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ID0125907900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 259. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953 12573 259. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12575A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Storch, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Glasmeyer, Ewers, Dr. Schäfer, Schmitt (Mainz), Böhm, Eberhard, Ritzel, Henßler, Schuler, Hoecker, Horn 12575B Änderungen der Tagesordnung . . 12575C, 12627A Berichtigung zur Beschlußfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen 12575D Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für die Einreichung von Fragen 12575D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl 12575D Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes 12576A Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . 12576A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) 12576A Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 12576A Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens 12576A Gesetz zur Änderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 12576A Kleine Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD betr. Beschaffung von Lehrstellen für Jugendliche und von Dauerarbeitsplätzen für ältere Angestellte und Arbeiter (Nrn. 3306, 4245 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 324 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Stornierung von Exportaufträgen (Nrn. 4153, 4238 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 325 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen an den früheren Postminister Ohnesorge (Nrn. 4195, 4262 der Drucksachen) . . . 12576B Kleine Anfrage Nr. 326 der Fraktion der SPD betr. Schuldenanerkenntnis (Nrn. 4206, 4252 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 327 der Fraktion der FDP betr. Unterbringung der Personen nach Art. 131 des Grundgesetzes (Nrn. 4207, 4251 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 330 der Fraktion der SPD betr. Bevollmächtigter für die Filmwirtschaft (Nm. 4233, 4261 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 331 der Fraktion der SPD betr. Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zivilverschleppte (Nrn. 4234, 4253 der Drucksachen) 12576B Bericht des Bundesministers der Justiz über die Frage der Auslieferung des Frantisek Kroupa aus Norwegen nach Deutschland (Nr. 4244 der Drucksachen) 12576C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1951/52 (Nr. 4263 der Drucksachen) 12576C Dritte Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nrn. 4182, 3861 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Umdrucke Nm. 844, 849, 860 bis 868) 12576C Peters (SPD): als Berichterstatter 12576C als Abgeordneter . . . . 12578B, 12586B, 12588A, 12589A, D Brönner (CDU) 125'76D Dr. Bertram (Soest) (FU) . . 12579C, 12589B Dr. Hammer (FDP) 12580B, 12582B, 12583C Niebes (KPD) 12581A Bausch (CDU) 12581C, 12583A Schoettle (SPD) . 12582C Behrisch (SPD) 12583C Dr. Wellhausen (FDP) 12584C Eickhoff (DP) 12585B Neuburger (CDU) 12585D, 12587D, 12588C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12586C Gengler (CDU) 12587B Dr. Kather (CDU) 12590B Seuffert (SPD) 12590B Abstimmungen 12585C, D, 12588C, 12589C, D, 12590D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Nr. 4199 der Drucksachen) . . . . 12591A Neuburger (CDU), Antragsteller . 12591A Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Finanz- und Steuerfragen und für Wirtschaftspolitik . . 12592A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen) 12592B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Geld und Kredit 12592B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen) 12592B Dr. Vogel (CDU), Antragsteller . 12592C, 12613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12595B Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 12599A Eichler (SPD) 12599D Maerkl (FU) 12603A de Vries (FDP) 12603C Renner (KPD) 12604C Brookmann (CDU) 12605D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12609A Walter (DP) 12611B Marx (SPD) 12612A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films und an den Rechtsausschuß . . 12614B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen) 12614D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12614D Morgenthaler (CDU) 12616B Frau Strobel (SPD) . . . . 12617B, 12622C Kunze (CDU) 12619C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12620C Freiherr von Aretin (FU) 12621B Gundelach (KPD) 12621D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12622D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nrn.4191, 3691 der Drucksachen) 12622D Hübner (FDP), Berichterstatter . 12622D Jacobs (SPD) 12624A Frau Strohbach (KPD) 12625B Frau Dietz (CDU) 12626A Beschlußfassung 12626D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr. 4219 der Drucksachen) . . 12626D Für erledigt erklärt 12627A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12627A Abgesetzt 12627A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Subventionen für das bundeseigene Kupferschieferbergwerk in Sontra sowie kommunale Erstausstattung für die Gemeinden Sontra, Nentershausen, Rockensüß und Solz (Nr. 4196 der Drucksachen) 12627A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 12627A, 12630B, 12632A Sabel (CDU): zur Sache 12628C, 12631C zur Abstimmung 12632A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 12629D Überweisung an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Kommunalpolitik 12632C Nächste Sitzung 12632C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige der Herren Vorredner haben die Bundestagsdrucksache Nr. 4198, den Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter und Genossen einen Antrag der Regierungsparteien genannt. Als Vertreter einer der Regierungsparteien, nämlich der Christlich-Sozialen Union, muß ich betonen, daß wir an diesem Antrag nicht beteiligt sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Antrag der Herren Kollegen Dr. Vogel und Genossen ist wohl seiner Entstehung nach ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums.

    (Sehr wahr! links.)

    Wir hätten gewünscht, daß dieser Entwurf, wenn er schon in die Gesetzgebungsmaschine gegeben wird, auf dem ordentlichen Wege eingebracht worden wäre.

    (Sehr gut! links.)

    Sollte es vielleicht so sein, daß das Bundesinnenministerium als ein Verfassungsministerium am Ende selber verfassungsrechtliche oder andere politische Bedenken gehabt hat, diesen Gesetzentwurf über den Bundesrat zu leiten, den er übrigens am Ende doch noch passieren muß? Uns scheint nämlich das Hauptbedenken gegen diesen Gesetzentwurf, so gut das eine oder andere Motiv sein mag, eben auf dem verfassungsrechtlichen Gebiet zu liegen.
    Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik eindeutig festgelegt, und zwar nach den Artikeln 30 und 70 derart, daß die Zuständigkeit der Länder die Regel ist, die Zuständigkeit des Bundes die Ausnahme, und zwar immer nur dort, wo sie ausdrücklich im Grundgesetz ausgesprochen worden ist. Daraus ergibt sich auch der Grundsatz, daß bei der Auslegung der Zuständigkeit des Bundes einschränkend und nicht ausweitend vorgegangen werden darf. Außerdem sind sich alle Teile, sogar die Unitarier, in diesem Hohen Hause immer darüber einig gewesen, daß Kulturfragen prinzipiell Angelegenheit der Länder sind, da sie grundsätzlich nicht dem Bund überantwortet wurden.
    Was den Rundfunk betrifft, so kommt hinzu, daß zwar für Presse und Film die Möglichkeit einer Rahmengesetzgebung besteht, daß diese Möglichkeit aber eben nicht für den Rundfunk besteht. Damit ist vom Verfassungsgesetzgeber deutlich genug gesagt, wo der Rundfunk hingehört, nämlich in die Zuständigkeit der Länder. Mann kann allerdings aus Art. 73 Ziffer 7 entnehmen, daß der Bund für das Post- und Fernmeldewesen zuständig ist. Ich will die Frage, ob Teile des Rundfunks unter den Begriff des Fernmeldewesens fallen, hier nicht erörtern. Wieweit Funkanlagen Fernmeldeanlagen sind, darüber mögen sich Sachverständige einmal den Kopf zerbrechen. Aber sicher ist doch, daß damit vom Rundfunk nur die rein technische Seite gemeint sein kann. Der Bund hat einzig die Zuständigkeit, die Verträge internationaler Art, die das Rundfunkwesen in Deutschland betreffen, abzuschließen, die Wellenlängen in Deutschland zu verteilen und die Wellenstärke festzusetzen, die Leitungstechnik zu bestimmen, er hat die Aufgabe der großräumigen Entstörung des Äthers, des Schutzes der Fernmeldeanlagen der Bundespost und schließlich noch Obliegenheiten nach dem Gesetz über die Hochfrequenzgeräte. Diese rein technischen Dinge sind Angelegenheiten des Bundes und mögen aus praktischen Gründen der Bundespost überantwortet werden, mehr aber nicht. Wenn Sie aus der Tatsache, daß der Bund für Fernmelde- und für Funkanlagen zuständig sein soll, schließen wollen, daß er in der Sache selbst für den Rundfunk zuständig sei, so wäre das genau so, wie wenn eine Behörde, die für das Hochbauwesen zuständig ist, sagte, sie sei überhaupt für Volksschulfragen zuständig, weil Volksschulen im allgemeinen in Hochbauten untergebracht seien. Wir wollen doch daran festhalten, daß die Organisation eines Gegenstandes notwendiger Bestandteil der Aufgaben und der Zuständigkeit ist, die für diesen Gegenstand selber festgelegt sind, und wenn Kulturangelegenheiten — und dazu gehört ja schließlich der Rundfunk — immer Sache der Länder sind, dann ist ja auch die Organisation Sache der Länder. Soweit Organisation gleich Verwaltung ist, ist dies im Grundgesetz besonders klar festgelegt, weil in der Regel die Durchführung von Bundesgesetzen Angelegenheit der Länder ist.
    Was für den Rundfunk im allgemeinen gilt, gilt für das Fernsehen im besonderen, wenn Sie dieses überhaupt als einen Teil des Rundfunks ansprechen wollen, worüber man sich wieder seitens der technischen Sachverständigen den Kopf zerbrechen mag.
    Dazu kommt noch etwas anderes. Nicht nur vom Gesichtspunkt der Zuständigkeit bestehen Bedenken, sondern auch vom Gesichtspunkt der Grundrechte her. In Art. 5 des Grundgesetzes ist die Funkfreiheit als Grundrecht ausgesprochen, eine Freiheit, zu der die Sendung wie der Empfang gehört. Wenn aber die Sendefreiheit festgelegt ist, dann heißt das nicht nur freie Programmgestaltung, dann heißt es auch, daß derjenige, der über die Programmgestaltung entscheidet, über die technischen Anlagen verfügen muß. Sie können ja den Rundfunk nicht zerlegen in freie und unfreie, in staatsgebundene und nicht staatsgebundene Teile; das wäre in sich unlogisch und damit undenkbar. Jede Einschränkung einer Rundfunkstation in der Verfügung über die organisatorische und auch über die technische Seite würde eine sachliche und damit eine inhaltliche Einengung bedeuten. Würde


    (Dr. Jäger [Bayern])

    der Bund die technische Einrichtung des Rundfunks im ganzen Bundesgebiet in die Hand nehmen, so wäre das schließlich nicht anders, als wenn er der Eigentümer aller Druckereien des Bundesgebiets wäre. So wie es im letzteren Falle mit der Pressefreiheit aus wäre, ist es in jenem Falle mit der Rundfunkfreiheit aus.

    (Sehr gut! bei der BP.)

    Sie wäre nur noch eine platonische Angelegenheit.
    Zur Unabhängigkeit des Rundfunks und zu seiner Freiheit, wenn sie eine Bedeutung haben soll, gehört natürlich auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit, und damit hängt nun einmal das Problem der Hörergelder zusammen. Von sehr prominenter Seite wurde hier die alte These vertreten, daß diese Hörergebühr von 2 DM im Monat, wie sie jetzt allgemein eingehoben wird, eine Verwaltungsgebühr sei, die als Lizenzgebühr aufzufassen sei. Sicherlich ist das in den Anfängen des Rundfunks so gedacht gewesen. Aber eine solche Lizenzgebühr bestimmt man im allgemeinen für den Verwaltungsakt der Genehmigung zur Aufstellung eines Empfangsgeräts. Längst hat sich der Charakter der Gebühr gewandelt, und man muß sie heute, wie das auch von Gutachten, die man nicht so leichthin abtun sollte, wie es manchmal geschieht, festgestellt worden ist, als eine Anstaltsgebühr bezeichnen, als eine Gebühr und eine Gegengabe für die Nutzung und für die Leistung seitens der Rundfunkanstalt. Damit gehört der Rechtsanspruch auf Gebühr zum Vermögen und, wenn Sie so wollen, zum Eigentum der einzelnen Anstalten. Sie ihnen zu nehmen, würde eine Enteignung bedeuten, für die eine Entschädigung nach Art. 14 des Grundgesetzes festzusetzen wäre.
    In besonderer Weise muß man sich aber aus verfassungsrechtlichen Gründen dagegen wenden, daß das gesamte Fernsehen zur Angelegenheit des Bundes werden und damit zentralisiert werden soll. Da bleibt von der Freiheit auf dem Gebiet des Fernsehens nicht mehr allzuviel übrig. Das wäre so, wie wenn Sie sämtliche deutschen Illustrierten verstaatlichen und einheitlich herausgeben wollten. Dann hätten Sie den Zustand, daß auf dem Gebiet des Illustriertenwesens eine Meinungsfreiheit und eine Pressefreiheit nicht bestehen würde. So würde hier eine Funkfreiheit nicht mehr bestehen, wenn Sie das Fernsehwesen in Deutschland zentralisieren.

    (Abg. Dr. Vogel: Das war an den Haaren herangezogen!)

    — Das sind Tatsachen, die Sie nicht leugnen können, auch wenn sie dem einen oder anderen Anhänger dieses Gesetzes nicht besonders genehm sind. Wenn man aber schon eine andere Meinung äußern will, als ich sie hier vertrete, dann werden Sie damit nur zugeben, daß es sehr schwierige Rechts- und Verfassungsfragen sind, die in diesem Gesetz enthalten sind. Sollten Sie also entschlossen sein, dieses Gesetz einem Ausschuß zu überweisen, so möchte ich zusätzlich vorschlagen, dieses Gesetz auch dem Rechts- und Verfassungsausschuß zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu überweisen; ich möchte dies als Antrag einbringen.
    Dazu möchte ich noch folgendes Bedenken im besonderen anmelden. In § 17 des Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit geschaffen, weitere gemeinsame Einrichtungen auf dem Gebiet des Rundfunks durch Beschluß des Gesamtrats mit Zweidrittelmehrheit durchzusetzen. Zwar soll hierdurch die Eigenständigkeit der Rundfunkanstalten nicht beeinträchtigt werden. Es ist aber kein Rechtsweg vorgesehen, der diesen Rundfunkanstalten den Schutz gibt, daß ihre Eigenständigkeit nicht gefährdet wird. In dieser Weise hat sich auch einmal die Reichsrundfunkgesellschaft entwickelt. Die Spuren schrecken!
    Wenn ich nun von der rechtlichen zur praktischen Seite übergehe, so leugne ich als Vertreter einer bayerischen Partei nicht, daß es in dem Rundfunk, der für unser Land zuständig ist, im bayerischen Rundfunk, in der vergangenen Zeit, mannigfaltige Mißhelligkeiten sachlicher und persönlicher Art gegeben hat und noch gibt.

    (Zurufe: Hört! Hört!)

    Wir in Bayern sind aber durchaus in der Lage, mit dem Problem selber fertigzuwerden,

    (Abg. Dr. Vogel: Das haben wir ja gesehen!)

    und sei es notfalls durch eine Änderung des bayerischen Rundfunkgesetzes. Wir vertrauen darauf, daß der Rundfunk selber diejenigen Maßnahmen ergreift, die notwendig sind. Jedenfalls sind wir nicht bereit, solche sachliche Schwierigkeiten, die sich ergeben können — so bedauerlich sie auch sind —, dazu zu benutzen, unsere grundsätzliche verfassungsrechtliche Auffassung zu ändern.
    Zur praktischen Seite möchte ich bemerken, daß der Auslandsdienst selbstverständlich eine Angelegenheit ist, die auf dem Gebiet der Kurzwellen und zum Teil auch auf dem der Langwellen den Bund jedenfalls mit berührt. Auch das Fernsehen und die Forschung sind Aufgaben, an denen der Bund mit interessiert sein kann. Es sind gemeinsame Aufgaben, die Bund und Länder hier haben, nicht Bundesaufgaben. Es bedarf darum hier keines Bundesgesetzes, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Es ist nicht so, daß durch ein Bundesgesetz die gewünschte Kultur schon erstehen werde! Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern genügen. Diese Vereinbarungen würden sich wahrscheinlich praktisch sogar zugunsten des Bundes auswirken; denn die Länder sind natürlich in der Lage, dem Bund auf dem Weg der Vereinbarung notfalls auch Angelegenheiten zuzugestehen, auf die er verfassungsrechtlich keinen Anspruch hat. Auf dem Wege des Gesetzes kann er diese Möglichkeiten ohne Verfassungsänderung nicht erhalten, auf dem Wege des freiwilligen Verzichts der Länder könnte er sie erhalten.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Die Erfahrungen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister, mit der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und vor allem die erfolgreiche Münchener Konferenz, von der einer meiner Herren Vorredner heute schon gesprochen hat, geben uns die Hoffnung, daß der Weg der Vereinbarung statt des Gesetzes erfolgreich sein wird.
    Außerdem bin ich dahingehend informiert worden, daß ab 3. Mai bereits Sendungen der Bundesregierung über die Kurzwelle des Nordwestdeutschen Rundfunks erfolgen sollen. Damit hat man ja praktisch den Weg der Vereinbarung bereits beschritten.
    Was das Fernsehen im besonderen betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß dessen Zukunft heute noch ungewiß ist. Es gibt viele unter uns, die das Fernsehen für eine Kulturkrankheit halten. Ich


    (Dr. Jaeger [Bayern])

    möchte mich dazu nicht äußern. Wenn es eine solche ist, so glaube ich, wird sie trotzdem nicht aufzuhalten sein; so pflegt es in solchen Fällen zu sein. Aber das Fernsehen kann sich doch, wie es bei technischen Erfindungen häufig der Fall ist, im Laufe der Zeit so entwickeln, ,daß es in Zukunft vielleicht wesentlich billiger sein wird, als es heute ist, so daß in Zukunft vielleicht von jeder einzelnen deutschen Rundfunkanstalt eine eigene Fernsehsendestation betrieben werden kann. Jedenfalls darf man sich heute wegen der Kosten dieses Recht nicht für alle Zukunft aus der Hand nehmen lassen. Wenn die Kosten heute sehr hoch sind, so mag man das Fernsehen als Gemeinschaftsaufgabe der deutschen Rundfunksender betrachten; es braucht nicht zur Bundesaufgabe zu werden.
    Wenn man darüber hinaus die Forschungsanstalten und Fernsehstationen, die heute schon bestehen, zugunsten des Bundes einziehen will, wie es das Gesetz hier macht, so handelt es sich dabei um eine glatte Enteignung, die wir als Vertreter der Christlich-Sozialen-Union aus prinzipiellen Granden ablehnen. Wir wünschen überhaupt eine Zusammenarbeit statt eines Bundesmonopols und statt einer Zentralisation.
    Wir haben gegen dieses Gesetz mannigfache Bedenken, weil es verfassungswidrig ist. Wir halten es praktisch nicht für notwendig und sehen in ihm einen Schrittmacher des Zentralismus. Die Christlich-Soziale Union in Bayern vermag dem Gesetz deshalb nicht zuzustimmen.

    (Beifall bei der CSU und bei der BP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Walter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Walter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen. meine Herren! Ich möchte mich dem anschließen, was Herr Kollege Eichler behauptet hat, als er sagte, daß sicher vieles an unserem Rundfunk verbesserungsbedürftig ist und daß seit 1949 nicht alles so war, wie wir es hätten erwarten sollen. Wenn wir dieser Überzeugung sind, dann ist das schon Grund genug dafür, daß wir uns endlich einmal mit einem Gesetz beschäftigen, das diese Mißstände abschaffen soll. Und wenn kein anderer Grund vorhanden wäre, ein solches Gesetz einzubringen, dann glaube ich, daß schon die Schaffung des deutschen Rechts auf dem Gebiete des Rundfunks Grund genug dafür ist, daß dieses Problem praktisch angepackt werden muß.

    (Abg. Blachstein: Das steht ja nicht zur Debatte!)

    Wir haben lange genug die verschiedenen Besatzungsrechte auf dem Gebiete des Rundfunks ertragen müssen, und draußen versteht niemand so recht, warum wir noch immer auf Grund dieser Gesetze in den Rundfunkanstalten die Nachrichten und die Kulturprogramme senden. Es ist also an der Zeit, daß endlich deutsches Recht geschaffen wird und daß wir nach deutschem Recht die verschiedenen Rundfunkanstalten vereinigen und gemeinsam mit dem Bund etwas Praktisches errichten.
    Nun möchte ich mich ganz kurz mit dem befassen, was die neun Herren Professoren in Nürnberg — oder wo immer — zum besten gegeben haben, als sie sich mit dem Gutachten über die Rundfunkanstalten beschäftigten. Man braucht nicht immer die Professoren heranzuholen, um etwas Brauchbares oder Nützliches zu schaffen. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, daß manches viel klarer und einfacher durchgeführt werden könnte, wenn sich nicht so viele Professoren mit der Materie beschäftigten.

    (Abg. Marx: Denken Sie da an Hallstein?)

    Ich möchte vor allen Dingen auf einen Teilnehmer an dieser Professoren-Tagung hinweisen, der im vorigen Sommer auf einer Tagung des Rundfunks in Hamburg zum besten gab — es war Herr Professor Eschenburg —, daß er gar nicht verstehe, wie die Bundesregierung sich anmaßen könne, etwas über den Rundfunk sagen zu wollen. In demselben Sinne hat sich auch Herr Beckmann geäußert. Wenn die Herren Professoren weiter nichts zu sagen haben, dann sollten sie solche Gutachten besser nicht erstellen.
    Im übrigen sind mir die Widersprüche in dem Gutachten nicht verständlich. Abschließend heißt es nämlich in dem Gutachten — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten lese ich es vor —:
    Die einzige Möglichkeit einer aktiven Betätigung des Bundes auf dem Gebiet des Rundfunks, für die eine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben ist, wäre der Betrieb eines Kurzwellensenders.
    Ja, nun bitte ich Sie: wenn man der Regierung den Betrieb eines Kurzwellensenders zuerkennt, dann begreife ich nicht, warum die Regierung nicht über einen Langwellensender ebenfalls ihre Nachrichten nach draußen geben und ihre Programme ausstrahlen soll! Es ist wahrscheinlich ein Geheimnis der Professoren, warum man es seitens der Regierung nur über die Kurzwelle tun darf, wohingegen eine lange Welle und eine übrige Welle nicht gestattet werden soll.
    In unserem Gesetz ist von der Mittelwelle auch gar nicht die Rede, sondern wir sprechen von der Kurzwelle und von der langen Welle. Ich glaube, daß das, was in dem erarbeiteten Gesetz festgelegt worden ist, wohl wert ist, daß es im Ausschuß gründlich diskutiert wird. Denn was uns das Gutachten der Professoren bringt, das kann uns auf keinen Fall zufriedenstellen. Wir können daraus nichts entnehmen. Wir sind von der Koalition bereit, der Bundesregierung das denkbar Mögliche zuzugestehen. Sie muß das Recht haben, auf die Gestaltung des Rundfunks Einfluß zu nehmen und vor allen Dingen ihre eigenen Sendungen, wenn immer möglich, nach dem Ausland auszustrahlen. Wir haben gewiß genug Unzuträglichkeiten gehabt, sei es durch die verschiedenen Sender, die sich nach dem Ausland betätigen, sei es durch die Besetzung — das ist hier bereits angeführt worden — unserer Rundfunkanstalten mit Persönlichkeiten, die nicht immer verbürgt haben, daß alles in Ordnung blieb. Wir dürfen nicht verkennen — und das wird ja allgemein anerkannt —, daß die Personen beim Rundfunk in großem Maße schon politische Programme bedeuten und daß es um so mehr notwendig ist, daß die Regierung hier einen Einfluß darauf bekommt und endlich dafür sorgt, daß eine Änderung geschaffen wird, wo es notwendig ist.

    (Abg. Blachstein: Sehr interessant!)

    Wir haben seit 1949 auf dem Gebiet des Rundfunks vieles erlebt, was nichts taugt, und sind der Meinung, daß der Bund nun endlich eingeschaltet werden sollte. Wir wollen ihn nicht einschalten, um den Ländern ihre kulturellen Rechte zu nehmen, die sie für sich beanspruchen; das fällt uns nicht


    (Walter)

    ein, und in dem Gesetzentwurf ist kein Wort davon gesagt. Was wir aber wollen, das ist ein sinnvolles Einschalten des Bundes in die Nachrichtengebung des Rundfunks.

    (Abg. Blachstein: Der Koalitionsparteien!) Wir sind der Meinung, daß diese sinnvolle Einschaltung des Bundes von allen Parteien in diesem Plenum anerkannt werden sollte und die Zustimmung zu dem Gesetz daher eine Selbstverständlichkeit sein sollte.


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)