Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind es im Verlaufe der letzten Jahre gewohnt, daß, wenn die Regierung, auch das Arbeitsministerium, ein Gesetz einbringt, von der Opposition irgendwie Kritik geübt wird, auch dann, wenn diese Kritik weit hergeholt werden muß. Der Herr Kollege Preller hat davon gesprochen, daß der Entwurf über die Bildung eines Sozialgerichts vordringlicher sei als ein Entwurf über ein Bundesversicherungsamt. Er braucht nur in seinem Fach nachzusehen, dann wird er den Entwurf für ein Bundessozialgericht finden. Außerdem ist es uns im Ausschuß für Sozialpolitik, Herr Kollege Preller, unbenommen, zu überlegen, welchen Gesetzentwurf wir zuerst beraten wollen. Es wird schon so kommen, meine Damen und Herren, daß, wenn im Ausschuß für Sozialpolitik ernstlich an die Arbeit gegangen wird, beide Gesetze gleichzeitig verabschiedet werden können.
Nun noch ein ganz kurzes Wort zu der allgemeinen Kritik, die über die verspätete Einbringung dieses Gesetzes hier vorgetragen worden ist. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht zu über-
schlagen, wieviel Gesetze wir nun in den paar Jahren, in denen wir hier tätig sind, verabschiedet haben, die sich mit Sozialpolitik beschäftigen. Dabei habe ich festgestellt, daß wir in den letzten Jahren über 50 sozialpolitische Gesetze verabschiedet haben und daß das Bundesarbeitsministerium in der gleichen Zeit noch weitere 30 Verordnungen erlassen hat.
Diese Gesetzesverabschiedungen sind mit Vorbereitungen verbunden gewesen. Ich möchte in diesem Zusammenhang feststellen, daß wir sehr gut und vorbildlich vom Bundesarbeitsministerium unterstützt worden sind, um diese Gesetzesarbeiten zu erledigen.
— Ich weiß nicht, Herr Kollege Richter, ob dann, wenn Sie in der Verantwortung gesessen hätten, soviel Gesetze erledigt worden wären und ob dann die Arbeit in der Form möglich gewesen wäre, wie es jetzt der Fall ist.
Ich meine daher, daß wir dem Bundesarbeitsministerium Dank schuldig sind, daß es uns trotz der Arbeiten, die vordringlich geleistet werden mußten, jetzt auch dieses Gesetz im Entwurf vorgelegt hat und daß wir in der Lage sind, in Kürze dieses Gesetz weiterzuberaten und der Entscheidung zuzuführen.
Ich beantrage, den Entwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik zur weiteren Beratung zuzuweisen.