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ID0126004100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 260. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 12633 260. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12635D Mitteilung betr. Wahl des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in den Aufsichtsrat der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft 12636A Kleine Anfrage Nr. 329 der Fraktion der SPD betr. Finanzlage der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 4232, 4259 der Drucksachen) 12636A Zwischenbescheid über die Schritte der Bundesregierung betr. Europäischer Post- und Fernmeldeverein (Nr. 4264 der Drucksachen) 12636A Bericht des Bundeskanzlers über den Wiederaufbau der Werften an der Unterweser und am Jadebusen (Nr. 4265 der Drucksachen) 12636B Änderungen der Tagesordnung 12636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4194 der Drucksachen) 12636B Brandt (SPD), Antragsteller 12636B, 12642A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 12638A Lemmer (CDU) 12638C Dr. Henn (FDP) 12639C Fisch (KPD) 12640A Walter (DP) 12641B Neumann (SPD) 12643A Beschlußfassung 12644B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder u. Gen. betr. Beschleunigung der wohnlichen Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge durch Auftragsvergebung von Fertighäusern an die notleidende holzverarbeitende Industrie Ostbayerns (Nr. 4211 der Drucksachen) . . 12644C Dr. Solleder (CSU), Antragsteller 12644D, 12646B Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 12645B Dr. Atzenroth (FDP) 12645C Behrisch (SPD) 12645D Lücke (CDU) 12646B D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 12646B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12646D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Aufhebung von Preisvorschriften auf dem Gebiete des Grundstücksverkehrs (Nr. 4192 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 859) . . . 1264'7A Jacobi (SPD), Anfragender 12647A, 12653B 12655D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12648C, 12655A Lücke (CDU) 12650C Wirths (FDP) 12652B Beschlußfassung 12656B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12656B Kunze (CDU), Antragsteller 12656C, 12659A Ohlig (SPD) 12657A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12658A Dr. Atzenroth (FDP) 12658C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 12660A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) (Nr. 4201 der Drucksachen) 12660B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 12660B Dr. Schellenberg (SPD) 12661C Frau Kalinke (DP) 12664B Horn (CDU) 12665C, 12666A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12666A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Nr. 4210 der Drucksachen) 12666B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 12666B Kohl (Stuttgart) (KPD) 12667D Dr. Preller (SPD) 12668C Arndgen (CDU) 12669D Dr. Atzenroth (FDP) 12670B Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12670C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4208 der Drucksachen, Umdruck Nr. 869) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 870) sowie mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4164 der Drucksachen) 12670C Schüttler (CDU): als Berichterstatter 12670C als Abgeordneter 12673C Willenberg (FU) : als Berichterstatter 12671B, D als Abgeordneter 12676C Frau Korspeter (SPD) 12672A Renner (KPD) 12672D, 12677A Frau Kalinke (DP) . . 12675A, 12678A Dannebom (SPD) 12676A Richter (Frankfurt) (SPD) . 12677C, 12678C Arndgen (CDU) 12677D, 12679A Lenz (CDU) 12679B Abstimmungen . . . 12675D, 12676D, 12679B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen . . . 12679C, 12680C, 12681B, 12694 Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP/DPB und des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3837, 3845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4166 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 851, zu 851, 856 [neu]) . . . . 12679C Becker (Pirmasens) (CDU): als Berichterstatter 12679D als Abgeordneter 12682B Renner (KPD) 12680C Freidhof (SPD) 12681C Frau Kalinke (DP) 12682D Meyer (Hagen) (SPD) (schriftliche Begründung) 12692 Abstimmungen 12683B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4218 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4217 der Drucksachen) 12683C Abstimmungen 12683D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; Änderungsantrag Umdruck Nr. 871 12636D, 12684A Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 12684A Abstimmung 12685A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen) 12685A Dr. Amelunxen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 12685B Dr. Kleindinst (CSU) 12686D Dr. Arndt (SPD) 12687B Dr. Reismann (FU) 12688D Gaul (FDP) 12689B Gundelach (KPD) 12689D Farke (DP) 12690B Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12690B Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß 12690D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 13. März 1953 betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX (Nr. 4214 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Haushaltsausschuß 12690D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12691A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abg. Dr. Oesterle und Aumer (Nr. 4256 der Drucksachen) 12691A Ritzel (SPD), Berichterstatter 12691A Beschlußfassung 12691B Persönliche Erklärung: Neumann (SPD) 1269113 Nächste Sitzung 12691D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck zu Nr. 851) 12692 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 4164, 3961 der Drucksachen) 12694 Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 260. Sitzung Schriftliche Begründung (zu Umdruck Nr. 851) des Abgeordneten Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck Nr. 851, Nrn. 4166, 3837, 3845 der Drucksachen) Die SPD-Fraktion stellt aus grundsätzlichen Erwägungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge den Antrag, dem Gesetz in § 1 einen Abs. 2 folgenden Wortlautes anzufügen: Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente gewährt werden würde, nicht auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Wir stellen mit dieser Forderung, durch die wir u. a. auch die Freigrenze für Unfallrentenbezieher ansprechen, unseren Urantrag wieder her. Das System der Bildung von Freigrenzen zur Vermeidung von sozialen Härten beim Bezug von mehreren Leistungen ist nicht neu; es sei auf Art. 8 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 hingewiesen, wo in § 5 eine Erweiterung der Freigrenzen auf 25 Mark zugunsten aller Berechtigten, deren Renten nach § 1274 RVO zum Ruhen gebracht wurden, erfolgte. Nach § 23 des Ausbaugesetzes vom 21. Dezember 1937 wurde die Freigrenze für Versorgungsempfänger sogar von 25 auf 50 Mark erhöht. Nach der Grundbetragstabelle in § 31 des Bundesversorgungsgesetzes würde dieser Satz der Freigrenze bei Bezug von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung für Beschädigte von 70 bis 80 % entsprechen. Ich darf hervorheben, daß die Freigrenze von 25 Mark beim Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten aus der Sozialversicherung auch heute noch rechtsgültig ist für das Ruhen aller alten Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1932 festgesetzt wurden. Die Bestimmung beruht auf § 1 des Gesetzes zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversicherung vom 3. August 1939. Ein analoger Fall lag auch nach § 112 AVAVG alter Fassung vor. Der anrechnungsfreie Betrag bei Beschädigtenrenten betrug danach 25 RM und bei Renten der Sozialversicherung, wozu auch die Unfallrente zählt, 15 RM. Nach den heute noch geltenden Bestimmungen beträgt die Freigrenze beim Bezug von Alfu wöchentlich 6 DM. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Der SPD-Antrag verfolgt den Zweck, für die Bezieher von Alfu, die daneben eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze zu schaffen, die nunmehr auf die Sätze der Grundrente nach § 31 BVG einheitlich festgelegt werden soll. Diese Freigrenze ist für alle Bezieher von Unfallrenten nicht ein gleich hoher Betrag, sondern verändert sich entsprechend den Prozentsätzen der Erwerbsminderung in der Unfallversicherung, deckt sich aber mit den Grundrenten nach § 31 BVG. An dieser Stelle der Betrachtung sei herausgestellt, daß uns jeder Gedanke fernliegt, die Unfallgeschädigten gegen die Kriegsgeschädigten auszuspielen. Solchen Argumenten werden wir aus einer Reihe von Gründen niemals stattgeben, obwohl der Unfallgeschädigte sehr stark in vielen Fällen benachteiligt ist und von unserer Seite des öfteren als „Stiefkind der Gesetzgebung" bezeichnet wurde. Für den SPD-Antrag sind folgende Gründe entscheidend: 1. Die Höhe der Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung richtet sich nach dem Gesetz vom 29. März 1951 nach dem Arbeitsentgelt. 2. Der in seiner Arbeitskraft herabgeminderte Unfallrentner wird daher in der Regel mit geringer entlohnten Arbeiten beschäftigt. Bei Arbeitslosigkeit ist daher seine Unterstützung niedriger als bei gesunden, in ihrer Arbeitskraft nicht beschränkten Arbeitern. Durch die Anrechnung der Alfu ist der unfallgeschädigte Arbeiter doppelt geschädigt. 3. Der in seiner Arbeitskraft beschränkte Unfallgeschädigte findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heute schlechter eine Beschäftigung als der Gesunde. Er unterliegt auch häufiger der Arbeitslosigkeit. Die Anrechnung seiner Unfallrente auf die Alfu ist auch aus diesem Grunde sozial ungerecht, und der Einwand, der Schwerbeschädigte hätte Kündi- gungsschutz, ist nicht stichhaltig, da wir in der Praxis das Gegenteil feststellen. 4. Der Prozentsatz der Schwerbeschädigten ist bei allen Arbeitsämtern bedeutend höher als der der gesunden Beschäftigten. Diese und andere Gründe sind an keiner Stelle so überzeugend zusammengestellt wie in der bekannten Entscheidung des Oberversicherungsamts Schleswig vom 24. September 1951, die besagt, daß die Grundrente beim Bezug von Alfu anrechnungsfrei ist. Dies wird j a nun durch das neue Gesetz für das Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Unfallrente wird als Ausgleich für den erlittenen Arbeitsunfall gewährt, da in den meisten Fällen ein erhöhter Aufwand eingetreten ist. Die frühere Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts in Arbeitslosensachen forderte, daß nur die tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwendungen anrechnungsfrei bleiben. Hinter diesen Rechtsstandpunkt will doch wohl niemand zurück, und man muß darüber hinaus erkennen, daß ein Beharren auf einem solchen Rechtsstandpunkt unüberwindliche Hindernisse in bezug auf einen Einzelnachweis schafft. Es müßten dann bei jedem einzelnen unfallgeschädigten Arbeitslosen die jeweils verschiedene Körperverletzung und deren vielfältige Auswirkung ermittelt werden. Wird die Freigrenze in der vorgeschlagenen Form festgelegt, erreicht sie praktisch die Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daß diese Forderung sozial gerecht ist, beweist auch die Stellungnahme des Präsidenten des Soforthilfeamts, der angeordnet hat, daß die Grundrente anrechnungsfrei ist. Durch die Annahme des Antrags Umdruck Nr. 851 würde das Haus, das des öfteren den Unfallrentner benachteiligt hat, diesem zu seinem Recht verhelfen. Der Unfallrentner ist durch seinen Arbeitsunfall, den er sich ja nicht willkürlich, sondern meist im Interesse der Allgemeinheit zugezogen hat, meist ohne seine Schuld einer längeren Arbeitslosigkeit unterworfen. Aus diesem Grunde ist ihm eine kleine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, die Verbesserung seines Konsums, den man ja allgemein heben will, zu gönnen. Da durch eine Annahme auch den Kindern der Betroffenen geholfen wird, die nichts dafür können, daß ihr Vater einen Unfall erlitten hat, ersuchen wir um die Zustimmung des ganzen Hauses. Hagen i. W., den 31. März 1953 Meyer (Hagen) Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen) - (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Dr. Henle beurlaubt Albers entschuld. Hilbert Nein Arndgen Nein Höfler entschuld. Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Nein Holstein) — Hoogen Ja Bauereisen Nein Hoppe — Bauknecht Nein Dr. Horlacher enthalten Dr. Baur (Württemberg) . Nein Horn Nein Bausch Nein Huth Nein Becker (Pirmasens)... . Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund).. . . — Junglas Nein Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano entschuld. Kaiser Ja Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen .. . enthalten Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kemmer — Brookmann Nein Kemper — Dr. Bucerius Nein Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf entschuld. Dr. Edert entschuld. Kühling Nein Dr. Ehlers Nein Kuntscher enthalten Ehren Nein Kunze Nein Eplée enthalten Dr. Laforet Nein Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach Ja Leibfried Nein Even Ja Lenz Ja Feldmann krank Leonhard Nein Dr. Fink entschuld. Lücke Nein Dr. Frey entschuld. Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein berg Nein Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . enthalten Mensing krank Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Ja Gerns . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn).. . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann Ja Giencke Nein Naegel entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Ja Gockeln entschuld. Neuburger — Dr. Götz entschuld. Nickl Nein Frau Dr. Gröwel entschuld. Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther entschuld. Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel entschuld. Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Ja Pelster entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Brünen Ja Dr. Pferdmenges ... . Nein Cramer Ja Frau Dr. Probst ... . enthalten Dannebom Ja Dr. Pünder Diel Ja Raestrup Nein Frau Döhring .... Ja Rahn....... . Nein Eichler Ja Frau Dr. Rehling .. . Nein Ekstrand Ja Frau Rösch Nein Erler ........ Ja Rümmele Ja Faller - Ja Sabel Nein Franke Ja Schäffer — Freidhof..... . Ja Scharnberg Nein Freitag...... . Ja Dr. Schatz enthalten Geritzmann.... . Ja Schill Nein Gleisner Ja Schmitt (Mainz) Nein Görlinger..... . Ja Schmitz enthalten Graf....... . Ja Schmücker... Nein Dr. Greve..... . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt Dr. Gülich..... . Ja Schüttler Nein Happe...... . Ja Schütz entschuld. Heiland...... . Ja Schuler Nein Hennig...... . Ja Schulze-Pellengahr .. . Ja Henßler...... . krank Dr. Semler — Herrmann Ja Dr. Serres entschuld. Hoecker Ja Siebel Nein Höhne — Dr. Solleder Nein Frau Dr. Hubert ... . Ja Spies Nein Imig....... . Ja Graf von Spreti ... entschuld. Jacobi Ja Stauch enthalten Jacobs Ja Frau Dr. Steinbiß .. Nein Jahn Storch — Kalbfell.. . entschuld. Strauß Nein Struve...... . Nein Kalbitzer.... . Ja Frau Keilhack.. . Ja Stücklen.. Nein Keuning Ja Dr. Vogel Nein Kinat....... . Ja Wacker Ja Frau Kipp-Kaule.. . Ja Wackerzapp enthalten Dr. Koch entschuld. Dr. Wahl Nein Frau Korspeter ... . Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Kreyssig Ja Dr. Weiß Nein Kriedemann.... . beurlaubt Winkelheide Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling Lange Ja Lausen entschuld. SPD Frau Lockmann.. Ja Ludwig Ja Frau Albertz Ja Dr. Luetkens .... . Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner Ja Dr. Arndt Ja Meitmann Ja Arnholz Ja Mellies Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten Ja Baur (Augsburg) Ja Mertins Ja Bazille Ja Meyer (Hagen) beurlaubt Behrisch.... Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule .. . Ja Dr. Bergstraeßer .. entschuld. Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer entschuld. Bettgenhäuser... . Ja Moosdorf — Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen)... . entschuld. Blachstein Ja Müller (Worms)... . Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg).. . Ja Bromme entschuld. Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Kühn Nein Ollenhauer Ja Dr. Leuze Nein Paul (Württemberg) . . . . Ja Dr. Luchtenberg Nein Peters Ja Margulies Nein Pohle Ja Mauk entschuld. Dr. Preller Ja Dr. Mende entschuld. Priebe Ja Dr. Miessner krank Reitzner Ja Neumayer — Richter (Frankfurt)... . Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander Ja Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher krank Frau Schanzenbach . . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Revenstorff Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Ja Dr. Schneider entschuld. Schoettle Ja Stahl — Segitz Ja Stegner Nein Seuffert Ja Dr. Trischler Nein Stech Ja d e Vries Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle Ja Wit the Nein Striebeck entschuld. Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Tenhagen Ja Ahrens . • Nein Troppenz Ja Eickhoff — Dr. Veit entschuld. Ewers beurlaubt Wagner Ja Farke Nein Wehner Ja Dr. Fricke entschuld. Wehr Ja Hellwege — Weinhold Ja Jaffe Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner entschuld. Kuhlemann — Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad Nein Wönner entschuld. Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Nein Schuster — FDP Dr. Seebohm — Tobaben — Dr. Atzenroth Nein Walter — Dr. Becker (Hersfeld).. . — Wittenburg — Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Dr. Zawadil Blücher — Dannemann Nein FU Dr. Dehler Nein Dirscherl -- Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) ... . Ja Euler Nein Dr. Besold entschuld. Fassbender Nein Clausen Ja Dr. Friedrich Nein Dr. Decker ....... . Ja Frühwald krank Determann entschuld. Funcke entschuld. Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar).. . Ja Dr. von Golitschek... . Nein Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl. Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann — Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger Ja Jaeger (Essen) entschuld. Volkholz Ja Juncker Nein Wartner Ja Dr. Kneipp Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski . . . enthalten Agatz entschuld. Bodensteiner entschuld. Fisch Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Ja Gundelach Ja Freudenberg entschuld. Harig Ja Fröhlich Ja Kohl (Stuttgart) Ja Frommhold ..... . — Müller (Frankfurt)... . Ja Goetzendorff.... . — Niebergall Ja Hedler Ja Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . enthalten Paul (Düsseldorf) entschuld. Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer...... . — Renner Ja Loritz entschuld. Rische entschuld. Müller (Hannover) .. . — Frau Strohbach Ja Dr. Ott entschuld. Frau Thiele entschuld. Reindl enthalten Schmidt (Bayern).. Nein Fraktionslos von Thadden — Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer krank Wallner enthalten Bahlburg — Frau Wessel entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen... 297 Davon: Ja 157 Nein 123 Stimmenthaltung... . 17 Zusammen wie oben... . 297 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr. Friedensburg... . beurlaubt Dr. Schellenberg. . Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) . entschuld. Lemmer Ja Schröter (Berlin)... . Ja Frau Dr. Maxsein... . — Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns enthalten FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Königswarter... . Ja Frau Dr. Mulert... . Nein Löbe Ja Dr. Reif entschuld. Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen... . 15 Davon: Ja... 9 Nein...... . 5 Stimmenthaltung... 1 Zusammen wie oben 15
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    Rede von Carl Wirths


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es wäre nach den Ausführungen von Herrn Minister Erhard sicher nicht notwendig gewesen, eine breite Debatte zu entfachen. Aber ich glaube, daß wenigstens einiges zu den Ausführungen unseres Kollegen Jacobi gesagt werden muß, weil eine Auffassung vorgetragen worden ist, die mit der Wirklichkeit nun weiß Gott nicht übereinstimmt. Herr Kollege Jacobi hat erklärt — und Herr Lücke ist ihm insoweit gefolgt —, eine Aufhebung des Preisstopps für unbebaute Grundstücke brächte den Preisstand auf dem Grundstücksmarkt durcheinander.

    (Abg. Lücke: Ja!)

    Ja, meine Damen und Herren, er i s t ja durcheinander! Er ist ja durch den viel zu langen Preisstopp ins Durcheinander gekommen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.) Es ist festzustellen, daß sowohl in der Stadt wie auf dem Land kaum noch ein Grundstück zum Stopppreis verkauft wird. Die Leute machen schwarze Preise. Leider Gottes haben wir ja in RheinlandPfalz den berühmten Fall, in dem ein Notar bei einem Verkauf durch die öffentliche Hand auf Zahlung seiner wirklichen Gebühren geklagt hat und damit durchgekommen ist.

    Nun ein zweites. Herr Jacobi hat erklärt, daß die Freigabe der Preise für unbebaute Grundstücke notwendigerweise zu einer Erhöhung — er sprach von 500/o — führen müsse und daß sich das dann auf die Höhe der Baukosten, auf die Miete und damit auf den Lebensstandard auswirken werde. Auch das ist unrichtig. Wir haben festzustellen, daß seit Jahrzehnten der prozentuale Anteil der Grundstückskosten an den Gesamtbaukosten immer geringer geworden ist.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Das liegt daran, daß wir seit Jahrzehnten eine gestoppte und keine richtige Miete haben. Wenn man nun der Aufhebung des Preisstopps zustimmt, — das wird die Praxis ergeben —, so glaube ich nicht, daß eine wesentliche Steigerung der Preise eintreten wird. Aber wenn sie käme, wenn man das akzeptieren müßte, so ist dazu zu sagen, daß doch im ganzen Rahmen des sozialen Wohnungsbausektors die Miete eine Richtsatzmiete ist, die festgelegt wird, und daß es wirklich kaum Einfluß auf die Miete hätte, wenn sich die Gesamtbaukosten des Hauses etwa um Bruchteile von Prozenten erhöhten. Das hätte gar keinen Einfluß auf die Miete, höchstens auf die Verzinsung der Landesdarlehen. Man kann also nicht damit operieren, daß etwa durch eine Erhöhung der Baulandpreise die Mieten automatisch höher gingen.
    Weiter muß auch folgendes berücksichtigt werden. Wir haben heute den Preisstopp. Wenn er umgangen wird, dann kriegt der Mann das Grundstück, das er haben will. Aber wenn einer, der das Grundstück etwa geerbt hat oder seit langem in Besitz hat, es an einen Mann verkaufen will, der Geld hat und sich ein Einfamilienhaus von 100 000 DM bauen will, dann soll der Mann auch mehr für das Grundstück bezahlen.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Nun das große Problem des Zuwachses, `von dem Herr Kollege Lücke gesprochen hat. Wir wollen über das angekündigte Bodenbewertungsgesetz heute nicht sprechen; aber in dieser Materie sind auch einige reichlich problematische Fragen enthalten. Wenn man sich beispielsweise überlegt, daß wir — im groben Durchschnitt — bei den landwirtschaftlichen Grundstücken pro Quadratmeter einen Preis von etwa 50-70 Pf haben

    (Abg. Jacobi: Na, na!)

    — nun schön, gehen Sid auch auf 80 Pf; im Schnitt haben Sie kaum landwirtschaftliche Grundstücke, bei denen der Wert etwa gleich 1 DM ist, also 2500 DM pro Morgen —, und wenn der Landwirt, damit er sich etwa neue Maschinen kaufen kann, jetzt gezwungen wird, Grundstücke als Bauland abzustoßen, diesen Boden zum alten Stopppreis abzugeben, dann ist das praktisch eine Enteignung, weil er ja für seine neuen Maschinen den zwei- oder dreifachen Preis von 1936 zahlen muß.

    (Abg. Lücke: Das soll ja beseitigt werden!)



    (Wirths)

    Nun,. noch das berühmte, aber, ich möchte sagen, überlebte Gespenst der Bodenspekulation.

    (Zuruf von der SPD: Alter Bodenreformer, Kollege Wirths! — Abg. Lücke: Warum überlebt?)

    — Überlebt, es ist nicht mehr da! Es ist ja nur noch in den Erinnerungen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist doch ein wirtschaftlicher Wahnsinn, wenn ein Geldmann heute hergeht und Boden kauft.

    (Abg. Lücke: Das geschieht aber! — Zuruf von der FDP: Dann hat es einen andern Zweck!)

    — Es geschieht, ja. Schön. Im großen und ganzen ist es Wahnsinn, weil der Mann ja für das investierte Geld in anderen Sektoren mindestens eine Verzinsung von 7 bis 9 oder 10% kriegt. Dann soll er doch lieber die Schäfferschen Schatzanweisungen kaufen, da hat er mehr und hat sein Geld möglicherweise genau so sicher. Solange man im sozialen Wohnungsbau nur 4% Verzinsung des Eigenkapitals bekommt, ist eine Bodenspekulation nicht möglich.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Ich glaube, man sollte sich keinen großen Hoffnungen hingeben, wenn man etwa an die Abschöpfung des Zuwachses denkt. Das wird nicht viel bringen, Herr Kollege Lücke. Ich bin durchaus gegen eine Bodenspekulation und ich bin gegen einen Preiswucher beim Boden. Möglicherweise wird es, wenn die Preise, was ich im Prinzip durchaus wünsche und begrüße, freigegeben werden, vollkommen ausreichen, ein Gesetz zu machen, das die Bodenspekulation und den Preiswucher ausschließt. Ich glaube aber, das würde genügen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers hat uns nur insoweit zu befriedigen vermocht, als er uns die Zusicherung gab, daß weitere Maßnahmen der Bundesregierung nicht erfolgen würden, bevor nicht das Baulandbeschaffungsgesetz dem Plenum wieder vorgelegt und von ihm verabschiedet worden sei, woran er allerdings die Bemerkung knüpfte, dies setze voraus, daß das Baulandbeschaffungsgesetz alsbald verabschiedet werde.

    (Abg. Lücke: Positiv!)

    — Die Verabschiedung ist eine positive Regelung, Herr Kollege Lücke. Was die positive Einstellung des Herrn Ministers Erhard zu den Fragen, die wir im Baulandbeschaffungsgesetz regeln wollen, anbelangt, so sollten wir allerdings abwarten, wie sie aussieht. Denn seine heutigen Ausführungen haben eine Haltung erkennen lassen, die ich nur deshalb entschuldigen möchte, weil er von seinem Referenten offenbar nicht in allen Punkten eindeutig informiert worden ist. Hätte er nämlich völlig klare Informationen erhalten, dann hätte er seine Ausführungen nicht so sehr auf die Frage abgestellt, ob eine Rechtsverordnung beabsichtigt sei, die diese oder jene Regelung treffen wolle, sondern dann hätte er Kenntnis von einem Protokoll erhalten, das in seinem Ministerium vorhanden ist und das, wenn ich nicht irre, das Datum vom 10. Februar dieses Jahres trägt. Dieses Protokoll hätte ihm, wenn er es gelesen hätte, darüber Auskunft gegeben, daß
    in der Tat Absichten bestanden und möglicherweise noch bestehen, auch ohne Rechtsverordnung die Entwicklung weiter voranzutreiben, die trotz der Bemerkungen des Herrn Kollegen Wirths, den ich im Augenblick hier nicht sehe, so aussieht, daß eine erhebliche Preissteigerung und in einigen Orten sogar spekulative Tendenzen bei der Bodenpreisbewertung heute bereits wieder erkennbar sind. In diesem Protokoll ist zu finden, daß das Bundeswirtschaftsministerium, mindestens sein Referent, eine Haltung einnimmt, die sich damit abfindet, daß ein Teil der Preisbehörden in den einzelnen Ländern bereits jetzt und ohne jede rechtliche Grundlage bemüht ist — ich zitiere wörtlich —, „den in der Zwischenzeit erfolgten internen Wertverlagerungen im Zusammenhang mit einer Veränderung der städtischen Baupläne und der Bauordnung besonders in den von Kriegsschäden betroffenen Gebieten Rechnung zu tragen".

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    „Teilweise", so heißt es wörtlich in dem Protokoll, „sind auch allgemeine Zuschläge auf die Stopppreise vom 17. Oktober 1936 genehmigt worden." Nachdem diese Tatsache feststeht, gewinnt der Erlaß, der vom Herrn Bundeswirtschaftsminister hier erwähnt wurde, eine besondere Bedeutung. In diesem Erlaß wird nämlich an einer Stelle zum Ausdruck gebracht — und das hat nichts mehr mit der eventuellen Entwicklung und der Neufestsetzung in Zukunft zu tun —:
    Soweit bisher bereits allgemeine Zuschläge zu den Stichtagpreisen vom 17. Oktober 1936 zugelassen worden sind, ist nunmehr zu berücksichtigen, daß auf die berichtigten Stichtagwerte der Richtpreispläne ein allgemeiner Zuschlag von höchstens 50% erhoben werden darf, durch den der Veränderung der Kaufkraftverhältnisse Rechnung getragen werden soll.
    Usw. usw. Damit wird also eine Praxis „legalisiert" — es wird hier der Segen durch ein Ministerium gegeben —, die klar gegen die gesetzliche Regelung verstößt.
    Dann heißt es in dem Protokoll: „Um die Baulandpreisbildung im Rahmen des Möglichen aufzulockern, soll eine Reihe von Maßnahmen in Aussicht genommen werden." Es wird dann auf die Ausnahmegenehmigung nach § 3 der Preisstoppverordnung hingewiesen, und es werden im einzelnen Ausführungen gemacht, die erkennen lassen, daß der Bundeswirtschaftsminister die Praxis einzelner Preisbildungsstellen, die sich schon seit längerer Zeit über die gesetzlichen Preisstoppvorschriften hinweggesetzt haben, nicht nur kennt, sondern ausdrücklich billigt. Es sieht so aus, als sollten die Preisbildungsvorschriften für Bauland zum großen Teil nicht mehr beachtet werden, ohne daß man im Bundeswirtschaftsministerium — jedenfalls nach diesem Protokoll — gewillt ist, die angekündigte gesetzliche Auflockerung abzuwarten.
    Was übrigens die Frage der Gesetzwidrigkeit anbelangt, so nimmt vielleicht der Herr Bundeswirtschaftsminister Gelegenheit, meine Ausführungen im einzelnen nachzulesen und sich dabei Gedanken darüber zu machen, ob es — unabhängig von den übrigen rechtlichen Streitfragen — möglich ist, derart weitgehende Rechtsverordnungen ohne Befassung des Parlaments zu verabschieden. Ich darf auf eine Zusage des verstor-


    (Jacobi)

    benen Bundeswohnungsbauministers Wildermuth hinweisen, der in einem ähnlichen Fall ausdrücklich erklärt hat, die Bundesregierung denke nicht daran, derartige Verordnungen zu erlassen, ohne dem Parlament ein Mitspracherecht zu geben. Zumindest der Bundesrat dürfte einen Anspruch darauf haben, von solchen Verordnungen rechtzeitig Kenntnis zu erhalten, um die Möglichkeit zu haben, zu ihnen Stellung zu nehmen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr als der Herr Bundeswirtschaftsminister hat sein Koalitionskollege Wirths Gelegenheit genommen, die inzwischen eingetretenen Zustände zu harmonisieren. Er hat dargetan, und das ist natürlich etwas, was durchaus den Tatsachen entspricht, daß der Stopppreis heute weitgehend nicht mehr eingehalten werde. Ich habe eingangs meiner Ausführungen keinen Zweifel darüber gelassen, daß auch wir diese Situation kennen und uns klar darüber sind, daß Maßnahmen getroffen werden müssen, um hier eine vernünftige Regelung herbeizuführen. Der Unterschied der Auffassungen liegt lediglich darin, ob man dem Ministerium, der Bundesregierung, das Recht zubilligen soll, der- artige Maßnahmen von sich aus zu treffen, oder ob nicht dieses Parlament berufen ist, in solchen Fragen Stellung zu nehmen und aus seiner Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Frage der Bodenpreise auch eine Frage des Lebensstandards ist und daß die Bodenpreise in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Kosten beim Bauen haben. Auch für den sozialen Wohnungsbau sind es keine Bagatellen, die hier in Rede stehen. Kollege Wirths sollte doch einmal daran denken, was es bei Eigenhennen und bei der Kleinsiedlung bedeutet, eine ) auch nur geringfügige Erhöhung der Baulandkosten in Kauf nehmen zu müssen. Das wirkt sich doch bereits aus. Auch sonst ist es so, daß die Baulandpreise keinesfalls ohne Bedeutung sind.
    Es ist aber etwas schon heute Feststellbares passiert, was Bedenken auslösen muß. Wir haben uns wiederholt in diesem Hause über die Notwendigkeit unterhalten, Entscheidendes zu tun, um in den zerstörten Stadtkernen zu einem verstärkten Wiederaufbau zu kommen. In diesen zerstörten Stadtkernen wirkt sich schon jetzt die von mir kritisierte Preisrechtsverordnung Nr. 75 zum Teil so aus, daß erhebliche Bodenpreissteigerungen eingetreten sind, die eindeutig spekulativen Charakter tragen. Mir liegen eine Fülle von Berichten vor — besonders aus Städten, die zerstört waren —, die den Beweis dafür erbringen, daß z. B. Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht an einem Umlegungsverfahren beteiligt waren, am Tage nach der Verkündung der Verordnung Nr. 75 Forderungen gestellt haben, die zum Teil eine Steigerung um 500 % darstellen.

    (Abg. Lücke: Es gibt auch gegenteilige Beweise!)

    — Gegenteilige? Es gibt allerdings in einer Reihe von Orten die Feststellung, daß keine wesent1ichen Steigerungen eingetreten sind.

    (Abg. Lücke: Auch Senkungen sind eingetreten!)

    — Herr Kollege Lücke, Sie dürfen mir nach einer großen Rundfrage eine Übersicht über diese Dinge zugestehen. Die Steigerungen liege bei Trümmergrundstücken bisher bei 10 bis 20 %. Das ist eine absolut vertretbare Größenordnung. In den
    Fällen der Umlegung aber — ich will Ihnen gern die Unterlagen zeigen — erweist sich, daß unter Umständen zwei Grundstückseigentümer nicht bereit sind, das Opfer für die Allgemeinheit aufzubringen und zu einer freiwilligen Vereinbarung zu kommen, sondern sich sperren und sich auf eine Kaufpreisforderung stützen, die den unverdienten Mehrwert mit beinhaltet. Durch die Aufschließung, durch den Wiederaufbau der umliegenden Grundstücke und durch die Umlegung ist natürlich der Wert ihrer Grundstücke gestiegen, und sie berufen sich nun auf die Preisrechtsverordnung Nr. 75; sie kommen mit Forderungen, die zum Teil horrend sind. Ich habe hier aus einer solchen Stadt den Lageplan einer Verwaltung. Der Oberstadtdirektor, der Ihnen, Herr Kollege Lücke, politisch sehr nahesteht, bezeichnet die Auswirkungen dieser Verordnung Nr. 75 für seine Stadt als eine Katastrophe, weil er die Anforderungen in keiner Weise erfüllen kann.
    Man kann also die Dinge nicht bagatellisieren, sondern muß sie im Zusammenhang sehen und im Zusammenhang lösen. Deshalb ist die isolierte Lösung von Einzelfragen durch Verordnungen bei dieser Komplexität der Dinge in jedem Fall zu bedauern. Wir haben ja nun diesen interfraktionellen Antrag, und wir werden sehen, wie wir in Zukunft verfahren können. Am guten Willen, den Verhältnissen Rechnung zu tragen, wird es uns allen nicht fehlen. Aber eines möchte ich dem Herrn Kollegen Wirths, der offenbar fluchtartig das Lokal verlassen hat, doch sagen.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Weber [Essen].)

    — Nein, nicht aus Furcht vor mir, Frau Kollegin Weber; so eingebildet bin ich nicht, daß ich glaubte, daß er vor mir flüchten würde. — Herr Kollege Wirths glaubte in seinen Darlegungen zum Ausdruck bringen zu müssen, daß beispielsweise dem Bauern, der, um eine Maschine erwerben zu können, ein Grundstück verkaufen muß, ein Preis zugestanden werden müsse, der den veränderten Kaufpreisverhältnissen und anderen Umständen, vor allem den Forderungen, die ihm selbst gestellt würden, wenn er als Käufer auftrete, in etwa entspreche. Nun, er hat eine neue Figur in die Debatte gestellt. Ich glaube, sie kommt sehr selten vor. Ein Bauer, der eine Maschine kauft, wird sich sehr überlegen, ob er, um sie zu erwerben, ein Grundstück anbietet. Das ist schließlich die letzte Entscheidung, die ein Bauer trifft. Wenn er sie treffen muß, wird er allerdings in der Zwangslage sein, darauf zu achten, daß er einen möglichst gerechten Erlös erzielt; der steht ihm zu. Aber alles in allem besteht keine Veranlassung, alle diese Fragen als im Grunde genommen sekundärer Art zu betrachten. Das, was Herr Kollege Wirths in der kritischen Stellungnahme zu den Bemerkungen des Kollegen Lücke in bezug auf die Abschöpfung des unverdienten Mehrwerts angeführt hat, gehört, glaube ich, zu jenen Versuchen, eine sehr entscheidende Frage, eine Frage, die wir lösen müssen, zu bagatellisieren.
    Es ist kein Zufall — und wenn es der Kollege Lücke nicht gesagt hätte, dann hätte ich es gesagt —, daß sowohl der Kardinal Frings als auch der Bischof Dibelius, veranlaßt durch die Verordnung Nr. 75/52, jene beiden Briefe an den Bundeswirtschaftsminister geschrieben haben. Die Sorge, die hier zum Ausdruck gekommen ist, ist die Sorge all derer, die bemüht sind, einem unserer größten Notstände zu begegnen, den Woh-


    (Jacobi)

    ' nungsbau zu forcieren und zu einer Bereitstellung von Bauland für jeden Bauwilligen zu kommen. In dieser Grundtendenz sind wir uns einig. Wenn wir aber zu praktischen Erfolgen kommen wollen, dann müssen wir uns bemühen, die Problematik der Fragen, die uns hier beschäftigen, zu sehen, und dann geht es nicht an, die Gedanken der freien Marktwirtschaft bei der Erörterung und Lösung der Baulandpreisgestaltung ohne jede Abwandlung zu praktizieren. Wir werden uns vorbehalten müssen, die Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers, wenn sie schriftlich vorliegen, sorgfältig zu prüfen. Wir nehmen noch einmal zur Kenntnis, daß vorerst keine Änderungen beabsichtigt sind. Wir machen aber darauf aufmerksam, daß der interfraktionelle Antrag nicht nur vorsieht, daß die Bundesregierung ersucht wird, bis zum Inkrafttreten des Baulandbeschaffungsgesetzes keine weitere Auflockerung oder Aufhebung von Preisvorschriften für den Verkehr mit Grundstücken zu betreiben, sondern daß es dort auch heißt, daß die Bundesregierung derartige Tendenzen nicht zulassen soll. Das bedeutet eine Überprüfung ihres eigenen Erlasses, der mehrfach erwähnt worden ist, und eine Überdenkung der Praxis, die wir bisher beim Bundeswirtschaftsministerium vermißt haben.

    (Beifall bei der SPD.)