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ID0124103800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 241. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952 11301 241. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen 11303A Mitteilung des Präsidenten über die Erledigung der Entschließung der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Umdruck Nr. 118) 11303B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nm. 3500, zu 3500, Nachgang zu 3500 der Drucksachen, Umdruck Nr. 699 [neu]), eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche -Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen), eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nm. 3501, zu 3501 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900, zu 3900 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 713 bis 718, 720 bis 723) in Verbindung mit der Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nrn. 3398, 3363 der Drucksachen) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3392 der Drucksachen) 11303B Fortsetzung der Berichterstattung der Ausschüsse: Die verfassungsrechtliche, rechtspolitische und rechtliche Bedeutung der Vertragswerke: Berichte des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Frage der Vereinbarung der Vertragswerke mit dem Grundgesetz: Dr. Wahl (CDU): als Berichterstatter 11304A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11196B Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 11307A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11201D, 11211C Die wirtschaftliche, finanz- und steuertechnische Bedeutung der Vertragswerke: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11215A Dr. Fricke (DP): als Berichterstatter 11309D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11216A Stegner (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) . . . . 11218C Dr. Kreyssig (SPD) : als Berichterstatter 11310C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11224D Erler (SPD): als Berichterstatter 11315A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11227B Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 11316A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11228D, 11298 Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 11316D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11231C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 11321C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11246D Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 11323B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11249B Bausch (CDU): als Berichterstatter . . . 11323A, 11324D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11250C Schoettle (SPD): als Berichterstatter 11325D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11256C Die Vertragswerke im Hinblick auf Truppen-Stationierung und Verteidigung Deutschlands, Berichte des Ausschusses zur Mitberatung des EVGVertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen: Bericht über die politischen und militärischen Bestimmungen des EVGVertrages und ihre Auswirkungen: Strauß (CSU): als Berichterstatter 11328A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11262A Bericht über die wirtschaftlichen, finanziellen und haushaltsmäßigen Bestimmungen des EVG-Vertrages und ihre Auswirkungen: Erler (SPD): als Berichterstatter 11329D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11270B Bericht über die rechtsprechende Gewalt im Rahmen des EVG-Vertrages: Dr. Jaeger (Bayern) (CSU): als Berichterstatter 11333A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11276B Zusätzliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht über die mit der Stationierung fremder Truppen zusammenhängenden Rechtsfragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11285A Zusätzlicher Bericht zu Teil I des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11286C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11288D Zusätzlicher Bericht zu Teil VII des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Reismann (FU): als Berichterstatter 11334A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11289C Zusätzlicher Bericht zu Teil XI des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11290C Zusätzliche Berichte anderer Ausschüsse zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu den Verkehrsbestimmungen der Vertragswerke: Rademacher (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11292A Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen zu den das Post- und Fernmeldewesen betreffenden Bestimmungen des EVG-Vertrages: Cramer (SPD): als Berichterstatter 11335B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11293D Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zu bestimmten Abschnitten des Vertrages über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11295B Unterbrechung der Sitzung 11335D Fortsetzung der allgemeinen Aussprache: Reimann (KPD) 11336A von Thadden (Fraktionslos) . . . 11344B Dr. Bertram (Soest) (FU) 11346A Dr. Tillmanns (CDU) 11349D Dr. Besold (FU) 11354D Dr. Reismann (FU) 11357A Frau Wessel (Fraktionslos) . . . 11359D Euler (FDP) 11361B Dr. Arndt '(SPD) 11364B Kiesinger (CDU) 11369C Dr. Schneider (FDP) 11375C Weiterberatung vertagt . . . . . . 11378D Nächste Sitzung 11378D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß auch ich meinen Bericht recht kurz halten kann***). Der hohe Stand unserer Gesetzgebung auf dem Gebiet Verschleppte Personen und Flüchtlinge, Siebenter Teil des Überleitungsvertrags, macht uns die Annahme dieser Bestimmungen des Vertrages leicht. Es kommt noch hinzu, daß es der hohe Stand der Gesetzgebung auf diesem Gebiet ermöglicht hat, bei den Vertragsverhandlungen den Art. 3 einzufügen, wonach die Bundesrepublik das bisherige Gesetz Nr. 23 der Alliierten Hohen Kommission in Zukunft durch eigene Rechtsvorschriften zu ergänzen befugt wird.
    Der Art. 1 befaßt sich mit der Rechtsstellung der heimatlosen Ausländer. Das deutsche Gesetz darüber entspricht allen Erwartungen, die man überhaupt nur haben kann, und deswegen hat man auch davon abgesehen, die ursprüngliche Forderung durchzudrücken, daß dieses Gesetz nicht wieder aufgehoben werden dürfe. Die Alliierten haben davon abgesehen, ein ausdrückliches Versprechen dieser Art aufzunehmen, dessen Annahme uns natürlich Schwierigkeiten bereitet hätte, weil wir damit zukünftige Regierungen festlegen sollten.
    Bezüglich der weiteren Vorschrift des Art. 1, durch geeignete Rechtsvorschriften demnächst dafür Sorge zu tragen, daß die Zulassung und Verteilung von politischen Flüchtlingen, die um Asyl nachsuchen, geregelt werde, ist eine Verordnung
    *) Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11285A, 11286C
    **) Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11288D
    ***) Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11289C
    in der Vorbereitung, die kurz vor dem Abschluß steht und in Kürze ergehen wird.
    Dann haben wir uns hiernach zu verpflichten, daß wir der Genfer Konvention beitreten. Der Ausschuß hat dabei eigentlich nur etwas Anstoß daran genommen, daß diese Verpflichtung eine einseitige Verpflichtung ist. Warum sich nicht auch die übrigen Teilnehmer an diesen Verträgen verpflichten sollen, ist nicht recht einzusehen. Wir sind übrigens ohnehin willens, der Genfer Konvention beizutreten. Der Bundestag hat sich mit der Frage bereits befaßt, und so bereitet uns auch dieser Punkt keine Schwierigkeiten.
    Bleibt der Suchdienst, der sich mit der personenstandsmäßigen Dokumentation bezüglich der in KZs gewesenen Deutschen und Ausländer, im übrigen aber auch der in Deutschland gewesenen Ausländer, befaßt. Auch das ist schon einer Regelung von deutscher Seite aus zugeführt worden. Man beabsichtigt, aus der dort jetzt schon bestehenden Behörde, einem Amt mit einem Sonderstab, eine Anstalt öffentlichen Rechts zu machen.
    Das Gesetz vom 27. Mai 1952 über die Kriegsgräber regelt auch schon die nächste Frage dieses Abschnittes, nämlich die Betreuung der Gräber von alliierten zivilen Verstorbenen und von Soldaten aus diesem Kriege. Es bleibt also herzlich wenig Neues dabei für uns noch zu tun.
    Ein besonderes Anliegen sind dabei allerdings die Fragen der internationalen Rechtsstellung der Flüchtlinge und der heimatlosen Ausländer — ich sprach eben schon davon, daß ihre Angelegenheiten durch das Ausländergesetz vom 25. April 1951 geregelt sind —, die sozusagen als Bodensatz bei uns bleiben werden, die also nicht außerhalb Deutschlands als Emigranten wieder eine neue Existenz begründen können. Das bedeutet sowohl finanziell als auch stimmungsmäßig für das deutsche Volk zum großen Teil eine schwere Belastung. Es ist aber vor allen Dingen dabei zu berücksichtigen, daß als Flüchtling im Sinne dieses Abkommens und im Sinne der Genfer Konvention, der wir beizutreten versprechen sollen, nicht die deutschen Flüchtlinge gelten; denn nach der dort herrschenden Definition gilt nicht als Flüchtling, wer im Zufluchtslande das Recht der Staatsangehörigen hat. Da indessen diese Auslegung und Definition, die sich zunächst hauptsächlich gegen Deutsche richtete, auch sehr viele Angehörige anderer Staaten trifft — ich erinnere z. B. an die türkischen Flüchtlinge aus Bulgarien; auf dem Balkan kommen solche Dinge überhaupt häufiger vor, auch in Indien —, steht auf die Dauer doch zu erwarten, daß sich eine günstigere Auslegung im Interesse der deutschen Flüchtlinge durchsetzt, die zwar nicht für diesen Vertrag eine Rolle spielen würde, die aber in der internationalen Diskussion der Flüchtlingsfrage von Bedeutung wäre.
    Der Ausschuß hatte keine Bedenken, diesen Siebenten Teil des Überleitungsvertrags zur Annahme zu empfehlen, wenngleich die Einseitigkeit der Verpflichtung eine Diskussion auslöste. Es war nicht einzusehen, weswegen nur wir und nicht auch die anderen eine Verpflichtung übernehmen sollten, und zwar vor allem auch deshalb, weil es eine — zwar nur in der Theorie, aber immerhin hinsichtlich des, sagen wir, Ehrenstandpunktes — etwas ungewöhnliche Zumutung war, daß wir uns jetzt schon verpflichten sollen, ein Abkommen zu ratifizieren, das noch nicht ratifizierungsreif ist. Es wird zwar eingereicht werden, liegt aber dem Bundestag noch nicht vor. Da aber der Bundestag ohnehin schon


    (Dr. Reismann)

    bekundet hat, daß dieses Abkommen ratifiziert werden soll, bleibt es ohne praktische Bedeutung. Ich habe deswegen im Auftrage des Ausschusses die Annahme dieser Teile vorzuschlagen, soweit nicht grundsätzliche Einwendungen erhoben werden, die sich aus der Einstellung einiger Parteien gegen die Verträge überhaupt ergeben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zu Abteilung III Ziffer 4:
Zusätzlicher Bericht zu Teil XI des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen,
ist Herr Abgeordneter Dr. Vogel als Berichterstatter vorgesehen.

(Abg. Lücke: Verweist auf den Bericht!)

— Er verzichtet, wie mir gesagt worden ist, und verweist auf den Schriftlichen Bericht*). Das Haus ist damit einverstanden. Damit ist Abteilung III erledigt.
Ich rufe Abteilung IV auf:
Zusätzliche Berichte anderer Ausschüsse zu bestimmten Teilen der Vertragswerke.
Das Wort zu Ziffer 1:
Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) zu den Verkehrsbestimmungen der Vertragswerke
hat Herr Abgeordneter Rademacher als Berichterstatter.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]:: Das Haus verzichtet!) .

— Ist das Haus damit einverstanden, sich mit der Entgegennahme des Schriftlichen Berichts **) zu begnügen?

(Abg. Lücke: Einverstanden!)

Kein Widerspruch.
Ich rufe auf Ziffer 2:
Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) zu den das Post- und Fernmeldewesen betreffenden Bestimmungen des EVG-Vertrages.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Cramer als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Cramer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann leider nicht ganz auf die Berichterstattung***) verzichten; aber ich will es kurz machen. Der Ausschuß hat sich insbesondere mit den Bestimmungen beschäftigt, die das Post- und Fernmeldewesen betreffen. Es ist selbstverständlich, daß die Anwesenheit von fremden Truppen — seien es die jetzigen Besatzungstruppen oder die künftigen EVG-Truppen — eine erhöhte Inanspruchnahme des Post- und Fernmeldewesens bedeuten. Es war die Aufgabe des Ausschusses, zu prüfen, ob das Post- und Fernmeldewesen in seinem jetzigen Umfang diesen erhöhten Einforderungen gerecht werden kann. Ich muß leider sagen, daß wir mit einem Mangel nicht fertig geworden sind, mit dem ja auch andere Ausschüsse zu kämpfen hatten: Es konnten uns keine zahlenmäßigen und wertmäßigen Angaben darüber ge-
    *) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11290C
    **) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11292A
    ***) Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung,
    Seite 11293D
    macht werden, wie der zukünftige militärische Bedarf sein wird.

    (Abg. Arnholz: Hört! Hört!)

    Im Grundsatz ist in den Verträgen festgelegt, daß alle erforderlichen Neubauten und Anlagen durch die Deutsche Bundespost erstellt werden sollen, daß auch der Betrieb der für militärische Zwecke benötigten Fernmeldeanlagen und postalischen Einrichtungen durch die Bundespost durchgeführt werden und daß die Truppen die deutschen Gebührensätze dafür zahlen sollen. Allerdings gilt diese Regelung nur bis zum 30. Juni 1953. Nach diesem Termin sollen neue Vereinbarungen getroffen werden. Wie diese neuen Vereinbarungen aussehen, kann man natürlich heute noch nicht beurteilen. Aber der Ausschuß hat Wert auf die Feststellung gelegt, daß auch dann die deutschen Gebührensätze voll angerechnet werden sollen.
    Dann hatte der Ausschuß die Frage zu prüfen, ob durch den militärischen Bedarf nicht etwa der zivile Bedarf so eingeschränkt werden müßte, daß dadurch eine Benachteiligung eintreten könnte. Ich sagte eben schon, Zahlen konnten uns nicht genannt werden, und deshalb war eine Schlußfolgerung auch nicht möglich. Aber wir wissen, daß die Deutsche Bundespost gegenwärtig einen Investitionsbedarf von 3,5 Milliarden hat. Wenn also ein zusätzlicher Bedarf hinzukommt, besteht immerhin die Gefahr, daß der zivile Bedarf etwas beeinträchtigt wird.
    Dankbar wurde begrüßt, daß in dem Vertrag zwischen den Drei Mächten und Deutschland die Bestimmungen über die Postzensur fehlen, so daß
    — die Regierung hat es wenigstens bestätigt — angenommen werden kann, daß in Zukunft die Postzensur nicht mehr ausgeübt werden soll und darf.

    (Abg. Gundelach: Wer glaubt denn das? Zurufe links: Aha! — Abg. Rische: Dann wird ,doch alles zensiert!)

    Der Ausschuß hat seine Stellungnahme dahin zusammengefaßt: Er legt Wert darauf, daß in Zukunft die deutschen Gebührensätze auch im Hinblick auf die Truppenteile angewandt werden und daß alles versucht werden soll, damit der zivile Bedarf nicht hinter den Bedarf der militärischen Dienststellen zurückzutreten hat.