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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1953 12137 253. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12139B Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über die Schritte der Bundesregierung betr. Freigabe deutschen Auslandsvermögens (Nr. 4165 der Drucksachen) 12139B Vorlage des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen . . 12139C Änderungen bzw. Reihenfolge der Tagesordnung 12139C, 12191C Dr. Wuermeling (CDU) 12139C Sabel (CDU) 12139D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12140B Dr. Wellhausen (FDP) 12168D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12169A Strauß (CSU) 12169A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung (Nr. 4092 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4093 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 (Nr. 4094 der Drucksachen) 12140A Dr. Gülich (SPD) 12140C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12141A Pelster (CDU) 12142C Frau Kalinke (DP) 12144B Frau Dr. Ilk (FDP) 12145A Freudenberg (Fraktionslos) . . . 12146A Dr. Wuermeling (CDU) 12146C Seuffert (SPD) 12147B Überweisung der Vorlagen Nrn. 4092 und 4094 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und der Ergänzungsvorlage Nr. 4093 an den Haushaltsausschuß . . 12148A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 4131 der Drucksachen; Umdruck Nr. 783) 12148B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12148B schriftlicher Bericht 12193 Gundelach (KPD) . . 12149A, B, 12150B, C Abstimmungen 12149B, 12150A, B, D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel, Richter, Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte vom 8. Januar 1953 (Nr. 4135 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4155 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes (Nr. 4156 der Drucksachen) 12139C, 12151A, D Dr. Wuermeling (CDU) (zur Tagesordnung) 12139C Sabel (CDU) (zur Tagesordnung) 12139D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 12151A Beschlußfassung zum Ausschußantrag Nr. 4155 12151C Überweisung des Antrags Nr. 4156 an den Ausschuß für Arbeit 12151D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 4073 der Drucksachen) . 12152A Beschlußfassung 12152A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 4084 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Saarwahlen vom 30. November 1952 (Nr. 4038 der Drucksachen) 12152B, 12153A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 12152B Dr. Mommer (SPD), Anfragender und Antragsteller 12153A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 121554 Eichler (SPD) 12155C Agatz (KPD) 12157C Ablehnung des Antrags Nr. 4038 . . . 12158C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söslingerstraße 96, an die Firma Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61, Mehringdamm 32-34 (Nr. 4069 der Drucksachen) 12152C Überweisung an den Haushaltsausschuß 12152C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße, ehem. Bauwerft der Kriegsmarine (Nr. 4070 der Drucksachen) 12152C Überweisung an den Haushaltsausschuß 12152C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Schöne, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes betr. Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 4142 der Drucksachen) 12152C Beschlußfassung 12152D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. '770) . . . 12152D Beschlußfassung 12153A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) 12158C Mellies (SPD), Antragsteller 12158D, 12163C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 12160C Renner (KPD) 12162D Dr. Arndt (SPD) 12164C Kiesinger (CDU) 12166A Ewers (DP) 12167A Dr. Reismann (FU) 12167C Euler (FDP) 12168B Ablehnung des Antrags Nr. 3955 . . 12168C Schriftliche Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung . 12197 Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nr. 3803 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4137 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 778, 779, 781, 782) Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 12168D zur Sache 12177D, 12179A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 12169A Neuburger (CDU), Berichterstatter 12169C Margulies (FDP) 12170C Dr. Gülich (SPD) . . . . 12171B, 12175B, 12177C, 12179B Dr. Friedensburg (CDU) . 12174A, 12177B Pelster (CDU) 12176A Dr. Bertram (Soest) (FU) . . . 12176C Abstimmungen 12178A Dritte Beratung vertagt 12179D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundeswahigesetzes (Nr. 4090 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Wahlgesetzes zum Bundestag der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3636 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Nr. 4062 der Drucksachen) 12169A, 12179D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12169A, 12180A Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 12184C Dr. Menzel (SPD), Antragsteller 12188A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nrn 4082, 3281 der Drucksachen) 12191C Beschlußfassung 12191D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und den Beruf der Krankengymnastin und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nrn. 4083, 3286, 3304 der Drucksachen) 12191D Beschlußfassung 12191D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Rechtzeitige Festsetzung des Zuckerrübenpreises für 1953 (Nrn. 4085, 4035 der Drucksachen) 12192A Beschlußfassung 12192A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Dezember 1952 (Az. 1044 E — 24877) (Nr. 4066 der Drucksachen) . . 12192A Hoogen (CDU), Berichterstatter 12192B Beschlußfassung 12192C Erste Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 4061 der Drucksachen) 12192C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12192C Nächste Sitzung 12192D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3847, 4131 der Drucksachen) 12193 Anlage 2: Schriftliche Erklärung der Abg. Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer und Eichner gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) . . . . 12197 Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 253. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3847, 4131 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst. Der Ausschuß für Beamtenrecht (25. Ausschuß) hat den ihm mit Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. November 1952 überwiesenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache Nr. 3847) neben dem Entwurf eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 2846) beraten. Da die Erhöhung der hinter der Entwicklung der Preis-, Gehalts- und Lohnverhältnisse zurückgebliebenen Besoldung der Bundesbeamten und der Versorgungsberechtigten des Bundes vom Haushaltsjahr 1953 an eine neue Regelung verlangte, hat der Ausschuß die dafür notwendigen Bestimmungen nach Benehmen mit den Bundesministerien des Innern und der Finanzen und der Konferenz der Finanzminister der Länder in den Gesetzentwurf als Kapitel IV b aufgenommen. Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes sind folgende Erläuterungen notwendig: Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 1 a: Bei der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses hielt es der Ausschuß für notwendig, die Bestimmung umzuarbeiten, die das Besoldungsgesetz in § 9 Abs. 4 für verheiratete Beamte trifft. Nach dieser Bestimmung erhält die verheiratete Beamtin den halben Wohnungsgeldzuschuß. Dieser halbe Wohnungsgeldzuschuß entfällt, wenn der Ehemann als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bereits Wohnungsgeldzuschuß bezieht. Wenn beide Ehegatten Angehörige der Bundesverwaltung sind, wird nur ein Wohnungsgeldzuschuß, und zwar der höhere, bezahlt. Der volle Wohnungsgeldzuschuß kann verheirateten weiblichen Beamten bewilligt werden, die zur ehelichen Gemeinschaft nicht verpflichtet oder die genötigt sind, für den Unterhalt der Familie ganz oder überwiegend zu sorgen. Trotz dieser angemessenen Regelung des besonderen Tatbestandes als Voraussetzung für den Wohnungsgeldzuschuß für verheiratete Beamte bestanden Bedenken über seine Fortgeltung über den 31. März 1953 hinaus wegen des Gleichheitssatzes für Mann und Frau in Artikel 3 Abs. 2 und des Artikels 117 des Grundgesetzes. Das Gesetz kann den Wohnungsgeldzuschuß nur für verheiratete Bundesbeamte und demnach für beide Ehegatten dann regeln, wenn beide Bundesbeamte sind oder wenn ein Ehegatte als Beamter und einer als Angestellter im Bundesdienst steht oder Versorgungsberechtigter des Bundes ist. Der Ausschuß hat dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung getragen, daß er jedem der Ehegatten, die im Bundesdienst stehen, einen Anspruch auf ein Wohnungsgeld — wenn auch nicht auf ein Wohnungsgeld in voller Höhe — zuerkennt, jedoch die Folge ausschließt, daß jeder Ehegatte für die doch gemeinsame Wohnung den vollen Wohnungsgeldzuschuß erhält und beide gemeinsam aus dem Gleichheitssatz einen persönlichen Vorteil durch einen unangemessen hohen Wohnungsgeldzuschuß erzielen. Der neue Absatz 4 des § 9 sieht deshalb vor, daß verheiratete Beamte, deren Ehegatte Beamter, Versorgungsberechtigter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist und denen ein Kinderzuschlag nicht zusteht, den Wohnungsgeldzuschuß der nächstniedrigeren Tarifklasse erhalten. Sofern den verheirateten Beamten aber ein Kinderzuschlag zusteht, erhält nur einer der Ehegatten den vollen Wohnungsgeldzuschuß, und zwar derjenige, diem der Wohnungsgeldzuschuß der höheren Tarifklasse zusteht, bei gleicher Tarifklasse der ältere Ehegatte. Dem anderen Ehegatten im Bundesdienst steht dann nur der Wohnungsgeldzuschuß der nächstniedrigeren Tarifklasse zu. Ist jedoch ein Ehegatte Beamter eines Landes oder einer Gemeinde, so haben diese Dienstherren die Möglichkeit, diese für Bundesbeamte geltende Bestimmung anzuwenden. Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 2: Der § 10 Abs. 1 der Regierungsvorlage hat insofern eine Erweiterung erhalten, als der Anspruch eines ledigen Beamten auf das volle Wohnungsgeld dadurch nicht erlischt, daß er das in den Hausstand dauernd aufgenommene Kind ohne Aufhebung des Familienzusammenhanges auf seine Kosten ander- (Dr. Kleindinst) weitig unterbringt. Diese Erweiterung ist mit Rücksicht auf die berufliche Ausbildung des Kindes oder auf seine vorübergehende Unterbringung aus gesundheitlichen Gründen notwendig, da dem Beamten während dieser Zeit eine Einschränkung seines Aufwandes für die Wohnung nicht möglich ist. Ferner soll den ledigen Beamten der volle Wohnungsgeldzuschuß gewährt werden, solange sie im eigenen Hausstand aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung Angehörigen Wohnung oder Unterhalt gewähren. Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 6: Bei der Staffelung des Kinderzuschlags ist der Ausschuß ,dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt und hat die Beträge statt auf 20, 30 und 40 DM auf 25, 30 und 35 DM festgesetzt, gewährt aber den Kinderzuschlag von 30 DM nicht bis zum vollendeten 16., sondern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und läßt demnach den Kinderzuschlag von 35 DM mit dem 15. Lebensjahr beginnen. Der Ausschuß will dadurch dem Aufwand für kleine Kinder und den erhöhten Anforderungen der Berufsausbildung der Kinder Rechnung tragen. Zu Kapitel I, § 2, I, Besoldungsordnung A: Die Ziffern 3, 4a, b Buchst. bb, c, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17b und Kapitel IV und Kapitel V Abs. 2, 3 und 4 entfallen wegen der später begründeten Vorschläge des Ausschusses für die Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte und für die Streichung der Bestimmungen für die Besoldung der Richter. Zu Kapitel I, § 2, Ziff. 13, Buchst. b und c und Ziff. 14, Buchst. a: Der Ausschuß hat die Bestimmungen des Entwurfes der Bundesregierung aus zwei Gründen gestrichen. Die Verbesserung der Möglichkeiten von Vorrückungen durch eine Ermächtigung zur Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwiderrufliche Stellenzulage an ein Sechstel der Amtsgerichtsräte und Oberamtsrichter und einer Stellenzulage zwei Jahre nach Erreichung des Endgrundgehaltes hielt der Ausschuß auch in einem Notgesetz für eine zu schematische und deshalb unzweckmäßige Lösung, die Bezeichnung als Bewährungszulage für bedenklich. Der Bundesrat hat die Einbeziehung der Landgerichtsräte und Staatsanwälte in die Verbesserungsmaßnahme, wenn auch in anderem Ausmaße, vorgeschlagen. Die Laufbahn der Richter und Staatsanwälte ist aber in den süddeutschen und norddeutschen Ländern verschieden. Die Ermöglichung der Vorrückungen ist für die Richter und Staatsanwälte eine organisatorische Aufgabe der Länder. Die Richter und Staatsanwälte legen selbst das Gewicht auf die Berücksichtigung ihrer im Grundgesetz festgelegten Stellung neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Besoldungswesen und nicht auf den Ausgleich ides Mangels an Vorrückungen durch Zulagen. Zu Kapitel II, § 3, Ziff. 9: Die Mehrheit des Ausschusses hat in § 30 der Besoldungsordnung für die Reichsbahnbeamten die Worte „oder nach Anhörung" gestrichen, weil sie diese Worte mit § 22 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. S. 955) nicht für vereinbar hielt. Nach dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen § 30 würde der Bundesminister für Verkehr die Befugnis erhalten haben, Ausführungsbestimmungen zu den Bestimmungen der Besoldungsordnung selbst nicht nur auf den Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, sondern auch aus eigenem Vorgehen, aber nach Anhörung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu erlassen. Dagegen räumt der § 22 des Bundesbahngesetzes dem Bundesminister für Verkehr lediglich das Recht ein, auf Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn im Einverständnis mit dem Bundesminister der Finanzen ergänzende Bestimmungen über die Besoldung und über die Reise- und Umzugskosten der Bundesbahnbeamten zu erlassen, soweit die Eigenart ,des Betriebes es erfordert. Die Mehrheit des Ausschusses hielt eine Erweiterung der Befugnis des Bundesministers für Verkehr über den § 22 des Bundesbahngesetzes hinaus als dieser Bestimmung und der Absicht des Bundesbahngesetzes widersprechend für nicht vertretbar. Zu Kapitel IV: Die Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Richtlinien über die Besoldung der leitenden Kommunalbeamten zu erlassen, hat der Ausschuß wie der Bundesrat, wenn auch aus anderen Gründen, abgelehnt. Der Ausschuß hat nicht verkannt, daß erhebliche Fehler bei der Festsetzung der Besoldung der leitenden Kommunalbeamten vorgekommen sind. Dem Ausschuß war es weiter bekannt, daß die kommunalen Spitzenverbände diese Richtlinien erstreben. Die Ermächtigung zum Erlaß dieser Richtlinien steht aber in so offenkundigem Gegensatz zu dem immer wieder betonten Grundsatz der gemeindlichen Selbstverwaltung, daß der Ausschuß einstimmig zur Ablehnung der vorgesehenen Bestimmung gekommen ist. Die Verschiedenheit der Gemeindeverfassungen und der gemeindlichen Aufgaben macht solche Richtlinien nicht möglich. Die Größe der Städte und Landkreise nach 'der Bevölkerungszahl bietet keinen Maßstab. Der Vergleich mit den Gehältern der Staatsbeamten ist unzutreffend, weil die Aufgaben der leitenden Kommunalbeamten einen verschiedenen Inhalt und Charakter haben und weil die Anstellungsbedingungen verschieden sind. Die Erfahrungen mit dem früheren Erlaß von Richtlinien und den zu ihrer Durchführung eingerichteten Schiedsgerichten sind nicht befriedigend gewesen. Der Ausschuß glaubt, daß Vereinbarungen der kommunalen Verbände oder Maßnahmen der Länderregierungen die Aufgabe im Hinblick auf das Gemeinderecht eher erfüllen können als eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministers, selbst mit Zustimmung des Bundesrates. Zu Kapitel IV a: Der Ausschuß hat die Verbesserung der Lehrerbesoldung in dem Gesetzentwurf nicht nur deshalb belassen, weil die Verringerung des Zuganges zum Volksschuldienst besorgniserregend ist, sondern weil die jungen Leute, die geneigt sind, sich dem Schulberuf zuzuwenden, wegen der in der Aus- (Dr. Kleindinst) gestaltung befindlichen Berufsausbildung die Sicherheit haben müssen, daß die Träger der Volksschulen bereit sind, die beruflichen Aussichten der Junglehrer in bezug auf die Besoldung und die möglichen Vorrückungen zu verbessern. Im Ausschuß bestand jedoch keine Übereinstimmung über das bei der Verbesserung der Lehrerbesoldung einzuschlagende Verfahren. Die Mehrheit war der Anschauung, daß die Vorschläge des Entwurfes der Bundesregierung, bis zu einem Sechstel der Volksschullehrer bei Bewährung zwei Jahre nach Erreichen des Endgrundgehaltes ruhegehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulagen von 500,— bis 800,— DM zu gewähren und Verbesserungen für andere Gruppen ebenfalls durch Zulagen zu versuchen, ein ungeeignetes und wenig Erfolg versprechendes Verfahren_ sei. Die Mehrheit ging von der Erfahrung aus, daß die Volksschullehrer erst 1939 in die Reichsbesoldungsordnung aufgenommen wurden, daß die dadurch herbeigeführte einheitliche Regelung in vielen Ländern zur Verschlechterung der Lehrerbesoldung geführt hat und daß es erst im Jahre 1943 gelungen ist, die größten Härten der einheitlichen Regelung zumeist durch ein Zulagensystem für die damaligen Inhaber der Schulstellen zu beheben oder wenigstens zu erleichtern. In den letzten Jahren haben Baden, Bayern und Hamburg die Verschlechterung der Lehrerbesoldung wieder beseitigt. In anderen Ländern, wie im pfälzischen Teil des Landes Rheinland-Pfalz und im ehemaligen oldenburgischen Gebiet des Landes Niedersachsen streben viele Lehrer wieder die Regelung an, die vor der Reichsbesoldungsordnung von 1939 bestanden hat. Unter diesen Voraussetzungen hielt es der Ausschuß für verfehlt, der Besoldung der Volksschullehrer ein neues schematisches System von Verbesserungen in der Form von Zulagen aufzuzwingen, das im Widerspruch zu den inzwischen getroffenen und durchgeführten Regelungen und zu den Erwartungen eines großen Teiles der Volksschullehrer stehen würde. Die Mehrheit hielt aus dem gleichen Grunde die von der Minderheit beantragte einheitliche Zulage von 800,— DM zu dem Endgrundgehalt eines noch zu bemessenden, aber jedenfalls größeren Teiles als ein Viertel für nicht durchführbar. Die Mehrheit war weiter der Anschauung, daß der Ausbau der Gewährung von Zulagen, die bisher für Nebenfunktionen oder zur Überbrückung von individuellen Nachteilen von Besoldungsregelungen vorgesehen waren, die Besoldungsordnung systemlos und unübersichtlich gestaltet und die einzelnen Besoldungsbezüge weiter aufspaltet. Die Mehrheit kam durch diese Erfahrungen und Erwägungen zu dem Beschlusse, die Verbesserung der Lehrerbesoldung auf der entstandenen Grundlage den Ländern als den Trägern der Volksschule zu überlassen, sie lediglich zu diesem Zweck zu ermächtigen, von den Sperrbestimmungen des-Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts abzuweichen und Vorschriften zur Verbesserung der Besoldung der Lehrer in diesem Rahmen zu erlassen. Dieses Verfahren zur Verbesserung der Besoldung und der Möglichkeit der Vorrückung der Volksschullehrer mußte folgerichtig auch auf die übrigen Lehrkräfte Anwendung finden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb jetzt die Ermächtigung der Länder vor, in Abweichung von den Sperrbestimmungen des Ersten Besoldungsänderungsgesetzes Vorschriften zur Regelung folgender Aufgaben zu erlassen: Die Länder können bestimmen, daß die Bezüge der Volksschullehrer mit der bisher dritten Dienstaltersstufe der Besoldunggruppe A 4 c 2 beginnen. Sie können das weitere Aufsteigen innerhalb dieser Besoldungsgruppe nach Zweckmäßigkeit festlegen. Damit will der Ausschuß die Regelung der Anfangsgehälter der Junglehrer nach dem Vorschlag des Bundesrates ermöglichen. Folgerungen für andere Gruppen von Beamten hielt der Ausschuß aus dem Grunde nicht für vertretbar, weil die Ausgestaltung der Vorbildung für den entsprechenden Nachwuchs nicht vor so grundsätzlichen Änderungen wie für den Nachwuchs des Volksschuldienstes steht. Außerdem können die Länder die Verschlechterungen der Besoldung und Versorgung beseitigen, die die Einführung der Reichsbesoldungsordnung für die Lehrer gebracht hat und die die Änderungen bis 1943 nicht ganz behoben haben. Endlich sollen die Länder ermächtigt werden, für einen Teil der Lehrkräfte aller Schularten und der fachlichen Schulaufsichtsbeamten angemessene Verbesserungen ihrer Besoldung herbeizuführen, um die schlechten Möglichkeiten der Beförderung gegenüber anderen vergleichbaren oder gleichzubewertenden Beamtengruppen auszugleichen. Damit will der Ausschuß die gebotene Notlösung in der Angleichung an die Gegebenheiten bei den Schulträgern erleichtern, ohne einer grundsätzlichen neuen Ordnung der Lehrerbesoldung vorzugreifen. Dagegen hat der Ausschuß mit weit überwiegender Mehrheit beschlossen, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Aufnahme der Stellen der Lehrer an den Berufs- und Gewerbeschulen in die Bundesbesoldungsordnung zu streichen. Die Lehrziele und die Anforderungen bei Lehrkräften der Berufs- und Gewerbeschulen, deren Träger die Länder oder die größeren Städte sind, weichen sehr stark voneinander ab. Die Anforderungen an die Berufsausbildung der Lehrkräfte sind überdies so sehr in der Entwicklung begriffen, daß eine einheitliche Bundesbesoldungsordnung zu den gleichen Schwierigkeiten wie die Reichsbesoldungsordnung von 1939 geführt hätte. Für den Beschluß des Ausschusses war aber die Sicherheit entscheidend, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingruppierung der Stellen der Lehrer an den Berufs- und Gewerbeschulen die dauernde Herabdrückung der Lehrziele, Lehrkräfte und Leistungen an den wertvollsten Schulen besonders des Landes Baden-Württemberg, aber auch der Städte in anderen Ländern bedeutet hätte. Diese hochstehenden Berufs- und Gewerbeschulen, deren Errichtung und Ausgestaltung zum Teil seit hundert Jahren im engen Zusammenhang mit der Entwicklung der Industrie und des Handels in bestimmten Wirtschaftsgebieten steht, konnte der Ausschuß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Besoldung der Lehrkräfte nicht opfern. Der Ausschuß hat in Ausführung des Beschlusses des Bundestages vom 26. November 1952 geprüft, ob er ohne erhebliche Verzögerung seines Berichtes über den Gesetzentwurf hinausgehende, in ihn einzuarbeitende Vorschläge unterbreiten kann. Zu dieser Prüfung hat den ersten Anlaß der Antrag der Minderheit gegeben, den technischen Beamten Zulagen von 480,— bis 840,— DM zu gewähren. Zu diesem Antrag hat der Ausschuß die Vertreter der Bundesbahn und der Bundespost gehört. Sie haben erklärt, daß sie zwar Vorschläge für die Verbesserung einzelner Beamtengruppen haben, (Dr. Kleindinst) daß ihre Berücksichtigung jedoch das System der Besoldungsordnung beeinflussen und zu Folgen für andere Gruppen führen müßte, weshalb diese Vorschläge für die große Besoldungsreform vorgesehen sind. Außerdem sind bei der Bundesbahn und bei der Bundespost Verwaltungsstellen mit Technikern versehen. Die Berücksichtigung der Beamten im maschinen- und bautechnischen Dienst des Bundes hätte zu Erhebungen geführt, die die Erledigung der Aufgabe zweifellos verzögert haben würden. Noch weitere Erhebungen wären notwendig geworden, wenn wegen der mittelbaren Wirkung des Gesetzes auf die Länder und Gemeinden auch zur Beurteilung der finanziellen Folgen die zahlreichen und verschiedenen technischen Beamten in den Ländern und Gemeinden hätten berücksichtigt werden müssen. Infolgedessen konnte die Mehrheit dem Antrag der Minderheit nicht entsprechen. Eingaben lagen vor von den Archivbeamten, den Universitätsbibliothekaren, den Rechtspflegern. Da es sich hier um Länderbeamte handelt, wären weitgehende und eingehende Erhebungen notwendig geworden. Außerdem haben diese Eingaben Fragen aufgeworfen, die nicht in dieses Gesetz, sondern in die zu erwartende Besoldungsordnung gehören, und vor allem die grundsätzliche Frage, ob ein Besoldungsrahmengesetz diese Aufgaben zu lösen imstande ist. Infolgedessen hat sich der Ausschuß zur alsbaldigen Verabschiedung des eiligen Gesetzes auf den Rahmen des Gesetzentwurfes beschränken müssen. Zu Kapitel IV b: Wie bereits hervorgehoben, hat der Bund im laufenden Haushaltsjahr den Bundesbeamten zwei außerordentliche Zahlungen gewährt, und zwar im Juni 1952 ein der Einkommensteuer unterliegendes halbes Monatsgehalt und im Dezember eine nicht zu versteuernde Zuwendung von 30 v. H. und außerdem die vom Lande Nordrhein-Westfalen schon vorher beschlossene Dezember-Zuwendung von 30, 50 und 15 DM. Die zweite Maßnahme erfolgte auch deshalb, weil der Bundesbahn, der Bundespost und den -Gemeinden die Einkommensteuer aus diesen Zahlungen nicht zugeflossen wäre und sie deshalb die den Beamten verbleibenden Bezüge u n d die dem Bund und den Ländern zufließenden Einkommensteuerbeträge hätten aufbringen müssen. Für das neue Haushaltsjahr war eine im vorhinein klare Regelung der Besoldung notwendig. Deshalb hat der Ausschuß — wie bereits hervorgehoben — beschlossen, sie in diesen Gesetzentwurf einzuarbeiten. In den Beratungen sind zwei Gesichtspunkte hervorgetreten: Die Wiederholung ähnlicher einmaliger Zuwendungen an die Beamten oder die Erhöhung der laufenden Bezüge. Für die erste Form wurden Gründe wirtschaftspolitischen Charakters und finanzielle Rücksichten auf die Bundesbahn, die Bundespost, die "Länder, die Gemeinden und die kommunalen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe geltend gemacht, für die zweite Maßnahme die Angemessenheit laufender Erhöhungen für die Beamtenbesoldung. Der Ausschuß hat nach eingehenden Beratungen beschlossen, die Stammgrundgehälter vom 1. April 1953 an um zwanzig vom Hundert zu erhöhen. Der Haushaltsausschuß hat sich diesem Beschluß angeschlossen. Bonn, den 25. Februar 1953 Dr. Kleindinst Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 253. Sitzung Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer und Eichner gemäß 5 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) Die unterzeichneten Abgeordneten haben gegen den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache Nr. 3955 betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers — gestimmt. Mit der Ablehnung dieses Antrags wollen sie zum Ausdruck bringen, daß sie das Verhalten des Bundeskanzlers in den angegriffenen vier Punkten billigen. Die Ausführungen des Fraktionsmitgliedes Dr. Reismann entsprechen insoweit nicht ihrer Auffassung. Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer, Eichner.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Eichler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon viele kurze Antworten des Herrn Bundeskanzlers gehört. Aber s o kurze und trotz der Kürze s o nichtssagende haben wir hier noch nie vernommen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Aber zutreffende! — Abg. Dr. Mommer: Kneifen nennt man das!)

    Ich glaube, daß der Gegenstand, der hier zur Verhandlung steht, doch eine etwas eindeutigere Stellungnahme sowohl der Bundesregierung, als auch des Herrn Bundeskanzlers notwendig gemacht hätte, um so mehr, als sich doch hier auf eine geradezu beschämende Weise zeigt, wie eine Politik, die im gesamtdeutschen Interesse hätte geführt werden müssen und auch hätte geführt werden können, endgültig gescheitert ist.
    Der Herr Bundeskanzler hat gemeint, auf die angeblichen Anwürfe des Herrn Kollegen Mommer nicht antworten zu sollen. Ich habe sehr genau zugehört, was der Kollege Mommer gesagt hat, und hätte vom Herrn Bundeskanzler gern gehört, was er darin als einen Anwurf angesehen hat.

    (Abg. Kunze: Da haben Sie aber schlecht zugehört!)

    Die Frage, wo die Regierung protestiert hat, ist nicht einmal so weit beantwortet worden, daß herauszubekommen war, auf welche Weise und bei wem protestiert worden ist

    (Zuruf von der SPD: Wer!)

    und — was wichtig ist — wie die Antwort auf diese Proteste gewesen ist.
    Meine Damen und Herren, die Geschichte unserer Saarpolitik, oder sagen wir die Geschichte der Saarpolitik des Herrn Bundeskanzlers und der Bundesregierung ist eine Fülle von Niederlagen, gerade ganz im Gegensatz zu dem konsequenten Fortschreiten Frankreichs in der Erreichung seiner Ziele in diesem Teil Deutschlands. Ich glaube kaum, daß wir hier zu einer Besserung, zu irgendwelchen entschiedenen Schritten auf unserer Seite kommen w' rden, wenn wir uns nicht entschließen, nun gegen die Politik der vollzogenen Tatsachen auch unsererseits politische Tatsachen zu setzen.

    (Abg. Dr. Hasemann: Wie denn?)

    Aber — ich habe schon vor einigen Monaten hier darauf hingewiesen — es war ja geradezu das Programm des Herrn Bundeskanzlers, das er in einer Rede vor etwa zwei Jahren hier im Bundestag verkündet hat. Es besagt, daß all das, was an der Saar geschehe, so bedauerlich es sei und für so bedauerlich auch er selber es halte, das gute Verhältnis zu Frankreich nicht stören dürfe, da die Integration Europas allen anderen Bemühungen in Europa und allen anderen Schwierigkeiten und deren Lösung vorzugehen habe. Nun, wenn das das Programm ist, dann braucht man sich natürlich nicht zu wundern, wenn der Gegner sagt: Nun also, wenn das nicht das Wichtigste für Deutschland ist, für uns ist es das Wichtigste, und wir werden versuchen, auf jede Weise das zu erreichen, was zu erreichen ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich glaube, Herr Bidault, dem ja in den ersten Jahren nach 1945 nach seinem eigenen Eingeständnis 14 Versuche der Annexion von seiten der Alliierten abgelehnt worden sind, hat dann versucht, auf eine ungewöhnliche Weise zu erreichen, was


    (Eichler)

    er mit den sonst unter freien Völkern üblichen Methoden niemals hätte erreichen können.
    Wir sind selbstverständlich weit davon entfernt, eine Politik vorzuschlagen, die uns absichtlich in Gegensatz zu dem französischen Volk bringen würde. Ganz im Gegenteil! Wir begrüßen jede Möglichkeit, eine Verständigung und eine Annäherung zwischen französischer und deutscher Politik herzustellen. Aber das geht nicht durch eine Politik der Tricks und der Überredungen, durch eine Politik des Junktim, des milden oder auch härteren Zwanges. Auf diese Weise wird kein Europa zustande kommen. Das kann ja nur durch die solidarische Pflege und die gemeinsame Vertretung der Interessen auf rechtlicher und moralischer Grundlage, durch Abwägung der vorhandenen Interessen in sauber durchgeführten Verhandlungen geschehen. Das hat es bisher, soweit es das Saarproblem betrifft, nicht gegeben. Wir haben fortwährend eine Politik des Junktim erlebt, vom Europarat über die Montanunion bis zum Verteidigungsbeitrag.
    Wenn der Herr Bundeskanzler sagt, es sei nie ein Zusammenhang zwischen Saarabkommen, EVG-
    Vertrag und Generalvertrag behauptet worden, so ist dazu zu sagen, daß praktisch sowohl die französische Kammer als auch der französische Außenminister und sogar der französische Ministerpräsident sich in dieser Weise geäußert haben, und diese drei Institutionen und Personen haben natürlich nicht nur ihre Privatmeinung zum besten gegeben.
    Wir haben am 30. November die Wahlen im Saargebiet erlebt; am 18. November und schon früher hat dieser Bundestag gegen die Wahlen protestiert und erklärt, was aus diesen Wahlen hervorgehen werde, könne kein freier Landtag sein, und die Regierung, die er etwa berufen werde, könne also nicht als eine Regierung anerkannt werden. Wir sehen dabei ganz ab von der Tatsache, daß auch eine heute frei gewählte Regierung des Saargebiets in Anbetracht unserer Ablehnung der Vorstellung einer Autonomie des Saargebiets keine Regierung in dem Sinne wäre, in dem mau sonst davon spricht.
    Der Herr Bundeskanzler hat geglaubt, auf die vielen Pressemeldungen nicht eingehen zu müssen, die zum Teil sehr substantiiert sind und die erklären, was alles Herr Professor. Süsterhenn tut, um die Möglichkeiten der Vermittlung auszuschöpfen. Z. B. hat der „Rheinische Merkur", ein dem Herrn Bundeskanzler ganz gewiß nicht unbekanntes Blatt, das ihm auch politisch in den meisten Dingen ziemlich nahesteht, so etwas erklärt. Wir behalten uns vor, in den dafür zuständigen Ausschüssen Unterlagen, die wir über diese Frage zur Verfügung haben, vorzulegen und darüber genauere Auskünfte einzuholen. Denn selbst wenn der Herr Bundeskanzler nicht unmittelbar solche Dinge erlebt und darüber Berichte erhält, so ist es doch möglich, daß die Verbindungen bis in die Regierung gehen, und wir glauben, daß diese Angelegenheit absolut klargestellt werden muß, damit wir sehen, wer in der Saarpolitik miteinander am gleichen Strang zieht und wer nicht.
    So weit sind wir heute gekommen durch unser Entgegenkommen in der Saarfrage! Wir von der SPD bezeichnen das aber nicht als ein Entgegenkommen, sondern als eine Politik, die trotz der Versuche, durch Vorleistungen den politischen Gegner zu besänftigen, nichts weiter erreichen wird als die famose Appeasement-Politik Mr. Chamberlains seinem damaligen politischen Gegner gegenüber, — womit ich nicht behaupten möchte, daß die heutige französische Regierung der damaligen deutschen Regierung ähnelt. Ich rede über die formale Ähnlichkeit der Methoden.
    Man hat der SPD immer vorgeworfen, daß sie zu oft nein sage.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Jetzt erleben wir, daß Frankreich nicht nur der Saarpolitik Deutschlands gegenüber nein sagt, sondern auch durch seine Zusatzprotokolle zur Integration. Wir haben vergeblich darauf gewartet, daß dieses Anathema gegen die Neinsager sich nun auch einmal auf die französischen Neinsager erstreckt. Aber siehe da, ein Schweigen im Blätterwald und bei der Regierung.
    Wer tadelt Frankreich dafür? Ich möchte sagen, daß mir bei der Betrachtung unserer gegenseitigen Haltungen in Deutschland und Frankreich das Beispiel von der Ehe eingefallen ist, in dem der Mann erklärt, er habe sich mit seiner Frau darüber verständigt, wie man einen Streit zwischen ihnen verhüten könnte, nämlich durch eine einfache Abmachung: Wenn sie beide das gleiche wollten, dann geschehe immer das, was er wollte, und wenn seine Frau Marianne etwas anderes wollte, dann geschehe das, was sie wollte.

    (Heiterkeit.)

    Das scheint mir in etwa die Position zu sein, in die wir uns hier hineingeritten haben, und ich glaube nicht, daß die Rolle des Pantoffelhelden als politisches Ideal aufgestellt werden könnte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, drei Dinge scheinen uns notwendig zu sein, und zwar erstens: Der Protest vor dem Ministerrat, der jetzt seit seinem Vorbringen dort beinahe schon so alt ist, daß er einen Bart hätte, muß unbedingt vorgebracht werden. Er ist das erstemal auf eine Bitte des Herrn Bundeskanzlers selber verschoben worden, weil er sich damals, wie er glaubte und uns sagte, „in erfolgversprechenden Verhandlungen mit seinem Anti-Saar-Partner" befand.
    Inzwischen ist der 30. November vorbei, inzwischen häufen sich die Verfolgungen an der Saar. Sie sind nicht etwa sanfter geworden, sondern gröber. Vor einigen Tagen hat man die vier Rohlinge, die während des Wahlkampfes in die Wohnung eines Saaroppositionellen eindrangen und dort seinen Tod verursachten, amnestiert —

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    eine Affäre, die mich an unsere unglückselige Potempa-Affäre in der Deutschen Bundesrepublik vor zwanzig Jahren erinnert. Man nimmt die Konvention über die Menschenrechte offenbar weniger ernst als die Konvention über die Saarkohle. Offenbar schätzt man die Saarkohle mehr als Menschenrechte, und in unserem materialistischen Zeitalter sind Menschenrechte im allgemeinen auch billiger. Es zeigt sich hier, was für alle Vertragsverhandlungen gilt, daß Proteste hinterher immer sehr viel weniger wirkungsvoll sind als Proteste, die erhoben werden, bevor man seine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt hat. Wir glauben, daß man diese allgemeine Lehre auch für die kommenden Unterschriften beherzigen sollte, auch für die Ratifizierung bereits geleisteter Unterschriften.


    (Eichler)

    Das zweite: Die Bundesregierung und der Bundestag sollten klar und eindeutig erklären, daß das Gerede über Möglichkeiten bestimmter Kompromisse verschwindet, daß nämlich Autonomie und Konventionen auf der heutigen Basis im Saargebiet keine Grundlage für Diskussionen mittelbarer oder unmittelbarer Art über das Saargebiet sind,

    (Beifall bei der SPD)

    auch dann nicht, wenn die Institution der Rechtsverwahrung aufrechterhalten wird. Wir halten die Rechtsverwahrungen in diesem Falle, bei diesem Gegner und über diesen Gegenstand für leere Proteste, bei denen von Anfang an klar ist, daß sie einen politischen Effekt nicht haben.
    Das dritte ist, daß man versuchen sollte, ernsthafte und gediegene Verhandlungen über einen Gegenstand mit Frankreich aufzunehmen, über den es wirklich Verhandlungen gibt, wie wir bereits oft erklärt haben. Die besonderen Interessen Frankreichs an der Saarkohle und an anderen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Saargebiets sind anerkannt und anzuerkennen und sollten in einem frei ausgehandelten Vertrage so niedergelegt und gesichert werden, daß es Gründe zu Beschwerden darüber nicht gibt. Auf diese Weise und durch sie allein ist es möglich, mit Frankreich in ein Verhältnis zu kommen, bei dem man davon reden kann, daß es sich hier um freiwillig übernommene Verpflichtungen handelt, die die deutsche Bundesrepublik selbstverständlich so ernst nehmen sollte, wie jede andere ihrer Verpflichtungen, die sie anderen Staaten gegenüber übernommen hat.
    Besonders beschämend ist die Situation in Hinsicht auf den deutschen Osten; denn es ist klar, daß der Mensch im Osten sagen wird: Wenn das geschieht am grünen Holz des demokratischen Westens, was soll am dürren des kommunistischen Ostens werden!

    (Sehr gut!. bei der SPD.)

    Wir müssen die Bevölkerung im Westen und im Osten vor der Verzweiflung bewahren, daß sie alleingelassen wird; denn Rechtsverwahrungen sind keine Hilfe für die Bevölkerung, weder im Osten noch im Westen. Eines der großen Ideale, um derentwillen der zweite Weltkrieg geführt worden ist, war; die Bevölkerung dahin zu bringen, daß sie endlich die „vier Freiheiten" genießen kann, und dazu gehört auch die Freiheit von Furcht. Im Saargebiet ist die Furcht so radikal und heftig wie im Osten, wenn wir auch selbstverständlich wissen, daß zwischen der politischen Situation im Saargebiet und in der Ostzone ein Unterschied ist.

    (Zuruf aus der Mitte: Na, also doch!)

    Aber der Sache nach ist die Familie nicht nur durch Arbeitslosigkeit, sondern auch durch den politischen Terror der Ausweisung, des Verlusts der Stelle durch Denunziation genau so bedroht wie der Mann im Osten, auch wenn man ihm nicht unmittelbar den Totschlag oder den Genickschuß androht, den er dort zu erwarten hat.

    (Abg. Kunze: Na, na!)

    Meine Damen und Herren! Wir dürfen uns nicht durch freiwilligen Verzicht in einer Situation mitschuldig machen,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    in der Europa und Europa als Grenzfall auf dem
    Spiele steht. Wir können uns nicht der Tatsache
    verschließen, daß Schweigen in dieser Situation ein halbes Zugeständnis ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Die Menschen im Westen und im Osten brauchen eine Hoffnung, und sie kann ihnen nur dadurch erwachsen, daß sie sehen: Hier wird Widerstand geleistet gegen die Unterdrückung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben, glaube ich, wie in kaum einer Sache so in dieser das Recht, uns darauf zu verlassen, daß es sich um einen Kampf um Recht und Menschlichkeit handelt. Aber freilich, meine Damen und Herren, die Betonung liegt auf „Kampf".

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Agatz.

(Zuruf rechts: Ach, du lieber Gott!)


(Vizepräsident Dr. S c h ä f er übernimmt den Vorsitz.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Agatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ganze deutsche Volk und auch die Saar-Bergarbeiter haben nie einen Zweifel darüber gelassen, daß sie die Herrschaft der Separatistenregierung Hoffmann nur als einen vorübergehenden Zustand betrachten.

    (Zuruf von den Regierungsparteien.)

    In Übereinstimmung mit allen deutschen Bergarbeitern fordern sie ein wiedervereinigtes freies und demokratisches Deutschland.

    (Zuruf rechts: Auch Oder und Neiße!)

    Um dieses große Ziel zu erreichen, haben die Saarbergarbeiter nicht gezögert, auch ihre gewerkschaftliche Organisation, den Industrieverband Bergbau, entschlossen einzusetzen. Das wurde durch die Teilnahme des Ersten Vorsitzenden dieser Gewerksehaft, des Kollegen Paul Kutsch, auf dem DGB-Kongreß des vergangenen Jahres ganz klar bewiesen. Aber genau wie hier in Westdeutschland die Regierung Adenauer, ist auch die Regierung Hoffmann an der Saar bestrebt, den Kampf der deutschen Arbeiterschaft und des deutschen Volkes für die nationalen Forderungen, für eine Verständigung der Deutschen aus dem Westen und Osten unseres Vaterlandes zu unterdrücken.

    (Zuruf rechts: Das ist eine Frechheit!)

    Die Adenauer- und die Hoffmann-Regierung setzen
    sich in gleicher Weise für den Generalvertrag und
    die EVG-Verträge ein, wodurch eine friedliche
    Wiedervereinigung Deutschlands verhindert wird.

    (Zuruf in der Mitte: Wer schreibt Ihnen das auf?)

    Da diese Politik eindeutig gegen die nationalen Interessen unseres Volkes gerichtet ist, haben wir in Westdeutschland wie an der Saar die gleiche antidemokratische und antinationale Entwicklung zu verzeichnen.
    Um die Saarbergarbeiter daran zu hindern, den Kampf für ihre nationalen Forderungen zum Siege zu führen, hat die Regierung Hoffmann im Auftrag der französischen Großkapitalisten, die heute das Saargebiet ausbeuten, den Industrieverband Bergbau unter Bruch aller demokratischen Grundrechte verboten.

    (Zuruf rechts.)



    (Agatz)

    In der Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion heißt es unter Punkt 1:
    Warum hat die Bundesregierung zu dem Verbot des Bergarbeiterverbandes an der Saar geschwiegen?
    Auch die anderen Punkte der Anfrage zielen in die gleiche Richtung. Damit wird aber alles das, was für das Verbot der Bergarbeitergewerkschaft an der Saar wesentlich ist, vertuscht. Sicherlich ist das auch eine Absicht des Antragstellers. Täglich erleben wir, daß die Regierung Adenauer das gleiche tut wie die Regierung Hoffmann: durch Verhinderung gesamtdeutscher Gespräche durch Verbot der Volksbefragung, durch Verfolgung und Einkerkerung von Friedenskämpfern, durch Verbot demokratischer Organisationen, wobei ich besonders den Verbotsantrag gegen die KPD unterstreichen möchte. Durch offene Unterstützung des BDJ und anderer Terrororganisationen — um nur einige zu nennen — will doch auch die Regierung Adenauer den nationalen Freiheitskampf unseres Volkes genau so unterdrücken, wie Hoffmann es an der Saar tut.

    (Zuruf: Sie schließen von sich auf andere!)

    Haben nicht mehrere Minister dieser Regierung die Gewerkschaften für zuchthausreif erklärt?

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Hat nicht diese Regierung, gestützt auf die Koalition hier, der westdeutschen Arbeiterschaft das Betriebsverfassungsgesetz aufgezwungen? Dadurch haben jetzt die rabiaten Unternehmer die Möglichkeit, Arbeiter und Arbeiterfunktionäre ohne weiteres auf die Straße zu werfen.

    (Abg. Dr. Dr. Müller [Bonn]: Wie ist es in der Ostzone?)

    Wird nicht hier in Westdeutschland bereits auch die Polizei des Herrn Innenministers Dr. Lehr gegen streikende Arbeiter eingesetzt, wie es jetzt im Textilarbeiterstreik der Fall war? Die Politik der Regierung Adenauer ist eine wesentliche Ursache für die Verschärfung aller deutschen und europäischen Gegensätze, also auch der Gegensätze mit Frankreich und der Saar? Wir Kommunisten sind stolz darauf,

    (Lachen)

    daß sich unsere französische Bruderpartei eindeutig dafür ausgesprochen hat, daß das Saargebiet zu Deutschland gehört.

    (Lachen. — Zuruf rechts: Seit wann das?)

    Wir sagen: Die Regierung Adenauer, das ganze Bonner Regime ist das Grundübel unserer heutigen nationalen Misere. Wir sagen den Saar-Bergarbeitern: Kameraden, kämpft weiter!

    (Lachen.)

    Noch nie haben Verbotsmaßnahmen den Freiheitskampf eines Volkes und den Kampf der Arbeiter für ihre politischen und sozialen Forderungen aufhalten können.

    (Lachen und große Unruhe.)

    Wir appellieren besonders an die westdeutsche Arbeiterschaft, vor allem an unsere Bergarbeiter: Verstärkt den Kampf gegen das Adenauer-Regime, um die demokratischen Rechte und Freiheiten hier zu schützen.

    (Anhaltende große Unruhe und Rufe: Schluß!)

    Durch die Beseitigung der Adenauer-Regierung und der sie tragenden reaktionären Kräfte werden wir das große nationale Ziel unseres Volkes, die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands, erreichen.

    (Anhaltende große Unruhe und Zurufe: Aufhören!)

    Damit wird der Weg frei für eine demokratische und friedvolle Zukunft unseres Volkes.

    (Beifall bei der KPD. — Zuruf von der CDU: Gut abgelesen!)