Rede von
Albert
Walter
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen. meine Herren! Ich möchte mich dem anschließen, was Herr Kollege Eichler behauptet hat, als er sagte, daß sicher vieles an unserem Rundfunk verbesserungsbedürftig ist und daß seit 1949 nicht alles so war, wie wir es hätten erwarten sollen. Wenn wir dieser Überzeugung sind, dann ist das schon Grund genug dafür, daß wir uns endlich einmal mit einem Gesetz beschäftigen, das diese Mißstände abschaffen soll. Und wenn kein anderer Grund vorhanden wäre, ein solches Gesetz einzubringen, dann glaube ich, daß schon die Schaffung des deutschen Rechts auf dem Gebiete des Rundfunks Grund genug dafür ist, daß dieses Problem praktisch angepackt werden muß.
Wir haben lange genug die verschiedenen Besatzungsrechte auf dem Gebiete des Rundfunks ertragen müssen, und draußen versteht niemand so recht, warum wir noch immer auf Grund dieser Gesetze in den Rundfunkanstalten die Nachrichten und die Kulturprogramme senden. Es ist also an der Zeit, daß endlich deutsches Recht geschaffen wird und daß wir nach deutschem Recht die verschiedenen Rundfunkanstalten vereinigen und gemeinsam mit dem Bund etwas Praktisches errichten.
Nun möchte ich mich ganz kurz mit dem befassen, was die neun Herren Professoren in Nürnberg — oder wo immer — zum besten gegeben haben, als sie sich mit dem Gutachten über die Rundfunkanstalten beschäftigten. Man braucht nicht immer die Professoren heranzuholen, um etwas Brauchbares oder Nützliches zu schaffen. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, daß manches viel klarer und einfacher durchgeführt werden könnte, wenn sich nicht so viele Professoren mit der Materie beschäftigten.
Ich möchte vor allen Dingen auf einen Teilnehmer an dieser Professoren-Tagung hinweisen, der im vorigen Sommer auf einer Tagung des Rundfunks in Hamburg zum besten gab — es war Herr Professor Eschenburg —, daß er gar nicht verstehe, wie die Bundesregierung sich anmaßen könne, etwas über den Rundfunk sagen zu wollen. In demselben Sinne hat sich auch Herr Beckmann geäußert. Wenn die Herren Professoren weiter nichts zu sagen haben, dann sollten sie solche Gutachten besser nicht erstellen.
Im übrigen sind mir die Widersprüche in dem Gutachten nicht verständlich. Abschließend heißt es nämlich in dem Gutachten — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten lese ich es vor —:
Die einzige Möglichkeit einer aktiven Betätigung des Bundes auf dem Gebiet des Rundfunks, für die eine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben ist, wäre der Betrieb eines Kurzwellensenders.
Ja, nun bitte ich Sie: wenn man der Regierung den Betrieb eines Kurzwellensenders zuerkennt, dann begreife ich nicht, warum die Regierung nicht über einen Langwellensender ebenfalls ihre Nachrichten nach draußen geben und ihre Programme ausstrahlen soll! Es ist wahrscheinlich ein Geheimnis der Professoren, warum man es seitens der Regierung nur über die Kurzwelle tun darf, wohingegen eine lange Welle und eine übrige Welle nicht gestattet werden soll.
In unserem Gesetz ist von der Mittelwelle auch gar nicht die Rede, sondern wir sprechen von der Kurzwelle und von der langen Welle. Ich glaube, daß das, was in dem erarbeiteten Gesetz festgelegt worden ist, wohl wert ist, daß es im Ausschuß gründlich diskutiert wird. Denn was uns das Gutachten der Professoren bringt, das kann uns auf keinen Fall zufriedenstellen. Wir können daraus nichts entnehmen. Wir sind von der Koalition bereit, der Bundesregierung das denkbar Mögliche zuzugestehen. Sie muß das Recht haben, auf die Gestaltung des Rundfunks Einfluß zu nehmen und vor allen Dingen ihre eigenen Sendungen, wenn immer möglich, nach dem Ausland auszustrahlen. Wir haben gewiß genug Unzuträglichkeiten gehabt, sei es durch die verschiedenen Sender, die sich nach dem Ausland betätigen, sei es durch die Besetzung — das ist hier bereits angeführt worden — unserer Rundfunkanstalten mit Persönlichkeiten, die nicht immer verbürgt haben, daß alles in Ordnung blieb. Wir dürfen nicht verkennen — und das wird ja allgemein anerkannt —, daß die Personen beim Rundfunk in großem Maße schon politische Programme bedeuten und daß es um so mehr notwendig ist, daß die Regierung hier einen Einfluß darauf bekommt und endlich dafür sorgt, daß eine Änderung geschaffen wird, wo es notwendig ist.
Wir haben seit 1949 auf dem Gebiet des Rundfunks vieles erlebt, was nichts taugt, und sind der Meinung, daß der Bund nun endlich eingeschaltet werden sollte. Wir wollen ihn nicht einschalten, um den Ländern ihre kulturellen Rechte zu nehmen, die sie für sich beanspruchen; das fällt uns nicht
ein, und in dem Gesetzentwurf ist kein Wort davon gesagt. Was wir aber wollen, das ist ein sinnvolles Einschalten des Bundes in die Nachrichtengebung des Rundfunks.
Wir sind der Meinung, daß diese sinnvolle Einschaltung des Bundes von allen Parteien in diesem Plenum anerkannt werden sollte und die Zustimmung zu dem Gesetz daher eine Selbstverständlichkeit sein sollte.