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ID0124508000

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    Deutscher Bundestag — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1953 11665 245. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1953. Wünsche des Präsidenten für das neue Jahr 11668A Nachruf für den verstorbenen Abg. Mayer (Stuttgart) 11668A Nachruf für den verstorbenen Abg. Dr. Freiherrn von Rechenberg 11668B Gedenken für die Opfer der untergegangenen Schiffe „N. Ebeling" und „Melanie Schulte" 11668C Glückwünsche zum Geburtstag des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 11668D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Ansorge, Stech, Dr. Weiß, Kühn, Dr. Luetkens, Dr. Horlacher . . 11668D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Renner und Gundelach 11678C Begrüßung des Abg. Diel nach seiner Genesung 11669A Mandatsniederlegung des Abg. Etzel (Duisburg) 11669A Eintritt des Abg. Dr. Handschuhmacher in den Bundestag 11669A Begrüßung der neu eingetretenen Abg. de Vries und Eplée 11669A Geschäftliche Mitteilungen 11669B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland 11669B Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs 11669C Gesetz über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften . 11669C Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens 11669C Gesetz betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren . . . 11669C Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung 11669C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen . . . . 11669C Gesetz über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Markbilanzgesetzes sowie über die Ausgabe von Aktien in Deutscher Mark (Zweites D-Markbilanzergänzungsgesetz) 11669C Gesetz über die Gewährung von Zuwendungen an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen . . . 11669C Gesetz über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung 11669C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) 11669C Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte 11669D Zweiten Gesetz zur Änderung des Zukkersteuergesetzes 11669D Gesetz zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes 11669D Wohnraumbewirtschaftungsgesetz . . 11669D Kleine Anfrage Nr. 227 der Fraktion der CDU/CSU betr. Neugliederung des Bundesgebietes (Nrn. 2785, 3975 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 258 der Fraktion der FU betr. Gästehaus des ehemaligen Vermögens Reichsparteitag/Bayerischer Staat, Nürnberg (Nrn. 3274, 3977 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 274 der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung diplomatischer Vertretungen über das Wiedergutmachungsgesetz (Nrn. 3447, 3519, zu Nr. 3519 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 302 der Fraktion der SPD betr. Rede des Herrn Bundeskanzlers am 2. November 1952 (Nrn. 3846, 4010 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 305 der Fraktion der SPD betr. Steuerabzug bei Entschädigungen auf Grund der Wiedergutmachungsgesetze (Nrn. 3866, 3998 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 306 der Fraktion der SPD betr. Wiederaufbau des Parkhotels Düsseldorf (Nrn. 3867, 3976 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 307 der Fraktion der FU betr. Schutz der Klein- und Mittelmühlen (Nrn. 3889 [neu], 4013 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 308 der Fraktion der SPD betr. Lehrernachwuchs (Nrn. 3898, 3968 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 310 der Fraktion der FDP betr. Rückgabe deutscher Vermögenswerte (Nrn. 3912, 3979 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 311 der Fraktion der DP betr. Schwesternschule in Heidelberg (Nrn. 3919, 3989 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 312 der Abg. Stücklen, Dr. Freiherr von Fürstenberg, Kahn, Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Hopfenexport (Nrn. 3943, 3978 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 313 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendung für die bei der Besatzungsmacht beschäftigten Personen (Nrn. 3952, 3988 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 314 der Fraktion der SPD betr. Herstellung von „künstlichen Diamanten" (Nrn. 395$, 3995 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 315 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Entflechtung der I. G. Farbenindustrie (Nrn. 3972, 4019 der Drucksachen) 11670B Verteilung der auf der 34. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf beschlossenen Übereinkommen und Empfehlungen (Nr. 3999 der Drucksachen) 11670C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Schritte der Bundesregierung zur Verkündung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3970 der Drucksachen) 11670C Vorlage des 9. Berichts des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3986 der Drucksachen) 11670C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Einbeziehung der Deutschen Bundesbahn in das ECA-Investitionsprogramm (Nr. 3997 der Drucksachen) 11670C Bericht des Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen über die Ergebnisse der Schritte der Bundesregierung zum Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen militärischen Inanspruchnahmen (Nr. 3996 der Drucksachen) 11670C Vorlage des Entwurfs einer Verordnung NEM III/52 und des Entwurfs einer Verordnung NEM II/53 11670D Zur Tagesordnung, betr. Absetzung der Beratung der Anträge der Fraktion der SPD über Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen), Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) und Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen): Dr. Krone (CDU) 11670D Mellies (SPD) 11671A von Thadden (Fraktionslos) . . . 11671D Renner (KPD) 11672B Absetzung beschlossen 11673A Erklärung des Bundeskanzlers (betr. Verhaftung mehrerer Deutschen durch die britischen Behörden und amerikanische Verlautbarungen über ein Anwachsen nationalsozialistischer Stimmungen in Deutschland): Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 11673B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Dienststelle Blank (Nr. 3859 der Drucksachen) 11674A Erler (SPD), Anfragender . 11674B, 11679D, 11682A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 11675D Strauß (CSU) 11677D, 11681B Renner (KPD) 11678C Dr. Mende (FDP) 11680C Beschlußfassung über Anträge . . . 11682D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 3868 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 3946 der Drucksachen) 11683A Lücke (CDU), Antragsteller 11683A, 11700C Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 11686B Müller (Frankfurt) (KPD) 11690B Frau Kalinke (DP) 11691C Wirths (FDP) 11693A, 11697C Jacobi (SPD) 11694B Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 11698B Parzinger (FU) 11699D Überweisung der Nrn. 3868 und 3946 der Drucksachen an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 11700B, C Überweisung der Nr. 3905 der Drucksachen an die Ausschüsse für Heimatvertriebene und für den Lastenausgleich 11700C Erste Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins (Erstes Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols) sowie eines Gesetzes über die Monopolbewirtschaftung des Branntweins (Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols) (Nr. 3922 der Drucksachen) 11700D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 11700D Dr. Horlacher (CSU) : zur Geschäftsordnung 11701A zur Sache 11704D Dr. Gülich (SPD) 11701A, 11703D Dr. Dresbach (CDU) . . 11702C, 11705A Dr. Bertram (Soest) (FU) 11703A Dr. Wellhausen (FDP) 1170413 Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 11'705A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und des Steueranpassungsgesetzes (Nr. 3926 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Schmücker, Stücklen, Dirscherl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Reichsabgabenordnung (Nr. 3964 der Drucksachen) 11705A Schmücker (CDU), Antragsteller 11705B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 11705D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen) 11705D Zur Geschäftsordnung: Dr. Gülich (SPD) 11705D Kuhlemann (DP) 11706A Überweisung an den Außenhandelsausschuß 11706A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Steuerliche Erleichterungen für Handwerks- und Kleingewerbebetriebe (Nrn. 3987, 3212 der Drucksachen) 11706A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 11706A Beschlußfassung 11706B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen (Nr. 3971 der Drucksachen) 11706B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 11706C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Eichner, Lampl u. Gen. betr. Mittel für die Einfuhr- und Vorratsstelle für Vieh und Fleisch (Nr. 3965 der Drucksachen) 11706C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 11706C Eichner (FU) 11707B Kriedemann (SPD) 11707C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . . 11708C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Notenwechsel vom 19. und 28. Dezember 1951 zu dem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Nr. 3980 der Drucksachen) 11708C Überweisung an den ERP-Ausschuß und an den Außenhandelsausschuß . . . . 11708D Beratung der Übersicht Nr. 61 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 744) 11709A Beschlußfassung 11709A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 745) 11709A Beschlußfassung 11709C Nächste Sitzung 11709C Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Gesetzesvorlage über das Branntweinmonopol sieht so fachtechnisch aus, hat aber eine Reihe von wichtigen Fragen zu regeln. Auf diese will ich jetzt nicht eingehen, sondern nur die Bitte aussprechen, daß die Vorlage dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführendem überwiesen und der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Zwecke der gutachtlichen Äußerung eingeschaltet wird. Ich erhebe diese Bitte zum Antrag.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir kommen zur Aussprache innerhalb der Redezeit von 60 Minuten.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Gülich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja ein merkwürdiges Verfahren, daß bei einer so wichtigen Vorlage

    (Zuruf rechts: Wichtig?!)

    die Regierung auf eine Begründung verzichtet. Heute wird uns der Entwurf vorgelegt, der uns im Juli 1951 auf vielfaches Drängen hin vom Herrn Bundesfinanzminister für den September 1951 versprochen worden ist. Dabei ist zu beachten, daß das Gesetz über das Branntweinmonopol jetzt nicht durch eine, sondern durch zwei Novellen geändert werden soll. Die Bundesregierung erkennt damit die materielle Selbständigkeit des Branntweinsteuergesetzes von 1948 an; sie erkennt an, daß Branntweinbesteuerung und Branntweinbewirtschaftung ganz verschiedene Dinge sind.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    — Herr Horlacher, bisher hatten wir vom Bundesfinanzministerium einen anderen Eindruck. Ich begrüße das damit eingeschlagene Verfahren, und ich muß Ihnen sagen, Herr Horlacher, daß ich diese Entwicklung mit Schmunzeln zur Kenntnis genommen habe.
    Die Vorlagen betonen, daß sie eine vorläufige Regelung zum Ziele haben; sie befristen die Geltungsdauer des Gesetzes sogar nur bis zum 31. März 1954, also nur etwa für ein Jahr. Ich sehe daran, daß sich die Regierung den Zwang auferlegen will, schnell an die Neuordnung der Branntweinwirtschaft heranzugehen, bin aber davon überzeugt, daß die Frist, die sie sich mit einem Jahr gesetzt hat, zu kurz ist. In Wirklichkeit gehen die Vorlagen weit über das angegebene Ziel hinaus, und zwar greifen sie zum Teil materiell tief in die Fragen der Branntweinwirtschaft ein. Es ist z. B. nicht einzusehen, warum im Rahmen einer vorläufigen Neuordnung, die für ein Jahr gedacht ist, der § 22 geändert und die Erzeugung der Monopolbrennereien von 500 000 auf 400 000 hl beschränkt werden soll. Es ist auch nicht einzusehen, daß in einer vorläufigen Neuordnung die Regelung der Zuschläge und Abzüge nach § 66 ff. geändert und die in § 71 bestimmten süddeutschen Zuschläge gestrichen werden sollen. Um ein letztes Beispiel zu bringen: es ist nicht einzusehen, daß die Regelung der Frage des Branntweinaufschlags nach § 79 eine wesentliche materielle Änderung erfahren soll. Nach dem geltenden Recht ist der Branntweinaufschlag eine Verbrauchsteuer. Die Vorlage zieht daraus aber nicht die Konsequenz. Sie hätte sich meines Erachtens darauf beschränken müssen, den Charakter des Branntweinaufschlags als Verbrauchsteuer auch hier anzuerkennen, indem sie ihn hinsichtlich der Entstehung der Steuerschuld und ihrer Fälligkeit in Anpassung an die übliche Verbrauchsbesteuerung behandelt hätte.
    Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß vor der Neuordnung der Branntweinwirtschaft vier Fragen geklärt werden müssen, und zwar sind das Fragen, die auf Streichungen im Branntweinmonopolgesetz durch Verordnungen des „Dritten Reiches" zurückgehen. Diese vier großen Fragen sind folgende: Erstens die Mitwirkung der Wirtschaft bei einer ordentlichen Gestaltung der Branntweinwirtschaft, zweitens die Mitwirkung des Parlaments und die Kontrolle durch das Parlament, drittens die Gestaltung der Übernahme-. und der Verkaufspreise, viertens der sehr umstrittene § 177 betreffend die Ermächtigungen an den Bundesfinanzminister. Das sind auch die vier großen Fragen, auf die der SPD-Initiativgesetzentwurf Drucksache Nr. 3623, den wir am 1. Oktober in erster Lesung behandelt haben, beschränkt ist.
    Ich will zu diesen vier Punkten einige Worte sagen. Die Mitwirkung der Wirtschaft ist in der Regierungsvorlage unzureichend. Der Beirat, der aus dem jetzt bestehenden Gewerbeausschuß konstruiert werden soll, muß paritätisch nach Erzeugern und Verarbeitern zusammengesetzt sein. Die Regierungsvorlage regelt auch das Beschwerderecht ganz unzureichend und verlegt die Entscheidung ausschließlich in die Exekutive, und zwar auch in den Fragen, in denen herkömmlicherweise in allen demokratischen Staaten die Legislative zu entscheiden hat.
    Interessanterweise sehen diese beiden Novoller. eine Mitwirkung des Parlaments überhaupt nicht vor. Ich habe hier wiederholt darauf hingewiesen, daß durch die Verordnungen vom September 1933 und vom September 1934 jede bis dahin bestehende Mitwirkung des Reichstags und des Reichsrats — auch der Vorläufige Reichswirtschaftsrat war beteiligt — gestrichen worden ist. Die Regierungsvorlagen sagen, obgleich von dieser Stelle aus wiederholt auf die Bedeutung der Angelegenheit hingewiesen worden ist und der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion einen Parlamentsausschuß konstituieren will, kein Wort zu dieser Frage, sondern verlegen alle Entscheidungen in die Exekutive. Dies ist ein Beispiel für den Wunsch der Regierung, das Parlament völlig auszuschalten, was mir einfach unbegreiflich ist. Ich bin davon überzeugt, daß das Parlament dies unter keinen Umständen hinnehmen kann. Die Regierungsentwürfe legen überhaupt keinen Wert auf Anpassung des Monopolgesetzes an die Formen der parlamentarischen Demokratie. In allen demokratischen Staaten, in denen es Alkoholmonopole gibt, befaßt sich das Parlament durch Ausschüsse sehr eingehend mit den Fragen der 'Gestaltung der Alkoholwirtschaft, der Besteuerung, dem Branntweinaufschlag, der Festsetzung der Jahresbrennrechte, und all diesen grundsätzlichen Fragen.
    Hier in der Bundesrepublik soll nun das Parlament völlig ausgeschaltet werden. Der fadenscheinige Grund, den 'das Bundesfinanzministerium dafür hat, besteht in der Auffassung, das Branntweinmonopol sei ein Finanzmonopol. Der Herr Bundesfinanzminister hat uns 'im Finanzausschuß sogar schon gesagt, eine andere Auffassung verstoße gegen das Grundgesetz. Nun, vielleicht kann man sich darüber einmal beim Bundesverfassungsgericht in Karls-


    (Dr. Gülich)

    ruhe Klarheit holen. Ich hoffe aber, daß wir die Klarheit schon vorher bei den Beratungen im Finanzausschuß bekommen. Im Art. 105 Abs. 1 des Grundgesetzes steht, daß die Zölle und Finanzmonopole der Gesetzgebung des Bundes unterliegen. In Art. 108 Abs. 1 steht, daß Zölle und Finanzmonopole durch Bundesbehörden verwaltet werden. In Art. 106, der konkreter wird, steht: die Erträge der Monopole fließen in die Bundeskasse; da ist von Finanzmonopolen keine Rede.
    Ich will diese Sache und die Auffassungen der Finanzwissenschaft dazu — ich habe das Problem wissenschaftlich breit nachgeprüft — jetzt hier nicht erörtern. Ich glaube aber, daß wir die erste Lesung nicht vorübergehen lassen dürfen, ohne auf diesen gravierenden Punkt der Regierungsvorlage hinzuweisen und ohne der Auffassung der Bundesregierung, das Branntweinmonopol sei ein Finanzmonopol, zu widersprechen.
    Die gesamte Wirtschaft wendet sich natürlich auch gegen das Finanzmonopol. Das Branntweinmonopolgesetz von 1922, das Gesetz, das noch in Kraft ist, hat ja auch das Monopol gar nicht als Finanzmonopol in dem Sinne konstruiert, der ihm heute vom Bundesfinanzministerium unterstellt wird. Die §§ 65 ff. enthalten genaue Vorschriften über die Errechnung der Übernahmepreise, zu denen die Monopolverwaltung den Branntwein einkauft. Der § 85, der durch eine Naziverordnung gestrichen worden war, enthielt die Kostenfaktoren, die für die Bemessung der Verkaufspreise maßgeblich sind. Lediglich für den Fall, daß bei vorsichtiger Kalkulation dennoch ein Gewinn erzielt wird — und so kaufmännisch soll ja die Monopolverwaltung arbeiten —, sieht der § 86 des Branntweinmonopolgesetzes vor, daß solche reinen Überschüsse an die Reichskasse abzuführen sind, und bei dieser Regelung sollte es auch in Zukunft bleiben.
    Das Parlament, wie gesagt, soll nach der Regierungsvorlage nicht mitwirken. Hingegen sind die beiden Vorlagen voll von Ermächtigungen. Der Bundesfinanzminister soll sogar ermächtigt werden, die in diesem Gesetz und dem Branntweinsteuergesetz verwendeten Begriffe näher zu umschreiben. Ja, wenn wir Gesetze machen und wenn wir in den Gesetzen nicht einmal so klare Begriffe haben, daß danach gearbeitet werden kann, dann weiß ich überhaupt nicht, wozu wir da sind. Den übrigen Katalog der Ermächtigungen will ich hier nicht aufzählen. Ich will nur sagen, daß das, was von der Bundesregierung hier an Ermächtigungen für die Exekutive vorgesehen ist, für das Parlament nach meiner Überzeugung unerträglich ist.
    Ich will nun zum Schluß aus der sehr schwierigen und komplizierten Materie ein einzelnes Problem herausgreifen. Nach Punkt 7 unserer heutigen Tagesordnung wird ein Gesetzentwurf zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf bestimmt, daß für das gegenwärtige Brennwirtschaftsjahr, also vom 1. Oktober 1952 bis zum 30. September 1953, der Ausfuhrzoll für Melasse von 4 DM pro 100 kg gestrichen werden soll. Der Gesetzentwurf sagt, wir hätten einen Melasseüberhang von 120 000 t. Das stimmt längst nicht mehr; es werden jetzt noch zwischen 40 000 und 50 000 t sein. Aber hier ist doch die Frage zu stellen, warum wir nun nicht die Melasse selbst abbrennen. Im vorigen Brennjahr hatten die sechs Melassebrenner, die zusammen nur 31 500 hl Brennrecht haben, ein Jahresbrennrecht von 300 %. In diesem Jahr hat man ihnen wegen der hohen Bestände der Monopolverwaltung nur 100 % gegeben. Es ist also nun doch die Frage an den Bundesfinanzminister zu stellen, warum er in diesem Augenblick dem Parlament diese Vorlage Drucksache Nr. 3973 macht.
    Aber ich möchte noch die weitere Frage an den Bundesfinanzminister richten: Warum führt die unter der Dienstaufsicht des Bundesfinanzministers stehende Bundesmonopolverwaltung Melassefeinsprit aus dem Ausland ein? Ich meine nicht das jetzt laufende Austauschgeschäft, nach dem aus Frankreich 4000 metrische Tonnen Melassefeinsprit gegen eine Ausfuhr von 12 000 metrischen Tonnen technischem Sprit eingeführt werden, sondern ich stelle an den Bundesfinanzminister die ganz konkrete Frage, ob auch darüber hinaus Melassefeinsprit eingeführt wird. Ich habe so die Vorstellung, daß es sich um 2500 metrische Tonnen handelt. Das sind rund 30 000 hl, also fast genau so viel, wie die Melassebrenner in diesem Jahr brennen dürfen. Ich frage also: Führt er über das Austauschgeschäft hinaus Melassefeinsprit aus dem Ausland ein? In welchem Umfang? Aus welchem Lande? Nach welchen Kontrakten? Und sehr interessant wäre die Frage: Zu welchen Preisen? Vielleicht könnte ich selber dazu eine Antwort geben, die den Bundestag interessieren würde, aber ich glaube, es wird besser aussehen, wenn der Herr Bundesfinanzminister dem Bundestag die Antwort auf meine Fragen gibt.