Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute zu gemeinsamer Beratung drei Gesetzentwürfe vorliegen, Gesetzentwürfe, die lediglich durch den Umstand, daß sie den Wohnungsbau betreffen, miteinander in Verbindung stehen, die aber mancherlei Schwierigkeiten und Überschneidungen zeigen. Wir werden uns in den Ausschußberatungen mit großer Sorgfalt mit allen den Fragen beschäftigen müssen, die durch die verschiedenen Entwürfe aufgelöst werden. Es wird notwendig und zweckmäßig sein, auch die bereits im Herbst von der SPD eingebrachte Novelle zur Änderung des Wohnungsbaugesetzes mitzuberaten und den Versuch zu machen, zu einer einheitlichen Lösung zu kommen.
Was den Gesetzentwurf anbelangt, der sich mit der Förderung des Wohnungsbaues für Umsiedler und mit der Aufnahme von Sowjetzonenflüchtlingen vor allen Dingen in Berlin beschäftigt, so gibt es außer den Kommunisten in diesem Hause wohl keinen, der sich nicht darüber klar ist, daß uns hier eine Aufgabe gestellt ist, die unter allen Umständen gelöst werden muß.
Nur, glaube ich, müssen wir dieses Gesetz als einen
ersten Schritt ansehen — allerdings als einen
Schritt nach vorn —, dem weitere folgen müssen.
Es genügt nicht, die Ostzonenflüchtlinge wohnmäßig in Berlin unterzubringen; sie bedürfen einer entsprechenden menschenwürdigen Unterkunft in der Bundesrepublik. Es hat sich immer als eine schlechte Politik herausgestellt, in solchen Notfällen Menschen eine längere Zeit hindurch in Asylen, in Notunterkünften unterzubringen. Hier steht uns also noch die Lösung einer wichtigen Aufgabe bevor. Meine Fraktion hat die Absicht, den Gesetzentwurf in dieser Richtung bei den Ausschußberatungen durch Verbesserungsvorschläge zu ergänzen.
Was die zweite Vorlage, die der Herr Kollege Lücke einbrachte, anbelangt, so ist hier schon verschiedentlich mit Recht darauf hingewiesen worden, daß es unter uns keinen Streit darüber gibt, daß es notwendig ist, den Eigentumsgedanken, wo immer dies möglich ist, entscheidend zu stärken.
Meinungsverschiedenheiten können über die Methode und den Weg bestehen. Der Gesetzentwurf gibt uns hinreichend Gelegenheit, in einer sehr intensiven Untersuchung zu prüfen, wo vielleicht anders verfahren werden kann oder gar anders verfahren werden muß.
Frau Kalinke hat bereits Bedenken hinsichtlich der quotalen Festlegung geäußert, die hier im Gesetz versucht wird und die darauf abzielt, mehr als 50 % der Mittel des sozialen Wohnungsbaus für die Förderung von Eigenheimen zu verwenden. Nun, ich denke, das ist ein Punkt, über den wir uns unterhalten müssen. Das ist ein Punkt, der auch sicherlich von den Antragstellern nicht starr vertreten werden wird. In der Tat ist es unabweisbar notwendig, regionale und örtliche Besonderheiten zu beachten,
und sicherlich werden wir uns mit den Antragstellern auch darin einig sein, daß Eigenheime nicht aufgezwungen werden können, sondern daß sie nach dem Bedarf erstellt werden müssen. Es wird hier Erziehungsarbeit zu leisten sein, wie sie ja beispielsweise in den letzten Monaten im Ruhrbergbau mit großem Erfolg betrieben worden ist, wo ursprünglich eine außerordentlich starke Abneigung gegen Eigenheime bestand, inzwischen aber nach Berichten, die uns zugingen, ein gewisser Wandel festzustellen ist. Ist Bedarf vorhanden, so muß das Eigenheim unter allen Umständen gefördert werden. Ich bin dem Kollegen Lücke für den Hinweis darauf dankbar, daß wir ja auch schon im SPD-Entwurf eine Förderung des Eigentumsgedankens vorgesehen haben. Über Einzelheiten werden wir in den Ausschußberatungen sprechen müssen.
Wir finden in der Vorlage der CDU/CSU allerdings manches nicht auf Anhieb geglückt. Wir glauben, daß der Entwurf ein wenig mit der leichten Hand gemacht worden ist.
Der Versuch der Definition des Familienheimes beispielsweise im § 2 erscheint wenig überzeugend, da sie die Tatsache verwischt, daß familienwürdige Unterkünfte auch außerhalb der Rechtsform des Eigentums geschaffen werden können und in manchen Fällen auch geschaffen werden müssen.
Die Frage der Typenordnung und Normung ist eine alte Frage. So sehr es mehr und mehr erforderlich sein dürfte, ihr besondere Bedeutung für bestimmte Bauelemente — Türen, Fenster, sanitäre Einrichtungen, Baustoffe und dergleichen — beizumessen, so sehr muß davor gewarnt werden, die inneren und äußeren Gestaltungsmöglichkeiten durch schematischen staatlichen Befehl auszuschalten. Hier liegt eine gewisse Gefahr, auf die Frau Kalinke mit Recht hingewiesen hat. Sie hat auch, glaube ich, darauf hingewiesen, daß die Bestimmung des § 6 Abs. 2, die die Anerkennung von Typen eines Landes auch für andere Länder als Sollvorschrift vorsieht, auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Wir werden das im Ausschuß näher untersuchen.
Bedenken haben wir gegen die in § 7 vorgesehene Beschrankung der Bewerber für öffentlich geförderte Familienheime auf natürliche Personen. Wir glauben, daß hier eine Tendenz gegen die Wohnungsunternehmen spürbar wird, die einer Überprüfung bedarf. Der § 9 räumt diese Bedenken nicht ganz aus.
Was den § 8 anlangt, so ist sicherlich grundsätzlich zu begrüßen, daß sich Betreuungsunternehmen des einzelnen annehmen sollen. Nur entsteht die Frage, wie das auf dem flachen Lande praktiziert werden kann.
Darüber hinaus müssen lebhafte Bedenken gegen die Absicht angemeldet werden, auf Verlangen des Bewerbers auch die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Betreuung beim Bau eines Familienheims zu verpflichten. Die Betreuung derartiger Bauten, Herr Kollege Lücke, ist eine technischwirtschaftliche Aufgabe, für die eine Gemeinde
kaum geeignet ist und für die sie wohl auch keine Kräfte hat, es sei denn, daß sie sich zu diesem Zweck mit solchen besonders versieht. Ich denke an kleinere und mittlere Gemeinden, wo der zur Verfügung stehende Apparat nicht ausreicht.
Weiter habe ich Bedenken gegen den Abs. 4, der die Möglichkeit des Ausschlusses solcher Unternehmen und Gemeinden von der Zuteilung weiterer öffentlicher Förderungsmittel für den Wohnungsbau vorsieht, die die verlangte Betreuung nicht übernehmen. Alles dies sind Punkte — einige andere sollen hier unerwähnt bleiben —, die einer genauen Überprüfung bedürfen.
Der Entwurf darf im großen und ganzen als ein Anliegen betrachtet werden, dem wir alle unsere Sympathie nicht absprechen werden; aber er wird im einzelnen erörtert werden müssen. Es gibt auch beispielsweise hinsichtlich der Bestimmungen des II. Abschnitts über die Finanzierung und Belastung sicherlich nicht von vornherein eine Übereinstimmung der Auffassungen. Der § 17 läßt die Befürchtung aufkommen, daß sich aus dem sozialen Wohnungsbau leicht ein asozialer entwickeln könne.
Im übrigen ist nicht einzusehen, weshalb ein Zuschuß und nicht ein Darlehn gegeben werden soll. — Herr Kollege Lücke, Sie als Initiator dieses Entwurfs sind natürlich leicht geneigt, in ihm alles als nur erfreulich anzusehen. Manchen macht Vaterschaft gegenüber den Qualitäten des Kindes blind, und wir werden uns bemühen, Sie bei den Ausschußberatungen auf Dinge hinzuweisen, die uns
kritisch erscheinen und die wir nicht ohne weiteres als geglückt ansehen. — Ich will von den Bestimmungen über die Sondererschließung von Gelände, die § 18 vorsieht, hier nicht sprechen; aber ich kann mich des Hinweises darauf nicht enthalten, daß die Bestimmungen in den §§ 19 und 20, die eine weitgehende Steuer- und Gebührenbefreiung auf Kosten der Gemeinden vorsehen, der Überprüfung bedürfen. Hier bestehen kommunalabgabenrechtliche Bedenken, über die wir im Ausschuß sprechen müssen.
Wenn ich soeben sagte, daß der Entwurf als ein wenig mit der leichten Hand geschaffen angesehen werden müsse, dann gilt das auch hinsichtlich mancher Regelungen in der Novelle der Bundesregierung. Der Herr Bundeswohnungsminister hat heute in einer ziemlich eingehenden Darlegung dem Hause Gedanken unterbreitet, die auch an anderer Stelle bereits Gegenstand der Darstellung waren. Er hat bei einigen Punkten die Dinge so geschildert, als ob es sich um notwendige und unerläßliche Maßnahmen handelt. Wir haben hier nicht ohne weiteres die Möglichkeit, ihm zuzustimmen.
Was den Eigenheimgedanken anbelangt, so unterstreiche ich noch einmal die wiederholt von uns auch hier in diesem Hause geäußerte Haltung, daß wir jede vernünftige, den jeweiligen Verhältnissen entsprechende Förderung des Eigenheimgedankens mitmachen werden. Allerdings halten wir nichts von Reglementierungen. Wir werden bei den Beratungen mit äußerster Sachlichkeit bemüht sein, zu einer Lösung zu kommen, die uns vielleicht wiederum wie beim Ersten Wohnungsbaugesetz eint, obwohl es den Anschein hat, daß wir jetzt an einem Punkt angekommen sind, wo doch gewisse grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten, wenn man ehrlich sein will, nicht verschwiegen werden können. Was beim sozialen Wohnungsbau fehlt, das sind ja weder Pläne noch Steine, es sind nicht Baumaterialien oder Arbeitskräfte; was fehlt, ist eine mutige und gesicherte Finanzierung. Darum gilt es zu kämpfen, allerdings, Herr Bundeswohnungsbauminister, nicht in der Weise, wie dies bei der Novelle geschehen ist, daß sich die Bundesregierung bei den Diskussionen im Bundesrat statt durch den zuständigen Fachminister, nämlich durch Sie, Herr Bundeswohnungsbauminister, durch den Herrn Staatssekretär im Bundesfinanzministerium vertreten läßt. Von dieser Seite werden wir immer wieder — ich verstehe das vom Ressortstandpunkt her auch durchaus — Bremsversuche, aber keinen motorischen Antrieb für die Wohnungsbaufinanzierung erwarten dürfen. Ohne ein solches verstärktes Finanzierungsbemühen jedoch, ohne das Bemühen, mehr Mittel für das wohl wichtigste Aufgabengebiet einer sozialen Immunisierung der Bundesrepublik herbeizuschaffen„ droht aber unserm Wohnungsbau in absehbarer Zeit ein erheblicher Niedergang. Das ist eine nüchterne Tatsachenfeststellung, die in den Bauzeitschriften in den letzten Wochen und Monaten von einer ganzen Reihe von Experten sehr sorgenvoll herausgestellt worden ist. Dem sozialen Wohnungsbau droht die Rolle eines Prügelknaben des Haushaltsdefizits. Das, was die Bundesregierung in ihrer Novelle anbietet, ist keineswegs ausreichend. Dazu ist die Festlegung der 400 bis 500 Millionen mit dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Deckung belastet, die der Herr Bundesfinanzminister in die Vorlage hereingebracht hat. Auch insoweit scheinen uns gewisse Sorgen nicht unberechtigt.
Bedauerlicherweise ist im übrigen in der Vorlage der Bundesregierung nicht der Versuch gemacht worden, wie ihn die SPD-Vorlage macht, die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau zusammenzufassen und sie allein für den Sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Die Bundesregierung beläßt es bei der bisherigen ressortmäßigen und tatsächlichen Aufspaltung, ja sie spaltet die Mittel weiter auf.
Es ist darauf hingewiesen worden, daß der Bundesrat in etwa 40 Punkten der Vorlage der Bundesregierung widersprochen hat. Da es sich hier wie bei allen anderen Gesetzen, die wir heute beraten, um Zustimmungsgesetze handelt, sehe ich kaum einen Weg, wie wir in absehbarer Zeit zu einer Vorlage kommen sollen, die im Bundesrat durchgehen könnte. Wir werden auch nach dieser Richtung hin erhebliche, vielleicht auch taktische Überlegungen anstellen müssen, wobei ich unter Taktik den Versuch verstehe, gegensätzliche Auffassungen, die nicht unüberbrückbar sind, etwa zwischen Bundesregierung und Bundesrat, zum Ausgleich zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu wenigen Punkten einige Sätze sagen, die durch die Novelle der Bundesregierung angesprochen werden. Es wäre bei der Wichtigkeit der uns allen gestellten Aufgabe, im Sozialen Wohnungsbau keinen Rückschlag durch Fehlentscheidungen oder durch das Hervorrufen von Fehlentwicklungen mitzuveranlassen, auf das tiefste zu bedauern, wenn an die Stelle der nach wie vor, ja mehr denn je bestehenden Notwendigkeit, das Gesetz zu verbessern — und das allein kann das Anliegen einer Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz sein —, etwa taktische Gesichtspunkte in bezug auf die bevorstehenden Wahlen, Propagandaerwägungen oder unsachliche Betrachtungen treten würden. Ich sage das, weil die Frau Kollegin K a link e glaubte, mit einer Handbewegung zu meinen Freunden vor einer Sozialisierung der Wohnungswirtschaft warnen zu müssen, oder weil sie hinsichtlich der Wohnungsunternehmen ein paar Bemerkungen machte, die von wenig Sachkunde zeugten.
Aber wir sind der Auffassung, Frau Kalinke, daß Sie, wenn Sie unsere Arbeit im Wiederaufbauausschuß mitgemacht hätten, davor gefeit wären, es sich mit einer Schlagwortrhetorik so leicht zu machen, wie Sie das hier getan haben. Wir sind durchaus nicht so wild, wie Sie uns gelegentlich zu machen versuchen. Wir sind um der Sache willen und aus Überzeugung immer wieder bereit gewesen, mit ausgleichen zu helfen. Wogegen wir uns aber wehren, ist, daß die Dinge unsachlich dargestellt werden. Es entspricht auch nicht ganz den Tatsachen, ja es steht im Widerspruch zu den Tatsachen, wenn Sie mit Emphase, Frau Kalinke, vorhin von der Spitzenleistung der Bundesregierung auf dem Gebiete des Wohnungsbaus sprachen. Das zeugt von nicht sehr vielem Nachdenken und nicht von der Kenntnis der Tatsachen, denn die Bundesregierung hat zwar bei der Förderung des Wohnungsbaus mitgewirkt, aber ohne Länder und Gemeinden, ohne eine lebhafte private Initiative und ohne die intensive Arbeit der Wohnungsunternehmen stünden die Hunderttausende, ja mehr als 1 Million Wohnungen nicht, die seit der Währungsreform gebaut worden sind.
Hier wird nach wie vor nur ein Zusammenwirken a 11 e r einen Erfolg herbeiführen, und es ist falsch, zu behaupten, die Bundesregierung habe hier einen besonderen Erfolg aufzuweisen. Das können Sie nicht einmal im kommenden Wahlkampf verkaufen, denn die Bevölkerung weiß, wer Häuser baut, wo sie gebaut und wie sie gebaut werden.
— Die Bundesregierung hat schließlich nichts anderes gemacht, als mitzuhelfen. Sie hat doch nicht selbst gebaut, und man kann ihr doch auch nicht etwa zu ihrem Ruhme nachsagen, daß ohne sie nichts geschehen wäre.
— Sie hat sie mitgeschaffen, aber bei weitem nicht ausreichend. Darum geht ja der Streit, Frau Kollegin Kalinke. Aber je mehr die Bundesregierung bereit ist, unserem Anliegen Rechnung zu tragen, mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um so mehr werden auch wir Sozialdemokraten bereit sein, der Bundesregierung schuldige Reverenz in diesem Punkte zu erweisen. Der Herr Bundeswohnungsbauminister möge sich stark machen im Raufen mit dem Herrn Finanzminister, noch einige hundert Millionen mehr herbeizuschaffen;
dann sind wir sogar bereit, das als Sozialdemokratische Partei lobend hervorzuheben.
Die Novelle der Bundesregierung aber, um die es heute geht, scheint uns nicht den Weg zu einer Forcierung des Wohnungsbaues zu eröffnen, sondern wir haben die Sorge, daß dieser Weg eher verbaut wird. Ich sagte schon, daß der Jahresbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, nicht ausreicht. Ich wies auf die Problematik der Haushaltssicherungsklausel hin. Ich muß hinzufügen, daß auch die teilweise Zweckbindung durchaus bedenklich sein kann, — ein Punkt, über den wir uns gerade in Verbindung mit dem CDU/CSU-Gesetzentwurf im Ausschuß eingehend unterhalten werden. Wir müssen alles zu vermeiden versuchen, was dazu führen könnte, den bisherigen Rhythmus zu stören und zusätzliche administrative Schwierigkeiten auszulösen.
Was uns untragbar erscheint, ist die vorgesehene Auflockerung der Mietrichtsätze in der Form, wie sie die Novelle uns hier unterbreitet. Schon heute
— und darüber täuschen keinerlei statistische Darlegungen hinweg — können weite Kreise der Bevölkerung die Neubaumieten nur noch unter großen Entbehrungen tragen. Unter diesen Umständen halten wir es für völlig undiskutabel, die Entscheidung über eine allgemeine Erhöhung der Richtsatzmieten von Gesetz und Parlament hinweg in die Hand der Bundesregierung zu legen. Das aber sieht die Novelle vor, indem sie in ihrem § 17 die Ermächtigung der Bundesregierung statuiert, durch Rechtsverordnung Höchstgrenzen für die Mietrichtsätze und für die zulässigen Mieten zu bestimmen. In einer für das Wirtschaftsleben und die Sozialstruktur derart wichtigen Frage können wir uns mit einer Ausschaltung der Volksvertretung keinesfalls einverstanden erklären.
Es liegen seit einiger Zeit regierungsseitige Äußerungen darüber vor, in welcher Weise die Bundesregierung eine solche Verordnungsermächtigung auszuschöpfen beabsichtigt. Es ist daran ge-
dacht, die bisherigen Richtsatzmieten von 1 und 1,10 DM pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat auf 1,30 bzw. 1,42 DM zu erhöhen. Eine 50 qm große Neu- oder Wiederaufbauwohnung, für die bisher 50 bzw. 55 DM Miete aufgebracht werden mußten, würde danach 65 bis 71 DM kosten. Kann man da noch von Wohnungen sprechen, die nach
§ 16 der Novelle „den Wohnbedürfnissen der breiten Schichten des Volkes entsprechen?"
Ganz und gar bedenklich aber scheint uns der Plan der Bundesregierung, unter Ausschaltung des
§ 17 Abs. 3 ein gehobenes oder, wie der Herr Minister es nannte, ein differenziertes Wohnungsbauprogramm mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Wenn dieser Weg überhaupt gangbar ist, so bedarf er klarer gesetzlicher Bestimmungen. In der Novelle fehlen solche; sie überläßt in diesem Punkt die Einzelregelung der Verwaltungs- und Rechtsverordnungspraxis. Von der Unsicherheit abgesehen, in die die Wohnungswirtschaft hierdurch gerät, müssen lebhafte Bedenken dagegen erhoben werden, den Kreis der im sozialen Wohnungsbau Begünstigten derart auszuweiten, wie dies die Bundesregierung vorsieht. Einkommenstarke Personen sollten nicht aus der Schatulle des für die einkommenschwächeren Schichten gedachten sozialen Wohnungsbaues alimentiert werden. Gegenüber den diesbezüglichen Absichten der Bundesregierung sind denn auch in der bisherigen öffentlichen Diskussion nicht nur kritische Stimmen laut geworden, die etwa mir oder meinen politischen Freunden nahestehen. So findet sich im „Handelsblatt", das gewiß nicht als der SPD nahestehend verdächtig ist, und zwar in der Ausgabe vom 31. Dezember 1952, eine bemerkenswert nüchterne Betrachtung unter der Überschrift „ Nohnungsbau bleibt das Herzstück". Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten wenige Sätze aus diesem instruktiven Aufsatz verlesen. Hier wird u. a. gesagt:
Nach der Novelle zum Wohnungsbaugesetz würde der Kreis der vom sozialen Wohnungsbau begünstigten Personen bei Berücksichtigung des tatsächlich versteuerten Lohneinkommens und gewisser Abschläge praktisch auch auf solche Arbeitnehmer ausgedehnt werden, die monatlich 1000 DM und in Einzelfällen noch mehr verdienen. Damit wird diese Begrenzung ad absurdum geführt.
Dann werden weitere kritische Bemerkungen zu der Frage gemacht, ob es richtig sei, Mittel des sozialen Wohnungsbaus auch Leuten mit Generaldirektorsgehältern zur Verfügung zu stellen. Im übrigen gibt es da Hinweise darauf, daß auch die Frage der Bevorzugung bestimmter Wohnformen unter Umständen einer kritischen Prüfung bedürfe. Es sei notwendig, daß alle Wohnformen angemessen berücksichtigt würden. Es sei erforderlich, kein Dogma aufzustellen.
„Kleinsiedlung"
— heißt es hier; ich gebe nur die Meinung des „Handelsblattes" wieder —— wenn sie der heutigen Zeit angepaßt ist — gut und schön. Eigenheime, — auch sie haben ihren Sinn. Darüber aber die Wohnung im Mehrfamilienhaus zu vernachlässigen, heißt einfach das Opfer einer Selbsttätuschung werden. Entscheidend ist hier nicht der Glaube, sondern eine genaue und laufende Marktbeobachtung.
Wir werden wohl bei der Beratung all der Gesetzentwürfe, die heute in erster Lesung hier anstehen, uns in der Tat befleißigen müssen, die Sachverhalte nüchtern zu überprüfen. Am guten Willen von uns allen, zu gedeihlichen Lösungen zu kommen, wird es vermutlich nicht fehlen. An Kritik wird es von unserer Seite ebenfalls nicht mangeln, weil wir von der Novelle der Bundesregierung vor allem den Eindruck haben, daß sie es sich viel zu leicht macht, die Problematik aufzuhellen, die sich in Verbindung mit dem Ersten Wohnungsbaugesetz ergeben hat. Es hat Schwächen, es hat Mängel. Sie wirklich zu beheben, wird unsere Aufgabe sein. Aber um das Ziel zu erreichen, wird es einer eingehenden Beratung bedürfen, an der mit bestem Willen mitzuwirken die Absicht meiner Fraktion ist.