Dr. Furler Nein Arndgen Ja Gedat Nein Barlage Nein Geiger Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg). Nein Gengler . Ja Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht -- D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert — Becker (Pirmasens). enthalten Giencke . Nein Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Ja Gockeln . Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Ja Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Nein Brand (Remscheid) . Ja Günther Nein Frau Brauksiepe. enthalten Gumrum Nein Dr. von Brentano .. entschuld. Häussler Ja " Brese Nein Hahn enthalten Frau Dr. Brökelschen . Nein Harnischfeger Ja Dr. Brönner Nein von Hassel Nein Brookmann (Kiel) Nein Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Nein Dr. Graf Henckel . Nein Dr. von Buchka. Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Nein Hilbert Nein Caspers Ja Höcherl Nein Cillien Ja Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Ja Diedrichsen Nein Dr. Horlacher Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Nein Huth Nein Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . Ja Eckstein — Frau Dr. Jochmus. Ja D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Ja Kahn entschuld. Engelbrecht-Greve .. Nein Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard .. Ja Karpf Ja Etzenbach . Ja Dr. Kather entschuld. Even Ja Kemmer (Bamberg) Nein Feldmann . krank Kemper (Trier) enthalten Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Franzen Ja Kirchhoff Nein Friese Nein Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst Nein Rasner Nein Dr. Kliesing Ja Frau Dr. Rehling . . . . enthalten Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Ja Dr. Rinke Nein Dr. Kolbe Ja Frau Rösch Ja Koops Nein Rümmele Ja Dr. Kopf Nein Ruf Ja Kortmann Nein Sabaß Ja Kramel Nein Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Nein Kroll Nein Scharnberg Nein Frau Dr. Kuchtner .. Nein Scheppmann Ja Kühlthau Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher Ja Schlick Nein Kunze (Bethel) krank Schmidt-Wittmack . . . Nein Lang (München) Ja Schmücker Nein Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Nein Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Lenz (Godesberg) krank Dr.-Ing. h. c. Schuberth entschuld. Lenze (Attendorn) Ja Schüttler Ja Leonhard Nein Schütz Ja Lermer Nein Schuler Nein Leukert Ja Schulze-Pellengahr . Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Nein Dr. Seffrin Nein Dr. Löhr Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Nein Lücker (München) Ja Dr. Siemer Nein Lulay Ja Solke Nein Maier (Mannheim) Ja Spies (Brücken) . . enthalten Majonica enthalten Spies (Emmenhausen) . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spörl Nein Szoege Ja Graf von Spreti Nein Massoth Ja Stauch Nein Maucher enthalten Frau Dr. Steinbiß Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Stiller Nein Menke Nein Storch Ja Mensing Nein Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Miller (Ingolstadt) . . . Nein Struve Nein Dr. Moerchel Ja Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann enthalten Unertl Nein Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Ja Müser Nein Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Ja Frau Niggemeyer Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Oetzel enthalten Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Ja Dr. Werber Nein Dr. Pferdmenges . Ja Wiedeck Ja Frau Pitz Ja Wieninger Nein Platner Nein Dr. Willeke entschuld. Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Winkelheide Ja Frau Praetorius krank Wittmann Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Dr. Wuermeling Ja Raestrup enthalten Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier krank Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Arnholz Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . Ja Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist Ja Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer Ja Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Diel Ja Müller (Worms) . . . . Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler Ja Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja 011enhauer Ja Franke Ja Op den Orth Ja Frehsee Ja Paul Ja Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Priebe Ja Görlinger Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Rasch Ja Dr. Gülich Ja Regling Ja Hansen (Köln) Ja Rehs Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Reitz Ja Hauffe Ja Reitzner Ja Heide Ja Frau Renger Ja Heiland Ja Richter Ja Heinrich Ja Ritzel Ja Hellenbrock Ja Frau Rudoll Ja Hermsdorf krank Ruhnke Ja Herold Ja Runge Ja Höcker Ja Sassnick Ja Höhne Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hörauf Ja Scheuren Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Dr. Schmid (Tübingen) . Ja Hufnagel Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobi Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jacobs Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schoettle Ja Jaksch Ja Dr. Schöne Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Seidel (Fürth) Ja Kalbitzer Ja Seither Ja Frau Keilhack Ja Seuffert Ja Frau Kettig Ja Stierle Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Sträter Ja Dr. Stammberger . . . Nein Frau Strobel Ja Dr. Starke Nein Tenhagen Ja Stegner Nein Thieme Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Traub Ja Weyer Nein Trittelvitz Ja Wirths Nein Dr. E. h. Veit Ja Wagner (Deggenau) . . Ja Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja GB/BHE Welke Ja Weltner Ja Bender Nein Lic. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Czermak Nein Wienand Ja Dr. Eckhardt Nein Winter Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Feller Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Keller Ja Dr. Klötzer Nein Dr. Atzenroth . . . . . Nein Körner Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Kraft — Dr. Blank (Oberhausen) . entschuld. Kunz (Schwalbach) . . Ja Blücher krank Kutschera Ja Dr. Bucher Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dannemann — Dr. Mocker entschuld. Dr. Dehler Nein Dr. Oberländer . . . . Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen enthalten Eberhard Nein Dr. Reichstein enthalten Euler entschuld. Samwer Nein Fassbender Nein Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch Nein DP Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Becker (Hamburg) . . . Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Dr. Brühler Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Eickhoff Nein wenstein Nein Dr. Elbrächter Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Hellwege — von Manteuffel (Neuß) . Nein Matthes Nein Margulies Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Mauk Nein Müller (Wehdel) . . . . Nein Dr. Mende Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Dr. Middelhauve . . . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Miessner Nein Dr. Schranz Nein Neumayer Nein Dr. Seebohm krank Onnen Nein Walter enthalten Dr. Pfleiderer Nein Wittenburg Nein Dr. Preiß Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer Nein Scheel Nein Schloß . . . . . . . . Nein Fraktionslos Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Böhner Ja Stahl Nein Brockmann (Rinkerode) Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 458 Davon: Ja 259 Nein 185 Stimmenthaltung . 14 Zusammen wie oben . . 458 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . entschuld. Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin). Ja Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . Ja Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 20 Davon : Ja 14 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 20 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betreffend Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, analle Bediensteten des Bundes (Arbeiter, Angestellte und Beamte), welche mit Ausnahme von Kinderzuschlägen Monats-Bruttobezüge bis zu 300 DM erhalten, zu Weihnachten eine einmalige Zuwendung zu zahlen. Die Zuwendung soll betragen: für den Bediensteten 25 DM für die Ehefrau und jedes unterhaltsberechtigte Kind je 10 DM Der gleiche Betrag soll unter den gleichen Voraussetzungen auch an die Ruhegehalts- und Ruhelohnempfänger sowie an alle unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallenden Personen gezahlt werden. Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Keller Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Exentualantrag) des Abgeordneten Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält § 3. Nr. 15 Satz 1 folgende Fassung: „Weihnachtszuwendungen (Neujahrszuwendungen), soweit sie im einzelnen Falle insgesamt für Personen, denen Kinderermäßigungen nach § 32 zustehen, mit einem Kind 120 Deutsche Mark mit zwei Kindern 140 Deutsche Mark mit drei Kindern 160 Deutsche Mark mit vier Kindern 180 Deutsche Mark mit fünf und mehr Kindern 200 Deutsche Mark nicht übersteigen." ' Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Miessner Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 — Drucksache 89 - wurde in der 7. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1953 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Post- und Fernmeldewesen sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) überwiesen. Die beteiligten Ausschüsse für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten gaben mit Schreiben vom 3. Dezember 1953 folgende gemeinsame Stellungnahme an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehrswesen ab: Die beiden obenerwähnten Ausschüsse haben heute in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 behandelt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 89 (Anlage a) *) unter Berücksichtigung der Änderungen in der Synopse (Anlage b) *) des Entwurfs zu einem Änderungsa,ntrag (Anlage c) *) und den Berichtigungen des Wortlauts des Internationalen Schiffssicherheitsvertrags London 1948 (Anlage d) *) unverändert zuzustimmen. Es wird darum gebeten, dies bei der Berichterstattung zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1953 den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse vollinhaltlich angeschlossen und nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung **) anzunehmen. *) Anlagen a und d haben in den Ausschußberatungen vorgelegen und sind diesem Bericht nicht beigefügt. **) Siehe Drucksache 136 I. Allgemeines Bei den Beratungen bezogen sich die Ausschüsse im wesentlichen auf die in Drucksache 89 gegebene Begründung. Die Ausschüsse vertraten einmütig die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland sich durch ihren Beitritt zum Schiffssicherheitsvertrag London 1948 den internationalen Bemühungen um den Schutz des menschlichen Lebens auf See baldmöglich anschließen sollte. Sie hielten ferner einen unverzüglichen Beitritt für notwendig, weil andernfalls die deutschen Seeschiffe mit Schwierigkeiten bei der Abfertigung im Ausland rechnen müssen. Der Ausschuß für Verkehrswesen war gich darüber klar, daß der Text des Vertragswerks im Rahmen dieses Ratifizierungsgesetzes nicht geändert werden kann. II. Im einzelnen Zu Art. 1: Der in Abs. 2 neu eingefügte Satz 2 bewirkt, daß die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See mit dem Inkrafttreten des Gesetzes materielle Normen des deutschen Rechts werden und an die Stelle der bisherigen Seestraßenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1906 (Reichsgesetzbl. S. 120) treten. Dadurch erübrigt sich der frühere Satz 1 des Abs. 3. Zu Art. 2: Siehe Begründung in Drucksache 89. Zu Art. 3: Durch die Einfügung der Worte „zur Durchführung des Schiffssicherheitsvertrages" in Abs. 1 wird entsprechend einer Anregung des Bundesrates die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen an den Rahmen des Vertragswerks gebunden. Die bisher in Nr. 8 vorgesehene Ermächtigung entfällt durch die Einfügung des Satzes 2 in Art. 1 Abs. 2. Die neue Nr. 8 schafft auf Wunsch der Küstenländer eine Rechtsgrundlage, die Besetzung von Schiffen mit Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten sowie die Anforderungen an deren Eignung und Befähigung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder zur Ausführung der Rechtsverordnungen sollen durch das Gesetz gegenüber der bisherigen Aufgabenteilung nicht geändert werden (vgl. Art. 5). Dieser Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung entsprechen die Bestimmungen über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen in den neuen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Die Einfügung der Worte „die Besetzung der Seeschiffe durch Funker" in Abs. 2 wird durch die neue Nr. 8 in Abs. 1 erforderlich, um auch insoweit die Belange des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu wahren. In Abs. 4 sind auf Wunsch des Bundesrates die Worte „oberste Verkehrsbehörde" (der Länder) durch die Worte „Regierungen" (der Länder) ersetzt worden, damit die Landesregierungen in der Wahl ihrer Vertreter für den Fachausschuß frei sind. Zu Art. 4: Die als Abs. 1 neu eingefügte Strafvorschrift wird durch die sofortige Inkraftsetzung der neuen Seestraßenordnung erforderlich (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2). Abs. 2 entspricht der bisherigen Fassung des Art. 4. Zu Art. 5: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 22. November 1950 (Bundesgesetzbl. S. 767) hat die See-Berufsgenossenschaft in Hamburg die Vorschriften des Bundes zur Sichegung der Seefahrt auszuführen. Der vorliegende esetzentwurf erweitert den Kreis der Schiffssicherheits-Vorschriften um Bestimmungen, die bisher nicht als Schiffssicherheits-Vorschrif ten gelten und nicht von der See-Berufsgenossenschaft, sondern von den Ländern ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Rechtsverordnungen nach Art. 3 Abs. 1 Nrn. 5, 7 und 8. Deshalb beläßt Art. 5 nur die übrigen Angelegenheiten des Art. 3 Abs. 1 in der Zuständigkeit des Bundes und ermöglicht nur insoweit die Übertragung dieser Aufgaben an die See-Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig ergibt sich hieraus in Verbindung mit Art. 83 GG, daß die in Abs. 1 nicht enthaltenen Materien Angelegenheiten der Länder sind. Zu Art. 6: Die Bestimmung enthält die Berlin-Klausel in der üblichen Fassung. Zu Art. 7: Da die neue Seestraßenordnung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird, muß Abs. 2 durch Einfügung der Nrn. 3 und 4 (bisher Nrn. l und 2 in Abs. 3) vorsehen, daß die entsprechenden bisherigen Bestimmungen gleichzeitig außer Kraft treten. Bonn, den 8. Dezember 1953 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht mehr auf die wirtschaftliche Bedeutung und die soziale Notwendigkeit der Erhöhung der Steuerfreigrenze für Weihnachtsgelder eingehen. Die Frage als solche ist schon wiederholt diskutiert worden,
    *) Siehe Anlage 2 Seite 237.


    (Dr. Miessner)

    und das Problem ist auch klar. Im übrigen befinden wir uns heute in der zweiten Lesung und nicht mehr in der Grundsatzaussprache.
    Ich möchte aber zugleich mit der Begründung meines Eventualantrages doch auf einige Argumente eingehen, die seitens des Herrn Berichterstatters und auch seitens des Herrn Bundesfinanzministers in der Öffentlichkeit gegen den Antrag der Freien Demokratischen Partei auf Erhöhung der Freigrenze von 100 auf 200 DM vorgebracht worden sind. Zunächst wurde von dem Herrn Berichterstatter darauf hingewiesen, daß wir bereits im Dezember seien und daß es mißlich sei, wenn die Dinge bis zum Weihnachtsfest nicht mehr geklärt werden könnten. In den Ausschußberatungen wurde von dem Herrn Staatssrekretär des Bundesfinanzministeriums noch der Hinweis gebracht, daß der Bundesrat, der am 18. Dezember seine nächste Sitzung hat, diese Angelegenheit keinesfalls mehr auf seine Tagesordnung setzen werde. Ja, meine Damen und Herren, so bedauerlich es ist, daß wir mit der Behandlung dieses Antrages nun in den Dezember hineingeraten sind, diesmal war es nun wirklich nicht früher möglich. Unser Antrag hat das Datum vom 27. Oktober 1953. Er ist sofort in der ersten Sitzung des Finanz- und Steuerausschusses behandelt und so schnell wie möglich dem Bundestag zur Behandlung zugeleitet worden.
    Was den Hinweis auf den Bundesrat betrifft, so möchte ich dazu folgendes sagen. Man kann doch wohl nicht im Ernst annehmen, daß der Bundesrat in dem Falle, daß wir heute hier zu einer positiven Entscheidung im Sinne unseres Antrages kämen, den Punkt nicht mehr auf die Tagesordnung setzen würde. Ich glaube, so bürokratisch wäre der Bundesrat nicht. Er würde diesen kurzen Punkt wohl auch noch einschieben, zumal noch acht Tage dazwischenliegen.
    Ein sehr wichtiger Einwand ist natürlich immer der des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Kostenfrage. Sie wissen, daß sofort nach dem Bekanntwerden unseres Antrags das Bundesfinanzministerium die Summe von 100 Millionen DM in die Diskussion warf. Wir hatten den Eindruck, daß dies nicht mit besonders großer Sorgfalt errechnet war, sondern daß es eine ziemlich grobe Schätzung war. Wir haben uns selber die Mühe gemacht, in Betrieben im Norden, Süden und Westen unserer Bundesrepublik Erhebungen anzustellen, und sind dabei auf folgende Rechnung gekommen. Wenn wir einmal alle Berufstätigen, die als Arbeiter und Angestellte für eine solche Weihnachtszulage in Betracht kommen, zusammenrechnen, so ergibt sich eine Beschäftigtenzahl von 16 Millionen Menschen. Nach unseren Erhebungen würde sich auf den Durchschnitt des Betriebszugehörigen eine Steuereinbuße von 2,53 DM ergeben — auf den Durchschnitt, für einige ist es höher, für andere weniger —, so daß wir bei 16 Millionen Beschäftigten mal 2,53 DM auf rund 45 Millionen DM kommen.
    Im Ausschuß haben wir festgestellt, daß mit den angeblichen 100 Millionen DM Steuerausfall gar nicht der Ausfall an Lohnsteuer gemeint war, vielmehr erklärte das Finanzministerium auf Nachfrage, den Lohnsteuerausfall beziffere es selber nur mit 60 Millionen DM. Die übrigen 30 bis 40 Millionen DM habe es hinzugeschlagen in der Annahme, daß bei einer derartigen Erhöhung der Freigrenze ein gewisser Anreiz entstehen könne, mehr als 100 DM auszuzahlen und daß sich dadurch bei den Betrieben die Einkommen- und Körperschaftsteuer im Ergebnis senken könne. Das also ist die Grundlage für die 40 Millionen DM, mit denen man überhaupt erst auf 100 Millionen DM gekommen ist. Demgegenüber muß man doch sagen, daß man, wenn man schon so rechnet, auch den Wiedereingang der Einkommen- und Körperschaftsteuer bei anderen Betrieben hinzuzählen muß, insbesondere aber die erhöhte Umsatzsteuer, die voll dem Bund zukommt. Das Geld wird ja nicht in den Strumpf gesteckt, sondern die Erfahrung lehrt, daß gerade Weihnachtsgelder sofort in den Konsum gehen, also sofort umgeschlagen werden.
    Wir sind heute in der glücklichen Lage, daß wir dem Herrn Bundesfinanzminister einmal ein Exempel vorrechnen können, das auf seiner Erklärung von vor einigen Tegen basiert. Er hat in der Fragestunde am 3. Dezember auf eine von mir gestellte Frage nach den steuerlichen Auswirkungen gewisser Freibeträge bei den freien Berufen erklärt — ich zitiere sinngemäß aus dem Sitzungsprotokoll vom 3. Dezember —, daß ein jährlicher Freibetrag von 1200 DM, also monatlich 100 DM für alle Lohn- und Gehaltsempfänger einen Ausfall von schätzungsweise 500 Millionen DM im Jahr bedeute. Das ergibt folgende Rechnung: 500 Millionen DM geteilt durch 12 macht 42 Millionen DM. Damit nähern wir uns sehr genau der Schätzung, die wir selbst auf Grund unserer Erhebungen in den Betrieben angestellt haben. Ich glaube also gerade nach dieser Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers heute sagen zu können, daß der gesamte Steuerausfall an Lohnsteuer auf keinen Fall über der von uns angegebenen Zahl von 45 Millionen DM liegt. Wenn Sie bedenken, daß davon den Bundeshaushalt unmittelbar nur 38 % betreffen, so liegt der Steuerausfall in diesem Haushaltsjahr für den Bund unter 20 Millionen DM. Das ist doch immerhin ein beachtlicher Unterschied gegenüber den Erklärungen über einen Steuerausfall von 100 Millionen DM!
    Nun ist von seiten des Herrn Berichterstatters noch ausgeführt worden, daß man eine solche Anderung des Einkommensteuergesetzes auch deshalb ablehne, weil man erst vor zwei Jahren, im Jahre 1951, die Regelung in dieser Höhe und mit dem Freibetrag von 100 DM in das Einkommensteuergesetz eingebaut habe. Im Ausschuß ist ferner noch eingewandt worden, man habe sich über diese Dinge anläßlich der kleinen Steuerreform nochmals unterhalten und habe damals ausdrücklich an der 100-DM-Grenze festhalten wollen; es sei also heute kein Grund zur Abänderung gegeben, und man müsse bis zur großen Steuerreform warten. Dem ist entgegenzuhalten, daß bis dahin noch geraume Zeit vergeht. Wir alle wissen — und Sie, Herr Bundesfinanzminister, wissen es sicherlich am besten —, daß das Einkommensteuerrecht eine Reihe von Vergünstigungen gewährt, die den Lohnsteuerzahlern nicht zugute kommen. Das soll allerdings bei der großen Steuerreform ausgeglichen werden. Man sollte daher aber gerade für die Übergangszeit bis zur großen Steuerreform diese kleinen Vergünstigungen wenigstens denjenigen zugute kommen lassen, die als feste Lohn- und Gehaltsempfänger zu denen gehören, deren Einkommen immer restlos erfaßt wird. Das sollte man tun, ganz unabhängig davon, wie man sich später in der großen Steuerreform entscheiden wird, ob man dann sämtliche Steuervergünstigungen, also auch diese. abbaut oder oh man in Angleichung an vielleicht noch weiterhin


    (Dr. Miessner)

    bestehende Steuervergünstigungen für den Einkommensteuerzahler den Lohn- und Gehaltsempfängern diese kleinen Vergünstigungen zu Weihnachten als doch nur kleines Äquivalent beläßt.
    Es könnte noch ein anderer Einwand, und zwar ein Einwand aus der Systematik des Steuerrechts erhoben werden; ich möchte ihn vorwegnehmen für den Fall, daß der Bundesfinanzminister noch das Wort ergreift. Diesen Einwand sehe ich eigentlich als den einzig bedeutsamen an. Eine bestimmte Freigrenze, die ohne Rücksicht auf den Familienstand, Kinderzahl usw. gewährt wird, bedeutet natürlich eine gewisse Durchbrechung unseres Einkommensteuersystems, das ja grundsätzlich die Besteuerung von dem Familienstand abhängig macht. Mit diesem Prinzip muß man sich daher schon auseinandersetzen. Nun ist allerdings nach der Meinung meiner Fraktion — wenn man auch derartige Freibeträge natürlich nicht unbegrenzt ohne Rücksicht auf den Familienstand einführen könnte — dieser einmalige Freibetrag von 200 DM, auf das Jahr gerechnet, so unbedeutend, daß man darin ernstlich noch keinen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach dem Familienstand zu sehen braucht. Ich persönlich habe gerade für diejenigen Damen und Herren, die aus Gründen der Steuersystematik Hemmungen in dieser Richtung haben, als Eventualantrag den Änderungsantrag gestellt, den Sie in Umdruck 5 vor sich haben. Für den Fall, daß der Hauptantrag der FDP-Fraktion abgelehnt werden sollte, empfehle ich die Annahme dieses Eventualantrages, Steuerfreiheit für Weihnachtszuwendungen den Personen, denen Kinderermäßigungen zustehen, bei einem Kind in Höhe von 120,— DM, bei zwei Kindern in Höhe von 140,—DM, bei drei Kindern in Höhe von 160,— DM, bei vier Kindern in Höhe von 180,— DM und bei fünf und mehr Kindern in Höhe von 200,— DM zu gewähren. Meine Damen und Herren, Sie brauchen keine Sorge zu haben, daß das etwa eine komplizierte Rechnung geben würde. Es muß ohnehin beim Dezembergehalt von dem zu versteuernden Lohn ein Betrag abgesetzt werden, derzeit 100 DM. Bei Annahme des FDP-Antrages wären es 200 DM und bei Annahme des Eventualantrages im Einzelfall 120 DM, 140 DM usw., was leicht zu ersehen ist, da die Steuerkarte des Betreffenden ohnehin dabeiliegen muß. Dem Hohen Hause wäre also die Möglichkeit gegeben, sich noch auf diesen Eventualantrag zurückzuziehen, wenn der andere Antrag abgelehnt werden sollte. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Eventualantrages dürften bei höchstens 10 Millionen DM liegen.
    Lassen Sie mich abschließend noch folgendes sagen; damit möchte ich auf den letzten Punkt der Gegenargumente des Ausschußberichts eingehen. Gewiß sind auch mir Schreiben zugegangen, in denen der Einsender schreibt: „Ich würde gern Steuern bezahlen", — Herr Pelster, darauf werden Sie j a noch zu sprechen kommen —

    (Abg. Pelster: Auch mir sind sie zugegangen, genau so wie Ihnen!)

    — natürlich, sie gehen uns allen zu — „ Ich würde
    gern Steuern bezahlen, wenn ich überhaupt nur
    ein solches Glückskind wäre, dem der Weihnachtsmann 200 DM zu Weihnachten bringt!" Meine Damen und Herren, daß solche Briefe geschrieben
    werden, ist doch kein ernsthaftes Argument gegen
    eine Steuervergünstigung dieser Art. Es liegt im
    übrigen nun einmal in der Natur der Sache, daß
    von Steuervergünstigungen niemals alle Gebrauch
    machen können. Das wird nie so sein. Darum sollte
    der eine dem anderen diese kleine Weihnachtsgabe des Finanzamts nicht neiden, auch wenn er selbst vielleicht in diesem speziellen Falle persönlich nichts davon hat.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Gülich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Zuverlässigkeit, mit der das Christkind alle Jahre wieder kommt, kommt auch die Diskussion über die Erhöhung der Freigrenze bei Weihnachtsgratifikationen. Es muß also etwas an der Sache dran sein, wenn sie immer wieder aufs neue diskutiert wird.
    Das Bedenken — wenn ich das vorwegnehmen darf —, der Bundesrat könnte die Angelegenheit vor Weihnachten nicht mehr erledigen, teile ich nicht. Der Bundesrat hat in anderen Fällen sehr viel schneller gearbeitet. Ich erinnere mich, daß wir 1952 an einem Donnerstag die Einführung einer Steuer auf Schaumwein beschlossen und daß am Freitag — am nächsten Tage! — der Bundesrat diesen Gesetzesbeschluß des Bundestags behandelt und ihm zugestimmt hat. Es dürften also gar keine Bedenken bestehen, daß der Bundesrat am Freitag nächster Woche zu dieser Vorlage Stellung nimmt.
    Ich darf, bevor ich zur Sache komme, noch bemerken, daß ich soeben die Mitteilung bekommen habe, daß der Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe gegen Herrn Minister Schäffer entschieden hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das bedeutet also, daß die Länder Bayern und Hessen an ihre Landesbediensteten jetzt eine Weihnachtsgratifikation zahlen. Daß die übrigen Länder sich nicht ausschließen können, liegt auf der Hand. Und es bleibt dann lediglich der Bund übrig, der sich ausschließen wird! — Ja, Herr Kollege Pelster, auf Ihre Handbewegung hin — —(Abg. Pelster: Ich habe ja gar keine gemacht, Herr Professor!)

    — Doch, Sie haben die Bewegung des Zahlens gemacht!

    (Abg. Pelster: Für die Länder, für SchleswigHolstein!)

    — Ja, dazu möchte ich sagen: Für die „reichen Länder" — wir haben ja leider Gottes diesen Unterschied — spielt es keine Rolle, und was die „armen" anlangt, die müssen ohnehin danach trachten, daß ihnen von ihren Landesbediensteten, die sie schlechter bezahlen als die „reichen Länder" - z. B. schlechter einstufen —, die tüchtigen Kräfte nicht weglaufen: So bleibt ihnen gar nichts anderes übrig, als die Gratifikation dann auch zu zahlen.
    Nun komme ich zu der Frage, die in Art. 1 behandelt wird. Der Herr Bundesfinanzminister ist gegen eine Erhöhung der Freigrenze von 100 auf 200 DM. Er behauptet — ich brauche nicht das zu wiederholen, was Herr Kollege Miessner bereits ausgeführt hat —, das werde einen Lohnsteuerausfall von 60 Millionen DM mit sich bringen. Er beweist seine Behauptungen aber nicht. Er sagt ferner, bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werde eine Schmälerung um 35 Millionen DM eintreten, weil er von der Voraussetzung ausgeht, daß die Erhöhung der Freigrenze viele Unternehmen veranlassen würde, eine höhere Gratifikation zu zahlen, als sie das sonst tun würden. Diese Annahme kann kaum zutreffen.


    (Dr. Gülich)

    Rechnet man aber so, wie das Bundesfinanzministerium rechnet — daß nämlich eine Minderung von 35 Millionen DM im Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen eintreten würde —, dann mußman andererseits auch in Rechnung stellen—darauf hat Herr Kollege Miessner schon hingewiesen—, daß die gesamte Weihnachtsgratifikation unmittelbar in den Konsum geht. Dieses Geld wird nicht auf das Bankkonto gebracht, sondern die Leute, die es empfangen, werden „praktische Geschenke" machen — um mich des Jargons der vorweihnachtlichen Geschäftswerbung zu bedienen. Sie werden also ihre Gratifikationen voll und ganz in Konsumgütern anlegen, zum Teil sogar in Konsumgütern, die mit einer hohen Verbrauchssteuer belastet sind. Man müßte also, wenn man den Steuerausfall richtig berechnen will, auch feststellen, was von der Summe der Gratifikationen an Steuern in die öffentlichen Finanzkassen zurückfließt. Man geht in der Annahme nicht fehl, daß dies ein Drittel der gesamten Summe ausmachen wird.
    Außerdem müßte der Bundesfinanzminister bedenken, daß 60 % des geschätzten Steuerausfalls auf Rechnung der Länder und nur 40 % auf Rechnung des Bundes gehen. Hinsichtlich der Länder gilt dasselbe, was ich vorhin Herrn Kollegen Pelster über die „armen" und die „reichen" Länder gesagt habe.
    Nun habe ich mich bemüht, zu erfahren, auf Grund welcher Unterlagen das Bundesfinanzministerium diesen Steuerausfall errechnet hat. Leider gibt es keine Unterlagen darüber, was in den letzten Jahren an Gratifikationen gezahlt worden ist, welche Steuersumme auf die Gratifikationen entf allen ist und wie hoch der Steuerausfall ist, der durch die Steuerfreigrenze bei den Weihnachtsgratifikationen eingetreten ist. Das wissen wir also nicht. Zur Grundlage der Schätzungen ist die hochinteressante Lohnstrukturerhebung vom November 1951 gemacht worden, die leider erst vor kurzem, im Oktoberheft 1953 von „Wirtschaft und Statistik", veröffentlicht worden ist.
    An dieser Stelle kann ich einen Stoßseufzer über unsere Finanz- und Steuerstatistik nicht unterdrücken. Die Finanz- und Steuerstatistik müßte sehr viel weiter ausgebaut werden, sie müßte stärker differenziert sein: bisher ist sie sachlich unzureichend. Die Ergebnisse der Finanz- und Steuerstatistik hinken so beträchtlich hinter der Wirklichkeit her, daß sie für wirtschaftspolitische und finanz- und steuerpolitische Entscheidungen keine geeignete Grundlage abgeben können: sie sind nicht zeitnahe genug. Dieser Mißstand hat seinen Grund zum Teil darin, daß die Veranlagung der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit jahrelanger Verspätung erfolgt.
    Das Bundesfinanzministerium hat die Lohnstrukturerhebung vom November 1951 auf die Betriebsstättenzählung vom Jahre 1950 bezogen. Das ist im Dezember 1953 eine mißliche Grundlage. Ich fand die Ergebnisse dieser Erhebung aber in anderer Hinsicht für das hier zu behandelnde Problem bemerkenswert. Das ist dem Bundesfinanzministerium leider entgangen.
    Die Lohnstrukturerhebung bringt auch die durchschnittlichen Sonderzuweisungen für Arbeiter und Arbeiterinnen in ungefähr 100 Wirtschaftszweigen. Der durchschnittliche Betrag der jährlichen Sonderzuweisungen — das sind im wesentlichen die sogenannten Weihnachtsgratifikationen — ist für männliche Arbeiter 69 DM und für weibliche Arbeiter 48 DM. Ein solcher Durchschnitt besagt aber
    nicht viel. Interessant ist nur die Streuung. Die Streuung gibt uns für die Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfs die interessantesten Hinweise. Im Bereich des Geld-, Bank- und Börsenwesens haben die Sonderzuweisungen pro Arbeitnehmer 383 DM im Jahre, im Bereich des Versicherungswesens 294 DM im Jahre betragen. Das sind die beiden Wirtschaftszweige, in denen das 13. Monatsgehalt üblich geworden ist.
    Unsere Frage ist: Wo liegt die richtige Freigrenze? Die Erhebung zeigt, daß diejenigen Wirtschaftszweige, welche geringe Löhne zahlen, auch geringe Gratifikationen zahlen. Es kommen z. B. in der Herren- und Damenschneiderei die männlichen Schneider 32 DM, die weiblichen nui 25 DM, in der Obst- und Gemüseverarbeitung die Männer 48 DM, die Frauen nur 20 DM, in der Wäscherei, Färberei und chemischen Reinigung die Männer 34 DM, die Frauen nur 20 DM. Ich habe das als extreme Beispiele der niedrigsten Gruppen hervorgehoben und sage Ihnen nun die höchsten Gruppen dieser Lohnstrukturerhebung. Dabei zeigt sich, daß die Hochofen-, Stahl- und Walzwerksarbeiter 170 DM, die Arbeiter in der Mineralöl verarbeitenden Industrie 191 DM, die Arbeiter in der chemischen Industrie 186 DM, in der Papiererzeugung und -verarbeitung 196 DM, in der Zementindustrie 187 DM und in der Kunstseide- und Zellwollherstellung 180 DM bekommen. Damit habe ich Ihnen auf der andern Seite die Gruppe der Bezieher der höchsten Einkommen unter den Arbeitern genannt. Diese Extreme sind ja recht interessant. Von den Frauen ist zu sagen, daß sie in diesen hochbezahlten Gruppen durchweg höhere Gratifikationen bekommen, daß sie aber alle unter 100 DM liegen und infolgedessen für die gegenwärtige Betrachtung ausscheiden.
    Ich ziehe nun aus dem eben Dargelegten den Schluß. Diese Lohngruppenerhebung zeigt zwei interessante Ergebnisse: Erstens zeigt sie eindeutig, daß es richtig ist, die Steuerfreigrenze auf 200 DM zu setzen. Bei 200 DM ist steuersystematisch die richtige Grenze gefunden. Das hat man 1951, als man die Grenze gesetzlich auf 100 DM festgesetzt hat, noch nicht wissen können. Man kann es jetzt erst, seit wenigen Wochen, wissen, seitdem nämlich diese Lohnstrukturerhebung vorliegt. Es ist also durchaus ein Anlaß gegeben, nunmehr die Freigrenze richtig festzusetzen. Man sollte hier auch nicht einwenden, daß es dazu jetzt nicht an der Zeit wäre, sondern daß man bis zu der sagenhaften großen Steuerreform warten sollte. Wenn wir uns erinnern, wie viele Steuervergünstigungen der Bundestag für eine ganze Reihe von Wirtschaftszweigen in den letzten vier Jahren beschlossen hat, dann können wir bei der immer wiederkehrenden Weihnachtsgratifikations-Diskussion — was für ein ominöses Wort! — uns nunmehr veranlaßt sehen, das jetzt ermittelte richtige Ergebnis von 200 DM einzusetzen. Das ist das eine interessante Ergebnis.
    Das zweite ist: Die Lohnstrukturerhebung macht deutlich, daß die Frage der Steuerfreigrenze für Weihnachtsgratifikationen in der Wirtschaft keine primär soziale Angelegenheit ist. Dieses Ergebnis müssen wir respektieren; denn ich habe gesagt — und es geht ganz klar daraus hervor —, daß die höher bezahlten Facharbeiter höhere Gratifikationen bekommen, während die niedrig bezahlten niedrige bekommen. Ich sagte aber — und ich lege das Hauptgewicht darauf —: wir haben endlich eine


    (Dr. Gülich)

    Grundlage dafür, daß wir aus steuersystematischen Gründen die Freigrenze jetzt auf 200 DM festsetzen können.
    Die Gratifikationen werden ja auch gelegentlich in der Arbeitsrechtsprechung als Teil des Lohnes aufgefaßt. Man muß aber sagen, daß die Gratifikation, die zum Abschluß des Geschäftsjahrs aus Anlaß des Weihnachtsfestes gegeben wird, von allen Empfängern als eine Weihnachtszuwendung empfunden wird, auch als eine Anerkennung für geleistete Arbeit, und der Stärkung der Werkszugehörigkeit dienen soll.
    Hierbei möchte ich noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Die Lohnsteuerpflichtigen sind ja objektiv die wirklich Steuerehrlichen. Die Einkommensteuerpflichtigen haben auch aus Anlaß des Weihnachtsfestes so viele Ausweichmöglichkeiten, die die Lohnsteuerpflichtigen nicht haben. Deswegen bin ich der Meinung, daß gegenüber diesen uneingeschränkt Steuerehrlichen der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister — es betrifft sie ja alle gleichermaßen — nicht so happig sein und diesem Anliegen entsprechen sollten. zumal es, wie ich eben dargelegt habe, steuersystematisch in bester Ordnung ist. Ich brauche wohl nur noch darauf hinzuweisen, daß alle Lohnempfänger, auch die besser bezahlten, ihren Nachholbedarf mit Abschlagszahlungen fest in ihre Haushaltsplanung einbezogen haben und daß von allen die Weihnachtsgratifikationen als wirkliche Erleichterung empfunden werden. Deswegen meine ich, man sollte jetzt endlich diese Frage lösen und sie nicht noch weiter hinausschieben.
    Außerdem glaube ich, daß den Arbeitern und Angestellten, nicht zuletzt natürlich auch den Angehörigen des öffentlichen Dienstes, denen das Haus vorhin nach dem Irrtum in der Abstimmung auch die bescheidene Zuwendung, die vom BHE beantragt worden war, versagt hat, und den Rentenempfängern, denen eine Weihnachtsbeihilfe zu zahlen in der vorigen Woche abgelehnt worden ist, vom Spätsommer her noch die Lobgesänge über das deutsche Wirtschaftswunder im Ohr klingen. Sie haben das ganz simple Gefühl, daß sie auch nach den Wahlen aus Anlaß des Weihnachtsfestes einen bescheidenen Anteil an diesem Wunder haben möchten.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU: Sehr billig.)