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ID0125207400

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    Deutscher Bundestag — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1953 12083 252. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. März 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12084B Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dirscherl und Pannenbecker 12084B Ergänzung der Tagesordnung gemäß Vereinbarung im Ältestenrat 12084C Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4148 der Drucksachen) 12084C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über die durchgeführten Maßnahmen disziplinarischer oder dienstlicher Art gegen Beamte des Auswärtigen Dienstes (Nr. 4154 der Drucksachen) 12084C Antrag auf Aufsetzung der dritten Beratung des Entwurfs des Bundesvertriebenengesetzes auf die Tagesordnung: Reitzner (SPD) 12084D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12085D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Nr. 4095 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) (Nr. 4151 der Drucksachen; Umdruck Nr. 780) 12084C, 12086A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 12086B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 12086C Frau Dr. Brökelschen (CDU) als Berichterstatterin 12086D als Abgeordnete 12091D Müller (Frankfurt) (KPD) 12088C Wehner (SPD) 12090C Maerkl (FU) 12091C Abstimmungen 12091C, 12091D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 10. September 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel (Nr. 4141, zu Nr. 4141, Nachgang zu Nr. 4141 der Drucksachen) . . 12084C, 12092B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 12092C Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß 12096C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Richter, Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte vom 8. Januar 1953 (Nr. 4135 der Drucksachen) . . . 12084C, 12096B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12096C Einspruch des Abgeordneten Loritz gegen den ihm in der 251. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 777) . . . 12096C Einspruch abgelehnt 12096C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen) . . . 12096C Dr. Gülich (SPD), Antragsteller 12096D, 12108B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 12099C Kiesinger (CDU) 12109D Fisch (KPD) 12111B Euler (FDP) 12112A zur Geschäftsordnung: Dr. von Merkatz (DP) 12112B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) 12112C Mellies (SPD) 12112C Ewers (DP) 12112D Dr. Gülich (SPD) 12112D Ablehnung der Anträge 12113A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung (Nr. 4092 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4093 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 (Nr. 4094 der Drucksachen) 12113B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12113C zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 12118C, 12119B Dr. Wellhausen (FDP) . 12118C, 12119A Renner (KPD) 12118D zur Sache: Seuffert (SPD) 12119D Renner (KPD) 12125B Dr. Wellhausen (FDP) 12126D Dr. Bertram (Soest) (FU) 12129A Frau Lockmann (SPD) 12131A Eickhoff (DP) 12132A Niebes (KPD) 12133D Neuburger (CDU) 12134C Weiterberatung vertagt 12136C Persönliche Bemerkung: Mellies (SPD) 12136D Ausschluß des Abg. Rische für drei Tage 12136D Die Sitzung wird um 13 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Gertrud Lockmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Herr Bundesfinanzminister gibt vor, mit der Zusammenveranlagung einen Kreuzzug für die „steuerliche Gerechtigkeit" zu führen. Wie sieht nun dieser Kreuzzug aus? Die Spesenverordnung wird aufgehoben, was in erster Linie den großen Einkommensbeziehern ein angenehmes Wahlgeschenk sein dürfte, und auf der gleichen Linie liegt der Reformvorschlag bei der körperschaftsteuerlichen Begünstigung der Dividendenausschüttung und gleichzeitig die Herabsetzung der Einkommenshöchstbelastung von 80 auf 70 %. Das kostet natürlich Geld. Aber die Gebefreudigkeit des Herrn Bundesfinanzministers vor den Wahlen findet ihre Grenze in der Notwendigkeit, den -Etat auszugleichen.
    Die Rechnung hierfür will der Herr Finänzminister den mitverdienenden Ehefrauen präsentieren. Praktisch soll also wieder ein Teil der Bevölkerung den Haushalt stützen, der zahlenmäßig stark ist und daher fiskalisch ins Gewicht fällt, aber sozial am ungünstigsten steht. Denn regelmäßig werden nur diejenigen Ehefrauen mitverdienen, deren Familie vom Ehemann allein nicht unterhalten werden kann oder die durch ihre Mitarbeit die finanziellen Voraussetzungen für den Erwerb einer Wohnung und ihrer Einrichtung schaffen wollen. Dieser mitverdienenden Ehefrau will also der Bundesfinanzminister durch Streichung des § 43 der Einkommensteuerverordnung die Steuer aufbürden, von der man die großen Einkommensbezieher, um sie bei der kommenden Wahl bei der Stange zu halten, entlasten will. Und das alles unter dem Motto der steuerlichen Gerechtigkeit.
    Meine Herren und Damen, wie kurzlebig und wandelbar sind doch die Anschauungen der Koalitionsparteien! Am 2. November 1952 nämlich haben die Koalitionsparteien in der Drucksache Nr. 3838 unter Art. 1 Ziffer 3 beantragt, dem § 26 des Einkommensteuergesetzes folgenden Absatz hinzuzufügen:
    Eine Zusammenveranlagung findet nicht statt, soweit ein Ehegatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in einem dem anderen Ehegatten fremden Betrieb erzielt.
    Dieser Antrag geht über die bisherige Regelung sogar hinaus dadurch, daß man nun auch den mitverdienenden Ehemann miteinbeziehen wollte und dadurch eigentlich eine steuerliche Ungleichheit ausgleichen konnte.
    Hingegen hat der Herr Bundesfinanzminister in der Haushaltsrede am 28. Januar 1953, also erst zwei Monate später, die Aufhebung des § 43 und die Zusammenveranlagung verlangt.
    Man kann sich des Zweifels nicht erwehren und muß fragen, ob der Antrag der Koalitionsparteien im November auch wirklich ernst gemeint war. Es kann nicht angenommen werden, daß der Herr Bundesfinanzminister keine Kenntnis von diesem Antrag gehabt hat.

    (Zuruf rechts: Wir sind doch nicht abhängig vom Finanzminister!)

    Man überlege nun, daß bei Streichung des § 43 geschiedene Eheleute mit gleicher Kinderzahl und gleichem Einkommen steuerlich erheblich besser abschneiden würden, als wenn sie noch verheiratet wären. Es werden also im Falle einer Streichung des § 43 bald „Steuerehen" aus steuerlichen Interessen grassieren. Die Diskussion, die insbesondere nach der Haushaltsrede des Herrn Bundesfinanzministers erneut aufgeflammt ist, stand unter dem Tenor: Wer heiratet, zahlt Strafe, doppelt Verdienen — vierfach Versteuern, Strafgesetz für mitverdienende Ehefrauen, Finanzminister begünstigt wilde Ehen.

    (Heiterkeit.)

    Ich kann nichts dafür, daß sich alle diese schönen Begriffe inzwischen so geformt haben und der Diskussion zugrunde liegen.
    Es gibt auch keine innere Rechtfertigung für die Zusammenveranlagung. Zu Unrecht wird immer erklärt, die Ehebesteuerung sei ideell durch das Wesen der Familiengemeinschaft, wirtschaftlich durch die höhere Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft gerechtfertigt. Wirtschaftlich trifft der Vergleich der Leistungsfähigkeit überhaupt nicht zu. Gemeint ist offenbar die Möglichkeit des sparsameren Wirtschaftens durch die Wohngemeinschaft. Dies veranlaßt aber den Fiskus sonst niemals, höhere Steuern zu erheben. Man denke nur an das Zusammenleben von Geschwistern, Freunden gleichen und verschiedenen Geschlechtes sowie ganzer Berufsgruppen in den Kasernen!
    Wenn der Bundesfinanzminister weiter ausführt, der § 43 EStDV sei ein „Nazigesetz", so ist diese Begründung offenbar unrichtig. Es darf daran erinnert werden, daß die Einkommensbesteuerung 1925 kurz nach der Einführung eines stark progressiven Steuersystems für die arbeitende Frau aufgehoben und erst 1934 von den Nazis wieder eingeführt wurde. Der Herr Bundesfinanzminister irrt also, wenn er meint, er distanziere sich vom Nazismus, wenn er die Ehebesteuerung wieder einführe. Das Gegenteil ist doch der Fall. Richtig ist allerdings, daß die Nazis 1941, als die Frauen für Kriegszwecke arbeiten sollten, sich auf die Wiederabschaffung der Ehebesteuerung besannen


    (Frau Lockmann)

    Besonders möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß die Zusammenveranlagung aus sozialen Gründen in keiner Weise gerechtfertigt ist. Denn es werden fast ausschließlich diejenigen betroffen, die der mittleren Schicht angehören und entweder gezwungenermaßen mitarbeiten müssen oder die zur geistigen Mittelschicht zu rechnen sind, bei denen man durch die Zusammenveranlagung eine negative Auslese als notwendige Folge erreichen würde.
    Weiterhin muß die soziale Not der Vertriebenen und neuerdings die der Sowjetzonenflüchtlinge hervorgehoben werden, die in weitestem Maße gezwungen sein werden, sich durch gemeinsame Arbeit von Mann und Frau eine neue Lebensgrundlage zu schaffen. Wer würde dafür Verständnis aufbringen, daß man diesen Personenkreis steuerlich durch die Zusammenveranlagung belastet?
    Wir halten also die Lösung dieses Problems aus sozialen wirtschaftlichen und politischen Gründen im jetzigen Augenblick für höchst unzweckmäßig, abgesehen davon, daß das Gesetz über die Gleichberechtigung der Frau bis zum 31. März 1953 verabschiedet werden muß, das ja, wie ich eingangs erwähnte, auch für die steuerliche Gleichberechtigung der Frau von besonderer Wichtigkeit sein wird. Der Zeitpunkt der Lösung dieses Problems sollte daher bis zur großen Steuerreform hinausgeschoben .werden, die j a für 1955 angekündigt worden ist. Meine Fraktion lehnt mit aller Entschiedenheit eine Zusammenveranlagung ab.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Eickhoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen alle, daß seit Jahr und Tag immer wieder aus allen Bevölkerungsschichten die Forderung an uns gestellt wird, uns endlich für eine Steuersenkung einzusetzen. Diese Forderung ist nicht nur von der Wirtschaft, nicht nur vom Handel und Handwerk erhoben worden, sondern sie ist genau so gut von allen Beamten, Angestellten und Arbeitern erhoben worden. Wir wissen, daß durch die überhöhten Steuersätze leider Gottes die Privatinitiative, der wir so viel und so gern das Wort reden, gehemmt worden ist. Wir wissen, daß durch diese überhöhten Steuersätze unseren Leuten draußen oft die Lust am Arbeiten genommen ist, und wir wissen auch, daß die Steuerzahlungen, insbesondere die Nachzahlungen, oft nicht aufgebracht werden können, weil gerade Nachzahlungen auf Grund von Zahlungsverpflichtungen aus den zurückliegenden, vielleicht guten Wirtschaftsjahren in den leider schlechter gewordenen laufenden Wirtschaftsjahren geleistet werden müssen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Von diesem Standpunkt aus betrachtet müssen wir das Gesetz wohl alle begrüßen.
    Nachdem seit Jahren schon die Tarifsenkung gefordert worden ist, kann man die im Durchschnitt 15% ige Senkung als immerhin recht beachtlich bezeichnen. Ich weiß, daß sie für viele Zweige unserer Wirtschaft, jedenfalls für die Kapitalbildung — ich denke hier an unsere kleinen Gewerbetreibenden —, nicht ausreicht. Das, was vorhin von Herrn Seuffert in bezug auf die Tarifsenkung gesagt worden ist, mag zahlenmäßig stimmen; im Sinne dieser Steuerreform ist es aber unbedingt eine Milchmädchenrechnung.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wir sehen jedenfalls in dieser Vorlage eine Umkehr auf dem bisherigen Wege, auf dem das Ziel durch ständige Steuererhöhungen erreicht werden sollte. Wir wissen, daß, hätten wir diesen Weg weiterverfolgt, unsere Wirtschaft sehr bald schon lahmgelegt worden wäre. Nur eine gut florierende Wirtschaft kann die Deckung schaffen, die wir für unseren angeschwollenen Staatshaushalt nun einmal nötig haben. Daß die eingesparten Steuern wieder dem Konsum zugeführt werden, ist selbstverständlich. Wir glauben auch, daß sie dazu beitragen werden, die Wirtschaft in etwa anzukurbeln, eben weil sie dem Räderwerk der Gesamtwirtschaft zugute kommen.
    Herr Kollege Wellhausen hat vorhin bereits angedeutet, wie es zu dieser Steuervorlage überhaupt gekommen ist. Ich möchte dem etwas hinzufügen. Sie erinnern sich, daß wir vor einigen Monaten das Kapitalmarktförderungsgesetz verabschiedet haben. Nach seiner Verabschiedung haben wir dann festgestellt, daß dieses Gesetz nur einem gewissen Kreis, nämlich der Großwirtschaft, zugute kam.

    (Zuruf links: Zugute kommen sollte!)

    Wir von der Koalition haben daraufhin den Antrag Drucksache Nr. 3838 eingebracht, um auch für die mittelständische Wirtschaft, wenn auch über Abschreibungen und Steuervergünstigungen, eine gewisse Kapitalbildung zu ermöglichen.

    (Abg. Seuffert: Das haben wir genau vorhergesagt!)

    — Herr Seuffert, das war ein Grund mit für die Einbringung dieses Antrages.

    (Abg. Seuffert: Sie hätten das erste Gesetz richtiger machen sollen!)

    Wir wissen, daß unser verehrter Minister Schäffer diesen Antrag nicht gern gesehen hat; aber wir freuen uns, daß durch unseren Antrag eben die jetzige Vorlage aus dem Schubkasten hervorgelockt worden ist. Zu dieser Vorlage stehen wir grundsätzlich positiv. Wir begrüßen sie, weil wir in ihr einen ersten Schritt zu einer grundlegenden Reform sehen und weil wir wissen, daß von diesen Steuervergünstigungen alle Steuerpflichtigen profitieren — ein sozialer Gesichtspunkt, der nicht unterschätzt werden darf. Diese Vergünstigungen kommen nicht nur den buchführenden Betrieben zugute, die mit Vergünstigungen entsprechend der Drucksache Nr. 3838 bedacht worden wären, sondern diese Steuervergünstigungen kommen insbesondere unseren Beamten, unseren Angestellten und unseren Arbeitern zugute.
    Wir sehen ferner in dieser Vorlage einen großen Vorteil, den ich auch erwähnen möchte. Die Steuervorlage läßt zwar Vergünstigungen wegfallen; durch sie kommen wir aber zu einer immerhin wichtigen Verwaltungsvereinfachung. Wir alle haben schon jahrelang von Verwaltungsvereinfachung geredet, hier können wir den ersten Schritt tun.

    (Beifall rechts.)

    Aber wir müssen auch eine andere Feststellung treffen. Wir haben einen großen Kreis Steuerpflichtiger — ich habe den Kreis eben aufgezählt —, die nur den guten Tropfen genießen. Wir wissen aber, daß es auch eine große Anzahl Steuerpflichtiger gibt — das sind eben diejenigen, die bisher von den Vergünstigungen Gebrauch gemacht haben —, die nun einen beträchtlichen Wermutstropfen mit eingeschenkt bekommen.


    (Eickhoff)

    Vorhin ist auf die Vergünstigungen, die bisher gewährt worden sind, viel geschimpft worden. Ich muß aber hier einmal ,feststellen, daß diese Vergünstigungen bisher unbedingt erforderlich waren,

    (Zustimmung rechts)

    weil unsere Industrie durch diese Abschreibung überhaupt die Möglichkeit hatte, von sich aus ihre Werke wiederaufzubauen. Ich darf darüber hinaus betonen: Nicht nur unsere Industrie, sondern auch viele mittelständische Betriebe, auch kleinere mittelständische Betriebe, haben von diesen Vergünstigungen Gebrauch gemacht. Ich denke z. B. an Bauhandwerker mit vielleicht 20 oder 30 Arbeitnehmern, die von § 7 c immerhin ziemlich weitgehenden Gebrauch gemacht haben.
    Ich möchte nun im einzelnen zu den Vorschlägen der Regierung kurz Stellung nehmen. Der vorgeschlagene Zusatz zu § 4 Abs. 4 soll nach der Begründung dazu dienen, offensichtlichen Auswüchse bei der Betriebsausgabengestaltung zu bekämpfen. Dagegen haben wir selbstverständlich nichts einzuwenden. Ich glaube aber, daß die vorgesehene Fassung der Finanzverwaltung Eingriffsmöglichkeiten gibt, die vielleicht bedenklich sind. Es muß sichergestellt sein — das hat Herr Minister Schäffer vorhin auch schon zugesagt —, daß Aufwendungen, die ernsthaften Zwecken des Betriebes dienen, auf keinen Fall davon betroffen werden. In diesem Zusammenhang sollten wir uns alle freuen, daß der § 9 a, dieser unglückliche Spesenparagraph, in Wegfall kommen soll. Ich glaube nicht, daß dieser Wegfall irgend etwas mit Wahlgeldern zu tun hat, wie Frau Lockmann vorhin meinte.

    (Sehr richtig! rechts. — Zurufe von der SPD.)

    Zu § 7 c möchte ich sagen, daß wir sehr wohl wissen, daß auf diesem Gebiete sogar unerhörte Mißbräuche vorgekommen sind. Die Begrenzung der vorgesehenen abzugsfähigen Zuschüsse und Darlehen auf 15 0/o des Gewinns birgt aber vielleicht die Gefahr in sich, daß erhebliche Mittel für den Wohnungsbau verlorengehen. Ich glaube, wir müssen uns im Auschuß darüber unterhalten, ob wir diese Grenze nicht etwas heraufsetzen sollten, weil der Wohnungsbau nach wie vor eine Hauptaufgabe für uns bleiben wird.
    Die Bestimmung, daß Zuschüsse und Darlehen weder unmittelbar noch mittelbar im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits stehen dürfen, erweckt insofern einige Bedenken, als ein mittelbarer Zusammenhang von dem Betriebsprüfer leicht konstruiert werden kann.
    Mit der Regelung des § 7 d erklären wir uns einverstanden. Sie werden verstehen, daß wir als Norddeutsche besonders am Schiffbau sehr interessiert sind. Wir wissen aber, daß mit der festgesetzten Grenze von 150 Millionen DM unsere Werften ausgelastet sein werden, so daß unsere Forderung hiermit erfüllt ist.
    Der § 10 Abs. 2 Ziffer 3 betrifft das sogenannte 50 -Jahre-Privileg, die Verdoppelung bestimmter Höchstbeträge bei Sonderausgaben. Wenn es dabei bleibt, muß meines Erachtens die Ausdehnung dieser Vorschrift auf Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Landwirtschaft erwogen werden. Denn für diese Betriebe fallen die bisher bestehenden Steuervergünstigungen auch weg.
    Ich komme zu der Haushaltsbesteuerung. Hier- 1 über ist genug gesprochen worden. Die vielen Eingaben, die wir bekommen haben, sagen uns, welche Wünsche insbesondere unsere Frauenverbände haben. Wenn wir eine Änderung vornehmen, dürfen wir das Gesetz der Steuergleichheit nicht außer acht lassen. Wenn es schon bei der getrennten Veranlagung verbleibt, müssen wir überlegen, ob wir nicht in der Besteuerung der Ehegatten zu einer Regelung kommen können, welche die Mitarbeit des einen Ehegatten im Gewerbebetrieb oder im landwirtschaftlichen Betrieb des anderen Ehegatten steuerlich berücksichtigt.
    Wir stimmen der in § 51 Abs. 1 Ziffer 2 vorgesehenen Ermächtigung zu. Wir hoffen sogar, daß von dieser Ermächtigung viel Gebrauch gemacht wird. Wir messen der Erhöhung der Abschreibungsgrenze für abnutzbare bewegliche Anlagegüter von 200 auf 500 DM eine besondere Bedeutung bei, weil wir uns davon erhoffen, daß durch Anschaffung wenn auch nur kleinerer Maschinen unsere kleinen Betriebe etwas modernisiert werden. Dadurch würde unsere Wirtschaft wieder einen Vorteil haben.
    Hinsichtlich der in Art. 10 behandelten Gewerbesteuer ist zu überlegen, ob nicht im Sinne des Grundsatzes der Steuergleichheit die alte Forderung wieder aufgenommen werden sollte, für Einzelunternehmen einen Pauschbetrag von 6000 DM festzusetzen, um diese grundsätzlich mit den Kapitalgesellschaften gleichzustellen. Sie wissen, daß die Kapitalgesellschaften die Gehälter für die leitenden Angestellten absetzen können. Diese Möglichkeit müßte auch den Einzelunternehmen eingeräumt werden. Jedenfalls ist das eine Frage, die bei der großen Steuerreform unbedingt berücksichtigt werden muß.
    Ich komme zum Schluß. Ich habe vorhin schon erwähnt, daß meine Fraktion dieser Vorlage positiv gegenübersteht. Ich möchte sogar sagen: wir begrüßen diese Vorlage. Ich darf namens meiner Freunde der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Vorlage spätestens zum 1. Mai Gesetz wird, daß sie also sehr schnell den Ausschuß, das Plenum des Bundestages und den Bundesrat passiert. Das wäre der erste und entscheidende Schritt auf dem Wege zu einer vernünftigen Steuerreform.

    (Beifall bei der DP.)