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ID0126206200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können unbesorgt sein, auch die Bayern-Partei war natürlich darüber im Bilde, daß der alliierte Vorbehalt noch besteht. Die bisherigen Verhandlungen mit den Alliierten richteten sich aber auf eine generelle Freigabe der innergebietlichen Neuordnung. Was wir mit unserer Drucksache Nr. 4227 wollen, betrifft einen konkreten Punkt. Ich hoffe, daß dieses Hohe Haus seinen Beschluß mit einer möglichst starken Mehrheit faßt und damit der Bundesregierung eine gute Grundlage gibt, damit es uns gelingt, die Sache so, wie es beantragt ist, durchzubringen.
    Zur Ehrenrettung unseres Antrags, soweit es die juristische Seite betrifft, möchte ich folgendes ausführen. Der Art. 29 Abs. 2 des Grundgesetzes regelt das Verfahren. Der erste Schritt ist das Volksbegehren. Findet es die notwendige Unterstützung, so folgt ein Gesetz und auf Grund dessen als dritter Schritt der Volksentscheid. Aus dem Wortlaut des Art. 29 ergibt sich keineswegs, daß das Hohe Haus nicht die Möglichkeit hätte, durch den zweiten Schritt, nämlich durch das Gesetz, den ersten unnötig zu machen, d. h. den Ablauf der Dinge in einem solchen Falle zu erleichtern. Der Herr Bundesminister des Innern und der Herr Justizrat Wagner haben das bezweifelt. Aber ich glaube, daß ich mich mit meiner Auffassung in einer ganz guten Gesellschaft befinde; denn der Kommentar zum Bonner Grundgesetz von Mangoldt hebt ausdrücklich hervor, daß die Lösung möglich ist, wie wir sie . in unserem Antrag vorsehen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : „Uno actu", sagt er!)

    Ich meine, daß man sich die Ansicht des als Verfassungsjuristen ziemlich unumstrittenen Professors von Mangoldt zu eigen machen kann.
    Es wurde uns weiter vorgeworfen, wir trieben mit diesem Antrag Parteiagitation. Meine Herren, diesen Vorwurf weise ich auf das schärfste zurück.

    (Lebhafte Zurufe von der Mitte und links.)

    Ich werde Ihnen sagen, warum. Die Pfalz-Frage ist im bayerischen Landtag mit einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen worden, der auch die Unterschrift der dortigen sozialdemokratischen Abgeordneten trägt.

    (Abg. Renner: Hört! Hört! — Lebhafte Zurufe von der SPD.)

    Im bayerischen Landtag, in dem doch die Situation eine andere gewesen wäre, hat die Bayern-Partei darauf verzichtet, in der Debatte zu sprechen, weil die Pfalz-Frage für uns keine Parteifrage, sondern eine Herzenssache des bayerischen Volkes ist.

    (Beifall rechts. — Zuruf von der SPD: Davon merkt man nichts! — Zurufe von der Mitte. — Zuruf des Abg. Wagner.)

    — Oder, Herr Justizrat, wollen Sie leugnen, daß z. B. der Bürgermeister Ihrer Gemeinde Neustadt auf einer öffentlichen Sitzung in Passau den Gedanken eines Zusammengehens von Bayern und der Pfalz mit allen Schlauchlagen unterstützt hat?

    (Zuruf von der SPD: Das hat mit diesem Antrag nichts zu tun!)

    — Das ist eine andere Frage. Sie werfen uns aber Parteiagitation vor. Diesen Vorwurf habe ich deutlich zurückgewiesen.
    In Ihren weiteren Ausführungen haben Sie davon gesprochen, daß sich ein Grenzland kein Abenteuer erlauben könne. Die bayerische Sache ist kein Abenteuer. Ich glaube, daß diese Ihre Äußerungen absolut unglücklich gewesen sind. Was den Vorwurf der Parteiagitation betrifft, so könnte ich Ihnen eigentlich ein Kompliment mit der Bemerkung machen, daß wir in dieser Beziehung etwas von Ihnen lernen könnten.

    (Sehr gut! rechts. — Zurufe von der SPD.)

    Sie wollen mir zum Abschluß folgende Feststellung gestatten. Wir wollten mit unseren beiden Anträgen nur erreichen, daß die Pfalz-Frage auf-


    (Freiherr von Aretin)

    gerollt wird. Es gibt einen Bund „Bayern und Pfalz", und es hat mehr als einen Anlaß gegeben, an dem dies gewünscht warden ist.

    (Abg. Wagner: Da sieht man, daß Sie die Pfalz gar nicht kennen!)

    — Der Bund Bayern-Pfalz dürfte wohl überwiegend aus Pfälzern bestehen, Herr Kollege.

    (Abg. Wagner: Wenn Sie die Pfalz kennen würden, wüßten Sie es genau! — Zuruf von der CDU: Sitz Köln! — Weitere lebhafte Zurufe.)

    — Warum regen Sie sich aber dann so auf?

    (Abg. Wagner: Tun wir gar nicht!)

    Wir wollen mit diesem unserem Antrag ja nicht den Bundestag dahin bringen, daß er durch einen Beschluß die Pfalz zu Bayern schlägt, über den Kopf der Leute hinweg, sondern was wir wollen, ist, daß die Leute befragt werden, daß unter erleichterten Bedingungen eine Volksbefragung stattfindet.

    (Zuruf von der CDU: Aber nicht jetzt!)

    Wenn die Volksbefragung zugunsten Bayerns ausgeht, entspricht dies unseren Erwartungen. Geht sie zu unseren Ungunsten aus, dann werden wir auch das selbstverständlich als eine Tatsache hinnehmen.

    (Abg. Wagner: Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig!)

    Aber warum scheuen Sie so die Befragung der Pfälzer Bevölkerung?

    (Zuruf von der CDU: Tun wir ja gar nicht!)

    — Das klang aus Ihren Reden heraus. Unser Wunsch ist — die Feststellung darf ich treffen —: Das letzte Wort muß der Pfälzer haben!

    (Abg. Wagner: Wird er auch haben!)

    Aber Sie müssen auch das letzte Wort dem Pfälzer geben!

    (Beifall bei der FU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache geschlossen. Ich darf den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung angesichts der geschäftsordnungsmäßigen Frage — —(Zurufe.)

— Also, meine Damen und Herren, es steht dann nur der Antrag der Föderalistischen Union zur Debatte, die beiden Gesetzentwürfe dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die der Überweisung an diesen Ausschuß zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; die Überweisung ist abgelehnt.
Ich rufe auf den Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 4286 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 260. Sitzung.)

Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth, bitte schön!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! In den Problemen des Lastenausgleichs hat von Anfang an die Frage zur Debatte gestanden, ob und wie bei der Vermögensabgabe die Anrechnung selbst erlittener Kriegsschäden erfolgen solle. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah hierfür eine Regelung vor, wie sie zur Zeit Rechtens ist. Die Anrechnung sollte danach auf erhaltengebliebene Vermögen bis zu 75 000 DM beschränkt werden. Sie sollte, so sah die Skala vor, dann absinken und bei erhaltengebliebenen Vermögen von 150 000 DM völlig wegfallen. Die Bundesregierung rechnete dabei in ihrer Kalkulation mit einer Minderung des Aufkommens um etwa 100 Millionen DM.
    In den Beratungen des Lastenausgleichsausschusses wurde von den Koalitionsparteien die Ansicht vertreten, daß diese Regelung unbefriedigend sei. Es wurde gefordert, daß auch anderen Abgabepflichtigen, also solchen, die ein größeres Vermögen behalten hatten, die Möglichkeit gegeben werden solle, zu einer Ermäßigung ihrer Abgabe zu gelangen, wenn sie erhebliche Kriegsschäden erlitten hatten.
    Mit Mehrheit hat der Ausschuß für den Lastenausgleich damals beschlossen, eine Neufassung vorzunehmen, und zwar im wesentlichen in der Formulierung, die in der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 4243 enthalten ist. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz mit dem so formulierten § 47 beschlossen. Der Bundesrat hat gegen diese Fassung Einspruch erhoben und den Vermittlungsausschuß angerufen. Im Vermittlungsausschuß wurde die Wiederherstellung der alten Regierungsfassung beschlossen. Der Bundestag nahm diesen vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Antrag, der eine Reihe von Punkten umfaßte, an und verabschiedete das Lastenausgleichsgesetz in diesem Punkt damit in der ursprünglichen Regierungsfassung. Von den Regierungsparteien wurde bei der Verabschiedung die Erklärung abgegeben, daß diese Formulierung nicht befriedige und daß man einen Antrag auf Änderung des § 47, und zwar auf Wiederherstellung der vom Bundestag beschlossenen Fassung, stellen würde.
    Von den drei Koalitionsparteien und der FU ist dann ein Initiativgesetzesantrag eingereicht worden, der diese Forderung zum Gegenstand hatte. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung dem Lastenausgleichsausschuß überwiesen. Dieser Ausschuß beschloß wiederum mit Mehrheit, dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
    In der zweiten Lesung wurde der Antrag abgelehnt.
    Nunmehr liegt ein neuer Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU vor, den Sie in der Drucksache Nr. 4243 finden. Wiederum wird gefordert, daß der § 47 des Lastenausgleichsgesetzes die Fassung erhält, die im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden war. Ich brauche auf den Inhalt nicht einzugehen, da darüber in diesem Hause schon wiederholt debattiert worden ist.
    Über den Antrag Drucksache Nr. 4243 ist in erster Lesung hier beraten worden. Er wurde dem Ausschuß für den Lastenausgleich überwiesen. Dieser Ausschuß beschloß —in diesem Falle einstimmig—, von einer nochmaligen Beratung im Ausschuß Abstand zu nehmen, da ja die Frage im Ausschuß schon häufig debattiert worden ist.


    (Dr. Atzenroth)

    I Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen der Mehrheit des Ausschusses vorzuschlagen, diesem Antrag zuzustimmen.