Rede von
Freiherr
Anton
von
Aretin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können unbesorgt sein, auch die Bayern-Partei war natürlich darüber im Bilde, daß der alliierte Vorbehalt noch besteht. Die bisherigen Verhandlungen mit den Alliierten richteten sich aber auf eine generelle Freigabe der innergebietlichen Neuordnung. Was wir mit unserer Drucksache Nr. 4227 wollen, betrifft einen konkreten Punkt. Ich hoffe, daß dieses Hohe Haus seinen Beschluß mit einer möglichst starken Mehrheit faßt und damit der Bundesregierung eine gute Grundlage gibt, damit es uns gelingt, die Sache so, wie es beantragt ist, durchzubringen.
Zur Ehrenrettung unseres Antrags, soweit es die juristische Seite betrifft, möchte ich folgendes ausführen. Der Art. 29 Abs. 2 des Grundgesetzes regelt das Verfahren. Der erste Schritt ist das Volksbegehren. Findet es die notwendige Unterstützung, so folgt ein Gesetz und auf Grund dessen als dritter Schritt der Volksentscheid. Aus dem Wortlaut des Art. 29 ergibt sich keineswegs, daß das Hohe Haus nicht die Möglichkeit hätte, durch den zweiten Schritt, nämlich durch das Gesetz, den ersten unnötig zu machen, d. h. den Ablauf der Dinge in einem solchen Falle zu erleichtern. Der Herr Bundesminister des Innern und der Herr Justizrat Wagner haben das bezweifelt. Aber ich glaube, daß ich mich mit meiner Auffassung in einer ganz guten Gesellschaft befinde; denn der Kommentar zum Bonner Grundgesetz von Mangoldt hebt ausdrücklich hervor, daß die Lösung möglich ist, wie wir sie . in unserem Antrag vorsehen.
Ich meine, daß man sich die Ansicht des als Verfassungsjuristen ziemlich unumstrittenen Professors von Mangoldt zu eigen machen kann.
Es wurde uns weiter vorgeworfen, wir trieben mit diesem Antrag Parteiagitation. Meine Herren, diesen Vorwurf weise ich auf das schärfste zurück.
Ich werde Ihnen sagen, warum. Die Pfalz-Frage ist im bayerischen Landtag mit einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen worden, der auch die Unterschrift der dortigen sozialdemokratischen Abgeordneten trägt.
Im bayerischen Landtag, in dem doch die Situation eine andere gewesen wäre, hat die Bayern-Partei darauf verzichtet, in der Debatte zu sprechen, weil die Pfalz-Frage für uns keine Parteifrage, sondern eine Herzenssache des bayerischen Volkes ist.
— Oder, Herr Justizrat, wollen Sie leugnen, daß z. B. der Bürgermeister Ihrer Gemeinde Neustadt auf einer öffentlichen Sitzung in Passau den Gedanken eines Zusammengehens von Bayern und der Pfalz mit allen Schlauchlagen unterstützt hat?
— Das ist eine andere Frage. Sie werfen uns aber Parteiagitation vor. Diesen Vorwurf habe ich deutlich zurückgewiesen.
In Ihren weiteren Ausführungen haben Sie davon gesprochen, daß sich ein Grenzland kein Abenteuer erlauben könne. Die bayerische Sache ist kein Abenteuer. Ich glaube, daß diese Ihre Äußerungen absolut unglücklich gewesen sind. Was den Vorwurf der Parteiagitation betrifft, so könnte ich Ihnen eigentlich ein Kompliment mit der Bemerkung machen, daß wir in dieser Beziehung etwas von Ihnen lernen könnten.
Sie wollen mir zum Abschluß folgende Feststellung gestatten. Wir wollten mit unseren beiden Anträgen nur erreichen, daß die Pfalz-Frage auf-
gerollt wird. Es gibt einen Bund „Bayern und Pfalz", und es hat mehr als einen Anlaß gegeben, an dem dies gewünscht warden ist.
— Der Bund Bayern-Pfalz dürfte wohl überwiegend aus Pfälzern bestehen, Herr Kollege.
— Warum regen Sie sich aber dann so auf?
Wir wollen mit diesem unserem Antrag ja nicht den Bundestag dahin bringen, daß er durch einen Beschluß die Pfalz zu Bayern schlägt, über den Kopf der Leute hinweg, sondern was wir wollen, ist, daß die Leute befragt werden, daß unter erleichterten Bedingungen eine Volksbefragung stattfindet.
Wenn die Volksbefragung zugunsten Bayerns ausgeht, entspricht dies unseren Erwartungen. Geht sie zu unseren Ungunsten aus, dann werden wir auch das selbstverständlich als eine Tatsache hinnehmen.
Aber warum scheuen Sie so die Befragung der Pfälzer Bevölkerung?
— Das klang aus Ihren Reden heraus. Unser Wunsch ist — die Feststellung darf ich treffen —: Das letzte Wort muß der Pfälzer haben!
Aber Sie müssen auch das letzte Wort dem Pfälzer geben!