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ID0123803500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Mir obliegt es lediglich, zur dritten Besoldungsnovelle einige Worte als Stellungnahme der Fraktion vorzutragen. Dieses dritte Besoldungsänderungsgesetz ist ja, wie der Herr Minister hervorgehoben hat, lediglich eine Übergangslösung bis zur großen Besoldungsreform. Es ist Kritik geübt worden, daß diese große Besoldungsreform noch nicht vorliegt. Aber diese große Besoldungsreform hat dem Übergang von Aufgaben von den Ländern auf den Bund infolge des Grundgesetzes Rechnung zu tragen, und dieser Übergang von Aufgaben und Einrichtungen hat sich erst im Laufe dieser Jahre vollzogen. Außerdem haben wir bis in die letzte Zeit neue Bundeseinrichtungen und Bundesanstalten geschaffen, über deren Wirkungskreis, Ausstattung und endgültige Betätigung wir noch kein Erfahrungsmaterial haben. Ferner handelt es sich um die Berücksichtigung des technischen Dienstes, der in so vielen Verwaltungszweigen, ganz abgesehen von Bundesbahn und Bundespost, eine immer größere Ausdehnung genommen hat. Diese Aufgabe ist nur in Jahren zu lösen,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    und unser Bundestag wäre auch gar nicht mehr imstande, den Entwurf einer derart großen und umfassenden Besoldungsordnung noch bis zu seiner Auflösung zu beraten.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Deshalb handelt es sich jetzt in dieser dritten Besoldungsnovelle nur um diesen Übergang.
    Hinsichtlich der Verbesserungen des Wohnungsgeldzuschusses und der Kinderzuschläge, die die Familie und den 40jährigen unverheirateten Beamten berücksichtigen, werden wir wohl eine allgemeine Zustimmung erreichen. Die Gleichstellung der Postassistentinnen mit den Postassistenten hebe ich nur hervor, weil hier im Besoldungsrecht die Gleichberechtigung der Beamtinnen mit den Beamten zum Ausdruck kommt und zur rechtlichen Wirkung gebracht wird.
    Dagegen werden wir uns hinsichtlich der Bestimmungen für die Lehrkräfte und für die Richter eine eingehende Prüfung vorbehalten. Hier wird möglicherweise über das Besoldungsrecht Schulpolitik getrieben; wenn auch nicht die Absicht besteht, so ist es doch in der Auswirkung der Fall. Die Lehrkräfte sind j a eigentlich erst im Jahre 1937 in die Besoldungsordnung des Reiches hineingekommen. Schon damals hat sich gezeigt, daß diese Besoldungsordnung des Reiches für sie ein Prokrustesbett geworden ist. In der Schule handelt es sich um eine wesentlich andere Arbeit als in der Verwaltung. Hier tritt die pädagogische Persönlichkeit, die persönliche schöpferische Tätigkeit noch stärker hervor als in der reinen Vollzugsverwaltung, neben der erst die aktive Verwaltung steht. Wenn nun hervorgehoben wird, daß für gewisse Lehrkräfte die vorgeschlagene Verbesserung von zwei Dritteln oder von der Mehrheit der Dienstherren befürwortet worden ist, so ist zu bedenken: es kommt darauf an, ob die Minderheit der Dienstherren nicht gerade über die Schulen verfügen wird, insbesondere über die Berufsschulen und Gewerbeschulen, die eine ganz besondere Berücksichtigung verdienen, weil sie in Jahrzehnten geschaffen, ausgebaut und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung mit technischen und kunstgewerblichen Kräften versehen worden sind. Deshalb ist es notwendig, hier besondere Rücksicht obwalten zu lassen, damit nicht über das Besoldungsrecht eine schulische Nivellierung in der Weise eintritt, daß für die Zukunft die von diesen Dienstherren — seien es nun Länder oder seien es Kommunen — gestellten hohen Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Es ist besoldungspolitisch und schulpolitisch ein Unterschied, ob die Bewertung von unten auf in der Nähe der Anstalten erfolgt oder ob von Bundes wegen ein Schema über sie gezogen werden soll. Deshalb ist es für uns von besonderer Wichtigkeit, dieser Seite in der dritten Besoldungsnovelle ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.
    Die Bewährungszulage ist an- sich schon dem Begriff nach etwas bedenklich, denn jeder, der nicht berücksichtigt wird, wird gewissermaßen als nicht bewährt bezeichnet. Hier wird, wenn überhaupt diese Methode beibehalten wird, eine andere begriffliche Bezeichnung gefunden werden müssen
    Nun ist auch vorgesehen, Richtlinien über die Besoldung der leitenden Kommunalbeamten durch die Herren Bundesminister des Innern und der Finanzen zu erlassen. Ich spreche in dieser Frage wirklich nicht pro domo, sondern für das öffentliche Interesse. Ich möchte hervorheben, daß ein merkwürdiger Gegensatz folgender Art besteht Im neuen Gemeinderecht seit 1945 geht das Bestreben — und es geht zu weit — nach einer Kommunalisierung der öffentlichen Verwaltung und weiter dahin — und auch das geht nach der Erfahrung


    (Dr. Kleindinst)

    zu weit —, die Kommunen unter Rechtsaufsicht und nicht nur unter allgemeine Kommunalaufsicht zu stellen. Demgegenüber soll nun eine Rechtsvorschrift in der Lage sein, vielleicht für die Bezüge der leitenden Kommunalbeamten festzusetzen. Wie das mit den ersten Tendenzen vereinbar sein soll, ist mir nicht erfindlich. Großstadt ist bekanntlich nicht gleich Großstadt, und die verschiedenen kulturellen oder wirtschaftlichen Aufgaben lassen sich nicht nach der Hunderttausend-Zahl der Bevölkerung bemessen. Also auch hier sind grundsätzliche Bedenken und Widersprüche festzustellen.
    Der Bundesrat hat lediglich Bedenken gehabt, ob hier nicht der Art. 80 des Grundgesetzes verletzt sei. Aber hier tritt im Zusammenhang mit der ganzen Aufgabe eine weitere verfassungsrechtliche Frage in die Erscheinung: Rahmenvorschriften und Besoldungsordnung! Der Begriff Rahmenbestimmungen ist noch nicht geklärt. Das heißt, er ist für mich geklärt, aber er ist in unserer Gesetzgebung noch nicht geklärt. Es ist unmöglich, daß erschöpfende Gesetze, die das Letzte regeln, oder Gesetze, die nur in einzelnen Bestimmungen Ermächtigungen geben, als Rahmengesetze aufgefaßt werden. Daß eine vollkommene Besoldungsordnung mit kleinen Ermächtigungen als Rahmengesetz angesehen werden kann, daran hat im Parlamentarischen Rat sicher niemand gedacht. Diese Frage "muß einer Klärung zugeführt werden. Sie ist zum erstenmal bei dem Bundesjagdgesetz aufgetreten. Sie tritt aber hier in voller Breite auf, und zwar mit einer Wirkung auf die Schulen und insbesondere gerade auf die Schulen der Minderheit der Dienstherren, die von besonderer Bedeutung sind. Deshalb muß auch zu dieser Frage im Ausschuß grundsätzlich Stellung genommen werden.
    Wir schließen uns dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuß an. Wir werden dem Entwurf namentlich im Hinblick auf die Stellung der Lehrkräfte der Berufsschulen, der Gewerbeschulen und auch der Oberschulen und .dann der Richter ein besonderes Augenmerk zuwenden.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Arnholz.

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    Rede von Otto Arnholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat mich einigermaßen in Erstaunen gesetzt, als ich den Antrag Drucksache Nr. 3793 auf den Tisch bekam, der die gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten betrifft. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß der Ausschuß für Beamtenrecht vor ganz kurzer Zeit eine sehr verwandte Frage behandelt hat, nämlich die Frage derjenigen, die als verschollen betrachtet wurden und dann trotzdem zurückgekommen sind. Die Regierung hatte vorgeschlagen, überhaupt keine Nachzahlung zu leisten, sondern vom Ersten des Monats ab zu zahlen, in dem der Betreffende zurückkehrte. Im Ausschuß ist darüber hinaus der Standpunkt vertreten worden, eine Nachzahlung für eine längere Zeit sei nicht zu rechtfertigen, weil ja der Verschollene für seinen Lebensunterhalt hier in der Heimat keinerlei Aufwendungen habe machen müssen. Abgesehen davon, daß schon diese Begründung sehr eigenartig ist, ist man dann dazu gekommen, zunächst einem Antrag, der vorsah, eine Nachzahlung für zwei bis drei Jahre zu leisten, nicht zuzustimmen. Vielmehr hat die Mehrheit des
    Ausschusses — und das waren in diesem Fall die Regierungsparteien — `einer Nachzahlung für nur ein Jahr zugestimmt.
    Damit läßt sich meines Erachtens dieser Antrag nicht in Übereinstimmung bringen. Es besteht auch da der Verdacht, daß er aus ganz bestimmten Gründen der Propaganda gestellt worden ist. Wir werden sehr gern bei der Beratung dieses Antrags mitwirken und uns für eine gerechte Behandlung nicht nur der verschollen gewesenen, sondern auch der kriegsgefangenen Beamten einsetzen.
    Es ist hier ferner ausgeführt worden, daß ich zuviel Holz auf der CDU gehackt habe. Nun, meine Damen und Herren, Sie haben das recht gut ausgehalten, und das ist eigentlich ein Beweis dafür, daß die CDU recht hartgesotten ist.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen] : Was, hartgesotten?)

    — Ja, j a, so habe ich gesagt.

    (Abg. Kunze: Wir sind Kummer gewöhnt!)

    — Das freut mich, daß Sie Kummer gewöhnt sind!
    Es ist ferner gesagt worden, die CDU sei beamtenfreundlich. Nun, Freundlichkeit ist selbstverständlich sehr schön, aber — —

    (Abg. Dr. Wuermeling: Immerhin noch mehr als Sie!)

    — Das haben Sie bisher im Ausschuß für Beamtenrecht nicht bewiesen, Herr Kollege Dr. Wuermeling,

    (Abg. Dr. Wuermeling: Nun, reden Sie doch kein Zeug!)

    wie ich wiederholt hier festzustellen Gelegenheit gehabt habe.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das glauben Sie doch selber nicht!)

    — Sie werden j a die Gelegenheit dazu haben! Seien Sie nur nicht so voreilig. Ich komme Ihnen mit einem Antrag, bei dem Sie durch Ihre Zustimmung beweisen können, daß Sie diese Freundlichkeit nicht nur mit Worten, sondern daß Sie sie auch mit der Tat haben.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Die Frage der Deckung gehört auch dazu!)

    Ich denke bei meinem Antrag daran, daß es bei der Gewährung der notwendigen Bezüge wichtiger und entscheidender ist, daß Sie, wie Ihr Kollege aus der CDU-Fraktion ausgeführt hat, den Mut haben müssen, das Notwendige zu tun. Dazu werden wir Ihnen Gelegenheit geben.
    Hier ist darauf hingewiesen worden, es sei der CDU im besonderen zuzuschreiben, daß das Berufsbeamtentum aufrechterhalten worden ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Dazu darf ich Sie an eines erinnern, Herr Kollege Etzenbach: Bereits im März des Jahres 1946 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund sich für die Erhaltung des Berufsbeamtentums, und zwar mit dem ganzen Gewicht, das sich aus der Größe seiner Organisation ergab, gegenüber den Besatzungsmächten eingesetzt. Ich hoffe, Sie wissen — Herr Kollege Rümmele stimmt mir durch Nicken zu —, daß es damals ohne dieses Einsetzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes den Besatzungsbehörden gegenüber nicht gelungen wäre, zu verhindern, daß


    (Arnholz)

    die Besatzungsbehörden das Berufsbeamtentum beseitigten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Wuermeling: Und das Gesetz Nr. 15?)

    Es ist ferner darauf hingewiesen worden, daß ja sieben mal 4 %, zusammen also 28 % gegeben werden sollten, und zwar zuzüglich der Steuerfreiheit, so daß man dann ungefähr auf das halbe Monatsgehalt herauskomme. Ja, meine Damen und Herren, auch das scheint mir wieder etwas Wind vor der Hoftür zu sein; denn die Pressestelle des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute bekanntgegeben, daß diese Zahlung für vier Monate, die allerdings noch vor Weihnachten erfolgen soll, unter dem Vorbehalt der Anrechnung auf spätere Bezüge erfolgen würde. Das heißt also — wenn deutsche Worte noch einen Sinn haben —, daß es keine zusätzliche Leistung ist, sondern eine Leistung, die später bei der allgemeinen Regelung wieder durch Aufrechnung hereingeholt wird. W i r wollen, daß das halbe Monatsgehalt neben der in Ziffer 3 unseres Antrags geforderten laufenden Erhöhung gezahlt wird, d. h. also besser gesagt, nicht neben, sondern bereits vorher, noch vor Weihnachten, und ab Januar nächsten Jahres die allgemeine Erhöhung. Nur wenn das geschieht, wird der Beamtenschaft und auch den übrigen Bediensteten im öffentlichen Dienst nachhaltig geholfen werden.
    Wenn hier Vorwände für die Verzögerung der Besoldungsneuregelung angeführt worden sind, so möchte ich hier — da die Zeit sicher nicht ausreicht — nicht im einzelnen darauf eingehen. Eines steht aber doch fest: daß dieser Bundestag natürlich nicht mehr genug Zeit haben würde — wie es hier gesagt worden ist —, wenn die Vorlage erst, wie es angekündigt war, im Sommer 1953 gemacht werden würde. Es ist eben so, daß die Bundesregierung zu lange damit gezögert hat. Diese Feststellung, daß es nun zu spät sei, ist doch letzten Endes ein schwerer Vorwurf gegen die Bundesregierung, die ja von Ihnen getragen wird.
    Auf die Einzelheiten des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts möchte ich nicht eingehen. Wir behalten uns vor, im Ausschuß Anträge zu stellen. Wir sind z. B. der Meinung, daß auch die Taubstummenlehrer bei dieser Regelung, wie sie vorgesehen ist, beachtet werden müssen. Sie sind anscheinend vergessen worden. Die Proteste der Gewerbelehrer aus dem Südweststaat sind auch uns bekannt. Wir sind bereit, ihnen Rechnung zu tragen; ob dadurch, daß man diese Gewerbelehrer aus der Regelung herausläßt, oder besser dadurch, daß man eine günstigere Regelung auch für die anderen Gewerbelehrer trifft, muß im Ausschuß geprüft werden.
    Nun sind viele Anregungen gegeben worden, die sich bei den Regierungsparteien — soweit ich es überschauen kann — nicht zu Anträgen verdichtet haben. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß diese Anregungen nicht Theorie bleiben dürfen. Der Beamtenrechtsausschuß muß sich mit diesen Anregungen beschäftigen können; er muß die Möglichkeit haben, sie in die Praxis umzusetzen. Nach früheren Erfahrungen geschieht es in solchen Fällen häufig, daß man sich, wenn alle Stricke reißen, darauf zurückzieht, der Beamtenrechtsausschuß habe keinen Auftrag, sich mit diesen Anregungen zu befassen. Wir sind der Meinung, daß wir heute dem Beamtenrechtsausschuß vorsorglicherweise ausdrücklich diesen Auftrag erteilen sollten. Wir bitten Sie deshalb, folgendem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Der Ausschuß für Beamtenrecht wird beauftragt, falls das ohne erhebliche Verzögerung seines Berichtes über die Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts möglich ist, zu prüfen, ob er im Sinne der heutigen Aussprache über den oben bezeichneten Gesetzentwurf hinausgehende Vorschläge unterbreiten kann, Diese wären in die Vorlage hineinzuarbeiten.

    (Abg. Kunze: Das ist vollkommen überflüssig!)

    Ich darf ihn dem Herrn Präsidenten überreichen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Dazu brauchen wir doch keinen Antrag; das geht doch so!)

    — Ich glaube j a, daß das so geht. Aber Herr Dr. Wuermeling, ich habe vorhin schon gesagt, es ist wiederholt vorgekommen, daß, wenn ein vorliegender Entwurf wesentlich erweitert werden sollte, immer der Einwand kam: Dazu hat der Ausschuß keinen Auftrag.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Aber nicht von uns!)

    — Das habe ich ja nicht behauptet. Eigenartig, daß Sie sich sofort betroffen fühlen!

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sie wollen sich selber decken!)

    — Nein ich will mich nicht selber decken. Wir haben wiederholt im Ausschuß solche Anträge gestellt; dann ist uns dieser Einwand entgegengehalten worden. Nun, Herr Kollege Wuermeling, um allen Möglichkeiten gerecht zu werden, stellen wir vorsorglich diesen Antrag. Stimmen Sie ihm zu! Dann haben wir ohne weiteres die Möglichkeit, die Anregungen, die hier theoretisch gegeben worden sind, in die Praxis umzusetzen. Damit werden wir der Beamtenschaft und den übrigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes dienen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)