Rede:
ID0126504400

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  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Arndt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den Zweck des Strafrechtsänderungsgesetzes hat uns ja der Herr Berichterstatter in dankenswerter Weise einiges erzählt. Das auszudeuten, ist im Augenblick nicht meine Sache. Aber wenn ich jetzt den Herrn Minister und seine Einschränkungen höre, die er soeben vorgetragen hat, dann kommt mir der wirkliche Charakter dieses. Bereinigungsgesetzes noch sehr viel deutlicher zum Bewußtsein. Sie wollen mit Ihrem „Bereinigungsgesetz" nichts anderes, als Ihre reaktionäre Strafgesetzgebung noch einmal untermauern.
    Aber nun zur Sache! Man sollte doch historische Tatsachen nicht in einer so eklatanten Weise aus der Welt zu schaffen versuchen, wie das heute mehrfach geschehen ist. Nun appelliere ich einmal an die alten, an die ehemaligen Mitglieder — alt sind sie j a nicht, wenigstens nicht alle — des Parlamentarischen Rates. Wenn bei der Beratung des Grundgesetzes die Frage der Immunität des Landtagsabgeordneten damals nicht aufgegriffen und geregelt worden ist, so resultiert das doch aus der damaligen politischen Situation in Westdeutschland. Wir durften damals einfach gar nicht an die Frage der Immunität der Landtagsabgeordneten herangehen, weil uns die Besatzungsmacht das verboten hatte. Das war der Tatbestand. Das ist Geschichte. Ihre Bemühungen nun, den Mangel einer verfassungsmäßigen Regelung der Immunität auch der Landtagsabgeordneten im Grundgesetz darauf abzustellen, man habe damals nicht daran gedacht oder nicht gewollt, die Regelung von Weimar wieder verfassungsmäßig einzuführen, gehen an den Tatsachen vorbei. Auch was wir eben zu dem Tatbestand, der diesen Antrag ausgelöst hat, hörten, geht doch an den Tatsachen vorbei. Ich finde übrigens kein Adjektiv, das mir nicht wieder einen Ordnungsruf einbringt, Herr Ewers, um das zu charakterisieren, was Sie sich mit Ihrer Feststellung erlaubt haben, der Antrag resultiere aus dem Bemühen, uns Kommunisten zu helfen. Ich denke, für einen Mann, der den Rechtscharakter eines Staates so mit Worten, so häufig und im Brustton der Überzeugung herausstellt, wie gerade Sie das tun, sollte bei der Beurteilung der Frage keine Rolle spielen, wem das im Augenblick zugute kommt oder welches Ereignis, welche Person die Diskussion ausgelöst hat. Hier geht es einfach um einen nackten Tatbestand, Herr Evers. Sie sind nun einmal der bekannte Reaktionär.

    (Sehr wahr! bei der KPD.)

    Ich kann Sie ja nicht mehr ändern; dazu sind Sie schon zu alt,

    (Heiterkeit)

    schon aus dem Grunde ist es unmöglich. Aber hier geht es doch um einen Tatbestand, der wert ist, daß er geklärt wird und im Augenblick geklärt wird! Hier ist doch Unrecht geschehen.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    Und wenn Sie sich hinstellen und die Dinge so darstellen, als seien die Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg auf Grund der Tatsache, daß in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz hat, geschützt, dann ist das auch nicht wahr. Man hat bei der Landtagsabgeordneten der KPD Erika Buchmann ja auch unter Bruch der Landesverfassung Hausdurchsuchungen durchgeführt. Man ist sogar so weit gegangen, daß man die Kasse der Landtagsfraktion der KPD bei der Gelegenheit mitgenommen hat.

    (Heiterkeit.)

    Diese Kasse und ihr Inhalt waren anscheinend
    auch staatsgefährdend. Das sind die Tatbestände.
    Da soll man sich nicht hinstellen und sagen, die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg seien geschützt.

    (Zuruf des Abg. Ewers.)

    — Ich habe so viel „Millionen" in meiner Fraktionskasse, wie der Anteil der Diäten, den unsere Abgeordneten ihrer Partei zur Verfügung stellen, ausmacht. Sie wissen ja genau, wie hoch der Anteil an den Diäten ist, der in unserer Hand bleibt. Sie sollten mit Ihren Zwischenrufen etwas vorsichtiger sein, sonst verrate ich einmal den Anteil, den Sie an Ihre Partei abgeben. Dann spreche ich von den zehn Mark, die Sie pro Monat abgeben.

    (Heiterkeit.)

    Nun zu Herrn Dehler zurück. Was ist das doch für eine an den Dingen vorbeigehende Darstellung, die er sich heute wieder einmal erlaubt hat. Herr Kollege Arndt hat ja in dankenswerter Klarheit ausgesprochen, daß seine Worte auf eine glatte Diffamierung der Landtage hinausliefen. Es geht doch nicht darum, einen Landtagsabgeordneten etwa von Nordrhein-Westfalen gegen die Folgen einer Straftat zu schützen. Es geht doch nur darum, ihn unter den Schutz seiner im Lande bestehenden Verfassung zu stellen, d. h. durch den zuständigen Landtag die Frage der Aufhebung der Immunität prüfen zu lassen, ehe man ihn verhaftet. Darum geht es doch. Es geht doch nicht darum, den Landtagsabgeordneten die Indemnität zuzubilligen. Es handelt sich darum, ein simples, legales Verfahren anzuwenden, nämlich das Verfahren, vor der Verhaftung den zuständigen Landtag zu befragen. Es ist doch eigenartig, daß der Landtag von Nordrhein-Westfalen dieselbe Auffassung hat, wie sie in diesem Antrag zum Ausdruck kommt. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat seine Regierung beauftragt, im Bundesrat dafür zu sorgen, daß eine Regelung erfolgt, die dem Sinne dieses Antrags gerecht wird. Bei der letzten Fragestunde hat der Herr Minister, als ich das festgestellt habe, nur die


    (Renner)

    Antwort gegeben: „Mir ist davon nichts bekannt." In der Zwischenzeit hat ja wohl das Telefon zwischen Düsseldorf und Bonn etwas gespielt; das darf man doch wohl annehmen.

    (Bundesminister der Justiz Dr. Dehler: Heute!)

    — Heute ist Ihnen das bekanntgeworden! Ah, schau, schau! Heute!

    (Heiterkeit.)

    Ja, ja, wenn Sie sich etwas mehr Zeit für die Wahrnehmung Ihrer eigentlichen Aufgaben ließen und Ihre wertgeschätzte und hockbezahlte Arbeitszeit nicht so sehr der Verfolgung einer gewissen Partei zur Verfügung stellten, dann sähe es in Ihrem Ministerium vielleicht doch so aus, daß Ihnen die Schriftsätze rechtzeitig zugeleitet werden. Aber das nur so zur Seite gesagt.
    Also, meine Damen und Herren, es geht gar nicht darum, einen Abgeordneten in eine Situation der Straflosigkeit gegenüber einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu bringen; es geht darum, den Bundesrichter, den Oberbundesanwalt und den Oberbundesrichter dazu zu zwingen, die selbstverständlichen Verpflichtungen einzuhalten, die er auch gegenüber einem Abgeordneten des Bundestags hat. Sich nun hinzustellen und zu sagen: der Staat ist in Gefahr, das ist doch einfach an den Dingen unverantwortlich vorbeigeredet;

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    und daß das der Herr Bundesminister tut, macht die Sache noch viel schlimmer.
    Meine Damen und Herren, seien Sie einmal korrekt, sorgen Sie einmal für wirkliches
    Recht, auch wenn das im speziellen Fall einem Kommunisten zugute kommen soll, der verfassungswidrig verhaftet worden ist. Wenn ein Staat ein Rechtsstaat ist, dann sollten — solange das behauptet wird — auch alle seine Glieder vor dem Gesetz und den Organen des Staates gleich sein. Solange Sie dieses Prinzip nicht aufgeben — wenigstens nicht in Ihren Deklamationen aufgeben; praktisch ist es durch die Herren Minister längst schon liquidiert —, solange Sie diese Fiktion nicht aufgeben, sollten Sie sich als „Repräsentanten des Rechtsstaats" wirklich verpflichtet fühlen, diesem Antrag stattzugeben. Wenn er Ihnen in der Form nicht passen sollte, dann sollten Sie doch zumindest den Inhalt bejahen, ganz unabhängig davon — wie ich schon einmal sagte —, daß diese Diskussion durch die verfassungswidrige Verhaftung eines kommunistischen Abgeordneten ausgelöst worden ist.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte wirklich um Entschuldigung, daß ich ein drittes Mal in dieser Sache das Wort ergreifen muß, aber es kommen hier immer erneut Irrtümer und Mißverständnisse herein, die letzten Endes nicht ohne Klarstellung bleiben dürfen.
    Der Herr Bundesminister der Justiz hat insoweit recht, als er bemängelt hat, daß diese Frage im Ausschuß nicht einmal angedeutet worden sei. Das hat zwei Grande. Einmal ist nicht unbekannt, daß meine Fraktion die Behandlung dieses Gesetzes nicht gerade als besonders vordringlich angesehen hat; darüber waren wir im Streit. Unsere Auffassung war, daß es nicht so eilt, den Ausdruck Schießgewehr in Schußwaffe, Advokat in Rechtsanwalt, Depesche in Telegramm, Mannsperson in Mann umzuwandeln und ähnliches mehr, anstatt uns dem Familienrechtsgesetz und dem Bundesentschädigungsgesetz zu widmen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Das ist der eine Grund.

    Der andere Grund ist, daß dieses Problem völlig überraschend erst durch die Haltung und die Erklärungen aufgetaucht ist, die der Herr Oberbundesanwalt kürzlich in dem. Fall Angenfort, oder wie jener Abgeordneter heißt, abgegeben hat, Erklärungen, die, wie gesagt, für mich verblüffend sind, und ich kann schlechterdings heute noch nicht die Rechtsauffassung des Herrn Bundesministers der Justiz und des Herrn Oberbundesanwalts verstehen.
    Nun ein Wort zu Herrn Kollegen Ewers. Herr Kollege Ewers, Sie haben hier eine territoriale Aufspaltung der Immunität beklagt, die Ihnen geradezu separatistisch vorkommt. Ich muß deshalb doch darauf hinweisen, daß es so schon zur Bismarckschen Zeit war und, was Sie zu übersehen scheinen, auch heute wieder ist.
    Zur bismarckschen Zeit war es doch so, daß die Immunität, die die bayerische Verfassung einem bayerischen Abgeordneten gewährte, nicht dem entgegenstand, daß ein preußisches Gericht gegen eben diesen bayerischen Landtagsabgeordneten ein Strafverfahren anhängig machte, wenn die Zuständigkeit eines preußischen Gerichts gegeben war. Das hatte erhebliche Konsequenzen, etwa bei Beleidigungen, wo die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ja sehr weitgreifend ist. War die Beleidigung öffentlich, in der Presse z. B., geschehen, so konnte eine Zuständigkeit in München und in Berlin gegeben sein. Die Folge war, daß der bayerische Landtagsabgeordnete zwar, solange er sich innerhalb der bayerischen Landesgrenzen aufhielt, nicht von einem bayerischen Gericht verfolgt werden konnte — praktisch auch nicht von einem preußischen, das ja nicht in seiner Abwesenheit verhandeln konnte und auch nicht in der Lage war, ihn zu verhaften oder vorzuführen —; wenn er sich aber nach Berlin begab, so konnte ihm dort der Prozeß gemacht werden. Genau dieselbe Lage haben wir heute auf Grund des §, 6 des Einführungsgesetzes der Strafprozeßordnung wieder, nachdem das Grundgesetz die Regelung der Weimarer Verfassung abgeschafft hat. Auch heute schon endet für alle Strafsachen die landesrechtliche Immunität an den Landesgrenzen, und der Abgeordnete aus einem Landtag, der glaubt, daß er wegen Beleidigung oder aus sonst einem Grunde verfolgt werden könnte, muß sich notwendigerweise hüten, die Landesgrenze zu überschreiten. Der „separatistische Zustand", wie Sie es nennen, ist also schon da. Wir sind ganz bestimmt nicht daran schuld, auch unser Antrag nicht.
    Nichts anderes soll hergestellt werden auch für die Frage, ob Bundesbehörden und Bundesgerichte eingreifen können, wobei die Abgeordneten von Baden-Württemberg selbstverständlich nicht anders stehen als die von Nordrhein-Westfalen oder Bayern, weil doch Akte von Bundesbehörden als Akte gelten, die im gesamten Bereich des Bundes gültig sind und Kraft haben. Das heißt auf deutsch: ein Landtagsabgeordneter, ganz gleich, ob aus


    (Dr. Arndt)

    Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, kann zur Verantwortung vor einem Bundesgericht nur dann gezogen werden, wenn sein zuständiger Landtag es vorher genehmigt hat. Ich glaube also, Ihre Ausführungen waren insoweit durchaus irrig.
    Zum Schluß eine persönliche Bemerkung. Herr Kollege Ewers, Sie werden mir wohl bestätigen, daß ich Ihnen schon Ihres Lebensalters wegen stets mit Hochachtung begegnet bin. Um so mehr bedauere ich, daß Sie hier eine Bemerkung haben fallen lassen, der von mir begründete Antrag meiner Fraktion verfolge ein Interesse der Kommunisten. Ich darf Sie an eines erinnern. Als der Bundestag schon konstituiert war und tagte, wurde von einer Besatzungsmacht ein Landtagsabgeordneter — ich glaube, es war in Hannover — mit der Begründung verhaftet, daß Besatzungsrecht vor deutsches Recht gehe. Das war auch ein Kommunist. Damals hat der Bundestag — Sie können das in den Protokollen nachlesen — einmütig protestiert und gesagt: Es widerspricht den Gesittungen einer parlamentarischen Demokratie, einen Abgeordneten, gleich welcher Art, ob Landtags- oder Bundestagsabgeordneten, strafrechtlich überhaupt zur Verantwortung zu ziehen, ohne daß eine Genehmigung seiner gesetzgebenden Körperschaft vorliegt. Denn dieses Zurverantwortungziehen ist, so haben wir allesamt damals einmütig gesagt, ein Angriff unmittelbar auf die Körperschaft selbst. Nun, ich glaube nicht, daß wir das damals vom Bundestag aus im Interesse der Kommunisten gesagt haben. Ich glaube auch nicht, daß die Verteidigung der parlamentarischen Demokratie, um die es sich j a hierbei im Grunde handelt, im Interesse der Kommunisten zu liegen pflegt; denn in kommunistischen Machtbereichen ist parlamentarische Demokratie nicht vorhanden. Deshalb verübeln Sie es mir nicht, Herr Kollege Ewers, wenn ich bei aller Hochachtung vor Ihnen sage, daß mir die von Ihnen durch diese giftige Bemerkung ausgedrückte Logik etwas unreifer erscheint, als man von Ihnen nach der Reife Ihrer Jahre hätte erwarten dürfen.

    (Beifall bei der SPD.)