Rede:
ID0123801500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 37
    1. der: 6
    2. des: 4
    3. zur: 3
    4. 3: 2
    5. und: 2
    6. d): 2
    7. Beratung: 2
    8. Fraktion: 2
    9. FDP: 2
    10. Gesetzes: 2
    11. Änderung: 2
    12. Ich: 1
    13. rufe: 1
    14. die: 1
    15. Punkte: 1
    16. c): 1
    17. Tagesordnung: 1
    18. auf:c): 1
    19. Erste: 1
    20. von: 1
    21. eingebrachten: 1
    22. Entwurfs: 1
    23. eines: 1
    24. Ergänzung: 1
    25. Besoldungsrechts: 1
    26. Antrags: 1
    27. betreffend: 1
    28. Teuerungszulage: 1
    29. für: 1
    30. Beamte: 1
    31. Das: 1
    32. Wort: 1
    33. Begründung: 1
    34. hat: 1
    35. Abgeordnete: 1
    36. Dr.: 1
    37. Miessner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auf diesen Gesetzentwurf bereits in der vorausgegangenen Erklärung der Bundesregierung Bezug genommen. Ich darf nur das Wesentliche dieses Änderungsgesetzes darlegen.
    Das Dritte Änderungsgesetz sollte in erster Linie den sozialen Unterschieden, die innerhalb der Beamtenschaft noch bestehen, abhelfen. Es war gedacht als ein Gesetz für Überbrückungsmaßnahmen bis zum Inkrafttreten der neuen Besoldungsreform. Es war in erster Linie infolgedessen gedacht an die kinderreiche Beamtenfamilie. Infolgedessen ist vorgesehen die Staffelung des Kinderzuschlags nach dem Lebensalter der Kinder und die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses für Beamte mit drei und mehr Kindern.
    Der Kinderzuschlag beträgt gegenwärtig einheitlich 20 DM monatlich. Er soll künftig von vornherein auf monatlich 25 DM, vom 6. Lebensjahr, dem Beginn der Schulzeit ab auf monatlich 30 DM und vom 16. Lebensjahr ab — also für Lehrlinge, Fachschüler oder höhere Schüler — auf monatlich 35 DM erhöht werden.
    Darüber hinaus soll den Familien mit drei und mehr Kindern durch eine Erhöhung des Wohnungs-


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    geldzuschusses geholfen werden. Die Familien mit drei und vier Kindern sollen fortan den Wohnungsgeldzuschuß erhalten, der bisher Familien mit fünf und mehr Kindern gewährt wurde. Der Wohnungsgeldzuschuß für Familien mit fünf und mehr Kindern soll um 12,5 % erhöht werden.
    Besonders vordringlich erscheint der Bundesregierung eine Förderung des Beamtennachwuchses und der jungen Beamten durch Verbesserung ihrer Bezüge. Diesem Zweck dienen Maßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungsgeldzuschusses. Die jungen Beamten sollen künftig von vornherein den Wohnungsgeldzuschuß nach der Tarifklasse erhalten, den sie nach dem geltenden Recht erst im mittleren Lebensalter erreichen können. Eine weitere Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses der jungen Beamten ergibt sich dadurch, daß der Wohnungsgeldzuschuß aller Beamten mit weniger als drei Kindern von bisher 120 auf 130, d. h. um 8 1/3 % erhöht wird. Bei den Beamten auf dem Lande und in den kleineren Städten kommt als weitere Verbesserung hinzu, daß alle Orte der Ortsklasse D in die Ortsklasse C eingereiht werden sollen. Diese Änderung der Ortsklasseneinteilung wird besonders von den Beamten der Eisenbahn, der Post, der Zollverwaltung, der Polizei und den Lehrern begrüßt werden. Nachdem die Diäten der außerplanmäßigen Beamten durch das im August 1952 in Kraft getretene Zweite Besoldungsänderungsgesetz erhöht worden sind, tritt durch die in dem vorliegenden Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes auf dem Gebiet des Wohnungsgeldzuschusses vorgesehenen Maßnahmen für die jungen Beamten eine recht beachtliche weitere Verbesserung ihrer Bezüge ein. Das Anfangseinkommen eines ledigen Junglehrers in der Ortsklasse D, das im Juli 1952 242,50 DM betrug, hat sich ab 1. August 1952 auf 284,50 DM erhöht und wird mit Inkrafttreten des Dritten Änderungsgesetzes weiter auf 306 DM steigen. Bei einem ledigen Assessor in der Ortsklasse A beträgt die Erhöhung der Dienstbezüge durch das Zweite und Dritte Änderungsgesetz monatlich 122 DM. Sein Monatseinkommen betrug im Juli noch 401 DM. Es ist ab 1. August 1952 auf 493 DM gestiegen und wird sich mit Inkrafttreten des Dritten Änderungsgesetzes auf 523 DM erhöhen.
    Die schon erwähnte Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses von 120 auf 130 v. H. ist nicht nur für die jungen Beamten, sondern für alle Beamten ohne Kinder oder mit weniger als drei Kindern bedeutsam. Damit erfahren auch die Beamten, für die sich aus den einzelnen Sozialmaßnahmen keine Verbesserung ergibt, eine gewisse Erhöhung der Bezüge.
    Für die älteren ledigen Beamten sieht der Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes eine weitere Verbesserung insofern vor, als sie vom 45. Lebensjahr ab wieder — wie vor 1936 — den Wohnungsgeldzuschuß eines verheirateten Beamten erhalten sollen. Diese Regelung wird in erster Linie den ledigen weiblichen Beamten zugute kommen, die durch den gegenwärtigen Frauenüberschuß zur Ehelosigkeit und zur Berufsausübung gezwungen sind. Sie dürfen erwarten, daß ihnen die Führung eines eigenen Hausstandes durch Gewährung des hierfür bestimmten Wohnungsgeldzuschusses erleichtert wird.
    Einen weiteren wesentlichen Teil des Inhalts des Dritten Änderungsgesetzes stellen Rahmenbestimmungen dar, die den Ländern die Möglichkeit geben sollen, notwendige Modifikationen auf dem Gebiet der Besoldungsordnungen vorzunehmen. Obwohl alle Änderungen der Besoldungsordnungen bis zur Durchführung einer umfassenden Besoldungsreform zurückgestellt bleiben müssen, läßt sich eine Angleichung der Aufstiegsmöglichkeiten für einige auf diesem Gebiet benachteiligte Beamtengruppen nicht umgehen. Hierzu zählen die Lehrer, die Studienräte, die Amtsgerichtsräte, die Landgerichtsräte und die Staatsanwälte. Für diese Beamtengruppen, die gegenüber den vergleichbaren Beamten der übrigen Verwaltungen in den Beförderungsaussichten benachteiligt sind, soll ein Ausgleich in der Weise geschaffen werden, daß einem Sechstel zwei Jahre nach Erreichung des Endgehalts eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage verliehen werden kann.
    Für die Schulleiter sieht der Entwurf gewisse Vergünstigungen vor, die zum Teil schon früher bestanden haben und deren Wiedereinführung berechtigt erscheint, um auch diese Beamten in ihrer Besoldung und ihren Beförderungsverhältnissen den Beamten der übrigen Verwaltungen anzugleichen.
    Die im Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes enthaltenen Änderungen der Besoldungsordnung für die Beamten der Deutschen Bundesbahn stellen keine Neuregelungen im eigentlichen Sinne dar. Es handelt sich hier um Anpassungen, die durch die Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse und durch die neue Organisation der Deutschen Bundesbahn durch das Bundesbahngesetz bedingt sind.
    Wie in der Beantwortung der Großen Anfrage bereits zum Ausdruck gebracht, ergibt die Durenführung des Gesetzes für alle offentlichen Haushalte eine Mehrausgabe von 45u Millionen DM jahrlich. Hiervon entfallen allein auf die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses für den Beamten mit weniger als drei Kindern 112 Millionen DM. Der Anteil an dem 450 Millionen DM betragenden Gesamtaufwand ist für den Bund auf 44,6, für die Post auf 50,6 und für die Bahn auf 88,5 Millionen DM zu beziffern.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Punkte 3 c) und 3 d) der Tagesordnung auf:
c) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen);
d) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen).
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Miessner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst erklären, daß ich im Augenblick nicht zu den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers Stellung nehme, sondern die Anträge der FDP begründe. Ich kann auch deshalb im Augenblick nicht dazu Stellung nehmen, weil die Dinge wohl erst noch besprochen werden müssen, da die Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers teils über die Besprechungen, die stattgefunden haben, hinausgehen, teils aber dahinter zurückbleiben.
    Meine Damen und Herren, in Erkenntnis der Tatsache, daß die Not der Beamten und Ange-


    (Dr. Miessner)

    stellten des öffentlichen Dienstes immer drückender geworden ist, hat die FDP Ende vorigen Monats zwei Anträge eingebracht, deren Ziele als ausgesprochene Notmaßnahmen zu betrachten sind. ' In dem einen Antrag fordert die FDP als Sofortmaßnahme die Auszahlung eines halben Monatsgehalts im Dezember 1952. Mit dem anderen Antrag, der die Beseitigung der Sperrklausel verlangt, zielt die FDP auf eine Auflockerung der verkrampften Besoldungspolitik des Bundes von der Länderseite her ab.
    Lassen Sie mich zunächst den Antrag auf Zahlung eines halben Monatsgehalts begründen. Im Sommer dieses Jahres wurde von seiten der Regierung erstmals der Gedanke laut, den Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ein halbes Monatsgehalt zu zahlen. Diese neuartige Gehaltszahlungsweise begegnete damals in Beamtenkreisen vielfacher Kritik, und sie wurde auch von allen Seiten dieses Hauses geteilt, als bekannt wurde, daß das halbe Monatsgehalt nur für die aktive Beamtenschaft gedacht war. Man sah sich hier einem erneuten Versuch des Bundesfinanzministers und seines Besoldungsreferenten gegenüber, die Pensionäre und die 131er abzuhängen. Die Gefahr ist damals abgewendet worden. Nach sehr harten Verhandlungen wurde erreicht, daß die Pensionäre und 131er drei Monate später dieselbe Zulage erhielten. Nach der Zahlung sowohl an die aktive Beamtenschaft als auch an die Pensionäre und 131er kann man heute eine etwas ruhigere Betrachtung dieser neuen Institution der Zahlung eines halben Monatsgehalts anstellen. Ich möchte die Dinge einmal vom gehaltspsychologischen Gesichtspunkt aus betrachten. Es ist die Frage, ob es psychologisch richtig ist, es auch in Zukunft so zu machen, daß man denjenigen Berufsgruppen, die ohnehin ständig unterbezahlt sind und wohl leider in der nächsten Zeit auch bleiben werden, gewissermaßen von Amts wegen für mehrere Monate einen Teil ihres Gehalts zusammenfaßt und diese größeren Beträge in Intervallen, also vielleicht alle vier oder sechs Monate, in einer Summe auszahlt. Das hat den Vorteil, daß demjenigen, der nicht in der Lage ist, von seinem laufenden Gehalt Rücklagen zu machen, vielleicht für die Reise oder für Weihnachten oder für Notzeiten oder für Kleidung die Sorge für diese Sonderfälle des Lebens sozusagen von Staats wegen abgenommen wird, indem er mit der globalen, kumulierten Zahlung

    (Abg. Renner: „Kraft durch Freude"!)

    Beträge erhält, die ihm eine Anschaffung oder eine Reise ermöglichen. Ich darf betonen, daß insofern nunmehr auch in der Beamtenschaft der Gedanke besteht, dieses Institut einer Intervallzahlung, also etwa die Zahlung des halben Monatsgehalts, beizubehalten. Aus diesem Grunde hat die Freie Demokratische Partei, obwohl sie zunächst dieser Einrichtung zurückhaltend gegenüberstand, diese Methode aufgegriffen und für den Dezember die erneute Zahlung eines halben Monatsgehalts verlangt. Es war auch nötig, daß in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres noch einmal etwas für den öffentlichen Dienst geschah. Wenn man das erste halbe Monatsgehalt auf die Monate von April bis Oktober verrechnet, so bedeutet es auf die Gesamtbezüge etwa eine Steigerung von 8,4 %. Wir stehen nunmehr, wenn wir für die zweite Hälfte dès Haushaltsjahres den Stand der ersten Hälfte des Haushaltsjahres wahren wollen, vor der Notwendigkeit, eine Erhöhung mindestens in gleicher Höhe vorzunehmen. Das wäre der Fall, wenn gemäß dem Antrag der FDP im Dezember ein halbes Monatsgehalt gezahlt würde. Dann wäre insoweit für das laufende Haushaltsjahr die Höhe der Besoldung gehalten.
    Ich stehe nun aber nicht an, für die Freie Demokratische Partei zu erklären, daß wir selbstverständlich auch bereit sind, auf die soeben gemachten Vorschläge des Herrn Bundesfinanzministers einzugehen. Wir müßten allerdings noch prüfen, ob sie etwa zu demselben Ergebnis führen. Wir sind keineswegs unbedingt darauf erpicht, daß die Zahlung den Namen eines halben Monatsgehalts erhalten muß.

    (Abg. Renner: Es kann auch weniger sein als ein halbes Monatsgehalt?!)

    Meinetwegen kann man es auch so gestalten, wie der Herr Bundesfinanzminister soeben erklärt hat. Danach sieht man vom 1. Januar an eine prozentuale Erhöhung vor, zahlt sie für vier Monate vorweg, noch im Dezember, und zwar neben dem festen Weihnachtsgeld von 30 DM für den Ledigen, von 50 DM für den Verheirateten und 15 DM für jedes Kind. Wenn diese beiden Beträge zusammen im Dezember zur Auszahlung kommen, dürfte das etwa dem Antrag der FDP entsprechen und per Saldo auf dasselbe hinauskommen. Insofern könnten wir damit einverstanden sein.
    Eine andere Frage, zu der aber erst in der Beratung Stellung genommen werden soll, ist die, wieweit das Dritte Besoldungsgesetz hier hineinspielt oder außer Betracht zu lassen ist. Wenn ich den Herrn Bundesfinanzminister recht verstanden habe, soll sich die prozentuale Zulage ab 1. Januar nur auf das Grundgehalt beziehen. Das würde bedeuten, daß alle diejenigen, die verheiratet sind, und insbesondere diejenigen, die Kinder haben, hier schlechter gestellt werden.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Das hat er nicht gesagt! Sie haben ihn falsch verstanden!)

    — Das werden wir ja noch sehen, Herr Schröder. — Insoweit müßte dann ein Ausgleich durch das Dritte Besoldungs-Änderungsgesetz geschaffen werden, dessen Inkrafttreten man dann auf einen entsprechenden Termin vorverlegen müßte.
    Ich möchte nun den zweiten Antrag der FDP begründen:

    (Abg. Renner: Den ersten haben Sie ja wohl zurückgezogen?)

    — Ach, Herr Renner, wenn Sie das nicht verstehen! So stur wie Sie sind wir nun einmal nicht.

    (Abg. Renner: Es kommt darauf an, wie die Beamten das verstehen!)

    Wenn wir ein halbes Monatsgehalt beantragen und der Bundesfinanzminister gibt denselben Betrag und nennt ihn nur anders, so lehnen wir das nicht deshalb ab, nur weil es nicht den Namen unseres Antrages trägt. Das überlasse ich Ihnen, Herr Renner, in einem solchen Falle dann aus übertriebener Dogmatik heraus die Dinge völlig zu verneinen. Es geht hier darum, der notleidenden Beamtenschaft materiell irgendwie zu helfen. Dabei stoßen wir uns nicht daran, ob nun dieser oder jener Antrag unserer Partei formell zum Zuge kommt. Es kommt uns allein auf das Ergebnis an!
    Meine Damen und Herren, den anderen Antrag zu begründen, ist natürlich für die FDP etwas schwierig. Ausgerechnet die FDP, die bestimmt keine föderalistische Partei ist, hat den Antrag auf


    (Dr. Miessner)

    Beseitigung der Sperrklausel gestellt. Sie werden ja nicht glauben, daß damit nun die FDP in das Lager der Föderalisten gegangen ist und vorhat, eine allgemeine Buntscheckigkeit im Beamtenrecht einzuführen. Nein, die Dinge haben den ausgesprochenen Hintergrund, die Besoldungslage von der Länderseite her aufzulockern, nachdem wir das Gefühl hatten, daß es hier von Bundes wegen nicht recht vorwärts kam.

    (Zuruf von der SPD: Das ist Ihre Regierung!)

    — Ja, hören Sie nur, was ich sage, Herr Kollege!
    — Die Sperrklausel hat bereits ein eigenartiges Schicksal gehabt. Sie war ursprünglich beim Ersten Besoldungsänderungsgesetz in der Regierungsvorlage enthalten. Der Beamtenrechtsausschuß des Bundestages hat dann in seiner Mehrheit gerade dem Argument zugestimmt, daß es nicht zweckmäßig sei, heute schon die Dinge durch eine Sperrklausel auf die Bundesregelung einheitlich festzulegen. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, in dem wir alle noch das Gefühl hatten, daß die Bundesregelung keineswegs vorbildlich sei. Das waren die Gründe, weswegen wir damals im Beamtenrechtsausschuß auf die Sperrklausel verzichtet haben. Man kann eben auch als Unitarier die Einheitsregelung nur dann und erst dann wollen, wenn man von der eigenen guten Regelung überzeugt ist. Der Bund sollte doch niemals den Weg gehen, die eigene noch mangelhafte Regelung den Ländern aufzuzwingen, wenn diese eine bessere haben. Der Verzicht auf die Sperrklausel war also wohl begründet.
    Der Bundesrat hat dann allerdings durch seinen Einspruch im Vermittlungsausschuß die Sperrklausel wieder hergestellt, und zwar auf den Wunsch sämtlicher Länder. Nun haben wir das seltsame Bild, daß jetzt gerade die Länder gegen die Sperrklausel Sturm laufen. Das tun besonders Nordrhein-Westfalen und Hamburg, weil sie sich durch die Sperrklausel an der Verbesserung der Besoldung gehindert sehen. Nunmehr müßten Nordrhein-Westfalen und Hamburg den übrigen Ländern klarmachen, daß die Regelung, die sie damals herbeigeführt haben, wieder beseitigt wird.
    Wir denken uns bei der Freien Demokratischen Partei die Behandlung dieses Antrags zur Sperrklausel so. Wir sind damit einverstanden, daß der von uns vorgelegte Initiativ-Gesetzantrag dem Ausschuß überwiesen wird; er kann im Ausschuß auch eine Weile ruhen, sagen wir einmal, bis zum Beginn des nächsten Haushaltsjahres, also bis zum 1. April 1953. Wir werden dann sehen, welche Regelung für das nächste Haushaltsjahr bis zu der großen Besoldungsreform, die immer noch vor uns steht, in Aussicht genommen ist. Ich darf allerdings jetzt schon erklären, Herr Bundesfinanzminister: Ich glaube nicht, daß sich die von Ihnen vorgeschlagene Regelung bis zu der großen Besoldungsreform wird durchhalten lassen! Allerdings sind meine politischen Freunde der Ansicht daß mit einer Regelung, die etwa unserem Antrag auf Zahlung eines halben Monatsgehalts im Ergebnis gleichkommt, für dieses Haushaltsjahr, also bis zum 31. März 1953 — abgesehen von dem Dritten Besoldungsänderungsgesetz, das ich vorhin schon ausgeklammert habe —, erst einmal eine gewisse Beruhigung eintreten kann. Wir müßten uns dann Anfang nächsten Jahres rechtzeitig darüber unterhalten, wie die Dinge im nächsten Haushaltsjahr weiter gestaltet werden können. Je nachdem, ob die Dinge sich dann gut oder schlecht anlassen, würden wir bereit sein, notfalls auch den Antrag auf Beseitigung der Sperrklausel ganz zurückzunehmen.
    Ich beantrage, beide Anträge dem Beamtenrechtsausschuß zu überweisen.