Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um mit dem letzten anzufangen: Ich schließe mich dem an, was Herr Kollege Dr. Miessner hinsichtlich der Kriegsgefangenen gesagt hat. Auch meine politischen Freunde und ich sind der Auffassung, daß da nun endlich das Notwendige und das Rechte geschehen muß.
Im übrigen glaube ich, daß es ebensowenig Sinn wie Zweck hat, hier große Begründungen ob der Not der Beamtenschaft zu geben. Aber das eine darf man ja wohl feststellen: Nichts ist besser kennzeichnend für das Durcheinander auf besoldungsrechtlichem Gebiete als die Vielheit der Anträge und die Vielfalt dessen, was aus den Anträgen hervorgeht, und wenn der Antrag vorgelegt worden ist, die Sperrbestimmungen aufzuheben, dann muß man schon sagen, daß das nur deswegen notwendig wird, weil die Bundesregierung auf diesem Gebiete wenig mustergültig vorgegangen ist.
Meine Damen und Herren! Soweit ich den Herrn Finanzminister eben verstanden habe, geht sein Bestreben dahin, den Beamten für eine gewisse Zeit — darauf, wie er die Zulage bezeichnet hat, komme ich noch — eine Zulage von 7 % des Grundgehalts zu geben. Unser Antrag, der Antrag der FU, ging schon seinerzeit dahin, 20 % auf die gesamten Bezüge zu geben. Wenn jetzt wieder nur das Grundgehalt angezogen wird, dann — da gebe ich dem Herrn Kollegen Miessner wieder recht — sind die Beamten mit Familie, Familienväter mit Kindern und Familien mit zahlreichen Kindern immer wieder benachteiligt. Man kann schon deswegen nicht nur vom Grundgehalt ausgehen, sondern muß die anderen Bezüge, den Wohnungsgeldzuschuß und das Kindergeld, einbeziehen, wenn man überhaupt eine Zulage geben will.
Nun sehe ich Herrn Kollegen Wuermeling hier nicht. Ich würde ihm gern gesagt haben, daß ich wünschte, daß er die starken Worte, die er eben gesprochen hat, auch in die Tat umsetzen würde,
und ich würde ihn jetzt fragen: Herr Kollege Wuermeling, entspricht das, was der Herr Bundesfinanzminister, Ihr Fraktionskollege, soeben angekündigt hat, Ihren starken Worten?
Meine Damen und Herren, man gibt jetzt dieser Zulage von 7 % den Charakter einer Unterstützung. Unterstützungen, die man den Beamten gewährt hat, sind auch bis jetzt steuerfrei gewesen. Also dagegen wäre nichts einzuwenden. Aber wie weit sind wir denn gekommen, meine Damen und Herren, wenn man allen Beamten jetzt nur, weil das Einkommen nicht ausreicht, eine laufende Unterstützung, eine Unterstützung für zunächst zwölf oder dreizehn Monate gibt!? Das ist ein Tiefstand, der, ich muß schon sagen: eigentlich nicht weiter getrieben werden kann. Ich weiß nicht, ob man den Ausdruck gebrauchen darf: Hier handelt es sich nicht mehr um eine Unterstützung, sondern mehr oder weniger um ein Trinkgeld.
Was den Antrag der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag betrifft, so handelt es sich da nicht um eine Erhöhung von 40 %, wie in der Öffentlichkeit zunächst bekanntgemacht worden ist, sondern nur um eine Erhöhung von 20 %; denn die bereits bewilligten 20 % sollten bei der Reform von den 40 %, die dort beantragt waren, abgezogen werden. Also so liegen die Dinge in Nordrhein-Westfalen.
Ich weiß nicht — ich habe es im Augenblick nicht überschlagen können —, wie weit wir mit den 7 % kommen. Ich bin aber der Meinung, daß sie nicht ausreichen, und ich kündige deswegen einen Antrag meiner Fraktion an, den Beamten erneut eine Teuerungszulage von 20 % zu geben.
Bezüglich des halben Monatsgehalts liegen die Dinge so, daß in vielen, vielen Fällen nach Abzug der Steuern nur 55 % und weniger dieses halben Monatsgehalts ausgezahlt worden sind. Das ist keine Hilfe; dann müßte man nach meiner Meinung auch da steuerliche Begünstigungen gewähren, mindestens aber müßte das geschehen für die nach meiner Auffassung zu niedrig bemessene Weihnachtszulage, die der Herr Finanzminister angekündigt hat.