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ID0124102600

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    Deutscher Bundestag — 241. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952 11301 241. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen 11303A Mitteilung des Präsidenten über die Erledigung der Entschließung der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Umdruck Nr. 118) 11303B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nm. 3500, zu 3500, Nachgang zu 3500 der Drucksachen, Umdruck Nr. 699 [neu]), eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche -Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen), eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nm. 3501, zu 3501 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900, zu 3900 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 713 bis 718, 720 bis 723) in Verbindung mit der Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nrn. 3398, 3363 der Drucksachen) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3392 der Drucksachen) 11303B Fortsetzung der Berichterstattung der Ausschüsse: Die verfassungsrechtliche, rechtspolitische und rechtliche Bedeutung der Vertragswerke: Berichte des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Frage der Vereinbarung der Vertragswerke mit dem Grundgesetz: Dr. Wahl (CDU): als Berichterstatter 11304A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11196B Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 11307A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11201D, 11211C Die wirtschaftliche, finanz- und steuertechnische Bedeutung der Vertragswerke: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11215A Dr. Fricke (DP): als Berichterstatter 11309D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11216A Stegner (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) . . . . 11218C Dr. Kreyssig (SPD) : als Berichterstatter 11310C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11224D Erler (SPD): als Berichterstatter 11315A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11227B Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 11316A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11228D, 11298 Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 11316D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11231C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 11321C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11246D Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 11323B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11249B Bausch (CDU): als Berichterstatter . . . 11323A, 11324D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11250C Schoettle (SPD): als Berichterstatter 11325D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11256C Die Vertragswerke im Hinblick auf Truppen-Stationierung und Verteidigung Deutschlands, Berichte des Ausschusses zur Mitberatung des EVGVertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen: Bericht über die politischen und militärischen Bestimmungen des EVGVertrages und ihre Auswirkungen: Strauß (CSU): als Berichterstatter 11328A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11262A Bericht über die wirtschaftlichen, finanziellen und haushaltsmäßigen Bestimmungen des EVG-Vertrages und ihre Auswirkungen: Erler (SPD): als Berichterstatter 11329D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11270B Bericht über die rechtsprechende Gewalt im Rahmen des EVG-Vertrages: Dr. Jaeger (Bayern) (CSU): als Berichterstatter 11333A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11276B Zusätzliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht über die mit der Stationierung fremder Truppen zusammenhängenden Rechtsfragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11285A Zusätzlicher Bericht zu Teil I des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11286C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11288D Zusätzlicher Bericht zu Teil VII des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Reismann (FU): als Berichterstatter 11334A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11289C Zusätzlicher Bericht zu Teil XI des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11290C Zusätzliche Berichte anderer Ausschüsse zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu den Verkehrsbestimmungen der Vertragswerke: Rademacher (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11292A Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen zu den das Post- und Fernmeldewesen betreffenden Bestimmungen des EVG-Vertrages: Cramer (SPD): als Berichterstatter 11335B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11293D Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zu bestimmten Abschnitten des Vertrages über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11295B Unterbrechung der Sitzung 11335D Fortsetzung der allgemeinen Aussprache: Reimann (KPD) 11336A von Thadden (Fraktionslos) . . . 11344B Dr. Bertram (Soest) (FU) 11346A Dr. Tillmanns (CDU) 11349D Dr. Besold (FU) 11354D Dr. Reismann (FU) 11357A Frau Wessel (Fraktionslos) . . . 11359D Euler (FDP) 11361B Dr. Arndt '(SPD) 11364B Kiesinger (CDU) 11369C Dr. Schneider (FDP) 11375C Weiterberatung vertagt . . . . . . 11378D Nächste Sitzung 11378D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Walther Hasemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich habe aber auch den Auftrag, im Namen des Auswärtigen Ausschusses einen Entschließungsantrag zu begründen. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich nun doch einige Ausführungen auch sachlicher Natur machen muß. Ich bitte auch um Nachsicht, wenn ich dabei einige Dinge sage, die vielleicht von den Herren Bausch und Schoettle wiederholt werden, und wenn ich etwas wiederhole, was von Herrn Kollegen Gülich schon gesagt ist. Das liegt ja in der Natur der Sache. Es haben sich sowohl der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen wie auch der Haushaltsausschuß mit einigen finanziellen Problemen der Vertragswerke beschäftigen müssen.
    1 Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11249 B
    Die von der deutschen Bundesrepublik zu tragenden Ausgaben für die Verteidigung werden im Haushalt der Bundesrepublik bekanntlich nur in Form eines globalen Beitrags erscheinen. Es gibt also keine Einzelpositionen für Ausrüstung, Aufstellung usw. der deutschen Kontingente. Bezüglich der finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik ist folgendes zu sagen. Unterstellt man, daß die Vertragswerke etwa bis zum 1. April ratifiziert sein sollten, so würde die Bundesrepublik gemäß dem Finanzvertrag für die Übergangszeit bis zum 30. Juni 1953, also für drei Monate, einen Betrag von je 850 Millionen DM zu zahlen haben. Nach diesem Zeitpunkt, also ab 1. Juli, würde der neue Beitrag nach dem sogenannten NATO-Verfahren festgesetzt. Das NATO-Verfahren sieht bekanntlich vor, daß das Exekutivkomitee der NATO nach vorgenommenen Untersuchungen und auf Grund von Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten der EVG gutachtliche Äußerungen über die festzusetzende Höhe der Beiträge abgibt. Die festzusetzende Höhe ist abhängig von der Leistungsfähigkeit nach volkswirtschaftlichen Prinzipien und von der Abzugsfähigkeit gewisser Ausgaben, die im Interesse der Sicherheit geleistet sind.
    Es ist dabei der einmütige Wunsch des Haushaltsausschusses, daß die Bundesregierung stärkstens bemüht bleibt, zu erreichen, daß sowohl bei der Festsetzung der Bruttobeiträge wie auch bei der Anerkennung der Abzugsfähigkeit die besonderen Belastungen Berücksichtigung finden, die die Bundesrepublik als unmittelbare oder mittelbare Kriegsfolgelasten stärker zu tragen hat als andere Länder. Ich nenne in diesem Zusammenhang z. B. nur das Flüchtlingsproblem, die Kriegsopferversorgung, die Ausgaben für Berlin usw.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der deutsche Verteidigungsbeitrag auch nach dem 1. Juli keinesfalls mehr als 850 Millionen DM pro Monat betragen wird, daß vielmehr erwartet werden kann, daß der Betrag unter dieser Summe bleiben wird. Der Bundesfinanzminister hat dabei seiner Überzeugung Ausdruck gegeben, daß diese Beträge ohne Erhebung neuer Steuern aufgebracht werden können.
    Eine Minderheit des Ausschusses hat die Erklärung der Regierung nicht für ausreichend begründet angesehen. Es wird befürchtet, daß es zunächst und zumindest bei der Belastung von 850 Millionen DM pro Monat, also 10,2 Milliarden DM pro Jahr bleiben wird. Ich nehme an, daß Herr Kollege Schoettle diese Argumente noch etwas näher ausführen wird, so daß ich mich hier sehr kurz fassen kann.
    Die Mehrheit des Ausschusses hat sich der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen, sowohl hinsichtlich der Höhe der zu leistenden Beiträge wie auch hinsichtlich der sogenannten Außenhilfe, deretwegen von seiten der Opposition besondere Bedenken vorgebracht wurden. Die Mehrheit hat zum Ausdruck gebracht, daß eine Erhöhung der Leistungen der Bundesrepublik nur mit deren Zustimmung erfolgen kann, da die Einstimmigkeit der entsprechenden Beschlüsse vorgesehen ist. Hinsichtlich der Hilfe der Vereinigten Staaten folgte die Mehrheit den Argumenten der Regierung, daß es sich um eine bindende Zusage der Vereinigten Staaten handle. Wenn auch keine schriftlichen Abmachungen vorlagen, so sei die Zusage jedoch von verantwortlicher Stelle, nämlich vom Hohen Kommissar McCloy persönlich und auch gegenüber dem Herrn Bundeskanzler persönlich gemacht worden.


    (Dr. Hasemann)

    Zu dem festgesetzten Verteidigungsbeitrag in Höhe von 10,2 Milliarden DM pro Jahr tritt noch der Aufwand für sogenannte nicht-anerkannte Verteidigungskosten in Höhe von etwa 930 Millionen DM. ein Betrag, der sich im wesentlichen zusammensetzt aus Kosten für Räumung von Kasernen und Wiederansiedlung von verdrängten Personen, für Abgeltung von Besatzungsschäden und Belegungsschäden, für den Aufwand der Behörden der Verteidigungslastenverwaltung usw. Es wird von den Verhandlungen über die Festsetzung des deutschen Verteidigungsbeitrags ab 1. Juli 1953 abhängen, ob der Exekutivausschuß der NATO diese Kosten auf den Verteidigungsbeitrag anrechnen wird. Die Regierung hat den Haushaltsausschuß davon unterrichtet, daß sie sich in dieser Richtung bemüht und hofft, daß diese Bemühungen Erfolg haben.
    Die Minderheit hat gewisse Bedenken gegen diese Aufrechnungen und Aufstellungen der Regierung. Man fürchtet, daß die eingesetzten Beträge zu niedrig sind und daß die effektiv aufzubringenden Beträge höher sein werden.
    Zu den materiellen Auswirkungen der Verträge gehören auch noch die voraussichtlichen finanziellen Belastungen der Bundesrepublik aus dem Überleitungsvertrag. Dieser Betrag wird auf etwa 20,5 Milliarden DM geschätzt. Ich nenne in diesem Zusammenhang 15 Milliarden DM deutsche Auslandsschulden, 4 Milliarden DM Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, 1,5 Milliarden DM innere Rückerstattung. Inwieweit und in welchem Zeitraum Zahlungen für diese Zwecke zu leisten sind, hängt von den noch zu erlassenden Gesetzen ab. Der Ausschuß war dabei aber der einmütigen Auffassung, daß es sich bei dem weitaus größten Teil dieser Lasten um solche handelt, die sich aus der Liquidation des Krieges ergeben und somit nicht als unmittelbare Folge der vorliegenden Vertragswerke angesehen werden können.
    Die Minderheit des Ausschusses weist noch auf eine weitere mögliche Belastung des Bundeshaushalts hin, nämlich die, die durch Entschädigungsforderungen entstehen könnte, die sich aus dem in Teil 6 Art. 3 des Überleitungsvertrags ausgesprochenen Verzicht auf das deutsche Auslandsvermögen ergeben könne. Die Schätzungen schwanken sehr in Grenzen zwischen 15 und 20 Milliarden DM. Das Ausmaß einer später möglichen Belastung durch eine eventuelle Entschädigung ist vorläufig nicht zu schätzen.
    Nun etwas, was in unmittelbarem Zusammenhang mit dem von mir zu begründenden Entschließungsantrag steht. Neben den materiellen Auswirkungen hat der Haushaltsausschuß auch die haushaltsrechtlichen Fragen geprüft. Die Minderheit des Ausschusses hat dabei die Besorgnis, daß nach Abschluß der Verträge Lasten entstehen, die in ihrem Umfang vom Bundestag nicht mehr beeinflußt werden können und eine fortlaufende Verpflichtung der Bundesrepublik darstellen. Besonders bemängelt wurde auch das Fehlen einer echten parlamentarischen Kontrolle im Rahmen der EVG.
    Die Mehrheit des Ausschusses vertritt demgegenüber den Standpunkt, daß die Verfügungsgewalt auf deutscher Seite genau so groß oder genau so gering ist wie auf der anderen Seite, sowohl im Ministerrat wie im Kommissariat wie auch in der Versammlung. Es wurde geltend gemacht, daß entscheidende Beschlüsse nur einstimmig, also mit Zustimmung der deutschen Vertreter gefaßt werden können. Zudem weist die Mehrheit darauf hin, daß es sich nur um eine Übergangslösung handelt. Das auch von der Minderheit monierte Fehlen einer echten parlamentarischen Kontrolle könnte bald überwunden werden, wenn die in Art. 38 des EVGVertrages vorgesehene europäische politische Gemeinschaft bald begründet und wirksam würde. Einmütig war der Haushaltsausschuß aber der Auffassung, daß die parlamentarischen Rechte im Hinblick auf die Festsetzung und die Anerkennung des Verteidigungsbeitrags der Bundesrepublik auf alle Fälle, und zwar zu einem frühzeitigen Termin, gewahrt werden sollen. Ein diesbezüglicher einstimmiger Beschluß wurde vom Haushaltsausschuß gefaßt, den sich der Auswärtige Ausschuß zu eigen gemacht hat und Ihnen in Form eines Entschließungsantrags vorlegt, den Sie unter der Ziffer 5 im Anhang der Drucksache Nr. 3900 finden. Er lautet:
    Die Bundesregierung möge zu den Vertragswerken folgende verbindliche Erklärung abgeben:
    Der deutsche Vertreter im Ministerrat wird vor der endgültigen Beschlußfassung über das Haushaltsvolumen der EVG und die Aufteilung der Beiträge auf die Mitgliedstaaten das zugrunde liegende Zahlenmaterial mit dem zuständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages erörtern.
    Ich habe den Auftrag, Sie im Namen des Auswärtigen Ausschusses zu bitten, diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und erteile das Wort dem Abgeordneten Bausch.

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    Rede von Paul Bausch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat die ihm zur Mitberatung zugewiesenen Gesetzentwürfe und die Verträge, soweit sich ihr Inhalt auf finanzielle Probleme und Fragen des Haushalts des Bundes bezieht, in einer Reihe von Sitzungen sehr sorgfältig geprüft und hat sich bei dieser Prüfung vor allem die Aufgabe gestellt, festzustellen, welches die Auswirkungen der Verträge auf den Haushalt des Bundes sind und wie sich der Haushalt des Bundes in bezug auf Verteidigungskosten, Besatzungslasten und ähnliche Kosten nach Unterzeichnung der Verträge voraussichtlich gestalten wird. Über diese Fragen ergab sich im Haushaltsausschuß keine einheitliche Auffassung. Der Ausschuß hat sich deshalb darüber geeinigt, zwei Berichterstatter zu bestellen, die die Auffassung der Mehrheit des Ausschusses und die Auffassung der Minderheit des Ausschusses niederzulegen haben. Ich bin zum Berichterstatter der Mehrheit des Ausschusses bestellt worden. Mein Bericht ist auf den Seiten 86 bis 91 der Drucksache Nr. 3900 abgedruckt*). Ich darf auf diesen Bericht verweisen.
    Ich habe in diesem Bericht von einer Darstellung des materiellen Inhalts der Verträge im einzelnen abgesehen und mich darauf beschränkt, die wichtigsten finanzpolitischen Probleme darzustellen, die durch die Verträge aufgeworfen werden, und das Ergebnis der im Ausschuß geführten Verhandlungen über die finanziellen und haushaltsrechtlichen
    *) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung Seite 11250C


    (Bausch)

    Konsequenzen der Verträge, wie sie der Mehrheit des Ausschusses entsprechen, wiederzugeben. Ich glaube aber, daß es nicht dem Sinn dieses Hohen Hauses entspräche, wenn ich das zahlenmäßige Ergebnis der Untersuchungen hier im einzelnen vortrüge. Ich hoffe in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich mit jetzt darauf beschränke, einige der wichtigsten von der Mehrheit des Ausschusses getroffenen Feststellungen wiederzugeben, die für die Gestaltung der finanzpolitischen Situation der Zukunft von besonderer Bedeutung sind. Ich darf folgendes feststellen:
    Erstens: Es besteht guter Grund zu der Annahme, daß Besatzungs- oder Stationierungskosten, die bisher den Haushalt der Bundesrepublik mit ca. 40 % des Gesamtvolumens belastet haben, vom 1: Juli 1953 an nicht mehr erwachsen werden. Falls sie wider Erwarten doch erwachsen sollten, was nicht ohne unsere Zustimmung geschehen könnte, so werden sie auf den Globalbeitrag Deutschlands zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft voll angerechnet werden, so daß der Haushalt der Bundesrepublik in Zukunft durch solche Kosten keinesfalls mehr belastet sein wird.
    Zum zweiten: Die Hauptbelastung Deutschlands wird nach dem Wegfall der Besatzungskosten durch den Globalbeitrag Deutschlands zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft entstehen, der zunächst auf 850 Millionen DM monatlich bemessen, jedoch ab 1. Juli 1953 im Einvernehmen mit Deutschland neu festzusetzen ist. Die Bundesrepublik wird nach dem Inkrafttreten der Verträge einen verbrieften Rechtsanspruch darauf besitzen, daß sie bei der Festsetzung des Globalbeitrags für die Europäische Verteidigungsgemeinschaft den anderen Partnern der Gemeinschaft völlig gleichberechtigt gegenübersteht. In Art. 3 Abs. 3 des Finanzvertrages ist ausdrücklich bestimmt, daß das Beitragsfestsetzungsverfahren zu keiner irgendwie gearteten Schlechterstellung der Bundesrepublik gegenüber den anderen großen westlichen Staaten fuhren darf. Eine Diskriminierung Deutschlands in irgendeiner Hinsicht ist damit für die Zukunft völlig ausgeschlossen.
    Drittens: Die Beschlüsse über die Festsetzung des deutschen Globalbeitrags zur EVG müssen einstimmig gefaßt werden. Eine Beschlußfassung über die Höhe dieses Globalbeitrages ohne die deutsche Stimme ist unmöglich.
    Viertens: Die Bundesrepublik besitzt nach Auffassung der Mehrheit des Haushaltsausschusses eine echte Chance, in den Verhandlungen über die Neufestsetzung des deutschen Globalbeitrags für die Zeit nach dem 1. Juli 1953 eine Herabsetzung des zunächst auf 850 Millionen DM monatlich festgesetzten Globalbeitrags erreichen zu können. Für den Fall, daß die Bemühungen um die Herabsetzung des Globalbeitrags von Erfolg begleitet sind, wird insoweit eine Belastung des Haushalts der Bundesrepublik mit den sogenannten Besatzungsfolgekosten, also den Kosten zur Abgeltung von nichtanerkannten Besatzungsschäden, die sich für das Jahr 1953/54 schätzungsweise auf etwa 840 Millionen DM jährlich belaufen, nicht entstehen.
    Fünftens: Was die finanzielle Auswirkung des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen anlangt, so war der Haushaltsausschuß der einmütigen Auffassung, daß es sich bei dem weitaus größten Teil dieser Lasten um solche handelt, die aus der Liquidation des Krieges und aus den der Bundesrepublik auferlegten moralischen Verpflichtungen gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Krieges entstanden sind und insoweit nicht als Folgen der von der Bundesregierung abgeschlossenen Verträge angesehen werden können.
    Sechstens: Der Einfluß des Parlaments auf die Entscheidung der Organe der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft über die Festsetzung des deutschen Globalbeitrags ist zunächst dadurch gewährleistet, daß eine Entscheidung nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters im Ministerrat erfolgen kann, der bei seiner Entscheidung von der Mehrheit des Parlaments, also von der Mehrheit des Deutschen Bundestags getragen ist. Um den Einfluß des Parlaments oder eines seiner Organe auf die Entscheidungen der Regierung hinsichtlich der Höhe des Verteidigungsbeitrags, den die deutsche Regierung für möglich hält, zu sichern und dem Parlament Gelegenheit zu geben, möglichst frühzeitig auf die Entschließungen der Bundesregierung über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrags Einfluß zu nehmen, hat die Minderheit des Ausschusses gefordert, daß die Regierung die Erklärung abgebe, schon vor der endgültigen Stellungnahme der Regierung zu dieser Frage das Parlament oder eines seiner Organe zu unterrichten.
    Die Mehrheit des Haushaltsauschusses hat dieser Auffassung zugestimmt. Der Haushaltsausschuß hat deshalb einstimmig folgende Entschließung gefaßt:
    Der Haushaltsausschuß wünscht, daß die Bundesregierung zu den Verträgen die folgende
    verbindliche Erklärung abgibt:
    Der deutsche Vertreter im Ministerrat wird vor der endgültigen Beschlußfassung über das Haushaltsvolumen der EVG und die Aufteilung der Beiträge auf die Mitgliedstaaten das zugrunde liegende Zahlenmaterial mit dem zuständigen Ausschuß des Bundestags erörtern.
    Die Bundesregierung hat daraufhin die Erklärung
    abgegeben, daß sie ihrerseits bereit sei, diesem
    Wunsch des Haushaltsausschusses voll zu entsprechen.

    (Beifall.)