Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß die Regierung den außerordentlichen Gehaltsnotstand der Beamten, der Pensionäre, der 131er und der Angestellten im öffentlichen Dienst anerkannt hat und bis zur umfassenden organischen Besoldungsneuregelung für den Rest dieses Haushaltsjahres im Dezember eine Unterstützungssumme gewähren will, die 7 % des gegenwärtigen Grundgehalts ausmacht und für 4 Monate in einer Summe ausgezahlt werden soll. Vielleicht wäre noch — und das wäre auch ein Anliegen meiner Fraktion, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Höhe der Summe dieselbe bleibt — die Steuerfreiheit zu beseitigen. Wir haben den Wunsch, daß der Finanzminister uns die entsprechende Vorlage baldigst zuleitet, damit die erforderliche Maßnahme so schnell als möglich in die Wege geleitet werden kann.
Der vorliegende Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts, der weitere Unzulänglichkeiten in der Besoldung bis zur umfassenden Besoldungsneuregelung mildern soll, kommt reichlich spät. Wir möchten aus dieser Verspätung nicht die Konsequenz ziehen; daß auch die Inkraftsetzung des Gesetzes verspätet erfolgen wird. Vielmehr wünschen wir als Zeitpunkt des Inkrafttretens nach wie vor den 1. Oktober 1952.
Mit der Neuregelung des Wohnungsgeldzuschusses sind wir einverstanden. Wir bezweifeln allerdings, daß die vorgesehene Regelung als Übergangsmaßnahme genügt, da die Preisunterschiede früherer Zeiten zwischen kleineren, mittleren und großen Orten in der Bundesrepublik nicht mehr bestehen. Neben der Ortsklasse D müßte nach unserer Auffassung, wenn es irgend möglich ist, auch die Ortsklasse C gestrichen werden.
Nicht einverstanden sind wir damit, daß die bisherige Tabelle b gänzlich wegfallen soll. Sie müßte für die Beamten mit ein oder zwei Kindern, für die der Kinderzuschlag in Frage kommt, bleiben. Die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags halten wir für notwendig; wir bejahen die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung.
Ganz und gar nicht einverstanden sind wir mit der Zulagenregelung als Ausgleich für die nicht vorhandenen Beförderungsstellen bei Lehrern und Richtern. Es soll eine Bewährungszulage sein und einem Sechstel dieser Personengruppe zugute kommen. Es ist mir und meinen Freunden ziemlich unklar, wer diese Bewährung bei Erziehern feststellen soll. Es besteht nur Klarheit darüber, daß diese Bewährung ausschließlich unter parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgen könnte. Eine solche Bewährung lehnen wir aber grundsätzlich und bei Erziehern und Richtern im besonderen ab. Wenn auch bei der Zulagenregelung für Richter das Wort „Bewährung" nicht gebraucht ist, so liegt doch in derselben „Ein-Sechstel-Zulagen-Regelung" die Voraussetzung für diesen Begriff. Bei den Ausschußberatungen wäre vielleicht zu erwägen, ob man nicht die Bewährungsregelung für Erzieher und Richter aus dem Gesetz ganz herausnehmen und sie von den Ländern durchführen lassen sollte, um in freier Konkurrenz die Kulturentwicklung von dieser Seite aus einmal voranzutreiben. Der Antrag der FDP betreffend Aufhebung der Besoldungssperre könnte im vorgeschriebenen Rahmen, soweit es ein Äquivalent für die fehlenden Beförderungsstellen bei Erziehern und Richtern zu schaffen gilt, den Weg dafür frei machen.
Sollte dieser Weg nicht gangbar sein, bestehen wir darauf, daß für die jungen Erzieher eine Höherstufung erfolgt, d. h. daß sie ein Anfangsgehalt bekommen, welches zumindest über dem Einkommen eines gleichaltrigen ungelernten Arbeiters liegt. Wir sehen sonst in den nächsten Jahren die Katastrophe heraufkommen, daß begabte und befähigte junge Menschen für den Lehrerberuf nicht mehr zu bekommen sind. Ebenso bestehen wir darauf, daß die Lehrerstellen auf dem Lande bevorzugt in Beförderungsstellen umgewandelt werden. Statt der unmöglichen Bewährungszulage verlangen wir, wenn eine andere Regelung nicht möglich sein sollte, eine allgemeine Zulage, die aber nicht erst nach Erreichung des Höchstgehalts, sondern bereits nach 15- oder 20-jähriger Dienstzeit ohne Unterschied gewährt werden müßte. Erziehungsaufgaben unterliegen nicht der unterschiedlichen Bewertung wie Aufgaben der Verwaltung. Sie lassen sich also nicht in Beförderungs- oder Bewährungsnormen bringen.
Wie unmöglich die Ausgleichsregelung für Erzieher und Richter im vorliegenden Gesetzentwurf teilweise ist, ergibt sich insbesondere aus der Besoldungsverschlechterung für Gewerbelehrer, die zumindest eine dreijährige Lehrpraxis, sechs technische Studiensemester und sechs Lehrerstudiensemester absolvieren müssen, um dann nach der Vorlage in 4 a 2 eingegliedert zu werden. Nur an ihrer Ausbildung gemessen, käme für sie unseres Erachtens die Besoldungsstufe A 3 a in Betracht.
In den Ausschußberatungen müssen die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen, die hinsichtlich der Sonderregelungen für die Erzieher und Richter nach unserer Auffassung Verschlechterungen sind — und zwar in Fortzetzung der Verschlechterungen der Besoldungsgesetze von 1927 und 1937 —, sehr stark unter die Lupe genommen werden. Wir möchten sie in dem angedeuteten Sinne geändert wissen.
Mit dem Antrag der FDP, die Besoldung der kriegsgefangenen Beamten zu regeln, sind wir einverstanden; ebenso mit der Überweisung der übrigen Anträge an die genannten Ausschüsse.