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ID0123803300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Karl Gaul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat mich beauftragt, zu dem Punkt 3 b der Tagesordnung zu sprechen. Vor-


    (Gaul)

    ab darf ich bemerken, daß wir Freien Demokraten einverstanden und zufrieden sind, wenn unser Antrag unter Ziffer 3 d der Tagesordnung — Teuerungszulage für Beamte —, der ein halbes Monatsgehalt zum Inhalt hat, auch in dieser anderen Form mit demselben Ergebnis zur Verwirklichung kommt.
    Es ist hier sehr viel von Notstand gesprochen worden. Ich meine, es ist ein doppelter Notstand: wirtschaftliche und soziale Not bei den Beamten und Behördenangestellten, auf der andern Seite die Not bei den Verwaltungsstellen, den Schulen und Gerichten, weil sich, verursacht durch die schlechte Bezahlung, der Lehrermangel und der Richtermangel ergeben haben und weil auf die Dauer der Nachwuchs noch mehr abnimmt. Der Finanzminister hat uns aus seinem Entwurf Verbesserungen genannt, die für die Beamten allgemein gelten sollen; etwa die Hilfe für junge Beamte durch Zulagen bei den sozialen Gehaltsteilen, dem Wohnungsgeld und der Kinderbeihilfe, oder der Ausgleich von Notständen bei einzelnen Beamtengruppen in den Ländern, oder die Anrechnung von Dienstzeiten, die außerhalb der Laufbahn im praktischen Dienst verbracht worden sind, die Staffelung der Kinderzuschläge oder eine Änderung in dem Ortsklassenverzeichnis. Wenn durch diese Vorschläge eine wirksame Besserung herbeigeführt wird, sind wir damit einverstanden.
    Viele Einzelheiten sind nun allerdings in dem Entwurf über den Lehrer- und den Richterstand vermerkt. Über den Lehrermangel und seine Begründung brauche ich nicht sehr viel zu sagen. Den Zahlen, die mein Kollege Herr Matzner hier angeführt hat, möchte ich noch einige hinzufügen. Wir haben im Bundesgebiet etwa 130 000 Volksschullehrer. Tatsache ist, daß 50 % dieser 130 000 Menschen älter als 45 Jahre sind. Die Jugend fehlt nicht allein, weil sich mittlerweile bei begabten jungen Menschen herumgesprochen hat, daß der Beamtenberuf so wenig einträglich ist. Vom Idealismus allein können sie nicht leben. Sehr viele der ehemals jungen Beamten sind nach Jahren nicht mehr jung; denn sie waren zu lange draußen im Feld und in der Gefangenschaft. Es ist glatt nachzurechnen, in welcher Zeit zwei Drittel bis drei Viertel der Stellen dieser 130 000 Lehrer unbesetzt sein werden.
    Ähnlich sieht es bei den Gewerbelehrern, d. h. in Norddeutschland bei den Berufsschullehrern aus. In den anderen Ländern ist hier der Nachwuchsmangel noch viel, viel fühlbarer. Wir wissen, daß dort ein Viertel bis ein Drittel der Planstellen nicht besetzt werden können, weil der Nachwuchs fehlt. Aus Württemberg-Baden ist uns bekannt, daß von 500 Planstellen 200 nicht besetzt werden können, weil die Leute fehlen. Wir wissen, daß die Gewerbelehrer in Württemberg-Baden zu 60 % über 50 Jahre alt sind. Wenn die Lehrer an diesen Schulen fehlen, dann werden die Kinder in den einzelnen Klassen an Zahl zunehmen müssen; denn sie müssen ja doch alle beschult werden. Dann werden wir Klassen von 60 und vielleicht noch mehr Schülern haben. Das bedeutet, daß wir, wenn wir die einzelnen Klassen nicht so voll besetzen können, neue Klassen einrichten, also den Stoff kürzen und auch die Zahl der Stunden in der Woche herabsetzen müssen. Was aber gerade das für die Gewerbeschulen bedeutet, brauche ich wohl nicht zu sagen.
    Der Entwurf macht uns hier den Vorschlag — es wurde soeben der Vergleich mit den Verwaltungsbeamten angezogen —, die Zahl der Aufstiegstellen bei den Schulen und im Richterstand zu vermehren. Es wird uns gesagt, ein Sechstel sei ungefähr die richtige Zahl. Rechnen wir doch einmal nach! Bisher war nach dem Aufbau der Schulen das Verhältnis dieser Aufstiegstellen 10 zu 90. Das bedeutete für den sehr wichtigen Beruf des Volksschullehrers, daß 90 % ewig Klassenlehrer blieben. Für sie gab es kaum eine oder gar keine Aufstiegsmöglichkeit. Wenn nun jetzt die Zahl durch das Sechstel vermehrt wird — das bedeutet, rund 16 % —, ist das Verhältnis 26 zu 74. Bei den Verwaltungsbeamten ist es 45 zu 55. Daher glaube ich, daß man hier nicht von einer weitgehenden Annäherung sprechen kann.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Diese Vermehrung der Stellen um ein Sechstel hat noch eine andere Seite, nicht nur eine rechnerische, sondern auch eine moralische. Stellen Sie sich folgenden praktischen Fall vor! An einer voll ausgebauten Schule mit 20 Klassen gibt es einen Rektor, einen Konrektor und 18 Klassenlehrer. Da die Altersschichtung heute so ist, wie Sie es eben gehört haben, gibt es unter diesen 18 Klassenlehrern mehr als drei — das wäre das Sechstel —, die, wenn sie in zwei Jahren das Endgehalt erreicht haben, in den besonderen Genuß der Bewährungszulage von 800 DM ruhegehaltfähig kommen sollen. Nun stellen Sie sich vor, wie nachher die Arbeit, die Harmonie an einer solchen Schule aussehen soll, wenn man von den 18 Lehrern, unter denen vielleicht 12 dieses Alter erreicht haben, drei auf Grund besonderer Bewährung befördert. Wer soll denn diese Bewährung feststellen, wenn die Leute bereits zwei Jahre das Endgehalt erreicht haben? Soll das der Schulleiter tun, der Regierungsvertreter oder der Schulrat? Ich bin der Überzeugung, daß die Harmonie, die in der Gesamtarbeit der Schule vorhanden sein muß, durch dieses Sechstel tatsächlich zerschlagen wird. Ich glaube, so können wir die Dinge nicht machen.
    Wie müßte das gemacht werden? Wir sind für alle Verbesserungen. Zu dem Besoldungsgesetz von 1927, Herr Kollege Wuermeling, möchte ich sagen: dieses Gesetz ist ja im Laufe der Jahre mehrere Male geändert worden, 1930 und noch 1948. Aber diese Änderungen waren immer Kürzungen. Erst war es die Brüningsche Notverordnung, und im Jahre 1948 war es jene Verordnung, die unsere Finanzen und die Währung sichern sollte. Und was wir bisher gegeben haben, war doch nichts anderes als eine 20 %ge Teuerungszulage und das halbe Monatsgehalt, das, auf das Jahr umgerechnet, ungefähr 1/24, also 4 % ausmachen würde.
    Wir werden im Ausschuß in dieser Angelegenheit kräftig mitarbeiten und Verbesserungen suchen. Ich glaube, wir sollten bei der Lehrerschaft, bei der wir die Zahl der Aufstiegsstellen nicht vermehren können, uns doch überlegen, ob wir nicht den Vorschlag, die Lehrer in die Besoldungsgruppe A 4 c 2 mit dem Anfangsgehalt statt wie bisher der ersten künftig der dritten Stufe einzureihen, annehmen könnten.
    Bei den Lehrern an den Gewerbeschulen, besonders bei denen in Württemberg, ist zu sagen, daß die Verkoppelung von Gewerbelehrern, Hilfsschullehrern und Mittelschullehrern in manchen Ländern eine so ungünstige Wirkung hat, daß diese Leute dort tatsächlich zurückgestuft werden. Ich folge der Bitte meiner Württemberger Kollegen aus der Gewerbeschule, wenn ich vorschlage, die


    (Gaul)

    Gewerbelehrer aus der kleinen Besoldungsreform herauszulassen; denn wenn sie zurückgestuft würden, könnte man nicht behaupten, daß das eine Beförderung und Verbesserung sei.
    Für die Richter, glaube ich, müssen wir an dieser Stelle ebenfalls ein Wort sagen. Die Richter müssen doch zunächst das Abitur haben, dann müssen sie sechs, mitunter sieben Semester studieren, sie sind dann einige Jahre Referendare. Zur Zeit bekommen sie von einigen Ländern eine bescheidene Unterstützung, aber mit der Verpflichtung, sie zurückzuzahlen, wenn sie nicht in den Staatsdienst eintreten. Dann sind die Menschen, wenn es nicht ganz besondere Ausnahmen sind, etwa 28 Jahre alt, wenn sie verdienen. Nun rechnen Sie nach, was ein 28jähriger Mann bei Gründung einer Familie oder vielleicht schon mit zwei Kindern bekommt und was ihm dann fehlt! Dort ist der Notstand gegeben.
    Die Schule! Über den Wert der Schule brauchten
    wir, glaube ich, gar nichts zu sagen. Meine Fraktion
    ist der Auffassung, daß bei dieser Frage das staatspolitische Moment eine große Rolle spielt. Wenn wir
    diese Verbesserungen jetzt nicht schaffen und auch
    in Bälde nicht die Besoldung von Grund auf ändern, dann werden wir die Folgen wahrscheinlich
    nicht mehr erleben, wohl aber die Generation,
    die nach uns kommt. Es ist ja bei der Schule nun
    einmal nicht so wie beim Sämann, der sein Korn
    auswirft und es dann dem Herrgott, dem Klima und
    dem Regen überläßt, sondern erst im Abstand einer
    ganzen Generation werden wir sehen können, was
    daraus gemacht wird. Das sollte uns doch sehr
    ernst stimmen. Wir sollten für diese Leute, die wir
    an diese Plätze gestellt haben, bis zu der möglichen
    Neuordnung so viel herausholen, daß sie anständig
    leben und verantwortungsfreudig arbeiten können.

    (Beifall bei der FDP und CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kleindinst.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Mir obliegt es lediglich, zur dritten Besoldungsnovelle einige Worte als Stellungnahme der Fraktion vorzutragen. Dieses dritte Besoldungsänderungsgesetz ist ja, wie der Herr Minister hervorgehoben hat, lediglich eine Übergangslösung bis zur großen Besoldungsreform. Es ist Kritik geübt worden, daß diese große Besoldungsreform noch nicht vorliegt. Aber diese große Besoldungsreform hat dem Übergang von Aufgaben von den Ländern auf den Bund infolge des Grundgesetzes Rechnung zu tragen, und dieser Übergang von Aufgaben und Einrichtungen hat sich erst im Laufe dieser Jahre vollzogen. Außerdem haben wir bis in die letzte Zeit neue Bundeseinrichtungen und Bundesanstalten geschaffen, über deren Wirkungskreis, Ausstattung und endgültige Betätigung wir noch kein Erfahrungsmaterial haben. Ferner handelt es sich um die Berücksichtigung des technischen Dienstes, der in so vielen Verwaltungszweigen, ganz abgesehen von Bundesbahn und Bundespost, eine immer größere Ausdehnung genommen hat. Diese Aufgabe ist nur in Jahren zu lösen,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    und unser Bundestag wäre auch gar nicht mehr imstande, den Entwurf einer derart großen und umfassenden Besoldungsordnung noch bis zu seiner Auflösung zu beraten.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Deshalb handelt es sich jetzt in dieser dritten Besoldungsnovelle nur um diesen Übergang.
    Hinsichtlich der Verbesserungen des Wohnungsgeldzuschusses und der Kinderzuschläge, die die Familie und den 40jährigen unverheirateten Beamten berücksichtigen, werden wir wohl eine allgemeine Zustimmung erreichen. Die Gleichstellung der Postassistentinnen mit den Postassistenten hebe ich nur hervor, weil hier im Besoldungsrecht die Gleichberechtigung der Beamtinnen mit den Beamten zum Ausdruck kommt und zur rechtlichen Wirkung gebracht wird.
    Dagegen werden wir uns hinsichtlich der Bestimmungen für die Lehrkräfte und für die Richter eine eingehende Prüfung vorbehalten. Hier wird möglicherweise über das Besoldungsrecht Schulpolitik getrieben; wenn auch nicht die Absicht besteht, so ist es doch in der Auswirkung der Fall. Die Lehrkräfte sind j a eigentlich erst im Jahre 1937 in die Besoldungsordnung des Reiches hineingekommen. Schon damals hat sich gezeigt, daß diese Besoldungsordnung des Reiches für sie ein Prokrustesbett geworden ist. In der Schule handelt es sich um eine wesentlich andere Arbeit als in der Verwaltung. Hier tritt die pädagogische Persönlichkeit, die persönliche schöpferische Tätigkeit noch stärker hervor als in der reinen Vollzugsverwaltung, neben der erst die aktive Verwaltung steht. Wenn nun hervorgehoben wird, daß für gewisse Lehrkräfte die vorgeschlagene Verbesserung von zwei Dritteln oder von der Mehrheit der Dienstherren befürwortet worden ist, so ist zu bedenken: es kommt darauf an, ob die Minderheit der Dienstherren nicht gerade über die Schulen verfügen wird, insbesondere über die Berufsschulen und Gewerbeschulen, die eine ganz besondere Berücksichtigung verdienen, weil sie in Jahrzehnten geschaffen, ausgebaut und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung mit technischen und kunstgewerblichen Kräften versehen worden sind. Deshalb ist es notwendig, hier besondere Rücksicht obwalten zu lassen, damit nicht über das Besoldungsrecht eine schulische Nivellierung in der Weise eintritt, daß für die Zukunft die von diesen Dienstherren — seien es nun Länder oder seien es Kommunen — gestellten hohen Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Es ist besoldungspolitisch und schulpolitisch ein Unterschied, ob die Bewertung von unten auf in der Nähe der Anstalten erfolgt oder ob von Bundes wegen ein Schema über sie gezogen werden soll. Deshalb ist es für uns von besonderer Wichtigkeit, dieser Seite in der dritten Besoldungsnovelle ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.
    Die Bewährungszulage ist an- sich schon dem Begriff nach etwas bedenklich, denn jeder, der nicht berücksichtigt wird, wird gewissermaßen als nicht bewährt bezeichnet. Hier wird, wenn überhaupt diese Methode beibehalten wird, eine andere begriffliche Bezeichnung gefunden werden müssen
    Nun ist auch vorgesehen, Richtlinien über die Besoldung der leitenden Kommunalbeamten durch die Herren Bundesminister des Innern und der Finanzen zu erlassen. Ich spreche in dieser Frage wirklich nicht pro domo, sondern für das öffentliche Interesse. Ich möchte hervorheben, daß ein merkwürdiger Gegensatz folgender Art besteht Im neuen Gemeinderecht seit 1945 geht das Bestreben — und es geht zu weit — nach einer Kommunalisierung der öffentlichen Verwaltung und weiter dahin — und auch das geht nach der Erfahrung


    (Dr. Kleindinst)

    zu weit —, die Kommunen unter Rechtsaufsicht und nicht nur unter allgemeine Kommunalaufsicht zu stellen. Demgegenüber soll nun eine Rechtsvorschrift in der Lage sein, vielleicht für die Bezüge der leitenden Kommunalbeamten festzusetzen. Wie das mit den ersten Tendenzen vereinbar sein soll, ist mir nicht erfindlich. Großstadt ist bekanntlich nicht gleich Großstadt, und die verschiedenen kulturellen oder wirtschaftlichen Aufgaben lassen sich nicht nach der Hunderttausend-Zahl der Bevölkerung bemessen. Also auch hier sind grundsätzliche Bedenken und Widersprüche festzustellen.
    Der Bundesrat hat lediglich Bedenken gehabt, ob hier nicht der Art. 80 des Grundgesetzes verletzt sei. Aber hier tritt im Zusammenhang mit der ganzen Aufgabe eine weitere verfassungsrechtliche Frage in die Erscheinung: Rahmenvorschriften und Besoldungsordnung! Der Begriff Rahmenbestimmungen ist noch nicht geklärt. Das heißt, er ist für mich geklärt, aber er ist in unserer Gesetzgebung noch nicht geklärt. Es ist unmöglich, daß erschöpfende Gesetze, die das Letzte regeln, oder Gesetze, die nur in einzelnen Bestimmungen Ermächtigungen geben, als Rahmengesetze aufgefaßt werden. Daß eine vollkommene Besoldungsordnung mit kleinen Ermächtigungen als Rahmengesetz angesehen werden kann, daran hat im Parlamentarischen Rat sicher niemand gedacht. Diese Frage "muß einer Klärung zugeführt werden. Sie ist zum erstenmal bei dem Bundesjagdgesetz aufgetreten. Sie tritt aber hier in voller Breite auf, und zwar mit einer Wirkung auf die Schulen und insbesondere gerade auf die Schulen der Minderheit der Dienstherren, die von besonderer Bedeutung sind. Deshalb muß auch zu dieser Frage im Ausschuß grundsätzlich Stellung genommen werden.
    Wir schließen uns dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuß an. Wir werden dem Entwurf namentlich im Hinblick auf die Stellung der Lehrkräfte der Berufsschulen, der Gewerbeschulen und auch der Oberschulen und .dann der Richter ein besonderes Augenmerk zuwenden.

    (Beifall in der Mitte.)