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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 272. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1953 13447 272. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen 13448D, 13489D, 13496C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. de Vries, Funcke, Wartner 13449A Kleine Anfrage Nr. 339 der Abg. Mehs, Kemper, Gibbert, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Übergriffe von US-Mannschaften des Flugplatzes Spang-Dahlem (Nrn. 4367, 4455 der Drucksachen) . . . 13449A Vorlage der Halbjahresübersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1. April 1953 (Nr. 4473 der Drucksachen) 13449A Absetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über die Verwaltung des ERP- Sondervermögens (Nrn. 4283, 4433 der Drucksachen) von der Tagesordnung . 13449B Erklärung der Bundesregierung (Vorgänge in Berlin und Wiederherstellung der deutschen Einheit) 13449B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 13449B Zur Geschäftsordnung, betr. Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD über Viermächte-Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands von der Tagesordnung der 273. Sitzung: Dr. Menzel (SPD) 13449D Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Nrn. 3636, 4062, 4090 der Drucksachen); Bericht des Wahlrechtsausschusses (Nr. 4450 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 973, 979, 982, 983, 986, 987) 13450A Dr. Brandt (SPD): als Berichterstatter . . . 13450A, 13461D als Abgeordneter 13481C Frau Thiele (KPD) 13454A Fisch (KPD) 13456C Scharnberg (CDU) 13459C, 13463D, 13466A,C Freudenberg (Fraktionslos) 13462A, 13468B Onnen (FDP) . . . 13462D, 13470A, 13472C, 13474B, 13475A,D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU): zur Sache 13463D, 13469D, 13471D, 13474A zur Abstimmung 13475B Dr. Brill (SPD) 13464C, 13468D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 13465C Maier (Freiburg) (SPD) . . 13465C, 13481B Dr. Reismann (FU) 13468A Clausen (FU-Gast) . . . . 13468C, 13472D Heiland (SPD) 13471D Dr. Edert (CDU-Gast) 13472B von Thadden (Fraktionslos) . . . 13474B Loritz (Fraktionslos) 13474D Schoettle (SPD) 13475C Dr. Menzel (SPD) : zur Abstimmung 13475D zur Sache 13484C Müller (Frankfurt) (KPD) . 13476B, 13485A Renner (KPD) 13478C, 13484C Dr. Krone (CDU) 13481C, 13482D Dr. Will (FDP) 13482A Dr. von Merkatz (DP) 13483A Schröter (Berlin) (SPD) 13483B Abstimmungen. . . . 13456A, 13465D, 13467D, 13473B, 13474A,C, 13475B,D, 13478B, 13481A,B, 13483D, 13485A Namentliche Abstimmungen über die Änderungsanträge Umdruck Nr. 982 Ziffern 2 bis 4 13465D, 13467D, 13498 über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 986 über § 9 Abs. 4 13473D, 13474B,C, 13498 Dritte Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nrn. 3516, 4372 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 968; Anträge Umdrucke Nrn. 970, 976, 978, 984, 985) 13485B Even (CDU) 13485C Richter (Frankfurt) (SPD) 13485D, 13489C, 13492B Dr. Leuze (FDP) 13486C, 13491D Dr. Wellhausen (FDP) 13487B Sabel (CDU) . . . 13487C, 13491B, 13493A Kohl (Stuttgart) (KPD) 13488B Dr. Kopf (CDU) 13488C Dr. Atzenroth (FDP) 13490A Dr. Greve (SPD) 13491B,C Dirscherl (FDP) 13492D Schmücker (CDU) 13493C Lange (SPD) 13493C Dr. Arndt (SPD) (zur Abstimmung) 13494A Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 13497 Abstimmungen . . . 13485C, 13486B, 13490B,C, 13491A, 13492A,B, 13493D, 13494B Namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge zu § 18 (Umdrucke Nrn. 978 und 984) 13489D, 13490C, 13491A, 13502 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4434 der Drucksachen) 13494B Bergmann (SPD), Berichterstatter 13494B Beschlußfassung 13494C Erste Beratung des von den Fraktionen der FDP, CDU/CSU, DP und den Abg. Jahn, Herrmann, Faller, eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 4421 der Drucksachen) 13494D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Verkehrswesen und für Wirtschaft 13494D Erste Beratung des von den Fraktionen der FDP, CDU/CSU, DP und den Abg. Jahn, Herrmann, Faller, eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes (Nr. 4422 der Drucksachen) 13495A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Verkehrsausschuß 13495A Erste Beratung des von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arbeit AG (Nr. 4425 der Drucksachen) 13495A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 13495B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Ingenieurberufes (Ingenieurgesetz) (Nr. 4427 der Drucksachen) 13495B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 13495B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Lampl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Nr. 4438 der Drucksachen) 13495B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 13495B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Dr. Weiß, Struve, Dannemann, Tobaben, Lampl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredit zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen) 13495B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13495C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. „Mehrzweckbehelfsbauten" in der Landwirtschaft (Nrn. 4404, 2880 der Drucksachen) . . 13495C Beschlußfassung 13495C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dr. Kneipp, Tobaben, Eichner, Kriedemann u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Deutschen Genossenschaftskasse (Nr 4424 der Drucksachen) 13495D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13495D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Mehrheit bei der Abstimmung in der Einzelberatung zu verfassungändernden Gesetzen (Nr. 4454 der Drucksachen) 13495D Dr. Mende, (FDP), Berichterstatter 13495D Beschlußfassung 13496A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 949) 13496B Beschlußfassung 13496C Nächste Sitzung 13496C Anlage: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (Bayern) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes 13497 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen: 1. über die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und DP zu den §§ 6, 7 und 8 des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Umdruck Nr. 982 Ziffern 2, 3 und 4), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der FU über § 9 Abs. 4 des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Umdruck Nr. 986), 13498 3. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Dr. Atzenroth u. Gen. (Umdruck Nr. 978 Ziffer 2) und der Abg. Dr. Laforet, Dr. Wahl, Ewers u. Gen. (Umdruck Nr. 984 Ziffer 2) zu § 18 des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes in der dritten Beratung 13502 Die Sitzung wird um 14 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 272. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Richard Jaeger (Bayern) (CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung der dritten Beratung des Arbeitsgerichtsgesetzes Ich habe aus prinzipiellen Gründen gegen das Arbeitsgerichtsgesetz gestimmt. Meine Bedenken beruhen darin, daß die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht, wie nach dem Gesetz von 1926, bei der Justizverwaltung, sondern bei der Arbeitsverwaltung ressortiert, daß die Rechtsanwälte nicht unbeschränkt zugelassen werden und, in der Hauptsache, daß die rechtsstaatliche Gestaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit dadurch gefährdet ist, daß für den Vorsitzenden der ersten Instanz die Befähigung zum Richteramt nicht erforderlich ist. Dr. Jaeger Bonn, den 17. Juni 1953 Namentliche Abstimmungen in der zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes 1. über die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und DP zu den §§ 6, 7 und 8 (Umdruck Nr. 982 Ziffern 2, 3 und 4) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der FU zu § 9 Abs. 4 (Umdruck Nr. 986) Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Nein Dr. Henle Ja Nein Albers Ja Nein Hilbert Ja Nein Arndgen Ja Nein Höfler Ja Nein Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Ja Nein Holstein) Ja Nein Hoogen Ja Nein Bauereisen Ja Nein Hoppe Ja Nein Bauknecht Ja Nein Dr. Horlacher enthalten Nein Dr. Baur (Württemberg) . Ja Nein Horn Ja Nein Bausch Ja Nein Huth Ja Nein Becker (Pirmasens) . enthalten Nein Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Nein Blank (Dortmund) . Ja Nein Junglas Nein Nein Frau Brauksiepe Ja Nein Kahn Ja Nein Dr. von Brentano Ja Nein Kaiser — — Brese Ja Nein Karpf beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . . J a Nein Dr. Kather Ja Nein Dr. Brönner Ja Nein Kemmer. Ja Nein Brookmann Ja Nein Kemper enthalten Nein Dr. Bucerius Ja Nein Kern Ja Nein Frau Dietz Ja Nein Kiesinger Ja Nein Donhauser Ja Nein Dr. Kleindinst Ja Nein Dr. Dresbach Ja Nein Dr. Köhler Ja Nein Eckstein entschuld. entschuld. Dr. Kopf Ja Nein Dr. Edert Ja Nein Kühling Ja Nein Dr. Ehlers Ja Nein Kuntscher Ja Nein Ehren Ja Nein Kunze Ja Nein Eplée Ja Nein Dr. Laforet Ja Nein Dr. Erhard Ja Nein Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Nein Etzenbach Ja Nein Leibfried Ja Nein Even Ja Nein Lenz Ja Nein Feldmann Ja Nein Leonhard Ja Nein Dr. Fink Ja Nein Lücke Ja Nein Dr. Frey Ja Nein Majonica Ja Nein Fuchs Ja Nein Massoth Ja Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Nein Mehs Nein Nein Fürst Fugger von Glött . . Ja Nein Mensing Ja Nein Funk Ja Nein Morgenthaler Ja Nein Gengler Ja Nein Muckermann Ja Nein Gerns . Ja Nein Mühlenberg Ja Nein Dr. Gerstenmaier Ja Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Nein Gibbert Nein Nein Müller-Hermann Ja Nein Giencke Ja Nein Naegel Ja Nein Dr. Glasmeyer Ja Nein Neber Ja Nein Glüsing Ja Nein Nellen Ja Nein Gockeln Ja Nein Veuburger Ja Nein Dr. Götz Ja Nein Nickl enthalten Nein Frau Dr. Gröwel Ja Nein Frau Niggemeyer Ja Nein Günther Ja Nein Dr. Niklas — — Hagge Ja Nein Dr. Oesterle Ja Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. entschuld. Oetzel Ja Nein Frau Heiler Ja Nein Dr. Orth Ja Nein Heix Ja Nein Pelster Ja Nein Name Abstimmung 1 2. Name Abstimmung 2. 1. Pfender Ja Nein Brünen Nein Ja Dr. Pferdmenges .. . Ja Nein Cramer Nein Ja Frau Dr. Probst . Ja Nein Dannebom . Nein Ja Dr. Pünder . Ja Nein Diel Nein Ja Raestrup . Ja Nein Frau Döhring Nein Ja Rahn Ja Nein Eichler Nein Ja Frau Dr. Rehling . Ja Nein Ekstrand Nein Ja Frau Rösch . Ja Nein Erler Nein Ja Rümmele . Ja Nein Faller Nein Ja Sabel . Ja Nein Franke Nein Ja Schäffer Ja Nein Freidhof Nein Ja Scharnberg .. Ja Nein Freitag Nein Ja Dr. Schatz Ja Nein Geritzmann Nein Ja Schill . krank krank Gleisner Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Görlinger Nein Ja Schmitz . Ja Nein Graf Nein Ja Schmücker Ja Nein Dr. Greve Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Dr. Gülich Nein Ja Schüttler Ja Nein Happe Nein Ja Schütz . Ja Nein Heiland Nein Ja Schuler ....... Ja Nein Hennig Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja Nein Henßler Nein Ja Dr. Semler . Ja Nein Herrmann Nein Ja Dr. Serres .. Ja Nein Hoecker Nein Ja Siebel . Ja Nein Höhne Nein Ja Dr. Solleder Ja Nein Frau Dr. Hubert . Nein Ja Spies Ja Nein Imig Nein Ja Graf von Spreti . Ja Nein Jacobi Nein Ja Stauch . Nein Nein Jacobs Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . Ja Nein Jahn Nein Ja Storch Kalbfell Nein Ja Strauß Ja Nein Kalbitzer Nein Ja Struve Ja Nein Frau Keilhack Nein Ja Stücklen Ja Nein Keuning Nein Ja Dr. Vogel Ja Nein Kinat Nein Ja Wacker Ja Nein Frau Kipp-Kaule beurlaubt beurlaubt Wackerzapp Ja Nein Dr. Koch Nein Ja Dr. Wahl Ja Nein Frau Korspeter Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) Ja Nein Frau Krahnstöver Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Nein Dr. Kreyssig Nein Ja Dr. Weiß Ja Nein Kriedemann Nein Ja Winkelheide Ja Nein Kurlbaum Nein Ja Wittmann Ja Nein Lange Nein Ja Dr. Wuermeling . Ja Nein Lausen Nein Ja SPD Frau Lockmann Nein Ja Ludwig Nein Ja Frau Albertz Nein Ja Dr. Luetkens Nein Ja Frau Albrecht Nein Ja Maier (Freiburg) Nein Ja Altmaier Nein Ja Marx Nein Ja Frau Ansorge Nein Ja Matzner Nein Ja Dr. Arndt Nein Ja Meitmann Nein Ja Arnholz Nein Ja Mellies Nein Ja Dr. Baade Nein Ja Dr. Menzel Nein Ja Dr. Bärsch Nein Ja Merten Nein Ja Baur (Augsburg) Nein Ja Mertins Nein Ja Bazille Nein Ja Meyer (Hagen) Nein Ja Behrisch Nein Ja Meyer (Bremen) . Nein Ja Bergmann Nein Ja Frau Meyer-Laule . Nein Ja Dr. Bergstraeßer . Nein Ja Mißmahl Nein Ja Berlin Nein Ja Dr. Mommer Nein Ja Bettgenhäuser Nein Ja Moosdorf Nein Ja Bielig Nein Ja Dr. Mücke Nein Ja Birkelbach Nein Ja Müller (Hessen) Nein Ja Blachstein Nein Ja Müller (Worms) Nein Ja Dr. Bleiß Nein Ja Frau Nadig Nein Ja Böhm Nein Ja Dr. Nolting Nein Ja Dr. Brill Nein Ja Nowack (Harburg) Nein Ja Bromme Nein Ja Odenthal Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. Ohlig Nein Ja Kühn Nein Ja Ollenhauer Nein Ja Dr. Leuze Ja Nein Paul (Württemberg) . . . . Nein Ja Dr. Luchtenberg Nein Nein Peters Nein Ja Margulies Nein Ja Pohle Nein Ja Mauk beurlaubt beurlaubt Dr. Preller Nein Ja Dr. Mende Nein Ja Priebe Nein Ja Dr. Miessner Nein Ja Reitzner Nein Ja Neumayer Ja Nein Richter (Frankfurt) . . . . Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ja Ritzel Nein Ja Onnen Nein Ja Ruhnke Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Ja Runge Nein Ja Dr. Preiß Ja Nein Sander Nein Ja Dr. Preusker Ja Nein Sassnick Nein Ja Rademacher Nein Ja Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja Rath Nein Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja Revenstorff Nein Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schöne Nein Ja Dr. Schneider Ja Nein Schoettle Nein Ja Stahl Nein Ja Segitz Nein Ja Stegner Nein Ja Seuffert Nein Ja Dr. Trischler Nein Nein Stech Nein Ja de Vries Nein Ja Steinhörster Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Ja Stierle Nein Ja Wirths Nein Nein Striebeck Nein Ja Frau Strobel Nein Ja DP Temmen Nein Ja Tenhagen Nein Ja Ahrens Ja Ja Troppenz Nein Ja Eickhoff Ja Ja Dr. Veit Nein Ja Ewers Ja Ja Wagner Nein Ja Farke Ja Nein Wehner Nein Ja Dr. Fricke Ja enthalten Wehr Nein Ja Hellwege Ja Nein Weinhold Nein Ja Jaffé Ja Nein Welke Nein Ja Frau Kalinke Ja Nein Weltner Nein Ja Kuhlemann Ja Ja Dr. Wenzel Nein Ja Dr. Leuchtgens Ja Nein Winter Nein Ja Löfflad Ja Ja Wönner Nein Ja Matthes Ja Ja Zühlke Nein Ja Dr. von Merkatz Ja Ja Schuster Ja Ja Dr. Seebohm Ja Ja FDP Tobaben Ja Ja Walter Ja Ja Dr. Atzenroth enthalten Nein Wittenburg Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Nein Dr. Woltje Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . Ja Nein Dr. Zawadil Ja Nein Blücher — — Dannemann enthalten Ja FU Dr. Dehler — Ja Dirscherl Ja — Freiherr von Aretin . . Ja Ja Eberhard Nein Ja Dr. Bertram (Soest) . . Nein Ja Euler Ja Ja Dr. Besold Ja Ja Fassbender Ja Nein Clausen Nein Ja Dr. Friedrich Nein Ja Dr. Decker . Ja Ja Frühwald enthalten Nein Determann Nein Ja Funcke Nein Ja Eichner . Ja Ja Gaul Ja Nein Hoffmann (Lindlar) . Nein Ja Dr. von Golitschek . Nein Ja Lampl Ja Ja Grundmann Nein Ja Maerkl. Ja Ja Dr. Hammer Ja Ja Mayerhofer Ja Ja Dr. Hasemann Ja Nein Dr. Meitinger — Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Ja Pannenbecker Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Ja Parzinger Nein Ja Frau Hütter Nein Ja Dr. Reismann Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Ribbeheger Nein Ja Jaeger (Essen) Nein Ja Volkholz entschuld. entschuld. Juncker Nein Ja Wartner Ja Ja Dr. Kneipp Ja Nein Willenberg Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. KPD Loritz Nein Ja Reindl Nein Ja Agatz Nein Ja Fraktionslos Fisch Nein Ja Gundelach Nein Ja Frau Arnold . . . ... . . Nein Ja Harig Nein Ja Aumer krank krank Kohl (Stuttgart) Nein Ja Bahlburg Ja Nein Müller (Frankfurt) Nein Ja Frau Bieganowski . . . Nein Ja Niebergall Nein Ja Bodensteiner Nein Ja Niebes Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . Nein Ja Paul (Düsseldorf) Nein Ja Freudenberg Ja Nein Reimann Nein Ja Fröhlich Nein Ja Renner Nein Ja Frommhold Nein Ja Rische Nein Ja Frau Jaeger (Hannover) . Nein Ja Frau Strohbach Nein Ja Dr. Keller Nein Ja Frau Thiele Nein Ja Müller (Hannover) . . . -- — Dr. Ott Ja Ja Gruppe WAV Schmidt (Bayern) Nein Ja von Thadden Nein Ja Goetzendorff Nein Ja Tichi krank krank Hedler Nein Ja Wallner Ja Nein Langer entschuld. entschuld. Frau Wessel Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . 384 385 Davon: Ja 175 220 Nein 202 164 Stimmenthaltung 7 1 Zusammen wie oben . 384 385 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. Name 1. 2. CDU/CSU i Neumann krank krank Dr. Friedensburg Ja entschuld. Dr. Schellenberg Nein Ja Dr. Krone Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Ja Lemmer entschuld. entschuld. Schröter (Berlin) Nein Ja Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Nein Frau Wolff Nein Ja Dr. Tillmanns Ja entschuld. FDP SPD Dr. Henn Nein Nein Brandt Nein Ja Hübner Nein Nein Dr. Königswarter . Nein Ja Frau Dr. Mulert . . . . Nein Ja Löbe Nein Ja Dr. Reif Nein Ja Neubauer entschuld. entschuld. Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abeeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . 16 14 Davon: Ja 4 10 Nein 12 4 Stimmenthaltung — — Zusammen wie oben 16 14 Namentliche Abstimmung über die gleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Dr. Atzenroth u. Gen. (Umdruck Nr. 978 Ziffer 2) und der Abg. Dr. Laforet, Dr. Wahl, Ewers u. Gen. (Umdruck Nr. 984 Ziffer 2) zu § 18 in der dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU I Dr. Adenauer — Dr. Henle entschuld. Albers Nein Hilbert Ja Arndgen Nein Höfler Nein Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Ja Hohl Nein Hoogen Ja Hoppe Nein Bauereisen Ja Dr. Horlacher Nein Bauknecht J a Horn Nein Dr. Baur (Württemberg) Ja Huth Ja Bausch Nein Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Becker (Pirmasens) Nein Junglas Nein Blank (Dortmund) — Kahn entschuld. Frau Brauksiepe Ja Kaiser — Dr. von Brentano entschuld. Karpf beurlaubt Brese Ja Dr. Kather Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Kemmer Ja Dr. Brönner Ja Kemper Ja Brookmann Ja Kern Nein Dr. Bucerius entschuld. Kiesinger — Frau Dietz Ja Dr. Kleindinst Ja Donhauser — Dr. Köhler Nein Dr. Dresbach entschuld. Dr. Kopf Ja Eckstein entschuld. Kühling Nein Dr. Edert Ja Kuntscher Nein Dr. Ehlers Ja Kunze entschuld. Ehren — Dr. Laforet entschuld. Eplée Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Dr. Erhard — Leibfried Nein Etzenbach Ja Lenz Nein Even Nein Leonhard Nein Feldmann Nein Lücke Nein Dr. Fink Ja Majonica Ja Dr. Frey Ja Massoth Nein Fuchs Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . Ja Mensing — Funk Ja Morgenthaler Ja Gengler Nein Muckermann Nein . Gerns entschuld. Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . entschuld. Gibbert Ja Müller-Hermann enthalten Giencke Nein Naegel Ja Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Ja Nellen Nein Gockeln — Neuburger Ja Dr. Götz Ja Nickl Ja Frau Dr. Gröwel - Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther Ja Dr. Niklas — Hagge Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel Ja Frau Heiler Ja Dr. Orth Ja Heix entschuld. Pelster Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Bromme — Dr. Pferdmenges Ja Brünen Nein Frau Dr. Probst Nein Cramer Nein Dr. Pünder beurlaubt Dannebom Nein Raestrup Ja Diel Nein Rahn Ja Frau Döhring Nein Frau Dr. Rehling Nein Eichler Nein Frau Rösch Nein Ekstrand Nein Rümmele Nein Erler Nein Sabel Nein Faller Nein Schäffer Nein Franke Nein Scharnberg Ja Freidhof Nein Dr. Schatz Ja Freitag Nein Schill krank Geritzmann Nein Schmitt (Mainz) Ja Gleisner Nein Schmitz entschuld. Görlinger Nein Schmücker Ja Graf Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . Ja Dr. Greve enthalten Schüttler Nein Dr. Gülich Nein Schütz Nein Happe Nein Schuler Ja Heiland Nein Schulze-Pellengahr Nein Hennig Nein Dr. Semler Ja Henßler krank Dr. Serres Nein Herrmann Nein Siebel Ja Hoecker Nein Dr. Solleder Ja Höhne Nein Spies Nein Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti Ja Imig Nein Stauch Ja Jacobi Nein Frau Dr. Steinbiß Ja Jacobs Nein Storch — Jahn Nein Strauß Nein Kalbfell Nein Struve Ja Kalbitzer Nein Stücklen Ja Frau Keilhack Nein Dr. Vogel entschuld. Keuning Nein Wacker Ja Kinat Nein Wackerzapp Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt Dr. Wahl Ja Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Frau Korspeter Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Frau Krahnstöver krank Dr. Weiß Ja Dr. Kreyssig Nein Winkelheide Nein Kriedemann Nein Wittmann Ja Kurlbaum Nein Dr. Wuermeling Ja Lange Nein Lausen Nein Frau Lockmann Nein SPD Ludwig Nein Frau Albertz Nein Dr. Luetkens entschuld. Frau Albrecht entschuld. Maier (Freiburg) Nein Marx Nein Altmaier Nein Matzner Nein Frau Ansorge Nein Meitmann Nein Dr. Arndt enthalten Mellies Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade entschuld. Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) Nein Behrisch Nein Frau Meyer-Laule Nein Bergmann Nein Mißmahl Nein Dr. Bergstraeßer Nein Dr. Mommer Nein Berlin Nein Moosdorf wein Bettgenhäuser Nein Dr. Mücke Nein Bielig Nein Müller (Hessen) Nein Birkelbach Nein Müller (Worms) Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting Nein Böhm Nein Nowack (Harburg) Nein Dr. Brill Odenthal erstschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Nein Kühn Ja 011enhauer entschuld. Dr. Leuze Ja Paul (Württemberg) . . Nein Dr. Luchtenberg Ja Peters Nein Margulies Ja Pohle Nein Mauk beurlaubt Dr. Preller Nein Dr. Mende Ja Priebe Nein Dr. Miessner Ja Reitzner Nein Neumayer — Richter (Frankfurt) . . . . Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Ritzel Nein Onnen Ja Ruhnke Nein Dr. Pfleiderer Ja Runge Nein Dr. Preiß Ja Sander Nein Dr. Preusker Ja Sassnick Nein Rademacher Ja Frau Schanzenbach . . . . Nein Rath Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Revenstorff Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Nein Dr. Schneider Ja Schoettle Nein Stahl Ja Segitz Nein Stegner Ja Seuffert enthalten Dr. Trischler Ja Stech Nein de Vries Ja Steinhörster Nein Dr. Wellhausen Ja Stierle Nein Wirths — Striebeck Nein Frau Strobel Nein DP Temmen Nein Tenhagen Nein Ahrens Ja Troppenz Nein Eickhoff Ja Dr. Veit Nein Ewers entschuld. Wagner enthalten Farke Ja Wehner entschuld. Dr. Fricke Ja Wehr Nein Hellwege Ja Weinhold Nein Jaffé Ja Welke entschuld. Frau Kalinke Ja Weltner Nein Kuhlemann Ja Dr. Wenzel Nein Dr. Leuchtgens Ja Winter Nein Löfflad Ja Wönner Nein Matthes Ja Zühlke Nein Dr. von Merkatz Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — FDP Tobaben Ja Walter Ja Dr. Atzenroth Ja Wittenburg — Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Dr. Woltge Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . Ja Dr. Zawadil Ja Blücher — Dannemann Ja FU Dr. Dehler Ja Dirscherl Ja Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Ja Dr. Bertram (Soest) . . . . entschuld. Euler entschuld. Dr. Besold entschuld. Fassbender entschuld. Clausen Nein Dr. Friedrich Ja Dr.-Ing. Decker Ja Frühwald Ja Determann Nein Funcke Ja Eichner Ja Gaul Ja Hoffmann. (Lindlar) . . . Nein Dr. von Golitschek Ja Lampl — Grundmann Nein - Maerkl Nein Dr. Hammer Ja Mayerhofer — Dr. Hasemann entschuld. Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Pannenbecker Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . . Ja Parzinger Nein Frau Hütter entschuld. Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Ja Ribbeheger Nein Jaeger (Essen) Ja Volkholz entschuld. Juncker Ja Wartner Ja Dr. Kneipp Ja Willenberg Nein Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Loritz Ja Agatz Nein Reindl Ja Fisch Nein Fraktionslos Gundelach Nein Harig Nein Frau Arnold Ja Kohl (Stuttgart) Nein Aumer krank Müller (Frankfurt) Nein Bahlburg Ja Niebergall Nein Frau Bieganowski . Ja Niebes Nein Bodensteiner krank Paul (Düsseldorf) Nein Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Reimann Nein Freudenberg Ja Renner Nein Fröhlich Ja Rische Nein Frommhold Ja Frau Strohbach Nein Frau Jaeger (Hannover) . . Ja Frau Thiele Nein Dr. Keller -- Müller (Hannover) — Dr. Ott Ja Gruppe WAV Schmidt (Bayern) Ja von Thadden entschuld. Goetzendorff Ja Tichi krank Hedler Ja Wallner Ja Langer entschuld. Frau Wessel Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 335 Davon 147 Ja 183 Nein 5 Stimmenthaltung Zusammen wie oben 335 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann krank Dr. Friedensburg entschuld. Dr. Schellenberg Nein Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) Nein Lemmer entschuld. Schröter (Berlin) Nein Frau Dr. Maxsein entschuld. Frau Wolff Nein Dr. Tillmanns entschuld. FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt entschuld. Hübner Ja Dr. Königswarter Nein Frau Dr. Mulert Ja Löbe Nein Dr. Reif entsculd. Neubauer entschuld. Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 11 Davon: Ja 4 Nein 7 Stimmenthaltung . . . — Zusammen wie oben . . . . 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Mit unserem Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 979 Ziffer 22 wollen wir die Grundlage dafür schaffen, daß wirklich freie Wahlen durchgeführt werden können.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Aha! — Zurufe von der Mitte: Wo denn? Im Osten? In der Ostzone? — Weitere lebhafte Zurufe. — Große Unruhe.)

    — Ich glaube, Sie werden sehr schnell Ihr Lachen einstellen, wenn ich Ihnen an Hand der Vergangenheit und der Praxis nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder beweise, in welchem Umfang die Durchführung freier Wahlen im Bundesgebiet und in verschiedenen Ländern behindert worden ist.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Hahaha! Märchenerzähler! — Lebhafte Zurufe von der Mitte!)

    Die Grundlage unseres Antrages entspricht im wesentlichen den Forderungen — sowohl bezüglich der Wahlpropaganda wie auch der Verteilung von Wahl- und Propagandamaterialien, der gleichmäßigen Benutzung der Rundfunkanstalten und ihrer Einrichtungen, der Sicherung der Durchführung von Wahlversammlungen und der Zurverfügungstellung aller für Wahlzwecke geeigneten Räume —,

    (Zuruf von der Mitte: Auch Ihres Schlafzimmers! — Heiterkeit)

    die in dem Schreiben der Bundesregierung an den Bundestag auf Drucksache Nr. 3063 vom 5. Februar 1952, das bereits mein Fraktionskollege Walter Fisch erwähnt hat, enthalten sind.

    (Abg. Renner: Sehr gut! Sehr gut!)

    In diesem Schreiben des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen werden für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen folgende Grundsätze aufgestellt. In § 4 Abs. 1 heißt es:
    Die Freiheit der politischen Betätigung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird gewährleistet.
    In Abs. 3 desselben Paragraphen heißt es:
    Jedem ordnungsgemäß vorgeschlagenen Bewerber um einen Sitz in der Nationalversammlung wird bis zum Zusammentritt der Nationalversammlu•g im gesamten Wahlgebiet die persönliche Freiheit gewährleistet.
    In dem § 5 dieser von der Bundesregierung für eine kommende gesamtdeutsche Wahl aufgestellten Grundsätze heißt es:
    Öffentliche Versammlungen der Parteien, die einen ordnungsmäßigen Wahlvorschlag eingebracht haben, und ihrer Bewerber sind unbeschränkt zugelassen und unter öffentlichen Schutz zu stellen.
    In demselben Paragraphen heißt es in Abs. 2: Die Verbreitung von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften, die in einem deutschen Lande erscheinen, und der Empfang von Rundfunksendungen dürfen im ganzen Wahlgebiet nicht behindert werden.
    Die Auffassung der Bundesregierung geht auch dahin, daß in § 6 Abs. 1 gesagt wird: „Das Wahlgeheimnis wird gewährleistet." Abs. 2 desselben Paragraphen bestimmt u. a.:
    Die Wahlzettel und ihre Umschläge sind für alle Wahlberechtigten gleich und dürfen mit keinen Merkmalen versehen sein, die die Person des Wählers erkennen lassen.


    (Müller [Frankfurt])

    Meine Damen und Herren, das sind also gewisse Prinzipien für die Durchführung freier und geheimer Wahlen, die von der Bundesregierung aufgestellt worden sind und die in den wesentlichen Punkten in unserem Antrag ihren Niederschlag gefunden haben. Wie es nun aber entgegen diesen Prinzipien seitens der Bundesregierung in der Praxis aussieht — und damit begründe ich unseren Änderungsantrag —, das möchte ich ganz kurz noch aufzeigen.
    Es ist eine Ihnen vielleicht nicht ganz unbekannte Tatsache, daß z. B. bei den letzten Kommunalwahlen

    (Zuruf rechts: Hör auf!)

    nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen und in anderen Ländern die Wahlmaterialien der Kommunistischen Partei in einem erheblichen Umfange gesetzeswidrig beschlagnahmt worden sind. In Nordrhein-Westfalen wurden Wahlmaterialien unserer Partei, die durch die Post zur Verteilung gelangten, von der Postdirektion beschlagnahmt. Ich möchte darauf hinweisen, daß das Prinzip gleicher und geheimer Wahlen z. B. im Lande Rheinland-Pfalz bei den letzten Kommunalwahlen entscheidend durchbrochen worden ist und daß seitens der Landesregierung von Rheinland-Pfalz neben den amtlichen Stimmzetteln auch private Stimmzettel, also nichtamtliche Stimmzettel, zugelassen worden sind, deren Verteilung bereits am Tage vor der Wahl erlaubt wurde, so daß selbst die Regierungsparteien im Landtag von Rheinland-Pfalz feststellen mußten, daß dieses Verfahren als nicht ganz geheim betrachtet werden könnte. Durch diese Methoden wurde u. a. ein gewisser Druck, sogar eine Nötigung auf den Wähler ausgeübt, und man konnte durch das Zulassen zweier verschiedener Wahlstimmzettel, also von amtlichen und nichtamtlichen Stimmzetteln, bei der Abgabe des Wahlstimmzettels dann feststellen, welcher Partei oder welchem Kandidaten der betreffende Wähler seine Stimme gegeben hatte.
    Meine Damen und Herren, nun zu der Frage der Behinderung der Wahlen durch das Verbot von Versammlungen und die Auflösung von Versammlungen. Ich habe erst am vergangenen Samstag erlebt, wie man seitens der Polizei eingriff, um eine von uns angesetzte Versammlung zu verhindern und zu verbieten. Wir stellen fest, daß auch bei den letzten Kommunalwahlen eine ganze Reihe von Versammlungen durch rechtswidrige Eingriffe der Polizei verhindert bzw. aufgelöst worden ist. In Neumünster fand eine Versammlung statt, die zur Bundestagsnachwahl durchgeführt werden und in der mein Fraktionskollege Fritz Rische sprechen sollte. Diese Versammlung wurde zwei Minuten vor Beginn mit der Behauptung verboten, daß an der Adenauer-Regierung Kritik geübt würde. So wurde z. B. eine Versammlung des Bundes der Deutschen, die in Kassel stattfinden sollte, verboten. Im Lande Nordrhein-Westfalen wurden eine Reihe von Versammlungen verboten, was zum Teil auf ein geschicktes Zusammengehen und Zusammenarbeiten zwischen der Polizei und dem BDJ zurückzuführen gewesen ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an eine Versammlung, die bei Essen stattfinden sollte, wo dem Saalbesitzer von solch einem BDJ-Banditen erklärt wurde: wenn er — der Besitzer — die Versammlung durchführen lasse und der Kommunistischen Partei den Saal zur Verfügung stelle, dann würde der BDJ diese Versammlung mit Stinkbomben usw. stören. Das
    Resultat war, daß dem Saalbesitzer am nächsten Tage von der Polizei eröffnet wurde: die Versammlung ist verboten, da mit Störungen zu rechnen ist. Das sind keine Einzelerscheinungen; wir haben das verschiedentlich festgestellt.
    Eine andere Frage ist die Benutzung und der Einsatz von Lautsprecherwagen durch die Parteien. Bei den vergangenen Wahlen wurde immer wieder die Tatsache erhärtet, daß, wenn Lautsprecherwagen für die Kommunistische Partei Propaganda machen sollten, sehr oft von den Polizeibehörden das Herumfahren und die Benutzung solcher Lautsprecherwagen unterbunden wurde. Ich möchte einen ganz konkreten krassen Fall, der aber bezeichnend ist, hier erwähnen.
    Bei den Kommunalwahlen sollte in Ludwigshafen ein Lautsprecherwagen eingesetzt werden. Nach mehrmaligem Herantreten an die Polizeidirektion Ludwigshafen wurde von dieser erklärt, es bestehe eine Verordnung der Landesregierung vom 31. Oktober 1952, die besage, daß nur der CDU, der FDP und der SPD für die Wahl Lautsprecherwagen genehmigt werden.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Ich glaube, meine Damen und Herren, das wirft ein sehr bezeichnendes Licht auf die Frage, was Sie und was die Organe des Herrn Dr. Lehr und seine verlängerten Arme in den Ländern unter demokratischen Wahlen verstehen.
    Zur Frage der Versammlungslokale noch ein be-besonderes Wort. In Gießen sollte eine Versammlung meiner Partei stattfinden, und zwar in der Aula der Universität. Von der Universität wurde die Aula nicht zur Verfügung gestellt.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Das glaube ich!)

    Auch das zuständige Ministerium in Hessen hat auf
    die Beschwerde darüber keine Antwort gegeben.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen] : Das war auch richtig!)

    - Wenn Sie sagen: „Das war auch richtig", dann beweisen Sie damit nur, was Sie unter Demokratie verstehen.
    Meine Damen und Herren, wir haben im Lande Nordrhein-Westfalen in einer ganzen Reihe von Kreisen bei den Kommunalwahlen feststellen können, daß von staatlichen, aber auch kirchlichen Stellen die Besitzer von Sälen davor gewarnt worden sind, ihre Versammlungssäle für die Kommunistische Partei zur Verfügung zu stellen. Man drohte ihnen mit Entzug der Konzession. Nun, das hat die Arbeiterbewegung in ihrer ganzen Geschichte schon sehr oft erlebt. Ich glaube, die sozialdemokratischen Kollegen wissen aus der Vergangenheit ihrer Partei, wie man auf diese Art und Weise die Wahlagitation zu verhindern verstanden hat. Wir sind der Meinung, daß Sicherungen geschaffen werden müssen, daß diese Säle, die zur Verfügung stehen, in gleicher Weise allen Parteien zur Verfügung gestellt werden.
    In den angezogenen Bestimmungen der Grundsätze, die seitens der Bundesregierung aufgestellt worden sind, ist u. a. auch die Sicherheit der Bewerber und der Kandidaten für eine Wahl erwähnt worden. Wie es damit aussieht, das möchte ich nur an Hand der letzten Kommunalwahlen aufzeigen, wo der sozialdemokratische Kandidat Ruthner in Sandkrug bei Oldenburg nach einer Wahlversammlung zusammengestochen worden ist. Das ist eine,


    (Müller [Frankfurt])

    ich glaube, sehr drastische Illustration für die Durchführung eines solchen Grundsatzes, zugleich aber auch dafür, wie seitens der Bundesregierung, seitens des Herrn Polizeiministers und seiner Länderminister die Durchführung und die Sicherung freier Wahlagitation nicht beachtet wird. Wir werden erleben — d. h. wir erleben es ja jetzt schon —, daß diese Methode eines gewissen Zusammenspiels zwischen solchen Terrororganisationen und der Polizei auch bei den kommenden Wahlen Praxis werden wird.

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Man schickt einige von diesen Banditen in die Versammlung hinein, nachdem man sich vorher mit ihnen abgesprochen hat; sie verursachen Störungen, und das Ergebnis ist dann, daß die Polizei eingreifen wird, um die Versammlung aufzulösen.
    Ich habe nur in wenigen Punkten an Hand der Praxis aufgezeigt, wie es mit der Sicherung freier Wahlen in der Vergangenheit aussah und welche Erfordernisse sich daraus für die kommenden Bundestagswahlen ergeben. Wenn ich dem noch unsere Forderung hinzufüge, daß der Rundfunk in gleicher Weise allen Parteien und den Kandidaten, den Bewerbern, zur Verfügung gestellt werden muß, dann ist das wohl eine Selbstverständlichkeit für jeden, der demokratische Wahlen durchgeführt wissen will. Andererseits ist es ja heute die Praxis, daß der Rundfunk — ob es der hessische oder der nordwestdeutsche oder welcher Rundfunk immer ist — bereits jetzt in einer ständigen Hetzpropaganda gegen uns und gegen die Deutsche Demokratische Republik durch Lügenmeldungen und durch diese Hetze die Wahlpropaganda für die, AdenauerRegierung und ihre Parteien durchzuführen bestrebt ist. Wir sind der Meinung, daß die Forderung, daß der Rundfunk allen Parteien und allen Kandidaten gleichmäßig zur Verfügung gestellt werden muß, absolut berechtigt ist. Ich bitte Sie deshalb, dem Ausdruck zu verleihen, daß Sie für wirklich demokratische Wahlen sind, indem Sie unserem Antrag Ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu § 41 und lasse abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 979 Ziffer 22. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich kann noch feststellen, daß der Antrag zu § 43 auf Umdruck Nr. 982 Ziffer 20 zurückgezogen ist.
Der Änderungsantrag Umdruck Nr. 979 Ziffer 23 wird nicht begründet. Ich lasse über diesen Änderungsantrag der KP abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Zu § 44 ist der Änderungsantrag Umdruck Nr. 982 Ziffer 21 zurückgezogen.
Zu § 48 ist der Änderungsantrag Umdruck Nr. 982 Ziffer 22 ebenfalls zurückgezogen.
Der Änderungsantrag Umdruck Nr. 979 Ziffer 24 wird nicht begründet. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Der Antrag zu § 49 — Umdruck Nr. 973 Ziffer 5 — ist zurückgezogen. Der Antrag zu § 49 a — Umdruck Nr. 982 Ziffer 23 — ist ebenfalls zurückgezogen. Der Antrag zu Abschnitt VI, § 50 — Umdruck Nr. 973 Ziffer 6 — ist zurückgezogen, ebenso die Anträge Umdruck Nr. 973 Ziffer 7 und Umdruck Nr. 982 Ziffern 24 und 25. Weiter ist zurückgezogen der Antrag zu § 52, Umdruck Nr. 982 Ziffer 26. Zu § 52 b ist zurückgezogen der Antrag Umdruck Nr. 982 Ziffer 27. Soll der Antrag Umdruck Nr. 979 Ziffer 25 begründet werden?

(Zuruf von der KPD: Ja!)

Dann lasse ich über die bisher aufgerufenen Paragraphen bis einschließlich § 52 a abstimmen. Wer für die Annahme dieser Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; diese Paragraphen sind angenommen.
Zu § 52 b Herr Abgeordneter Renner zur Begründung des Antrags Umdruck Nr. 979 Ziffer 25.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag nicht deshalb gestellt, um einem eventuellen Verbot der KPD und seinen Folgen vorzubeugen. Wir wissen, daß Sie die KPD nicht verbieten können. Wir stellen diesen Antrag, um grundsätzlich herauszustellen, was mit diesem § 52 b von seinen Bejahern gewollt ist. Durch diesen § 52 b, Folgen eines Parteiverbots, soll zum Gesetz erhoben werden, daß Abgeordnete einer Partei oder sogar einer Teilorganisation dieser Partei ihr Mandat verlieren, wenn die Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 21 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird. Sie wissen sicherlich von dieser lächerlichen Aufstellung — die in die vielen -zig geht — der verfassungsfeindlichen Teilorganisationen und „Tarnorganisationen der KPD", die der Herr Bundespolizeiminister aufgestellt hat. Nehmen Sie einmal an, eine dieser von ihm als verfassungsfeindlich deklarierten, an und für sich gar nicht existierenden Teilorganisationen der KPD wird — das ist passiert, das ist möglich — vom Bundesverfassungsgericht, ohne daß überhaupt ein Beklagter da ist und zu ermitteln ist, verboten; dann fallen unsere Mandate hier weg, weil das Bundesverfassungsgericht eine gar nicht existierende, nur in der Phantasie des Herrn Bundespolizeiministers bestehende Organisation formal verboten hat. Diese Möglichkeiten sind nach dem Gesetz gegeben, und hier auf Auswirkungen und Auslegungen dieser Möglichkeiten hinzuweisen, halte ich mich wirklich für verpflichtet.
    Es soll weiter zum Gesetz erhoben werden, daß, falls diese Abgeordneten in Wahlkreisen gewählt worden sind, die Wahl zu wiederholen ist. Dabei soll sogar festgelegt werden, daß Abgeordnete, die auf Grund ,dieses Gesetzes ihren Sitz verloren haben, bei Wiederholung der Wahl nicht als Bewerber auftreten können. Die Sitze von Abgeordneten, die auf Landeslisten gewählt werden, sollen nach diesem Gesetz unbesetzt bleiben; mit einer bezeichnenden Einschränkung allerdings, die dahin geht, daß, wenn diese Abgeordneten auf der Landesliste einer nicht für verfassungswidrig erklärten Partei gewählt worden sind, später aber sich dieser als verfassungswidrig deklarierten Partei angeschlossen haben, der nächste nicht gewählte Bewerber der ursprünglichen Landesliste nachrücken soll. Außerdem wird durch das Gesetz festgelegt, daß die Mitgliederzahl des Bundestages sich um die Zahl der


    (Renner)

    abgesprochenen Mandate verringert, deren Inhaber das Mandat verloren haben. Ein ganzer Rattenschwanz also von Bestimmungen, die alle an und für sich verfassungswidrig sind und die der ganzen bisherigen Konzeption vom Wesen des Mandats eines Abgeordneten, wie sie bisher seitens der Koalitionsparteien und der SPD vertreten worden ist, ins Gesicht schlagen.

    (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)

    Durch diesen neuen Paragraphen soll eine Verletzung des Grundgesetzes sanktioniert werden, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 gegen die SRP erfolgt ist. In diesem Urteil wurde bekanntlich statuiert, daß die Bundestags- usw. -mandate von Abgeordneten, „die auf Grund von Wahlvorschlägen der SRP gewählt sind oder zur Zeit der Urteilsverkündung dieser Partei angehörten, ersatzlos fortfallen". Das Bundesverfassungsgericht hat in Begründung seines Urteils vom 23. Oktober 1952 ausdrücklich ausgeführt, daß es für den einzelnen individuellen Fall die verfassungsmäßige Voraussetzung für den Wegfall des Mandats nicht feststellen könne und auch nicht feststellen wolle. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht über die Bestimmung des § 13 Nr. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht hinweggesetzt, dessen Inhalt der Berichterstatter des Rechtsausschusses des Bundestags, der Herr Abgeordnete N e u m a y er von der FDP, in der Bundestagssitzung vom 18. Januar 1951 dahingehend erläutert hat:
    Ein Mandatsverlust kann nach der Gesetzesvorlage in diesem Falle nicht ausgesprochen werden.
    Er hat also gesagt, daß ein Mandatsverlust im Falle eines Parteiverbotes durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht herbeigeführt werden könne, daß der Mandatsverlust in diesem Gesetz nicht vorgesehen sei und demnach nicht stattfinden solle. Herr Neumayer hat damals weiter gesagt:
    Ein solcher kann sich aber aus einem Verfahren wegen Verwirkung der Grundrechte gegen den einzelnen Angehörigen der Partei ergeben, wenn ihm die Wählbarkeit abgesprochen wird. Das Verbot der Partei als solcher zieht nicht den Verlust des Mandats ihrer Abgeordneten nach sich.
    So der Herr Berichterstatter anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht.
    In der 239. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 27. November 1952 hat sich der Herr Berichterstatter Dr. Schneider, FDP, an diesem schwierigen Komplex mit der Feststellung vorbeigedrückt:
    ... konnten wir nur noch die einzige Schlußfolgerung ziehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schon gezogen hatte, nämlich daß die Voraussetzungen des Mandatsverlustes in der Person des Abgeordneten Dr. Dorls gegeben waren.
    Zu dem Bericht des Ausschußberichterstatters in der Sitzung vom 27. November 1952 habe ich erklärt:
    Ich behaupte, daß das Grundgesetz keine Möglichkeit zuläßt, einem gewählten Abgeordneten
    das Mandat abzusprechen mit der Begründung,
    die Partei, auf deren Liste oder für die er gewählt worden sei, sei verfassungswidrig. In der ganzen Debatte im Parlamentarischen Rat um diesen Artikel hat niemand auch nur andeutungsweise eine derartige Möglichkeit bejaht. Ja,
    — so sagte ich damals —
    ich behaupte, daß bereits im Parlamentarischen Rat diese Möglichkeit einstimmig abgelehnt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat nach unserer Auffassung also, statt im Rahmen des Grundgesetzes zu urteilen, ob diese Partei verfassungswidrig ist oder nicht, eigenes Verfassungsrecht geschaffen. Das ist nicht die Funktion des Bundesverfassungsgerichts.
    Damals sagte ich:
    Aber da Sie ja offensichtlich bereit sind, widerspruchslos diese Kompetenzüberschreitung des Bundesverfassungsgerichts anzuerkennen und hinzunehmen, halte ich mich verpflichtet, doch noch auf eine Seite der Sache einzugehen, um die ganz eigenartige derzeitige Haltung der Fraktionen ins rechte Licht zu setzen und sie mit der ursprünglichen Haltung bei der Abfassung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu vergleichen. In dem Regierungsentwurf zu diesem Gesetz, Bundestagsdrucksache Nr. 788, hieß es:
    Die Aberkennung eines Mandates, das Angehörige der verbotenen Parteien besitzen, ist nicht vorgesehen, weil das nur vertretbar wäre, wenn damit eine Neuwahl des Parlaments verbunden werden könnte.
    Also nicht eine Neuwahl in dem einzelnen Fall, sondern eine Neuwahl des Parlaments! Das hat damals der Regierungsvertreter als Meinung des zuständigen Ministeriums vorgetragen.
    Die Abgeordneten der verbotenen Parteien
    — so sagte der Regierungsvertreter damals — bleiben als fraktionslose Mitglieder des Parlaments.
    Ich habe in der Sitzung vom 27. November 1952 weiter erklärt:
    In dem zuständigen Ausschuß, der sich laut Beschluß des Bundestags mit diesem Entwurf befaßt hat, hat lediglich der Herr Abgeordnete Kiesinger einmal die Meinung vertreten, es sei keine Verfassungsverletzung, wenn ein solcher Mandatsverlust ausgesprochen werde.
    Ich erinnere daran, welche Diskussionen um den Charakter eines Mandats im Parlamentarischen Rat geführt worden sind und daß damals das Mandat von der Fraktion bzw. von der Partei absolut getrennt worden ist. Niemand kann heute die Richtigkeit meiner
    — damaligen —
    Feststellung bestreiten. Aber in diesem Ausschuß hat dann der damalige Abgeordnete Zinn eine ganz scharf ablehnende Stellungnahme zu der Auffassung des Herrn Kollegen Kiesinger vorgetragen, und Herr Dr. Geiger vom Bundesjustizministerium hat damals ausgeführt, in der Frage der Aberkennung eines Mandats sei man im Ministerium der Meinung, daß sich der Art. 21 des Grundgesetzes nur
    - hören Sie gut zu! —
    auf die Vernichtung der Parteiorganisation beziehe, nicht aber auf die einzelnen Angehörigen
    der Partei, auch nicht auf ihre Abgeordneten.


    (Renner)

    Der Herr Abgeordnete Dr. von Merkatz, DP, hat in der damaligen Parlamentssitzung erklärt — ich zitiere wörtlich —:
    Aber die Frage der Zugehörigkeit zu diesem Hause, die Frage des Mandats, das unabhängig von der Parteizugehörigkeit zu beurteilen ist, ist die Grundlage eines parlamentarisch-demokratisch regierten Staates. Ich
    - so sagte Herr Merkatz damals —
    möchte seitens meiner Fraktion einen ausdrücklichen Protest zu Protokoll geben, daß die Aberkennung des Mandats nicht durch ein individuelles Verfahren durchgeführt worden ist, sondern daß sie global und, wie ich glaube, im Widerspruch zum Wesen des Mandats und zu den Verfassungsgrundsätzen mit in den Spruch gegen die Partei — als Exekutionsfolge — eingeschlossen worden ist ....
    Für die Zukunft möchte ich ... namens meiner politischen Freunde grundsätzlich diesen Protest zu Protokoll geben, damit künftig die Aberkennung des individuellen Mandats durch individuelle Verfahren erfolgt.
    In der 252. Sitzung des Bundestages am 4. März 1953 hat sich der Bundesjustizminister Dr. Dehler persönlich zu dem Komplex geäußert. Er hat gesagt:
    Das Entscheidende bei diesem Urteil — ich will auf Einzelheiten gar nicht eingehen — ist doch wohl, daß das Verfahren sich nur gegen die Partei als solche richtete und daß das Urteil Mandate aberkannte — meine Damen und Herren, Mandate, die ja nicht durch die Partei, sondern durch die Wähler gegeben worden sind, mit der Folge, daß diese Wähler in den Parlamenten nicht mehr vertreten sind. Ich sage, daß für diese Aberkennung keine rechtliche Möglichkeit, aber auch kein Bedürfnis bestand, weil die Möglichkeit der Aberkennung der Mandate im Wege des Verwirkungsantrags
    — gemeint, so füge ich hinzu, ist ein Verwirkungsantrag nach Art. 18 des Grundgesetzes —
    bestanden hätte.
    In der Debatte um einen Mißbilligungsantrag gegen den Herrn Bundeskanzler hat der Sprecher der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, der Herr Abgeordnete Dr. Arndt, am 5. März dieses Jahres folgendes erklärt:
    Ich habe gegen einzelne Teile des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wegen des Verbots der SRP so starke Bedenken, daß ich mich seinerzeit, als Sie Herrn Dorls aus dem Hause ausschlossen, ostentativ der Stimme enthalten habe, sicherlich nicht aus irgendeiner Sympathie für Herrn Dorls. Wenn Sie aber der Meinung waren, daß hier verfassungsrechtliche Bedenken trotz des Urteils beständen, so hätten Sie eigentlich anders stimmen sollen.
    Das war also die Meinung des Herrn Arndt, des Sprechers der SPD.
    Selbst Herr Kiesinger von der CDU mußte an diesem Tag — allerdings in der Abwehr des Mißbilligungsantrags der SPD gegen den Herrn Bundeskanzler — erklären:
    Auch mich hat dieses Urteil mit tiefstem Bedenken erfüllt, und zwar wegen der Konsequenzen, die es haben kann. Ich will auch hier
    dem Bundesverfassungsgericht in keiner Weise vorwerfen, daß es parteiisch Recht gesprochen habe. Aber gerade dieses Urteil zeigt, wie bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts politische Erwägungen mit Rechtserwägungen fast untrennbar verbunden sind.
    Und Herr Kiesinger fuhr fort:
    ... aber gewisse Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Frage des Verbots einer Partei und des damit verbundenen Mandatsverlustes und seine Ausführungen darüber, daß sich der Grundgesetzgeber über die prinzipielle Unvereinbarkeit des Art. 38 GG, der ja die Unabhängigkeit der Abgeordneten festlegt, und des Art. 21 GG nicht im klaren gewesen sei, und die daraus für die Zukunft etwa noch zu erwartenden weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nötigen uns ja, dazu Stellung zu nehmen.
    Ich könnte dieser Stellungnahme führender Politiker aus dem Hohen Hause noch die Stellungnahme eines prominenten Staatsrechtswissenschaftlers, des Herrn Geiger, hinzufügen, der in seinem Kommentar zum Gesetz über das Bundesverfassungsgericht dazu folgendes sagt—ich zitiere—:
    Das Verfahren richtet sich gegen die Partei. Auf sie hat sich deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrem Inhalt und ihrer Wirkung zu beschränken (übereinstimmend Zinn, sten. Prot., 50. Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses, S. 8). Sie kann weder die Existenz einer Parlamentsfraktion, die aus Abgeordneten der verbotenen Partei besteht, noch das Mandat dieser Abgeordneten berühren; denn die Fraktion ist keine Einrichtung der Partei, sondern eine entsprechend der Geschäftsordnung des Parlaments gebildete und dort mit besonderen Rechten ausgestattete Gruppe von Abgeordneten, die nicht notwendig ein und derselben Partei angehören müssen, einer Partei überhaupt nicht anzugehören brauchen. Auch das Mandat des Abgeordneten
    - so sagt Geiger in seinem Kommentar —
    ist von der Existenz seiner Partei unabhängig. Es ist ihm durch die Wahl des Volkes zugefallen. Er behält es deshalb auch nach dem Verbot der Partei und führt es als „Parteiloser" fort.
    Ich bin nun der Meinung, daß diese Bezugnahme auf die Meinung von Politikern und Staatsrechtswissenschaftlern Ihnen Anlaß genug sein müßte, diesen Paragraphen des Gesetzentwurfs zu streichen; denn in diesem Paragraphen wird die „Stellungnahme", die Herr Kiesinger damals gefordert hat, bezogen, aber nicht etwa gegen das verfassungswidrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sondern in der Linie, dieses Urteil dadurch zu sanktionieren, daß Sie nun durch ein einfaches, simples Gesetz eine Verfassungsänderung beschließen wollen. Das ist der wahre Inhalt dieses Paragraphen. Sie wollen also statt einer notwendigen Verfassungsänderung, um dieselbe Wirkung zu erzielen, jetzt auf dem kalten Wege, mit einem einfachen Gesetz, dieselbe Wirkung erzeugen.
    Politische Erwägungen, aber keine Rechtserwägungen sind für die Bejaher dieses § 52 b über Folgen eines Parteiverbots bestimmend. Es kommt den Bejahern dieses Paragraphen darauf an, den


    (Renner)

    kommunistischen Abgeordneten im neuen Bundestag die Mandate zu rauben, die ihnen das deutsche Volk zugesprochen hat. Ich glaube, Sie sollten sich, da Sie doch immer wieder den rechtsstaatlichen Charakter Ihres Staates herausstellen und bei jeder Gelegenheit betonen, wie sehr Sie das Grundgesetz mit Händen und Zähnen zu verteidigen bereit sind, bei diesem § 52 b wirklich überlegen, was Sie tun. Sie begehen einen Rechtsbruch, indem Sie die Verfassung durch ein einfaches, simples Gesetz ändern. Man soll jedoch den Anfängen widerstehen. Das ist ein alter Grundsatz. Bei der Großzügigkeit, mit der sowieso gewisse Minister dieser Bundesregierung, dieser Adenauer-Regierung mit dem Grundgesetz umspringen, bei dieser Grundsatzlosigkeit, die z. B. gewisse Maßnahmen des Herrn Bundespolizeiministers zum Zwecke der Abtreibung von Sälen usw. — Sie wissen genau, was ich meine — kennzeichnet, sollten sich die Vertreter des Rechtsprinzips und der Demokratie fein überlegen, ob sie einem derartigen Paragraphen ihre Zustimmung geben können.
    Wir beantragen also wegen der Grundsätzlichkeit und weil dieser Paragraph unserer festen Überzeugung nach — was Sie früher selbst durch Ihre prominentesten Vertreter haben zum Ausdruck bringen lassen — gegen das Grundgesetz verstößt, seine Streichung. Wir hoffen, daß unserem Antrag stattgegeben wird.