Rede von
August
Berlin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der immerhin schon vorgerückten Stunde dieses Abends möchte ich die
Aufmerksamkeit des Parlaments einmal auf eine Kategorie von Menschen richten, die in dem gesamten Aufbauwerk der Bundesrepublik eingespannt ist. Es ist jener Kreis der in der Bundesrepublik tätigen Bauarbeiter, die überall am Werke sind, um aus den Trümmern von gestern und heute wieder etwas zu erstellen.
Wenn wir in den Städten in vielen Fällen das große Interesse der Bevölkerung an den Baustellen feststellen, dann vergessen wir in der Regel, was mit dieser Arbeit verbunden ist. Die Technik, die im Baugewerbe angewandt wird, erfordert von all den Tätigen eine außerordentliche Härte. Wenn wir das Bauen in der Gesamtheit als eine Gemeinschaftsaufgabe betrachten, dann müssen wir auch größten Wert darauf legen, daß der Bauarbeiter in seinem Schaffen den Schutz erhält, den er gebraucht.
Wir haben aber in den letzten Jahren in zunehmendem Maße Mißstände feststellen müssen, die nicht länger bestehenbleiben können. Wir haben diese Erscheinungen nicht in erster Linie beim Kleinwohnungsbau, sondern bei den Großbaustellen in der Bundesrepublik. Wir müssen klar erkennen, daß hier mit den gesetzlichen Mitteln eine Änderung geschaffen werden muß. Diese Mißstände finden sich in erster Linie bei den Unterkünften derjenigen Bauarbeiter, die ihren Wohnsitz weitab von der Baustelle haben. Die Unterkünfte auf diesen Großbaustellen sind in den meisten Fällen nichts weiter als Bretterbuden, in die es hineinregnet. Wir haben darüber hinaus Unterkünfte in Rohbauten kennengelernt, ohne Holzfußböden auf dem Beton, ohne Fenster, ohne Beleuchtung, ohne die Möglichkeit der notwendigen Sauberhaltung. Weiterhin haben wir Schlafstätten kennengelernt, die vollkommen unzulänglich sind; Waschgelegenheiten waren kaum vorhanden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Bauarbeiter in stärkstem Maße der Witterung ausgesetzt sind, liegt gerade hier ein besonderer Mißstand vor. Schließlich haben wir in der Regel mangelhafte Aufenthaltsräume vorgefunden.
Diese Zustände können nicht im Interesse des Auftraggebers des Bauarbeiters und auch nicht im Interesse des Unternehmers liegen, weil hier Folgen entstehen, die keinem zum Nutzen gereichen. Deshalb müssen die Ursachen beseitigt werden. Die mangelhaften Zustände führen zu einem Zigeunerleben der Bauarbeiter und weiterhin zu einem Abfallen der Leistung, das vom Unternehmer in keinem Falle bejaht wird. Aus dieser Entwicklung ergibt sich ein Hang zur Oberarbeit dadurch, daß der Begriff der Freizeit bei den Bauarbeitern auf diesen Großbaustellen überhaupt nicht mehr bekannt ist. Die Folge ist schließlich eine frühe Invalidität wegen häufiger schwerer Erkrankungen dieser Bauarbeiter.
Ich möchte zu den Beispielen, die ich erwähnt habe, bemerken, daß sie sich in allererster Linie auf die Großbaustellen der Besatzungsmacht beziehen. Neben einer Baustelle im Raum Köln, Spich bei Troisdorf, sind es vor allem Baustellen im rheinpfälzischen Raum, in Baumholder, Kaiserslautern, Trier. Die Mißstände sind auf die Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen zurückzuführen; sie müssen beseitigt werden. Die Verdingungsordnung für das Baugewerbe könnte hier einen Wandel schaffen. Die Voraussetzung ist aber, daß sie in den entscheidenden Punkten Beachtung findet. Vor allen Dingen spielt die Terminstellung für die Vorbereitung und Durchführung ' der Bauten eine Rolle. Es ist das selbstverständliche Bestreben eines jeden Unternehmers, den Auftrag zu bekommen. Beim Wettbewerb ist nicht nur der Preis, sondern auch die Kürze des Termins von Bedeutung. Die Ausarbeitung und das Einreichen von Angeboten, die Baustellenvorbereitung und Baudurchführung hängen damit engstens zusammen. Die Folgen sind: keine gute Kalkulation, zu niedrige Preise, die Gefahr eines Konkurses, die Entstehung von Lohngeldschulden in größtem Umfange. So kommt der Bauarbeiter nicht zu seinem Recht.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die ungeheure Steigerung der Unfälle im Baugewerbe infolge dieser Mißstände. Es ist nicht uninteressant, daß die Zahl der Unfälle vom Jahre 1948, als wir allerdings solche Großbaustellen noch nicht in dem gleichen Umfang gehabt haben, von 22 412 auf 39 348 im Jahre 1951 gestiegen ist.
Ich meine also, daß dem Antrag meiner Fraktion ein berechtigtes Anliegen zugrunde liegt, daß alle, die ich genannt habe, angeht. Die VOB ist der Schlüssel für die Behebung grober Mißstände.
Ich will hier nicht auf Einzelheiten eingehen, darf aber daran erinnern, daß sich schon in den vergangenen Jahren verschiedene Ministerien darum bemüht haben, einen Einfluß auszuüben und die in Frage kommenden Stellen auf die Einhaltung der Bestimmungen hinzuweisen. Der Erfolg ist aber nicht in dem notwendigen Umfang eingetreten.
Die Bauindustrie in der Bundesrepublik stimmt mit dem Bestreben meiner Fraktion überein, von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen zu verlangen. Sie weiß, daß es hier um die Grundlagen für einen ordentlichen Wettbewerb, um die Ausschaltung der Gefahr weiterer Konkurse und um die bessere Gestaltung der Lage der gesamten Bauarbeiterschaft geht.
In Verbindung damit steht die Frage der Vermittlung von Arbeitskräften von außerhalb. Sie bedarf dringend einer korrekten Regelung. Wir haben dieses Problem in Ziffer 5 unseres Antrages angesprochen. Die Arbeitsämter dürften nicht früher Arbeitskräfte von auswärts vermitteln, bevor nicht die Gewähr für eine ordnungsmäßige Unterbringung besteht.
Ich möchte deshalb an Sie, meine Damen und Herren, appellieren, daß neben der Aufbauarbeit, die wir hier im Hause auf dem Gebiete der gesetzgeberischen Arbeit zu leisten uns bemühen, auch jene Millionenzahl der Bauarbeiter nicht vergessen werden darf, die unter härtesten Umständen Tag für Tag mit ihrer Hände Arbeit dafür sorgen, daß für viele Menschen endlich wieder ein Dach über dem Kopf geschaffen wird. Es geht bei diesem unseren Antrag um den Menschen und um diese Gruppe; ihnen die mögliche Hilfe und den notwendigen Schutz zu gewähren, ist unser Anliegen. Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, diesem unserem Antrag zuzustimmen.