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    Deutscher Bundestag — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1953 12083 252. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. März 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12084B Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dirscherl und Pannenbecker 12084B Ergänzung der Tagesordnung gemäß Vereinbarung im Ältestenrat 12084C Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4148 der Drucksachen) 12084C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über die durchgeführten Maßnahmen disziplinarischer oder dienstlicher Art gegen Beamte des Auswärtigen Dienstes (Nr. 4154 der Drucksachen) 12084C Antrag auf Aufsetzung der dritten Beratung des Entwurfs des Bundesvertriebenengesetzes auf die Tagesordnung: Reitzner (SPD) 12084D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12085D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Nr. 4095 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) (Nr. 4151 der Drucksachen; Umdruck Nr. 780) 12084C, 12086A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 12086B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 12086C Frau Dr. Brökelschen (CDU) als Berichterstatterin 12086D als Abgeordnete 12091D Müller (Frankfurt) (KPD) 12088C Wehner (SPD) 12090C Maerkl (FU) 12091C Abstimmungen 12091C, 12091D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 10. September 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel (Nr. 4141, zu Nr. 4141, Nachgang zu Nr. 4141 der Drucksachen) . . 12084C, 12092B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 12092C Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß 12096C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Richter, Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte vom 8. Januar 1953 (Nr. 4135 der Drucksachen) . . . 12084C, 12096B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12096C Einspruch des Abgeordneten Loritz gegen den ihm in der 251. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 777) . . . 12096C Einspruch abgelehnt 12096C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen) . . . 12096C Dr. Gülich (SPD), Antragsteller 12096D, 12108B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 12099C Kiesinger (CDU) 12109D Fisch (KPD) 12111B Euler (FDP) 12112A zur Geschäftsordnung: Dr. von Merkatz (DP) 12112B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) 12112C Mellies (SPD) 12112C Ewers (DP) 12112D Dr. Gülich (SPD) 12112D Ablehnung der Anträge 12113A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung (Nr. 4092 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4093 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 (Nr. 4094 der Drucksachen) 12113B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12113C zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 12118C, 12119B Dr. Wellhausen (FDP) . 12118C, 12119A Renner (KPD) 12118D zur Sache: Seuffert (SPD) 12119D Renner (KPD) 12125B Dr. Wellhausen (FDP) 12126D Dr. Bertram (Soest) (FU) 12129A Frau Lockmann (SPD) 12131A Eickhoff (DP) 12132A Niebes (KPD) 12133D Neuburger (CDU) 12134C Weiterberatung vertagt 12136C Persönliche Bemerkung: Mellies (SPD) 12136D Ausschluß des Abg. Rische für drei Tage 12136D Die Sitzung wird um 13 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kiesinger.


Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner politischen Freunde möchte ich ein paar kurze Bemerkungen machen,


(Kiesinger)

die unsere Haltung zu ,den beiden vorliegenden Anträgen motivieren sollen. Ich möchte nicht in die Einzelheiten einsteigen.

(Abg. Dr. Menzel: Das wäre auch gefährlich!)

Die beiden Anträge haben den Herrn Justizminister gezwungen, seine Auffassung zu dem Problem der Verfassungsgerichtsbarkeit in voller Breite darzulegen. Gerade die heutige Verhandlung hat gezeigt, daß diejenigen recht gehabt haben, die damals im Rechtsausschuß Mißbilligungsanträgen gegenüber grundsätzlich skeptisch waren. Es kann im Laufe einer solchen Debatte das Riesenproblem gar nicht ausgehandelt werden. So einfach, wie es sich manche denken, liegt es ja denn doch nicht.
Das Problem der Verfassungsgerichtsbarkeit in einem werdenden Rechtsstaat, wie wir es sind, ist außerordentlich schwierig. Insbesondere wird uns alle — Sie wie uns — die Frage der Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit noch auf lange Zeit hinaus sehr beschäftigen. Ich stimme Ihnen, Herr Professor Gülich, darin vollkommen zu, daß wir uns alle gemeinsam bemühen müßten, diesen Rechtsstaat zu schützen und sein Werden und Wachsen in unserem Vaterlande zu hegen und zu pflegen. Böse oder ungeschickte Zungen gibt es in allen Lagern, und wir können nur bescheiden und demütig sagen: „Wir sind allzumal Sünder in diesen Dingen."
Kritische Stellungnahmen gegenüber Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind nicht nur erlaubt, sondern im Werden und Wachsen dieses Rechtsstaates notwendig. Sie sagten vorhin, Herr Professor Gülich, daß Ihre Fraktion den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, den sie vorher bekämpft hat, nachher respektiert habe. Gewiß, aber Sie haben ihn auch kritisch bewertet, und das war Ihr gutes Recht.

(Abg. Dr. Gülich: Den Beschluß?)

— Auch den Beschluß selbst und seine Begründung.

(Abg. Dr. Gülich: Nein!)

— Doch! Ich glaube, die juristischen Experten Ihrer Fraktion werden mir darin zustimmen. Wir kommen gar nicht darum herum, zu solchen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Stellung zu nehmen, wenn wir nicht die ganze Entwicklung einfach kritiklos den Richtern in Karlsruhe überlassen wollen. Etwas ganz anderes ist es natürlich, daß wir einen ergangenen Beschluß trotz unserer Kritik respektieren und sagen: Es ist ein Faktum geschaffen, „Roma locuta". Auch wenn wir die Entscheidung für falsch halten und für die Zukunft fordern, daß das Bundesverfassungsgericht seine Stellungnahme noch einmal überprüft.
Es wäre also in diesem Zusammenhang, da nun einmal das ganze Problem angesprochen worden ist, außerordentlich viel zu sagen. Ich bedauere, daß das nicht möglich ist. Man kann es dem Hause einfach nicht zumuten. Es ist hier nicht der Ort, um alle diese Probleme aufzureißen, und wir müßten tagelang darüber diskutieren.

(Abg. Dr. Gülich: Zum Justizminister müssen Sie etwas sagen!)

— Gut, ich werde dazu etwas sagen, Herr Professor Gülich! — Der Herr Justizminister hat seine kritisierten Äußerungen heute erklärt. Man mag nun zu der Form dieser Ausführungen stehen, wie
man will. Ich will mich dazu auch weder negativ noch positiv äußern.

(Aha-Rufe und Lachen bei der SPD. — Abg. Dr. Greve: Ein Neutrum!)

— Ich sage, ich will mich dazu nicht negativ und nicht positiv äußern. Der Herr Bundesjustizminister hat ja eben in eigener Sache gesprochen und das Nötige dazu gesagt.

(Zurufe von der SPD.)

Ich finde, eines wäre viel wichtiger — und das ist mir nun wirklich ein ernstes Anliegen, und diejenigen aus dem Rechtsausschuß, .die mit mir damals gemeinsam in gutem und einträchtigem Willen an dem Gesetz gearbeitet haben, sollten mir in diesem Bemühen zustimmen —: Bei aller Problematik, die vor uns steht, bei aller Schwierigkeit dieses Problems der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, der Kunst und der Methode der Verfassungsauslegung, sollten wir uns in dem Bemühen einig sein — in welchem Lager wir auch immer stehen und wie wir zu den erwarteten oder zu den gefällten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen mögen —, zwar uns unsere kritische Stellungnahme dazu nicht unterbinden zu lassen, aber auf der andern Seite alles zu tun, um sowohl der Autorität dieses höchsten Gerichts zu dienen als auch durch unsere kritische Stellungnahme ihm bei seiner zukünftigen Rechtsfindung zu helfen und, was außerordentlich wichtig ist, dem Wunsche, den eine deutsche Zeitung im Zuzammenhang mit dieser Debatte ausgesprochen hat, nachzukommen: die Atmosphäre rund um Karlsruhe, die durch vielerlei Vorgänge und vielerlei Äußerungen aus mehreren Lagern nicht gerade sehr gesund geworden ist, zu entgiften. Wenn wir den Anlaß dieser Debatte dazu benutzen, gemeinsam in der Zukunft — alle zusammen —

(Zuruf des Abg. Dr. Greve)

— ich blicke nach allen Richtungen, Herr Kollege Greve! —

(Abg. Dr. Greve: Die Blickrichtung ist verkehrt!)

diese Atmosphäre zu bessern, dann werden wir der Sache des Rechtsstaates einen guten Dienst geleistet haben.

(Beifall bei der CDU. — Gegenrufe von der SPD. — Abg. Dr. Greve: Ceterum censeo, Dehler esse delendum!)

Nun etwas zum Verfahren! Wir haben damals im Rechtsausschuß ja lange darüber diskutiert, ob solche Mißbilligungsanträge zulässig und ob sie zweckmäßig seien. Gerade der Verlauf der heutigen Debatte hat, glaube ich, gezeigt, daß die Skeptiker von damals recht bekommen haben.

(Sehr richtig! bei der CDU. — Abg. Dr. Arndt: Also halten Sie die Rede für sehr unzweckmäßig, die Herr Dehler eben gehalten hat!)

— Ich habe die ganze Debatte heute nachmittag, Herr Arndt, für sehr unzweckmäßig gehalten, auch im Interesse des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts! —

(Sehr richtig! bei der CDU.)

Ich habe im Rechtsausschuß darauf aufmerksam gemacht, es werde sehr schwierig sein, die Grenzen zu ziehen zwischen einem Mißbilligungsantrag und einem nach unserer Verfassung nicht vorge-


(Kiesinger)

sehenen und daher auch unzulässigen Mißtrauensantrag gegen einen Minister.

(Abg. Dr. Greve: Aber bei der Sache ist Ihnen nicht wohl?!)

Was Herr Kollege Gülich heute vorgetragen hat, war nichts anderes als ein Mißtrauensantrag, denn er hat immer wieder wiederholt: dieser Minister sei untragbar, er sei seinem Amte nicht gewachsen, und er hat den Rücktritt des Ministers gefordert. Gerade das haben wir damals nicht für zulässig gehalten, nachdem wir uns dazu entschlossen hatten zu sagen: es mag zwar ein Mißbilligungsantrag zu einer ganz konkreten Maßnahme allenfalls zulässig sein, keinesfalls aber ein Mißtrauensvotum, das in die Form eines solchen Antrags gekleidet ist.

(Sehr richtig! bei der CDU.)

Nun, Sie haben ja Gelegenheit gehabt, Ihre Kritik hier vorzubringen. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß ein Mißtrauensantrag, der in die Form eines konkreten Mißbilligungsantrags gekleidet ist, verfassungsrechtlich nicht zulässig ist.

(Abg. Dr. Greve: Also Sie lehnen unser Vorbringen wegen Unzulässigkeit ab, aber nicht als unbegründet! — Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

— Herr Kollege Greve, Sie haben ein starkes divinatorisches Vermögen. Ich glaube aber, daß es Sie in diesem Fall etwas zu weit getragen hat! — Ich wollte sehr einfach sagen: Wir halten es nicht für zulässig, einen solchen Antrag zu stellen, und werden ihm daher nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Fisch.