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ID0126204800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Decker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch viele Jahrhunderte — das reicht bis 1214 zurück — ist die Pfalz unmittelbar oder über das Haus Wittelsbach mit Bayern verbunden gewesen. Gerade die letzten 175 Jahre haben bewiesen, wie glücklich dieses Band für beide Länder sich ausgewirkt hat. Die Verbindung Bayern-Pfalz war bis 1945 für das ganze deutsche Volk eine Selbstverständlichkeit, und es wurde nie bestritten, daß die Pfalz als ein Teil des bayerischen Staates anzuerkennen sei.

    (Zuruf links: Des deutschen Staates!)

    Echtes und lebendiges bayerisches Staatsbewußtsein war im links- und im rechtsrheinischen Bayern vorhanden, ein Staatsbewußtsein, das bisher durch kein anderes ersetzt worden ist. Selbst das Dritte Reich hat in seiner Rücksichtslosigkeit eine vollständige Abtrennung der Pfalz vom rechtsrheinischen Bayern nicht durchführen können; dieser Schritt blieb vielmehr den Alliierten nach 1945 vorbehalten, und — das sei ganz besonders hervogehoben — nicht deutsche Interessen, sondern lediglich besatzungspolitische Gesichtspunkte waren hierfür maßgebend. Die Pfalz, die einst ein sorglich gehütetes und gepflegtes Juwel im Kranze der bayerischen Kreise war, ist nun zum Hinterland geworden. Ludwigshafen, das jetzt seinen 100. Geburtstag feiert, eine blühende bayerische Gründung, droht zu einem Vorort zu werden.

    (Abg. Junglas: Ja, wer sagt denn das? Woher wissen Sie das?)

    Die organischen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Pfalz haben immer nach Franken und nach Altbayern gereicht, und sie sind trotz mancher Erschwerung bis heute noch nicht völlig abgerissen. Ohne die starke und enge Klammer zwischen dem rechtsrheinischen Bayern und der linksrheinischen Pfalz wäre die Pfalz wahrscheinlich dem Schicksal des Saarlandes oder gar Elsaß-Lothringens verfallen.

    (Abg. Junglas: Na, hören Sie mal! Sie sind aber ein Geschichtskenner! — Oho!Rufe von der Mitte. — Abg. Dr. Atzenroth: Das ist aber ein bißchen dick aufgetragen!)

    — Bitte, studieren Sie einmal die Geschichte! Das
    Verhältnis Bayerns zur Pfalz war ein Musterbeispiel für gesunden und lebendigen Föderalismus.

    (Abg. Niebergall: Wir waren nur BeuteBayern!)

    Die Zeit ist nun reif, daß Schritte unternommen werden, um die unglückliche Trennung wieder rückgängig zu machen. In Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes ist für die Neugliederung ein Bundesgesetz gefordert. Der Art. 29 Abs. 2 sieht in einer Kann-Bestimmung ein Volksbegehren vor. In dem Wortlaut ist ausdrücklich das Wort „kann" und nicht „muß" enthalten. Warum? Der Verfassunggeber wollte für den Fall, daß die gesetzgebende Körperschaft des Bundes die Initiative zu einer anstehenden Neugliederung nicht ergreift, der Bevölkerung die Möglichkeit einer eigenen Initiative geben. Offensichtlich ist aber durch diese Kann-Bestimmung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, daß der Bundestag von sich aus das Neugliederungsproblem aufgreift. In dem letzteren Fall ist ein Volksbegehren sinnwidrig und überflüssig; denn der auf einen solchen Schritt folgende Volksentscheid gibt der Bevölkerung die Gelegenheit, ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Gerade das wollen wir durch unsere Anträge zum Problem der Pfalz erreichen. Unser Antrag auf Drucksache Nr. 4226, „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz", bezweckt,


    (Dr.-Ing. Decker)

    die Grundlage für einen Volksentscheid in der Pfalz zu schaffen. Ein Volksbegehren ist dann nach unserer Ansicht, die ich Ihnen soeben dargelegt habe, überflüssig. Durch die Annahme des Antrages soll vielmehr der Bundestag die Initiative ergreifen und den Volksentscheid veranlassen.
    Die Durchführung des geforderten Gesetzes ist durch die Einstellung der Alliierten zum Bonner Grundgesetz heute noch gehindert. Diese Einstellung ist aber weiß Gott überholt. Ein Beschluß dieses Hauses müßte doch die Alliierten veranlassen, von dieser heute unverständlichen Haltung abzugehen.
    Wir haben in einem zweiten Antrag, Drucksache Nr. 4227, das Hohe Haus gebeten, der Regierung den Auftrag zu geben, die Voraussetzungen für die Durchführung eines Volksentscheides zu schaffen. Ich darf an das ganze Haus appellieren, unsere Anträge zu unterstützen. Gerade Sie, meine Damen und Herren aus der Mitte des Hauses, haben ja in der letzten Woche den Anschauungsunterricht gehabt, wie gefährlich es ist, in den Bestand der im Laufe der Jahrhunderte gewachsenen Länder einzugreifen. Daß das Land Baden zerstört und mit Ihrem Zutun eine „Maierei" zusammengeklebt worden ist, bereuen Sie alle miteinander heute schwer.

    (Beifall bei der FU. — Abg. Junglas: Und jetzt machen Sie noch eine!)

    Das Band zwischen Bayern und der Pfalz ist in Jahrhunderten so eng geworden, daß es ohne Schaden für beide Länder, ja für das ganze deutsche Volk auf die Dauer nicht getrennt werden darf. Helfen Sie uns, es wieder zu knüpfen. Geben Sie den Pfälzern das Recht, über die Stellung ihres Landes im Bund selber zu entscheiden.

    (Abg. Junglas: Wenn die Pfälzer das wollen, ja!)

    Wir beantragen, unsere beiden Anträge dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung zur Bearbeitung zu überweisen.

    (Beifall bei der FU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin leider genötigt, einige verfassungsrechtliche Bedenken zu dem Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Besold und Genossen vorzubringen. Gestatten Sie mir dazu einige kurze Ausführungen.
    Wie Ihnen bekannt ist, besteht ein alliierter Vorbehalt zu dem Art. 29 des Grundgesetzes, der für diese Neugliederung allein maßgebend ist. Es gibt zwar noch den Art. 118, aber der enthält eine Sonderbestimmung, die für den Südweststaat, wie Ihnen bekannt ist, angewandt worden ist.

    (Abg. Dr. Laforet: Leider!)

    Wir haben uns je und je bemüht, von den Alliierten die Aufhebung des Vorbehalts zu Art. 29 zu erreichen. Es ist bis zur Stunde aber nicht möglich gewesen.
    Die Suspendierung dieses Artikels erstreckt sich leider auch auf alle vorbereitenden Maßnahmen. Wir haben das ebenfalls zur Genüge in den erfolglosen Verhandlungen mit den Alliierten feststellen müssen. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehört auch die in dem zweiten Absatz des Art. 29 vorgesehene Möglichkeit des Volksbegehrens. Wir konnten also nichts anderes tun, als feststellen, daß angesichts der Vorbehalte der Alliierten die in dem Art. 29 enthaltene Frist von einem Jahr noch nicht zu laufen begonnen hat, sondern daß diese Frist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnt, in dem die alliierten Vorbehalte fortgefallen sind.
    Ich muß noch eines hervorheben. Abgesehen von der zur Zeit nicht überwindbaren Schwierigkeit der alliierten Vorbehalte besteht noch eine weitere verfassungsrechtliche Schwierigkeit, auf die ich Sie hinweisen muß. Zwar bietet Art. 29 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bevölkerung derjenigen Gebietsteile, die bei der Neubildung der Länder nach dem 8. Mai 1945 ohne Volksabstimmung ihrer Landeszugehörigkeit entzogen worden sind oder die ihre Landeszugehörigkeit ohne Volksabstimmung geändert haben, die Möglichkeit, binnen eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes — d. h. hier: nach Fortfall des Vorbehalts der Alliierten — eine Änderung der über die Landeszugehörigkeit getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen im Wege des Volksbegehrens zu fordern. In dem Antrag des Herrn Kollegen Decker und seiner Freunde handelt es sich aber nicht um ein Volksbegehren, sondern um einen Volksentscheid. Für den Volksentscheid bestimmt unser Grundgesetz, daß er erst stattfinden kann, wenn das Hohe Haus und der Bundesrat ein Neugliederungsgesetz erlassen haben. Cher dieses Neugliederungsgesetz kann dann ein Volksentscheid stattfinden, aber vorher nicht. Man wird auch davon ausgehen können, daß das in Art. 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vorgesehene Bundesgesetz, das das Verfahren über jede sonstige
    d. h. nicht unter die Neugliederungsmaßnahmen fallende — Änderung des Gebietsbestandes der Länder regeln soll, die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheid tatsächlich vorsehen kann. Aber das würde bedeuten, daß ein solches Gesetz zu seiner Annahme einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag und darüber hinaus der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Ein solches Gesetz ist bisher nicht ergangen und konnte auch nicht ergehen. Bei dem Antrag des Herrn Kollegen Decker handelt es sich auch nicht um eine sonstige Gebietsänderung, sondern mit diesem Antrag ist tatsächlich die Vorwegnahme einer allgemeinen Neugliederung des Bundesgebiets in einem bestimmten Rahmen vorgesehen. Soweit zu dem Antrag der Herren Decker und Genossen.
    Zu dem Antrag der Herren Abgeordneten Freiherr von Aretin, Dr. Reismann und Genossen betreffend Volksentscheid in der Pfalz darf ich zunächst auf meine soeben gemachten Ausführungen Bezug nehmen. Wir haben uns mit allem Nachdruck bemüht, von den Alliierten die Aufhebung der Vorbehalte zu dem allein maßgebenden Art. 29 zu erreichen. Wir stützten uns dabei auf den Beschluß des Bundestages vom 8. März 1951, durch den die Bundesregierung ersucht wurde, bei der Hohen Kommission alle Schritte zu unternehmen, um eine alsbaldige Anwendung des Art. 29 zu ermöglichen. Ich wiederhole, daß das mit allem Ernst von der Bundesregierung geschehen ist. Ich wiederhole, daß alle Schritte erfolglos gewesen sind. In den Verhandlungen mit den Drei Mächten über die Ablösung des Besatzungsstatuts konnten wir nur erkennen, daß wir es nach Wegfall der in dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte auch nicht mehr nötig haben, besondere Verhandlungen mit den


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    Alliierten zu pflegen, sondern mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Deutschlandvertrages fallen automatisch alle Vorbehalte zu Art. 29 fort, und es bedarf keiner weiteren Verhandlungen mehr. Ich glaube allerdings, daß es in diesem Zeitpunkt wenig aussichtsreich erscheint, nochmals Verhandlungen über einen vorzeitigen Wegfall der Vorbehalte mit den Alliierten zu führen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)