Rede:
ID0125109300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 78
    1. die: 5
    2. der: 4
    3. Antrag: 4
    4. namentliche: 4
    5. Abstimmung: 4
    6. den: 3
    7. zu: 3
    8. auf: 2
    9. diesen: 2
    10. ist: 2
    11. Ich: 2
    12. bitte: 2
    13. und: 2
    14. Herren: 2
    15. Es: 2
    16. Weitere: 1
    17. Wortmeldungen: 1
    18. liegen: 1
    19. nicht: 1
    20. vor.: 1
    21. Wir: 1
    22. kommen: 1
    23. zur: 1
    24. Abstimmung.: 1
    25. Zunächst: 1
    26. stelle: 1
    27. ich: 1
    28. fest,: 1
    29. daß: 1
    30. Umdruck: 1
    31. Nr.: 1
    32. 763: 1
    33. Ziffer: 1
    34. 10: 1
    35. zurückgezogen: 1
    36. ist.: 1
    37. Damit: 1
    38. entfällt: 1
    39. auch: 1
    40. über: 1
    41. Antrag,: 1
    42. vorhin: 1
    43. gestellt: 1
    44. wurde.Dagegen: 1
    45. gestellt,: 1
    46. §: 1
    47. 57: 1
    48. ganz: 1
    49. streichen.: 1
    50. Hierfür: 1
    51. beantragt.: 1
    52. Damen: 1
    53. des: 1
    54. Hauses,: 1
    55. unterstützen: 1
    56. wollen,: 1
    57. Hand: 1
    58. erheben.: 1
    59. —: 1
    60. sind: 1
    61. unzweifelhaft: 1
    62. mehr: 1
    63. als: 1
    64. 50: 1
    65. Abgeordnete.: 1
    66. wird: 1
    67. also: 1
    68. eine: 1
    69. stattfinden.: 1
    70. Schriftführer,: 1
    71. mit: 1
    72. Urnen: 1
    73. durch: 1
    74. Saal: 1
    75. gehen: 1
    76. Stimmkarten: 1
    77. einzusammeln.\n: 1
    78. \n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 251. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1953 12021 251 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12023B Nächste Fragestunde, - Sperrfrist für eingehende Fragen 12023B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nrn. 2872, 3902 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 4080 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 756, 759, 760, 762, 763, 765 bis 769, 773) . . . . 12023C Fortsetzung der Beratung des Dritten Abschnitts (§§ 38 bis 80) des Bundesvertriebenengesetzes (Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge): Dr. Frey (CDU) 12023D Kriedemann (SPD) 12024D, 12040B, 12041B Struve (CDU) 12025D, 12028D, 12030B, 12032C, 12035C, 12040C, 12049A, 12050C Ehren (CDU) 12026B Dr. Horlacher (CSU) . . . . 12027A, 12036A Dr. Kather (CDU) 12028A, 12034D, 12035D, 12038D, 12043A, 12046C, 12050D Lampl (FU) 12029A, 12030A, 12034A, 12042D Merten (SPD) . . . . . . 12029B, 12030D, 12036A, 12039B, 12040D, 12052A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12029C, 12033B, 12055D Dannemann (FDP) . . . . 12031C, 12036C, 12040A, 12046A, 12051B Loritz (Fraktionslos) 12031C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12033D Kunze (CDU) 12034A Tobaben (DP) . . 12035B, 12039D, 12042C Frühwald (FDP) : zur Abstimmung 12036D zur Sache 12043B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 12038C, 12042D Trischler (FDP) 12047C Dr. Decker (FU) 12052D Dr. Mücke (SPD) 12053C, 12054A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . 12053D, 12055A Kuntscher (CDU) 12054B Dr. Keller (Fraktionslos) 12054B Jaffé (DP) 12054D Abstimmungen . . . 12036C, D, 12045D, 12050B, 12052C, 12053C, 12055B, 12056A Namentliche Abstimmung 12043A, 12045D, 12078 Vierter, Fünfter und Sechster Abschnitt (§§ 81 bis 98) 12056B Siebenter Abschnitt (§§ 99 bis 107) (Übergangs- und Schlußbestimmungen) . . 12056B Präambel, Einleitung und Überschrift 12056C Dritte Beratung vertagt 12056D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Frey, Merten, Frühwald u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (Nr. 4022 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 4087 der Drucksachen) 12056D Revenstorff (FDP), Berichterstatter 12056D Frau Dr. Probst (CDU) 12057C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 12058A Dr. Frey (CDU) 12058A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 12058B Dr. Kather (CDU) 12058D Dannemann (FDP) 12058D Abstimmungen . . . . 12057C, 12058B, 12059A Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3806 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3910 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 725) 12059B Seuffert (SPD): als Berichterstatter 12059B als Abgeordneter 12063D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 12059C, 12060B Mellies (SPD) 12060A Dr. Kather (CDU) 12060C, 12062D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12060C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 12061A Dr. Reismann (FU) 12061A, 12062A, 12063A Dr. Gülich (SPD) 12061C Dr. Bertram (Soest) (FU) 12061D Dr. Wellhausen (FDP) 12062B Neuburger (CDU) 12064A, D Huth (CDU) 12064B Abstimmungen 12064B Dritte Beratung vertagt 12064D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" (Nrn. 3915, 1112 der Drucksachen) 12064D Dr. Kather (CDU), Berichterstatter 12064D Beschlußfassung 12065B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 und das Zusatzprotokoll zur Vierten Zusatzvereinbarung zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Nr. 3843 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 4051 der Drucksachen) 12065B Willenberg (FU), Berichterstatter 12065C Beschlußfassung 12065D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 754) . . . 12065D Beschlußfassung 12065D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen) . . 12065D, 12069C Dr. Wellhausen (FDP) 12069C Mellies (SPD) 12069D Strauß (CSU) 12070A Beratung abgesetzt 12070C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Nr. 4095 der Drucksachen) 12066A Überweisung an die Ausschüsse für gesamtdeutsche Fragen und für innere Verwaltung 12066A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarkts (Nr. 4056 der Drucksachen) 12066A Dr. Wellhausen (FDP) 12066B Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit 12066B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 4004 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4060 der Drucksachen) 12066B Dr. Königswarter (SPD) (schriftlicher Bericht) 12082 Seuffert (SPD) . . 12066C, 12068B, 12069A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 12066D Harig (KPD) 12067A Dr. Wellhausen (FDP) 12068B Abstimmungen 12068C, 12069B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 4075 der Drucksachen) . . . 12070D Hoogen (CDU), Berichterstatter . 12070D Beschlußfassung 12071C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Architektenberufes (Nr. 4044 der Drucksachen) . . 12071D Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Rechtsausschuß 12071D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißstände bei Großbaustellen (Nr. 4037 der Drucksachen) 12071D Berlin (SPD), Antragsteller . 12071D, 12075B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 12073A Niebergall (KPD) 12073C Pfender (CDU) 12074B Günther (CDU) 12075A Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12075D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der §§ 2 und 4 des Handelsgesetzbuchs (Nr. 1868 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4047 [neu] der Druckachen) . . . 120'75D Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter 12075D Beschlußfassung 12077B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Welke gem. Schreiben des Bundes- ministers der Justiz vom 5. Juli 1952 (Nr. 4053 der Drucksachen) . 12077B Muckermann (CDU), Berichterstatter 120'77C Beschlußfassung 12077D Nächste Sitzung 12077D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der FU auf Streichung des § 57 des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Ausschußfassung (Nr. 4080 der Druck-. sachen) 12078 Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nrn. 4004, 4060 der Drucksachen) . . 12082 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmung über den handschriftlichen Antrag der Fraktion der FU auf Streichung des § 57 des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Fassung der Ausschußbeschlüsse (Nr. 4080 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers entschuld. Arndgen Ja Dr. Bartram (SchleswigHolstein) Ja Bauereisen Ja Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) krank Bausch enthalten Becker (Pirmasens). . Ja Blank (Dortmund) .. . — Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano beurlaubt Brese Ja Frau Dr. Brökelschen • .. Nein Dr. Brönner Ja Brookmann Ja Dr. Bucerius Nein Frau Dietz Ja Donhauser — Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert Ja Dr. Ehlers Ja Ehren Nein Eplée Nein Dr. Erhard Etzenbach Ja Even krank Feldmann Ja Dr. Fink Ja Dr. Frey Ja Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg entschuld. Fürst Fugger von Glött . krank Funk Ja Gengler krank Gerns . Ja Dr. Gerstenmaier entschuld. Gibbert krank Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Glüsing Ja Gockeln entschuld. Dr. Götz Nein Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Hagge Ja Dr. Handschumacher . . Ja Frau Heiler Ja Heix — Name Abstimmung Dr. Henle Nein Hilbert Ja Höfler Nein Hohl J a Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) .. Ja Junglas Ja Kahn Ja Kaiser Nein Karpf Nein Dr. Kather Nein Kemmer Ja Kemper entschuld. Kern Ja Kiesinger Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf entschuld. Kühling Ja Kuntscher Nein Kunze Ja Dr. Laforet Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . entschuld. Mehs Ja Mensing Ja Morgenthaler krank Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. Müller (Bonn). . Ja Müller-Hermann Nein Naegel Ja Neber Ja Nellen Nein Neuburger Nein Nickl krank Frau Niggemeyer Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Ja Dr. Orth entschuld. Pelster entschuld. Name Abstimmung Brünen ... Nein Cramer . Nein Dannebom Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Eichler Nein Ekstrand Nein Erler. . Nein Faller Nein Franke Nein Freidhof krank Freitag krank Geritzmann Nein Gleisner Nein Görlinger Nein Graf Nein Dr. Greve krank Dr. Gülich Nein Happe Nein Heiland Nein Hennig Nein Henßler krank Herrmann Nein Hoecker entschuld. Höhne krank Frau Dr. Hubert Nein Imig Nein Jacobi Nein Jacobs Nein Jahn Nein Kalbfell entschuld. Kalbitzer Nein Frau Keilhack. Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Koch Nein Frau Korspeter . entschuld. Frau Krahnstöver Nein Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kurlbaum Nein Lange Nein Lausen entschuld. Frau Lockmann Nein Ludwig Nein Dr. Luetkens . Nein Maier (Freiburg) Nein Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Mertins krank Meyer (Hagen) Nein Meyer (Bremen) . Nein Frau Meyer-Laule . Nein Mißmahl krank Dr. Mommer Nein Moosdorf Nein Dr. Mücke Nein Müller (Hessen) . Nein Müller (Worms) . entschuld. Frau Nadig Nein Dr. Nölting Nein Nowack (Harburg) Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Pfender Nein Dr. Pferdmenges Ja Frau Dr. Probst . Ja Dr. Pünder Ja Raestrup Ja Rahn Ja Frau Dr. Rehling . . Ja Frau Rösch Ja Rümmele Ja Sabel . Ja Schäffer Ja Scharnberg Ja Dr. Schatz Ja Schill Ja Schmitt (Mainz) Ja Schmitz Ja Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) ja Schüttler Ja Schütz Nein Schuler Ja Schulze-Pellengahr .. Ja Dr. Semler — Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Solleder krank Spies Ja Graf von Spreti . . enthalten Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß . krank Storch Ja Strauß enthalten Struve Ja Stücklen Ja Dr. Vogel krank Wacker Ja Wackerzapp ... Nein Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide Ja Wittmann Nein Dr. Wuermeling . . Nein SPD Frau Albertz . Nein Frau Albrecht . Nein Altmaier Nein Frau Ansorge Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Baur (Augsburg) . .. Nein Bazille . Nein Behrisch .. . Nein Bergmann Nein Dr. Bergstraeßer . . Nein Berlin Nein Bettgenhäuser. Nein Bielig Nein Birkelbach Nein Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm entschuld. Dr. Brill .. .. Nein Bromme ... krank Name Abstimmung Ohlig Nein Ollenhauer entschuld. Paul (Württemberg) . . Nein Peters Nein Pohle Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Reitzner Nein Richter (Frankfurt. Nein Ritzel Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sander Nein Sassnick Nein Frau Schanzenbach. . Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Segitz Nein Seuffert Nein Stech Nein Steinhörster Nein Stierle Nein Striebeck Nein Frau Strobel Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz Nein Dr. Veit Nein Wagner krank Wehner Nein Wehr Nein Weinhold Nein Welke Nein Weltner Nein Dr. Wenzel Nein Winter Nein Wönner Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Dr. Becker (Hersfeld) . entschuld. Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Blücher — Dannemann Ja Dr. Dehler Nein Dirscherl krank Eberhard Ja Euler entschuld. Fassbender Ja Dr. Friedrich Nein Frühwald Ja Funcke Ja Gaul Ja Dr. von Golitschek. Nein Grundmann Nein Dr. Hammer Ja Dr. Hasemann enthalten Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Frau Hütter — Frau Dr. Ilk Nein Jaeger (Essen) Nein Juncker Ja Dr. Kneipp Ja Name Abstimmung Kühn Nein Dr. Leuze Ja Dr. Luchtenberg Ja Margulies krank Mauk Ja Dr. Mende Nein Dr. Miessner Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Onnen Ja Dr. Pfleiderer Nein Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher Ja Rath Ja Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Nein d e Vries Nein Dr. Wellhausen Ja Wirths Ja DP Ahrens Ja Eickhoff Ja Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke Ja Hellwege Ja Jaffé Ja Frau Kalinke Ja Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — Tobaben Ja Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zawadil Nein FU Freiherr von Aretin . . Ja Dr. Bertram (Soest) .. Ja Dr. Besold Ja Clausen Ja Dr. Decker Ja Determann Ja Eichner .. Ja Hoffmann (Lindlar) . Ja Lampl Ja Maerkl. • Ja Mayerhofer — Dr. Meitinger Ja Pannenbecker entschuld. Parzinger Ja Dr. Reismann Ja Ribbeheger Ja Volkholz Ja Wartner Ja Willenberg Ja Name Abstimmung KPD Agatz Nein Fisch Nein Gundelach Nein Harig Nein Kohl (Stuttgart) Nein Müller (Frankfurt). . entschuld. Niebergall Nein Niebes Nein Paul (Düsseldorf) Nein Reimann entschuld. Renner Nein Rische Nein Frau Strohbach Nein Frau Thiele entschuld. Fraktionslos Frau Arnold Nein Aumer krank Bahlburg Ja Name Abstimmung Frau Bieganowski . Ja Bodensteiner Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Freudenberg Ja Fröhlich Nein Frommhold Nein Goetzendorff Nein Hedler Frau Jaeger (Hannover) Ja Dr. Keller Nein Langer — Loritz Nein Müller (Hannover) .. — Dr. Ott Nein Reindl Ja Schmidt (Bayern) . Ja von Thadden Nein Tichi krank Wallner Ja Frau Wessel Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 340 Davon: Ja 166 Nein .. 170 Stimmenthaltung . . 4 Zusammen wie oben. . 340 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . Ja Dr. Krone Ja Lemmer Nein Frau Dr. Maxsein .. enthalten Dr. Tillmanns Nein SPD Brandt Nein Dr. Koenigswarter. Nein Löbe Nein Neubauer Nein Name Abstimmung Neumann Nein Dr. Schellenberg . . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Schröter (Berlin). . Nein Frau Wolff entschuld. FDP Dr. Henn entschuld. Hübner — Frau Dr. Mulert. . Ja Dr. Reif Ja Dr. Wilt krank Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen. . 15 Davon: Ja. .. 4 Nein. . 10 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben 15 Anlage zum Stenographischen Bericht der 251. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nrn. 4004, 4060 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Königswarter Der Finanzausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner 179. Sitzung am 4. Februar 1953 gemeinsam mit dem Berlin-Ausschuß beraten. Es handelt sich um eine Verlängerung des bisherigen Gesetzes, und es erschien nicht angebracht, wesentliche Änderungen vorzunehmen. Das bisherige Gesetz wird damit bis zum 31. Dezember 1954 erstreckt entgegen dem Regierungsentwurf, der eine Erstreckung bis zum 31. Dezember 1955 vorsah, in Übereinstimmung mit der inzwischen festgesetzten Frist im Artikel 107 GG. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Wegfall der Zusatzmarke für Postsendungen wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesratsbeschluß und dem nachträglichen Beitritt der Regierung zu diesem Beschluß nicht gebilligt mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes, obwohl die Meinungen über die psychologische Wirkung dieser Maßnahme im Ausschuß geteilt waren. Gebilligt wurde auch die Einbeziehung Berlins in das Gesetz an Stelle der bisher gesondert in Berlin erhobenen Notopferabgabe. Die Formulierung der Einbeziehung wurde in Übereinstimmung mit der neuerdings üblichen gesetzlichen Praxis gebracht. Bonn, den 4. Februar 1953 Dr. Königswarter Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Linus Kather


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich beantrage namentliche Abstimmung.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stelle ich fest, daß der Antrag Umdruck Nr. 763 Ziffer 10 zurückgezogen ist. Damit entfällt auch der Antrag auf namentliche Abstimmung über diesen Antrag, der vorhin gestellt wurde.
Dagegen ist der Antrag gestellt, den § 57 ganz zu streichen. Hierfür ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Damen und Herren des Hauses, die diesen Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen wollen, die Hand zu erheben. — Es sind unzweifelhaft mehr als 50 Abgeordnete. Es wird also eine namentliche Abstimmung stattfinden. Ich bitte die Herren Schriftführer, mit den Urnen durch den Saal zu gehen und die Stimmkarten einzusammeln.

(Finsammeln der Stimmkarten 1 Meine Damen und Herren, ich bitte die Stimmabgabe zu beschleunigen. — Hat ein Mitglied des Hauses, das sich an der Abstimmung beteiligen will, seine Stimme noch nicht abgegeben? — Dann bitte ich, es zu tun. Ich bitte mit der Auszählung zu beginnen. Bis die Auszählung abgeschlossen ist, fahren wir in der Beratung fort. § 58! — Keine Wortmeldungen. § 59, — § 60! — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu heben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Zu § 61 ist ein Änderungsantrag angekündigt. Das Wort hat der Abgeordnete Frühwald. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 57, über den soeben diese namentliche Abstimmung stattgefunden hat, ist für den Grundinhalt dieses Gesetzes und für die Frage, ob wir hier zum erstenmal wieder einen Zwangseingriff in das Verfügungsrecht des einzelnen Bürgers über seinen Grundbesitz und sein Vermögen vornehmen wollen, noch lange nicht so entscheidend wie der in der Fassung des Vertriebenenausschusses uns vorliegende § 61. Schon in der Vorberatung im Unterausschuß Landwirtschaft des Vertriebenenausschusses, dem anzugehören ich die Ehre hatte, habe ich darauf hingewiesen, daß die Grundtendenz des Flüchtlingssiedlungsgesetzes, der Grundsatz der Freiwilligkeit, auch in diesem Gesetz aufrechterhalten werden muß; denn der Grundsatz der Freiwilligkeit des Flüchtlingssiedlungsgesetzes war für seinen Erfolg bestimmend und entscheidend. Sie haben heute wiederholt Auseinandersetzungen über den Anteil der Vertriebenen und der Nichtvertriebenen bei der Neusiedlung gehört. Man muß dabei doch auch beachten, daß sowohl auf Grund dieses Gesetzes als auch des bereits bestehenden Flüchtlingssiedlungsgesetzes die Vertriebenen gegenüber den Nichtvertriebenen eine Vorzugsstellung haben. Die ganzen Bestimmungen über die Vergünstigungen der Abgeber und die Vergünstigungen der Übernehmer bei Kauf oder Pacht, wie sie vom Flüchtlingssiedlungsgesetz in dieses Gesetz übernommen sind, kommen einzig und allein Vertriebenen oder Sowjetzonenflüchtlingen im Sinne dieses Gesetzes zugute. Alle anderen sind davon ausgeschlossen. (Zuruf von der SPD: Dafür ist es ja ein Vertriebenengesetz!)


(Zurufe.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Konrad Frühwald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weil alle anderen davon ausgeschlossen sind, so ist das, was hier festgelegt ist, ein Vorrecht. Ich möchte damit aber keineswegs sagen, daß das auch nur in irgendeiner Form moralisch unberechtigt wäre; denn wir betrachten das als eine Selbstverständlichkeit.
    Jetzt taucht aber die Frage auf, ob über die bisher getroffenen Bestimmungen über Pachtung und Pachtauflösung hinaus in § 61 festgelegt werden soll, daß nicht nur die Pachtverträge über verpachtetes Land aufgelöst werden können, sondern daß auch Land, das der Eigentümer selber noch nutzt, zu diesem Zweck herangezogen werden kann. Ich darf mir gestatten, auf folgendes hinzuweisen. Meine politischen Freunde in der FDP und ich haben bei diesen Erörterungen von vornherein zugestimmt, daß die wüsten Höfe zum Objekt der gesetzlichen Regelung gemacht werden. Die andere Frage ist aber, ob die Ausstattung nicht nur dieser wüsten Höfe, sondern auch aller anderen landwirtschaftlichen Betriebe, die in einem wirtschaftlichen Rahmen, etwa in den Gemeinden vorhanden sind, mit Hilfe einer Zwangsbestimmung erfolgen soll, wie sie § 61 dieses Gesetzentwurfes darstellt. Nach § 61 Abs. 1 kann nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebäude in Anspruch genommen werden.
    Unser Änderungsantrag bezieht sich zunächst auf den Absatz 1 des § 61. Er stimmt mit der Ausschußvorlage wortwörtlich überein, hat jedoch den Zusatz erhalten, daß ein solches Gebäude nur in Anspruch genommen werden kann, „falls entsprechendes Land zur Verfügung gestellt werden kann". Die Formulierung „falls entsprechendes Land zur Verfügung gestellt werden kann" stammt vom Kollegen Merten. Sie ist auch im Ernährungsausschuß angenommen worden. Der Zusatz „falls entsprechendes Land zur Verfügung gestellt werden kann" bedeutet, daß die Siedlungsgesellschaft und die Siedlungsbehörde bei der Erfassung eines wüsten Hofes in erster Linie zu prüfen haben, ob das notwendige Land auch zur Verfügung steht, ob es auch für die Dauer der pachtweisen Inanspruchnahme, also für die gleiche Zeit, auf dem Wege der Freiwilligkeit zur Verfügung gestellt wird. Diese Voraussetzung haben wir in Absatz 1 festgelegt.
    Der Absatz 2 muß nach unserer Auffassung gestrichen werden. Er ist in unserer Formulierung des § 61 nicht mehr enthalten.
    Bei den Erörterungen über all diese Paragraphen, die aus dem Flüchtlingssiedlungsgesetz übernommen worden sind, habe ich sie als Reizparagraphen bezeichnet, weil sie nämlich den einzelnen
    Landbesitzer dazu anreizen sollen dem Flüchtling
    das benötigte Land im Kauf- oder Pachtwege zur Verfügung zu stellen. Das hat im Flüchtlingssiedlungsgesetz zu einem vollen Erfolg geführt. Nun sagt Herr Kather, heute sei das aber erschöpft, darum müßten wir jetzt Zwangsmaßnahmen einleiten. Mein Kollege Trischler meint, das sei gar kein Zwangsparagraph, das sei nur ein Drohparagraph! Er steht nur drohend als erhobener Zeigefinger drin: Und bist du nicht gutwillig, dann brauch ich Gewalt! Wenn du es nicht freiwillig


    (Frühwald)

    tust, dann habe ich immer noch den § 61! Ich habe also die Möglichkeit, mit Hilfe des § 61 rechtlich das zu erzwingen, was du im freiwilligen Weg verweigerst!! Es ist auch ein Reizparagraph. Es ist der Reizparagraph dieses Gesetzes, der am allermeisten zum Widerstand reizt; das möchte ich von vornherein feststellen. Es ist der Paragraph dieses Gesetzes — abgesehen von § 57 —, der in unsere Gesetzgebung in bezug auf den Grundstücksverkehr überhaupt einen ganz neuen Rechtsbegriff hineinbringt. Ich komme nachher noch darauf zurück. Abs. 2 dieses Paragraphen lautet:
    Land kann nach Maßgabe des § 62 bis zur gleichen Dauer
    — also bis zu 18 Jahren, wie in Abs. 1 — zu dem in § 35 bezeichneten Zweck für die Ausstattung eines wüsten Hofes,
    - und jetzt kommt etwas anderes —
    einer sonstigen Hofstelle oder eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes bis zur Größe einer selbständigen Ackernahrung zur Nutzung in Anspruch genommen werden.
    Land kann nach dem Verfahren des § 62 nicht nur in Anspruch genommen werden beim wüsten Hof, sondern auch darüber hinaus bei einer sonstigen Hofstelle oder einem landwirtschaftlichen Kleinbetrieb bis zur Größe einer selbständigen Ackernahrung. Hier ist also der Rechtsgrundsatz bereits verlassen, und hier gilt bereits das, was Herr Kollege Preiß gestern mit dem Wort angedeutet hat: Wehret den Anfängen! Ich kann nicht gut verstehen, daß unsere Vertriebenen und Flüchtlinge sich hier grundsätzlich für rechtliche Zwangsmaßnahmen entscheiden, die wohl bei uns, in einem Rechtsstaat immer noch eine gewisse Rechtssicherheit gewährleisten, die aber unter den gleichen Voraussetzungen und Begründungen in den Anfängen zu dem geführt haben, worauf man sich jetzt beruft.
    Im zweiten Satz ist dann ein Katalog aufgezählt, woher dieses Land kommt:
    Dabei soll möglichst Land gewählt werden,
    — es heißt „möglichst", es heißt nicht absolut; bei der Auslegung dieser Formulierung kann man es auch anderweitig entnehmen —
    das einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts gehört.
    Wem gehört das Land? Welche juristische Person des öffentlichen Rechts kommt hier in erster Linie in Betracht? In erster Linie unsere Kirchengemeinschaften, ganz gleich, ob katholisch oder evangelisch!

    (Abg. Dr. Trischler: Die haben zugestimmt!)

    — Die haben zugestimmt? Gut! Das Land, das hier in Anspruch genommen wird, ist in den betreffenden Gemeinden bis jetzt fast restlos in Einzelpacht an Bauern aller Betriebsgrößen vergeben.
    Ich mache Sie jetzt auf eine Schwierigkeit aufmerksam — wenn Sie Kirchenland diesem Zweck zuführen wollen —, die vielleicht noch zu wenig beachtet worden ist. Mit dieser Bestimmung bringen Sie einen Unfrieden in die Gemeinden, in erster Linie dort, wo der Bewerber, der Vertriebene, einer anderen Konfession angehört als die juristische Person, die hier Eigentümer des Landes ist.

    (Abg. Dr. Trischler: Auswahlrecht!)

    Ein einziger Hinweis. Niederbayern hatte vor
    dieser Katastrophe der Flüchtlingsumwälzung nur
    2 % Evangelisch-lutherische; heute hat es 10 %. In Niederbayern wird also ein großer Teil dieser Landbewerber einer anderen Konfession angehören. So ist es in Niederbayern. Wenn Sie in meine Heimat gehen, die ehemalige Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth, so ist dort das Gegenteil der Fall, aber im gleichen Verhältnis. Es ist also gleichgültig; es betrifft die eine Kirchengemeinschaft besonders und die andere weniger. In dem Falle, wo zu entscheiden ist, ob hier Land zwangsweise abgegeben werden muß, tut mir der Pfarrer der betreffenden Pfarrei leid, der eine Entscheidung treffen muß, weil er weiß, daß er, wenn er durch Zustimmung zu dieser Zwangsbestimmung einem Mitglied seiner Gemeinde Kirchenland entzieht, Unfrieden in die Gemeinde bringt. Hier liegt also eine der ersten Quellen des Unfriedens, der damit in diese Gemeinden hineingetragen wird und der sich nicht auf Nichtvertriebene und Vertriebene, sondern sich, Gott sei es geklagt, auch noch auswirkt auf die verschiedenen Konfessionen und hier eine neue Ursache und Quelle zu neuem Streit und Mißhelligkeiten darstellt.
    Es geht aber dann noch weiter:
    ... oder das einem Betrieb dient oder zu einem Betrieb gehört, dessen Inhaber mehrere Betriebe bewirtschaftet ...
    Dessen Inhaber mehrere Betriebe bewirtschaftet, oder auch besitzt. Wir gehen hier einen Weg der erweiterten Bodenreform; denn im Gesetz ist keine Grenze festgesetzt, bis zu welcher Betriebsgröße abwärts solches Land erfaßt werden kann. Ich nenne Ihnen jetzt ein extremes Beispiel, das ich aber nicht konstruiert habe, sondern das Sie in unseren Realteilgemeinden in hundertfacher Wiederholung antreffen können. Wenn dieses Gesetz mit seinen ganzen rechtlichen Konsequenzen durchgezogen wird, werden diese Fälle wiederholt auftreten. Es ist folgendes Beispiel: In den Realteilgemeinden gibt es viele Güter, die aus zwei Betrieben bestehen: aus dem Betrieb des Mannes und aus dem Betrieb der Frau. Ein typischer wüster Hof, denn der Betrieb der Frau ist anderweitig vermietet, wird anderweitig benutzt, und das Land wird im Betriebe, sagen wir in dem Falle im Betriebe des Mannes, bewirtschaftet. Wenn ich nun sage: Hier ist einer, der hat mehrere Betriebe, so komme ich zu folgendem Ergebnis: Er hat die Voraussetzungen des Gesetzes sich verschafft; aber der Gesamtumfang des Betriebs beträgt noch keineswegs die Fläche, die im Erbhofgesetz für die Eingliederung in das Gesetz maßgebend war, d. h. die Fläche einer Gesamtackernahrung.
    Wenn ich sage: „Das ist ein extremes Beispiel", so läßt sich allerdings das Beispiel nach oben hin nach Belieben erweitern, für alle Betriebsgrößen, und mit dem Essen kommt natürlich der Appetit.

    (Abg. Kohl [Stuttgart]: Das muß aber was sein!)

    Daß Inhaber mehrere Betriebe bewirtschaften: warum gilt das nur für die Landwirtschaft? Es gibt doch auch außerhalb der Landwirtschaft Inhaber, die mehrere Betriebe bewirtschaften. Mit dem gleichen Recht können Sie dann die großen Einzelhanhandelsgeschäfte mit ihren Filialen auch durch Zwangsmaßnahmen für diesen Zweck nutzbar machen. Wenn Sie mir entgegenhalten: Da werden Angestellte beschäftigt usw.: Nun, es ist ja hier genau so der Fall, wenn auch nicht in einer so ins Auge fallenden Form und Art. Aber es ist dann


    (Frühwald)

    nicht nötig, daß ein einzelner über 10 oder 20 Betriebe verfügt, wenn das auch eine ganz besondere Form des Wirtschaftens ist. Wenn man dann draußen in den Dörfern die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, bespricht und verhandelt, wird die Frage auch nach der Seite hin erörtert werden, und mancher wird sagen: Ich kenne einen, der vier, fünf Häuser oder noch mehr hat. Wenn ich keine zwei Betriebe haben darf, ist es auch nicht nötig, daß der fünf Häuser hat. Also Sie sehen hier eine Entwicklung und Möglichkeiten, die ein gewisses Unrecht schaffen und zu Vergleichen führen, die nicht befriedigen, sondern nur den Unfrieden vermehren.
    Dann geht es aber weiter:
    . . . oder das Land in der Regel nicht selbst oder anhaltend so schlecht bewirtschaftet, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Landbewirtschaftung angeordnet werden können.
    Welches sind nun die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Landbewirtschaftung, die heute die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen geben würden? Es ist zunächst die alte Landbewirtschaftungsverordnung des Dritten Reichs, mit der man versucht hat, hier einzugreifen und gewisse Betriebe einer Zwangsverpachtung, einer Treuhänderschaft zuzuführen. Man hat es versucht. Man hat es aber nur in seltenen Fällen praktisch durchgeführt, und noch seltener ist es in Wirklichkeit gelungen. Im Dritten Reich der Totalität! Und die, bei denen es zu Recht gelungen ist — zu Recht, ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen —, laufen seit 1945 bei allen Behörden und allen Gerichten herum und berufen sich auf die Krone des politischen Märtyrers. Sie quälen nur diese Dienststellen, weil die überzeugt sind, daß die rechtlichen Voraussetzungen, die sie in bezug auf die Wiedergutmachung beanspruchen, bei ihnen ja nicht gegeben sind. Ich möchte das aber nur am Rande bemerken.
    Jetzt ist die Frage zu klären: Wo sind die der
    zeitigenn rechtlichen Grundlagen, um eine solche
    Feststellung zu treffen? Zur Zeit nur im Kontrollratsgesetz Nr. 45 und in den zu diesem Gesetz erlassenen Durchführungsverordnungen der amerikanischen und der englischen Zone. Wenn Sie nach diesen Verordnungen solches Land enteignen müssen, dann mögen Sie eins bedenken: Wer Land schlecht bewirtschaftet, der ist einer der Menschen — und es gibt wenig andere, ich bin nicht ausgenommen — die von einem überzeugt sind: daß an ihrem eigenen Mißlingen alles andere schuld ist, nur nicht sie selbst. Die werden alle Rechtsmittel in Bewegung setzen, die heute gegeben sind, bis zur letzten Instanz. Die heute bestehenden Rechtsmittel geben ihnen die Möglichkeit, eine Verzögerung herbeizuführen, die weit über die Beschränkung des Gesetzes hinausgeht. Die erste Stufe ist die Aufforderung zu einer besseren Wirtschaftsführung, die zweite die Überwachung der Wirtlich eine Aufsichtsperson die dritte die
    Wirtschaftsführung durch einen Treuhänder und die vierte die Verpflichtung zur Verpachtung an einen anderen geeigneten Landwirt. Aber nicht nur das. Sie haben ja dann auf Grund der Verordnung Nr. 84 für die britische Zone und der Verordnung für die amerikanische Zone — leider konnte ich mir die einzelnen Durchführungsverordnungen nicht mehr beschaffen — alle anderen Rechtsmittel frei, und diese Rechtsmittel werden sie restlos aussnutzen bis zur letzten Konsequenz.
    Wenn Sie diesen Paragraphen in der vorgeschlagenen Fassung annehmen, so erreichen Sie damit folgendes: Sie schaffen einen Unruheherd in jedem Dorf, denn dieses Problem tritt in irgendeiner Form in jedem Dorf, in jeder Gemeinde, auf, in der einen in schärferer, in der anderen in minder scharfer Form, aber nach allen Seiten hin. Sie erreichen mit diesem Paragraphen höchstens ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für erwerbslose Rechtsanwälte, denn dieser Paragraph wird eine Quelle von Prozessen sein. Die Verfahrensordnung in Landwirtschaftssachen ist zur Zeit noch nicht in Kraft, sondern erst in Vorbereitung. Überdies handelt es sich nur um eine Verfahrensordnung, so daß alle rechtlichen Möglichkeiten des Einspruchs in Rechtsmittelverfahren ohne weiteres gegeben sind. Diese Möglichkeiten werden diejenigen, die von dem Abs. 2 dieses Paragraphen betroffen werden, restlos für sich in Anspruch nehmen.
    Ich möchte Sie also bitten: Tragen Sie diesen Erwägungen Rechnung und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Damit halten Sie die geistigen, psychologischen und rechtlichen Möglichkeiten, Unfrieden zu stiften, von unseren Gemeinden fern. Das kommt aber nicht nur denen, die von dem Abs. 2 im einzelnen betroffen werden, sondern das kommt der Gesamtheit zugute, weil damit die Quellen des Unfriedens gar nicht erst aufgetan sind.
    Abs. 3 regelt dann noch den Fall, daß die Inanspruchnahme von Gebäuden oder Grundflächen ausgeschlossen ist; er unterscheidet sich in seiner Auswirkung nur wenig von dem, was im Entwurf vorgesehen ist.
    Abschließend möchte ich Sie bitten, unserem Änderungsantrag zu § 61 — Ziffer 11 unseres Antrags — Ihre Zustimmung zu geben. Jeder, der weiß, wie sehr ich bei den Ausschußberatungen mitgewirkt habe, wird mir bestätigen müssen, daß ich mich immer um einen Ausgleich bemüht habe. Ich bin überzeugt, wenn diese grundsätzlichen Fragen berücksichtigt werden, werden wir in der dritten Lesung noch zu einem gemeinsamen Beschluß kommen. Das ist meine persönliche Überzeugung. Hier spreche ich nicht für die Antragsteller.

    (Beifall.)