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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 260. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 12633 260. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12635D Mitteilung betr. Wahl des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in den Aufsichtsrat der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft 12636A Kleine Anfrage Nr. 329 der Fraktion der SPD betr. Finanzlage der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 4232, 4259 der Drucksachen) 12636A Zwischenbescheid über die Schritte der Bundesregierung betr. Europäischer Post- und Fernmeldeverein (Nr. 4264 der Drucksachen) 12636A Bericht des Bundeskanzlers über den Wiederaufbau der Werften an der Unterweser und am Jadebusen (Nr. 4265 der Drucksachen) 12636B Änderungen der Tagesordnung 12636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4194 der Drucksachen) 12636B Brandt (SPD), Antragsteller 12636B, 12642A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 12638A Lemmer (CDU) 12638C Dr. Henn (FDP) 12639C Fisch (KPD) 12640A Walter (DP) 12641B Neumann (SPD) 12643A Beschlußfassung 12644B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder u. Gen. betr. Beschleunigung der wohnlichen Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge durch Auftragsvergebung von Fertighäusern an die notleidende holzverarbeitende Industrie Ostbayerns (Nr. 4211 der Drucksachen) . . 12644C Dr. Solleder (CSU), Antragsteller 12644D, 12646B Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 12645B Dr. Atzenroth (FDP) 12645C Behrisch (SPD) 12645D Lücke (CDU) 12646B D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 12646B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12646D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Aufhebung von Preisvorschriften auf dem Gebiete des Grundstücksverkehrs (Nr. 4192 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 859) . . . 1264'7A Jacobi (SPD), Anfragender 12647A, 12653B 12655D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12648C, 12655A Lücke (CDU) 12650C Wirths (FDP) 12652B Beschlußfassung 12656B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12656B Kunze (CDU), Antragsteller 12656C, 12659A Ohlig (SPD) 12657A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12658A Dr. Atzenroth (FDP) 12658C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 12660A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) (Nr. 4201 der Drucksachen) 12660B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 12660B Dr. Schellenberg (SPD) 12661C Frau Kalinke (DP) 12664B Horn (CDU) 12665C, 12666A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12666A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Nr. 4210 der Drucksachen) 12666B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 12666B Kohl (Stuttgart) (KPD) 12667D Dr. Preller (SPD) 12668C Arndgen (CDU) 12669D Dr. Atzenroth (FDP) 12670B Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12670C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4208 der Drucksachen, Umdruck Nr. 869) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 870) sowie mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4164 der Drucksachen) 12670C Schüttler (CDU): als Berichterstatter 12670C als Abgeordneter 12673C Willenberg (FU) : als Berichterstatter 12671B, D als Abgeordneter 12676C Frau Korspeter (SPD) 12672A Renner (KPD) 12672D, 12677A Frau Kalinke (DP) . . 12675A, 12678A Dannebom (SPD) 12676A Richter (Frankfurt) (SPD) . 12677C, 12678C Arndgen (CDU) 12677D, 12679A Lenz (CDU) 12679B Abstimmungen . . . 12675D, 12676D, 12679B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen . . . 12679C, 12680C, 12681B, 12694 Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP/DPB und des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3837, 3845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4166 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 851, zu 851, 856 [neu]) . . . . 12679C Becker (Pirmasens) (CDU): als Berichterstatter 12679D als Abgeordneter 12682B Renner (KPD) 12680C Freidhof (SPD) 12681C Frau Kalinke (DP) 12682D Meyer (Hagen) (SPD) (schriftliche Begründung) 12692 Abstimmungen 12683B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4218 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4217 der Drucksachen) 12683C Abstimmungen 12683D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; Änderungsantrag Umdruck Nr. 871 12636D, 12684A Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 12684A Abstimmung 12685A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen) 12685A Dr. Amelunxen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 12685B Dr. Kleindinst (CSU) 12686D Dr. Arndt (SPD) 12687B Dr. Reismann (FU) 12688D Gaul (FDP) 12689B Gundelach (KPD) 12689D Farke (DP) 12690B Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12690B Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß 12690D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 13. März 1953 betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX (Nr. 4214 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Haushaltsausschuß 12690D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12691A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abg. Dr. Oesterle und Aumer (Nr. 4256 der Drucksachen) 12691A Ritzel (SPD), Berichterstatter 12691A Beschlußfassung 12691B Persönliche Erklärung: Neumann (SPD) 1269113 Nächste Sitzung 12691D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck zu Nr. 851) 12692 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 4164, 3961 der Drucksachen) 12694 Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 260. Sitzung Schriftliche Begründung (zu Umdruck Nr. 851) des Abgeordneten Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck Nr. 851, Nrn. 4166, 3837, 3845 der Drucksachen) Die SPD-Fraktion stellt aus grundsätzlichen Erwägungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge den Antrag, dem Gesetz in § 1 einen Abs. 2 folgenden Wortlautes anzufügen: Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente gewährt werden würde, nicht auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Wir stellen mit dieser Forderung, durch die wir u. a. auch die Freigrenze für Unfallrentenbezieher ansprechen, unseren Urantrag wieder her. Das System der Bildung von Freigrenzen zur Vermeidung von sozialen Härten beim Bezug von mehreren Leistungen ist nicht neu; es sei auf Art. 8 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 hingewiesen, wo in § 5 eine Erweiterung der Freigrenzen auf 25 Mark zugunsten aller Berechtigten, deren Renten nach § 1274 RVO zum Ruhen gebracht wurden, erfolgte. Nach § 23 des Ausbaugesetzes vom 21. Dezember 1937 wurde die Freigrenze für Versorgungsempfänger sogar von 25 auf 50 Mark erhöht. Nach der Grundbetragstabelle in § 31 des Bundesversorgungsgesetzes würde dieser Satz der Freigrenze bei Bezug von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung für Beschädigte von 70 bis 80 % entsprechen. Ich darf hervorheben, daß die Freigrenze von 25 Mark beim Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten aus der Sozialversicherung auch heute noch rechtsgültig ist für das Ruhen aller alten Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1932 festgesetzt wurden. Die Bestimmung beruht auf § 1 des Gesetzes zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversicherung vom 3. August 1939. Ein analoger Fall lag auch nach § 112 AVAVG alter Fassung vor. Der anrechnungsfreie Betrag bei Beschädigtenrenten betrug danach 25 RM und bei Renten der Sozialversicherung, wozu auch die Unfallrente zählt, 15 RM. Nach den heute noch geltenden Bestimmungen beträgt die Freigrenze beim Bezug von Alfu wöchentlich 6 DM. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Der SPD-Antrag verfolgt den Zweck, für die Bezieher von Alfu, die daneben eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze zu schaffen, die nunmehr auf die Sätze der Grundrente nach § 31 BVG einheitlich festgelegt werden soll. Diese Freigrenze ist für alle Bezieher von Unfallrenten nicht ein gleich hoher Betrag, sondern verändert sich entsprechend den Prozentsätzen der Erwerbsminderung in der Unfallversicherung, deckt sich aber mit den Grundrenten nach § 31 BVG. An dieser Stelle der Betrachtung sei herausgestellt, daß uns jeder Gedanke fernliegt, die Unfallgeschädigten gegen die Kriegsgeschädigten auszuspielen. Solchen Argumenten werden wir aus einer Reihe von Gründen niemals stattgeben, obwohl der Unfallgeschädigte sehr stark in vielen Fällen benachteiligt ist und von unserer Seite des öfteren als „Stiefkind der Gesetzgebung" bezeichnet wurde. Für den SPD-Antrag sind folgende Gründe entscheidend: 1. Die Höhe der Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung richtet sich nach dem Gesetz vom 29. März 1951 nach dem Arbeitsentgelt. 2. Der in seiner Arbeitskraft herabgeminderte Unfallrentner wird daher in der Regel mit geringer entlohnten Arbeiten beschäftigt. Bei Arbeitslosigkeit ist daher seine Unterstützung niedriger als bei gesunden, in ihrer Arbeitskraft nicht beschränkten Arbeitern. Durch die Anrechnung der Alfu ist der unfallgeschädigte Arbeiter doppelt geschädigt. 3. Der in seiner Arbeitskraft beschränkte Unfallgeschädigte findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heute schlechter eine Beschäftigung als der Gesunde. Er unterliegt auch häufiger der Arbeitslosigkeit. Die Anrechnung seiner Unfallrente auf die Alfu ist auch aus diesem Grunde sozial ungerecht, und der Einwand, der Schwerbeschädigte hätte Kündi- gungsschutz, ist nicht stichhaltig, da wir in der Praxis das Gegenteil feststellen. 4. Der Prozentsatz der Schwerbeschädigten ist bei allen Arbeitsämtern bedeutend höher als der der gesunden Beschäftigten. Diese und andere Gründe sind an keiner Stelle so überzeugend zusammengestellt wie in der bekannten Entscheidung des Oberversicherungsamts Schleswig vom 24. September 1951, die besagt, daß die Grundrente beim Bezug von Alfu anrechnungsfrei ist. Dies wird j a nun durch das neue Gesetz für das Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Unfallrente wird als Ausgleich für den erlittenen Arbeitsunfall gewährt, da in den meisten Fällen ein erhöhter Aufwand eingetreten ist. Die frühere Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts in Arbeitslosensachen forderte, daß nur die tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwendungen anrechnungsfrei bleiben. Hinter diesen Rechtsstandpunkt will doch wohl niemand zurück, und man muß darüber hinaus erkennen, daß ein Beharren auf einem solchen Rechtsstandpunkt unüberwindliche Hindernisse in bezug auf einen Einzelnachweis schafft. Es müßten dann bei jedem einzelnen unfallgeschädigten Arbeitslosen die jeweils verschiedene Körperverletzung und deren vielfältige Auswirkung ermittelt werden. Wird die Freigrenze in der vorgeschlagenen Form festgelegt, erreicht sie praktisch die Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daß diese Forderung sozial gerecht ist, beweist auch die Stellungnahme des Präsidenten des Soforthilfeamts, der angeordnet hat, daß die Grundrente anrechnungsfrei ist. Durch die Annahme des Antrags Umdruck Nr. 851 würde das Haus, das des öfteren den Unfallrentner benachteiligt hat, diesem zu seinem Recht verhelfen. Der Unfallrentner ist durch seinen Arbeitsunfall, den er sich ja nicht willkürlich, sondern meist im Interesse der Allgemeinheit zugezogen hat, meist ohne seine Schuld einer längeren Arbeitslosigkeit unterworfen. Aus diesem Grunde ist ihm eine kleine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, die Verbesserung seines Konsums, den man ja allgemein heben will, zu gönnen. Da durch eine Annahme auch den Kindern der Betroffenen geholfen wird, die nichts dafür können, daß ihr Vater einen Unfall erlitten hat, ersuchen wir um die Zustimmung des ganzen Hauses. Hagen i. W., den 31. März 1953 Meyer (Hagen) Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen) - (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Dr. Henle beurlaubt Albers entschuld. Hilbert Nein Arndgen Nein Höfler entschuld. Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Nein Holstein) — Hoogen Ja Bauereisen Nein Hoppe — Bauknecht Nein Dr. Horlacher enthalten Dr. Baur (Württemberg) . Nein Horn Nein Bausch Nein Huth Nein Becker (Pirmasens)... . Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund).. . . — Junglas Nein Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano entschuld. Kaiser Ja Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen .. . enthalten Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kemmer — Brookmann Nein Kemper — Dr. Bucerius Nein Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf entschuld. Dr. Edert entschuld. Kühling Nein Dr. Ehlers Nein Kuntscher enthalten Ehren Nein Kunze Nein Eplée enthalten Dr. Laforet Nein Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach Ja Leibfried Nein Even Ja Lenz Ja Feldmann krank Leonhard Nein Dr. Fink entschuld. Lücke Nein Dr. Frey entschuld. Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein berg Nein Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . enthalten Mensing krank Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Ja Gerns . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn).. . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann Ja Giencke Nein Naegel entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Ja Gockeln entschuld. Neuburger — Dr. Götz entschuld. Nickl Nein Frau Dr. Gröwel entschuld. Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther entschuld. Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel entschuld. Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Ja Pelster entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Brünen Ja Dr. Pferdmenges ... . Nein Cramer Ja Frau Dr. Probst ... . enthalten Dannebom Ja Dr. Pünder Diel Ja Raestrup Nein Frau Döhring .... Ja Rahn....... . Nein Eichler Ja Frau Dr. Rehling .. . Nein Ekstrand Ja Frau Rösch Nein Erler ........ Ja Rümmele Ja Faller - Ja Sabel Nein Franke Ja Schäffer — Freidhof..... . Ja Scharnberg Nein Freitag...... . Ja Dr. Schatz enthalten Geritzmann.... . Ja Schill Nein Gleisner Ja Schmitt (Mainz) Nein Görlinger..... . Ja Schmitz enthalten Graf....... . Ja Schmücker... Nein Dr. Greve..... . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt Dr. Gülich..... . Ja Schüttler Nein Happe...... . Ja Schütz entschuld. Heiland...... . Ja Schuler Nein Hennig...... . Ja Schulze-Pellengahr .. . Ja Henßler...... . krank Dr. Semler — Herrmann Ja Dr. Serres entschuld. Hoecker Ja Siebel Nein Höhne — Dr. Solleder Nein Frau Dr. Hubert ... . Ja Spies Nein Imig....... . Ja Graf von Spreti ... entschuld. Jacobi Ja Stauch enthalten Jacobs Ja Frau Dr. Steinbiß .. Nein Jahn Storch — Kalbfell.. . entschuld. Strauß Nein Struve...... . Nein Kalbitzer.... . Ja Frau Keilhack.. . Ja Stücklen.. Nein Keuning Ja Dr. Vogel Nein Kinat....... . Ja Wacker Ja Frau Kipp-Kaule.. . Ja Wackerzapp enthalten Dr. Koch entschuld. Dr. Wahl Nein Frau Korspeter ... . Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Kreyssig Ja Dr. Weiß Nein Kriedemann.... . beurlaubt Winkelheide Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling Lange Ja Lausen entschuld. SPD Frau Lockmann.. Ja Ludwig Ja Frau Albertz Ja Dr. Luetkens .... . Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner Ja Dr. Arndt Ja Meitmann Ja Arnholz Ja Mellies Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten Ja Baur (Augsburg) Ja Mertins Ja Bazille Ja Meyer (Hagen) beurlaubt Behrisch.... Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule .. . Ja Dr. Bergstraeßer .. entschuld. Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer entschuld. Bettgenhäuser... . Ja Moosdorf — Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen)... . entschuld. Blachstein Ja Müller (Worms)... . Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg).. . Ja Bromme entschuld. Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Kühn Nein Ollenhauer Ja Dr. Leuze Nein Paul (Württemberg) . . . . Ja Dr. Luchtenberg Nein Peters Ja Margulies Nein Pohle Ja Mauk entschuld. Dr. Preller Ja Dr. Mende entschuld. Priebe Ja Dr. Miessner krank Reitzner Ja Neumayer — Richter (Frankfurt)... . Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander Ja Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher krank Frau Schanzenbach . . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Revenstorff Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Ja Dr. Schneider entschuld. Schoettle Ja Stahl — Segitz Ja Stegner Nein Seuffert Ja Dr. Trischler Nein Stech Ja d e Vries Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle Ja Wit the Nein Striebeck entschuld. Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Tenhagen Ja Ahrens . • Nein Troppenz Ja Eickhoff — Dr. Veit entschuld. Ewers beurlaubt Wagner Ja Farke Nein Wehner Ja Dr. Fricke entschuld. Wehr Ja Hellwege — Weinhold Ja Jaffe Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner entschuld. Kuhlemann — Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad Nein Wönner entschuld. Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Nein Schuster — FDP Dr. Seebohm — Tobaben — Dr. Atzenroth Nein Walter — Dr. Becker (Hersfeld).. . — Wittenburg — Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Dr. Zawadil Blücher — Dannemann Nein FU Dr. Dehler Nein Dirscherl -- Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) ... . Ja Euler Nein Dr. Besold entschuld. Fassbender Nein Clausen Ja Dr. Friedrich Nein Dr. Decker ....... . Ja Frühwald krank Determann entschuld. Funcke entschuld. Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar).. . Ja Dr. von Golitschek... . Nein Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl. Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann — Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger Ja Jaeger (Essen) entschuld. Volkholz Ja Juncker Nein Wartner Ja Dr. Kneipp Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski . . . enthalten Agatz entschuld. Bodensteiner entschuld. Fisch Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Ja Gundelach Ja Freudenberg entschuld. Harig Ja Fröhlich Ja Kohl (Stuttgart) Ja Frommhold ..... . — Müller (Frankfurt)... . Ja Goetzendorff.... . — Niebergall Ja Hedler Ja Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . enthalten Paul (Düsseldorf) entschuld. Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer...... . — Renner Ja Loritz entschuld. Rische entschuld. Müller (Hannover) .. . — Frau Strohbach Ja Dr. Ott entschuld. Frau Thiele entschuld. Reindl enthalten Schmidt (Bayern).. Nein Fraktionslos von Thadden — Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer krank Wallner enthalten Bahlburg — Frau Wessel entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen... 297 Davon: Ja 157 Nein 123 Stimmenthaltung... . 17 Zusammen wie oben... . 297 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr. Friedensburg... . beurlaubt Dr. Schellenberg. . Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) . entschuld. Lemmer Ja Schröter (Berlin)... . Ja Frau Dr. Maxsein... . — Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns enthalten FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Königswarter... . Ja Frau Dr. Mulert... . Nein Löbe Ja Dr. Reif entschuld. Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen... . 15 Davon: Ja... 9 Nein...... . 5 Stimmenthaltung... 1 Zusammen wie oben 15
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie aus der Überschrift des Gesetzentwurfs hervorgeht, soll das Gesetz in erster Linie die Grundlage für die Errichtung eines Bundesversicherungsamtes schaffen. Schon der Name dieses Amtes läßt erkennen, daß es eine Nachfolgebehörde des früheren Reichsversicherungsamtes sein soll, jener
    Institution, die aus der Geschichte der deutschen I Sozialversicherung nicht wegzudenken ist und deren Name weit über die Grenzen Deutschlands hinaus einen guten Klang hatte.
    Deutschland hat mit den in der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 angekündigten Sozialversicherungsgesetzen, die vom Jahre 1883 an ergingen, sozialpolitisches Neuland betreten. Wenn der schwierige Weg in dieses Neuland von den Anfängen bis zum heutigen Stand mit seinen umfassenden Leistungen zu Erfolgen geführt hat, die man in der Welt anerkannt hat, so hatte das Reichsversicherungsamt hieran einen sehr bedeutenden Anteil. Bereits durch das Unfallversicherungsgesetz von 1884 geschaffen, hat es durch seine Tätigkeit als oberste Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde der Sozialversicherung nicht nur die Auslegung der Sozialversicherungsgesetze und ihre Handhabung maßgeblich gesteuert, sondern auch durch seinen aus reichen Erfahrungen fließenden Rat die Fortentwicklung der Gesetzgebung in gutem Sinne beeinflußt. Mustergültig war die Führung der dem Reichsversicherungsamt übertragenen großen Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Führung der Aufsicht über die Versicherungsträger, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Betriebsunfällen und Berufskrankheiten, der Maßnahmen im Hinblick auf die vorbeugende Gesundheitsfürsorge und für die Ausgestaltung des Heilverfahrens, die Durchführung der umfangreichen und unentbehrlichen Statistik und die Abwicklung des Gemeinlastverfahrens in der Rentenversicherung. Die guten Ergebnisse dieser bedeutsamen Verwaltungsarbeit wirken sich heute noch aus.
    Nach dem Zusammenbruch wurde das Reichsversicherungsamt stillgelegt. Damit fiel es sowohl als oberste Instanz in der Rechtsprechung aus, als auch konnten die ihm gesetzlich zugewiesenen mannigfachen Aufgaben der Verwaltung, insbesondere der Aufsichtsführung über die Sozialversicherungsträger, nicht mehr wahrgenommen werden. Nur das Land Bayern und das frühere Land Württemberg-Baden haben diesem fühlbaren Mangel durch die Errichtung von Landesversicherungsämtern abgeholfen, denen die Aufgaben und Befugnisse des Reichsversicherungsamts für das Gebiet des Landes übertragen wurden.
    Neben der bevorstehenden Neuordnung der Rechtsprechung durch das Sozialgerichtsgesetz ist daher die Lücke zu schließen, die durch die Stilllegung des Reichsversicherungsamts auf dem umfangreichen Gebiet der Beaufsichtigung und Verwaltung der Sozialversicherung entstanden ist. Dies kann der Natur der Sache nach nur durch Errichtung eines an die Stelle des Reichsversicherungsamts tretenden Bundesversicherungsamts geschehen.
    Der Gesetzentwurf sieht allerdings nicht vor, daß der Aufsicht des Bundesversicherungsamts all die Versicherungsträger unterstehen, die unter der Aufsicht des Reichsversicherungsamts gestanden haben. Dem föderalistischen Aufbau des Bundes entsprechend sollen nur die bundesunmittelbaren Versicherungsträger der Aufsicht des Bundesversicherungsamts unterliegen. Damit wird immerhin ein Mittelpunkt der Aufsicht, die jetzt von den Ländern und dementsprechend unter verschiedenen Gesichtspunkten ausgeübt wird, geschaffen, und von diesem Mittelpunkt aus wird es, wie zu hoffen ist, möglich sein, bei voller Wahrung der Rechte


    (Sauerborn)

    der Länder auf die anzustrebende Einheitlichkeit in der Handhabung der Aufsicht hinzuwirken.
    Das Bundesversicherungsamt soll auch das Bundesarbeitsministerium entlasten. Dieses hat zwar bisher die dem Bund zustehenden Aufsichtsrechte im wesentlichen den Ländern zur Wahrnehmung übertragen; jedoch hat es besonders auf den Gebieten der Haushalts- und Rechnungsführung, der Statistik und der betrieblichen Altersfürsorge sich umfangreicher Aufgaben annehmen müssen, deren Verrichtung es in seiner eigentlichen Hauptaufgabe, der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, behindert hat.
    Die Sozialversicherungsgesetzgebung des Bundes war bisher wegen der notwendigen Anpassung an die geänderten Lebensbedingungen in erster Linie darauf gerichtet, die Versicherungsleistungen zu erhöhen. Die Erfolge, die hierbei erzielt worden sind, sind noch immer viel zu wenig bekannt. Sie haben dazu geführt, daß z. B. der Durchschnittsbetrag aller heute laufenden Invalidenrenten seit dem Jahre 1949 von 43,55 DM im Monat auf 78,30 DM im Monat, also um rund 80 v. H., erhöht worden ist, der Durchschnittsbetrag aller heute laufenden Ruhegelder aus der Angestelltenversicherung in der gleichen Zeit von 77,65 DM im Monat auf 121,15 DM im Monat, also um rund 56 v. H., gestiegen ist.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Was hat das mit dem Gesetz zu tun, Herr Staatssekretär?)

    — Das kommt sofort. Das werden Sie sofort hören, was das damit zu tun hat. — Die Behandlung der organisatorischen Fragen der Sozialversicherung mußte wegen dieser Dinge in der Gesetzgebung des Bundes bisher zurückstehen. Hier ist deswegen noch Wichtiges nachzuholen, und damit macht der vorliegende Gesetzentwurf den Anfang.
    Im einzelnen ist zu dem Gesetzentwurf noch zu bemerken: Als Sitz des Bundesversicherungsamts ist der Sitz des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen, weil nur so die beste und engste Zusammenarbeit zwischen beiden Behörden gewährleistet ist, die im Interesse der Sache notwendig ist.
    Die Kernfrage des Entwurfs ist jedoch die Verteilung der Verwaltungsaufgaben des früheren Reichsversicherungsamts auf das künftige Bundesversicherungsamt einerseits und die Behörden der Länder andererseits. Der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung sah grundsätzlich folgende Verteilung vor:
    a) Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger, d. h. die Versicherungsträger, deren Bereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, steht dem Bundesversicherungsamt zu, die Aufsicht über die landesunmittelbaren Versicherungsträger, d. h. die Versicherungsträger, deren Bereich sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, steht den Behörden der Länder zu.
    b) Die sonstigen Verwaltungsaufgaben des früheren Reichsversicherungsamts gehen grundsätzlich auf das Bundesversicherungsamt über und stehen den Behörden der Länder nur insoweit zu, als es sich um landesunmittelbare Versicherungsträger handelt und die Aufgaben in dem Katalog des § 3 Abs. 3 aufgezählt sind.
    Dieser Verteilung lag die Absicht zugrunde, die überregionale Regelung derjenigen Angelegenheiten, die überregional zu regeln notwendig oder doch zweckmäßig ist, weitgehend zu sichern.
    Der Bundesrat hat geglaubt, gegen diese Verteilung der sonstigen Verwaltungsaufgaben rechtliche Bedenken erheben zu müssen. Nach seiner Auffassung stellt es eine verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung dar, wenn dem Bundesversicherungsamt die Verwaltungsbefugnisse des früheren Reichsversicherungsamts auch insoweit, als es sich um landesunmittelbare Versicherungsträger handelt, grundsätzlich übertragen werden und den Behörden der Länder nur die in einem Katalog aufgeführten Befugnisse verbleiben. Er hat deshalb vorgeschlagen, die sonstigen Verwaltungsaufgaben des früheren Reichsversicherungsamts dem Bundesversicherungsamt insoweit zu übertragen, als es sich um bundesunmittelbare Versicherungsträger handelt, dagegen den Behörden der Länder insoweit, als es sich um landesunmittelbare Versicherungsträger handelt und diese Aufgaben dem Bundesversicherungsamt nicht ausdrücklich übertragen werden.
    Obwohl die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrats nicht in vollem Umfange zu teilen vermag, hat sie doch geglaubt, ihnen soweit als möglich Rechnung tragen zu sollen. Sie hat deshalb an ihrem ursprünglichen Entwurf nicht festgehalten. Sie muß aber andererseits nach wie vor entscheidendes Gewicht darauf legen, daß bei denjenigen Verwaltungsaufgaben des früheren Reichsversicherungsamts, die nicht danach aufgeteilt werden können, ob es sich um bundesunmittelbare oder landesunmittelbare Versicherungsträger handelt, deren überregionale Regelung vielmehr unbedingt notwendig ist, die Regelung durch das Bundesversicherungsamt sichergestellt ist. Sie hat deshalb in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrats zum Ausdruck gebracht, die Verteilung der Verwaltungsaufgaben des früheren Reichsversicherungsamts außerhalb der Aufsichtsführung soll in der Weise vorgenommen werden, daß sie dem Bundesversicherungsamt übertragen werden, soweit es sich bei ihnen nicht nur um landesunmittelbare Versicherungsträger handelt. Hierbei spielte auch die Erwägung eine Rolle, daß es nicht möglich sein wird, die Befugnisse, deren überregionale Ausübung unbedingt notwendig ist, wirklich erschöpfend einzeln aufzuzählen.
    Das neue Bundesversicherungsamt wird, wenn der Gesetzentwurf zustande kommt und wenn es der Tradition seines großen Vorgängers, des Reichsversicherungsamts, folgen wird, wesentlich zu einem weiteren erfolgreichen Ausbau der deutschen Sozialversicherung beitragen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache zur ersten Beratung. Wortmeldungen? — Das Wort hat Herr Abgeordneter Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, daß für dieses Gesetz das gleiche Urteil zutrifft, das Herr Kollege Schellenberg für das vorhergehende Gesetz geprägt hat, daß nämlich dieses Gesetz längst fällig gewesen ist. Nach meiner festen Überzeugung hätte es auch ohne Schwierigkeiten von seiten des Bundesarbeitsministeriums diesem Bundestag längst vorgelegt werden können; denn es ist doch unbestritten, daß es in seinem Gesamtaufbau nur in wenigen Punkten von dem früheren Reichsversicherungsamt abweicht. Das Vorbild war also zweifellos gegeben. Es wäre aber nach meiner Überzeugung eine Frage der Zweckmäßigkeit ge-


    (Kohl [Stuttgart])

    Wesen, zu gleicher Zeit mit diesem Gesetz auch die Frage der Errichtung von Sozialgerichten zu erledigen, da zweifelsohne die Schaffung einer Aufsichtsbehörde und die klare Abgrenzung ihres Tätigkeitsgebiets mit der Sozialgerichtsbarkeit eng verbunden ist. Wer aber den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung kennt, wer sich über die Gründe der Zurückhaltung eines solchen Gesetzes im klaren ist — man versucht auch dort, ähnlich wie in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit, den Berufsrichtern den Vorrang gegenüber den alten und erfahrenen Sozialpraktikern zu geben —, der wird verstehen, daß dieser Entwurf nicht zur gleichen Zeit dem Bundestag vorgelegt wurde. Die Einfügung der Sozialgerichtsbarkeit in die allgemeine Gerichtsbarkeit wird — darüber müssen Sie sich im klaren sein — mit Recht zu heftigen Auseinandersetzungen führen.
    Man muß zu diesem Gesetzentwurf, obschon man ihn bejaht, trotzdem einige kritische Bemerkungen machen, weil auch hier eine Tendenz vorhanden ist, die in ihrem wesentlichsten Kern nicht als fortschrittlich, sondern als rückschrittlich anzusprechen ist. Ich führe das besonders charakteristische Beispiel des § 5 an, der sich mit der Änderung einiger Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung beschäftigt. Das gilt beispielsweise von § 878, der sich mit der Zuständigkeit der Aufsichtsbeamten beschäftigt, in dem gewisse Voraussetzungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit gesetzlich geregelt werden.
    Diese Änderungen erscheinen uns nach zwei verschiedenen Gesichtspunkten hin als politisch so wertvoll, daß man einiges dazu sagen muß. Die alte Bestimmung der Reichsversicherungsordnung spricht in ihrem § 878 ausdrücklich davon, daß — neben dem Recht der Prüfung des Betriebes — auch während der Betriebszeit den Prüfungsbeamten Bücher und Listen zur Einsicht vorzulegen sind. Ich weiß aus Erfahrung, daß gerade diese Bestimmung der Reichsversicherungsordnung von den Unternehmern immer auf das schärfste bekämpft worden ist, weil gerade durch die Einsichtnahme Mißstände aufgedeckt werden konnten, deren Verschleierung nach dem jetzt vorliegenden Entwurf nun endgültig möglich ist. Die Unternehmer wünschen im Betrieb keine Einsichtnahme. Sie wünschen allein Herr im Hause zu sein.
    Daß diese Regierung dem Unternehmer in einer solch entscheidenden Frage entgegenkommt, entspricht ihrer gesamten politischen Willensbildung. Bei der zweiten Lesung wird die Möglichkeit bestehen, einige Änderungen dazu zu verlangen.
    Man geht sogar noch weiter und verlangt die Streichung des Abs. 2, der die Strafbestimmungen für die Verweigerung der Einsichtnahme enthält, so daß den Unternehmern Tür und Tor geöffnet ist, in ihren Betrieben die Aufsichtsbehörden hinter das Licht zu führen.
    Wir sind der Meinung, daß sogar eine Änderung der Bestimmung des § 878 im fortschrittlichen Sinne dahingehend am Platz gewesen wäre, den Betriebsrat mit einzuschalten, der zweifelsohne die Verhältnisse im Betrieb am besten und genauesten kennt und zu dem die Arbeiter bei Nichtbeachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften in erster Linie kommen. Weder im Betriebsverfassungsgesetz, das ja von Ihnen so gelobt wird, noch in anderen Gesetzen ist dieses Recht des Betriebsrats ausdrücklich festgelegt. Wir werden auch hier
    Gelegenheit nehmen, bei der zweiten Lesung dieses Gesetzes einen dementsprechenden Antrag einzureichen.
    Wir wünschen aber auch — das möchte ich abschließend sagen — bei diesem Gesetz weitestgehende Aufrechterhaltung der ländermäßigen Bedingungen.