Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Die Große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion über die Dienststelle Blank beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt.
Erstens: Der Bundestagsabgeordnete Theodor Blank ist am 23. Oktober 1950 zum Beauftragten
des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen bestellt worden.
Sein damaliger Auftrag war durch diese Bezeichnung umrissen. Zusätzlich zu diesem Auftrag mußte der Bundestagsabgeordnete Blank sich an den Verhandlungen über den Deutschland-Vertrag und seine Zusatzverträge beteiligen, da die dort getroffenen Regelungen in engem Zusammenhang mit den Fragen der Vermehrung der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik stehen.
Ferner wurde er wiederum zusätzlich von der Bundesregierung mit der Führung der Verhandlungen bei der Pariser Konferenz über die Organisation einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft betraut.
Alle Aufträge wurden dem Bundestagsabgeordneten Blank auf Grund der Organisationsgewalt der Bundesregierung erteilt. Treten neue und wichtige Aufgaben an die Bundesregierung heran, so ist sie berechtigt und sie ist verpflichtet, alles zu tun, um eine sachgemäße Erledigung dieser Aufgaben vorzubereiten und sicherzustellen. Sie hat insbesondere dafür zu sorgen, daß die für die Bearbeitung auf Grund ihrer besonderen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten geeigneten Hilfskräfte zur Verfügung stehen.
Die notwendigen sächlichen und persönlichen Mittel müssen im _Rahmen und nach den Regelungen der Haushaltsbestimmungen bereitgestellt werden. Diese Vorschriften sind bei der Dienststelle Blank beachtet und eingehalten worden. Zunächst wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags vom 21. Januar 1951 der Dienststelle Blank ein erster Personalbestand an Beamten, Angestellten und Arbeitern bewilligt. Die im Zuge der Erweiterung der Aufgaben notwendigen Personalvermehrungen wurden in der Folgezeit gleichfalls im Haushaltsausschuß des Bundestags in den Sitzungen vom 2. April 1951, 30. Mai 1951, 14. Dezember 1951, 25. April 1952 und 11. Juli 1952 im Wege der Vorwegbewilligung genehmigt.
In der letztgenannten Sitzung wurden außerdem die personellen und die sachlichen Mittel bewilligt, welche zur Durchführung der Arbeit des sogenannten Interimsausschusses der EVG-Konferenz benötigt werden, die die später von den Organen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft zu treffenden Regelungen vorzubereiten hat. In allen diesen Ausschußsitzungen wurde jeweils die Aufgabenstellung der Dienststelle erläutert und deren notwendige Erweiterung begründet.
Im übrigen glaubt die Bundesregierung sich bei der Erweiterung der Aufgaben der Dienststelle auch insoweit in Übereinstimmung mit dem Bundestag zu befinden, als der EVG-Ausschuß des Bundestags bei den Beratungen des Gesetzes über die Ratifizierung des EVG-Abkommens mehrfach den Wunsch nach baldiger Vorlage von Gesetzentwürfen zur Ausführung des etwa ratifizierten EVG-
Vertrags geäußert hat. So hat der Ausschuß nach seinem Bericht einstimmig folgende Entschließung gefaßt:
1. Der Ausschuß hält es für wünschenswert, daß ohne Rücksicht auf die Möglichkeiten der Schaffung einer einheitlichen Militär-Disziplinarordung gemäß Art. 79 baldmöglichst ein deutscher Entwurf einer Militär-Disziplinarordnung als Modell für die Verhandlungen gemäß Art. 79 vorliegt.
2. Zwischen der deutschen Ratifizierung und dem Inkrafttreten des Vertrages muß über die beabsichtigte Gestaltung der Militär-Disziplinarordnung durch eine entsprechende Vorlage im Bundestag ebenso Klarheit geschaffen werden wie über die anderen gesetzlichen Bestimmungen, die innerdeutsche Voraussetzungen für die Aufstellung des deutschen Kontingents sind.
Dem Haushaltsausschuß des Bundestages sind die Aufgaben und die Tätigkeit der Dienststelle Blank, die die jeweils beantragte personelle Vermehrung der Dienststelle erforderten, ausführlich dargestellt worden. Darüber hinaus sind die von der Dienststelle Blank zu bearbeitenden Fragen im Plenum des Bundestages beraten worden. Ich nehme Bezug auf das Protokoll über die 188. Sitzung vom 24. Jannuar 1952 und das Protokoll über die 225. Sitzung vom 17. Juli 1952 — die Haushaltsdebatte — und auf die Wehrdebatte vom 7. und 8. Februar 1952.
Schließlich fanden seit Anfang September 1952 sehr eingehende Beratungen über das Bonner und Pariser Vertragswerk und damit über die derzeitige Tätigkeit der Dienststelle Blank im EVG-
Ausschuß sowie in sechs weiteren Ausschüssen statt. Hierbei haben — insbesondere im EVG-Ausschuß — der Bundestagsabgeordnete Blank sowie seine Mitarbeiter die ihnen von den Mitgliedern der Bundestagsausschüsse gestellten Einzelfragen, und zwar auch soweit diese sich auf technische Einzelheiten und auf die beabsichtigte Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen bezogen, in eingehender Weise beantwortet. Auch die Erörterungen, die sich an diese Fragen anschlossen, gaben Gelegenheit dazu, den Ausschüssen, insbesondere dem EVG-Ausschuß, die bisherige Tätigkeit sowie die Ziele der Dienststelle im einzelnen darzulegen. Die Teilnehmer an diesen Beratungen konnten aus den Darlegungen des Bundestagsabgeordneten Blank und seiner Mitarbeiter ein Bild von der Tätigkeit und den Zielen der Dienststelle erhalten, das sehr viel anschaulicher und genauer ist, als es aus den Erklärungen des Rundfunks und vor Pressevertretern gewonnen werden kann. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit unter Ausschaltung des Bundestages hat daher nicht stattgefunden.
Wie sich aus dem von mir Vorgetragenen ergibt, hat die Bundesregierung den Bundestag über die Organisation und die Tätigkeit der Dienststelle Blank unterrichtet. Sofern die oben dargestellte Unterrichtung dem Bundestag nicht ausreichend erscheinen sollte, ist die Bundesregierung bereit, einen vom Bundestag zu bestimmenden Ausschuß ergänzend und laufend über die Organisation und Tätigkeit der Dienststelle Blank zu unterrichten.
Abschließend habe ich zu sagen, daß die bisherige Tätigkeit der Dienststelle Blank, sofern sie über den ersten Auftrag hinausgeht, sich lediglich auf interne Planungen und Vorbereitungen beschränkt. Es ist selbstverständlich und es ist immer
wieder betont worden, daß jede Maßnahme, die geeignet ist, unmittelbare Wirkungen gegenüber den Bürgern der Bundesrepublik auszulösen, nicht ohne Billigung durch den Bundestag in Kraft gesetzt werden kann:
Nun darf ich mir noch einige zusätzliche Bemerkungen gegenüber den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Er l e r gestatten. Er meinte so beiläufig, das Schicksal der Verträge sei schon klargestellt, oder „besiegelt", so glaube ich, hat er gesagt. Ich möchte ihm keine Wette anbieten, das gehört sich nicht im Bundestag;
sonst würde ich ihm sagen: ich würde mit Ihnen wetten, Herr Erler, daß die Verträge ratifiziert werden.
— Meine Damen und Herren, Herr Renner ist heute wieder quicklebendig!
Ich habe mich nur über eines gefreut: über die Hochachtung, die er dem Bundesverfassungsgericht entgegenbringt. Ich hoffe, daß die Hochachtung bei ihm bleibt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Herr Kollege Erler irrt, wenn er annimmt, daß die Bundesregierung oder die Dienststelle Blank nicht jederzeit bereit seien, einem Ausschuß des Bundestages Rede und Antwort zu stehen. Ich darf daran erinnern, bei den Beratungen im EVG-Ausschuß ist vom Abgeordneten Blank sogar darum gebeten worden, daß der EVG-Ausschuß als permanenter Ausschuß gegenüber der Dienststelle Blank bestehenbleiben solle.
Damals ist vorn Herrn Kollegen Erler dem widersprochen worden,
weil man darin eine Zustimmung zu den Verträgen sehen könne. Soweit ich den Antrag verstanden habe — man kann von dem Platz aus den Lautsprecher sehr schlecht hören —, wünscht der Herr Kollege Erler, daß dieser Ausschuß als Ausschuß gegenüber der Dienststelle Blank eingesetzt werden solle. Das würde nur unseren Wünschen entsprechen.
Meine Damen und Herren, der Interimsausschuß in Paris arbeitet zur Zeit nicht. Sobald er seine Arbeit wieder aufnimmt und wir einen Ausschuß hier haben, wird dem Ausschuß über die Arbeit berichtet werden.
Weiteres habe ich nicht hinzuzufügen. Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, mir vielleicht den Antrag des Herrn Abgeordneten Erler — ich danke
Ihnen sehr — zu übergeben. Der Antrag lautet also:
Die Bundesregierung wird beauftragt, dem bisher mit der Mitberatung des EVG-Vertrages betrauten Ausschuß des Bundestags laufend über die Tätigkeit der Dienststelle des Beauftragten des Bundeskanzlers . . . zu berichten.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, namens der Bundesregierung, diesem Antrag zuzustimmen.