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ID0126009200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 260. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 12633 260. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12635D Mitteilung betr. Wahl des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in den Aufsichtsrat der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft 12636A Kleine Anfrage Nr. 329 der Fraktion der SPD betr. Finanzlage der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 4232, 4259 der Drucksachen) 12636A Zwischenbescheid über die Schritte der Bundesregierung betr. Europäischer Post- und Fernmeldeverein (Nr. 4264 der Drucksachen) 12636A Bericht des Bundeskanzlers über den Wiederaufbau der Werften an der Unterweser und am Jadebusen (Nr. 4265 der Drucksachen) 12636B Änderungen der Tagesordnung 12636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4194 der Drucksachen) 12636B Brandt (SPD), Antragsteller 12636B, 12642A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 12638A Lemmer (CDU) 12638C Dr. Henn (FDP) 12639C Fisch (KPD) 12640A Walter (DP) 12641B Neumann (SPD) 12643A Beschlußfassung 12644B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder u. Gen. betr. Beschleunigung der wohnlichen Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge durch Auftragsvergebung von Fertighäusern an die notleidende holzverarbeitende Industrie Ostbayerns (Nr. 4211 der Drucksachen) . . 12644C Dr. Solleder (CSU), Antragsteller 12644D, 12646B Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 12645B Dr. Atzenroth (FDP) 12645C Behrisch (SPD) 12645D Lücke (CDU) 12646B D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 12646B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12646D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Aufhebung von Preisvorschriften auf dem Gebiete des Grundstücksverkehrs (Nr. 4192 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 859) . . . 1264'7A Jacobi (SPD), Anfragender 12647A, 12653B 12655D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12648C, 12655A Lücke (CDU) 12650C Wirths (FDP) 12652B Beschlußfassung 12656B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12656B Kunze (CDU), Antragsteller 12656C, 12659A Ohlig (SPD) 12657A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12658A Dr. Atzenroth (FDP) 12658C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 12660A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) (Nr. 4201 der Drucksachen) 12660B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 12660B Dr. Schellenberg (SPD) 12661C Frau Kalinke (DP) 12664B Horn (CDU) 12665C, 12666A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12666A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Nr. 4210 der Drucksachen) 12666B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 12666B Kohl (Stuttgart) (KPD) 12667D Dr. Preller (SPD) 12668C Arndgen (CDU) 12669D Dr. Atzenroth (FDP) 12670B Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12670C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4208 der Drucksachen, Umdruck Nr. 869) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 870) sowie mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4164 der Drucksachen) 12670C Schüttler (CDU): als Berichterstatter 12670C als Abgeordneter 12673C Willenberg (FU) : als Berichterstatter 12671B, D als Abgeordneter 12676C Frau Korspeter (SPD) 12672A Renner (KPD) 12672D, 12677A Frau Kalinke (DP) . . 12675A, 12678A Dannebom (SPD) 12676A Richter (Frankfurt) (SPD) . 12677C, 12678C Arndgen (CDU) 12677D, 12679A Lenz (CDU) 12679B Abstimmungen . . . 12675D, 12676D, 12679B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen . . . 12679C, 12680C, 12681B, 12694 Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP/DPB und des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3837, 3845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4166 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 851, zu 851, 856 [neu]) . . . . 12679C Becker (Pirmasens) (CDU): als Berichterstatter 12679D als Abgeordneter 12682B Renner (KPD) 12680C Freidhof (SPD) 12681C Frau Kalinke (DP) 12682D Meyer (Hagen) (SPD) (schriftliche Begründung) 12692 Abstimmungen 12683B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4218 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4217 der Drucksachen) 12683C Abstimmungen 12683D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; Änderungsantrag Umdruck Nr. 871 12636D, 12684A Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 12684A Abstimmung 12685A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen) 12685A Dr. Amelunxen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 12685B Dr. Kleindinst (CSU) 12686D Dr. Arndt (SPD) 12687B Dr. Reismann (FU) 12688D Gaul (FDP) 12689B Gundelach (KPD) 12689D Farke (DP) 12690B Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12690B Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß 12690D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 13. März 1953 betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX (Nr. 4214 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Haushaltsausschuß 12690D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12691A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abg. Dr. Oesterle und Aumer (Nr. 4256 der Drucksachen) 12691A Ritzel (SPD), Berichterstatter 12691A Beschlußfassung 12691B Persönliche Erklärung: Neumann (SPD) 1269113 Nächste Sitzung 12691D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck zu Nr. 851) 12692 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 4164, 3961 der Drucksachen) 12694 Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 260. Sitzung Schriftliche Begründung (zu Umdruck Nr. 851) des Abgeordneten Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck Nr. 851, Nrn. 4166, 3837, 3845 der Drucksachen) Die SPD-Fraktion stellt aus grundsätzlichen Erwägungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge den Antrag, dem Gesetz in § 1 einen Abs. 2 folgenden Wortlautes anzufügen: Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente gewährt werden würde, nicht auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Wir stellen mit dieser Forderung, durch die wir u. a. auch die Freigrenze für Unfallrentenbezieher ansprechen, unseren Urantrag wieder her. Das System der Bildung von Freigrenzen zur Vermeidung von sozialen Härten beim Bezug von mehreren Leistungen ist nicht neu; es sei auf Art. 8 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 hingewiesen, wo in § 5 eine Erweiterung der Freigrenzen auf 25 Mark zugunsten aller Berechtigten, deren Renten nach § 1274 RVO zum Ruhen gebracht wurden, erfolgte. Nach § 23 des Ausbaugesetzes vom 21. Dezember 1937 wurde die Freigrenze für Versorgungsempfänger sogar von 25 auf 50 Mark erhöht. Nach der Grundbetragstabelle in § 31 des Bundesversorgungsgesetzes würde dieser Satz der Freigrenze bei Bezug von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung für Beschädigte von 70 bis 80 % entsprechen. Ich darf hervorheben, daß die Freigrenze von 25 Mark beim Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten aus der Sozialversicherung auch heute noch rechtsgültig ist für das Ruhen aller alten Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1932 festgesetzt wurden. Die Bestimmung beruht auf § 1 des Gesetzes zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversicherung vom 3. August 1939. Ein analoger Fall lag auch nach § 112 AVAVG alter Fassung vor. Der anrechnungsfreie Betrag bei Beschädigtenrenten betrug danach 25 RM und bei Renten der Sozialversicherung, wozu auch die Unfallrente zählt, 15 RM. Nach den heute noch geltenden Bestimmungen beträgt die Freigrenze beim Bezug von Alfu wöchentlich 6 DM. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Der SPD-Antrag verfolgt den Zweck, für die Bezieher von Alfu, die daneben eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze zu schaffen, die nunmehr auf die Sätze der Grundrente nach § 31 BVG einheitlich festgelegt werden soll. Diese Freigrenze ist für alle Bezieher von Unfallrenten nicht ein gleich hoher Betrag, sondern verändert sich entsprechend den Prozentsätzen der Erwerbsminderung in der Unfallversicherung, deckt sich aber mit den Grundrenten nach § 31 BVG. An dieser Stelle der Betrachtung sei herausgestellt, daß uns jeder Gedanke fernliegt, die Unfallgeschädigten gegen die Kriegsgeschädigten auszuspielen. Solchen Argumenten werden wir aus einer Reihe von Gründen niemals stattgeben, obwohl der Unfallgeschädigte sehr stark in vielen Fällen benachteiligt ist und von unserer Seite des öfteren als „Stiefkind der Gesetzgebung" bezeichnet wurde. Für den SPD-Antrag sind folgende Gründe entscheidend: 1. Die Höhe der Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung richtet sich nach dem Gesetz vom 29. März 1951 nach dem Arbeitsentgelt. 2. Der in seiner Arbeitskraft herabgeminderte Unfallrentner wird daher in der Regel mit geringer entlohnten Arbeiten beschäftigt. Bei Arbeitslosigkeit ist daher seine Unterstützung niedriger als bei gesunden, in ihrer Arbeitskraft nicht beschränkten Arbeitern. Durch die Anrechnung der Alfu ist der unfallgeschädigte Arbeiter doppelt geschädigt. 3. Der in seiner Arbeitskraft beschränkte Unfallgeschädigte findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heute schlechter eine Beschäftigung als der Gesunde. Er unterliegt auch häufiger der Arbeitslosigkeit. Die Anrechnung seiner Unfallrente auf die Alfu ist auch aus diesem Grunde sozial ungerecht, und der Einwand, der Schwerbeschädigte hätte Kündi- gungsschutz, ist nicht stichhaltig, da wir in der Praxis das Gegenteil feststellen. 4. Der Prozentsatz der Schwerbeschädigten ist bei allen Arbeitsämtern bedeutend höher als der der gesunden Beschäftigten. Diese und andere Gründe sind an keiner Stelle so überzeugend zusammengestellt wie in der bekannten Entscheidung des Oberversicherungsamts Schleswig vom 24. September 1951, die besagt, daß die Grundrente beim Bezug von Alfu anrechnungsfrei ist. Dies wird j a nun durch das neue Gesetz für das Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Unfallrente wird als Ausgleich für den erlittenen Arbeitsunfall gewährt, da in den meisten Fällen ein erhöhter Aufwand eingetreten ist. Die frühere Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts in Arbeitslosensachen forderte, daß nur die tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwendungen anrechnungsfrei bleiben. Hinter diesen Rechtsstandpunkt will doch wohl niemand zurück, und man muß darüber hinaus erkennen, daß ein Beharren auf einem solchen Rechtsstandpunkt unüberwindliche Hindernisse in bezug auf einen Einzelnachweis schafft. Es müßten dann bei jedem einzelnen unfallgeschädigten Arbeitslosen die jeweils verschiedene Körperverletzung und deren vielfältige Auswirkung ermittelt werden. Wird die Freigrenze in der vorgeschlagenen Form festgelegt, erreicht sie praktisch die Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daß diese Forderung sozial gerecht ist, beweist auch die Stellungnahme des Präsidenten des Soforthilfeamts, der angeordnet hat, daß die Grundrente anrechnungsfrei ist. Durch die Annahme des Antrags Umdruck Nr. 851 würde das Haus, das des öfteren den Unfallrentner benachteiligt hat, diesem zu seinem Recht verhelfen. Der Unfallrentner ist durch seinen Arbeitsunfall, den er sich ja nicht willkürlich, sondern meist im Interesse der Allgemeinheit zugezogen hat, meist ohne seine Schuld einer längeren Arbeitslosigkeit unterworfen. Aus diesem Grunde ist ihm eine kleine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, die Verbesserung seines Konsums, den man ja allgemein heben will, zu gönnen. Da durch eine Annahme auch den Kindern der Betroffenen geholfen wird, die nichts dafür können, daß ihr Vater einen Unfall erlitten hat, ersuchen wir um die Zustimmung des ganzen Hauses. Hagen i. W., den 31. März 1953 Meyer (Hagen) Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen) - (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Dr. Henle beurlaubt Albers entschuld. Hilbert Nein Arndgen Nein Höfler entschuld. Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Nein Holstein) — Hoogen Ja Bauereisen Nein Hoppe — Bauknecht Nein Dr. Horlacher enthalten Dr. Baur (Württemberg) . Nein Horn Nein Bausch Nein Huth Nein Becker (Pirmasens)... . Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund).. . . — Junglas Nein Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano entschuld. Kaiser Ja Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen .. . enthalten Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kemmer — Brookmann Nein Kemper — Dr. Bucerius Nein Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf entschuld. Dr. Edert entschuld. Kühling Nein Dr. Ehlers Nein Kuntscher enthalten Ehren Nein Kunze Nein Eplée enthalten Dr. Laforet Nein Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach Ja Leibfried Nein Even Ja Lenz Ja Feldmann krank Leonhard Nein Dr. Fink entschuld. Lücke Nein Dr. Frey entschuld. Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein berg Nein Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . enthalten Mensing krank Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Ja Gerns . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn).. . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann Ja Giencke Nein Naegel entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Ja Gockeln entschuld. Neuburger — Dr. Götz entschuld. Nickl Nein Frau Dr. Gröwel entschuld. Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther entschuld. Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel entschuld. Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Ja Pelster entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Brünen Ja Dr. Pferdmenges ... . Nein Cramer Ja Frau Dr. Probst ... . enthalten Dannebom Ja Dr. Pünder Diel Ja Raestrup Nein Frau Döhring .... Ja Rahn....... . Nein Eichler Ja Frau Dr. Rehling .. . Nein Ekstrand Ja Frau Rösch Nein Erler ........ Ja Rümmele Ja Faller - Ja Sabel Nein Franke Ja Schäffer — Freidhof..... . Ja Scharnberg Nein Freitag...... . Ja Dr. Schatz enthalten Geritzmann.... . Ja Schill Nein Gleisner Ja Schmitt (Mainz) Nein Görlinger..... . Ja Schmitz enthalten Graf....... . Ja Schmücker... Nein Dr. Greve..... . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt Dr. Gülich..... . Ja Schüttler Nein Happe...... . Ja Schütz entschuld. Heiland...... . Ja Schuler Nein Hennig...... . Ja Schulze-Pellengahr .. . Ja Henßler...... . krank Dr. Semler — Herrmann Ja Dr. Serres entschuld. Hoecker Ja Siebel Nein Höhne — Dr. Solleder Nein Frau Dr. Hubert ... . Ja Spies Nein Imig....... . Ja Graf von Spreti ... entschuld. Jacobi Ja Stauch enthalten Jacobs Ja Frau Dr. Steinbiß .. Nein Jahn Storch — Kalbfell.. . entschuld. Strauß Nein Struve...... . Nein Kalbitzer.... . Ja Frau Keilhack.. . Ja Stücklen.. Nein Keuning Ja Dr. Vogel Nein Kinat....... . Ja Wacker Ja Frau Kipp-Kaule.. . Ja Wackerzapp enthalten Dr. Koch entschuld. Dr. Wahl Nein Frau Korspeter ... . Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Kreyssig Ja Dr. Weiß Nein Kriedemann.... . beurlaubt Winkelheide Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling Lange Ja Lausen entschuld. SPD Frau Lockmann.. Ja Ludwig Ja Frau Albertz Ja Dr. Luetkens .... . Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner Ja Dr. Arndt Ja Meitmann Ja Arnholz Ja Mellies Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten Ja Baur (Augsburg) Ja Mertins Ja Bazille Ja Meyer (Hagen) beurlaubt Behrisch.... Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule .. . Ja Dr. Bergstraeßer .. entschuld. Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer entschuld. Bettgenhäuser... . Ja Moosdorf — Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen)... . entschuld. Blachstein Ja Müller (Worms)... . Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg).. . Ja Bromme entschuld. Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Kühn Nein Ollenhauer Ja Dr. Leuze Nein Paul (Württemberg) . . . . Ja Dr. Luchtenberg Nein Peters Ja Margulies Nein Pohle Ja Mauk entschuld. Dr. Preller Ja Dr. Mende entschuld. Priebe Ja Dr. Miessner krank Reitzner Ja Neumayer — Richter (Frankfurt)... . Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander Ja Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher krank Frau Schanzenbach . . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Revenstorff Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Ja Dr. Schneider entschuld. Schoettle Ja Stahl — Segitz Ja Stegner Nein Seuffert Ja Dr. Trischler Nein Stech Ja d e Vries Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle Ja Wit the Nein Striebeck entschuld. Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Tenhagen Ja Ahrens . • Nein Troppenz Ja Eickhoff — Dr. Veit entschuld. Ewers beurlaubt Wagner Ja Farke Nein Wehner Ja Dr. Fricke entschuld. Wehr Ja Hellwege — Weinhold Ja Jaffe Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner entschuld. Kuhlemann — Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad Nein Wönner entschuld. Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Nein Schuster — FDP Dr. Seebohm — Tobaben — Dr. Atzenroth Nein Walter — Dr. Becker (Hersfeld).. . — Wittenburg — Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Dr. Zawadil Blücher — Dannemann Nein FU Dr. Dehler Nein Dirscherl -- Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) ... . Ja Euler Nein Dr. Besold entschuld. Fassbender Nein Clausen Ja Dr. Friedrich Nein Dr. Decker ....... . Ja Frühwald krank Determann entschuld. Funcke entschuld. Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar).. . Ja Dr. von Golitschek... . Nein Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl. Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann — Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger Ja Jaeger (Essen) entschuld. Volkholz Ja Juncker Nein Wartner Ja Dr. Kneipp Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski . . . enthalten Agatz entschuld. Bodensteiner entschuld. Fisch Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Ja Gundelach Ja Freudenberg entschuld. Harig Ja Fröhlich Ja Kohl (Stuttgart) Ja Frommhold ..... . — Müller (Frankfurt)... . Ja Goetzendorff.... . — Niebergall Ja Hedler Ja Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . enthalten Paul (Düsseldorf) entschuld. Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer...... . — Renner Ja Loritz entschuld. Rische entschuld. Müller (Hannover) .. . — Frau Strohbach Ja Dr. Ott entschuld. Frau Thiele entschuld. Reindl enthalten Schmidt (Bayern).. Nein Fraktionslos von Thadden — Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer krank Wallner enthalten Bahlburg — Frau Wessel entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen... 297 Davon: Ja 157 Nein 123 Stimmenthaltung... . 17 Zusammen wie oben... . 297 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr. Friedensburg... . beurlaubt Dr. Schellenberg. . Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) . entschuld. Lemmer Ja Schröter (Berlin)... . Ja Frau Dr. Maxsein... . — Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns enthalten FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Königswarter... . Ja Frau Dr. Mulert... . Nein Löbe Ja Dr. Reif entschuld. Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen... . 15 Davon: Ja... 9 Nein...... . 5 Stimmenthaltung... 1 Zusammen wie oben 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Nun zu der Drucksache Nr. 3959 und zu der Drucksache Nr. 4208, die dieselbe Materie betrifft. Worum geht es? Die sozialdemokratische Fraktion hat in den beiden Anträgen gefordert, daß der § 21 Abs. 5 Satz 2 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes eine Änderung dahin erfährt, daß auch den Frauen, die vor dem 1. Juni 1949 Witwen geworden sind, die Vorteile des § 2 dieses Gesetzes zugute kommen.
    Nun ist heute gesagt worden, daß, was die Sozialversicherung angeht, im damaligen Wirtschaftsrat die Regelung deshalb so erfolgt sei, weil keine Mittel vorhanden gewesen seien. Heute hat die Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion zu Recht darauf hingewiesen, daß sich die Kassenlage der Sozialversicherungsträger erheblich verbessert hat, so daß von der Seite aus — sie hat sich ausdrücklich auf Ostermayer berufen — einer derartigen Regelung keine Schwierigkeiten gemacht würden. Die Beseitigung des Unrechts an diesem Personenkreis scheitert also einmal mehr ausschließlich an der Bundesregierung selber. Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß die Bundesregierung ja an der, wie sie sagt, „schlechten" Kassenlage der Versicherungsträger ursächlich dadurch beteiligt ist, daß sie, wie wir das alle wissen, durchgedrückt hat, die Zuschüsse, die der Bund anteilmäßig in einer Höhe von 555 Millionen DM zu zahlen hat, für die Dauer von drei Jahren nicht in barem Geld. sondern in Bundesschuldverschreibungen abführen zu können.

    (Zuruf von der Mitte: Das stimmt nicht!)

    — Das stimmt schon, leider stimmt es. Wenn das aber so ist, verehrte Sprecherin von der SPD, daß die Kassenlage der Sozialversicherungsträger eine derart wünschenswerte und gerechtfertigte Regelung absolut zuläßt, dann verstehe ich nicht den zweiten Umfall, den Sie heute mit den Änderungsanträgen Umdruck Nr. . 869 bzw. 870 vornehmen. Da kommt mir ein Wort in Erinnerung, das Ihr Kollege Schellenberg am 11. Dezember zur Frage der Grundbeträge der Invalidenversicherung gesprochen hat, als er sagte: Wir waren ja damals gar nicht so stur, wir haben j a im Ausschuß bereits einen Kompromißantrag gestellt.
    Was hier von der SPD gefordert wird, ist etwas, worauf dieser Personenkreis einen absoluten Rechtsanspruch hat. Es ist zudem auch die Forderung der Gewerkschaften. Wo wollen Sie denn mit Ihrer ewigen Kompromißpolitik hinkommen? Wenn Sie die Stärke, die hinter Ihnen steht, tatsächlich mobil machten, wäre der Herr Finanzminister nicht in der Lage, eine derartige berechtigte Forderung abzuweisen. Deshalb bedaure ich es, daß Sie Ihrem ersten Kompromiß diesen zweiten Kompromiß haben folgen lassen. Ich bedaure das aufrichtig. Wir sind angesichts der Lage natürlich gezwungen, für Ihren zweiten Kompromiß zu stimmen, da Sie Ihren ersten selber heute gar nicht mehr zum Antrag erhoben haben.
    Das ist unsere Auffassung zu diesen beiden Punkten der Tagesordnung.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schüttler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Schüttler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich für meine Fraktion zu § 1 des Gesetzentwurfs spreche, so vor allem deswegen, um die eben vorgebrachten Argumente ins richtige Licht zu rücken. Frau Korspeter hat mit Recht gesagt, daß im Jahre 1949 das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz wegen Mangels an Mitteln diese Härten in sich schloß. Darüber sind war, glaube ich, einer Meinung. Aber wie froh waren wir doch damals, daß zunächst einmal diese grundsätzliche Seite geregelt wurde, indem den Invalidenversicherten das gleiche Recht wie den Angestelltenversicherten eingeräumt wurde! Das war doch ein Fortschritt, der nicht hoch genug zu werten war in Anbetracht der jahrzehntelangen Bemühungen um das gleiche Recht der Invalidenversicherten und der Angestelltenversicherten.
    Es ist klar: wenn ich eine solche Neuerung einführe, ein so weitgehendes Gesetz beschließe, muß ich auch fragen, wo die Mittel herkommen sollen, die nun einmal aufgebracht werden müssen, um allen das Recht zuteil werden zu lassen. Aus diesem Mangel an Mitteln wurden damals die einschränkenden Bestimmungen in das Gesetz hineingebracht, die — wir bekennen es ruhig — auch heute eine Härte für alle Betroffenen sind, die vor dem Termin lagen. Jede Terminsetzung hat eine Härte in sich. Wir haben uns schon vor drei Jahren im Sozialpolitischen Ausschuß über diese Härte auseinandergesetzt und hätten damals schon gern einen Beschluß herbeigeführt, um sie zu beseitigen.

    (Zuruf von der SPD: Warum nicht heute?)

    Nun sagen Sie, damals sei die Realisierung dieser Forderung aus Mangel an Mitteln nicht möglich gewesen. Heute liegen aber, glaube ich, fast die gleichen Bedingungen wie damals vor.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ein irriger Glaube!)

    Unterdessen haben wir die Sozialversicherung nach allen Seiten hin in materieller Hinsicht weiter ausbauen müssen. Wir haben unerhörte Anstrengungen machen müssen, um die Rentensätze zu erhöhen. Wir haben nach allen Seiten den Versicherten selbst und auch dem Bund außerordentliche Opfer zugemutet, um die Sozialversicherung so weit zu bringen, wie sie heute ist.
    Heute hat die Sozialversicherung wohl einen Kassenüberschuß, der eben mit 970 Millionen DM im Jahre 1952 beziffert wurde. Was ist aber ein Kassenüberschuß von 970 Millionen DM, wenn die Rentenzahlungen rund eine halbe Milliarde pro Monat ausmachen?

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Renner: Wie ist es den mit den Schuldverschreibungen?)

    — Darauf komme ich noch zu sprechen. Wenn ein
    Kassenüberschuß von ungefähr einer Milliarde


    (Schüttler)

    vorhanden ist und dieser Kassenüberschuß nur dazu dient, die Rente innerhalb von zwei Monaten auszuzahlen, so kann man wirklich nicht von einem herrlichen Stand dieser Rentenversicherung sprechen.

    (Zustimmung in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

    Die geringste Krise wäre schon in der Lage, diese Versicherung in außerordentliche Schwierigkeiten zu bringen.
    Nun wird von Frau Korspeter gesagt, auf der einen Seite argumentiere man damit, daß die Kasse schlecht stehe und man die Leistungen nicht erbringen könne, während auf der anderen Seite diese Kassenüberschüsse vom Bundesminister der Finanzen beschlagnahmt würden. Ich glaube, ein solch böses Wort sollte man hier nicht sagen!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir haben uns darüber im Ausschuß heute morgen schon genügend unterhalten. Man sollte nicht von einer Beschlagnahme der Kassenüberschüsse sprechen.

    (Abg. Winkelheide: Richtig!)

    Das gibt in der Öffentlichkeit ein unerhört schlechtes und falsches Bild.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Es handelt sich um nichts anderes als um die Zuschüsse, die der Bund auf Grund der letzten Gesetze geben mußte. Diese gibt er nun im kommenden Jahr anstatt in bar in Höhe von 170 Millionen DM in Krediten oder vielmehr in Schuldverschreibungen und muß sie verzinsen und auch amortisieren wie jede Anleihe, die sonst aufgenommen wird.

    (Abg. Kohl [Stuttgart]: Mit 1 %)

    — Nein, mit 3 %, mein lieber Herr, mit 3 % und
    5 % Zinsen! — Also, ich sage, man sollte nicht von
    einer Beschlagnahme sprechen. Statt daß das Geld
    sonstwie in die Wirtschaft fließt, fließt es nun in
    Höhe von 170 Millionen DM mit den vollen Rechten
    für die Versicherung auf der anderen Seite in die
    Wirtschaft hinein. Es ist keine Beschlagnahme, sondern ein ganz legaler Vorgang, der sich hier abspielt. Wir müssen diese Behauptung zurückweisen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Frau Korspeter hat gesagt, der neue Vorschlag, den sie jetzt eingebracht habe, beanspruche ja nur 105 Millionen DM. Das stimmt, soweit die Fünfzigjahresgrenze für die Witwen in Frage kommt. Es stimmt aber nicht, wenn man noch diejenigen Witwen einbezieht, die ein waisengeldberechtigtes Kind unter sechs Jahren oder zwei waisengeldberechtigte Kinder erziehen. Wenn man diese Beträge noch hinzurechnet, die man nur schätzen kann, wird die Summe ebenfalls wieder bei rund 120 Millionen DM liegen.

    (Zuruf von der Mitte: Noch höher!)

    Ich frage Sie: Können Sie denn wirklich sagen, daß diese 120 Millionen DM greifbar sind? Wir dürfen doch auch in der Invalidenversicherung nicht nur für den Augenblick rechnen. Die Statistik besagt, daß wir schon in wenigen Jahren mit einem prozentualen Zuwachs der Rentner zu rechnen haben, der in 5 Jahren schon 15 %, in 10 Jahren 20 % und in 25 Jahren 70 % beträgt. Rechnen Sie diese 70 % Zuwachs an Rentnern bei einer gleichbleibenden Zahl von zahlenden Mitgliedern — denn diese Zahl wird sich nicht erhöhen —, dann werden Sie von
    einer „glänzenden" Lage der Rentenversicherungsanstalt wirklich nicht mehr reden können. Dann ist die Rentenversicherung vielleicht in wenigen Jahren das Schmerzenskind dieses Hauses, und wir werden entweder die Beiträge ganz erheblich erhöhen müssen oder Zuschüsse in unerhörter Höhe anderweitig aus Steuermitteln zur Deckung dieser Renten heranziehen müssen. Man sollte also nicht mit falschen Zahlen operieren, sondern man sollte die sachliche Darstellung geben, daß sich tatsächlich die Lage der Rentenversicherungsanstalt in keinem rosigen Licht zeigt und daß wir alle Ursache haben, den erhöhten Rentenanspruch, der vor allem aus den erhöhten Leistungen der Versicherten kommt und der später auch realisiert werden muß — in 10 oder 15 Jahren —, zu berücksichtigen. Unter dieser Perspektive erscheint es sehr fraglich, ob die Versicherung noch das Volumen für solche Leistungen aufbringen kann; und vielleicht wird von uns allen die Bewilligung außerordentlicher Mittel erwartet werden, um die Deckung der Leistungen der Versicherung sicherzustellen.

    (Zuruf von der SPD: Sagen Sie das dem Finanzminister!)

    Zweitens möchte ich sagen: Wir sehen ein, daß diese Härten in irgendeiner Form beseitigt werden müssen.

    (Zuruf von der KPD: Bitte, tun Sie es doch!)

    Wir sehen es ein; aber wir, können doch nicht im Augenblick, wo wir keine Möglichkeit der Deckung sehen, diese Beträge zuschießen und es der Zukunft überlassen, die Deckungsfrage zu klären. Über kurz oder lang wird doch die Reform in der Sozialversicherung Platz greifen müssen. Bei dieser Reform muß man das Problem trotz aller Schwierigkeiten der finanziellen Seite noch einmal aufgreifen.
    Wir erkennen als Fraktion durchaus an, daß hier Härten liegen, die zu beseitigen unser aller Anliegen sein muß. Aber wir können im Augenblick in Anbetracht der finanziellen Lage und des nicht vorhandenen Deckungsvolumens einfach nicht ja sagen, weil wir nicht unverantwortlich handeln können. Es ist eben doch leichter, von seiten der Opposition solche Anträge zu stellen, als von der Regierungsseite solche, Wünsche zu erfüllen. Ich glaube, nur unter dieser Perspektive dürfen Sie die Sache sehen. Ich kann Ihnen sagen, wir haben uns auch gestern und vorgestern in stundenlangen Auseinandersetzungen damit befaßt, ob nicht ein Weg gefunden werden könnte, die Härten in der Form, wie wir sie vor uns sehen, zu beseitigen. Weil aber ein solcher Weg nicht gefunden wurde und weil wir diese 120 bis 130 Millionen DM im Augenblick nicht aufzubringen in der Lage sind, müssen wir auch im Interesse der Versicherten zu diesen Anträgen nein sagen, und ich möchte das Hohe Haus bitten, sich dem Ausschußbeschluß an-. zuschließen. Durch diesen Beschluß wird nun wenigstens die eine Härte bei der Invalidenrente beseitigt. Die anderen Härten werden in der nächsten Zukunft auch noch eine Lösung finden, wenn wir für die notwendige Deckung gesorgt haben, die für die Lösung einer solchen Aufgabe einfach eine notwendige Realität ist.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe von der KPD. Abg. Renner: Das ist der „christliche Schutz" der CDU für Witwen und Waisen!)