Rede von
Anton
Sabel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beide vorliegenden Anträge wollen die Grundrente gemäß dem § 31 des Bundesversorgungsgesetzes bei der Errechnung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anrechnungsfrei lassen. Weiterhin sollen die gesetzlichen Unfallrenten noch anrechnungsfrei bleiben in Höhe des anrechnungsfreien Betrages, der bisher allgemein für die Arbeitslosenfürsorge galt. Wir müssen uns darüber im klaren sein, zu welchen Auswirkungen diese Anträge führen bzw. führen können. Wir wissen, daß die Grundrenten in der Kriegsopferversorgung zwischen 15 und 75 DM liegen. Bisher waren in der Arbeitslosenfürsorge allgemein anrechnungsfrei
6 DM die Woche, also 26 DM im Monat. Würde den Anträgen entsprochen, dann würde das bedeuten, daß die anrechnungsfreien Beträge zwischen 31 und 101 DM im Monat lägen. Ich glaube, es wird notwendig sein, zu prüfen, ob nicht eine so weitgehende Befreiung unter Umständen dazu führen kann, daß wir mit dem anrechnungsfreien Betrag plus Unterstützung in allzu große Nähe des wirklichen Lohnes kommen. Über die Auswirkungen müssen wir uns klar sein.
Dem Bundestag liegt zur Zeit ein Gesetzentwurf über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen vor. Bei diesem Gesetzentwurf taucht gleichfalls das Problem auf, was nun bei Fürsorgeleistungen an Einkommen frei bleiben soll. Von der Bundesregierung war vorgeschlagen worden, die Grundrenten sollten zu 50 % anrechnungsfrei bleiben, mindestens aber solle ein Betrag von 10 DM anrechnungsfrei bleiben. Ich erinnere mich, daß der Bundesrat diesen Vorschlägen im wesentlichen zugestimmt hat.
Eine bundesgesetzliche Regelung dieses Problems ist meines Erachtens notwendig, weil in den Ländern differenzierte Regelungen bestehen, sowohl bezüglich der Arbeitslosenfürsorge wie bezüglich der allgemeinen Fürsorge. Hier muß versucht werden, die Dinge aufeinander abzustimmen.
Ich sagte, bezüglich ,der Arbeitslosenfürsorge sind die Verhältnisse sehr differenziert: generell — in allen Ländern — 6 DM die Woche anrechnungsfrei, darüber allerdings in einigen Ländern Befreiung der Grundrente von der Anrechnung und darüber hinaus in einigen Ländern noch einmal Anrechnung des freien Betrages von 6 DM auf den Rest der gezahlten Renten. Es sind fünf Länder, die diese Regelung getroffen haben zu einer Zeit, als sie für diese Regelung noch zuständig waren. Sie wissen, daß die Arbeitslosenfürsorge aus Bundesmitteln beglichen wird. Hier erscheint es also notwendig, zu einer einheitlichen Regelung zu kommen.
In der Fürsorgegesetzgebung ist die Differenzierung noch buntscheckiger. Allerdings ist es hier so, daß die Zuständigkeit der Länder im allgemeinen weitergeht. Dieses ganze Problem muß sorgfältig geprüft werden, und eine Abstimmung auf die Situation auf den verschiedensten Sachgebieten ist notwendig.
Ich darf darüber hinaus auch erwähnen, daß wir uns darüber unterhalten müssen, wie anderer Verdienst angerechnet werden muß. Wir reden nur von gesetzlichen Unfallrenten. Ich könnte mir vorstellen, daß auch andere Leistungen ähnlicher Art in unsere Diskussion mit einbezogen werden müssen.
Ich möchte vorschlagen, die beiden Anträge dem Ausschuß für Arbeit — federführend — zuzuweisen; darüber hinaus wäre zu erwägen, ob wir nicht auch den Kriegsopferausschuß damit beschäftigen, wegen der Rückwirkung auf die Kriegsopferversorgung, und den Ausschuß für Sozialpolitik wegen der Rückwirkung auf die Unfallrente.