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    2. Deutscher Bundestag — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953 173 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 175 B, 177 A, 209, A 230 D Nachruf für den verstorbenen Abgeordneten des 1. Deutschen Bundestages Henßler . 175 B Gedenkworte des Präsidenten zur Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen vor 5 Jahren 175 C Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Balke . . 175 D Interfraktionelle Entschließung zur Viermächte-Konferenz (Drucksache 138): Präsident D. Dr. Ehlers 176 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Barlage und Dr. Willeke 176 C Nächste Fragestunde 176 C Hinweis auf unterschiedliche Behandlung von Fragen der Fragestunde und Kleinen Anfragen 176 C Mitteilung über probeweise Einführung einer neuen Mikrophonanlage für die Fragestunde und Zwischenfragen . . . . 176 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung von Ausschüssen über die mit der Konferenz auf den Bermudas usw. zusammenhängenden Fragen durch die Bundesregierung (Drucksache 113) . 177 A Annahme des Antrags 177 A Beratung der Großen Anfrage der Abg Dr. Horlacher u. Gen. betr. Stützung des Milchpreises (Drucksache 61) 177 B Dr. Horlacher (CSU) 177 B Präsident D. Dr. Ehlers 180 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 180 B Dannemann (FDP) 182 C Kriedemann (SPD) 184 D Bauknecht (CDU) 187 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Preis und Lohn in der Landwirtschaft (Drucksache 63) 188 C Dr. Preiß (FDP) 188 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 191 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 115) 195 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85) 195 B Überweisung an die Ausschüsse für Rechts- wesen und Verfassungsrecht und für aus- wärtige Angelegenheiten 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksachen 118, 66) 195 D Kurlbaum (SPD), Berichterstatter . 196 A Schmücker (CDU) 196 C, 208 A Dr. Bucher (FDP) 197 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU) . . . 199 B Dr. Elbrächter (DP) 200 B Schuler (CDU) 201 C Krammig (CDU) 201 D Frau Strobel (SPD) 202 D Samwer (GB/BHE) 203 C Stücklen (CSU) 203 D Becker (Hamburg) (DP) 204 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU) . 205 C Kriedemann (SPD) 205 D Weyer (FDP) 206 B Dr. Horlacher (CSU) 206 C Mensing (CDU) 207 C Namentliche Abstimmung über Art. 1 der Ausschußbeschlüsse Drucksache 117 . 208 C, 232 Abstimmungen 208 D Unterbrechung der Sitzung . . 209 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Durchführung von wirtschaftlichen Verträgen mit ausländischen Staaten (Drucksache 77) 209 B Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 209 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 120) . . 209 B Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter . 209 C Beschlußfassung 209 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 122) 209 D Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter 209 D Beschlußfassung 210 A I Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen für Bundesbedienstete (Drucksachen 137, 103, Umdruck 6) 210 B, 237 Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 210 B Böhm (Düsseldorf) (SPD) 211 A Dr. Kleindinst (CSU) 212 B Dr. Keller (GB/BHE) 213 A Annahme des Ausschußantrags Drucksache 137 214 B Abstimmung über Antrag Umdruck 6 214 C, 217 B Zur Geschäftsordnung betr. Wiederholung der Abstimmung: Dr. Krone (CDU) 214 D Dr. Menzel (SPD) 215 A Dr. Mende (FDP) 215 B Ritzel (SPD) . . . . 215 C, 216 B, D, 217 A Vizepräsident Dr. Jaeger 215 C Haasler (GB/BHE) 216 B D. Dr. Ehlers (CDU) 216 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 216 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 217 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 217 C Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . 177 A, 217 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksachen 119, 50, 58) 217 D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 218 A Beschlußfassung 218 B Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 33); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 110, Umdruck 5) 218 C, 237 Dr. Lindrath (CDU), Berichterstatter 218 D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . . 219 D Dr. Gülich (SPD) 221 C Pelster (CDU) 223 B Abstimmungen 224 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86) 225 A Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene 225 A Dr. Henn (FDP) 226 A Seuffert (SPD) 226 B Dr. Atzenroth (FDP) 226 D Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit und für den Lastenausgleich 227 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht) (Drucksache 87) . 227 A Dr. Hammer (FDP) 227 A Horn (CDU) 227 B Dr. Arndt (SPD) . . . 227 B Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik, für Fragen des Gesundheitsw sens und an den Rechtsausschuß . . . . 227 A, C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 227 C Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 227D, 230 B Rasch (SPD) 228 B Frau Dr. Probst (CDU) 229 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 230 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache 76) 230 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 230 D Überweisung an den Ausschuß für Kultur- politik 230 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 136) 231 A Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 231 A Schriftlicher Bericht 238 Beschlußfassung 231 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Aus- schüsse (Umdruck 4) 231 C Beschlußfassung 231 C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten 231 C Nächste Sitzung 231 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) . . 232 Anlage 1: Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zum Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betr. Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete 237 Anlage 2: Änderungsantrag (Eventualantrag) des Abg. Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) 237 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 136) 238 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers entschuld. Dr. Furler Nein Arndgen Ja Gedat Nein Barlage Nein Geiger Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg). Nein Gengler . Ja Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht -- D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert — Becker (Pirmasens). enthalten Giencke . Nein Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Ja Gockeln . Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Ja Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Nein Brand (Remscheid) . Ja Günther Nein Frau Brauksiepe. enthalten Gumrum Nein Dr. von Brentano .. entschuld. Häussler Ja " Brese Nein Hahn enthalten Frau Dr. Brökelschen . Nein Harnischfeger Ja Dr. Brönner Nein von Hassel Nein Brookmann (Kiel) Nein Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Nein Dr. Graf Henckel . Nein Dr. von Buchka. Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Nein Hilbert Nein Caspers Ja Höcherl Nein Cillien Ja Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Ja Diedrichsen Nein Dr. Horlacher Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Nein Huth Nein Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . Ja Eckstein — Frau Dr. Jochmus. Ja D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Ja Kahn entschuld. Engelbrecht-Greve .. Nein Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard .. Ja Karpf Ja Etzenbach . Ja Dr. Kather entschuld. Even Ja Kemmer (Bamberg) Nein Feldmann . krank Kemper (Trier) enthalten Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Franzen Ja Kirchhoff Nein Friese Nein Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst Nein Rasner Nein Dr. Kliesing Ja Frau Dr. Rehling . . . . enthalten Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Ja Dr. Rinke Nein Dr. Kolbe Ja Frau Rösch Ja Koops Nein Rümmele Ja Dr. Kopf Nein Ruf Ja Kortmann Nein Sabaß Ja Kramel Nein Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Nein Kroll Nein Scharnberg Nein Frau Dr. Kuchtner .. Nein Scheppmann Ja Kühlthau Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher Ja Schlick Nein Kunze (Bethel) krank Schmidt-Wittmack . . . Nein Lang (München) Ja Schmücker Nein Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Nein Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Lenz (Godesberg) krank Dr.-Ing. h. c. Schuberth entschuld. Lenze (Attendorn) Ja Schüttler Ja Leonhard Nein Schütz Ja Lermer Nein Schuler Nein Leukert Ja Schulze-Pellengahr . Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Nein Dr. Seffrin Nein Dr. Löhr Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Nein Lücker (München) Ja Dr. Siemer Nein Lulay Ja Solke Nein Maier (Mannheim) Ja Spies (Brücken) . . enthalten Majonica enthalten Spies (Emmenhausen) . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spörl Nein Szoege Ja Graf von Spreti Nein Massoth Ja Stauch Nein Maucher enthalten Frau Dr. Steinbiß Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Stiller Nein Menke Nein Storch Ja Mensing Nein Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Miller (Ingolstadt) . . . Nein Struve Nein Dr. Moerchel Ja Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann enthalten Unertl Nein Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Ja Müser Nein Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Ja Frau Niggemeyer Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Oetzel enthalten Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Ja Dr. Werber Nein Dr. Pferdmenges . Ja Wiedeck Ja Frau Pitz Ja Wieninger Nein Platner Nein Dr. Willeke entschuld. Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Winkelheide Ja Frau Praetorius krank Wittmann Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Dr. Wuermeling Ja Raestrup enthalten Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier krank Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Arnholz Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . Ja Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist Ja Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer Ja Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Diel Ja Müller (Worms) . . . . Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler Ja Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja 011enhauer Ja Franke Ja Op den Orth Ja Frehsee Ja Paul Ja Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Priebe Ja Görlinger Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Rasch Ja Dr. Gülich Ja Regling Ja Hansen (Köln) Ja Rehs Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Reitz Ja Hauffe Ja Reitzner Ja Heide Ja Frau Renger Ja Heiland Ja Richter Ja Heinrich Ja Ritzel Ja Hellenbrock Ja Frau Rudoll Ja Hermsdorf krank Ruhnke Ja Herold Ja Runge Ja Höcker Ja Sassnick Ja Höhne Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hörauf Ja Scheuren Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Dr. Schmid (Tübingen) . Ja Hufnagel Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobi Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jacobs Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schoettle Ja Jaksch Ja Dr. Schöne Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Seidel (Fürth) Ja Kalbitzer Ja Seither Ja Frau Keilhack Ja Seuffert Ja Frau Kettig Ja Stierle Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Sträter Ja Dr. Stammberger . . . Nein Frau Strobel Ja Dr. Starke Nein Tenhagen Ja Stegner Nein Thieme Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Traub Ja Weyer Nein Trittelvitz Ja Wirths Nein Dr. E. h. Veit Ja Wagner (Deggenau) . . Ja Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja GB/BHE Welke Ja Weltner Ja Bender Nein Lic. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Czermak Nein Wienand Ja Dr. Eckhardt Nein Winter Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Feller Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Keller Ja Dr. Klötzer Nein Dr. Atzenroth . . . . . Nein Körner Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Kraft — Dr. Blank (Oberhausen) . entschuld. Kunz (Schwalbach) . . Ja Blücher krank Kutschera Ja Dr. Bucher Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dannemann — Dr. Mocker entschuld. Dr. Dehler Nein Dr. Oberländer . . . . Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen enthalten Eberhard Nein Dr. Reichstein enthalten Euler entschuld. Samwer Nein Fassbender Nein Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch Nein DP Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Becker (Hamburg) . . . Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Dr. Brühler Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Eickhoff Nein wenstein Nein Dr. Elbrächter Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Hellwege — von Manteuffel (Neuß) . Nein Matthes Nein Margulies Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Mauk Nein Müller (Wehdel) . . . . Nein Dr. Mende Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Dr. Middelhauve . . . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Miessner Nein Dr. Schranz Nein Neumayer Nein Dr. Seebohm krank Onnen Nein Walter enthalten Dr. Pfleiderer Nein Wittenburg Nein Dr. Preiß Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer Nein Scheel Nein Schloß . . . . . . . . Nein Fraktionslos Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Böhner Ja Stahl Nein Brockmann (Rinkerode) Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 458 Davon: Ja 259 Nein 185 Stimmenthaltung . 14 Zusammen wie oben . . 458 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . entschuld. Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin). Ja Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . Ja Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 20 Davon : Ja 14 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 20 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betreffend Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, analle Bediensteten des Bundes (Arbeiter, Angestellte und Beamte), welche mit Ausnahme von Kinderzuschlägen Monats-Bruttobezüge bis zu 300 DM erhalten, zu Weihnachten eine einmalige Zuwendung zu zahlen. Die Zuwendung soll betragen: für den Bediensteten 25 DM für die Ehefrau und jedes unterhaltsberechtigte Kind je 10 DM Der gleiche Betrag soll unter den gleichen Voraussetzungen auch an die Ruhegehalts- und Ruhelohnempfänger sowie an alle unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallenden Personen gezahlt werden. Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Keller Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Exentualantrag) des Abgeordneten Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält § 3. Nr. 15 Satz 1 folgende Fassung: „Weihnachtszuwendungen (Neujahrszuwendungen), soweit sie im einzelnen Falle insgesamt für Personen, denen Kinderermäßigungen nach § 32 zustehen, mit einem Kind 120 Deutsche Mark mit zwei Kindern 140 Deutsche Mark mit drei Kindern 160 Deutsche Mark mit vier Kindern 180 Deutsche Mark mit fünf und mehr Kindern 200 Deutsche Mark nicht übersteigen." ' Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Miessner Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 — Drucksache 89 - wurde in der 7. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1953 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Post- und Fernmeldewesen sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) überwiesen. Die beteiligten Ausschüsse für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten gaben mit Schreiben vom 3. Dezember 1953 folgende gemeinsame Stellungnahme an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehrswesen ab: Die beiden obenerwähnten Ausschüsse haben heute in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 behandelt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 89 (Anlage a) *) unter Berücksichtigung der Änderungen in der Synopse (Anlage b) *) des Entwurfs zu einem Änderungsa,ntrag (Anlage c) *) und den Berichtigungen des Wortlauts des Internationalen Schiffssicherheitsvertrags London 1948 (Anlage d) *) unverändert zuzustimmen. Es wird darum gebeten, dies bei der Berichterstattung zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1953 den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse vollinhaltlich angeschlossen und nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung **) anzunehmen. *) Anlagen a und d haben in den Ausschußberatungen vorgelegen und sind diesem Bericht nicht beigefügt. **) Siehe Drucksache 136 I. Allgemeines Bei den Beratungen bezogen sich die Ausschüsse im wesentlichen auf die in Drucksache 89 gegebene Begründung. Die Ausschüsse vertraten einmütig die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland sich durch ihren Beitritt zum Schiffssicherheitsvertrag London 1948 den internationalen Bemühungen um den Schutz des menschlichen Lebens auf See baldmöglich anschließen sollte. Sie hielten ferner einen unverzüglichen Beitritt für notwendig, weil andernfalls die deutschen Seeschiffe mit Schwierigkeiten bei der Abfertigung im Ausland rechnen müssen. Der Ausschuß für Verkehrswesen war gich darüber klar, daß der Text des Vertragswerks im Rahmen dieses Ratifizierungsgesetzes nicht geändert werden kann. II. Im einzelnen Zu Art. 1: Der in Abs. 2 neu eingefügte Satz 2 bewirkt, daß die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See mit dem Inkrafttreten des Gesetzes materielle Normen des deutschen Rechts werden und an die Stelle der bisherigen Seestraßenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1906 (Reichsgesetzbl. S. 120) treten. Dadurch erübrigt sich der frühere Satz 1 des Abs. 3. Zu Art. 2: Siehe Begründung in Drucksache 89. Zu Art. 3: Durch die Einfügung der Worte „zur Durchführung des Schiffssicherheitsvertrages" in Abs. 1 wird entsprechend einer Anregung des Bundesrates die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen an den Rahmen des Vertragswerks gebunden. Die bisher in Nr. 8 vorgesehene Ermächtigung entfällt durch die Einfügung des Satzes 2 in Art. 1 Abs. 2. Die neue Nr. 8 schafft auf Wunsch der Küstenländer eine Rechtsgrundlage, die Besetzung von Schiffen mit Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten sowie die Anforderungen an deren Eignung und Befähigung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder zur Ausführung der Rechtsverordnungen sollen durch das Gesetz gegenüber der bisherigen Aufgabenteilung nicht geändert werden (vgl. Art. 5). Dieser Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung entsprechen die Bestimmungen über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen in den neuen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Die Einfügung der Worte „die Besetzung der Seeschiffe durch Funker" in Abs. 2 wird durch die neue Nr. 8 in Abs. 1 erforderlich, um auch insoweit die Belange des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu wahren. In Abs. 4 sind auf Wunsch des Bundesrates die Worte „oberste Verkehrsbehörde" (der Länder) durch die Worte „Regierungen" (der Länder) ersetzt worden, damit die Landesregierungen in der Wahl ihrer Vertreter für den Fachausschuß frei sind. Zu Art. 4: Die als Abs. 1 neu eingefügte Strafvorschrift wird durch die sofortige Inkraftsetzung der neuen Seestraßenordnung erforderlich (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2). Abs. 2 entspricht der bisherigen Fassung des Art. 4. Zu Art. 5: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 22. November 1950 (Bundesgesetzbl. S. 767) hat die See-Berufsgenossenschaft in Hamburg die Vorschriften des Bundes zur Sichegung der Seefahrt auszuführen. Der vorliegende esetzentwurf erweitert den Kreis der Schiffssicherheits-Vorschriften um Bestimmungen, die bisher nicht als Schiffssicherheits-Vorschrif ten gelten und nicht von der See-Berufsgenossenschaft, sondern von den Ländern ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Rechtsverordnungen nach Art. 3 Abs. 1 Nrn. 5, 7 und 8. Deshalb beläßt Art. 5 nur die übrigen Angelegenheiten des Art. 3 Abs. 1 in der Zuständigkeit des Bundes und ermöglicht nur insoweit die Übertragung dieser Aufgaben an die See-Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig ergibt sich hieraus in Verbindung mit Art. 83 GG, daß die in Abs. 1 nicht enthaltenen Materien Angelegenheiten der Länder sind. Zu Art. 6: Die Bestimmung enthält die Berlin-Klausel in der üblichen Fassung. Zu Art. 7: Da die neue Seestraßenordnung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird, muß Abs. 2 durch Einfügung der Nrn. 3 und 4 (bisher Nrn. l und 2 in Abs. 3) vorsehen, daß die entsprechenden bisherigen Bestimmungen gleichzeitig außer Kraft treten. Bonn, den 8. Dezember 1953 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Fristen, die unser Parlament
    sich selber setzt, hat es etwas auf sich. Meistens beginnt am Ende, kurz vor Ablauf der Frist, manchmal auch lange nachher, ein emsiges Treiben, aber nun nicht mit dem Ziel, das Gesetz, das fällig war, zu schaffen, sondern die Frist zu verlängern. Ich will daraus keinen Vorwurf herleiten, aber Sie werden verstehen, daß wir von einem gewissen Mißtrauen solchen Fristverlängerungen gegenüber beseelt sind. Ob es nun um ein ganzes oder um ein halbes Jahr geht, berührt uns dabei weniger.
    In dieser Frage nun — Verlängerung des Nichtmitgliedergeschäfts der Konsumgenossenschaften — können wir natürlich nicht ganz von grundsätzlichen Fragen absehen. Wir können vor allem den Zusammenhang mit der gleichzeitigen Vorlage Drucksache 66 nicht übersehen. Wir von der Freien Demokratischen Partei bejahen durchaus die Notwendigkeit einer Neuregelung des Genossenschaftswesens. Wir sind sogar der Ansicht, daß man dabei nicht nur an das denken sollte, was man seinerzeit mit der Drucksache 4074 des ersten Bundestages im Auge hatte — Nichtmitgliedergeschäft, §§ 5 und 6 des Rabattgesetzes, § .36 der KörperschaftsteuerDurchführungsverordnung —, sondern daß man z. B. auch an den Zusammenhang mit dem Kartellgesetz denken und sich natürlich vor allem mit dem Wesen der Genossenschaft befassen muß. Es wird eigentlich Aufgabe der Genossenschaften, der Konsumgenossenschaften vor allem, selber sein, zu entscheiden, was sie sein wollen, entweder Selbsthilfeorganisationen, die im gemeinsamen Zusammenwirken ihren Mitgliedern helfen, oder aber gewöhnliche geschäftliche Erwerbsunternehmungen. Nach dieser Entscheidung, die die Genossenschaften selbst zu treffen haben, beantwortet sich dann auch die Frage: Mitgliedergeschäft, ja oder nein? Wir sind also durchaus mit dem Antrag der Drucksache 66 einverstanden.
    Nun aber zur Drucksache 51. Was soll geschehen,
    was soll Rechtens sein, bis diese Neuregelung in
    Kraft tritt? Die bisherige Begründung für die Zulassung des Nichtmitgliedergeschäfts war, dies sei
    ein Akt der Wiedergutmachung. Ich brauche darauf
    nicht einzugehen, da diese Begündung heute nicht
    mehr vorgebracht wird. Ich möchte Ihnen aber
    einige Zahlen nennen, die auch nachher eine Rolle
    spielen werden. Nach eigenen Angaben der Konsumgenossenschaften betrugen ihre Umsätze im
    Jahre 1930 817 Millionen Mark, dagegen im Jahre
    1951 1089 Millionen DM, im Jahre 1952 1350 Millionen DM. Das bedeutet eine Steigerung um 23%.

    (Abg. Arndgen: Wie hoch ist der Umsatz des Einzelhandels?)

    — 6%. Ihre Zahlen habe ich eben nicht hier. (Abg. Sabel: Das wäre aber interessant! — Abg. Erler: Der Anteil der Genossenschaften ist nämlich geringer als 1930, wenn Sie die gesamten Einzelhandelsumsätze nehmen! — Weiterer Zuruf von der SPD: Hier sind die genauen Zahlen vom Wirtschaftsministerium! - Ein Abgeordneter der SPD überreicht dem Redner ein
    Schriftstück.)
    Für das Jahr 1953 ist mit einem Umsatz von 1,5 Milliarden DM zu rechnen. Meine Damen und Herren, es geht ja hier nicht um die absoluten Zahlen, sondern es geht ja um die Steigerung.

    (Abg. Erler: Um den Anteil!)

    — Nicht um den Anteil, sondern es soll gezeigt
    werden, wieweit die Wiedergutmachung gelungen


    (Dr. Bucher)

    ist. Bei Berücksichtigung des gestiegenen Lebenshaltungsindexes wäre dies also eine Steigerung auf 120 %.
    Nun, wie gesagt, diese Begründung spielt ja heute keine Rolle mehr, sondern heute wird eine prinzipielle Begründung vorgetragen, nämlich die, das Verbot des Nichtmitgliedergeschäfts bedeute eine Ungleichheit vor dem Gesetz, bedeute einen Widerspruch zur freien Marktwirtschaft und bedeute, daß keine freie Konsumwahl bestehe. Nun, mit der freien Konsumwahl hat die Frage des Nichtmitgliedergeschäfts doch nichts zu tun. Auch wenn ein Nichtmitgliedergeschäft verboten ist, kann ja jeder im Konsum kaufen

    (Widerspruch links)

    und kann der Konsum mit jedem Geschäfte machen, der bereit ist, Mitglied zu werden.

    (Lachen links.)

    Wenn das den Konsumgenossenschaften nicht paßt, so kommt mir das so vor, wie wenn ein Mann, der sich verehelicht hat, zwar die damit verbundene Umgruppierung von Steuerklasse I in Steuerklasse II gern mitnimmt, sich aber bitter darüber beklagt, daß er nun neben seiner Ehefrau

    (Zuruf von der SPD: Vor der Ehe kommt die Verlobung! — Heiterkeit)

    keine freie Konsumwahl mehr hat.

    (Große Heiterkeit. - Lebhafte Zurufe von der Mitte: Au, au! - Abg. Frau Dr. Weber [Aachen]: Ein schlechtes Beispiel! - Abg. Naegel: Ohne jedes Niveau! - Unruhe.)

    Die Konsumgenossenschaften müssen selber entscheiden, was sie sein wollen. Wenn sie darauf bestehen wollen, Genossenschaften zu sein,

    (Zuruf von der Mitte: Der leistet der Sache einen schlechten Dienst!)

    dann müssen sie sich auch daran halten, daß sie im freien Handel nicht wie jeder andere auftreten können.
    Mit der freien Konsumwahl verhält es sich ja gerade umgekehrt. Heute werden doch häufig in neuen Wohnsiedlungen Konsumfilialen aufgemacht ohne einen einzigen Genossen, und ohne daß ein anderes Geschäft, ein Einzelhandelsgeschäft, die Möglichkeit hat, sich dort aufzumachen. Hier besteht nun wirklich keine freie Konsumwahl mehr. Dieser Zustand widerspricht dem Wesen der Genossenschaft. Die ursprüngliche Idee der Genossenschaften ist doch, die Vorteile, die das Großgewerbe infolge seiner Kapitalkraft hatte, durch einen Zusammenschluß, durch Selbsthilfe der Schwächeren auszugleichen. Und was ist daraus geworden? Ich brauche nicht im einzelnen vorzulesen, aus welchen Fabriken und Unternehmungen der GEG-Konzern heute besteht. Aber es ist jedenfalls ein solider „Selbsthilfekonzern", wenn man so sagen will. Ich glaube, wenn der alte Schulze-Delitzsch heute käme, würde er als erstes eine Genossenschaft zur Selbsthilfe gegen gewisse Genossenschaften gründen.

    (Zuruf von der SPD: Da müßtet ihr aber draußen bleiben! — Heiterkeit links.)

    Demgegenüber sind die selbständigen Gewerbetreibenden des Mittelstandes heute doch wirklich, wie schon der Herr Vorredner gesagt hat, die wirtschaftlich Schwächeren. Sie sind ganz auf sich gestellt, sie haben keinen festen Mitgliederkreis. Sie können zwar auch Rabatt geben, aber, wohlverstanden, einen festen, von vornherein bestimmten Satz, nicht eine von Fall zu Fall ausgerechnete Rückvergütung. Sie tragen also auch hierbei ein ganz anderes Risiko. Vor allem aber ist ihre steuerliche Belastung viel höher. Abgesehen von der Mehrphasen-Umsatzsteuer treffen sie auch die volle Körperschaftsteuer und die volle Gewerbesteuer. Deshalb ist es unbedingt nötig, sehr schnell gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
    Herr Kollege Schmücker hat schon ausgeführt, daß die Konsumgenossenschaften heute ja zwei Vergünstigungen genießen, die steuerliche Vergünstigung nach § 36 der KörperschaftsteuerDurchführungsverordnung und die Zulassung des Nichtmitgliedergeschäfts. Wenn man ihnen nun das Nichtmitgliedergeschäft nimmt, so haben sie immer noch die sehr wesentliche steuerliche Vergünstigung und die Freiheit unbeschränkter Ausschüttung und Rückvergütung. Es besteht also nicht etwa der Kompromiß, den die Drucksache Nr. 4074 im ersten Bundestag vorgesehen hat, sondern es besteht immer noch diese eine Vergünstigung. Wo soll hier eine Diskriminierung, wo eine Ungerechtigkeit liegen und wo ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz?
    Im übrigen bedeutet auch das Verbot des Nichtmitglieder-Geschäfts für die Konsumgenossenschaften meiner Ansicht nach keine Diskriminierung, auch wenn man es für sich betrachtet. Denn der Grundsatz ist ja der, daß Genossenschaften nur für ihre Mitglieder dasein sollen. Von diesem Grundsatz macht das Genossenschaftsgesetz eine Ausnahme, daß nämlich die Genossenschaften berechtigt sind, mit Nichtmitgliedern Geschäfte zu treiben, wenn sie es in ihrer Satzung verankern. Von dieser Ausnahme bestehen nun wieder zwei weitere Ausnahmen, nämlich § 8 Abs. 2 für die Kreditgenossenschaften und § 8 Abs. 4 für die Konsumgenossenschaften. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich Ihnen sage, daß es in dem Gesetz von der letztgenannten Ausnahme wieder eine Ausnahme gibt: Die landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaften ohne offene Läden dürfen NichtmitgliederGeschäfte machen. Ich glaube, diese gesetzliche Regelung, so kompliziert sie aussieht, war wohl durchdacht. Sie geht nämlich von dem Grundsatz aus: Kein Nichtmitglieder-Geschäft. Aber zweiter Grundsatz: minima non curat praetor. Man soll und kann sich nicht darum kümmern, wenn in kleinen Genossenschaften, vor allem auf dem Lande, Nichtmitglieder-Geschäfte betrieben werden. Hier gibt man die Möglichkeit, sie zuzulassen. Man verbietet sie aber — und das ist interessant - nicht nur bei den Konsumgenossenschaften, sondern auch, wenn es sich um die Gewährung von Darlehen handelt. Schließlich hat diese Regelung von 1889 bis 1933, also auch in einer demokratischen Zeit bestanden, und man kann doch nicht sagen, daß diese ganze Zeit hindurch ein schreiendes Unrecht als Recht gegolten hätte. Deshalb können wir der vorgeschlagenen Verlängerung des Nichtmitglieder-Geschäfts nicht zustimmen.
    Eine Frist bedeutet natürlich immer einen Druck, das Gesetz zuwege zu bringen. Es ist nur gerecht — ich darf wieder an das anknüpfen, was Kollege Schmücker sagte —, daß man den unter Druck setzt, der zur Zeit in der günstigeren Position ist Die Zahlen, die ich vorhin nannte - -

    (Abg. Dr. Schöne: Nennen Sie doch einmal die Zahlen!)



    (Dr. Bucher)

    — Ich sagte ja, es interessieren doch hier nicht die absoluten Zahlen, sondern die verhältnismäßige Entwicklung.

    (Abg. Dr. Schöne: Das sind ja die relativen Zahlen!)

    — Sie können diese Zahlen ja nachher bekanntgeben!

    (Abg. Dr. Schöne: Das sind doch nicht meine Zahlen, sie sind vom Wirtschaftsministerium! — Gegenruf rechts: Nicht so aufgeregt!)

    — Bitte, Sie können sie ja nachher bekanntgeben! — Diese Zahlen zeigen einen Trend an, der zu denken gibt. Trotzdem ziehen wir daraus nicht die Folgerung, daß wir nun grundsätzlich die Konsumgenossenschaften ablehnen und bekämpfen müßten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Wir sind ja keine Feinde der Konsumgenossenschaften. Aber — das geben wir allerdings zu — wir sind Freunde des Mittelstandes

    (Zuruf von der CDU: Das sind wir auch!)

    — um so erfreulicher! — und vor allem des gewerblichen Mittelstandes. Diese Freundschaft bedeutet nicht, daß wir ihn subventionieren wollen, sondern es muß bei den Gesetzen der freien Wirtschaft bleiben. Helfen muß sich jeder selber, aber der gewerbliche Mittelstand soll auch nicht benachteiligt werden.
    Ich möchte nun nicht Ausführungen darüber machen, warum dem gewerblichen Mittelstand hier etwas geholfen werden soll und warum er bisher zuwenig berücksichtigt worden ist. Ich glaube, es ist uns allen in diesem Hause klar, daß ein gesunder Mittelstand für einen freien Staat doch sehr wesentlich ist. Ich möchte nur noch, anstatt eigener Ausführungen dazu, einen sehr unverdächtigen Zeugen zitieren, wenn Sie mir das gestatten. Es ist Aristoteles, der vor 2400 Jahren

    (Heiterkeit)

    in seiner „Politik" Kapitel 11 schrieb:
    Ein Staat will möglichst aus gleichen und ähnlichen Bürgern bestehen, und das findet sich am meisten beim Mittelstand. Es ist daher klar, daß sich die Gemeinschaft, die sich auf den Mittelstand gründet, die beste ist und daß solche Staaten in der Lage sind, eine gute Verfassung zu haben, in denen eben der Mittelstand zahlreich vertreten ist und, wenn möglich, die beiden anderen Stände an Stärke übertrifft.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Böhm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Böhm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich, wie schon von den Vorrednern hervorgehoben worden ist, nur um eine kurz befristete Zwischenregelung und nur um die Frage: Soll die Zwischenregelung, die jetzt für ein halbes Jahr getroffen wird, an den Zustand anknüpfen, der vom Jahre 1945 bis zum heutigen Tage gedauert hat, oder an den Zustand, wie er dem § 8 Abs. 4 des Genossenschaftsgesetzes entspricht, das im Jahre 1889 erlassen worden ist und dessen § 8 Abs. 4 bis zum Jahre 1945 gegolten hat. Hier ist aber eines zu überlegen. Herr Abgeordneter Dr. Bucher hat gesagt, es handle sich bei dieser etwas komplizierten Regelung des Rechtes von Genossenschaften zur Belieferung von Nichtmitgliedern um eine wohldurchdachte gesetzgeberische Schöpfung. Nun, in dem Regierungsentwurf von 1889 stand nichts von einer Ausnahme zuungunsten der Konsumvereine.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es war ja zunächst die Regierung, die dieses Gesetz durchdacht hatte; und beim Durchdenken des Gesetzes war die damalige Reichsregierung nicht der Ansicht, daß den Konsumgenossenschaften ein Recht verwehrt werden -sollte, das den anderen Genossenschaften eingeräumt wird. Dieser Paragraph, dieser Absatz zuungunsten der Konsumgenossenschaften kam vielmehr durch den Reichstag, und zwar durch eine sehr geringe Mehrheit, zustande.

    (Abg. Schmücker: Was besagt das? — Weitere Zurufe von der CDU und rechts.)

    — Es besagt, daß von einer methodischen und systematischen Durchdenkung hier wohl nicht geredet werden kann.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Zurufe von der Mitte und rechts: Warum? — Die Mehrheit war ja dafür!)

    Es waren damals im Reichstag hauptsächlich mittelständlerische Gruppen, die der Meinung waren, daß die Konsumvereine von der für alle anderen Genossenschaften geltenden Regelung — bei den Kreditgenossenschaften liegt eine andere Lage vor — auszunehmen seien. Es wurde das den Konsumgenossenschaften damals aufgezwungen.

    (Abg. Dr. Greve: Das ist systematische Interessentenpolitik!)

    Nun sagte Herr Abgeordneter Bucher, das sei auch ganz richtig, denn die sollten nur Mitglieder beliefern. Meine Damen und Herren, das ist polizeistaatlich gedacht.

    (Beifall bei einem Teil der CDU und bei der SPD. — Zurufe rechts: Na, na!)

    Das Genossenschaftsgesetz und unsere ganzen Handelsgesellschaftsformen schreiben nicht vor, was diese Gesellschaften tun sollen, sondern es werden den Gesellschaften Rechtsformen für ihre Zwecke zur Verfügung gestellt. So ist es mit den Genossenschaften ebenfalls. Es handelt sich nicht um das Recht der Konsumwahl, sondern um das Recht der Gewerbefreiheit. Jede Offene Handelsgesellschaft hat das Recht, ihre eigenen Gesellschafter zu versorgen, also Aufgaben zu übernehmen, die auch Genossenschaften übernehmen. Die Genossenschaft soll das Recht haben, mit ihrem Genossenschaftsbetrieb einen Handelsbetrieb zu kombinieren. Das ist die Gewerbefreiheit!

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese Gewerbefreiheit ist in § 8 Abs. 4 zu Lasten der Konsumvereine als ein privilegium odiosum eingeschränkt worden.
    Ja, so werden Sie fragen, warum hat das so lange gedauert? Nun, weil die Frage für die Genossenschaften relativ unwichtig ist und immer relativ unwichtig sein wird. Deswegen setzt man keine großen Apparate in Bewegung. Es waren ja auch nicht die Konsumvereine, die nach 1945 Wiedergutmachung verlangten, sondern es waren weitgehend die Regierungspräsidenten und die Landräte, die


    (Dr. Böhm [Frankfurt])

    damals zur Versorgung der Bevölkerung die Genossenschaften gebraucht haben.

    (Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Nachdem man im Januar 1947 die Nichtmitgliederbelieferung der Konsumgenossenschaften auf Zeit zugelassen hat, will man jetzt für eine Dauer von sechs Monaten wieder von dieser Regelung abweichen und die Ausnahmen von dem Grundsatz der Gewerbefreiheit, die § 8 Abs. 4 des Genossenschaftsgesetzes enthält, wieder einführen, das steht zumindest nicht im Einklang mit den Ordnungsgrundsätzen einer Marktwirtschaft, einer Wettbewerbswirtschaft, und mit den Grundsätzen einer Gewerbefreiheit. Infolgedessen ist es besser — namentlich, da das ja auch der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung im ganzen mehr entspricht —, wir machen diesen kurzen Übergangszustand so, daß wir damit näher an dem allgemeinen Grundsatz der Gewerbefreiheit bleiben und nicht, wenn auch nur vorübergehend, zu einem Zustand zurückkehren, der auf einer Ausnahme von diesem Grundsatz beruht. Das ist gegenüber einer anderen Lösung der geringere Eingriff.
    Von großer Wichtigkeit ist das in der Praxis nicht. Aber mir scheint doch wichtig zu sein, daß wir eine Entpolitisierung des Wettbewerbsverhältnisses Einzelhandel — Konsumvereine anstreben, das in. der Vergangenheit durch Hineinziehen des Gesetzgebers politisiert war, und zwar teils zugunsten und teils zuungunsten der Konsumvereine, steuerlich und in anderer Beziehung.
    Wir sollten zu einer vollständigen Neutralität des Gesetzgebers zurückkommen. Wir müssen ja im Laufe dieser Wahlperiode Novellen und Gesetze auf dem Gebiet des Genossenschaftswesens verabschieden. Dabei sollten wir dieses Prinzip der absoluten Neutralität der Gesetzgebung auf der Basis unbedingter Startgleichheit, auch steuerlicher Startgleichheit, anstreben.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Wir wollen hoffen, daß sich dann ein Gebrauch nach dem Grundsatz anbahnt: Wer im Wettbewerb gegen eine Konkurrentengruppe den Gesetzgeber zu Hilfe rufen will, treibt unlauteren Wettbewerb.

    (Beifall in der Mitte. — Zuruf des Abg. Schmücker.)