Rede von
Paul
Bausch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat die ihm zur Mitberatung zugewiesenen Gesetzentwürfe und die Verträge, soweit sich ihr Inhalt auf finanzielle Probleme und Fragen des Haushalts des Bundes bezieht, in einer Reihe von Sitzungen sehr sorgfältig geprüft und hat sich bei dieser Prüfung vor allem die Aufgabe gestellt, festzustellen, welches die Auswirkungen der Verträge auf den Haushalt des Bundes sind und wie sich der Haushalt des Bundes in bezug auf Verteidigungskosten, Besatzungslasten und ähnliche Kosten nach Unterzeichnung der Verträge voraussichtlich gestalten wird. Über diese Fragen ergab sich im Haushaltsausschuß keine einheitliche Auffassung. Der Ausschuß hat sich deshalb darüber geeinigt, zwei Berichterstatter zu bestellen, die die Auffassung der Mehrheit des Ausschusses und die Auffassung der Minderheit des Ausschusses niederzulegen haben. Ich bin zum Berichterstatter der Mehrheit des Ausschusses bestellt worden. Mein Bericht ist auf den Seiten 86 bis 91 der Drucksache Nr. 3900 abgedruckt*). Ich darf auf diesen Bericht verweisen.
Ich habe in diesem Bericht von einer Darstellung des materiellen Inhalts der Verträge im einzelnen abgesehen und mich darauf beschränkt, die wichtigsten finanzpolitischen Probleme darzustellen, die durch die Verträge aufgeworfen werden, und das Ergebnis der im Ausschuß geführten Verhandlungen über die finanziellen und haushaltsrechtlichen
*) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung Seite 11250C
Konsequenzen der Verträge, wie sie der Mehrheit des Ausschusses entsprechen, wiederzugeben. Ich glaube aber, daß es nicht dem Sinn dieses Hohen Hauses entspräche, wenn ich das zahlenmäßige Ergebnis der Untersuchungen hier im einzelnen vortrüge. Ich hoffe in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich mit jetzt darauf beschränke, einige der wichtigsten von der Mehrheit des Ausschusses getroffenen Feststellungen wiederzugeben, die für die Gestaltung der finanzpolitischen Situation der Zukunft von besonderer Bedeutung sind. Ich darf folgendes feststellen:
Erstens: Es besteht guter Grund zu der Annahme, daß Besatzungs- oder Stationierungskosten, die bisher den Haushalt der Bundesrepublik mit ca. 40 % des Gesamtvolumens belastet haben, vom 1: Juli 1953 an nicht mehr erwachsen werden. Falls sie wider Erwarten doch erwachsen sollten, was nicht ohne unsere Zustimmung geschehen könnte, so werden sie auf den Globalbeitrag Deutschlands zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft voll angerechnet werden, so daß der Haushalt der Bundesrepublik in Zukunft durch solche Kosten keinesfalls mehr belastet sein wird.
Zum zweiten: Die Hauptbelastung Deutschlands wird nach dem Wegfall der Besatzungskosten durch den Globalbeitrag Deutschlands zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft entstehen, der zunächst auf 850 Millionen DM monatlich bemessen, jedoch ab 1. Juli 1953 im Einvernehmen mit Deutschland neu festzusetzen ist. Die Bundesrepublik wird nach dem Inkrafttreten der Verträge einen verbrieften Rechtsanspruch darauf besitzen, daß sie bei der Festsetzung des Globalbeitrags für die Europäische Verteidigungsgemeinschaft den anderen Partnern der Gemeinschaft völlig gleichberechtigt gegenübersteht. In Art. 3 Abs. 3 des Finanzvertrages ist ausdrücklich bestimmt, daß das Beitragsfestsetzungsverfahren zu keiner irgendwie gearteten Schlechterstellung der Bundesrepublik gegenüber den anderen großen westlichen Staaten fuhren darf. Eine Diskriminierung Deutschlands in irgendeiner Hinsicht ist damit für die Zukunft völlig ausgeschlossen.
Drittens: Die Beschlüsse über die Festsetzung des deutschen Globalbeitrags zur EVG müssen einstimmig gefaßt werden. Eine Beschlußfassung über die Höhe dieses Globalbeitrages ohne die deutsche Stimme ist unmöglich.
Viertens: Die Bundesrepublik besitzt nach Auffassung der Mehrheit des Haushaltsausschusses eine echte Chance, in den Verhandlungen über die Neufestsetzung des deutschen Globalbeitrags für die Zeit nach dem 1. Juli 1953 eine Herabsetzung des zunächst auf 850 Millionen DM monatlich festgesetzten Globalbeitrags erreichen zu können. Für den Fall, daß die Bemühungen um die Herabsetzung des Globalbeitrags von Erfolg begleitet sind, wird insoweit eine Belastung des Haushalts der Bundesrepublik mit den sogenannten Besatzungsfolgekosten, also den Kosten zur Abgeltung von nichtanerkannten Besatzungsschäden, die sich für das Jahr 1953/54 schätzungsweise auf etwa 840 Millionen DM jährlich belaufen, nicht entstehen.
Fünftens: Was die finanzielle Auswirkung des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen anlangt, so war der Haushaltsausschuß der einmütigen Auffassung, daß es sich bei dem weitaus größten Teil dieser Lasten um solche handelt, die aus der Liquidation des Krieges und aus den der Bundesrepublik auferlegten moralischen Verpflichtungen gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Krieges entstanden sind und insoweit nicht als Folgen der von der Bundesregierung abgeschlossenen Verträge angesehen werden können.
Sechstens: Der Einfluß des Parlaments auf die Entscheidung der Organe der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft über die Festsetzung des deutschen Globalbeitrags ist zunächst dadurch gewährleistet, daß eine Entscheidung nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters im Ministerrat erfolgen kann, der bei seiner Entscheidung von der Mehrheit des Parlaments, also von der Mehrheit des Deutschen Bundestags getragen ist. Um den Einfluß des Parlaments oder eines seiner Organe auf die Entscheidungen der Regierung hinsichtlich der Höhe des Verteidigungsbeitrags, den die deutsche Regierung für möglich hält, zu sichern und dem Parlament Gelegenheit zu geben, möglichst frühzeitig auf die Entschließungen der Bundesregierung über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrags Einfluß zu nehmen, hat die Minderheit des Ausschusses gefordert, daß die Regierung die Erklärung abgebe, schon vor der endgültigen Stellungnahme der Regierung zu dieser Frage das Parlament oder eines seiner Organe zu unterrichten.
Die Mehrheit des Haushaltsauschusses hat dieser Auffassung zugestimmt. Der Haushaltsausschuß hat deshalb einstimmig folgende Entschließung gefaßt:
Der Haushaltsausschuß wünscht, daß die Bundesregierung zu den Verträgen die folgende
verbindliche Erklärung abgibt:
Der deutsche Vertreter im Ministerrat wird vor der endgültigen Beschlußfassung über das Haushaltsvolumen der EVG und die Aufteilung der Beiträge auf die Mitgliedstaaten das zugrunde liegende Zahlenmaterial mit dem zuständigen Ausschuß des Bundestags erörtern.
Die Bundesregierung hat daraufhin die Erklärung
abgegeben, daß sie ihrerseits bereit sei, diesem
Wunsch des Haushaltsausschusses voll zu entsprechen.