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ID0123806800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Vorlage des Gesetzentwurfs über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge wurde durch eme Bitte des niedersachsischen Sozialministers ausgelöst, ich nehme an, auch bei der Deutschen Partei.

    (Zurufe von der SPD.)

    Er hatte sich an alle niedersächsischen Bundestagsabgeordneten gewandt, um sie zu veranlassen, in dieser Frage für eine bundeseinheitliche Regelung einzutreten, nachdem sich der niedersächsische Landtag in seiner 35. Sitzung damit 'beschäftigt und festgestellt hatte, daß nur durch eine Bundesregelung 'die augenblicklichen Schwierigkeiten behoben werden können.
    Die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung ergibt sich daraus, daß durch eine unterschiedliche Landesgesetzgebung, aber auch ganz besonders durch eine unterschiedliche Rechtsprechung der Oberversicherungsämter in einigen Ländern die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht auf die Arbeitslosenfürsorge angerechnet wird, während sie in anderen Ländern, z. B. in Niedersachsen, nach einer Entscheidung des Oberversicherungsamtes auf die Arbeitslosenfürsorge angerechnet werden muß. Dieses Urteil der Spruchkammer wurde damit begründet, daß die Grundrente ein Einkommen sei und deshalb auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung angerechnet werden müsse. Die Landesregierung Niedersachsen ist trotz entgegengesetzter Entscheidungen in einigen anderen Ländern gehalten, sich nach diesem Urteil zu richten.
    In diesem Zusammenhang möchte ich ganz besonders betonen, daß es außerordentlich bedauerlich ist, daß wir noch immer keine Sozialgerichtsbarkeit haben, die zu bundeseinheitlichen Urteilen kommen würde. Ich nehme an, es gibt im Hause keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und auch die Renten der gesetzlichen Unfallversicherung kein Einkommen im üblichen Sinne darstellen, sondern daß sie als Ausgleich für den erlittenen Körperschaden und für die sich daraus ergebenden Aufwendungen gegeben werden. Diese Auffassung wird auch durch die Tatsache unterstrichen, daß demjenigen, der ein Arbeitseinkommen hat, die Grundrente nicht angerechnet wird. Um so unverständlicher ist allerdings, daß sich eine Spruchpraxis herausgebildet hat, die entschieden hat, daß die Grundrente auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung angerechnet werden muß.
    Meine Fraktion ist der Bitte des niedersächsischen Sozialministers sehr gern gefolgt, und zwar ganz besonders deshalb, weil wir bereits durch zwei Anfragen versucht haben, das Interesse des Herrn Bundesarbeitsministers auf diesen Fragenkomplex zu lenken. Bereits am 27. September 1951 richteten wir auf Drucksache Nr. 2624 folgende Fragen an den Herrn Bundesarbeitsminister. Wir fragten ihn erstens:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer Reihe von Ländern des Bundesgebietes Schwerbeschädigte, die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung beziehen, in zahlreichen Fällen ein geringeres Einkommen durch Kürzung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung beziehen als
    vor Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes?
    Zweitens fragten wir:
    Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bis zum Inkrafttreten eines neuen Arbeitslosenfürsorgegesetzes diese Härtefälle auszugleichen?
    Die Antwort des Herrn Bundesarbeitsministers vom 26. Oktober 1951 ließ hoffen, daß eine Regelung erfolgen würde. Er sagte:
    Das Bundesministerium für Arbeit bereitet zur Zeit den Entwurf eines Gesetzes vor, nach dem bis zur endgültigen Regelung der Arbeitslosenfürsorge ein Teil der Grundrente bei der Bemessung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung außer Betracht bleiben soll.
    Es erfolgte keine Regelung. Am 12. März 1952, durch Drucksache Nr. 3181, fragten wir den Herrn Bundesarbeitsminister erneut. Er antwortete uns, daß er alsbald einen Entwurf zur Arbeitslosenfürsorge vorlegen werde; er sagte weiterhin, daß der angekündigte Gesetzentwurf bereits im Herbst vorigen Jahres vorbereitet, aber zurückgestellt worden sei, da das Zusammentreffen der Grundrente von Kriegsbeschädigten mit anderen Sozialleistungen — Soforthilfe, Lastenausgleich, öffentliche Fürsorge, Arbeitslosenfürsorge — einer grundsätzlichen und einheitlichen Behandlung bedürfe.
    Meine Damen und Herren, das Lastenausgleichsgesetz ist inzwischen verabschiedet, und dort ist in § 267 die Regelung getroffen, daß die Grundrente außer Anrechnung bleibt. Wir sind der Meinung, daß man sich auch im Gesetzentwurf über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen danach hätte richten sollen. Das ist nicht geschehen, und darüber wird im Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge noch zu beraten sein. Das eine jedenfalls muß, glaube ich, einmal gesagt werden: Wenn man die Regelung im Lastenausgleichsgesetz und die Regelung in diesem Fürsorgegesetzentwurf vergleicht, dann kann man feststellen, daß eine unterschiedliche Behandlung ein und derselben Frage erfolgt ist. Das läßt auf einen Mangel an Koordinierung der einzelnen Gesetzentwürfe der Bundesregierung schließen, was sich auf dem Gebiet der Sozialleistungen nicht gerade günstig auswirkt.
    Wir bitten Sie jedenfalls, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben, und wir hoffen das um so mehr, weil sich im niedersächsischen Landtag alle Fraktionen für eine schnelle Regelung dieser Frage eingesetzt haben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir treten in die Aussprache ein, gleichzeitig zu a) und b).
Das Wort hat Herr Abgeordneter Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beide vorliegenden Anträge wollen die Grundrente gemäß dem § 31 des Bundesversorgungsgesetzes bei der Errechnung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anrechnungsfrei lassen. Weiterhin sollen die gesetzlichen Unfallrenten noch anrechnungsfrei bleiben in Höhe des anrechnungsfreien Betrages, der bisher allgemein für die Arbeitslosenfürsorge galt. Wir müssen uns darüber im klaren sein, zu welchen Auswirkungen diese Anträge führen bzw. führen können. Wir wissen, daß die Grundrenten in der Kriegsopferversorgung zwischen 15 und 75 DM liegen. Bisher waren in der Arbeitslosenfürsorge allgemein anrechnungsfrei


    (Sabel)

    6 DM die Woche, also 26 DM im Monat. Würde den Anträgen entsprochen, dann würde das bedeuten, daß die anrechnungsfreien Beträge zwischen 31 und 101 DM im Monat lägen. Ich glaube, es wird notwendig sein, zu prüfen, ob nicht eine so weitgehende Befreiung unter Umständen dazu führen kann, daß wir mit dem anrechnungsfreien Betrag plus Unterstützung in allzu große Nähe des wirklichen Lohnes kommen. Über die Auswirkungen müssen wir uns klar sein.
    Dem Bundestag liegt zur Zeit ein Gesetzentwurf über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen vor. Bei diesem Gesetzentwurf taucht gleichfalls das Problem auf, was nun bei Fürsorgeleistungen an Einkommen frei bleiben soll. Von der Bundesregierung war vorgeschlagen worden, die Grundrenten sollten zu 50 % anrechnungsfrei bleiben, mindestens aber solle ein Betrag von 10 DM anrechnungsfrei bleiben. Ich erinnere mich, daß der Bundesrat diesen Vorschlägen im wesentlichen zugestimmt hat.
    Eine bundesgesetzliche Regelung dieses Problems ist meines Erachtens notwendig, weil in den Ländern differenzierte Regelungen bestehen, sowohl bezüglich der Arbeitslosenfürsorge wie bezüglich der allgemeinen Fürsorge. Hier muß versucht werden, die Dinge aufeinander abzustimmen.
    Ich sagte, bezüglich ,der Arbeitslosenfürsorge sind die Verhältnisse sehr differenziert: generell — in allen Ländern — 6 DM die Woche anrechnungsfrei, darüber allerdings in einigen Ländern Befreiung der Grundrente von der Anrechnung und darüber hinaus in einigen Ländern noch einmal Anrechnung des freien Betrages von 6 DM auf den Rest der gezahlten Renten. Es sind fünf Länder, die diese Regelung getroffen haben zu einer Zeit, als sie für diese Regelung noch zuständig waren. Sie wissen, daß die Arbeitslosenfürsorge aus Bundesmitteln beglichen wird. Hier erscheint es also notwendig, zu einer einheitlichen Regelung zu kommen.
    In der Fürsorgegesetzgebung ist die Differenzierung noch buntscheckiger. Allerdings ist es hier so, daß die Zuständigkeit der Länder im allgemeinen weitergeht. Dieses ganze Problem muß sorgfältig geprüft werden, und eine Abstimmung auf die Situation auf den verschiedensten Sachgebieten ist notwendig.
    Ich darf darüber hinaus auch erwähnen, daß wir uns darüber unterhalten müssen, wie anderer Verdienst angerechnet werden muß. Wir reden nur von gesetzlichen Unfallrenten. Ich könnte mir vorstellen, daß auch andere Leistungen ähnlicher Art in unsere Diskussion mit einbezogen werden müssen.
    Ich möchte vorschlagen, die beiden Anträge dem Ausschuß für Arbeit — federführend — zuzuweisen; darüber hinaus wäre zu erwägen, ob wir nicht auch den Kriegsopferausschuß damit beschäftigen, wegen der Rückwirkung auf die Kriegsopferversorgung, und den Ausschuß für Sozialpolitik wegen der Rückwirkung auf die Unfallrente.

    (Beifall in der Mitte.)