Rede von
Dr.
Karl
Atzenroth
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! In den Problemen des Lastenausgleichs hat von Anfang an die Frage zur Debatte gestanden, ob und wie bei der Vermögensabgabe die Anrechnung selbst erlittener Kriegsschäden erfolgen solle. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah hierfür eine Regelung vor, wie sie zur Zeit Rechtens ist. Die Anrechnung sollte danach auf erhaltengebliebene Vermögen bis zu 75 000 DM beschränkt werden. Sie sollte, so sah die Skala vor, dann absinken und bei erhaltengebliebenen Vermögen von 150 000 DM völlig wegfallen. Die Bundesregierung rechnete dabei in ihrer Kalkulation mit einer Minderung des Aufkommens um etwa 100 Millionen DM.
In den Beratungen des Lastenausgleichsausschusses wurde von den Koalitionsparteien die Ansicht vertreten, daß diese Regelung unbefriedigend sei. Es wurde gefordert, daß auch anderen Abgabepflichtigen, also solchen, die ein größeres Vermögen behalten hatten, die Möglichkeit gegeben werden solle, zu einer Ermäßigung ihrer Abgabe zu gelangen, wenn sie erhebliche Kriegsschäden erlitten hatten.
Mit Mehrheit hat der Ausschuß für den Lastenausgleich damals beschlossen, eine Neufassung vorzunehmen, und zwar im wesentlichen in der Formulierung, die in der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 4243 enthalten ist. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz mit dem so formulierten § 47 beschlossen. Der Bundesrat hat gegen diese Fassung Einspruch erhoben und den Vermittlungsausschuß angerufen. Im Vermittlungsausschuß wurde die Wiederherstellung der alten Regierungsfassung beschlossen. Der Bundestag nahm diesen vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Antrag, der eine Reihe von Punkten umfaßte, an und verabschiedete das Lastenausgleichsgesetz in diesem Punkt damit in der ursprünglichen Regierungsfassung. Von den Regierungsparteien wurde bei der Verabschiedung die Erklärung abgegeben, daß diese Formulierung nicht befriedige und daß man einen Antrag auf Änderung des § 47, und zwar auf Wiederherstellung der vom Bundestag beschlossenen Fassung, stellen würde.
Von den drei Koalitionsparteien und der FU ist dann ein Initiativgesetzesantrag eingereicht worden, der diese Forderung zum Gegenstand hatte. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung dem Lastenausgleichsausschuß überwiesen. Dieser Ausschuß beschloß wiederum mit Mehrheit, dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
In der zweiten Lesung wurde der Antrag abgelehnt.
Nunmehr liegt ein neuer Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU vor, den Sie in der Drucksache Nr. 4243 finden. Wiederum wird gefordert, daß der § 47 des Lastenausgleichsgesetzes die Fassung erhält, die im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden war. Ich brauche auf den Inhalt nicht einzugehen, da darüber in diesem Hause schon wiederholt debattiert worden ist.
Über den Antrag Drucksache Nr. 4243 ist in erster Lesung hier beraten worden. Er wurde dem Ausschuß für den Lastenausgleich überwiesen. Dieser Ausschuß beschloß —in diesem Falle einstimmig—, von einer nochmaligen Beratung im Ausschuß Abstand zu nehmen, da ja die Frage im Ausschuß schon häufig debattiert worden ist.
I Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen der Mehrheit des Ausschusses vorzuschlagen, diesem Antrag zuzustimmen.