Rede:
ID0126502400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Richter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ende 1952 hat der Vertreter des Bundesarbeitsministers im Ausschuß für Arbeit die Erklärung abgegeben, daß in den ersten Monaten des Jahres 1953 dem Bundestag die Neuf assung des AVAVG vorgelegt werden sollte. Bis heute liegt der Entwurf dem Bundestag noch nicht vor, und die Folgen dieser Regierungspolitik haben die Arbeitslosen in unhaltbaren Verhältnissen und unter materiellen Lasten zu tragen. Wir haben uns statt dessen heute mit den zwei Anträgen zu beschäftigen, zu denen man grundsätzlich einiges sagen muß.
    Zuerst einige Worte zu dem Antrag Drucksache Nr. 4302, den die CDU/CSU und die DP gestellt haben. Ich habe Verständnis für das Tempo des Herrn Kollegen Arndgen, der angesichts der kommenden Wahl versuchen will, einen Gesetzentwurf in erster, zweiter und dritter Lesung durchzubringen, der nach unserer Überzeugung einer sehr ernsthaften Prüfung bedarf. Herr Kollege Arndgen, auch Sie können nicht abstreiten, daß die Methode des Herrn Bundesfinanzministers, die Mittel der Arbeitslosenversicherung für seine
    Rüstungsausgaben mit in Anspruch zu nehmen, draußen einigen Staub aufgewirbelt hat. Sie versuchen nun, diese ganze Politik in eine gesetzmäßige Form zu zwingen. Ihnen ist doch genau so gut wie uns bekannt, daß nach den letzten Mitteilungen beispielsweise die Mittel der Bundesanstalt in Höhe von weit über 660 Millionen DM im sozialen Wohnungsbau festgelegt sind und daß darüber hinaus, ebenfalls für angeblich fördernde Maßnahmen, der Bundesbank 50 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden sind. Sie wollen in Abs. 2 die Länder zwingen, Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen. Das heißt, Sie machen es sogar zu einer Bedingung für die Bewilligung der Mittel für die Notstandsarbeiten. Wie das bei der Inanspruchnahme der Länderfinanzen durch den Bund in der Praxis aussehen soll, bleibt allerdings Ihr Geheimnis. Die Mittel der Bundesanstalt, die nach diesem Gesetz für sogenannte, fördernde Maßnahmen ausgegeben werden sollen — und wir erkennen mit unserem gesunden Mißtrauen die Maßnahmen, für die diese Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen —, sind Überschüsse, die praktisch den Arbeitslosen bisher vorenthalten worden sind. Ein solches Gesetz kann unsere Zustimmung schon deshalb nicht finden, weil wir der Meinung sind, daß die zweckgebundenen Beitragsmittel in erster Linie für eine ausreichende Unterstützung verwendet werden sollten und jede Anhäufung dieser Mittel abgesehen von den notwendigen Rücklagen, zu einer Senkung der Beiträge führen sollte. Aber es geht Ihnen ja letzten Endes darum, meine Damen und Herren, jetzt angesichts der kommenden Wahlen Ihr gutes Herz unter Beweis zu stellen und den Arbeitslosen draußen zu erzählen, daß Sie etwas für sie tun wollen. In den Arbeitslosenversammlungen selbst erscheinen Sie trotz aller Einladungen niemals, um dort Ihre Politik zu rechtfertigen.

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Aber noch etwas anderes. Ich stelle fest, daß wir bereits am 19. Februar 1951 einen Gesetzentwurf eingereicht haben, der eine Änderung der Bestimmungen des AVAVG vorsah, und zwar in fortschrittlichem Sinne. Dieser Gesetzentwurf schlummert heute noch im Ausschuß.

    (Abg. Arndgen: Ja, wie Ihre Ostzone, so fortschrittlich!)

    — Reden Sie doch keinen Unsinn, Herr Kollege Arndgen! — In diesem Gesetzentwurf haben wir auch zu § 139 Stellung genommen und eine Neufassung vorgeschlagen. Wir haben für öffentliche Notstandsarbeiten die Einschaltung der Gewerkschaften und die Zahlung der dafür vorgesehenen Tariflöhne gewünscht, eine Regelung, die in Ihrem Gesetzentwurf bewußt unterblieben ist. Sie hätten also nur dafür sorgen müssen, daß Ihr Bundesarbeitsminister energisch die Neuordnung der Arbeitslosenversicherung durchführte. Ihr Wahlantrag wird deshalb so verstanden werden, wie er wirklich gemeint ist.
    Nur einige Worte zu dem sozialdemokratischen Antrag. Für ihn trifft praktisch dasselbe zu.

    (Zuruf rechts: Aha!)

    Wir haben in dem von mir bereits erwähnten Gesetzentwurf die Frage der Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze geregelt. Damals stand die Frage zur Diskussion, ab die Unterstützungssätze gemäß einem Vorschlag der Regierung um 10 % erhöht werden sollten. Ich habe von dieser Stelle aus eine Erhöhung der Unterstützungssätze


    (Kohl [Stuttgart])

    um 30 % verlangt. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich damals bezeichnenderweise der Stimme enthalten und sich nicht für die Erhöhung der Unterstützungssätze um 30 % ausgesprochen.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Deswegen soll man — —

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Das ist nicht so einfach!)

    — Ich weiß, aber Ihr Antrag ist einfach, Herr Kollege Richter! Es ist alles einfach, wenn es von Ihnen kommt, nur ist es nicht einfach, wenn jemand anders etwas sagt.
    Ich darf weiter noch darauf verweisen, daß wir am 19. Februar 1951 in demselben Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, die Grundbeträge zur Berechnung der Unterstützungen um durchschnittlich zirka 15 % zu erhöhen. Sie hätten damit im Endeffekt praktisch bereits dasselbe erreicht, was Sie mit Ihrer ausführlich dargelegten Tabelle erreichen wollen. Wir haben in diesem Gesetzentwurf ebenfalls eine Erhöhung der Beträge für die Hauptberechtigten um 40 % und für jeden weiteren Angehörigen um 30 % verlangt. Sie sehen also, meine Damen und Herren, daß die vorgelegten Gesetzentwürfe wirklich nichts Neues darstellen, sondern in der Grundtendenz bereits in unserem Gesetzentwurf enthalten waren und bei einer notwendigen Inangriffnahme der Neuordnung der Arbeitslosenversicherung hätten hier mit behandelt werden können.
    Aber wir sind der Überzeugung, daß auch diese Gesetzentwürfe, so wie Sie sie einbringen — und Sie werden zugeben, daß es nur ein gewisses, nun, sagen wir, notwendiges Flickwerk ist —, in ihrer
    B) praktischen Durchführung nur Sinn haben, wenn Sie die ganze Problematik der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung und der Arbeitsvermittlung auf eine andere Grundlage stellen und den modernen Zeitverhältnissen anpassen. Das hat trotz aller schönen Reden draußen über die fortschrittliche Sozialpolitik dieser Bundesregierung diese Bundesregierung bisher versäumt. Wir sind der Überzeugung, daß sie auch in diesem Punkt draußen bei den Wahlen die notwendige Antwort erhalten wird.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meinem Kollegen Arndgen hat die Tabelle, die unserem Antrag auf Drucksache Nr. 4301 beigefügt ist, einige Sorgen gemacht. Er hat anscheinend große Rechnungen angestellt und ist dabei zu Ergebnissen gekommen, die für mich unverständlich sind. Tatsache ist doch, Kollege Arndgen, daß bei einem Einkommen von 116 DM — und das ist das höchste versicherungspflichtige Einkommen, das bei den Arbeitslosen aber nicht generell maßgebend ist, sondern leider nur die Ausnahme darstellt — ganze 31,50 DM pro Woche an Unterstützung gezahlt werden. Es ist doch niemand hier im Hause, der behaupten würde, daß dies zum Leben ausreichen kann. Das sind ungefähr 26 %, und Sie wissen, daß die Miete in der Regel 20 % bis 25 %, ja, in den Neubauten einen noch höheren Prozentsatz des Gehalts ausmacht.
    Sie sagen nun: Warum kommt ihr jetzt erst mit diesem Antrag? Wir haben schon 1951 eine höhere Zulage zur Unterstützung gefordert. Aber so prozentual, wie der Kollege Kohl von der KPD glaubte, daß es gemacht werden könne und wie es dem damaligen Antrag der KPD auch entsprochen hätte, geht es einfach nicht, weil in den unteren Klassen ja schon 90 % des Einkommens an Unterstützung gezahlt wird, und niemand, auch nicht die KPD einschließlich des Kollegen Kohl, wird der grundsätzlichen Auffassung sein, daß eine höhere Unterstützung als das Nettoeinkommen gezahlt werden soll.
    Deshalb mußten wir eine neue Tabelle ausrechnen, und dabei mußten wir wohlweislich alle arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkte beachten. Die haben wir beachtet. Wir sind in unserer Tabelle nicht über 50 % des Bruttoeinkommens als Grundbetrag hinausgegangen, und niemand kann behaupten, daß ein Arbeitsloser herrlich und in Freuden leben kann, wenn er nur noch 50 % seines früheren Einkommens an Unterstützung bekommt. Hat er mehrere Angehörige, so werden diese Sätze durch die Familienzuschläge etwas erhöht. Sie wissen aber auch ganz genau, was die Angehörigen, was die Kinder im Haushalt des Arbeiters, ja, in jedem Haushalt, auch in Ihrem, kosten, und deshalb, Kollege Arndgen, sollte man sich nicht hier hinstellen — zumal man vielleicht persönliche Erfahrungen auf diesem Gebiet in nicht allzu großem Umfang hat — und feststellen, daß diese Sätze zu hoch seien. Ich habe diese Erfahrung in den Jahren um 1933 als Arbeitsloser machen müssen, und ich weiß, was es heißt, seine Existenz mit derartigen Unterstützungssätzen fristen zu müssen.
    Aber bitte, wir belasten ja den Bundeshaushalt mit unserem Antrag nicht! Laut einer Berechnung des Bundesministeriums der Finanzen hat die Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung im Rechnungsjahr 1952 einen Überschuß von 325 Millionen DM. Nach Ansicht des Herrn Arndgen soll unser Antrag 260 Millionen DM Mehrausgaben verursachen. Nach unseren Berechnungen — und die sind nicht über den Daumen gepeilt, es sind allerdings nicht die von der Bundesregierung und auch nicht die von der Bundesanstalt sanktionierten — werden unter den gegebenen Verhältnissen im Höchstfall 200 Millionen DM erforderlich sein, und die Bundesanstalt ist in der Lage, diese Summe zu zahlen. Sie wird dann natürlich nicht in der Lage sein, die Zwangsanleihe von 185 Millionen DM, die Schäffer und die Bundesregierung Adenauer und die Mehrheit dieses Hauses ihr aufoktroyieren wollen, zu leisten. Das müssen Sie dann zurückstellen, und das sollen Sie zurückstellen; denn die Arbeitslosenbeiträge sind zweckgebunden und werden für den Fall der Arbeitslosigkeit an Unterstützungen gewährt und für die sonstigen Aufgaben der Bundesanstalt gezahlt. Dièse Leistungen gehen dem Etat der Bundesregierung Adenauer vor, und deshalb kommt erst dieses Gesetz und noch lange nicht das Gesetz über die Zwangsanleihe, das wir mit aller Entschiedenheit ablehnen und bekämpfen.
    Nun zu der Drucksache Nr. 4302. Bitte, seien Sie mir nicht böse, ich muß diesen Antrag den Antrag eines „schlechten Gewissens" nennen. Warum stellen Sie denn diesen Antrag? Sie stellen ihn, weil Sie selbst innerlich nicht damit einverstanden sind, daß die Mittel der Bundesanstalt für allgemeine Haushaltsaufgaben verwandt werden. Sie glauben aber, Sie können von dieser unglückseligen Gesetzesvorlage der Bundesregierung nicht Ab-


    (Richter [Frankfurt])

    stand nehmen, und Sie wollen dann die überschießenden Mittel, die die Bundesanstalt noch hat, zur verstärkten Förderung von Notstandsarbeiten verwenden, ohne irgendwie auf die Arbeitslosen Rücksicht zu nehmen. Die Bundesanstalt ist auf Grund des § 139 AVAVG verpflichtet, grundsätzlich ersparte Unterstützung als Mittel für die Grundförderung zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Mittel haben aber der Bund und das Land aufzubringen. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat am 1. April dieses Jahres einmütig beschlossen, den Bundesarbeitsminister zu ersuchen, Mittel für die verstärkte Förderung von Notstandsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Dann ist auch die Bundesanstalt bereit, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 139 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für diese wichtigen Aufgaben, die auch Herr Kollege Kneipp anerkannt hat und die von uns nicht bestritten werden, ihren Anteil beizusteuern. Sie aber wollen die Bundesanstalt über die gesetzlichen Pflichten hinaus noch zusätzlich belasten. Sie tun das mit einem Antrag, der eine so allgemeine, unkonkrete, nichtssagende und für die Praxis nichtsbedeutende Formulierung enthält, daß ich wirklich nicht umhin kann, zu sagen, er ist nicht wert, Gesetz zu werden. In dem Antrag heißt es, „die Bundesanstalt kann zur Verstärkung der Grundförderung Darlehen und Zinszuschüsse aus ihren verfügbaren Haushaltsmitteln bewilligen". Sie scheinen zu wissen, daß sie nach der Zwangsanleihe von Herrn Schäffer, unserem Bundesfinanzminister, keine Mittel mehr hat. Deshalb wählen Sie diese nichtssagende, nur für die Wahlpropaganda bestimmte Formulierung.

    (Beifall bei der SPD.)