Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Weihnachtszuwendungen an Bundesbedienstete — Drucksache 103 — ist gestern, am 9. Dezember, im Haushaltsausschuß beraten worden. Während der Beratung wurde dem Ausschuß ein Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Beamtenrecht zur Kenntnis gebracht, in dem zu Gratifikationen an Behördenbedienstete grundsätzlich Stellung genommen wird. Dieses Schreiben, daß auch dem Beamtenrechtsausschuß zur Kenntnis gebracht wurde, kann als ein Gutachten zu der Frage der Gratifikation bewertet werden. Ich bitte den Herrn Präsidenten, das Schreiben vorlesen zu dürfen. Es hat in seinem sachlichen Inhalt folgenden Wortlaut:
Maßgebend war die grundsätzliche Überzeugung, daß die Weihnachtszuwendungen in der
freien Wirtschaft, die bei den Gehältern berücksichtigt werden, auf die Besoldung im öffentlichen Dienst nicht übernommen werden können. Die Beamten können nicht die Rechte aus den Beamtengesetzen und die Sonderleistungen der freien Wirtschaft gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes haben eine viel gesichertere Stellung als in der freien Wirtschaft, erhalten Fürsorgeleistungen und haben zum Teil eine Zusatzversorgung und streben sie zum Teil an. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Stellung der öffentlichen Bediensteten muß über die Besoldungsordnung und. über die Tarifverträge, nicht aber über Weihnachtszuwendungen erfolgen.
Im Dezember 1952 wurden Zahlungen einschließlich der in Nordrhein-Westfalen gewährten Zuwendungen ausdrücklich als Vorleistung für die Monate Dezember 1952 bis März 1953 gewährt, weil die Art der Besoldungserhöhung vom 1. April 1953 an noch nicht feststand, die später auf 20 vom Hundert des Grundgehaltes festgelegt wurde.
Soweit der sachliche Inhalt dieses Schreibens.
Soweit die fiskalische Seite des Antrages Drucksache 103 zu prüfen war, wurde von einem Vertreter des Herrn Finanzministers darauf verwiesen, daß die Verwirklichung dieses Antrages den Bund zusätzlich mit 22 Millionen DM, die Bundesbahn mit 41 Millionen DM und die Bundespost mit 30 Millionen DM belasten würde. Zu diesen Finanzbelastungen kämen noch solche, die entstünden, weil auch an die Bediensteten der Besatzungsmächte ähnliche Zuwendungen gegeben werden müßten. Dadurch würden diese Weihnachtsbeihilfen den Bundeshaushalt dann mit rund 100 Millionen DM belasten, wofür keine Deckung vorhanden sei.
Aus diesen fiskalischen Gründen und auch aus den grundsätzlichen Erwägungen, die in dem Schreiben, das ich hier vorlesen durfte, niedergelegt sind, hat der Ausschuß mit 20 gegen 9 Stimmen beschlossen, dem Hause zu empfehlen, den Antrag Drucksache 103 abzulehnen.
Seitens der Fraktion des BHE wurde im Haushaltsausschuß ein sogenannter Kompromißantrag vorgelegt. Dieser Kompromißantrag sah vor, anstatt 50 DM Weihnachtsgratifikation nur 25 DM und für jeden zum Haushalt gehörenden einen Zuschlag von 10 DM zu gewähren, mit der Maßgabe, daß die so geartete Weihnachtsgratifikation nur an solche gezahlt werden soll, deren Einkommen im Monat 300 DM nicht übersteigt. Auch dieser Vermittlungsvorschlag ist im Haushaltsausschuß mit 19 gegen 10 Stimmen abgelehnt worden, nicht zuletzt deswegen, weil er, wenn er verwirklicht würde in der Hauptsache den jungen Leuten und den Ledigen die Weihnachtsgratifikation gewähren würde, während die Familien und alle anderen von ihr nicht allzuviel hätten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Auftrag, Sie zu bitten, der Drucksache 137 mit Rücksicht auf alle diese Gründe Ihre Zustimmung zu geben.