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ID0126206400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! In den Problemen des Lastenausgleichs hat von Anfang an die Frage zur Debatte gestanden, ob und wie bei der Vermögensabgabe die Anrechnung selbst erlittener Kriegsschäden erfolgen solle. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah hierfür eine Regelung vor, wie sie zur Zeit Rechtens ist. Die Anrechnung sollte danach auf erhaltengebliebene Vermögen bis zu 75 000 DM beschränkt werden. Sie sollte, so sah die Skala vor, dann absinken und bei erhaltengebliebenen Vermögen von 150 000 DM völlig wegfallen. Die Bundesregierung rechnete dabei in ihrer Kalkulation mit einer Minderung des Aufkommens um etwa 100 Millionen DM.
    In den Beratungen des Lastenausgleichsausschusses wurde von den Koalitionsparteien die Ansicht vertreten, daß diese Regelung unbefriedigend sei. Es wurde gefordert, daß auch anderen Abgabepflichtigen, also solchen, die ein größeres Vermögen behalten hatten, die Möglichkeit gegeben werden solle, zu einer Ermäßigung ihrer Abgabe zu gelangen, wenn sie erhebliche Kriegsschäden erlitten hatten.
    Mit Mehrheit hat der Ausschuß für den Lastenausgleich damals beschlossen, eine Neufassung vorzunehmen, und zwar im wesentlichen in der Formulierung, die in der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 4243 enthalten ist. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz mit dem so formulierten § 47 beschlossen. Der Bundesrat hat gegen diese Fassung Einspruch erhoben und den Vermittlungsausschuß angerufen. Im Vermittlungsausschuß wurde die Wiederherstellung der alten Regierungsfassung beschlossen. Der Bundestag nahm diesen vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Antrag, der eine Reihe von Punkten umfaßte, an und verabschiedete das Lastenausgleichsgesetz in diesem Punkt damit in der ursprünglichen Regierungsfassung. Von den Regierungsparteien wurde bei der Verabschiedung die Erklärung abgegeben, daß diese Formulierung nicht befriedige und daß man einen Antrag auf Änderung des § 47, und zwar auf Wiederherstellung der vom Bundestag beschlossenen Fassung, stellen würde.
    Von den drei Koalitionsparteien und der FU ist dann ein Initiativgesetzesantrag eingereicht worden, der diese Forderung zum Gegenstand hatte. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung dem Lastenausgleichsausschuß überwiesen. Dieser Ausschuß beschloß wiederum mit Mehrheit, dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
    In der zweiten Lesung wurde der Antrag abgelehnt.
    Nunmehr liegt ein neuer Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU vor, den Sie in der Drucksache Nr. 4243 finden. Wiederum wird gefordert, daß der § 47 des Lastenausgleichsgesetzes die Fassung erhält, die im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden war. Ich brauche auf den Inhalt nicht einzugehen, da darüber in diesem Hause schon wiederholt debattiert worden ist.
    Über den Antrag Drucksache Nr. 4243 ist in erster Lesung hier beraten worden. Er wurde dem Ausschuß für den Lastenausgleich überwiesen. Dieser Ausschuß beschloß —in diesem Falle einstimmig—, von einer nochmaligen Beratung im Ausschuß Abstand zu nehmen, da ja die Frage im Ausschuß schon häufig debattiert worden ist.


    (Dr. Atzenroth)

    I Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen der Mehrheit des Ausschusses vorzuschlagen, diesem Antrag zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und rufe auf Art. 1. — Wird zu Art. 1 das Wort gewünscht?

(Zuruf.)

— Zur allgemeinen Besprechung oder zu Art. 1?

(Abg. Seuffert: Zur dritten Beratung!)

— Art. 2, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die Art. 1, Art. 2, Einleitung und Überschrift in der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; die Artikel 1 und 2, Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Ich komme zur allgemeinen Besprechung der
dritten Beratung.
Es ist eine Redezeit von 40 Minuten vom Ältestenrat vorgeschlagen. — Herr Abgeordneter Seuffert!
Darf ich vorher eine Mitteilung machen — ich bitte um Entschuldigung, Herr Abgeordneter, einen Augenblick! —, damit die Ausschüsse ihre Dispositionen darauf einstellen können. Infolge der Tatsache, daß die Beratungen des Europarats bereits am 7. Mai beginnen und die Herren Vizepräsidenten Schäfer und Schmid nicht anwesend sein können, hat es sich als erforderlich erwiesen, die Sitzungen der nächsten Woche auf Dienstag 13 Uhr 30 und Mittwoch 9 Uhr anzusetzen. Für den Fall, daß die Ausschüsse darauf Rücksicht nehmen und ihre Dispositionen ändern wollen, gebe ich es jetzt schon bekannt.
Bitte, Herr Abgeordneter Seuffert!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Kunze hat sich in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs aus Gründen, die mit der mangelnden Besetzung des Hauses zusammenhingen, veranlaßt gesehen, längere Ausführungen zu machen, und hat uns bei dieser Gelegenheit einige Beispiele über die behauptete Auswirkung dieses nun vorliegenden Antrags gegeben. Sie haben uns u. a. ein Beispiel gegeben, wonach bei einem Vermögen von 20 000 DM und einer Schadenspunktzahl von 50 nach dem neuen System 25 DM mehr an Ermäßigung gewährt werden sollen, bei der Schadenspunktzahl von 100, ebenfalls bei dem Restvermögen von 20 000 DM, 1875 DM oder besser 1625 DM mehr.
    Herr Kollege Kunze, diese Beispiele waren durchaus willkürlich, und Sie haben von der wirklichen Auswirkung dieses Antrages ein gänzlich unzutreffendes Bild gegeben. Sie haben uns diese Beispiele gegeben und haben sich z. B. darauf berufen, daß bei einer Schadenspunktzahl von 50 und bei einem Restvermögen von 20 000 DM nach Ihrem Antrag eine um 25 DM größere Ermäßigung
    — das ist eine Differenz zwischen 975 DM und 1000 DM, also eine sehr winzige Differenz — eintritt. Sie haben nicht erwähnt, Herr Kollege Kunze
    — und ich wäre dankbar, wenn Sie zuhörten —, daß bei derselben Schadenspunktzahl von 50 der Besitzer eines Vermögens von -30 000 DM nach der bisherigen Regelung 1 787,50 DM Ermäßigung bekommt, nach Ihrem Antrag 1500 DM, daß bei derselben Schadenspunktzahl auf ein Vermögen
    von 60 000 DM nach der bisherigen Regelung 3900 I DM Ermäßigung, nach Ihrem Antrag aber nur 2400 DM Ermäßigung entfällt. Sie haben ferner nicht erwähnt, daß bei kleinen Schadenspunktzahlen alle kleinen Vermögen nach Ihrem Antrag wesentlich weniger Ermäßigung bekommen. Bei einer Schadenspunktzahl von 35 und bei einem Restvermögen von 20 000 DM z. B. würde bisher die Ermäßigung 600 DM, jetzt aber nur 250 DM betragen, bei 30 000 DM Restvermögen bisher 1100 DM, jetzt aber nur 375 DM, bei 60 000 DM Restvermögen bisher 2 400 DM und jetzt 600 DM.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Freigrenzen!)

    — Das ist alles berücksichtigt, Herr Kollege. Es gibt da nämlich einige Teufeleien mit der Auswirkung der Freibeträge, je nachdem, ob man mit Prozenten vom abgabepflichtigen Vermögen oder von der Abgabe rechnet.
    Ihre Beispiele, Herr Kollege Kunze — ich wiederhole das —, waren durchaus willkürlich. Sie können durchaus nicht sagen, daß, wie Sie in der ersten Lesung hier vorgebracht haben, die kleinen Vermögen im Durchschnitt oder auch nur in den meisten Fällen durch Ihren Antrag größere Ermäßigungen bekommen. Bei Schadenspunkten etwa unter 50 sind alle kleineren Vermögen schlechter gestellt als bisher. Auch bei der Schadenspunktzahl 400 und darüber z. B. wollen Sie von 50 000 DM Restvermögen ab nur 95 % Ermäßigung geben, während bisher in diesen Fällen bereits 100 % gegeben worden sind.
    Das ist die wirkliche Auswirkung dieses Antrages, und das sollte hier richtig dargestellt werden. Auf der anderen Seite — und das ist der wirkliche Grund des Antrages — gibt es allerdings bei Restvermögen über 75 000 DM, etwa 100 000 DM usw., keinen Fall, wo irgendein Vermögen nach dem neuen System eine kleinere Ermäßigung bekäme als nach dem alten System. Im Gegenteil. Herr Kollege Kunze, wenn Sie hier etwa mit den 25 DM paradiert haben, die ein Restvermögen von 20 000 DM in einem bestimmten Fall gutmachen könnte, so hätten Sie etwa die 11 600 DM oder 14 500 DM erwähnen sollen, die bei Schadenspunkten von 100 und Restvermögen von 100 000 und 145 000 DM mehr an Ermäßigung bekommen, von den höheren Vermögen ganz zu schweigen. Das bisherige System war, so behelfsmäßig es sein mußte
    — in diesen Dingen läßt sich keine andere Entscheidung treffen als durch behelfsmäßige Tabellen —, immerhin auf klaren Grundsätzen aufgebaut. Es sollten nämlich auch kleinere Schäden bei kleinen Vermögen ziemlich erheblich berücksichtigt werden, weil man der wohlbegründeten Ansicht war, daß auch kleinere Schäden bei diesen kleinen Vermögen nicht so leicht zu verschmerzen sind. Auf der anderen Seite war man der Ansicht, daß man da, wo große Restvermögen übriggeblieben sind — wenn am Währungsstichtage 150 000 DM oder noch mehr übrigbehalten worden sind —, mit der Abgabe nicht so vorsichtig zu sein braucht und daß man diese Leute mit Fug und Recht bezüglich ihrer Verluste auf die Hauptentschädigung des Lastenausgleichs verweisen kann.
    Dieses System ist mit dem, was Sie hier beantragen, vollständig durcheinander gebracht. Sie haben im großen und ganzen bei den kleineren Schadenspunktzahlen wesentliche Verschlechterungen für die kleinen Vermögen vorgesehen. Sie haben insbesondere die Vermögen etwa zwischen 50 000 und 100 000 DM bei vielen Schadenspunkt-


    (Seuffert)

    zahlen — jedenfalls auch bei den mittleren Schadenspunktzahlen — schlechter gestellt als die kleinen Vermögen.
    Es ist überhaupt schon sehr fraglich, ob es zweckmäßig und tunlich ist, ein einmal bekanntgegebenes und beschlossenes System in diesem Augenblick zu ändern, selbst wenn dafür Gründe vorlägen. Denn die Ablösungen sind berechnet, und es sind immerhin auch schon eine Reihe von Kaufverträgen usw. auf Grund dieser Berechnungen geschlossen. Selbst wenn Fehler vorhanden wären, müßte man sich die Änderung dieses Systems überlegen. Es könnte auch niemand etwa die Absicht haben, das bestehende System mit dieser Auswirkung für die kleinen und mittleren Vermögen — ich spreche hier von den Restvermögen bis zu 150 000 DM, mindestens bis zu 75 000 oder 100 000 DM — zu ändern, wie das hier geschieht. Darauf kommt es den Antragstellern gar nicht an. Es kommt lediglich darauf an, gewisse Erleichterungen für relativ große Restvermögen zu schaffen, ganz gleichgültig, was den kleinen und mittleren Vermögen dabei passiert.
    Sprechen Sie doch nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, von einem weit verbreiteten Bedürfnis! Wenn ein wirkliches Bedürfnis im Volke bestünde, dann wäre das der Sozialdemokratischen Partei auch schon zu Ohren gekommen. Wir sind ja nicht taub und blind. Aber diejenigen Herren, die an diesem Antrag interessiert sind und die veranlaßt haben, diesen Antrag trotz der eindeutigen Stellungnahme des Bundesrats noch einmal vorzulegen, pflegen nicht mit uns zu sprechen, weil sie wissen, daß sie bei uns gewissen Fragen begegnen, die sie nicht beantworten können.
    Noch eines! In der ersten Lesung ist vorgetragen worden, die 100 Millionen DM Ausfall seien schon einkalkuliert. Nichts ist unrichtiger! Die Regierung hat den Ausfall, der mit dem jetzigen Gesetz eintreten wird, auf etwa 100 Millionen DM kalkuliert. Der Ausfall, der hier verursacht wird, ist aber ein anderer. Rechnen Sie doch einmal aus, wieviel Fälle von 25 DM oder 100 DM Verschlechterung bei den kleinen Vermögen — zum Teil auch sehr erheblich mehr: 500 und 1000 DM Verschlechterung bei den kleinen Vermögen — Sie brauchen, um die Ausfälle an Abgaben in den Beträgen von 11 000, 15 000, 20 000 DM — sogar bis zu viel höheren Beträgen — bei den großen Vermögen wettzumachen. Es ist nicht wahr, daß diese 100 Millionen DM schon einkalkuliert sind. Es ist — auch darüber gibt es bereits eindeutige Stellungnahmen des Bundesrats — einfach nicht möglich, ein Ermäßigungssystem mit einer Plafondbestimmung einzuführen, die man bei den einzelnen Ermäßigungsentscheidungen überhaupt nicht berücksichtigen kann.
    Dies, verehrte Damen und Herren, ist der wahre Charakter und die wahre Auswirkung dieses Antrags. Das möchte ich hier noch einmal mit Zahlen festgestellt haben. Ich fordere Sie auf, diese Zahlen zu widerlegen!
    Wir lehnen diesen Antrag ab und bitten Sie, das gleiche zu tun.

    (Beifall bei der SPD.)