Rede von
Werner
Jacobi
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Nur wenige Bemerkungen, die ausgelöst worden sind durch die Erklärung des Herrn Bundeswirtschaftsministers, nach den Berichten, die seinem Ministerium vorlägen, sei von einer wesentlichen Erhöhung der Preise keine Rede. Er nannte Köln. Ich habe hier einen Bericht der Stadtverwaltung Köln, Herr Bundeswirtschaftsminister, in dem es heißt — die Erhebung stammt von Ende Februar; Sie müßten feststellen, von wann Ihre Mitteilung ist —:
Eine allgemeine Tendenz in der Entwicklung
der Preise für bebaute und Trümmergrundstücke läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen.
— Warten Sie doch ab, Herr Kollege! Halten Sie mich doch nicht für so dumm, daß ich etwas zitiere, mit dem ich mich selbst schlage! —
Es sind aber in einzelnen Fällen Preise bis zum Doppelten des Stopppreises gezahlt worden,
wovon in zwei Fällen voraussichtlich auch eine
Ausnahmegenehmigung, wenn auch nicht in
der erforderlichen Höhe, erteilt worden wäre.
Es ist von anderen Städten eine steigende Tendenz berichtet worden. Mir liegen hier Berichte vor aus Bremen, Mannheim, München, Köln, Stuttgart, Augsburg usw. Im übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Natürlich wird es einige Zeit brauchen, bis die Dinge sich klar zeigen. Aber es gibt eine ganze Reihe von Fällen, in denen bestimmte Grundstückseigentümer am Tage danach schon sehr wohl wußten, wie man sich jetzt rangieren kann.
Mir ist soeben mitgeteilt worden, daß z. B. das Bundesinnenministerium, das vorhatte, in Köln ein Grundstück zu kaufen, seine ganzen Pläne umwerfen mußte, weil die neue Forderung, gestützt auf die Preisrechtsverordnung 75/52, es unmöglich machte, aus den bis dahin zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ein Grundstück zu erwerben.
Lassen Sie mich noch einen letzten Fall nennen, der in einer süddeutschen Zeitung, in den „Göppinger Kreisnachrichten", unter der bezeichnenden Überschrift „Behörden unter sich" veröffentlicht worden ist. Da hatte die Absicht bestanden, zur Abrundung des Areals eines Kreiskrankenhauses das alte Arbeitsamtsgebäude zu erwerben. Man hatte sich auf einen Kaufpreis von 80 000 DM geeinigt. Wenige Tage darauf kam die Preisrechtsverordnung 75 heraus, und nunmehr — Behörden unter sich, meine Damen und Herren! — verlangte das Arbeitsamt, also die Bundesanstalt, an Stelle der bisher geforderten Summe von 80 000 DM einen Betrag von 200 000 DM.
Ich glaube, daß nicht nur Behörden unter sich, sondern auch Private unter sich und Private gegenüber Behörden in ähnlicher Weise versuchen werden, Kaufpreise zu erzielen, die doch wohl einer Nachprüfung bedürfen, und sie können sich nach den Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers auf sein Agreement stützen.
Vizepräsident Dr. Schäfer; Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Die Große Anfrage ist beantwortet. Es ist aber dazu eingebracht auf Umdruck Nr. 859 ein Antrag aller Fraktionen mit Ausnahme der KPD. Ich bitte diejenigen, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Wir kommen jetzt zurück auf den noch unerledigten Punkt der Tagesordnung des gestrigen Tages:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen).
Der Ältestenrat hat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Kunze.