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ID0126203200

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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Freidhof


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die Schaffung eines Sozialgerichts ist nach unserer Auffassung eine der vordringlichsten sozialpolitischen Aufgaben, die der jetzige Bundestag noch in dieser Wahlperiode erledigen muß. In der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und besonders auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung besteht gegenwärtig ein ernster Notstand. Tausende von Revisionen und Rekursen schweben seit Jahren und können nicht erledigt werden, weil ein oberstes Sozialgericht nicht vorhanden ist. Ganz besonders in der Kriegsopferversorgung sind unhaltbare Zustände vorhanden, die ernsten Zweifel aufkommen lassen, ob die Bundesregierung sich diesem Personenkreis gegenüber nicht ein schweres Versäumnis hat zuschulden kommen lassen, indem sie das Sozialgerichtsgesetz erst jetzt vorlegt. Der Art. 96 des Grundgesetzes schreibt zwingend vor, daß für das Gebiet der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit oberste Bundesgerichte einzurichten sind. Wir können die Bundesregierung nicht von der Schuld freisprechen, daß sie erst jetzt unmittelbar vor dem Ende der Legislaturperiode dieses Bundestags den Entwurf des Sozialgerichtsgesetzes vorgelegt hat. Die Regierung muß in ihrer Begründung selber zugeben, daß im Bundesgebiet keine einheitliche Rechtsprechung besteht. Ja, sie muß selber feststellen, daß das Fehlen des Bundessozialgerichts als Revisionsinstanz in Rechtsstreitigkeiten in der Sozialversicherung, in der Arbeitslosenversicherung und in der Kriegsopferversorgung zu einer Rechtsunsicherheit geführt hat, die noch dadurch verstärkt wird, daß in einzelnen Ländern der zweite Rechtszug fehlt. In der Begründung zu ihrem Entwurf sagt die Regierung selber, daß das Fehlen einer dritten Instanz sich im Laufe der Zeit insofern unangenehm bemerkbar gemacht hat, als eine Reihe voneinander abweichender Entscheidungen der verschiedenen Spruchkammern ergangen sind, die zwangsläufig ein Gefühl der Rechtsunsicherheit ergeben haben. Es wäre deshalb nach unserer Auffassung Pflicht der Regierung gewesen, dieses Gesetz nicht erst jetzt, sondern schon viel früher vorzulegen, um so mehr als auch nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes jedermann der Rechtsweg offensteht, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt. Die sozialdemokratische Fraktion hat vor bald zwei Jahren, nämlich am 12. Juni 1951, einen Antrag auf Drucksache Nr. 2331 eingereicht, in dem die Bundesregierung ersucht wird, dem Bundestag alsbald den Gesetzentwurf über die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vorzulegen. Der Ausschuß für Arbeit hat sich mit diesem Antrag beschäftigt und hat in seinem Bericht unter Drucksache Nr. 2634, den er dem Bundestag erstattet hat, dem Bundestag vorgeschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, diese Gesetzentwürfe unverzüglich vorzulegen. Dieser Antrag ist seinerzeit vom Bundestag einstimmig angenommen worden.
    Von dem Vorwurf, auch diesen Antrag sehr lässig behandelt zu haben, kann die Regierung nach meiner Auffassung nicht freigesprochen werden.
    Der Gesetzentwurf behandelt nur den Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit, nicht aber das Verfahren selbst. Der Herr Bundesarbeitsminister hat soeben erklärt, daß die Verfahrensordnung, die dem Bundesrat bereits vorgelegen hat, uns in der nächsten Zeit zugeht. Ohne die Verfahrensordnung ist es gar nicht möglich, dieses Gesetz in Wirksamkeit treten zu lassen, denn beide Teile sind eine Einheit. Die Durchführung des Gesetzes hängt also davon ab, ob uns auch die Verfahrensordnung vorgelegt wird. Wir werden damit einverstanden sein, daß beide Gesetze in ein einheitliches Gesetz hineingearbeitet werden.
    Zu dem Inhalt des Gesetzes, insbesondere zu der Frage, ob nur Berufsrichter oder — was wir wünschen — auch Personen, die durch ihre Tätigkeit in der Sozialgesetzgebung besondere Erfahrungen gesammelt haben und über umfassende Kenntnisse verfügen, als Vorsitzende der Gerichte fungieren können, werden wir im Ausschuß unsere Vorschläge machen. Daß die Stadt Kassel als Sitz des Bundessozialgerichts ausersehen ist, begrüßen wir. Wir hoffen, daß der Bundestag diesem Vorschlag zustimmt. In Anbetracht der Wichtigkeit und der Dringlichkeit dieses Gesetzes hoffen wir, daß eine schnelle und rasche Erledigung durch den Bundestag erfolgt.
    Namens der sozialdemokratischen Fraktion beantrage ich, diesen Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß als federführendem Ausschuß und dem Kriegsopferausschuß als mitberatendem Ausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich möchte die Hoffnung aussprechen, daß der künftige Bundestag in seiner Geschäftsordnung dafür Sorge trägt, daß nicht einzelne Fraktionen gezwungen sind, zu derart umfangreichen Gesetzen mit so ernsthafter Materie in fünf Minuten Stellung zu nehmen.

    (Abg. Renner: Sagen Sie das Ihrem Vertreter im Ältestenrat!)

    Es ist unmöglich, in fünf Minuten auf die Probleme einzugehen, die sich aus der Diskussion dieses Gesetzes im Ausschuß zwangsläufig ergeben


    (Frau Kalinke)

    werden. Schon die Vorarbeit und die Vorbesprechungen zeigten, wie viele grundsätzliche Fragen hierbei angeschnitten werden müssen.
    Die wichtigste dieser grundsätzlichen Fragen, nämlich jene, ob es bei dem bisherigen Zustand der Verbindung von Verwaltung und Rechtsprechung bleiben soll, ob das Aufbaugesetz vom 5. Juli 1934 in Kraft bleiben muß, wird von uns nicht mehr gelöst werden können, weil die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung, über die es sehr erhebliche Meinungsverschiedenheiten auch bei uns gibt, schon vom Grundgesetz entschieden worden ist.
    Grundlage aller Diskussionen wird bei uns die Erfahrung der letzten Jahre sein müssen, auch die Erfahrung mit dem Besatzungsrecht und den Einflüssen der Besatzungsmacht, vor allem aber das, was als Wünsche der Versicherten an uns herangetragen wird.
    Die Fraktion der Deutschen Partei hat gegen die Vorschläge des Bundesrats, die ja auch weitgehend — wie hier vorgetragen worden ist — die Vorschläge der Opposition sind, die größten Bedenken. Wir meinen, die Sicherheit der Rechtsfindung verlangt, daß bei der übergeordneten Instanz auch eine von der ersten Instanz abweichende Besetzung garantiert ist. Der Bundesrat und die Opposition sind der Auffassung — wir haben es eben gehört —, daß auch sachverständige Laien Vorsitzende der Kammern sein können.
    Die Sozialgerichtsbarkeit sollte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unbedingt gleichwertig sein. Die Verwendung von Laien als Berufsrichter würde dem widersprechen, ganz abgesehen davon, daß das höchste Ziel dieses Gesetzes und der Sozialgerichtsbarkeit ja sein muß, dem Versicherten einen wirksamen Rechtsschutz zu geben und im rechtsstaatlichen Interesse dafür zu sorgen, daß das Vertrauen zu diesem Rechtsstaat immer mehr gefestigt wird. Deshalb sollten aus diesen Gründen und in diesem Interesse zu Vorsitzenden der Sozialgerichte nur Volljuristen bestellt werden. Man sollte die Sozialgerichtsbarkeit nicht in Mißkredit bringen, ganz abgesehen auch von einer Gefahr, auf die ich hier hinweisen möchte, nämlich der Politisierung, jener Gefahr, der unser Kampf seit Jahren gilt in dem Bestreben, unsere Sozialversicherung, die Versicherungsträger und auch die Verwaltungen aus der Kampf- und Interessenebene der Politisierung herauszunehmen. Deshalb kann und darf die Gerichtsbarkeit auch keine Domäne irgendwelcher Interessengruppen sein; sie muß ein Hort des Vertrauens auf die rechtsstaatliche Ordnung werden.
    Beim Vorschlagsrecht wird im Ausschuß sehr ernsthaft die Frage diskutiert werden müssen, wieweit denn überhaupt eine echte Selbstverwaltung zustandegekommen ist und wieweit sie hier eingeschaltet werden muß. Ich möchte dabei nicht unser Bedenken verschweigen, auch hinsichtlich des Ausbildungsstandes der Richter. Wir sehen mit großer Sorge die fortschreitende Atomisierung der Justiz und glauben, daß hier eine große Aufgabe entsteht: die Justiz zum Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht heranzuziehen. Ich möchte auch hoffen, die notwendige Berufung von Berufsrichtern möge nicht dazu führen, daß sich Länder und Bund — die verschiedenen Ministerien — der Beamten entledigen, die entweder unbequem sind oder deren juristisches Können und Wissen dann vielleicht auf einem Abstellgleis verwandt werden soll.
    Die Absicht, dieses Vorverfahren, das hierbei auch diskutiert werden muß, z. B. in die Krankenkassen zu legen, wird uns im Ausschuß mancherlei Anlaß zu der Überlegung geben, ob es gut ist, den Versicherten, der am Schalter ,der Krankenkasse eine Leistung abgelehnt bekommt, der sie vom Geschäftsführer abgelehnt bekommt, der sich an den Vorstand wendet und sie abgelehnt bekommt, nun zu einer Schiedsstelle innerhalb desselben Versicherungsträgers zu schicken, weil der Versicherungsträger ja selber Interesse daran haben muß, daß außerhalb des Versicherungsträgers Recht gefunden wird, das die Entscheidung, die dort getroffen ist, wiederum bejaht. Das Vertrauen in viele Versicherungsträger und das Vertrauen in die Versicherungsämter ist aus den Erfahrungen der letzten Jahre weitgehend untergraben worden. Die Gesetzgebung wird dafür Sorge zu tragen haben, daß bei allen diesen Fragen von der notwendigen Wiederherstellung ,des Vertrauens und des Glaubens an den wirklich vorhandenen Rechtsstaat ausgegangen wird.
    Hinweisen möchte ich noch kurz auf die Eingabe der kassenärztlichen Landesstellen bezüglich der Entscheidungen über die gemeinschaftliche Selbstverwaltung von Krankenversicherung und kassenärztlichen Stellen bei den Zulassungsausschüssen und hinsichtlich der Überprüfung der Prüfungs-
    und Disziplinarinstanzen.
    Wir hoffen, daß die in der Vergangenheit erlassenen und angefochtenen Entscheidungen nun sehr bald durch schnelle Entscheidungen und durch Beseitigung des Rechtsnotstandes, den auch mein Vorredner hier sehr richtig gekennzeichnet hat, revidiert werden können, indem der Ausschuß für Sozialpolitik, an den wir dieses Gesetz federführend überweisen möchten, und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, den ich bitte, ebenfalls mit einzuschalten, dafür Sorge tragen, daß die Behandlung dieser schwierigen Materie so schnell wie möglich noch während dieser Sitzungsperiode erfolgt.

    (Beifall bei der DP.)