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ID0125909500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 259. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953 12573 259. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12575A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Storch, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Glasmeyer, Ewers, Dr. Schäfer, Schmitt (Mainz), Böhm, Eberhard, Ritzel, Henßler, Schuler, Hoecker, Horn 12575B Änderungen der Tagesordnung . . 12575C, 12627A Berichtigung zur Beschlußfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen 12575D Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für die Einreichung von Fragen 12575D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl 12575D Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes 12576A Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . 12576A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) 12576A Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 12576A Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens 12576A Gesetz zur Änderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 12576A Kleine Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD betr. Beschaffung von Lehrstellen für Jugendliche und von Dauerarbeitsplätzen für ältere Angestellte und Arbeiter (Nrn. 3306, 4245 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 324 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Stornierung von Exportaufträgen (Nrn. 4153, 4238 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 325 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen an den früheren Postminister Ohnesorge (Nrn. 4195, 4262 der Drucksachen) . . . 12576B Kleine Anfrage Nr. 326 der Fraktion der SPD betr. Schuldenanerkenntnis (Nrn. 4206, 4252 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 327 der Fraktion der FDP betr. Unterbringung der Personen nach Art. 131 des Grundgesetzes (Nrn. 4207, 4251 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 330 der Fraktion der SPD betr. Bevollmächtigter für die Filmwirtschaft (Nm. 4233, 4261 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 331 der Fraktion der SPD betr. Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zivilverschleppte (Nrn. 4234, 4253 der Drucksachen) 12576B Bericht des Bundesministers der Justiz über die Frage der Auslieferung des Frantisek Kroupa aus Norwegen nach Deutschland (Nr. 4244 der Drucksachen) 12576C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1951/52 (Nr. 4263 der Drucksachen) 12576C Dritte Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nrn. 4182, 3861 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Umdrucke Nm. 844, 849, 860 bis 868) 12576C Peters (SPD): als Berichterstatter 12576C als Abgeordneter . . . . 12578B, 12586B, 12588A, 12589A, D Brönner (CDU) 125'76D Dr. Bertram (Soest) (FU) . . 12579C, 12589B Dr. Hammer (FDP) 12580B, 12582B, 12583C Niebes (KPD) 12581A Bausch (CDU) 12581C, 12583A Schoettle (SPD) . 12582C Behrisch (SPD) 12583C Dr. Wellhausen (FDP) 12584C Eickhoff (DP) 12585B Neuburger (CDU) 12585D, 12587D, 12588C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12586C Gengler (CDU) 12587B Dr. Kather (CDU) 12590B Seuffert (SPD) 12590B Abstimmungen 12585C, D, 12588C, 12589C, D, 12590D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Nr. 4199 der Drucksachen) . . . . 12591A Neuburger (CDU), Antragsteller . 12591A Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Finanz- und Steuerfragen und für Wirtschaftspolitik . . 12592A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen) 12592B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Geld und Kredit 12592B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen) 12592B Dr. Vogel (CDU), Antragsteller . 12592C, 12613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12595B Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 12599A Eichler (SPD) 12599D Maerkl (FU) 12603A de Vries (FDP) 12603C Renner (KPD) 12604C Brookmann (CDU) 12605D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12609A Walter (DP) 12611B Marx (SPD) 12612A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films und an den Rechtsausschuß . . 12614B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen) 12614D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12614D Morgenthaler (CDU) 12616B Frau Strobel (SPD) . . . . 12617B, 12622C Kunze (CDU) 12619C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12620C Freiherr von Aretin (FU) 12621B Gundelach (KPD) 12621D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12622D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nrn.4191, 3691 der Drucksachen) 12622D Hübner (FDP), Berichterstatter . 12622D Jacobs (SPD) 12624A Frau Strohbach (KPD) 12625B Frau Dietz (CDU) 12626A Beschlußfassung 12626D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr. 4219 der Drucksachen) . . 12626D Für erledigt erklärt 12627A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12627A Abgesetzt 12627A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Subventionen für das bundeseigene Kupferschieferbergwerk in Sontra sowie kommunale Erstausstattung für die Gemeinden Sontra, Nentershausen, Rockensüß und Solz (Nr. 4196 der Drucksachen) 12627A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 12627A, 12630B, 12632A Sabel (CDU): zur Sache 12628C, 12631C zur Abstimmung 12632A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 12629D Überweisung an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Kommunalpolitik 12632C Nächste Sitzung 12632C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Johannes Kunze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, jetzt in der ersten Lesung wie meine Frau Vorrednerin das ganze Gesetz Punkt für Punkt durchzugehen und einer kritischen Beleuchtung zu unterziehen. Es erscheint mir für die erste Lesung zweckmäßig, zu prüfen, inwieweit dieser Gesetzentwurf grundsätzlich den Willen des Hohen Hauses erfüllt, der in den Entschließungen, die wir gelegentlich der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes gefaßt haben, zum Ausdruck gekommen ist, und inwieweit er noch einige Grundsatzfragen offenläßt. Es dürfte in diesem Hohen Hause keine Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß wir unseren evakuierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Recht auf eine schnelle Rückkehr in die Heimat geben wollen und geben müssen.
    Ich darf aus der Erfahrung, die wir mit diesen ganzen Problemen gemacht haben, einmal folgendes sagen. In dem Regierungsentwurf ist mit vollem Recht eine ganze Reihe von Fragen der Rechtsverordnung und nicht dem Gesetz zugewiesen worden. Warum? Weil dieses Gesetz nur in engster Fühlungnahme mit den Ländern gemacht werden kann und weil eine Fülle von Fragen der Durchführung im einzelnen noch viel stärker das Zusammenwirken von Bund und Ländern erfordert. Es wurde mit Recht darauf hingewiesen, daß der größte Teil der Evakuierten innerhalb des Landes und nicht in ein anderes Land evakuiert ist. Als während des Krieges und auch in der Nachkriegszeit Evakuierungen stattfinden mußten, hat doch keiner von uns einen Augenblick daran gedacht, daß jemand, der z. B. aus dem heutigen Gebiet von Rheinland-Pfalz in ein anderes Stück Deutschlands evakuiert wurde, sich eines Tages in einem anderen Lande befinden würde. Diese Fragen zwingen uns, bestimmte Entscheidungen der Rechtsverordnung zuzuweisen. Denn ich fürchte, wenn wir alles das, was ich zum großen Teil ebenso wie Sie, Frau Kollegin, anerkenne, in diesem Gesetz unterbringen und noch soundsoviele Ausschüsse mitbeteiligen wollen, wird mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht mehr zum Zuge kommen. Sie wollen doch bitte daran denken, daß der Bundesrat mit Recht ein ganz besonderes Interesse an diesem Gesetz bekundet. Wir müssen ganz nüchtern ausrechnen, was wir vor Schluß der Legislaturperiode noch fertigbekommen. Es hat keinen Zweck, jetzt lauter Versprechungen mit dem Ziel eines Perfektionismus zu machen, ohne die Überlegung einzuschalten, ob es zeitlich zu schaffen ist. Es wäre das schlimmste, was wir tun könnten, im Ausschuß für innere Verwaltung in gründlichster Arbeit zu versuchen, alles ins Gesetz zu bringen, um die Rechtsverordnung überflüssig zu machen, und dann


    (Kunze)

    zum Schluß nicht mehr fertigzuwerden und die Evakuierten auf das nächste Parlament vertrösten zu müssen, das vielleicht bis Ende des Jahres oder im Frühjahr des kommenden Jahres in der Lage wäre, die Materie neu zu behandeln und endlich zu verabschieden. Wir sollten hier wirklich einmal großzügig sein und uns von dem Grundsatz leiten lassen: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Daß geholfen werden muß, darüber gibt es keine Differenz der Auffassungen. Es dürfte auch keinem Zweifel unterliegen, daß wir uns, nachdem das Vertriebenengesetz verabschiedet worden ist, im besonderen Maße verpflichtet fühlen müssen, nun auch das Evakuiertenproblem anzufassen.
    Ich möchte den Damen und Herren dieses Hohen Hauses, die die Fragen nicht aus ihrer Tätigkeit unmittelbar kennen, folgendes sagen. Wenn ich den Tausenden von Kölnern, die bei uns oben in OstWestfalen und im Lipper Land sitzen und bei gutem Wetter vom Turm des Hermannsdenkmals aus die Spitzen des Kölner Doms sehen, nicht sagen kann: jetzt schaffen wir für euch die Rückkehrmöglichkeit, habe ich einfach etwas versäumt, was ich ihnen zu tun schuldig war.
    Es ist unwichtig, ob wir einzelne Formulierungen verbessern. Aber etwas anderes ist von entscheidender Bedeutung: das Problem darf nämlich nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten angefaßt werden, sondern es dreht sich um den lebendigen Menschen. Das muß im Gesetz zum Ausdruck kommen. Meine Vorrednerin hat diese Seite mit Recht angesprochen. Ich darf den Alten, der ohne seine Schuld aus der Heimat evakuiert werden mußte und jetzt nicht mehr arbeitsfähig ist, also vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus nicht an erster Stelle steht, nicht warten lassen, bis er unter der Erde liegt; ich darf ihm nicht Versprechungen machen, von denen ich weiß, daß sie aus zeitlichen Gründen nicht erfüllt werden können.
    Ich schlage vor, daß man allein den Ausschuß für innere Verwaltung mit der Materie befaßt und ihm anheimstellt, den Haushaltsausschuß, wenn er etwa den Haushalt betreffende Bestimmungen in den Entwurf aufnehmen will, von sich aus um eine Stellungnahme zu bitten. Genau dasselbe gälte in bezug auf den Wohnungsbau hinsichtlich des dafür zuständigen Ausschusses. Wir haben es doch bei einem anderen Gesetz erlebt, wie lange die Beratungen gedauert haben, zumal die Ausschüsse zu spät mit der Materie befaßt worden sind. Wenn wir aber jetzt einen Beschluß fassen, wie wir es beim Lastenausgleichsgesetz getan haben, zwingen wir den Vorsitzenden des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, von Fall zu Fall die entsprechenden Ausschüsse zuzuziehen. Auf diese Weise geht die Arbeit schneller vor sich. Ich habe die große Sorge, daß dieses wichtige Gesetz nicht fertig wird, bevor wir auseinandergehen. Wenn wir ein Gesetz bekommen, das in den Vermittlungsausschuß geht, und wir bis zur Neuwahl nicht mehr zusammenkommen, wird eben die Verabschiedung des Gesetzes vertagt. Ich wäre deshalb dankbar, wenn das Plenum meinen Antrag annähme und die Ausschußüberweisung in dieser Form beschlösse.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Nöll von der Nahmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist eine Tatsache, so scheint es mir, beruhigend: In der Begründung zu dem Gesetz wird auf eine Statistik von 1951 Bezug genommen. Ich glaube, Frau Kollegin Strobel, man kann bei der Auswertung dieser Statistik nicht von der Kopfzahl ausgehen, sondern muß die Haushaltungen als solche zugrunde legen, weil uns ja die Haushaltungen vor allem auch wohnungsmäßig belasten. Nach dieser Statistik haben sich 1951 109 000 Haushaltungen gemeldet, die eine Rückführung wünschten. Auch ich bin Ihrer Ansicht, und zwar auf Grund von Informationen, die mir von einem sachverständigen Verband gegeben wurden, daß sich 1951 tatsächlich nicht alle Familien gemeldet haben, weil sie mißtrauisch waren, ob diese Meldung wirklich Sinn hätte und ob wirklich etwas geschehen würde. Ebenso wie Sie, Frau Kollegin Strobel, bin ich also der Ansicht, daß die effektive Ziffer höher liegen wird. Wenn das Gesetz herauskommt, werden sich trotz der inzwischen vergangenen Zeit zweifellos mehr Familien zur Rückführung melden. Aber selbst wenn man hier etwas daraufschlägt, kommt man doch schlimmstenfalls zu einer Ziffer, die einen mit einem gewissen Optimismus erfüllt. Wir können also doch wohl hoffen, daß, wenn allgemein der Wille da ist, sich dieser unglücklichen Evakuierten wirklich tatkräftig anzunehmen, dieses Problem in einer verhältnismäßig kurzen Zeit gelöst werden kann. Sehen wir uns doch einmal die Wohnungsbauziffern an! Gegenüber den Neubauziffern von Wohnungen sind die Evakuierten-Zahlen durchaus nicht erschreckend. Ich darf daran erinnern, daß wir etwa beim Lastenausgleich vor wesentlich größeren Ziffern gestanden haben, und das Problem haben wir auch angepackt. Alles in allem glaube ich also, daß wir hier tatsächlich einmal einen gewissen Optimismus hegen dürfen, vorausgesetzt natürlich, daß der Wille da ist, die Vorschriften dieses Gesetzes in der Praxis nun auch wirklich energisch durchzuführen.
    Etwas optimistischer als Frau Kollegin Strobel bin ich auch in einem anderen Punkt: Jeder von uns würde es begrüßt haben, wenn besondere finanzielle Mittel für die Durchführung des Gesetzes vorgesehen wären. Leider bestehen hier Grenzen, die wir alle kennen und die zu überwinden leider nicht einfach ist. Trotzdem enthält aber das Gesetz keineswegs nur leere Versprechungen. Mir scheint vielmehr das Wesentliche zu sein, daß jetzt eindeutige Rechtsansprüche auf Rückführung gegeben werden und daß z. B. auch in § 9 — der die Wohnungsfrage regelt und den ich als das Kernstück des Entwurfs ansehe — jetzt eindeutig festgestellt wird, daß die Evakuierten ein entsprechendes Vorzugsrecht auf Berücksichtigung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Wohnungen haben. Das ist doch immerhin etwas, was bisher gefehlt hat und worüber sich unsere evakuierten Mitbürger bisher beklagt haben: daß sie durch das Fehlen eines solchen einwandfrei gesetzlich verankerten Anspruchs gegenüber den anderen Geschädigtengruppen benachteiligt gewesen seien! Ich glaube, man kann sich also insofern durchaus mit der Grundtendenz des Gesetzes einverstanden erklären und die Auffassung vertreten, daß das Gesetz nicht nur Versprechungen enthält, sondern doch positive Leistungen bringt.
    Wir haben etwas Sorge vor der Möglichkeit, daß das Gesetz vielleicht mit Rücksicht auf die Bestim-


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    mungen der §§ 2 und 3 wieder verschiedene Klassen von Evakuierten entstehen lassen könnte. Das möchten wir unbedingt vermieden wissen. Ich bin hier der Auffassung des Herrn Kollegen Kunze: Wir kommen gar nicht darum herum, diese Fragen der Regelung durch Rechtsverordnungen vorzubehalten. Wir können in einem Gesetz diese Fülle von Einzelfällen nicht eindeutig regeln, wenn die Verabschiedung des Entwurfs nicht große Verzögerungen erleiden soll. Ich halte an sich die Vorschrift des § 3 für ausreichend. Auch der Herr Minister hat ja auf diese Probleme hingewiesen. Ich möchte nur noch besonders auf die meines Erachtens beachtlichen Vorschläge aufmerksam machen, die der Bundesrat gerade zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten zu § 20 gemacht hat.
    Auf weitere Einzelheiten möchte ich hier in der ersten Lesung nicht eingehen, nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß das Gesetz von den Verwaltungsstellen, die es durchführen sollen, nicht nur mit dem Verstande und nicht nur in Erfüllung einer Amtspflicht, sondern vor allen Dingen mit dem Herzen durchgeführt wird. Hinter diesen Paragraphen stehen schwere menschliche Schicksale. Denken wir doch einmal an das alte Ehepaar, das ein Leben lang in einer Großstadt lebte und nun auf dem Dorfe lebt mit der Aussicht, da das Leben beschließen zu müssen, ohne die Möglichkeit zu haben, jemals etwa in sein geliebtes goldenes Mainz zurückkehren zu können; das sind schon menschliche Tragödien und schwere menschliche Schicksale, die gerade diese Alten getroffen haben! Deshalb begrüßen wir es besonders, daß auch meine Vorredner gerade diese Alten erwähnt haben. Wir sollten im Ausschuß gerade auch die Frage prüfen, was wir für die Sicherung der Rückführung dieser alten Menschen, die oft ein Leben lang gearbeitet und dem Volke etwas geleistet haben, tun können.
    Abschließend noch ein paar Worte zum weiteren Verfahren: Ich kann mich hier namens meiner Freunde nur dem Antrag von Herrn Kollegen Kunze anschließen. Wir bitten unsere anderen Kollegen um Zurückziehung ihrer weitergehenden Anträge. Es scheint uns völlig ausreichend, wenn der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung allein zur Beratung dieses Entwurfs bestimmt wird. Wie Herr Kollege Kunze schon sagte, kann ja der Ausschuß für innere Verwaltung notfalls andere Ausschüsse hören, wenn er das für notwendig hält. Das Gesetz scheint mir doch so gut ausgearbeitet zu sein, daß wir eigentlich in Kürze eine Vorlage für die zweite Lesung erwarten dürfen. Hier kommt es vor allem auf Schnelligkeit an! Lieber schnell das Gesetz herausbringen, als durch Mitwirkung von mehreren Ausschüssen, die alle mehr oder minder überlastet sind, die Verabschiedung verzögern! Deswegen die Bitte, daß wir uns mit der Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung begnügen!