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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1953 12083 252. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. März 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12084B Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dirscherl und Pannenbecker 12084B Ergänzung der Tagesordnung gemäß Vereinbarung im Ältestenrat 12084C Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4148 der Drucksachen) 12084C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über die durchgeführten Maßnahmen disziplinarischer oder dienstlicher Art gegen Beamte des Auswärtigen Dienstes (Nr. 4154 der Drucksachen) 12084C Antrag auf Aufsetzung der dritten Beratung des Entwurfs des Bundesvertriebenengesetzes auf die Tagesordnung: Reitzner (SPD) 12084D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12085D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Nr. 4095 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) (Nr. 4151 der Drucksachen; Umdruck Nr. 780) 12084C, 12086A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 12086B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 12086C Frau Dr. Brökelschen (CDU) als Berichterstatterin 12086D als Abgeordnete 12091D Müller (Frankfurt) (KPD) 12088C Wehner (SPD) 12090C Maerkl (FU) 12091C Abstimmungen 12091C, 12091D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 10. September 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel (Nr. 4141, zu Nr. 4141, Nachgang zu Nr. 4141 der Drucksachen) . . 12084C, 12092B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 12092C Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß 12096C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Richter, Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte vom 8. Januar 1953 (Nr. 4135 der Drucksachen) . . . 12084C, 12096B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12096C Einspruch des Abgeordneten Loritz gegen den ihm in der 251. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 777) . . . 12096C Einspruch abgelehnt 12096C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen) . . . 12096C Dr. Gülich (SPD), Antragsteller 12096D, 12108B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 12099C Kiesinger (CDU) 12109D Fisch (KPD) 12111B Euler (FDP) 12112A zur Geschäftsordnung: Dr. von Merkatz (DP) 12112B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) 12112C Mellies (SPD) 12112C Ewers (DP) 12112D Dr. Gülich (SPD) 12112D Ablehnung der Anträge 12113A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung (Nr. 4092 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4093 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 (Nr. 4094 der Drucksachen) 12113B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12113C zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 12118C, 12119B Dr. Wellhausen (FDP) . 12118C, 12119A Renner (KPD) 12118D zur Sache: Seuffert (SPD) 12119D Renner (KPD) 12125B Dr. Wellhausen (FDP) 12126D Dr. Bertram (Soest) (FU) 12129A Frau Lockmann (SPD) 12131A Eickhoff (DP) 12132A Niebes (KPD) 12133D Neuburger (CDU) 12134C Weiterberatung vertagt 12136C Persönliche Bemerkung: Mellies (SPD) 12136D Ausschluß des Abg. Rische für drei Tage 12136D Die Sitzung wird um 13 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Besprechung in der ersten Beratung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu überweisen.

    (Abg. Dr. Schröder — Es wird vorgeschlagen, den Ausschuß für Außenhandel und den Haushaltsausschuß auch damit zu befassen. Meine Herren, besteht nicht die Möglichkeit, daß der Auswärtige Ausschuß diese beiden Ausschüsse von sich aus zur Beratung hinzuzieht? (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Genügt! — Abg. Dr. Wuermeling: Das muß aber sichergestellt werden!)

    — Also, der Antrag ist gestellt. Darf ich fragen: wer ist für Überweisung auch an den Ausschuß für Außenhandel? — Wer ist ,dagegen? Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wer ist für Überweisung an den Haushaltsausschuß?

    (Abg. Schoettle: Herr Präsident! Ich glaube, das ist nicht nötig, das ist überflüssig!)

    — Herr Kollege Schoettle, wir kommen durch die Abstimmung am schnellsten zu einem Ergebnis. — Wer ist dagegen? - Das letztere ist zweifellos die Mehrheit; die Überweisung ist abgelehnt.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum dritten Punkt:

    (BGBl. I S. 1)

    Soll der Entwurf begründet werden? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt Ihnen Verzicht auf die Aussprache in der ersten Beratung vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen. — Das Haus ist mit der Überweisung einverstanden.
    Nunmehr, meine Damen und Herren, komme ich
    zum ersten Punkt der gedruckten Tagesordnung: Einspruch des Abgeordneten Loritz gegen den ihm in der 251. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 777).
    Der Abgeordnete Loritz hat gegen den ihm in der 251. Sitzung erteilten Ordnungsruf Einspruch erhoben. Die Begründung des Einspruchs liegt Ihnen vor auf Umdruck Nr. 777, der in Ihrer Hand ist. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Einspruch stattzugeben wünschen, eine Hand zu erheben: — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Einspruch ist abgelehnt.
    Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung:
    a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen);
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der
    SPD betreffend Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz
    Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 'der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 15 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten für diese beiden Anträge vor. — Das, Haus ist mit dieser Begrenzung einverstanden.
    Zur Begründung der Anträge Herr Abgeordneter Professor Gülich.


Rede von Dr. Wilhelm Gülich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den beiden Ihnen vorliegenden Anträgen geht es nicht um eine Stellungnahme zu den rechtlichen Problemen des Bundesverfassungsgerichts und nicht um eine politische Auseinandersetzung über die Funktionen des Bundesverfassungsgerichts, sondern lediglich darum, daß die Äußerungen des Bundesjustizministers über das Bundesverfassungsgericht zu der Frage zwingen, ob die Haltung dieses Bundesjustizministers noch mit der Verantwortung seiner hohen Stellung vereinbar ist.

(Sehr gut! und Sehr richtig! links.)

Bei den Ihnen bekannten Äußerungen handelt es sich leider nicht um eine einmalige Entgleisung, wie sie einem temperamentvollen Redner zwar auch nicht unterlaufen soll, von der man aber allenfalls sagen könnte, sie entspräche doch nicht der Grundhaltung des Redners. Es handelt sich hier vielmehr um aufeinanderfolgende, von Verdächtigung zur Feststellung sich konkretisierende Äußerungen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die
Vorgeschichte dieser Äußerungen notwendig. Am
21. November 1952, auf dem Parteitag der FDP in
Bad Ems, sprach der Bundesjustizminister bei der
Erörterung über den EVG-Vertrag die öffentliche
und deutliche Verdächtigung aus — ich zitiere —:
Sie wissen, die Barriere des Bundesverfassungsgerichts besteht für unsere Verträge. Ich


(Dr. Gülich)

möchte hoffen, daß in dem höchsten deutschen Gericht keine politischen Willensentscheidungen, sondern Rechtsentscheidungen fallen.
Er präzisierte diese Äußerung dann durch die
folgende:
Ich möchte hoffen, daß sich beim Bundesverfassungsgericht der Geist des Sozialismus nicht auswirkt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das Bundesverfassungsgericht beantwortete diesen Angriff dadurch, daß es den Bundesjustizminister aufforderte, seine Rede bei ihm einzureichen.
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die Formulierung der am 9. Dezember 1952 vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts abgegebenen Erklärung insbesondere auf die Äußerungen des Bundesjustizministers abzielten. In diesen Äußerungen hat der Bundesjustizminister sich nicht nur zu einem vor dem höchsten Bundesgericht schwebenden Verfahren abfällig geäußert, er hat diesem Gericht geradezu Rechtsbruch und politische Parteilichkeit vorgeworfen oder zumindest unterstellt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es heißt in der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember wörtlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Besorgnis von den herabsetzenden Äußerungen Kenntnis genommen, die in den letzten Wochen in zunehmendem Maße im Zusammenhang mit den anhängigen Verfahren über die Vertragswerke in der Presse und in politischen Kreisen über das Gericht und seine Mitglieder gefallen sind. Diese Äußerungen haben sich in einzelnen Fällen zu Warnungen gesteigert. Man hat dem Gericht sogar unterstellt, daß politische und damit nicht rechtliche Erwägungen seine Entscheidungen bestimmen könnten.
Die Erklärung des Bundesverfassungsgerichts vom
9. Dezember 1952 schließt mit den Worten: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern beschlossen, daß dieses Gutachten und alle anderen Gutachten des Plenums beide Senate binden. Dies ergibt sich vor allem aus der durch § 16 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht begründeten Funktion des Plenums, bei einer Meinungsverschiedenheit über eine Rechtsfrage zwischen den Senaten die letzte Entscheidung zu treffen. So wird zugleich verhindert, daß die Zuständigkeit eines bestimmten Senates aus sachfremden Erwägungen in Anspruch genommen wird.
War der Angriff auf das Bundesverfassungsgericht erfolgt, weil der Bundesjustizminister Anlaß zu haben glaubte, eine Rechtsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten zu müssen, die der politischen Willensentscheidung seiner politischen Freunde nicht entgegenkam, so bestritt er in der Folge die Zulässigkeit einer Verfahrensweise, die den politischen Erwartungen seiner politischen Freunde nicht entsprach. Der Herr Bundesjustizminister hat bei dem bekannten „Kanzlertee" am
10. Dezember 1952 diese Verfahrungsregelung wörtlich als „völlig rechtlos, als gegen das Grundgesetz und gegen das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verstoßend" gebrandmarkt,

(Hört! Hört! bei der SPD)

ja, er hat dem Verfassungsgericht, jedes Maß überschreitend, den Vorwurf der Rechtsanmaßung entgegengeschleudert, indem er ihm vorwarf, es habe
durch diese Verfahrungsregelung „Recht zu setzen versucht, nicht im Sinne eines richterlichen Spruches, sondern um neues Gesetzesrecht zu schaffen".

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Dies ist aber derselbe Bundesjustizminister, der noch vor neun Monaten in einem Schriftsatz erklärt hatte — ich zitiere wörtlich —:
Es ist sicherlich eine ebenso hohe wie verantwortungsvolle Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, bestehendes Recht, unter Umständen auch bestehendes Verfahrensrecht fortzubilden.
Aber am 10. Dezember, als ihm der Verfahrensbeschluß des Bundesverfassungsgerichts für seine politischen Pläne gefährlich zu werden schien, sprach er in lapidaren Worten den Bundesverfassungsrichtern jedes Recht auf einen Verfahrensbeschluß ab, indem er wörtlich sagte: „sie können überhaupt keinen Beschluß fassen", und er lehnte für sich und die Bundesregierung die Anerkennung dieses Beschlusses des höchsten Verfassungsgerichts kategorisch mit den Worten ab:
Wir werden diesen Beschluß niemals anerkennen. Dieser Beschluß ist ein Nullum.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Nachdem er nun auf wahrhaft demagogische Weise die völlige Nichtigkeit dieses Beschlusses des höchsten Bundesgerichts und dessen angebliche politische Befangenheit und Rechtsbeugung proklamiert hatte, suchte er diese Diskriminierung des Gerichts noch dadurch zu überbieten, daß er erklärte, der größte Mangel dieses Gerichts sei nicht seine parteipolitische Zusammensetzung, sondern seine fehlende richterliche Qualität.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich erinnere nochmals daran, daß es bei dem Gutachtenverfahren in Karlsruhe keineswegs um eine politische Entscheidung ging, sondern ausschließlich um die verfassungsrechtliche Frage, ob die Vertragstexte mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht. Bei dem Beschluß des Gerichts vom 9. Dezember handelte es sich ausschließlich um eine Verfahrensregelung, nicht aber um eine Gesetzgebungsfrage.
Bei den Äußerungen des Bundesjustizministers handelt es sich allerdings um ein höchstes Politikum, nämlich um die Haltung des höchsten Vertreters des Rechts in der Bundesregierung zum höchsten Gericht des Bundes, zur höchsten Instanz unseres Rechts. Jede Staatsform, vor allem jede Demokratie, kann sich auf längere Sicht nur erfolgreich behaupten und als fruchtbare Ordnung erweisen, wenn sie sich echte Autorität erhält oder echte Autorität erwirbt. Dies gilt ganz besonders für die junge deutsche Demokratie, die durch ihre Entwicklungs- und Daseinsbedingungen, die Ihnen ja allen bekannt sind, besonders empfindlich und besonders gefährdet ist. Zu dieser Autorität und zu diesen Wachstumsbedingungen aber gehört vor allem, daß diese Demokratie die Gesetze und die Verfassungseinrichtung, die sie geschaffen hat, selber achtet und schützt, auch wenn ein Staatsgesetz oder eine staatliche Institution einmal gegen die Gruppe auszuschlagen scheint, die diese mit geschaffen hat. „Wehe dem Volke, dessen Menschen der Sinn fehlt für die Verbindlichkeit des Rechts ihres Staates!"

(Beifall bei der SPD.)

— Sie haben soeben damit dem Herrn Bundesjustizminister Beifall gezollt; denn kein anderer als


(Dr. Gülich)

er hat am 10. Juni 1952 in der „Schwäbischen Landeszeitung" diesen Satz veröffentlicht, mit dem er sich allerdings auch selber gerichtet hat.

(Zustimmung bei der SPD.)

Doch damit nicht genug. Jetzt kommt das Schlimmste. Als am 10. Dezember 1952 nach der bekannten Rücksprache mit dem Herrn Bundeskanzler der Herr Bundespräsident sein Ersuchen um ein Gutachten beim Bundesverfassungsgericht zurückzog, richteten sechs angesehene Rechtsanwälte folgendes Telegramm an den Bundesjustizminister und seinen Staatssekretär — ich zitiere wörtlich —:
Durch letzte Vorgänge tief bestürzt, bitten
dringend: verhindert weitere für das Ansehen
von Justiz und Staat unerträgliche Schritte
gegenüber höchstem deutschem Gericht. Unterschriften: Zutt, Schüle, Kleine, Duden, Schilling und Rowedder.
Auf dieses Telegramm erhielten die Appellanten folgendes Antworttelegramm:
Sie verkennen die Lage vollständig Stop Das Bundesverfassungsgericht ist in einer erschütternden Weise von dem Wege des Rechtes abgewichen und hat dadurch eine ernste Krise geschaffen.

(Lebhafte Rufe bei der SPD: Pfui! und Hört! Hört!)

Unterschriften: Bundesjustizminister Dr. Dehler, Staatssekretär Dr. Strauß.

(Erneute Rufe bei der SPD: Hört! Hört!)

Ich glaube, wenn ein Staatssekretär ein solches Telegramm über das höchste Gericht in die Welt
schickte, wäre sein Minister verpflichtet, ein Dienststrafverfahren mit dem Ziele der Dienstentlassung gegen ihn einzuleiten.

(Beifall bei der SPD.)

Aber der 'Herr Bundesjustizminister hat das Telegramm ja auch unterschrieben, und der Herr Bundeskanzler hat gegen den Herrn Bundesjustizminister nichts unternommen. Der Herr Bundesjustizminister ist nunmehr Gegenstand der politischen Kontrolle durch das Parlament.
Mit diesem Telegramm hat der Mann, der in seinem Amt der höchste Wahrer des Rechts Deutschlands sein sollte, das oberste Gericht, das über die Integrität des Verfassungslebens wachen soll, des Rechtsbruchs bezichtigt. Der Justizminister eines demokratischen Staates hat kraft seines Amtes über den Parteien zu stehen, auch über der Partei, der er selbst angehört. Ich darf ein Wort von meinem alten Lehrer und Meister Ferdinand Tönnies zitieren: „Der Parteiführer, der in eine gesetzgebende Körperschaft eintritt, wird sich als weise bewähren, wenn er seine Parteihaut abstreifen und die Haut der Souveränität anziehen kann, der Souveränität, die nunmehr tätig mit auszuüben er das Recht erworben und folglich die Pflicht auf sich genommen hat."
Auch das Bundesverfassungsgericht steht kraft seines Amtes über den Parteien; sein überparteiliches Wirken, der Schutz der Verfassung vor Sonderinteressen politischer Gruppen und territorialer Bundesglieder ist ja seine eigentliche Funktion. Untragbar ist ein Bundesminister des Rechts, der die gerade ihm gebotene Zurückhaltung vermissen läßt, immer wieder aus seiner überparteilichen Stellung in die Arena des Parteikampfes heruntersteigt und seine Qualität als Bundesjustizminister mit der Funktion seiner Parteiführerschaft verwechselt oder vermischt. Ganz unerträglich aber wird ein 1 solcher Bundesjustizminister, wenn er dem höchsten überparteilichen Bundesgericht gegenüber sein Gesicht verliert und es nicht nur herabsetzt, sondern beschimpft und vernichtigt.
Der Bundesrat hat deswegen am 18. Dezember 1952 beschlossen, den Herrn Bundeskanzler um Aufklärung über die Haltung des Bundesjustizministers in diesem Verfassungsstreit mit dem Bundesverfassungsgericht zu bitten. Er hat am gleichen Tage einen Antrag angenommen, nach dem das Bundesverfassungsgericht in Zukunft seinen eigenen Etat erhalten soll, der es vom Bundesjustizminister unabhängig machen soll, und zwar mit der Begründung, daß dieses Gericht auch in haushaltsrechtlicher Hinsicht nicht Männern unterstellt sein dürfte, die ihm in der Öffentlichkeit die Achtung versagten und dadurch die Grundlage des Rechtsstaates erschütterten.

(Zustimmung und Rufe bei der SPD: Hört! Hört!)

Ich glaube, meine Damen und Herren, ich komme weder bei Herrn Dr. Dehler selbst noch bei seinen Freunden in den Verdacht, daß bei mir irgendeine persönliche Antipathie mitsprechen könnte. Wir wissen alle, daß Dr. Dehler eine saubere politische Vergangenheit hat und vor und nach 1933 ein aufrechter Demokrat gewesen ist. Aber wir dürfen nicht übersehen, daß sein demokratischer Sündenfall zeitlich ziemlich genau mit der Übernahme des Amtes des Bundesjustizministers zusammenfällt,

(Sehr gut! bei der SPD)

einem Amte, dem er, wie wir gesehen haben, ganz einfach nicht gewachsen ist.

(Sehr wahr! Sehr gut! bei der SPD.)

Auch der ihm nahestehenden Presse, die von der Integrität seiner Persönlichkeit überzeugt ist, graut vor dem Furor seiner Sonntagsreden. Vor einiger Zeit erinnerte ihn die Wochenzeitung „Christ und Welt" daran, er möge doch Jacobus Kap. 3 nachlesen. In Jacobus 3, 8 steht: „Aber die Zunge kann kein Mensch zähmen, das unruhige Übel voll tödlichen Gifts."

(Heiterkeit.)

Allerdings habe ich den Eindruck, daß diese
Dehler-Zunge in der Tat kein Mensch zähmen
kann, dieses unruhige Übel voll tödlichen Gifts.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Renner: Was steht bei Lassalle über das Wesen dieses Verfassungsgerichts?)

Wenn nun der Herr Bundesjustizminister auf seine Behauptungen festgenagelt wird, dann erklärt er, er habe es „anders gemeint als gesagt". Auch nach der Bad Emser Rede hat er erklärt, er habe das Bundesverfassungsgericht zwar gemahnt, aber er habe es nicht mahnen wollen. Er hat ja auch einmal in diesem Hause „Sie Schuft" gesagt und hinterher erklärt, er habe das nicht gemeint, er habe persönlich nicht beleidigen wollen.

(Zuruf von der SPD: Ähnlich war es auch im Bayerischen Landtag!)

— Da bin ich leider nicht gewesen. — Was einer meint, das muß er auch sagen können,

(Abg. Dr. Menzel: Sehr gut!)

und wenn er nicht in der Lage ist, das zu sagen, was er meint, dann genügt er eben nicht für ein öffentliches Amt.

(Beifall bei der SPD.)



(Dr. Gülich)

Wer nicht sagen kann, was er meint, der gilt schon im zivilen Leben als nicht vollwertig. Im öffentlichen Leben aber ist er schlechthin untragbar.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Eine im privaten Gespräch gemachte Äußerung kann zurückgenommen oder interpretiert werden; öffentlich abgegebene Äußerungen eines Ministers sind nicht wiedergutzumachen und durch keine Interpretation aus der Welt zu schaffen. Handelt es sich dabei um den Bundesjustizminister, so wird die Lage noch dadurch verschärft, daß dieser durch sein Amt, wie ich schon angedeutet habe, zu besonders verantwortungsvollen und zurückhaltenden Äußerungen verpflichtet ist. Dieser Justizminister aber scheint geradezu prädisponiert dazu, unverantwortliche Erklärungen über innen- und außenpolitische Fragen abzugeben — auch über solche, die ihn ressortmäßig überhaupt nichts angehen — und diese Aussagen alsdann zu dementieren oder zu interpretieren.
Ich brauche Ihnen die lange Reihe dieser Äußerungen, die meist eine traurige Berühmtheit erlangt haben, nicht in Erinnerung zu rufen. Auf dem Gebiet der Innenpolitik läuft eine Reihe mehr oder weniger großer Skandale, die durch Äußerungen des Herrn Dr. Dehler hervorgerufen worden sind, von Äußerungen über den Rentenschwindel bis zu solchen über das bösartige Geschwür der deutschen Gewerkschaften. Herr Dr. Dehler hat solche Äußerungen hinterher stets dementiert oder interpretiert und dadurch seine angeschlagene Stellung zu behaupten versucht.

(Abg. Kunze: Bei Ihnen gibt es das nicht?! -Heiterkeit in der Mitte.)

— Das steht nicht zur Diskussion, Herr Kunze.

(Abg. Kunze: Das schwingt aber durch den Raum, verehrter Herr Kollege!)

Da aber Herr Dr. Dehler für die sofortige Verbreitung aller seiner Äußerungen sorgt, sind solche Richtigstellungen hinterher ohne Wirkung.
Auf außenpolitischem Gebiet aber wird seine Äußerungs- und Dementierungstaktik zur Katastrophe. Wieviel Porzellan ist durch solche Äußerungen von ihm zerschlagen worden, von den Aussagen über das deutsch-französische Verhältnis bis zu den letzten Coburger Äußerungen über das Abkommen mit Israel, die selbst der Herr Bundeskanzler verurteilte! Wenn Äußerungen des Bundesjustizministers in der deutschen und ausländischen Presse erscheinen, das Abkommen mit Israel sei auf Wunsch der Amerikaner zustande gekommen und werde von diesen hoch honoriert werden,

(Hört! Hört! bei der SPD)

so helfen spätere Dementierungen gar nichts,

(Zuruf von der SPD: Toll!)

die heute auch von den Naiven nur als eine andere Form der Bestätigung betrachtet werden.
Im höchsten Maße gilt dies von den Äußerungen über das Bundesverfassungsgericht, die unser Antrag zum Gegenstand hat.
Herr Dr. Dehler hätte längst von seinem' Amt zurücktreten müssen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Er hat es nicht getan. Seine Freunde hätten ihn längst davon überzeugen müssen, daß er zurücktreten müsse. Dies ist offensichtlich nicht, jedenfalls nicht mit Erfolg geschehen. Darum muß der Bundestag als das zur Kontrolle berufene Organ
des Staates klar aussprechen, daß er solche An-
griffe auf das höchste deutsche Gericht mißbilligt.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.