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ID0126504500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Arndt.


Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte wirklich um Entschuldigung, daß ich ein drittes Mal in dieser Sache das Wort ergreifen muß, aber es kommen hier immer erneut Irrtümer und Mißverständnisse herein, die letzten Endes nicht ohne Klarstellung bleiben dürfen.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat insoweit recht, als er bemängelt hat, daß diese Frage im Ausschuß nicht einmal angedeutet worden sei. Das hat zwei Grande. Einmal ist nicht unbekannt, daß meine Fraktion die Behandlung dieses Gesetzes nicht gerade als besonders vordringlich angesehen hat; darüber waren wir im Streit. Unsere Auffassung war, daß es nicht so eilt, den Ausdruck Schießgewehr in Schußwaffe, Advokat in Rechtsanwalt, Depesche in Telegramm, Mannsperson in Mann umzuwandeln und ähnliches mehr, anstatt uns dem Familienrechtsgesetz und dem Bundesentschädigungsgesetz zu widmen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.) Das ist der eine Grund.

Der andere Grund ist, daß dieses Problem völlig überraschend erst durch die Haltung und die Erklärungen aufgetaucht ist, die der Herr Oberbundesanwalt kürzlich in dem. Fall Angenfort, oder wie jener Abgeordneter heißt, abgegeben hat, Erklärungen, die, wie gesagt, für mich verblüffend sind, und ich kann schlechterdings heute noch nicht die Rechtsauffassung des Herrn Bundesministers der Justiz und des Herrn Oberbundesanwalts verstehen.
Nun ein Wort zu Herrn Kollegen Ewers. Herr Kollege Ewers, Sie haben hier eine territoriale Aufspaltung der Immunität beklagt, die Ihnen geradezu separatistisch vorkommt. Ich muß deshalb doch darauf hinweisen, daß es so schon zur Bismarckschen Zeit war und, was Sie zu übersehen scheinen, auch heute wieder ist.
Zur bismarckschen Zeit war es doch so, daß die Immunität, die die bayerische Verfassung einem bayerischen Abgeordneten gewährte, nicht dem entgegenstand, daß ein preußisches Gericht gegen eben diesen bayerischen Landtagsabgeordneten ein Strafverfahren anhängig machte, wenn die Zuständigkeit eines preußischen Gerichts gegeben war. Das hatte erhebliche Konsequenzen, etwa bei Beleidigungen, wo die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ja sehr weitgreifend ist. War die Beleidigung öffentlich, in der Presse z. B., geschehen, so konnte eine Zuständigkeit in München und in Berlin gegeben sein. Die Folge war, daß der bayerische Landtagsabgeordnete zwar, solange er sich innerhalb der bayerischen Landesgrenzen aufhielt, nicht von einem bayerischen Gericht verfolgt werden konnte — praktisch auch nicht von einem preußischen, das ja nicht in seiner Abwesenheit verhandeln konnte und auch nicht in der Lage war, ihn zu verhaften oder vorzuführen —; wenn er sich aber nach Berlin begab, so konnte ihm dort der Prozeß gemacht werden. Genau dieselbe Lage haben wir heute auf Grund des §, 6 des Einführungsgesetzes der Strafprozeßordnung wieder, nachdem das Grundgesetz die Regelung der Weimarer Verfassung abgeschafft hat. Auch heute schon endet für alle Strafsachen die landesrechtliche Immunität an den Landesgrenzen, und der Abgeordnete aus einem Landtag, der glaubt, daß er wegen Beleidigung oder aus sonst einem Grunde verfolgt werden könnte, muß sich notwendigerweise hüten, die Landesgrenze zu überschreiten. Der „separatistische Zustand", wie Sie es nennen, ist also schon da. Wir sind ganz bestimmt nicht daran schuld, auch unser Antrag nicht.
Nichts anderes soll hergestellt werden auch für die Frage, ob Bundesbehörden und Bundesgerichte eingreifen können, wobei die Abgeordneten von Baden-Württemberg selbstverständlich nicht anders stehen als die von Nordrhein-Westfalen oder Bayern, weil doch Akte von Bundesbehörden als Akte gelten, die im gesamten Bereich des Bundes gültig sind und Kraft haben. Das heißt auf deutsch: ein Landtagsabgeordneter, ganz gleich, ob aus


(Dr. Arndt)

Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, kann zur Verantwortung vor einem Bundesgericht nur dann gezogen werden, wenn sein zuständiger Landtag es vorher genehmigt hat. Ich glaube also, Ihre Ausführungen waren insoweit durchaus irrig.
Zum Schluß eine persönliche Bemerkung. Herr Kollege Ewers, Sie werden mir wohl bestätigen, daß ich Ihnen schon Ihres Lebensalters wegen stets mit Hochachtung begegnet bin. Um so mehr bedauere ich, daß Sie hier eine Bemerkung haben fallen lassen, der von mir begründete Antrag meiner Fraktion verfolge ein Interesse der Kommunisten. Ich darf Sie an eines erinnern. Als der Bundestag schon konstituiert war und tagte, wurde von einer Besatzungsmacht ein Landtagsabgeordneter — ich glaube, es war in Hannover — mit der Begründung verhaftet, daß Besatzungsrecht vor deutsches Recht gehe. Das war auch ein Kommunist. Damals hat der Bundestag — Sie können das in den Protokollen nachlesen — einmütig protestiert und gesagt: Es widerspricht den Gesittungen einer parlamentarischen Demokratie, einen Abgeordneten, gleich welcher Art, ob Landtags- oder Bundestagsabgeordneten, strafrechtlich überhaupt zur Verantwortung zu ziehen, ohne daß eine Genehmigung seiner gesetzgebenden Körperschaft vorliegt. Denn dieses Zurverantwortungziehen ist, so haben wir allesamt damals einmütig gesagt, ein Angriff unmittelbar auf die Körperschaft selbst. Nun, ich glaube nicht, daß wir das damals vom Bundestag aus im Interesse der Kommunisten gesagt haben. Ich glaube auch nicht, daß die Verteidigung der parlamentarischen Demokratie, um die es sich j a hierbei im Grunde handelt, im Interesse der Kommunisten zu liegen pflegt; denn in kommunistischen Machtbereichen ist parlamentarische Demokratie nicht vorhanden. Deshalb verübeln Sie es mir nicht, Herr Kollege Ewers, wenn ich bei aller Hochachtung vor Ihnen sage, daß mir die von Ihnen durch diese giftige Bemerkung ausgedrückte Logik etwas unreifer erscheint, als man von Ihnen nach der Reife Ihrer Jahre hätte erwarten dürfen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Herr Bundesminister der Justiz!