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ID0125608200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 256. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1953 12367 256. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12369B, 12371B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Meitmann 12369B Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4189 der Drucksachen) 12369B Einspruch des Abg. Müller (Frankfurt) gegen den ihm in der 250. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 822) . . 12369C Einspruch abgelehnt 12369C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 4171 der Drucksachen) 12369C Dr. Wellhausen (FDP), Antragsteller 12369C Beschlußfassung 12369D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nr. 3805 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4081 der Drucksachen) 12370A Raestrup (CDU), Berichterstatter . 12370A Dr. Atzenroth (FDP) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . 12412 Beschlußfassung 12371A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nr. 4156 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes (Nr. 4186 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 793) 12371B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12371C schriftlicher Bericht 12413 Abstimmungen 12371D Vertagung der restlichen Abstimmungen über den Entwurf eines Bundesvertriebenengesetzes 12372A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nrn. 3803, 4137 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 786; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 813 bis 817, 820) 12372A Naegel (CDU) 12372B Schäffer, Bundesminister der Finan- zen . 12372C, 12375B, 12380B, D, 12382A Dr. Gülich (SPD) 12372C, 12376B, 12380C, D, 12381A, 12382B, D, 12383B Margulies (FDP) 12374A Dr. Friedensburg (CDU) 12374B Dr. Preusker (FDP) 12375C, 12379D, 12381B, 12383A Niebes (KPD) 12377C Dr. Fricke (DP) 12378B Dr. Wellhausen (FDP) 12378C Pelster (CDU) 12382C 1 Abstimmungen . . 12379C, 12380C, 12381A, B, 12382D, 12383A, B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (Nr 4136 der Drucksachen) 12383C Fisch (KPD) 12383D Beschlußfassung 12384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4130 der Drucksachen) . . 12384D Beschlußfassung 12385A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs (Nr. 4034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4150 [neu] der Drucksachen) . . . 12385A Hagge (CDU), Berichterstatter . . . 12385B Beschlußfassung 12385C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Nr. 4197 der Drucksachen) 12385C Beschlußfassung 12385D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 4144, 3039 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 802) . . . 12385D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), 'Berichterstatter 21386A Dr. Schellenberg (SPD) 12386B Frau Kalinke (DP) 12389A Horn (CDU) 12390C Renner (KPD) 12392C Dr. Schäfer (FDP) 12393B Zur Geschäftsordnung: Richter (Frankfurt) (SPD) 12394B Arndgen (CDU) 12394C Abstimmungen 12394D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 4032 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4145 der Drucksachen) 12394D Ludwig (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 12414 Beschlußfassung 12395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Anhörung beschuldigter Abgeordneter durch die Staatsanwaltschaft ohne Aufhebung der Immunität (Nr. 4052 der Drucksachen) . . . . 12395A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 12395B, 12397D Dr. Greve (SPD) 12395D, 12401B Ewers (DP) 12396D Gengler (CDU) 12400D Beschlußfassung 12401D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Parzinger (Nr. 4139 der Drucksachen) 12401D Striebeck (SPD), Berichterstatter 12402A Beschlußfassung 12402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Heiland (Nr. 4140 der Drucksachen) 12402D Gengler (CDU), Berichterstatter . 12402D Beschlußfassung 12403B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott (Nr. 4143 der Drucksachen) 12403B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 12403B Beschlußfassung 12403C Beratung des Antrags der Abg. Schmücker, Eckstein, Ohlig, Dannemann, Jaffé u. Gen. betr. Übernahme von Straßen I. Ordnung als Bundesstraßen im Raum des Emsland-Planes (Nr. 4134 der Drucksachen) 12403D Schmücker (CDU), Antragsteller . 12403D Ohlig (SPD) 12404A Dannemann (FDP) 12404B Beschlußfassung 12404D Beratung der Großen Anfrage der Abg. Mauk u. Gen. betr. Importe von Obst und Gemüse, Südfrüchten und Frühkartoffeln (Nr. 4028 der Drucksachen) . 12404D Mauk (FDP), Anfragender 12404D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12406B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zuwendung von Bundesmitteln für Forschungszwecke (Nr. 4059 der Drucksachen) 12407D Hennig (SPD), Antragsteller . . 12407D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12409A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12409C Dr. Friedensburg (CDU) 12410B Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 12410D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Brückenbauten im Zonengrenzkreis Osterode/Harz (Nr. 4058 der Drucksachen) 10410D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Haushaltsausschuß 10411A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Rabattgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 4074 der Drucksachen) 12411A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12411A Beratung der Übersicht Nr. 63 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck Nr. 758) 12411B Beschlußfassung 12411C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 784) 12411C Beschlußfassung 12411C Persönliche Bemerkung: Fisch (KPD) 12411C Nächste Sitzung 12411D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) 12412 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) 12413 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) . . . . 12414 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) Ich habe dem Gesetz zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz meine Zustimmung nur mit großen Bedenken gegeben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die uneingeschränkte Erhebung der Investitionshilfeabgabe mit der heutigen Wirtschaftslage nicht vereinbar ist und daß zum wenigsten die Hälfte der vierten Rate erlassen werden sollte. Da ein solcher Antrag im Ausschuß für Wirtschaftspolitik gegen eine große Mehrheit abgelehnt worden ist, habe ich darauf verzichtet, den Antrag im Plenum zu wiederholen. Das jetzt beschlossene Gesetz bedeutet nur eine sehr geringe Erleichterung für einen Teil der Abgabepflichtigen und ist unzureichend. Um wenigstens dieses Minimum zu retten, habe ich für das Gesetz gestimmt. Bonn, den 20. März 1953 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Sonderausschuß zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz) — Nr. 3552 der Drucksachen — hat sich nach den Beratungen des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes, dessen Verabschiedung bevorsteht, am 16. März 1953 gebildet und seinen Arbeitsplan festgelegt. Dieser Ausschuß hat den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP am 3. März 1953 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts — Nr. 4156 der Drucksachen — beraten. Der Ausschuß hat die Verschiebung dieser unmittelbar bevorstehenden Wahlen für notwendig erachtet, weil nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes wieder neue Wahlen stattfinden müssen. Die dadurch verursachte Verwaltungsarbeit und die nicht unbeträchtlichen Kosten können eingespart werden. Bestand über die grundsätzliche Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte volles Einverständnis, so bestand eine Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt der Verlängerung bis zum 31. Dezember 1953 oder bis zum 31. März 1954. Wegen des Unterschiedes von nur drei Monaten entschied sich der Ausschuß beinahe einstimmig für die Verlängerung bis zum 31. März 1954. Dabei stand für ihn fest, daß die Wahlen der neuen Personalvertretungen ohnedies nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes stattfinden müssen, daß aber der Erlaß der zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Rechtsvorschriften (§ 80 des Gesetzentwurfes) Zeit beanspruchen wird. Nur um gegen jeden Fall der nicht voraussehbaren Verzögerung der Durchführung des Gesetzes Vorkehrung zu treffen, ist der 31. März 1954 vorgesehen. Der Ausschuß empfiehlt deshalb die Annahme dieses vorläufigen Gesetzentwurfes. Bonn, den 17. März 1953. Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) Der Ausschuß für Arbeit befaßte sich am 11. Februar 1953 mit Drucksache Nr. 4032 betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets der britischen und amerikanischen Zone vom 9. April 1949 auf die Länder der französischen Zone. Zweck des Vorschlags ist die Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts. Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz vom 24. Februar 1949, das geringe Abweichungen enthält in der Frage der Firmentarife, der Nachwirkung und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. In Baden besteht nur ein Landesgesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 23. November 1948 und eine Landesverordnung über die Registrierung von Tarifverträgen vom 20. Januar 1949. Südwürttemberg-Hohenzollern hat ein Gesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 25. Februar 1949. In Lindau ist das Gesetz des Wirtschaftsrats seit 13. April 1951 anwendbar. Das Berliner Tarifvertragsgesetz vom 12. September 1950 stimmt grundsätzlich mit dem Zweizonengesetz überein, mit zwei Ausnahmen: 1. Als Tarifvertragsparteien sind nur unabhängige Gewerbe anerkannt, 2. werden Einsprüche gegen die Nichteintragung in das Tarifregister durch die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren entschieden. Der Bundesrat schlug Streichung der BerlinKlausel in § 2 vor mit Rücksicht auf die exponierte politische Lage und für so lange, bis die bundesgesetzliche Regelung ohne politische Nachteile übernommen werden kann. Die Bundesregierung erklärte sich damit einverstanden. Der Ausschuß schloß sich dieser Auffassung an und beschloß die Streichung des § 2. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen in Drucksache Nr. 4175 einstimmig, die Vorlage in dieser Form anzunehmen. Ludwig Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Kommunisten haben im November 1949 in einem unserer ersten Anträge, in dem wir die Reform der Sozialversicherung gefordert haben, auch bereits die Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung, einer Krankenversicherung der Rentner verlangt. Wir haben damals den Standpunkt vertreten, daß diese gesetzliche Versicherung auf der Basis einer Pflichtversicherung geschaffen werden müsse, daß sowohl die Pflichtleistungen als auch die Kannleistungen gewährt werden müßten. Wir haben als Träger dieser zusätzlichen Versicherung die allgemeinen Versicherungsträger angesprochen und haben damals bereits den Standpunkt vertreten, daß die Beiträge zur Finanzierung dieser Krankenversicherung für die Rentner der Bund zu tragen hat als kleinen Ausgleich dafür, daß die Milliardenvermögen der Sozialversicherungsträger zweimal durch die Kriegspolitik der kaiserlichen Regierung wie der Hitler-Regierung zum Teufel gegangen sind. Das war unser damaliger Gedankengang.
    Nun, heute liegen uns dieser Ausschußbericht und die Stellungnahme der sozialdemokratischen Fraktion im Umdruck Nr. 802 vor. Die Frau Kollegin Kalinke sprach von den „zwei Schatten", die im Auschuß über diesem Problem gelagert haben. Das ist sehr bildhaft gesprochen. Der eine Schatten geht von ihr aus. Das ist der Schatten der Reaktion, den sie immer auf die sozialpolitischen Fragen wirft, wenn diese Dinge hier zur Aussprache stehen.

    (Zuruf von der Mitte: Stimmt ja gar nicht!)

    Aber etwas muß man ihr doch entgegenhalten: Warum in diesem Ausschußbericht das Abdrängen auf die freiwillige Versicherung? Sie sollte sich doch einmal überlegen, mit welchem Recht ausgerechnet sie hier fordert, daß jeder Mißbrauch der Gelder der Mitglieder der Sozialversicherungsträger vermieden werden müsse. Warum hat sie diesen Standpunkt nicht vertreten, als es der Herr Schäffer vor einigen Wochen hier mit Zustimmung der Reaktion durchgesetzt hat, daß der Beitrag des Bundes an die Sozialversicherungsträger für die nächsten drei Jahre anteilmäßig so abgestattet wird, daß pro Jahr 555 Millionen statt in Bargeld


    (Renner)

    in Bundesschuldverschreibungen zugewiesen werden? Warum ist ihr da nicht eingefallen, sich dagegen zu verwahren, da das doch auch ein „Mißbrauch" ist?

    (Abg. Winkelheide: Das hat doch damit gar nichts zu tun!)

    — Wieso nicht? Das wollen Sie bloß nicht einsehen!
    Nun zurück zu dem Antrag selber. Wir stehen auf dem Standpunkt, den der Kollege Schellenberg hier in einer wirklich klaren und eindrucksvollen Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Aha, Liebeswerben!)

    — Nein, gar kein Liebeswerben! Ich werde mich in ihn nicht verlieben, da brauchen Sie keine Sorge zu haben.

    (Heiterkeit.)

    Aber er hat hier Gedanken ausgesprochen, die absolut vertretbar sind. Er hat Gedanken ausgesprochen, die, wie Sie wissen sollten, auch Gedanken der deutschen Gewerkschaften sind, und er hat, mit einer einzigen Ausnahme, das gesagt, was Sie hier als Gewerkschaftler eigentlich auch vertreten müßten. Daß Sie das nicht tun, beruht auf der Tatsache, daß Sie so nahe mit dem Herrn Adenauer und mit dem Herrn Schäffer verwandt sind. Nur eines, Herr Schellenberg, können wir nicht mitmachen. Denn Ihr Deckungsvorschlag ist eine bedenkliche Annäherung an die Methode, wie der Herr Schäffer mit Geldern der Sozialversicherungsträger, d. h. mit seinem Pflichtzuschuß den Sozialversicherungsträgern gegenüber, heute schon umspringt. Man soll den Herren nicht sagen, daß sie diese Leistungen aus den Überschüssen, die bestehen, nehmen sollen, sondern soll ihnen klarmachen, daß der Bund verpflichtet ist, das aufzubringen, was im Interesse der Rentner aufgebracht
    werden muß. Das ist also der einzige Vorbehalt, den wir dem sozialdemokratischen Antrag gegenüber vorzubringen haben.
    Wir lehnen also den Mündlichen Bericht des Ausschusses ab und bekennen uns, abgesehen von dieser Einschränkung, zu den Grundsätzen, die in dem sozialdemokratischen Antrag auf Umdruck Nr. 802 zum Ausdruck gebracht worden sind.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt zwei Methoden der politischen Auseinandersetzung. Die eine besteht darin, bei Meinungsverschiedenheiten die Verschiedenheit der Ausgangsstellungen in Gegensatz zueinander zu bringen, zu vergleichen und dann zu versuchen, die Ansichten über Irrtümer und Einsichten miteinander zu werten und auszutauschen. Es gibt eine andere Methode, die darin besteht, einem andern Absichten zu unterstellen, die er zwar nicht hat, und so eine für das Agitationsbedürfnis
    allein reizvolle Polemik gegenüber Absichten, die
    gar nicht vorhanden sind, heraufzubeschwören. Aber ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob die Krankenversicherung der Rentner mit einem solchen Theaterdonner gefördert werden kann.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Leider hat der Kollege Schellenberg diesen Weg eingeschlagen. Die Fragen, um die es dabei geht, sind dadurch, wie ich glaube, nicht gefördert worden.
    In der Ausschußvorlage ist der Begriff der „Schutzbedürftigkeit" ausgesprochen. Das ist natürlich nicht gerade sehr präzise; aber es handelt sich doch hier gar nicht darum, ein Gesetz zu machen, sondern es handelt sich darum, eine bestimmte Tendenz in einer Entschließung zum Ausdruck zu bringen. Da geht man doch nicht in die Details! Sie haben eben dem Kollegen Horn in einem Zwischenruf vorgeworfen, daß er nichts über die Frage, wie man durch einen Gutschein die Bezahlung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner bei einer freien Wahl des Versicherungsträgers regeln solle, in der Entschließung gesagt hätte. Seit wann macht man denn Entschließungen über eine bestimmte sozialpolitische Absicht in der Form, daß man sich nun mit den Modalitäten des Markenklebens oder der Gutscheinausstattung befaßt? So ist doch wirklich eine sachliche Auseinandersetzung nicht zu führen.

    (Abg. Richter [Frankfurt] : Das hat niemand gesagt!)

    — Doch, doch, ich habe mir den Ausdruck „muß" notiert, weil er mich geradezu erschütterte. Es hat mich bestürzt, daß man, wenn man einem Menschen ein Recht auf eine freie Entscheidung einräumt, daran das Bedauern knüpft, daß er sich nun entscheiden muß, wie er selber das für ihn Bestgeeignete findet, daß man also den Vorgang eines Mündigmachens für bedenklicher hält als eine Art von Entmündigung. Ich möchte nur — —

    (Abg. Renner: Es geht darum, wer bezahlen soll, Herr Schäfer!)

    — Ja, ich komme auf das Bezahlen. Fangen wir gleich damit an. Ich will in der Reihenfolge der Punkte des SPD-Antrags vorgehen. Also Ziffer 1 des Antrags der SPD: Dem ersten Teil könnte man zustimmen; ich habe aber Bedenken, wenn gesagt wird, daß überhaupt jedes Recht auf Rentnerkrankenversicherung verloren gehen soll, wenn wegen Übersteigens der Einkommensgrenze die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht eintritt. Hier liegt eine bedenkliche Ungenauigkeit vor. Es gibt verschiedene Arten von Einkommensgrenzen, die da berücksichtigt werden könnten. Das Wort ist also mindestens unpräzise.

    (Zuruf von der SPD: Nur eine!)

    — Sie meinen die Krankenversicherungspflichtgrenze? Die wäre mir z. B. in manchen Fällen zu niedrig. Da würde ich sagen, das reicht nicht immer. Die Lösung mit der Einkommensgrenze ist in diesem Fall zu mechanisch und schablonenhaft.
    Dann haben Sie gesagt, die Leistungen der Rentnerkrankenversicherungen werden also Auftragsangelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung. Einverstanden. Pflichtleistung der Rentenversicherung: Auch einverstanden, wobei die
    Frage ist, wie weit Pflichtleistungen. Hier ist die
    Klärung der Frage einer wirklichen Bedürftigkeit notwendig, die in Punkt 4 auftritt. Ich komme
    gleich darauf.
    Dann ist in Ziffer 3 die Bedingung gestellt, daß bei Beteiligung weiterer Träger keine Erhöhung des gegenwärtigen Verwaltungsaufwands ein-


    (Dr. Schäfer)

    tritt. Der ist sehr schwierig zu bestimmen, meine Damen und Herren. Wenn man schon so ein Prinzip aufstellt, das ganz vernünftig klingt, müßte man dann hinzufügen: Wie ermittelt man den Verwaltungsaufwand? Jeder, der sich einmal mit den Buchungsformen eines Versicherungsträgers vertraut gemacht hat, weiß, wie Verwaltungsaufwand so oder so berechnet und ermittelt werden kann.

    (Abg. Kunze: Sehr richtig!)

    Ich zögere, solch einem Prinzip zuzustimmen, weil man dann in fragwürdige Abwege der Entwicklung hineingeraten könnte.
    In Punkt 4 ist dann von einer Reihe von Mehrleistungen gesprochen, die den Rentnern zugute kommen sollen. Ja, es sind Mehrleistungen, die über die Pflichtleistungen der RVO weit hinausgehen. Das ist eine Frage der Finanzierung. Wenn Sie sich nun auf den Standpunkt stellen: ich setze für die Rentnerkrankenversicherung für den Krankenversicherungsträger nur eine begrenzte Pauschale aus — ja, dann müssen die Krankenversicherungsträger das aus den Beiträgen der übrigen Krankenversicherten aufbringen. Das scheint mir nicht sehr sinnvoll und gerecht zu sein, denn das würde bedeuten, daß Leistungen, die aus dem Rentenanspruch herzuleiten sind, von den Mitgliedern der Krankenversicherung bezahlt würden.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Das wollen Sie nicht, also wollen Sie es auf die Rentenversicherung bringen? Schön, das würde aber, da Sie sagen, Sie wollten die öffentlichen Lasten nicht erhöhen und das nicht mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln machen, bedeuten, daß Mittel der Rentenversicherung für diesen Zweck abgespalten werden müßten. Das würde also bedeuten, daß die heute aktiv Arbeitenden, die Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, die Mittel für diese Mehrleistungen aufzubringen hätten. Ich weiß nicht, ob Sie mit einem Hinweis auf diese Folgerung und auf diese Folge bei den jetzigen Versicherten Begeisterung auslösen würden. Bei Ihren Ausführungen kam nur — Sie haben da so klangvolle Forderungen ausgesprochen und dazu gesagt, es sollten dadurch keine öffentlichen Lasten entstehen — die Erinnerung an eine Rede, .die ich einmal vor 1933 hörte. Da sprach einer den wunderbaren Satz, er wolle eine Erhöhung der sozialen Leistungen dadurch erzielen, daß er die sozialen Lasten mindert. Das ist eine Wunderformel, mit der man aber leider in der Praxis nicht gut durchkommen kann.
    Wenn ich mir den Antrag der SPD ansehe, muß ich daher wieder sagen, daß ich in diesem Antrag der SPD keineswegs eine größere Klarheit sehe, sondern im Gegenteil verdächtige Undurchsichtigkeiten. Ich gebe daher dem Vorschlag des Ausschusses den Vorzug, der sich darauf beschränkt, eine Tendenz zu erregen und nicht schon Rezepte zu verschreiben.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)