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ID0126005400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 260. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 12633 260. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12635D Mitteilung betr. Wahl des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in den Aufsichtsrat der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft 12636A Kleine Anfrage Nr. 329 der Fraktion der SPD betr. Finanzlage der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 4232, 4259 der Drucksachen) 12636A Zwischenbescheid über die Schritte der Bundesregierung betr. Europäischer Post- und Fernmeldeverein (Nr. 4264 der Drucksachen) 12636A Bericht des Bundeskanzlers über den Wiederaufbau der Werften an der Unterweser und am Jadebusen (Nr. 4265 der Drucksachen) 12636B Änderungen der Tagesordnung 12636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4194 der Drucksachen) 12636B Brandt (SPD), Antragsteller 12636B, 12642A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 12638A Lemmer (CDU) 12638C Dr. Henn (FDP) 12639C Fisch (KPD) 12640A Walter (DP) 12641B Neumann (SPD) 12643A Beschlußfassung 12644B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder u. Gen. betr. Beschleunigung der wohnlichen Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge durch Auftragsvergebung von Fertighäusern an die notleidende holzverarbeitende Industrie Ostbayerns (Nr. 4211 der Drucksachen) . . 12644C Dr. Solleder (CSU), Antragsteller 12644D, 12646B Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 12645B Dr. Atzenroth (FDP) 12645C Behrisch (SPD) 12645D Lücke (CDU) 12646B D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 12646B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12646D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Aufhebung von Preisvorschriften auf dem Gebiete des Grundstücksverkehrs (Nr. 4192 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 859) . . . 1264'7A Jacobi (SPD), Anfragender 12647A, 12653B 12655D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12648C, 12655A Lücke (CDU) 12650C Wirths (FDP) 12652B Beschlußfassung 12656B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12656B Kunze (CDU), Antragsteller 12656C, 12659A Ohlig (SPD) 12657A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12658A Dr. Atzenroth (FDP) 12658C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 12660A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) (Nr. 4201 der Drucksachen) 12660B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 12660B Dr. Schellenberg (SPD) 12661C Frau Kalinke (DP) 12664B Horn (CDU) 12665C, 12666A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12666A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Nr. 4210 der Drucksachen) 12666B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 12666B Kohl (Stuttgart) (KPD) 12667D Dr. Preller (SPD) 12668C Arndgen (CDU) 12669D Dr. Atzenroth (FDP) 12670B Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12670C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4208 der Drucksachen, Umdruck Nr. 869) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 870) sowie mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4164 der Drucksachen) 12670C Schüttler (CDU): als Berichterstatter 12670C als Abgeordneter 12673C Willenberg (FU) : als Berichterstatter 12671B, D als Abgeordneter 12676C Frau Korspeter (SPD) 12672A Renner (KPD) 12672D, 12677A Frau Kalinke (DP) . . 12675A, 12678A Dannebom (SPD) 12676A Richter (Frankfurt) (SPD) . 12677C, 12678C Arndgen (CDU) 12677D, 12679A Lenz (CDU) 12679B Abstimmungen . . . 12675D, 12676D, 12679B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen . . . 12679C, 12680C, 12681B, 12694 Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP/DPB und des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3837, 3845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4166 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 851, zu 851, 856 [neu]) . . . . 12679C Becker (Pirmasens) (CDU): als Berichterstatter 12679D als Abgeordneter 12682B Renner (KPD) 12680C Freidhof (SPD) 12681C Frau Kalinke (DP) 12682D Meyer (Hagen) (SPD) (schriftliche Begründung) 12692 Abstimmungen 12683B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4218 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4217 der Drucksachen) 12683C Abstimmungen 12683D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; Änderungsantrag Umdruck Nr. 871 12636D, 12684A Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 12684A Abstimmung 12685A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen) 12685A Dr. Amelunxen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 12685B Dr. Kleindinst (CSU) 12686D Dr. Arndt (SPD) 12687B Dr. Reismann (FU) 12688D Gaul (FDP) 12689B Gundelach (KPD) 12689D Farke (DP) 12690B Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12690B Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß 12690D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 13. März 1953 betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX (Nr. 4214 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Haushaltsausschuß 12690D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12691A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abg. Dr. Oesterle und Aumer (Nr. 4256 der Drucksachen) 12691A Ritzel (SPD), Berichterstatter 12691A Beschlußfassung 12691B Persönliche Erklärung: Neumann (SPD) 1269113 Nächste Sitzung 12691D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck zu Nr. 851) 12692 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 4164, 3961 der Drucksachen) 12694 Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 260. Sitzung Schriftliche Begründung (zu Umdruck Nr. 851) des Abgeordneten Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck Nr. 851, Nrn. 4166, 3837, 3845 der Drucksachen) Die SPD-Fraktion stellt aus grundsätzlichen Erwägungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge den Antrag, dem Gesetz in § 1 einen Abs. 2 folgenden Wortlautes anzufügen: Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente gewährt werden würde, nicht auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Wir stellen mit dieser Forderung, durch die wir u. a. auch die Freigrenze für Unfallrentenbezieher ansprechen, unseren Urantrag wieder her. Das System der Bildung von Freigrenzen zur Vermeidung von sozialen Härten beim Bezug von mehreren Leistungen ist nicht neu; es sei auf Art. 8 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 hingewiesen, wo in § 5 eine Erweiterung der Freigrenzen auf 25 Mark zugunsten aller Berechtigten, deren Renten nach § 1274 RVO zum Ruhen gebracht wurden, erfolgte. Nach § 23 des Ausbaugesetzes vom 21. Dezember 1937 wurde die Freigrenze für Versorgungsempfänger sogar von 25 auf 50 Mark erhöht. Nach der Grundbetragstabelle in § 31 des Bundesversorgungsgesetzes würde dieser Satz der Freigrenze bei Bezug von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung für Beschädigte von 70 bis 80 % entsprechen. Ich darf hervorheben, daß die Freigrenze von 25 Mark beim Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten aus der Sozialversicherung auch heute noch rechtsgültig ist für das Ruhen aller alten Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1932 festgesetzt wurden. Die Bestimmung beruht auf § 1 des Gesetzes zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversicherung vom 3. August 1939. Ein analoger Fall lag auch nach § 112 AVAVG alter Fassung vor. Der anrechnungsfreie Betrag bei Beschädigtenrenten betrug danach 25 RM und bei Renten der Sozialversicherung, wozu auch die Unfallrente zählt, 15 RM. Nach den heute noch geltenden Bestimmungen beträgt die Freigrenze beim Bezug von Alfu wöchentlich 6 DM. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Der SPD-Antrag verfolgt den Zweck, für die Bezieher von Alfu, die daneben eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze zu schaffen, die nunmehr auf die Sätze der Grundrente nach § 31 BVG einheitlich festgelegt werden soll. Diese Freigrenze ist für alle Bezieher von Unfallrenten nicht ein gleich hoher Betrag, sondern verändert sich entsprechend den Prozentsätzen der Erwerbsminderung in der Unfallversicherung, deckt sich aber mit den Grundrenten nach § 31 BVG. An dieser Stelle der Betrachtung sei herausgestellt, daß uns jeder Gedanke fernliegt, die Unfallgeschädigten gegen die Kriegsgeschädigten auszuspielen. Solchen Argumenten werden wir aus einer Reihe von Gründen niemals stattgeben, obwohl der Unfallgeschädigte sehr stark in vielen Fällen benachteiligt ist und von unserer Seite des öfteren als „Stiefkind der Gesetzgebung" bezeichnet wurde. Für den SPD-Antrag sind folgende Gründe entscheidend: 1. Die Höhe der Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung richtet sich nach dem Gesetz vom 29. März 1951 nach dem Arbeitsentgelt. 2. Der in seiner Arbeitskraft herabgeminderte Unfallrentner wird daher in der Regel mit geringer entlohnten Arbeiten beschäftigt. Bei Arbeitslosigkeit ist daher seine Unterstützung niedriger als bei gesunden, in ihrer Arbeitskraft nicht beschränkten Arbeitern. Durch die Anrechnung der Alfu ist der unfallgeschädigte Arbeiter doppelt geschädigt. 3. Der in seiner Arbeitskraft beschränkte Unfallgeschädigte findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heute schlechter eine Beschäftigung als der Gesunde. Er unterliegt auch häufiger der Arbeitslosigkeit. Die Anrechnung seiner Unfallrente auf die Alfu ist auch aus diesem Grunde sozial ungerecht, und der Einwand, der Schwerbeschädigte hätte Kündi- gungsschutz, ist nicht stichhaltig, da wir in der Praxis das Gegenteil feststellen. 4. Der Prozentsatz der Schwerbeschädigten ist bei allen Arbeitsämtern bedeutend höher als der der gesunden Beschäftigten. Diese und andere Gründe sind an keiner Stelle so überzeugend zusammengestellt wie in der bekannten Entscheidung des Oberversicherungsamts Schleswig vom 24. September 1951, die besagt, daß die Grundrente beim Bezug von Alfu anrechnungsfrei ist. Dies wird j a nun durch das neue Gesetz für das Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Unfallrente wird als Ausgleich für den erlittenen Arbeitsunfall gewährt, da in den meisten Fällen ein erhöhter Aufwand eingetreten ist. Die frühere Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts in Arbeitslosensachen forderte, daß nur die tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwendungen anrechnungsfrei bleiben. Hinter diesen Rechtsstandpunkt will doch wohl niemand zurück, und man muß darüber hinaus erkennen, daß ein Beharren auf einem solchen Rechtsstandpunkt unüberwindliche Hindernisse in bezug auf einen Einzelnachweis schafft. Es müßten dann bei jedem einzelnen unfallgeschädigten Arbeitslosen die jeweils verschiedene Körperverletzung und deren vielfältige Auswirkung ermittelt werden. Wird die Freigrenze in der vorgeschlagenen Form festgelegt, erreicht sie praktisch die Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daß diese Forderung sozial gerecht ist, beweist auch die Stellungnahme des Präsidenten des Soforthilfeamts, der angeordnet hat, daß die Grundrente anrechnungsfrei ist. Durch die Annahme des Antrags Umdruck Nr. 851 würde das Haus, das des öfteren den Unfallrentner benachteiligt hat, diesem zu seinem Recht verhelfen. Der Unfallrentner ist durch seinen Arbeitsunfall, den er sich ja nicht willkürlich, sondern meist im Interesse der Allgemeinheit zugezogen hat, meist ohne seine Schuld einer längeren Arbeitslosigkeit unterworfen. Aus diesem Grunde ist ihm eine kleine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, die Verbesserung seines Konsums, den man ja allgemein heben will, zu gönnen. Da durch eine Annahme auch den Kindern der Betroffenen geholfen wird, die nichts dafür können, daß ihr Vater einen Unfall erlitten hat, ersuchen wir um die Zustimmung des ganzen Hauses. Hagen i. W., den 31. März 1953 Meyer (Hagen) Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen) - (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Dr. Henle beurlaubt Albers entschuld. Hilbert Nein Arndgen Nein Höfler entschuld. Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Nein Holstein) — Hoogen Ja Bauereisen Nein Hoppe — Bauknecht Nein Dr. Horlacher enthalten Dr. Baur (Württemberg) . Nein Horn Nein Bausch Nein Huth Nein Becker (Pirmasens)... . Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund).. . . — Junglas Nein Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano entschuld. Kaiser Ja Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen .. . enthalten Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kemmer — Brookmann Nein Kemper — Dr. Bucerius Nein Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf entschuld. Dr. Edert entschuld. Kühling Nein Dr. Ehlers Nein Kuntscher enthalten Ehren Nein Kunze Nein Eplée enthalten Dr. Laforet Nein Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach Ja Leibfried Nein Even Ja Lenz Ja Feldmann krank Leonhard Nein Dr. Fink entschuld. Lücke Nein Dr. Frey entschuld. Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein berg Nein Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . enthalten Mensing krank Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Ja Gerns . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn).. . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann Ja Giencke Nein Naegel entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Ja Gockeln entschuld. Neuburger — Dr. Götz entschuld. Nickl Nein Frau Dr. Gröwel entschuld. Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther entschuld. Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel entschuld. Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Ja Pelster entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Brünen Ja Dr. Pferdmenges ... . Nein Cramer Ja Frau Dr. Probst ... . enthalten Dannebom Ja Dr. Pünder Diel Ja Raestrup Nein Frau Döhring .... Ja Rahn....... . Nein Eichler Ja Frau Dr. Rehling .. . Nein Ekstrand Ja Frau Rösch Nein Erler ........ Ja Rümmele Ja Faller - Ja Sabel Nein Franke Ja Schäffer — Freidhof..... . Ja Scharnberg Nein Freitag...... . Ja Dr. Schatz enthalten Geritzmann.... . Ja Schill Nein Gleisner Ja Schmitt (Mainz) Nein Görlinger..... . Ja Schmitz enthalten Graf....... . Ja Schmücker... Nein Dr. Greve..... . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt Dr. Gülich..... . Ja Schüttler Nein Happe...... . Ja Schütz entschuld. Heiland...... . Ja Schuler Nein Hennig...... . Ja Schulze-Pellengahr .. . Ja Henßler...... . krank Dr. Semler — Herrmann Ja Dr. Serres entschuld. Hoecker Ja Siebel Nein Höhne — Dr. Solleder Nein Frau Dr. Hubert ... . Ja Spies Nein Imig....... . Ja Graf von Spreti ... entschuld. Jacobi Ja Stauch enthalten Jacobs Ja Frau Dr. Steinbiß .. Nein Jahn Storch — Kalbfell.. . entschuld. Strauß Nein Struve...... . Nein Kalbitzer.... . Ja Frau Keilhack.. . Ja Stücklen.. Nein Keuning Ja Dr. Vogel Nein Kinat....... . Ja Wacker Ja Frau Kipp-Kaule.. . Ja Wackerzapp enthalten Dr. Koch entschuld. Dr. Wahl Nein Frau Korspeter ... . Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Kreyssig Ja Dr. Weiß Nein Kriedemann.... . beurlaubt Winkelheide Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling Lange Ja Lausen entschuld. SPD Frau Lockmann.. Ja Ludwig Ja Frau Albertz Ja Dr. Luetkens .... . Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner Ja Dr. Arndt Ja Meitmann Ja Arnholz Ja Mellies Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten Ja Baur (Augsburg) Ja Mertins Ja Bazille Ja Meyer (Hagen) beurlaubt Behrisch.... Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule .. . Ja Dr. Bergstraeßer .. entschuld. Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer entschuld. Bettgenhäuser... . Ja Moosdorf — Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen)... . entschuld. Blachstein Ja Müller (Worms)... . Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg).. . Ja Bromme entschuld. Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Kühn Nein Ollenhauer Ja Dr. Leuze Nein Paul (Württemberg) . . . . Ja Dr. Luchtenberg Nein Peters Ja Margulies Nein Pohle Ja Mauk entschuld. Dr. Preller Ja Dr. Mende entschuld. Priebe Ja Dr. Miessner krank Reitzner Ja Neumayer — Richter (Frankfurt)... . Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander Ja Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher krank Frau Schanzenbach . . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Revenstorff Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Ja Dr. Schneider entschuld. Schoettle Ja Stahl — Segitz Ja Stegner Nein Seuffert Ja Dr. Trischler Nein Stech Ja d e Vries Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle Ja Wit the Nein Striebeck entschuld. Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Tenhagen Ja Ahrens . • Nein Troppenz Ja Eickhoff — Dr. Veit entschuld. Ewers beurlaubt Wagner Ja Farke Nein Wehner Ja Dr. Fricke entschuld. Wehr Ja Hellwege — Weinhold Ja Jaffe Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner entschuld. Kuhlemann — Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad Nein Wönner entschuld. Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Nein Schuster — FDP Dr. Seebohm — Tobaben — Dr. Atzenroth Nein Walter — Dr. Becker (Hersfeld).. . — Wittenburg — Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Dr. Zawadil Blücher — Dannemann Nein FU Dr. Dehler Nein Dirscherl -- Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) ... . Ja Euler Nein Dr. Besold entschuld. Fassbender Nein Clausen Ja Dr. Friedrich Nein Dr. Decker ....... . Ja Frühwald krank Determann entschuld. Funcke entschuld. Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar).. . Ja Dr. von Golitschek... . Nein Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl. Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann — Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger Ja Jaeger (Essen) entschuld. Volkholz Ja Juncker Nein Wartner Ja Dr. Kneipp Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski . . . enthalten Agatz entschuld. Bodensteiner entschuld. Fisch Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Ja Gundelach Ja Freudenberg entschuld. Harig Ja Fröhlich Ja Kohl (Stuttgart) Ja Frommhold ..... . — Müller (Frankfurt)... . Ja Goetzendorff.... . — Niebergall Ja Hedler Ja Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . enthalten Paul (Düsseldorf) entschuld. Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer...... . — Renner Ja Loritz entschuld. Rische entschuld. Müller (Hannover) .. . — Frau Strohbach Ja Dr. Ott entschuld. Frau Thiele entschuld. Reindl enthalten Schmidt (Bayern).. Nein Fraktionslos von Thadden — Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer krank Wallner enthalten Bahlburg — Frau Wessel entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen... 297 Davon: Ja 157 Nein 123 Stimmenthaltung... . 17 Zusammen wie oben... . 297 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr. Friedensburg... . beurlaubt Dr. Schellenberg. . Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) . entschuld. Lemmer Ja Schröter (Berlin)... . Ja Frau Dr. Maxsein... . — Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns enthalten FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Königswarter... . Ja Frau Dr. Mulert... . Nein Löbe Ja Dr. Reif entschuld. Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen... . 15 Davon: Ja... 9 Nein...... . 5 Stimmenthaltung... 1 Zusammen wie oben 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Wir haben mit dem Kollegen Ohlig drei Jahre lang im Lastenausgleichsausschuß zusammengearbeitet. Ich bin aus diesem Grunde außerordentlich überrascht über die Schärfe, mit der er hier Ausführungen gemacht hat, die doch zum Teil absolut und objektiv unrichtig sind. Aus seinen Darstellungen muß der mit der Materie nicht Vertraute entnehmen, es handele sich hier darum, dem Lastenausgleichsfonds 100 Millionen DM zu entziehen.

    (Zuruf von der SPD: Was denn sonst?)

    Das ist doch nicht wahr, Herr Ohlig! Sie wissen ganz genau, daß der Tatbestand folgender ist. Bei der Kalkulation, die die Bundesregierung schon vor der Einbringung des Lastenausgleichsgesetzes aufgemacht hat, hat sie damit gerechnet, daß durch die Anrechnung selbsterlittener Schäden ein Ausfall von 100 Millionen entstehen würde. Dieser Ausfall entsteht nicht durch das Gesetz, das wir hier machen, sondern er war von vornherein in die ganze Berechnung der Grundlage, auf der dieses Gesetz aufbaut, einkalkuliert. In dem Gesetz, das hier vorgeschlagen wird, wird nur gefordert, daß über den Kreis hinaus, der schon jetzt befreit ist, eine gewisse Befreiung gewährt wird, die zum Teil nur 2 % ausmacht. Der Druck zu dieser Forderung ist nach der Tagung des Unkeler Kreises entstanden, als wir erkennen mußten, wie sich diese Dinge in der Wirtschaft auswirken.
    Gehen Sie einmal ins Bundesfinanzministerium! Sie werden finden, daß heute schon Tausende von Anträgen vorliegen, die sich auf den § 131 der Abgabenordnung berufen und die auf diesem Wege zu dem Erlaß kommen, — ob wir das Gesetz machen oder nicht. Ein großer Teil, und zwar der größte Teil wird also zum Zuge kommen, — ob . wir das Gesetz hier beschließen oder nicht. Infolgedessen handelt es sich hier um verhältnismäßig geringe Beträge, die etwa noch zusätzlich in Frage kommen. Nach den neuesten Berechnungen, die das Bundesfinanzministerium aufgemacht hat, wird die gesamte Minderung des Aufkommens die 100 Millionen überhaupt nicht erreichen, so daß also auch die Folgerungen, die Sie für eine etwaige neue Novelle vorgetragen haben, nicht in Frage kommen. Ich bitte doch, diese Dinge rein sachlich zu behandeln. Es handelt sich um Kreise, die selber einen großen Teil ihres Vermögens, bis zu 80 %, ja bis zu 90 % verloren haben und die von dem erhaltengebliebenen Teil von 20 oder 10 % die Hälfte abgeben sollen. Daß darin eine Ungerechtigkeit liegt, wenn diese Personen nicht einen Pfennig angerechnet bekommen, muß doch jedem einleuchten. Daß diese Minderung auf ihre eigenen Schadensansprüche angerechnet wird, steht in dem Gesetz. Auch damit ist doch allen Forderungen nach Gerechtigkeit Genüge geschehen. Alle Vorwürfe, die von der Seite der SPD vorgetragen worden sind, sind unberechtigt. Ich bitte Sie, den Antrag dem Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen.



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kunze.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Kunze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Kollege Ohlig die Aussprache eröffnet hat, bin ich natürlich gezwungen — und ich will mich dem Zwang gern fügen —, zu seinen Ausführungen Stellung zu nehmen. Ich kann zunächst anknüpfen und bestätigen, was Kollege Atzenroth entwickelte. Ferner darf ich auf etwas hinweisen was vollkommen vergessen wird. Als wir in Unkel — ich habe ja die Ehre gehabt, dem sogenannten Unkeler Kreis vorzusitzen —über diese ganzen Themata eingehend berieten, standen wir vor der Tatsache, daß auch bei der Entschädigung für die Vertriebenen eine bestimmte Obergrenze da war und daß wir darum die Relationen feststellen wollten. Dann haben wir diese Obergrenze auf Wunsch und Bitten der Vertriebenen im Plenum fallenlassen. Da wir das wußten, haben wir unsererseits diese Obergrenze, die im Regierungsentwurf mit 150 000 Mark gesetzt war, auch gestrichen und sind zu der Lösung gekommen, wie Sie sie jetzt in § 47 als Vorschlag vorfinden.
    Es ist gesagt worden, daß wir einmal wieder das große Kapital schonen wollten, und daß wir wieder die kleinen Vermögen vernachlässigten. Das spricht sich alles so leicht aus. Man sollte etwas vorsichtiger bei solchen Zahlen sein. Ich darf ein paar Zahlen nennen: Ich habe mal ausgerechnet, wenn jemand am Stichtag ein Vermögen von 20 000 Mark hatte und einen Schaden von 10 000 DM, also ein Drittel, gehabt hat, dann kommt er nach dem jetzt geltenden Recht in den Genuß einer Senkung seiner Abgabe von 7500 DM um 975 DM, nach unserer Vorlage um 1000 DM. Hat jemand ein Vermögen von 40 000 Mark gehabt, hat die Hälfte verloren und hatte am Stichtag 20 000 Mark Vermögen, dann erhält er nach dem jetzt geltenden Recht 1875 DM Senkung seiner Abgabe durch die in § 47 vorgesehene Ermäßigung, nach unserer Vorlage bekommt er 3500 DM Senkung. Das will also praktisch bedeuten, daß ich dem Betreffenden bei 20 000 Mark Vermögen immerhin noch 4000 Mark, also 25 %, abnehme, nachdem er schon 50 % verloren hatte. Nun will ich Ihnen die Zahlen weiter geben. Wenn ich jetzt hingehe — die Dinge sind ja doch in Tausenden von Fällen existent — und folgendes Beispiel nehme: Jemand hat am Stichtag noch ein abgabepflichtiges Vermögen von 20 000 Mark — er hatte 40 000 Mark —, dann würde er nach heute geltendem Recht eine Abgabe von 7500 Mark zu zahlen haben, und davon wird ihm die Hälfte, nämlich 50 %, erlassen. Er zahlt also 3750 Mark, d. h. er hat bereits vorweg zwei Drittel seines Vermögens verloren. Nun sind wir allerdings der Meinung, daß man ihm dann wirklich nicht noch einmal die Hälfte oder drei Viertel abnehmen darf.
    Wenn ich in die größeren Vermögen gehe, da Wird die Sache interessant, weil sich in dieser Tonart, Kollege Ohlig, so leicht nach draußen reden läßt. Was sind denn die „großen Vermögen"? Die großen Vermögen sind doch nicht Geldvermögen, sondern Betriebsvermögen. Sind Sie denn ein einziges Mal — ich will ein Beispiel nennen — in dem ungeheuer zerstörten Düren gewesen und haben die riesengroßen Papierfabriken gesehen, bei denen die Schädigung — ich habe eine besichtigt und mich eingehend über diese Fragen orientiert — bei etwa 8 bis 10 Millionen liegt und das vorhandene Vermögen noch 2 Millionen beträgt? Die Folge ist, daß die Maschinen nicht mehr angeschafft werden können, daß von dieser Firma heute Hunderte von Arbeitern nicht beschäftigt werden können, weil die Beschäftigungsgrundlage, das Betriebsvermögen nicht da ist. Nun wollen Sie dem noch, statt ihm zu helfen, von den zwei Millionen Werten, die er behalten hat, also von den 20% seines Ausgangsvermögens, wieder eine Million ab-. nehmen! Zu deutsch: wir nehmen ihm 90 v. H. ab und geben ihm keine Chance, wieder aufzubauen und die Arbeitsplätze zu schaffen, um seine Arbeiter unterzubringen.
    Ich brauche nicht weiter auf die Behauptung einzugehen, es bestehe eine Diskrepanz zwischen unserer ablehnenden Haltung zur Erhöhung der Unterhaltshilfe und unserer jetzigen Stellungnahme. Wer im Lastenausgleichsausschuß dieses Thema mit verhandelt hat, der weiß doch: Maßgebend für die Entscheidung, daß wir die Unterhaltshilfe nicht erhöhen konnten, war nicht die Frage der Aufbringung der Mittel, sondern die Erkenntnis: Wir müssen einmal mit einer falschen Sozialpolitik aufhören. Als im Dezember 1952 die Sozialrenten erhöht wurden, geschah das in Anpassung an vorherige Entwicklungen der Preissteigerung in der Lebenshaltung. Als wir die Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe beschlossen, war die Teuerungswelle bereits abgeschlossen, nämlich ein Jahr später als die Erhöhung der Sozialrenten. Wir haben also bei den Sozialrenten nur etwas nachgeholt, was wir bei der Unterhaltshilfe durch das Teuerungs'zulagengesetz, das wir alle miteinander einstimmig angenommen haben, bereits vorweggenommen hatten.
    Und das Letzte. Ich begnüge mich mit dem Hinweis auf die Tatsache, die Kollege Atzenroth nannte. Was ist denn in Wirklichkeit geschehen? In Wirklichkeit ist die Einnahme des Lastenausgleichsfonds wesentlich höher, Gott sei Dank wesentlich höher, als eine gewissenhafte und vorsichtige Schätzung des Bundesfinanzministeriums ergab. Was haben wir miteinander getan? Ich erinnere Frau Kollegin Krahnstöver an unsere Verhandlungen in Homburg. Wir haben gesagt, wir müssen jetzt dafür sorgen, daß die Mittel, die mehr kommen, möglichst schnell herausgehen. Wir haben miteinander überlegt, wie wir das tun können. Wir werden in kurzer Frist im Kontrollausschuß die entsprechende Vorlage zu beschließen haben, deren Ziel einzig und allein ist, den Geschädigten besser und schneller zu helfen. Wir versündigen uns also nicht an den Geschädigten; wir möchten aber auch ein Stück sozialer Gerechtigkeit für jene, die durch die Kriegseinwirkung schon außerordentliche Schäden erlitten haben, deren Berücksichtigung wir jetzt für unsere Pflicht halten. Wir werden damit unserer Gesamtkonzeption nicht untreu; denn das haben wir bereits, wie ich bei meiner Begründung sagte, am Schluß der Beratungen über die Annahme des Gesetzes gemäß dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses hier im Hause feierlich erklärt.
    Nun noch zum Anwurf des Kollegen Kohl. „Dafür werden Sie ja bezahlt". Herr Kollege Kohl, erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß ich es für unter meiner Würde halte, Ihnen auf einen solchen Vorwurf eine Antwort zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lebhafte Zurufe von der KPD.)